Menü ≡

Tierschutznovelle: DBV fordert Nachbesserungen

14.06.2024

Am kommenden Montag wird sich der Bundesratsausschuss mit dem Entwurf der Novelle des Tierschutzgesetzes befassen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert den Gesetzesentwurf der Bundesregierung scharf und erwartet ein deutliches Signal vom Bundesrat.

„Der vorgelegte Gesetzentwurf enthält praxisferne und nicht praktikable Regelungen und Verbote, die dringend nachgebessert werden müssen! Vor allem die Vorgaben zur Schweinehaltung führen zu weniger Tierschutz und zu mehr Bürokratie“, erklärt DBV-Präsident Joachim Rukwied. „Die Tierhalter sind bereit zur Weiterentwicklung des Tierwohls und des Tierschutzes. Dazu brauchen sie aber praktikable Regelungen im europäischen Gleichklang und keine nationalen Alleingänge, die nur die Verlagerung der Tierhaltung ins Ausland zum Ziel haben.“

Jürgen Langreder vom Vorstand des Bundesverbandes Rind und Schwein (BRS) kritisiert unter anderem die zusehends ideologisch getriebene Förderpolitik der Ampelkoalition. In 90 Prozent der Schweine haltenden Betriebe in Deutschland würden die Tiere in ­den Haltungsstufen 1 und 2 aufgezogen. Diese Betriebe haben bislang jedoch keine Möglichkeit, Fördermittel zu erhalten. Dabei ließe sich auch hier mehr Tierwohl umsetzen, so Langreder. Er fordert auch für diese Haltungsformen entsprechend Förderungen. Genauso unverständlich sei für ihn, dass sowohl das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) als auch die Ringelschwanzprämie in Niedersachsen ­gestrichen werden sollen, mit dem Argument, dass eine ­Doppelförderung ausgeschlossen werden müsse. Dabei sei gerade die Ringelschwanz­prämie eine Erfolgsgeschichte.

Mit den aktuellen Problemen des Tierschutzes befasst sich auch die schon traditionelle Tierschutztagung, die am 12. und 13. September 2024 sowohl als Präsenz- als auch als Online-Veranstaltung stattfinden wird. Die Tagung richtet sich an Amtstierärzt:innen und kurativ tätige Tierärzt:innen, sowie an Studierende der Veterinärmedizin und Veterinärreferendar:innen. Die Anmeldung ist bis 10. September um 16 Uhr möglich.

DBV

SUS