Geb�hrenordnung f�r Tier�rzte (GOT)

Novellierung der GOT in 2022


Das Bundeskabinett hat am 25. Mai 2022 die vom Bundesministerium f�r Ern�hrung und Landwirtschaft (BMEL) vorgelegte Neufassung der Tier�rztegeb�hrenordnung abgenickt.

Die Geb�hrenordnung f�r Tier�rzte (GOT) regelt die Honorare f�r tier�rztliche Leistungen. Durch die Novelle sollen diese nach mehr als 20 Jahren nun sowohl an den veterin�rmedizinischen Erkenntnisstand als auch an die wirtschaftlichen Erfordernisse f�r den Betrieb einer Tierarztpraxis angepasst werden. Die letzte GOT-Anpassung bzw. die letzte umfassende �nderung erfolgte 1999. Hierin flie�en auch nach 1999 entwickelte, diagnostische Methoden wie die Kernspintomografie ein.

Eine durch die Anpassung der GOT bedingte Preissteigerung ist nach mehr als 20 Jahren nicht nur angemessen, sondern auch notwendig, da sie das Fortbestehen vieler Tierarztpraxen erm�glichen wird. Nur so kann die kurative Versorgung der Tiere, vor allem in l�ndlichen R�umen, nachts oder am Wochenende weiter gew�hrleistet werden, erkl�rt das BMEL in einer entsprechenden Pressemitteilung.

Weiterhin erfolgt die Anpassung der Geb�hrens�tze auf wissenschaftlicher Basis. Ihr liegt eine vom BMEL bei der Bundesanstalt f�r Landwirtschaft und Ern�hrung (BLE) in Auftrag gegebene Studie aus dem Jahre 2021 zu Grunde. Diese hat ergeben, dass die einfachen Geb�hren nicht mehr ausreichen.

Die GOT soll in ihrer ge�nderten Form am 22. November 2022 in Kraft treten. Sie wurde im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 30 am 22. August 2022 ver�ffentlicht.

Einf�hrung einer Notdienstgeb�hr

Tier�rztliche Leistungen werden entsprechend der Geb�hrenordnung abgerechnet.

Mit Beginn des Jahres 2020 m�ssen Tier�rzte in Deutschland f�r eine Inanspruchnahme ihrer Leistung in der Nacht, am Wochenende und an Feiertagen eine Notdienstgeb�hr von 50 Euro verlangen. Dies tritt durch eine �nderung der tier�rztlichen Geb�hrenordnung (GOT) in Kraft. Eine weitere Neuerung erm�glicht Tier�rzten, ein erh�htes Wegegeld zu berechnen. Das Wegegeld wird damit das erste Mal seit elf Jahren angepasst. (Bitte beachten: Die Bundestier�rztekammer weist darauf hin, dass die neue GOT tats�chlich erst mit der Ver�ffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft tritt: www.bgbl.de - das ist zum 2.1.20 noch nicht geschehen.)

Zuletzt wurde die Tier�rztliche Geb�hrenordnung (GOT) 2017 ge�ndert. Das war die erste Novelle seit neun Jahren: Die Tier�rzte in Deutschland konnten damit f�r ihre Leistungen mehr verlangen. Nachdem dies �ber vier Jahre von der Tier�rzteschaft gefordert worden war, wurde am 7. Juli 2017 ein entsprechender Entwurf vom Bundesrat beschlossen. Dieser trat am 27.7.2017 in Kraft. Die �nderung von 2017 sah eine Preissteigerung von pauschal 12 Prozent vor. F�r Beratungsgespr�che im Zuge der landwirtschaftlichen Bestandsbetreuung stieg der Geb�hrensatz um 30 Prozent. Die Bundestier�rztekammer (BTK) und der Bundesverband praktizierender Tier�rzte (bpt) lehnten den Entwurf der GOT damals jedoch ab und waren auch nach der Abstimmung entt�uscht.

Eine umfassende Novellierung der GOT ist f�r die Zukunft geplant, dem soll ein Forschungsvorhaben vorausgehen.

von Sophia Neukirchner

Hintergrund

Die GOT legt den Honorarrahmen f�r tier�rztliche Leistungen fest.

Eingef�hrt wurde die Tier�rztliche Geb�hrenordnung (GOT) 1999. Sie regelt die Entgelte f�r circa 800 tier�rztliche Leistungen. In �1(1) steht geschrieben: �Den Tier�rzten stehen f�r ihre Berufst�tigkeit Verg�tungen (�) nach dieser Verordnung, insbesondere nach dem in der Anlage vorgeschriebenen Geb�hrenverzeichnis zu.��

Eingef�hrt wurde sie unter anderem, um zu verhindern, dass die Qualit�t der fl�chendeckenden, tier�rztlichen Versorgung unter einem Unterbietungswettbewerb leidet. Weiterhin sollte mit der GOT auch mehr Transparenz f�r die Tierhalter geschaffen werden. Auch andere Freie Berufe greifen in ihrer Rechnungsstellung auf gesetzliche Geb�hrenordnungen zur�ck.

Die GOT schreibt f�r jede T�tigkeit eine Empfehlung aus (Beispielsweise 51,54 Euro f�r die Kastration einer weiblichen Katze; Material, Narkose, Medikamente etc. sind dabei nicht inbegriffen), erlaubt es den Tier�rzten jedoch, sich frei zwischen diesem einfachen und ggf. vierfachen Satz zu bewegen.

Im �2 ist zur Bemessung der Geb�hrenh�he geschrieben: �Die Geb�hr ist innerhalb dieses Rahmens nach billigem Ermessen und unter Ber�cksichtigung der besonderen Umst�nde des einzelnen Falles zu bestimmen, insbesondere unter Ber�cksichtigung der Schwierigkeit der Leistungen, des Zeitaufwandes, des Zeitpunktes des Erbringens der Leistungen gem�� des Satzes 4, des Wertes des Tieres und der �rtlichen Verh�ltnisse.�

Hinzu kommen Nacht- und Notdienstzuschl�ge.

GOT-�nderung 2017 Forderung der Tier�rzteverb�nde

Die GOT l�sst Tier�rzten zwar bestimmte Spielr�ume bei der Abrechnung der Leistungen, sorgt aber gleichzeitig f�r viel Transparenz.

Viele Tier�rzte bewegen sich konstant am unteren Rand der GOT, etwa um im Konkurrenzkampf zu bestehen. Laut Tierarzt Ralph R�ckert reiche dies in den meisten F�llen aber nicht aus, um eine Praxis rentabel zu f�hren, beziehungsweise Fortbildungen zu finanzieren oder Investitionen zu t�tigen. Klienten dieser Praxen k�nnte eine pl�tzliche gesetzlich geforderte Erh�hung der S�tze um 12 Prozent, wie es derzeit in der Planung ist, unerwartet viel erscheinen, obgleich diese 12 Prozent Erh�hung den tier�rztlichen Verb�nden l�ngst nicht ausreichen. Sie hatten eine pauschale Erh�hung der S�tze um bis zu 26 Prozent gefordert. F�r die Bestandsbetreuung sollte sich das Honorar f�r die tier�rztliche Leistung gar verdoppeln. Begr�ndet wurde ersteres mit einem Anstieg der Praxiskosten und letzteres damit, dass die Beratung von Nutztierhalter zunehmend an Bedeutung, jedoch auch an (Zeit)aufwand gewonnen habe.

Die letzte Anhebung der Geb�hrenordnung f�r Tier�rzte war bereits neun Jahre her. Damals hatten die Tier�rzteverb�nde eine Steigerung von 28 Prozent gefordert, schlie�lich wurden es wie auch in diesem Jahr - 12 Prozent. Seit 2008 betr�gt der relative Kaufkraftverlust jedoch knapp 11 Prozent. Die nun geplante Geb�hrenerh�hung deckelt demnach gerade mal die Auswirkungen der Inflation!

Hinzu kommt, dass auch die Angestellten in Praxen und Kliniken (Tier�rztliche Fachangestellte) im Fr�hjahr dieses Jahres neue Tarifvertr�ge mit erh�hten S�tzen errungen haben, wodurch die betrieblichen Kosten f�r die Tierarztpraxis ebenfalls weiter ansteigen.

Ohnehin gilt Deutschland bei den Honoraren f�r tier�rztliche Leistungen im Vergleich mit anderen europ�ischen L�ndern wie Gro�britannien oder den skandinavischen L�ndern immer noch als �Billiglohnland�. Selbst nach der Erh�hung der GOT liegt das Stundenhonorar f�r eine Beratung in der Bestandsbetreuung (rund 89 Euro) beispielsweise immer noch unter dem in �sterreich �blichen Stundensatz von 103 Euro. In D�nemark liegt der Stundensatz f�r die staatlich geforderte Betreuung der Schweinepraxen bei �ber 200 Euro.�

GOT-�nderung 2017 Kritik

In den meisten Tierarztpraxen wird nach der Behandlung noch direkt bar bezahlt.

Der Gesetzesentwurf erntet Kritik

In der Beratungsphase zur neuen Verordnung wurde nicht nur der betroffene Berufsstand der Tier�rzte einbezogen. Ungew�hnlicherweise lie� man auch Tierschutz- und Nutztierhalterverb�nde zu Wort kommen bzw. in die Diskussion einsteigen.

Tierschutzverb�nde: F�r Tierschutzverb�nde sieht der Entwurf, f�r den abgestimmt wurde, in bestimmten F�llen eine �ffnung der GOT vor. Thomas Schr�der, Pr�sident des Tierschutzbundes, begr�ndete diese Forderung im Vorfeld der Entscheidung damit: �Wir brauchen eine Regelung, dass die Tier�rzte, die Tierheimen helfen wollen, nicht mit dem Kammerrecht in Konflikt kommen, weil ihnen vorgeworfen wird, die GOT nicht einzuhalten.� So soll nun die Kastration freilebender Katzen f�r (steuerrechtlich) gemeinn�tzige Organisationen auch unterhalb des einfachen Geb�hrensatzes abgerechnet werden d�rfen. Das soll au�erdem f�r Leistungen gelten, die �als Folge der Kastration erforderlich sind bzw. �blicherweise mit einer Kastration durchgef�hrt werden�. (http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2 017/0401-0500/499-17.pdf? __blob=publicationFile&v=1).

Bpt und BTK bef�rchten hier jedoch zum einen den Missbrauch dieser Klausel, sehen zum anderen auch nicht die Rechtfertigung, eine �ordnungspolitische Aufgabe�, wie die Populationskontrolle freilebender Katzen, �auf dem R�cken der Tier�rzte� auszutragen und lehnten aufgrund dessen den aktuellen Entwurf der GOT- �nderung ab.

Landwirte: Auf Nutztierhalter kommt�die gr��te Preissteigerung zu. 30 Prozent mehr wird das Beratungsgespr�ch im Stall nun kosten, also 89,33 Euro statt wie bisher 68,72 Euro pro Stunde. Vom bpt gefordert waren 100 Prozent mehr, dies k�nnte laut Bundesregierung jedoch eine �abschreckende� Wirkung haben, was die Inanspruchnahme von Beratungsgespr�chen durch Tierhalter reduzieren w�rde. Mit Blick auf den Tierschutz sei dies �nicht zielf�hrend�.

Die scheinbar starke Preissteigerung ergibt sich aus dem erh�hten Aufwand, den Nutztierpraktiker etwa durch Bem�hungen um Antibiotikaresistenzminderung, Tierwohl und Tierseuchenprophylaxe zu leisten haben. Da angenommen wird, dass nur ein Viertel der j�hrlichen Tierarztkosten von Landwirten auf Beratungskosten entf�llt, ist die Mehrbelastung jedoch moderat. Im Entwurf wurden durchschnittlich 292,17 Euro errechnet, die in Betrieb nach der GOT-Erh�hung j�hrlich mehr aufbringen m�sse.

Die EU: Tier�rztliche Leistungen fallen unter eine Dienstleistungsrichtlinie der EU, nach der Mitgliedsstaaten im Binnenmarkt zu pr�fen haben, ob eine Festsetzung von Mindest- und H�chstpreisen �nicht diskriminierend, erforderlich und verh�ltnism��ig� ist. Die Deregulierungstendenzen der Europ�ischen Union machen gerade weiteren Freien Berufen zu schaffen. So hatte die EU-Kommission Deutschland Ende vergangenen Jahres wegen der Honorarordnungen f�r Ingenieure und Architekten verklagt. Gegen die �sterreichische Honorarordnung f�r Tier�rzte hatte man ein Vertragsverletzungsverfahren angeordnet.

Die Bunderegierung sprach in ihrem Entwurf davon, dass die Forderungen hinsichtlich einer Anpassung an die wirtschaftlichen Entwicklungen �grunds�tzlich als berechtigt anzusehen� seien, jedoch m�ssten dem �berechtigten Interessen aller Beteiligter Rechnung� getragen werde. Das Ergebnis ist eine Erh�hung der Geb�hrenordnung, die jedoch prozentual weit hinter den Forderungen, die betriebswirtschaftlich belegbar sind, zur�ckbleibt.

GOT-�nderung 2020

Tier�rztliche Kliniken sind laut Standesrecht verpflichtet 24 Stunden am Tag die Anwesenheit mindestens eines Tierarztes und damit die Versorgung von Notf�llen zu sichern. In der vergangenen Jahren hat eine zunehmende Anzahl von Kliniken ihren Klinikstatus zur�ckgegeben unter der Begr�ndung, sich den Klinikbetrieb nicht mehr leisten zu k�nnen.

Damit ist die fl�chendeckenden tier�rztliche Notdienstversorgung erheblich gef�hrdet. Dar�ber wurde hinreichend in den Medien berichtet.

Tier�rztliche Fachverb�nde, wie die Bundestier�rztkammer, haben die Bundesregierung auf diese Problematik aufmerksam gemacht. Das Ergebnis ist die vierte �nderung der Tier�rztegeb�hrenordnung (GOT), die in 2020 in Kraft tritt.

Damit sind k�nftig 50 Euro Notdienstgeb�hr (Nettopauschale) f�r Tier�rztliche Leistungen in der Nacht (18 � 8 Uhr), sowie an Feiertagen und Wochenenden verpflichtend.

Das "Wochenende" beginnt bereits Freitag 18 Uhr.

50 Euro sind der Nettobetrag, inkl. Mehrwertsteuer hat der Tierhalter einmalig 59,50 Euro zu entrichten.

Von der Notdienstgeb�hr ausgenommen sind regul�re Sprechzeiten (Samstagssprechstunde, verl�ngerte Abend�ffnungszeiten).

Zudem ist der Tierarzt verpflichtet, einen erh�hten Geb�hrensatz (mindestens zweifacher GOT- Satz) zu erheben.

Auch erh�ht sich der h�chstm�glich erlaubte Geb�hrensatz von 3- auf 4-fach im Notdienst. (Damit kann z.B. die Mitwirkung von Hilfskr�ften, die der Tierarzt zu Verg�ten hat, ber�cksichtigt werden.)

Die Notdienstgeb�hr gilt nur einmalig. Wenn mehrere Tiere eines Halters bei dem Notdiensteinsatz versorgt werden, wird die Geb�hr nicht je Tier erhoben.

"Begr�ndete Einzelf�lle" und bestehende und k�nftige Betreuungsvertr�ge sind von der �nderung der Verordnung ausgenommen.

Gro�tierpraktiker k�nnen sich freuen: Neben der neuen Notdienstregelung sieht die vierte �nderung der GOT au�erdem die Einf�hrung eines erh�hten Wegegeldes vor: K�nftig sollen je gefahrenem Doppelkilometer 3,50 Euro, mindestens jedoch 13,00 Euro erhoben werden. Dieses gilt auch zu den regul�ren Praxis�ffnungszeiten.

GOT-�nderung 2020 Ziel der Anpassung

Mit der neuen Notdienstregelung (und der Erh�hung des Wegegeldes) soll die fl�chendeckende Versorgung der Tiere weiterhin gesichert werden. �Der R�ckschritt im tier�rztlichen Notdienst zur blo�en Rufbereitschaft w�re ein R�ckschritt in der tier�rztlichen Versorgung�, hei�t es in der Begr�ndung der Vierten �nderung der GOT.

Im Sinne des Tierschutzes (Staatsziel) und der Sicherung der �ffentlichen Gesundheit (rasche Diagnose und Bek�mpfung von Tierseuchen und Zoonosen) sei der Tier�rztlicher Notdienst notwendig.

Der Notdienst, insbesondere im Klinikbetrieb, soll durch die neue Notdienstregelung wirtschaftlich und damit attraktiver gestaltet werden.

"Zum anderen soll die Hemmschwelle, den tier�rztlichen Notdienst in Anspruch zu nehmen, erh�ht werden, um die Inanspruchnahme des Notdienstes auf tats�chliche Notf�lle zu beschr�nken." Damit sollen die Tier�rzte (insbesondere in der Rufbereitschaft) entlastet werden.

GOT-�nderung 2020 Kritik der Fachverb�nde

50 Euro Notdienstgeb�hr seien immer noch zu wenig, sagen die Tier�rztlichen Fachverb�nde und forderten eine Pauschale von 100 Euro. In der Stellungnahme der Bundestier�rztekammer (BTK) zum Entwurf der �nderung der Verordnung vom August hei�t es: "Betriebswirtschaftliche Berechnungen belegen, dass unabh�ngig von der Verg�tung der tier�rztlichen Leistung mindestens 100,00 Euro pro Fall zur Finanzierung des personellen Aufwandes im Notdienst eingenommen werden m�ssen. Die Geb�hrenh�he ist f�r die Anwesenheit von hochqualifiziertem Personal und teurer Ausr�stung zu Zeiten, in denen andere Leute schlafen oder ihre Freizeit genie�en, angemessen."

Die Bundesregierung argumentiert dagegen: 100 Euro w�rden eine zu hohe finanzielle H�rde f�r Tierhalter darstellen, den tier�rztlichen Notdienst in Anspruch zu nehmen. Dies w�re mit Hinblick auf Tierschutz und Tierseuchenbek�mpfung nicht zielf�hrend, hei�t es in der Begr�ndung der �nderung.