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Nachschulung für Sachkundenachweis zur Isofluran-Narkose  nicht vergessen

13.06.2024

Seit dem 1. Januar 2021 ist die betäubungslose Ferkelkastration verboten. Volljährige Landwirt:innen dürfen ihre Ferkel unter Isofluran-Narkose kastrieren. Der Erwerb eines Sachkundenachweises ist jedoch vorher verpflichtend. Gemäß § 6 Abs. 5 Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) sind die Sachkundeinhaber:innen auch dazu verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab der erstmaligen Ausstellung eines Sachkundenachweises an einer mindestens zweistündigen Fortbildungsschulung teilzunehmen, in der der aktuelle Wissensstand vermittelt wird. Dabei werden die praktischen Fähigkeiten bei der Durchführung der Narkose von einer Tierärztin oder einem Tierarzt überprüft.

Zahlreiche Ferkelerzeuger in Deutschland, die erst seit 2021 haben, sollten daher rechtzeitig an die Nachschulung denken. Entsprechende Informationen bzw. Schulungstermine sind bei den zuständigen Veterinärämtern zu erfragen.

SUS