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Geplante TÄHAV-Novelle schafft unnötigen Mehraufwand  

24.09.2024

Am 27. September 2024 wird der Bundesrat über die Novelle der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) beraten. Ziel der Novellierung ist die Anpassung an das europäische Tierarzneimittelrecht sowie den Abbau des bürokratischen Aufwandes für die Tierärzt:innen. Besonders in der Kritik seitens der Tierärzteschaft stehen zwei Empfehlungen, wie der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) schreibt.

Gegenstand der Kritik sind die Ziffern Nr. 7 und Nr. 10 der Empfehlungsdrucksache 338/1/24. Laut Empfehlung Nr. 7 sollen die Angaben „Diagnose” und „Chargennummer” (des Arzneimittels) zusätzlich zu den neuen und vereinfachten Dokumentationspflichten über Erwerb, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln ergänzt werden. Hinsichtlich des geplanten und dringend benötigten Bürokratieabbaus lehnt neben dem bpt auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) diese Empfehlung ab, mit der Begründung, dass auf diesem Weg keine Reduzierung und Vereinfachung der tierärztlichen Dokumentations- und Nachweispflichten möglich seien.

Die Empfehlung Nr. 10 würde ebenfalls das erklärte Ziel verfehlen und einen weiteren Aufbau von Bürokratie bedeuten, so der bpt. Der Punkt drücke das mangelnde Vertrauen der Politik in die Tierärzteschaft und Landwirtschaft aus. Gefordert ist ein zusätzlicher Satz auf der tierärztlichen Verschreibung, der den doppelten Bezug von Arzneimitteln durch Tierhaltende ausschließen soll. Der bpt kritisiert, dass dieser Satz mehrere Dokumentationsvorlagen bedeute. Zudem spricht dieser dem Personal in öffentlichen Apotheken die Kompetenz ab und stört ggf. auch die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Tierärzt:innen und Tierhaltenden.

Der bpt fordert die Politik daher dringend dazu auf, zu ihrem Wort zu stehen, endlich Bürokratie ab- statt aufzubauen und die Empfehlungen Nr. 7 und 10 abzulehnen.

bpt