Bei der afrikanischen Schweinepest (ASP) handelt es sich um eine pandemische Viruserkrankung, die ausschließlich Schweine betrifft.
Die Seuche rückte in den vergangenen Jahren immer näher an
Deutschland heran und hat am 10. September 2020 offiziell
Deutschland erreicht. Seitdem hat sich die ASP außer in Brandenburg und Sachsen auch in Mecklenburg-Vorpommern ausgebreitet. Ende Mai 2022 hat die hochansteckende Tierseuche trotz aller getroffenen Maßnahmen Baden-Württemberg erreicht und Anfang Juli ist das Virus auch in Niedersachsen bei Hausschweinen nachgewiesen worden.
Mitte Juni 2024 sind auch erste ASP-Fälle bei tot aufgefundenen Wildschweinen in Hessen und wenig später auch in Rheinland-Pfalz nachgewiesen worden. Im Juli 2024 wurde das Virus dann auch in Hausschweinebestände in Hessen eingetragen.
Von den afrikanischen Ursprungsländern aus hatte die ASP sich bereits vor Jahren in den Ländern um Weißrussland ausgebreitet. Seit 2014 sind Erkrankungen bei Haus- und Wildschweinen in den Grenzgebieten zu Drittländern, wie Polen, Litauen und Estland festzustellen. Im Sommer 2017 erreichte das Virus die Tschechische Republik und im April 2018 auch Ungarn. Im Jahr 2019 sind noch Serbien und die Slowakei hinzugekommen.
Bis Mitte Juli 2021 ist es gelungen, ein Übergreifen des Virus auf
die Hausschweinebestände in Deutschland zu verhindern. Am 15. Juli
2021 wurde das Virus in einem Bio-Betrieb sowie in einer
Kleinsthaltung im Land Brandenburg nachgewiesen.
Jeder Ausbruch geht mit der Nottötung des gesamten Bestandes
sowie Exporteinschränkungen einher, die zu großen
wirtschaftlichen Verlusten führen.
Welche Maßnahmen getroffen werden, wie die aktuelle Verbreitungssituation ist und viele weitere wichtige Informationen rund um das Thema ASP finden Sie nachfolgend auf dieser Seite.
Die ASP ist in vielen afrikanischen Ländern südlich der Sahara sowie seit 1978 auf Sardinien endemisch. Das bedeutet, hier tritt die ASP immer wieder und gehäuft auf.
2007 wurde das Virus aus Afrika über den Schwarzmeerhafen von Poti nach Georgien durch die Verfütterung von unsachgemäß behandelten Speiseabfällen von internationalen Schiffen eingeschleppt (Laves) und gelangte so nach Europa. Von hier breitete sie sich über Armenien (seit 2007), Aserbaidschan (2008) und Russland (seit 2007) bis in die Ukraine (Juli 2012) und Weißrussland (Juni 2013) aus. Anfang 2014 wurde das Virus erstmals in der EU nachgewiesen, nämlich in den baltischen Staaten Litauen und Lettland sowie in Polen. Neben Wildschweinen waren in den einzelnen Ländern auch immer wieder Hausschweinebestände betroffen. Allerdings besteht keine Korrelation der Ausbruchanzahl bei Hausschweinen und der Anzahl der gemeldeten ASP-Fälle bei Wildschweinen. 2017 wurde die ASP dann erstmals in der Tschechischen Republik bei Wildschweinen und wenig später in Rumänien bei Hausschweinen festgestellt. Ende April 2018 gelangte die ASP nach Ungarn, anschließend nach Polen.
Am 10.
September 2020 erreichte sie Deutschland. Hier wurde sie zuerst in
Brandenburg festgestellt. Später dann in Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg und Niedersachsen.
In Juni 2024 dann auch in Hessen und Rheinland-Pfalz.
Eine Übersicht über die aufgetretenen ASP-Fälle in Deutschland finden
Sie hier.
ASP-Karten für Europa veröffentlicht regelmäßig das FLI.
Es besteht stets die Gefahr, dass die Seuche aufgrund des hohen Infektionsdrucks in weitere Länder der EU verschleppt wird. Bei der Einschleppung des Virus in die Wildschweinepopulation, sind die Möglichkeiten einer Seuchenbekämpfung stark begrenzt.
Das ASP-Virus
Bei der ASP handelt es sich um eine anzeigepflichtige virale Erkrankung, die durch ein behülltes, sehr widerstandsfähiges DNA- Virus, dem Afrikanischen Schweinepest-Virus hervorgerufen wird. Empfänglich sind ausschließlich Haus- und Wildschweine. Für den Menschen oder für andere Haus- und Wildtiere ist das Virus ungefährlich. Das ASP-Virus befindet sich im Blut, den Organen und anderen Körperflüssigkeiten wie Speichel, Urin und Kot des Schweins. In der Umwelt sowie in Jagdtrophäen und Lebensmitteln ist es sehr widerstandsfähig und kann über mehrere Monate infektiös bleiben. Dabei ist es weitestgehend unbeeinflusst von Temperatur und pH-Werten, weshalb es auch gegen Einfrieren, kurzzeitiges Erhitzen bis zu 60°C, Pökeln und Räuchern immun ist und weiter infektiös bleibt. Im blutverseuchten Erdboden kann das Virus länger als 200 Tage überleben (Farez & Morley, 1997). Zur Desinfektion eignen sich Natriumlauge (NaOH), Formaldehyd oder Phenole.
Charakteristika zur Tenazität (=Widerstandsfähigkeit) des ASPV
Material | Überlebenszeit | |
---|---|---|
Blut / Serum |
(Kühlschranktemperatur)
(Zimmertemperatur) (Temperatur 60°C) |
6
Jahre > 4 Monate 30 Minuten |
Schlachtkörper (4-8°C) | 7 Monate | |
Gefrierfleisch | 6 Jahre | |
Kühlfleisch | 104 Tage | |
Versch. spanische Schinken | 140 Tage | |
Schweinelende | 58 Tage | |
Parmaschinken | 399 Tage | |
Peperoni, Salami | 30 Tage | |
Holzteile | 190 Tage | |
Blutverseuchter Erdboden | 205 Tage |
(Quelle: Farez & Morley, 1997)
Klinische Symptome
Die Infektion mit dem Virus führt zu einer schweren Allgemeinerkrankung bei Haus- und Wildschweinen, an der in der Regel mehr als 90 Prozent der betroffenen Tiere binnen zehn Tagen eingehen. Im Gegensatz zur hohen Morbidität steht die geringe bis mäßige Mortalität, das bedeutet, nur wenige Wildschweine stecken sich an. Dadurch handelt es sich auch nicht um eine selbstlimitierende Seuche.
Die klinischen Symptome treten ungefähr vier Tage nach der Infektion auf und sind eher unspezifisch wie hohes Fieber bis zu 41°C, Appetitlosigkeit bis hin zur Futterverweigerung, Durchfall, Atemwegsproblemen, Blaufärbung der Haut und Festliegen sowie Blutungen. Aber auch perakute Todesfälle sind keine Seltenheit. Bei trächtigen Sauen kommt es auch zu Aborten. Eine Behandlung ist nicht möglich und außerdem gesetzlich verboten.
Ein großes Problem ist, dass sich das klinische Bild der ASP kaum von dem der Klassischen Schweinepest (KSP) unterscheiden lässt.
Die unspezifischen Symptome, das Auftreten zum Teil schwerer Sekundärinfektionen sowie die Tatsache, dass in der Regel nicht alle Tiere eines Bestandes gleichzeitig infiziert werden, tragen dazu bei, dass die Erkrankung unter Umständen erst spät diagnostiziert wird. Bis zur Ausbreitung der Seuche durch den gesamten Bestand können abhängig von den betriebsspezifischen Gegebenheiten durchaus einige Wochen vergehen. Daher sollten Schweinehalter, Tierärzte und Jäger dringend geschult und die Möglichkeit zur Ausschlussdiagnostik genutzt werden, um die Früherkennung eines Ausbruchs zu gewährleisten. Denn je eher mit den Bekämpfungsmaßnahmen begonnen werden kann, desto weniger Zeit bleibt, in der das Virus weiterverbreitet werden kann.
Mehr über das klinische Bild der ASP sowie deren Ausbreitung erfahren Sie in diesem Video der TiHo Hannover
Impfung
Ein Impfstoff gegen die ASP existiert nicht, daher ist eine Impfung derzeit noch nicht möglich.
Infektionswege
Die Virusübertragung kann direkt über Tierkontakte von Schwein zu Schwein erfolgen.
Durch die hohe Widerstandsfähigkeit des ASP- Virus in der Umwelt ist der Mensch ein wesentlicher Faktor bei der Ausbreitung dieser Tierseuche. Virusbehaftete Kleidung, Gegenstände, Futtermittel oder Fahrzeuge können das Virus über weite Strecken verbreiten. Deshalb sollten Reisende, auch Jagdreisende, und Transporteure sich besonders vorsichtig und verantwortungsvoll verhalten und Hygienemaßregeln beachten.
Besondere Aufmerksamkeit muss in diesem Zusammenhang achtlos entsorgten Schlacht- und Speiseabfällen geschenkt werden. Diese können von bisher nicht infizierten Schweinen aufgenommen werden und somit zu einer Erkrankung führen. Essensreste sollten daher unbedingt für Wildschweine und andere Wildtiere unzugänglich entsorgt werden.
Aus einigen Ländern ist bekannt, dass sich das Virus durch Menschen aufgrund weggeworfener, kontaminierter Speiseabfälle entlang der Autobahn ausbreitet.
Sieht man sich die meist befahrensten Transportrouten durch Deutschland aus östlichen Ländern an, in denen die ASP grassiert, stellen folgende Trassen die größte Gefährdung eines Eintrags dar.
Anzahl Abschnittsbefahrungen im Jahre 2013, gemäß ZIS- Reporting unter Verwendung von NordNordWest/Wikipedia, CC-by-sa 3.0. Rote Einfärbung entspricht stark befahrenen Transportwegen.
Schweinehaltungen in Deutschland 2016, gemäß Fleischatlas Schweinehaltung.
KSP | ASP | |
---|---|---|
Endwirte | Haus- und Wildschweine | Haus- und Wildschweine |
Erreger | Pestivirus | Asfivirus |
Infektionswege | Tröpfcheninfektion | Blut, Körperflüssigkeiten |
Klinik | Einzelne Tiere verenden, aber auch Genesung und chronischer Verlauf möglich | Fast immer tödlicher Verlauf beim Einzeltier |
Impfung | Aufbau einer Immunität durch Antikörper möglich, Impfung möglich | Es wird kein Schutz durch Antikörper induziert, Impfung bislang nicht möglich |
Virulenz | Hoch virulent mit schneller Ausbreitung in der Gruppe | Moderat bis hoch virulent, je nach Virustyp, mit langsamer Ausbreitung in der Gruppe |
Die Tiergesundheitsindustrie forscht seit vielen Jahren auch in Deutschland an einer Lösung zum Schutz der Hausschweinebestände vor einer Infektion mit dem ASP-Virus. Die Impfung soll zur Kontrolle der ASP beitragen. Neben einem sicheren Schutz muss solch ein Impfstoff jedoch auch geimpfte Tiere von ungeimpften, infizierten sicher unterscheidbar machen, um Handelsbeschränkungen zu verhindern.
Trotz hoher staatlicher wie privater Forschungsintensität ist es auf Grund der Viruseigenschaften bisher jedoch nicht gelungen, einen ausreichend wirksamen Impfstoff für den Einsatz im Feld zu entwickeln. Das ASP-Virus ist außerordentlich komplex und viele Komponenten sind noch nicht ausreichend erforscht. Noch kann das Virus durch diverse immunmodulatorisch wirksame Komponenten der Immunantwort der Tiere effektiv entgehen, so dass die Tiere keine schützenden Antikörper gegen das Virus entwickeln.
Entsprechend ist auch eine Bekämpfung durch Köderimpfung der Wildschweinepopulation noch nicht möglich (BfT, März 2018).
In Deutschland werden derzeit rund 27,5 Mio. Schweine gehalten. Davon sind 1,9 Mio. Sauen und 12,2 Mio. Mastschweine. Jährlich werden etwas unter 60 Mio. Tiere geschlachtet (2016: 59,4 Mio., 2017: 57,9 Mio.; Quelle: Statistisches Bundesamt).
Damit ist die Schweinehaltung, sowie die vor- und nachgelagerten Bereiche ein wichtiger Wirtschaftszweig. Der Ausbruch der ASP in Deutschland hätte für all diese Bereiche weitreichende Konsequenzen.
Wenn auf einem Betrieb das Virus festgestellt wird, müssen alle Schweine des Bestandes getötet werden. Der Stall muss anschließend gereinigt und desinfiziert werden. Die Hochrisikozone um diesen Betrieb herum beträgt 4 km. Für diese Hochrisikozone besteht weiterhin ein Verbringungsverbot. Dies könnte den Viehverkehr in betroffenen Regionen stark einschränken.
Eine weitere wirtschaftliche Folge werden Exportbeschränkungen sein.
Bereits ein Ausbruch bei Wildschweinen führt für die Landwirte zu einem großen Mehraufwand und zu wirtschaftlichen Verlusten. Diese werden hervorgerufen durch verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen sowie ein Transportverbot innerhalb des gefährdeten Bezirks und mit dem Ausbruch einhergehende Handelsbeschränkungen für die betroffene Region.
Deutschland exportiert sein Schweinefleisch vor allem nach China. Im Jahr 2016 waren es rund 600.000 Tonnen. Aber auch andere EU-Länder wie die Niederlande, Italien, Polen und Großbritannien exportieren sehr viel deutsches Schweinefleisch (2017 wurden 1.980.000 Tonnen europaweit exportiert, Quelle: BMEL). Der Selbstversorgungsgrad lag dabei bei ~120%, so dass in Deutschland ein Fünftel mehr Schweinefleisch erzeugt als verbraucht wurde. Bei einem ASP-Ausbruch in Deutschland werden China und weitere Nationen eine sofortige Handelssperre gegen Deutschland erlassen.
Hinsichtlich der Exportbeschränkungen wird es keine Rolle spielen, ob die ASP bei Wildschweinen oder Hausschweinen ausbricht. Bereits bei einem einzigen auftretenden ASP-Fall werden ca. 20 – 30 % der deutschen Schweineproduktion aufgrund eines sofortigen Exportverbotes in andere Länder gefährdet sein. Bei einem ASP-Ausbruch ist mit einer langen Tiefpreisphase zu rechnen. Daher ist eine Anpassung der Handelsabkommen mit wichtigen Drittländern wie China, Hongkong oder Südkorea dringend notwendig, so dass Exporte außerhalb der betroffenen Gebiete weiterhin möglich sind. Zudem sollte über eine Lockerung der innereuropäischen Handelsrestriktionen nachgedacht werden, rät Dr. Albert Hortmann- Scholten, Marktexperte der Kammer Niedersachsen. Im Falle der ASP sind staatliche Interventionsmaßnahmen nötig (SUS Online: „Sorge wegen Afrikanischer Schweinepest“ vom 11.10.2017; SUS 2/2018: ASP: Der Schweinemarkt stünde Kopf).
Während die Tierseuchenkasse den Wert der Tiere, die auf amtliche Anordnung gekeult werden müssen, erstattet, hat der Landwirt den Ertragsschaden für die Zeit des Leerstandes, aus der Wertminderung seiner tierischen Produkte und alle weiteren Kosten selbst zu tragen. Es sei denn, er sichert sich durch eine Ertragsschadenversicherung gegen den Seuchenausbruch ab. Dann ist er gegen die mit einem Seuchenausbruch einhergehenden Ertragsausfälle abgesichert, selbst wenn nicht die eigenen Tiere betroffen sind, der Betrieb aber im Sperrbezirk liegt.
Im Rahmen der Ertragsschadenversicherung Basisdeckung sind meist folgende Leistungen versichert:
Achtung! Allerdings bieten immer weniger Versicherer eine Ertragsschadenversicherung gegen die Afrikanische Schweinepest an. Begründet wird das mit einer veränderten Risikobewertung.
Das Risiko des Eintrags der ASP nach Deutschland wird vom Friedrich-Loeffler- Institut (FLI) als HOCH eingeschätzt. Und zwar durch
Das Eintragsrisiko durch die Migration von Schwarzwild wird als weniger hoch angesehen.
Epidemiologische Untersuchungen in verschiedenen betroffenen Ländern zeigen, dass sich das Virus entlang der Hauptstraßen ausgebreitet hat.
Neben Aufklärung der Fernfahrer und Reisenden, sind vor allem Landwirte, Tierärzte und Jäger wichtige Personen im Kampf gegen die ASP.
Biosicherheitsmaßnahmen
Eine der wichtigsten vorbeugenden Maßnahmen ist die strenge Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen.
Die ständige Betreuung durch einen Tierarzt, wiederholte Schulungen des Personals und eine Beschränkung des Personen- und Warenverkehrs gehören hier ebenso dazu wie ein festgelegtes Transportmanagement, die Verwendung von betriebseigener Kleidung und Zwangsduschen beim Betreten der Ställe.
Aber auch die Quarantäneaufstallung von zugekauften Tieren sowie die Schadnagerbekämpfung und das Unterbinden von Kontakten zu Wildschweinen unterstützen diese Maßnahmen.
Aufklärungsarbeit bei Reisenden und Jägern
Ebenso wichtig ist die Aufklärung von Reisenden und Jägern. So sollten Reisende keine tierischen Lebensmittel aus Nicht-EU-Ländern, also Drittländern, in die EU einführen. Dies ist ohnehin verboten.
Jagdreisende sollten unbedingt die Hygienebestimmungen beachten und auf eine gründliche Reinigung von Jagdausrüstung, Jagdhunden, Kleidung, Schuhwerk, Gerätschaften und Fahrzeugen achten. Diese könnten mit Blut oder Kot infizierter Schweine kontaminiert sein und auf diesem Wege aus dem Gast- in das Heimatland gelangen. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz hat dazu eine anschauliche Broschüre erstellt. Schweinehalter sowie deren Familienangehörige und Mitarbeiter werden im eigenen Interesse gebeten, auf Jagdreisen in betroffene Gebiete zu verzichten.
Reduzierung des Wildschweinebestands
Weiterhin gehören zur Präventionsstrategie eine Intensivierung der Bejagung von Wildschweinen und damit die Reduktion der Wildschweinepopulation. Daher wurden u.a. die Schonzeiten für Schwarzwild weitgehend aufgehoben und in einigen Bundesländern Abschussprämien ausgelobt bzw. die Kosten für die Trichinenuntersuchung vom Land übernommen. Der Schwarzwildbestand wird in Deutschland auf rund 1,8 Millionen Tiere geschätzt.
Nach einem Ausbruch der ASP müssen verschiedene Maßnahmen zum Umgang mit dem ASP-Virus und zu dessen Bekämpfung getroffen werden.
Maßnahmen im Ausbruchsfall
Im Falle eines positiven Virusnachweis treten umfangreiche Maßnahmen aus der Schweinepest-Verordnung in Kraft. Dabei wird unterschieden, ob das Virus bei einem Wildschwein oder bei einem Hausschwein nachgewiesen wird.
Wildschwein | Hausschwein |
---|---|
Einrichtung eines gefährdeten Bezirks (GB), mind. 15 km rund um den Fundort und Hochrisikozone von 4 km um den Fundort, abgeriegelt durch mobilen E-Zaun. Bleiben mind. sechs Monate nach dem letzten Nachweis von ASP bei Wildschweinen bestehen. | Einrichtung von Sperrzone (3 km) und Beobachtungsgebiet (10 km) um den betroffenen Betrieb |
Transportverbot für Schweine innerhalb des GB | Sofortige Tötung aller Schweine des Betriebes |
Verbot der Freiland- und Auslaufhaltung | Transportverbot für Nutztiere, Verbringung von Haustieren ist genehmigungspflichtig |
Tilgung von Schwarzwild in der Hochrisikozone | Verbot der künstlichen Besamung |
Verstärkte Bejagung von Schwarzwild in GB und der sich anschließenden Pufferzone |
Durch die Änderung der Schweinepest-Verordnung Ende 2017
wurden nicht nur die Maßnahmen im Falle eines ASP-Ausbruchs neu
festgelegt, sondern auch die Früherkennungs- und Monitoring-
Programme bei Haus- und Wildschweinen, vor allem von
verendet aufgefundenen Tieren, eingeführt.
Die aktuelle
Version der Schweinepest-VO finden Sie auf der Webseite
des BMEL.
Die European Food Safety Authority (EFSA) hat inzwischen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) eine große Kampagne in Südosteuropa gestartet, die sich an sogenannte Problemländer richtet. Ziel der Kampagne ist es, in den Ländern Albanien, Bosnien und Herzegowina, Griechenland, Kosovo, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien sowie Slowenien, die alle an Regionen grenzen, in denen bereits ein Ausbruch der ASP stattgefunden hat, das Bewusstsein für die Tierseuche zu schärfen und den Wissensstand über die ASP zu verbessern.
Hier finden Sie die Webseiten der Landwirtschaftsministerien der Bundesländer zur ASP
Baden-Württemberg
Ministerium für Ländlichen Raum und
Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten (StMELF)
Brandenburg
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt
und Landwirtschaft
Hessen
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Informationen zur
Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Afrikanische Schweinepest (ASP) – Merkblatt zur
Beprobung von Indikatortieren
Mecklenburg-Vorpommern
Die
Afrikanische Schweinepest bedroht M-V!
Niedersachsen
Nds. Landesamt für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit
Nordrhein-Westfalen
Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Ministerium für Umwelt,
Energie, Ernährung und Forsten
Saarland
Klassische und Afrikanische
Schweinepest (KSP und ASP)
Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und
Verbraucherschutz
Sachsen-Anhalt
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und
Energie
Schleswig-Holstein
Landesportal Schleswig-Holstein
Thüringen
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und
Landwirtschaft