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Kein genereller Kupierverzicht in Planung

16.02.2024

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat den Ländern sowie den Verbänden der Agrarbranche einen Referentenentwurf vorgelegt, der das Kupieren von Schweineschwänzen regulieren soll. Im Rahmen der Überarbeitung des Tierschutzgesetzes sollte das Schwänzekupieren deutlich verschärft werden. Demnach ist ein generelles Kupierverbot aktuell jedoch nicht geplant. Das teilweise, auf ein Drittel der gesamten Schwanzlänge begrenzte, Kürzen soll auch in Zukunft möglich sein. Bedingung ist allerdings, dass der zuständige Veterinär dies für unverzichtbar hält. 

Schweinhalter:innen werden jedoch deutlicher beim Kupieren der Schwänze eingeschränkt. Der Entwurf legt vor, dass die Behörden neben einem Katalog von Anpassungsmaßnahmen auch die Vergrößerung des Platzangebotes für kupierte Schweine vorschreiben können. Dieser Punkt wird von Fachleuten kritisiert, da diese Regelung einen zu großen Interpretationsspielraum lässt und auch angezweifelt wird, dass die Anhebung das Platzangebotes das Auftreten von Schwanzbeißen nicht allein verhindern kann. Gleichzeitig bedeutet eine größere Buchtenfläche höhere Kosten, welche die Fortführung des Schwänzekürzens unattraktiv machen und deutsche Betriebe einseitig benachteiligen. 

Bis Anfang März erwartet das BMEL eine Stellungnahme der Länder.

SUS