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DVG empfiehlt Anpassung der Vorschriften für Neuweltkameliden

31.08.2023

Da in Deutschland immer mehr Neuweltkameliden (NWK) gehalten werden, empfiehlt die DVG-Fachgruppe “Kleine Wiederkäuer und Neuweltkamele” in einer Stellungnahme, notwendige Anpassungen vorzunehmen. In erster Linie sollte der Tierartenkatalog des Tierseuchen-Nachrichtensystems (TNS) um die Tierarten Lama, Alpaka, Vikunja und Guanako erweitert werden. Bislang können NWK weder bei Meldung, noch über den Filter ausgewählt werden.

Da die Tiere aus Sicht der Infektionsmedizin jedoch eine artenübergreifende Position zwischen großen und kleinen Wiederkäuern sowie auch den Equiden einnehmen, rät die Fachgruppe dazu, eine Datenbank und die gesetzliche Verpflichtung für Tierhalter zur jährlichen Meldung der Tierzahl zu schaffen, da inzwischen von mindestens 30.000 NWK in Deutschland auszugehen ist.

Zudem sind die Halter:innen von Neuweltkameliden bei einer Verbringung in andere EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, an einem Tuberkulose-Überwachungsprogramm teilzunehmen. Problematisch ist das, da keines der von der EU vorgeschriebenen Testverfahren in Deutschland validiert und zugelassen ist. Daher sieht die DVG-Fachgruppe in der verpflichtenden Einführung der Sektion aller verendeten, geschlachteten und getöteten NWK in Deutschland die aktuell einzige Möglichkeit, valide Prävalenzdaten zu erhalten. Diese sollte finanziell bezuschusst werden.

Neben Erhebungen der Schlachtzahlen und der Einrichtung einer nationalen Arbeitsgruppe, rät die Fachgruppe außerdem zur Förderung eines Projektes zur Auswertung der bisherigen Sektionsdaten in Deutschland, um eine Risikobewertung in Zusammenarbeit mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) durchführen zu können.

DVG