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Empfehlungen für den Urlaub mit Hund

05.07.2024

In vielen Bundesländern haben die Sommerferien begonnen und bei den meisten Menschen steht schon bald der Urlaub an. Hundehalter:innen, die ihren Vierbeiner auf keinen Fall zu Hause lassen möchten, sollten ihre Reise gut planen, rät der Bundesverband für Tiergesundheit (BfT).

Dabei sollten alle Vorkehrungen, die die Gesundheit der Tiere betreffen, ganz oben stehen. In die Planung fallen eventuelle Impfungen bzw. Auffrischungen, ein für den Urlaubsort geeignetes und effektives Mittel zur Mückenabwehr, ausreichende Schutzmaßnahmen gegen Endo- und Ektoparasiten sowie eventuell eine medikamentöse Vorbeugung gegen Herzwurminfektionen. Denn im bei deutschen Reisenden besonders beliebten Mittelmeerraum zählen die Leishmaniose und die Herzwurmerkrankung zu den gefährlichsten „Reisekrankheiten“. Beide Erkrankungen werden über den Stich verschiedener Mücken auf den Hund übertragen.

Der BfT weist auch darauf hin, dass Hundebesitzer:innen bei Reisen ins Ausland die verpflichtende Kennzeichnung ihres Tieres beachten sowie die rechtzeitig vorab erfolgte und im Heimtierausweis dokumentierte Tollwutimpfung nicht vergessen sollten. Einzelne Länder schreiben zudem eine Behandlung gegen Bandwürmer vor. Bei Reisen in Länder außerhalb der EU können unter Umständen weitere Untersuchungen oder Nachweise notwendig sein. Der BfT rät Halter:innen, sich hierzu unbedingt rechtzeitig – auch unter Berücksichtigung der geplanten Reiseroute – zu informieren. Auch sollten ausreichend Pausen während der Fahrt eingeplant werden. Der eigene Futter- und Wassernapf, die gewohnte Ruhedecke oder das Lieblingsspielzeug machen dem Hund die Eingewöhnung am Urlaubsort zusätzlich einfacher.

Für Reisen innerhalb Deutschlands gibt es für die Hundebesitzer:innen weniger Regeln zu beachten. Der Hund sollte dennoch gegen wichtige Erkrankungen geimpft und ausreichend gegen Parasiten geschützt sein. Auf eine lückenlose Prophylaxe gegen Zecken, Flöhe und Würmer sollten die Halter:innen besonders achten, rät der BfT.

BfT