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Reserveantibiotika nur noch bei Einzeltierbehandlung zulässig

03.07.2023

Die Menge der in der Nutztierhaltung eingesetzten Antibiotika nimmt seit Jahren ab. Dennoch haben sich die damit einhergehenden gesundheitlichen Risiken für den Menschen kaum verringert. Zu diesem Schluss kommt zumindest ein aktuelles Sondergutachten, das unter Federführung des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) erstellt worden ist. Bislang sei „keine wirkliche Abnahme der Gesundheitslasten durch Antibiotikaresistenzen erkennbar“, heißt es in dem Papier. Daher müsse der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung weiter reduziert werden. Die Maßnahmen zur Minderung der Resistenzausbreitung im veterinär- und humanmedizinischen Bereich seien bisher unzureichend, so die Autoren des Gutachtens. Besonders in der Geflügelhaltung gebe es großen Handlungsbedarf. Vor allem müsse die Ausbreitung von Resistenzen gegenüber Reserveantibiotika verhindert werden. Die SRU-Experten empfehlen einen „transparenten Wirkstoffeinsatz und dem Tierwohl entsprechende Haltungsbedingungen“, um die Risiken des Einsatzes zu minimieren. Reserveantibiotika sollten nur noch in sehr gut begründeten Ausnahmefällen bei der Einzeltierbehandlung zugelassen werden.

Proplanta