Unerwünschte Arzneimittelwirkung;
Unerwünschte Wirkung eines Arzneimittels, die neben der erwünschten Hauptwirkung entfaltet wird. Auftreten bei Anwendung von Dosen, die zur Therapie, Diagnose oder Prophylaxe verwendet werden. Sie kann unter Umständen einen Abbruch der Therapie erzwingen.