Es muss mehr Wettbewerb für die Initiative Tierwohl (ITW) geben, fordert das Bundeskartellamt und veranlasste die Abschaffung des verpflichtenden Tierwohl-Bonus ab 2024. Stattdessen will die ITW eine unverbindliche Empfehlung für eine Finanzierung der mit den Tierwohlkriterien verbundenen Mehrkosten einführen und somit Deutschland größtes Tierwohlprogramm auch in 2024 fortführen. Die Honorierung des Tierwohl-Engagements der Mäster soll künftig über eine Auszahlung durch die Schlachtbetriebe auf Basis einer von der ITW festgelegten Empfehlung erfolgen.
„Es galt einen Weg zu finden, der sowohl den Landwirten als auch den teilnehmenden Unternehmen Planungssicherheit gewährt, andererseits aber ausreichend Raum lässt, um den Herausforderungen des Marktes und den Forderungen aus Gesellschaft und Politik gerecht werden zu können“, erklärt Robert Römer, Geschäftsführer der ITW.
Das Bundeskartellamtes begrüßt den Schritt. Für die Ferkelerzeuger soll laut ITW weiter ein fester Betrag pro Tier über die ITW gezahlt werden. Ab Sommer 2024 wird es jedoch eine Unterscheidung hinsichtlich der Höhe des Betrags geben: Landwirte, die ihre Ferkel an einen ITW-Mäster liefern, erhalten einen höheren Betrag. Mit dieser Differenzierung sollen für Ferkelerzeuger zusätzliche Anreize gesetzt werden, um künftig die Lieferkette von der Geburt bis zur Schlachtung zu schließen.