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Expertise der Tierärzteschaft für den Tierschutz ist signifikant

01.02.2023

Auch in diesem Jahr hat die Bundetierärztekammer wieder im Rahmen der Internationalen Grünen Woche in Berlin zu einer Pressekonferenz geladen. Thema am 20. Januar 2023 in Berlin war, die Bedeutung der Tierärztinnen und Tierärzte für den Tierschutz darzustellen. Schließlich sind die TierärztInnen die verpflichteten Schützer der Tiere, denen ihr Wohl und Ihre Gesundheit stark am Herzen liegt. Dies betrifft sowohl die Nutztiere als auch die Haustiere und Luxustiere wie das Pferd.

Vor allem den im öffentlichen Veterinärwesen arbeitenden Kolleginnen und Kollegen kommt hier eine herausragende Rolle zu, da sie ja diejenigen sind, die routinemäßig auf landwirtschaftlichen Betrieben Kontrollen durchführen oder im Falle von Beschwerden und Anzeigen tätig werden. Aber auch den bestandsbetreuenden TierärztInnen kommt hier eine große Bedeutung zu, da die Gesundheit der (Nutz-)Tiere von verschiedensten Faktoren und deren komplexen Wechselwirkungen beeinflusst wird.  So lassen sich z. B. durch eine regelmäßige Analyse aller Tiergesundheitsparameter, Krankheitsursachen frühzeitig erkennen und umgehen. In der Folge ist auch der Arzneimitteleinsatz reduziert. Die Tierärzteschaft ist somit ein integraler Bestandteil der öffentlichen Gesundheitsvorsorge und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, betont Dr. Iris Fuchs, 1. Vizepräsidentin der BTK und Veterinärdirektorin des Landratsamtes in Bayreuth. TierärztInnen sind unverzichtbar für eine präventive Tiergesundheitsstrategie, die wiederum essentiell für den Tierschutz ist. Allerdings sei es für das Tiergesundheits-Vorbeugeprinzip zwingend erforderlich, dass der Gesetzgeber die dafür, und seit Jahren von der Tierärzteschaft angemahnten, notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen schafft! Dazu gehören die Erweiterung und Ergänzung der rechtlichen Tierhaltungsvorschriften. Das Schaffen einer zuverlässig verfügbaren Tiergesundheitsdatenbank mit der Möglichkeit für eine tierärztliche Auswertung sowie eine rechtlich verbindliche Umsetzung der Integrierten Tierärztlichen Bestandsbetreuung auf Grundlage des bereits geltenden EU-Tiergesundheitsrechtsaktes.

Dr. Sylvia Heesen, Ministerialrätin beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Referatsleiterin Tierschutz, Tierseuchenbekämpfung, Tiergesundheit und Tierische Nebenprodukte sowie 2. stellvertretende Vorsitzende der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) erklärte, dass der Umgang mit schwer erkrankten oder verletzten Einzeltieren deutlicher Verbesserungen bedarf. Das zeigt z. B. eine Analyse aktueller Tierschutzprobleme in der Nutztierhaltung. Es ist und bleibt gemeinsame Aufgabe der Tierärzteschaft, vermeidbare Schmerzen, Leiden und Schäden des einzelnen Lebewesens durch mangelhaften Umgang, mangelhafte Versorgung, leistungsüberfordernde Zucht und nicht bedürfnisgerechte Haltung von Tieren zu verhindern. Um dieser Aufgabe bestmöglich nachkommen zu können, ist sich die Tierärzteschaft einig, dass der Staat dafür auch die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen muss. Entsprechend forderte der Deutsche Tierärztetag den Gesetzgeber auf, im Sinne des Staatsziels Tierschutz im Grundgesetz,Verstößen gegen das Tierschutzgesetz eine hohe Priorität einzuräumen.

Als 3. Redner und als Pate der Kleintiere war Prof. Dr. Achim Gruber, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Tierpathologie der Freien Universität Berlin, anwesend, der vor allem auf die züchterischen „Qualzuchterfolge“ der letzten Jahrzehnte hingewiesen hat und gleichzeitig die Rolle und die Verantwortung der Tierhalter anmahnte, sich keine Haustiere mit angezüchteten Defekten anzuschaffen. Gebe es keine Nachfrage mehr nach diesen Tieren, würden sie auch nicht mehr gezüchtet. Gleichzeitig lobte er das Engagement der Tierärzteschaft, hier Aufklärung zu betreiben. Zudem forderte er mehr Unterstützung bei der Umsetzung des geltenden Rechts durch Veterinärbehörden und Staatsanwaltschaften und eine deutliche Präzisierung und Schärfung der Gesetzgebung mit klaren Handlungsgrundlagen. Auch die Einführung eines Heimtierzuchtgesetzes müsse in diesem Zusammenhang diskutiert werden.