In der vergangenen Woche hat Rheinland-Pfalz ein neues Tiergesundheitsgesetz beschlossen, das das Landestierseuchengesetz aus dem Jahr 1986 ablöst. Die Novellierung soll vor allem die Tierseuchenprävention stärken. Neben den erheblichen Änderungen bei verschiedenen Zuständigkeiten hätten Digitalisierung, neue wissenschaftliche Erkenntnisse sowie Erfahrungen bei der Tierseuchenbekämpfung, -überwachung und -prophylaxe eine Überarbeitung und Modernisierung des Tiergesundheitsgesetzes in Rheinland-Pfalz notwendig gemacht, so die rheinland-pfälzische Umweltministerin Katrin Eder.
„Die Veterinärverwaltung in Rheinland-Pfalz hat sich in den vergangenen Jahren gut und gründlich auf den jetzt eingetretenen Fall der Afrikanischen Schweinepest vorbereitet. Und genau um die Vorbereitung auf und die Bekämpfung von Tierseuchen auch zukünftig bestmöglich zu sichern, haben wir das Tiergesundheitsgesetz zeitgemäß fortentwickelt“, erklärt Eder. Die Novellierung betrifft sowohl Tierhalter:innen, Jagdausübungsberechtigte und die Tierseuchenkasse als auch die Kommunen, das Fachzentrum für Bienen und Imkerei des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel, das Landesuntersuchungsamt (LUA), die Aufsicht- und Dienstleistungsdirektion (ADD) sowie das zuständige Ministerium.
„Ich bin überzeugt, dass wir uns mit dem neugefassten Gesetz gut für die Zukunft aufstellen. Wie wichtig die Vorbereitung auf Tierseuchen ist, erleben wir aktuell bei der Afrikanischen Schweinepest. Durch das Auftreten der ASP in Brandenburg und Sachsen konnte sich auf den Ernstfall gut vorbereitet werden und die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden aus Hessen und Rheinland-Pfalz funktioniert sehr gut. So konnten die bisher gefundenen infizierten Tiere schnell aufgespürt werden. Was sich in der Praxis erprobt hat, wird durch die Novellierung des Tiergesundheitsgesetzes festgehalten“, betont die Ministerin.
Nach dem ersten Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest im benachbarten Hessen Mitte Juni 2024, hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am 10. Juli 2024 ebenfalls den positiven ASP-Nachweis bei zwei in der Nähe von Gimbsheim (Kreis Alzey-Worms) tot aufgefundenen Wildschweinen bestätigt. Damit ist der Erreger erstmals auch in Rheinland-Pfalz aufgetreten. Um die weitere Ausbreitung der Tierseuche zu mindern, hat das Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) am vergangenen Dienstag (09.07.2024) die Richtlinie zur Drohnenförderung überarbeitet. Demnach dürfen ab sofort für die Rehkitzrettung geförderte Drohnen auch für die Wildschweinkadaversuche eingesetzt werden.
Wird die Drohne mit Wärmebildkamera entgegen dem eigentlichen Förderzweck zur Suche nach verendeten Wildschweinen benutzt, muss dies jedoch der BLE mitgeteilt werden.