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News

Bundeskabinett stimmt vorgelegter TÄHAV-Novelle zu

18. Oktober 2024

Das Bundeskabinett hat am vergangenen Donnerstag die neue Verordnung für tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) in der Fassung des Bundesrates zur Kenntnis genommen und damit den Weg für die Verkündung freigemacht. Die TÄHAV wird dabei an das neue EU-Tierarzneimittelrecht angepasst. In diesem Zusammenhang werden auch zahlreiche Regelungen vereinfacht. Die Verordnung trägt damit zum Abbau unnötiger Bürokratie bei, erklärt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) in einer Pressemitteilung. Die Verordnung schränkt außerdem die Verwendung der auch für die Humanmedizin wichtigen colistin-haltigen Arzneimitteln ein.

Die Vorlage des BMEL erreicht umfangreiche administrative Erleichterungen im Sinne einer nachhaltigen bürokratischen Entlastung der Tierärztinnen und Tierärzte. Diese fallen gleichwohl nicht im größtmöglichen Maße aus: Durch Betreiben des von der Union dominierten Agrar- und Verbraucherausschusses des Bundesrates wurden Dokumentationspflichten wieder ausgeweitet, die bei der Abgabe von Tierarzneimitteln, Humanarzneimitteln und veterinärmedizintechnischen Produkten bestehen, heißt es darin.

„Während ich und mein Ministerium täglich an Entlastungen und Bürokratieabbau arbeiten, werden sie von den Ländern über die Hintertür teilweise wiedereingeführt. In Sonntagsreden über Bürokratieabbau reden, aber dann, wenn wir unsinnige Regelungen abschaffen können, sich vom Acker machen. So haben wir nicht gewettet. Die Entlastungen für die Tierärztinnen und Tierärzte fallen jetzt pro Jahr etwa vier Millionen Euro geringer aus – ohne dass für die Tiergesundheit nur ein Jota gewonnen wäre. Ich bedauere das sehr und hoffe, dass bei den nächsten Abstimmungen wieder Vernunft in den Reihen der Union einkehrt", so Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Die Grünen).

In der TÄHAV ist dann auch ein Umwidmungsverbot für colistin-haltige Antibiotika verankert.

BMEL

Antibiotikaverbrauch bei Nutztieren in der Schweiz erneut verringert

18. Oktober 2024

In der Schweiz ist die Menge an verschriebenen Antibiotikawirkstoffen an Nutztiere im vergangenen Jahr um 3,7 Prozent zurückgegangen, so auch bei den Mastkälbern und Mastrindern. Das teilte der Schweizer Kälbermäster-Verband (SKMV) mit.

Demnach konnte die Menge im Vergleich zum Vorjahr in diesen beiden Gruppen um 7,9 Prozent gesenkt werden. Vergleiche man den Verbrauch mit den Zahlen aus 2020, so betrage der Rückgang bei den Mastkälbern und Mastrindern sogar 18,4 Prozent.

Dies sei laut Einschätzung des Verbandes auf die Anstrengungen der gesamten Branche zurückzuführen. „Der Rückgang des Antibiotikaeinsatzes in den letzten Jahren zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind", so der SKMV. Man werde sich weiterhin für präventive Maßnahmen zur Verbesserung der Tiergesundheit und des Tierwohls einsetzen, um so den Antibiotikaeinsatz möglichst zu vermeiden und gleichzeitig wo nötig, gezielt und effektiv zu ermöglichen.

Betrachtet man den Einsatz von kritischen Wirkstoffen von 2020 bis 2023, ist auch hier ein Rückgang um über einen Drittel (-34,1%) zu erkennen. Allerdings ist der Einsatz dieser Wirkstoffgruppen im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Der SKMV sieht eine mögliche Erklärung darin, dass einige Produkte für orale Gruppentherapien ohne kritische Wirkstoffe nicht mehr verfügbar sind, wodurch auf andere Produkte mit kritischen Wirkstoffen ausgewichen werden musste.

Kritisch äußerte sich der SKMV im Bezug auf die Datenqualität des Informationssystem Antibiotikaverbrauch in der Veterinärmedizin (IS-ABV). Denn einerseits werden die Kategorien Mastkälber- und -rinder bei der Datenerhebung zusammengefasst. Zum anderen wird die Antibiotikaabgabe auf Vorrat bisher ohne Kategorie aufgeführt. Deshalb ist es in den Augen des SKMV sinnvoll, die Medikamentenabgabe künftig einer Nutztierkategorie zuzuordnen.

SKMV

Viel Kritik bei öffentlicher Anhörung zur Novelle des Tierschutzgesetzes

17. Oktober 2024

Experten sehen Nachbesserungsbedarf bei den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwürfen zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes (20/12719). Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft am Montag, 14. Oktober 2024, deutlich. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, „den Tierschutz bei der Haltung und Nutzung von Tieren umfassend zu verbessern“, schreibt die Regierung. Dabei müssen jedoch auch die Interessen der Tierhalter, Landwirte und Tierärzte gewahrt werden, forderten zumindest die genannten Interessengruppen bei der öffentlichen Anhörung.

So kritisierte der Deutsche Bauernverband (DBV) die mit dem Entwurf einhergehenden weitreichenden gesetzlichen Veränderungen, für die praxistaugliche Lösungen fehlen und die einen angemessenen zeitlichen Rahmen sowie eine Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit im EU-Binnenmarkt vermissen lassen. Die vorgelegten Pläne, insbesondere zum Verbot der Anbindehaltung von Kühen, führten vielmehr zu einer Verlagerung der Tierhaltung ins Ausland. „Mit Verboten und Verschärfungen des Strafmaßes im nationalen Alleingang kann man Tierschutz nicht voranbringen“, sagte Bernhard Krüsken, Generalsekretär des DBV. Er bekam dabei Unterstützung von Isabella Timm-Guri, Direktorin Fachbereich Erzeugung und Vermarktung beim Bayerischen Bauernverband. Sie sprach von einer „Sackgasse“, in die das überarbeitete Tierschutzgesetz führe. Die Versorgung der Menschen mit heimischen Produkten wäre bei seiner Einführung gefährdet. Vor allem die kleinen (Alm)-Betriebe im süddeutschen Raum seien auf die Anbindehaltung angewiesen.

Tierärztin und Bundestierschutzbeauftragte Ariane Kari hingegen kritisierte die bereits gemachten Zugeständnisse, die es gegenüber ersten Entwürfen gegeben habe und bedauerte die „Verschlechterungen“, die das Vorhaben, das Tierschutzgesetz zu reformieren, im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens erfahren habe. Hierbei bezog sie sich vor allem auf die inzwischen auf zehn Jahre verdoppelte Übergangsfrist. Schließlich bestehe das Problem seit Jahrzehnten und es müsse nun endlich gehandelt werden.

Auch Dr. Barbara Felde, Richterin am Verwaltungsgericht Gießen und stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V., geht der Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht weit genug und dieser sei „an vielen Stellen unzureichend und ungenau“. Zudem verstoße er zum Teil gegen das Staatsziel Tierschutz in Artikel 20a des Grundgesetzes, „wichtige und dringend erforderliche Regelungen fehlen gänzlich“. Sie forderte die Anpassung des Gesetzentwurfes an vielen Stellen, dabei seien aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Bedürfnissen der Tiere zugrunde zu legen, „nicht aber allein Wirtschaftsinteressen“. Außerdem forderte sie ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereinigungen auf Bundesebene.

Auch Dr. Esther Müller, Geschäftsführerin Wissenschaft beim Deutschen Tierschutzbund, kritiserte den Gesetzentwurf. So fehlen ihr beispielsweise das im Koalitionsvertrag angekündigte vollumfängliche Verbot der Anbindehaltung von Rindern bzw. das vollständige Verbot „tierschutzwidriger Haltungssysteme“ wie Käfig-, Kastenstand- und Anbindehaltung sowie das Verbot schmerzhafter Eingriffe und Amputationen ohne medizinische Indikation. Dies fordert auch die Tierschutzorganisation Vier Pfoten. Diese fordert darüber hinaus auch eine Verpflichtung, Hunde und Katzen zu chippen und in ein Haustierregister eintragen zu lassen sowie ein Verbot der Haltung von Wildtieren in Zirkussen. Dem wiederum widersprach Tierärztin Dr. Alexandra Dörnath, Expertin für Wildtiere und exotische Haustiere. Das geplante Wildtierverbot habe keine wissenschaftliche Grundlage. Positivlisten erhöhten weder Tierschutzstandards noch verbesserten sie den Artenschutz.

Dr. Andreas Palzer, Bundesverband Praktizierender Tierärzte, bezeichnete die geplanten Änderungen am Tierschutzgesetz als „Symbolpolitik“. Bis auf wenige Ausnahmen würden sie in der Praxis „nicht zu einer signifikanten Verbesserung des Tierschutzes in Deutschland führen“. Die Vorschläge zum Online-Handel mit Tieren gingen nicht weit genug, die Maßnahmen zum Schwänzekupieren – vor allem bei Lämmern – könnten Tierleid sogar noch vergrößern. „Völlig unverständlich bleibt, dass an manchen Stellen unnötige Bürokratie aufgebaut wird, ohne dass damit ein erkennbarer Nutzen für die Problemlösung oder die Kontrollbehörde verbunden ist“, sagte Palzer. Die Symptom- und Diagnose-Liste von möglichen Anzeichen des Vorliegens einer Defektzucht (Qualzucht) lese sich „zusammengewürfelt“, die Auswahl der Begriffe sei willkürlich und effektheischend.

Deutscher Bundestag

Neuer Gendefekt bei Freibergerpferden vermutet

16. Oktober 2024

Es besteht der Verdacht auf eine neue, genetisch bedingte Stoffwechselkrankheit bei der Rasse Freibergerpferde. Für den Nachweis dieses Defektes soll nun ein Gentest entwickelt werden, da in den vergangenen vier Jahren wissentlich fünf Freibergerfohlen euthanasiert werden mussten, nachdem sie an Fieber und Durchfall erkrankt waren.

Die Fohlen haben nach Aussage der untersuchenden Experten des Instituts suisse de médecine équine (ISME) der Pferdeklinik der Universität Bern alle an einer schweren Entzündung der Bauchspeicheldrüse (Pankreatitis) gelitten. Da sie vom selben Hengst abstammten, liege die Vermutung nahe, dass es sich um eine bislang unbekannte rezessiv vererbbare Stoffwechselkrankheit handelt. Der Gentest soll verhindern, dass zwei genetische Merkmalsträger für diese Erkrankung verpaart werden.

Dazu suchen die Forschenden anhand von Stammbauminformationen andere Fohlen oder Pferde, die von dem betreffenden Hengst abstammen, und prüfen ihren Gesundheitszustand. Sobald der Test verfügbar sei, sollen die Hengste getestet und die Ergebnisse an die Züchterinnen und Züchter weitergeleitet werden.

Agroscope

Fledermaustollwut in Nordwestmecklenburg

15. Oktober 2024

Im Landkreis Nordwestmecklenburg ist bei einer aufgefunden Breitflügelfledermaus die Tollwut nachgewiesen worden. Das mit dem tödlichen Virus infizierte Tier wurde am 9. September 2024 in Herrnburg entdeckt und aufgrund von Fluguntauglichkeit und Schwäche zwischenzeitlich in einer privaten Nothilfeeinrichtung untergebracht. Aufgrund ihres abnormalen Verhaltens, Orientierungsschwierigkeiten und dem Tod des Tieres am 29. September wurde der Kadaver untersucht und 10 Tage später erfolgte der Virusnachweis.
In Nordwestmecklenburg ist dies der erste Nachweis dort seit mehr als 30 Jahren. In ganz Mecklenburg-Vorpommern wurden seit 1995 sechs Fälle der Fledermaustollwut diagnostiziert. Bei Fledermäusen werden Tollwutviren in Europa regelmäßig nachgewiesen, das Virus unterscheide sich vom klassischen Tollwutvirus zum Beispiel der Füchse, Waschbären, Marderhunde und der Haustiere.

„Die Fledermaustollwut wurde bislang nur in sehr seltenen Fällen auf andere Tierarten oder auf den Menschen übertragen, in Deutschland ist kein Fall von Fledermaustollwut beim Menschen oder beim Haustier dokumentiert", hieß es. Weder von Fledermauskolonien am oder im Haus noch von herabgefallenen Jungtieren, dem Kot oder gar winterschlafenden Tieren gehe eine prinzipielle Gefahr aus.

Landkreis Nordwestmecklenburg

Mitteldeutschland besonders stark von Erderwärmung betroffen

15. Oktober 2024

Der Klimawandel geht uns alle an. Aber Mitteldeutschland ist im Vergleich zum globalen Durchschnitt besonders stark von der Erderwärmung betroffen. Das zeigen Auswertungen der Durchschnittstemperatur, die im neuen „Klimareport Mitteldeutschland“ des Deutschen Wetterdienstes (DWD) zu finden sind. Dieser zeigt die Auswirkungen des Klimawandels für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Demnach ist der Jahresmittelwert der Lufttemperatur für Mitteldeutschland in den vergangenen 30 Jahren um 1,1 auf 9,2 Grad Celsius angestiegen. Die Experten befürchten einen weiteren Anstieg um weitere 0,6 bis 3,2 Grad auf 9,8 bis 12,4 Grad Celsius bis zu den Jahren 2071 bis 2100.

Außerdem lässt sich für die mitteldeutsche Region auch eine Häufung von Temperaturextremen wie intensiven Hitzewellen nachweisen. Deutlich gestiegen ist die Anzahl heißer Tage mit einer maximalen Lufttemperatur von 30 Grad Celsius oder höher. Während in den 1950er Jahren etwa drei solcher Tage im Jahr erwartbar waren, sind es aktuell im Durchschnitt zwölf Tage pro Jahr.

Klimareport Mitteldeutschland

BTV vom Serotyp 12 in den Niederlanden entdeckt

14. Oktober 2024

Die Blauzungenkrankheit breitet sich in Europa immer weiter aus. In den Niederlanden ist nun ein neuer Serotyp des Virus der Blauzungenkrankheit aufgetreten. Der für die Niederlande neue Serotyp wurde am 10. Oktober 2024 bei einem Schaf in einem Betrieb in Kockengen (Gemeinde Stichtse Vecht) sowie bei einer Kuh und ihrem Kalb in einem Betrieb in Harmelen (Gemeinde Woerden) diagnostiziert. Nun muss die Situation bewertet und kartiert werden. Wageningen Bioveterinary Research (WBVR) wird nun mehr als 1.400 Proben, die seit dem 1. September 2024 eingereicht wurden, nachträglich untersuchen. Darüber hinaus werden ab sofort alle Proben mit Verdacht auf Blauzungenkrankheit weiter untersucht, um festzustellen, ob es sich um BTV-3 oder einen anderen Serotyp wie BTV-12 handelt. Gegen der Serotyp 12 steht aktuell kein Impfstoff zur Verfügung, obwohl der Serotyp außerhalb Europas durchaus verbreitet ist.

Mehr über die neusten Entwicklungen der Blauzungenkrankheit in Europa findet sich auf Agrarheute.com.

Tierschutzkonferenz in Österreich

14. Oktober 2024

In Österreich haben sich am vergangenen Donnerstag die Landestierschutzreferenten zu einer Konferenz in Krems getroffen, um über dringende Probleme des Tierschutzes zu sprechen. Die Landesrätin Susanne Rosenkranz sprach von einer „ausgesprochen guten Landestierschutzreferenten-Konferenz mit guten Diskussionen“, es sei rege und intensiv über Tierschutz diskutiert worden. Man habe Beschlüsse gefasst, die man an die neue Bundesregierung weiterleiten werde, „denn Tierschutz geht uns alle an.“ Hauptthemen waren demnach die Bekämpfung des illegalen Welpenhandels, Tierhalteverbote und Tiertransporte.

„Der illegale Welpenhandel ist ein Millionengeschäft für die Hundemafia“, unterstrich Rosenkranz und sagte weiter: „Uns geht es darum, das traurige Schicksal der Tiere aufzuzeigen und Bewusstsein in der Bevölkerung zu schaffen, dass hier Tierleid am laufenden Band produziert wird. Diese Tiere leiden meistens an Krankheiten, Fehlstellungen, sind nicht geimpft und nicht gechipt. Die Menschen sind mit diesen Tieren dann meistens überfordert und viele Tiere landen oftmals in Tierheimen.“ Die Konferenz fasste daher Beschlüsse zur Verhinderung des illegalen Welpenhandels. Niederösterreich habe dahingehend mit der Tierschutz-Taskforce seit rund einem dreiviertel Jahr eine „schnelle Eingreiftruppe“, die bereits einen Welpenhandelring aufgedeckt habe. „Wir tun, was wir können. Aber es ist nie genug“, sagte sie.

Der zweite große Verbesserungspunkt liege laut Rosenkranz im Tierhalteverbot nach Diversion. Sollte ein Tierhalter aufgrund von Verfehlungen in der Tierhaltung eine Diversion zugesprochen bekommen, können Verfahren lange dauern, ohne dass sich die beanstandeten Zustände geändert hätten. „Das ist nicht im Sinn des Tierschutzes“, betonte Rosenkranz, die sich dafür aussprach, den zuständigen Behörden ein früheres Einschreiten zu ermöglichen und bereits bei der ersten Beanstandung ein Tierhalteverbot aussprechen zu können.

Im Hinblick auf Tiertransporte sollte das Ziel sein, Langstreckentransporte grundsätzlich zu verbieten. Weiterhin hat man sich verständigt, an den Bund mit der Bitte heranzutreten, eine Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagne zur Kastrationspflicht für Katzen durchzuführen.

Land Niederösterreich

Tierärzte Atlas Deutschland 2024

11. Oktober 2024

Am heutigen Freitag ist im Eichenkranz zu Wörlitz im Rahmen des 3. Wörlitzer Treffens des Dessauer Zukunftskreises (DZK) der erste Tierärzte Atlas Deutschland vorgestellt worden. Er enthält in sechs Kapiteln Zahlen, Daten und Fakten der Tiermedizin und zeigt Trends und Entwicklungen dieser Branche auf.

Auf insgesamt 88 Seiten informiert die Branche übersichtlich und mit vielen Grafiken über die Personal- und Marktentwicklung, ordnet Strukturen und erläutert Hintergründe.

Der Tierärzte Atlas Deutschland ist eine Brancheninitiative aller veterinärmedizinischen Verbände und Organisationen, um eine gemeinsame Datenbasis für die deutsche Tierärzteschaft zu schaffen, die es ermöglicht, sich strukturierter mit den richtigen Herausforderungen auseinander zu setzen, um Lösungen und Forderungen faktenbasierter aufzustellen, so dass die veterinärmedizinischen Ausbildungszentren, die dazugehörende Wirtschaft, die veterinärmedizinischen Institutionen und die politischen Entscheider die richtigen Weichen stellen können; außerdem soll der Atlas dazu beitragen, dass keine falschen Zahlen mit entsprechend inkorrekten Interpretationen mehr in die Welt gesetzt werden.

Mehr Informationen zum Tierärzte Atlas Deutschland finden sich auf der Webseite Tierärzteatlas. Dort findet sich auch eine pdf-Version zum Download. Die gedruckte und gebundene Variante kann gegen eine Schutzgebühr von 10 Euro bestellt werden.

FLI setzt Geflügelpest-Risiko herauf

11. Oktober 2024

Vor dem Hintergrund des Herbstvogelzuges und sinkender Temperaturen, die die Stabilität des Erregers begünstigen, hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) das Risiko für Infektionen mit und die Verbreitung von Geflügelpest für wilde Wasservögel, Geflügelhaltungen und gehaltene Vögel eine Stufe heraufgesetzt. Lediglich die Einschätzung bezüglich des Infektionsrisikos für deutsche Rinderbestände bleibt weiterhin sehr gering.

FLI

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