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Tierverbände begrüßen geplante Tierschutznovelle

25.09.2024

Anlässlich der ersten Lesung zur geplanten Novellierung des Tierschutzgesetzes (TierSchG) hat sich eine Allianz aus mehr als 40 Bundesverbänden für die Verabschiedung der Gesetzesentwurfs stark gemacht. „Wir begrüßen die Novellierung grundsätzlich und besonders im Hinblick auf die Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Erkenntnisse“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung.

Norbert Holthenrich, Präsident des Zentralverbandes Zoologischer Fachbetriebe e.V. als Mitunterzeichner, fordert jedoch gemeinsam mit seinen Bündnispartnern, dass die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes zeitnah aktualisiert wird. „Die neuen Rechtsvorgaben führen nicht automatisch zu mehr Tierwohl, sie müssen auch umsetzbar, kontrollierbar und vollziehbar sein“, erklärt der ZZF-Präsident. Hierzu sei aus Sicht der Tierschutzverbände „ein Ausbau der fachkundigen, finanziellen und personellen Kapazitäten in den zuständigen Behörden unumgänglich.“

Die der Allianz angehörenden Verbände befürworten eine sachkundige, wertschätzende und verantwortungsbewusste Haltung und Zucht von Tieren in Deutschland, die sich an den Bedürfnissen der Tiere orientiert. Jedoch haben sie sich klar gegen die Einführung einer sogenannten Positivliste ausgesprochen, da das laut Ergebnis der EXOPET-Studie nicht zu einer Verbesserung des Tierschutzes führen würde.

Im Bereich der privaten Tierhaltung begrüßt der ZZF insbesondere die geplante neue Regulierung des Online-Handels mit Tieren. Um den illegalen Welpenhandel zu bekämpfen, müssen Anbieter von lebenden Wirbeltieren auf Online-Plattformen künftig ihren vollständigen Namen und ihre Kontaktdaten bei der Online-Plattform hinterlegen. Zudem befürwortet der Heimtierverband den Versuch, das Verbot sogenannter Qualzuchten anhand eines Merkmalkatalogs präziser zu fassen für eine konkretere Symptomliste, um den zuständigen Behörden eine praxistaugliche Hilfestellung an die Hand zu geben.

ZZF