Anfang der 90er Jahre tauchte das Wort "Kampfhund" in den Medien auf und erfreute sich zunehmender Beliebtheit. 1998 nahmen die Berichte über so genannte "Beißvorfälle" in den Medien unübersehbar zu. Der Gesetzgeber reagierte darauf mit einer Flut von Verordnungen. Zahlreiche "Kampfhunde-Verordnungen" wurden erlassen, die auf so genannten "Rasselisten" beruhten. Es kam zu einer wahren "Kampfhundehysterie", die Hundesteuer wurde angehoben, die Tierheime quollen über und manch ein Hundehalter fürchtete um das Wohlergehen seines Hundes.
Am 18. Dezember 2002 hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil zur Gefahrhundeverordnung des Landes Schleswig-Holstein entschieden, dass die Gefährlichkeit eines Hundes nicht alleine aus seiner Rasse hergeleitet werden kann. Dieser Beschluss führt dazu, dass nun alle Bundesländer, die zur Zeit Rassen als "unwiderleglich gefährlich" einstufen, ihre Verordnungen überarbeiten mussten.
Ob ein Hund gefährlich und deshalb eine besondere Haltung und Aufsicht
notwendig ist (z.B. Maulkorb-, Leinenzwang), muss nun individuell entschieden
werden. Dies ist eine Chance für eine differenzierte, sachliche und fachlich
fundierte Auseinandersetzung mit diesem Thema.
Nur auf diesem Weg kann ein tierschutzgerechter
und ungefährlicher Umgang von Mensch und Tier erreicht werden. Eine bundesweit
einheitliche Regelung ist anzustreben.
Hundebeißunfälle gehören zu der Schattenseite der Mensch-Hund-Beziehung. Es gilt, das Risiko von Hundebeißunfällen durch Prävention auf breiter Basis zu verkleinern.
Dabei darf nicht vergessen werden, dass Hunde durch ihren engen sozialen Kontakt zum Menschen helfen, ein Verständnis für die Natur aufzubauen und zu vertiefen. Hunde stellen eine wesentliche Bereicherung des familiären Alltags dar. Sie fördern soziale Verhaltensweisen von Kindern. Für alleinstehende Menschen ist der Hund Sozialpartner und Hilfe zur Kommunikation mit anderen Menschen. Außerdem nimmt er als Begleit- oder Sporthund in unserer freizeitbetonten Gesellschaft eine zunehmend größere Rolle ein.
Deshalb sollte jeder Hundehalter die Ängste von Nicht-Hundehaltern ernst nehmen, auch wenn er sie selbst nicht nachvollziehen kann. Es muss selbstverständlich sein, dass jeder Hundehalter seinen Hund in der Öffentlichkeit so führt, dass Menschen und andere Hunde nicht belästigt oder geschädigt werden.
Erstellt von Dr. Barbara Gooß in Zusammenarbeit mit Dr. Carola Fischer-Tenhagen für Vetion.de
Dieser Abschnitt bietet Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Veränderungen in der Gesetzgebung der letzten Jahren zum Thema "gefährliche Hunde". Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen wird keine Gewähr übernommen. Es gelten ausschließlich die in den amtlichen Verkündigungsorganen veröffentlichten Textfassungen.
Bundesweite Regelungen:
Mit dem Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde vom 12. April 2001 sind die folgenden Vorschriften in Kraft getreten oder geändert worden.
Artikel 1:
Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher
Hunde in das Inland
(Vollständige Fassung, siehe: Gesetze)
Als "gefährliche Hunde" werden definiert Hunde der Rassen Pitbull- Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen sowie nach Landesrecht bestimmte Hunde (§1).
Hunde der oben genannten Rassen dürfen nicht in das Inland eingeführt oder verbracht werden. Ebenso dürfen Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, für die nach den Vorschriften des Landes, in dem der Hund ständig gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird, aus dem Ausland nicht in dieses Land eingeführt oder verbracht werden (§2).
Ausnahmen:
Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland:
(vom 11. April 2002 - aktuelle Fassung, siehe: Gesetze)
Artikel 2:
Änderung
desTierschutzgesetzes Neufassung vom 25. Mai
1998 (Bgbl. S.1105, 1818), geändert
am 25.11.2003 - aktuelle Fassung, siehe: Gesetze
§ 11b
(1) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische
Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei
der Nachzucht, den bio- oder gentechnisch veränderten Tieren selbst oder
deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen
Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen,
Leiden oder Schäden auftreten.
(2) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische
Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei
den Nachkommen
a. mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen oder erblich
bedingte Aggressionssteigerungen auftreten oder
b. jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder
einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt
oder
c. deren Haltung nur unter Bedingungen möglich ist, die bei ihnen zu Schmerzen
oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führen.
§ 12
(1) Wirbeltiere, an denen Schäden feststellbar sind, von denen anzunehmen
ist, dass sie durch tierschutzwidrige Handlungen verursacht worden sind, dürfen
nicht gehalten oder ausgestellt werden, soweit dies durch Rechtsverordnung nach
Absatz 2 Nr. 4 oder 5 bestimmt ist.
(2) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, ...
4. das Verbringen von Wirbeltieren in das Inland oder das Halten, insbesondere das Ausstellen von Wirbeltieren im Inland zu verbieten, wenn an den Tieren zum Erreichen bestimmter Rassemerkmale tierschutzwidrige Handlungen vorgenommen worden sind oder die Tiere erblich bedingte körperliche Defekte, Verhaltensstörungen oder Aggressionssteigerungen im Sinne des § 11b Abs. 1 oder 2 Buchstabe a aufweisen oder soweit ein Tatbestand nach § 11b Abs. 2 Buchstabe b oder c erfüllt ist,
5. das Halten von Wirbeltieren, an denen Schäden feststellbar sind, von denen anzunehmen ist, dass sie den Tieren durch tierschutzwidrige Handlungen zugefügt worden sind, zu verbieten, wenn das Weiterleben der Tiere nur unter Leiden möglich ist,
Artikel 3:
Änderung des Strafgesetzbuches
(in der Fassung vom 13. November 1998, zuletzt geändert durch Bgbl. 266,
2001 - aktuelle Fassung, siehe: Gesetze)
Es wird eingefügt:
§ 143 Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Hunden
(1) Wer einem durch landesrechtliche Vorschriften erlassenen Verbot, einen gefährlichen Hund zu züchten oder Handel mit ihm zu treiben, zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen einer vollziehbaren Untersagung einen gefährlichen Hund hält.
(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat bezieht, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
Tierschutz-Hundeverordnung
(Bgbl. S.838, vom 14. Mai 2001)
Die Tierschutz-Hundeverordnung hat die Verordnung über das Halten von Hunden im Freien von 1974 abgelöst
(vollständiger Verordnungstext - siehe: Gesetze).
§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten
(1) Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers
oder einer Anbindehaltung sowie ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund
hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren.
Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand
des Hundes anzupassen.
§ 11 Aggressionssteigerung nach § 11b Abs. 2 des Tierschutzgesetzes
Eine Aggressionssteigerung im Sinne des § 11b Abs. 2 des Tierschutzgesetzes
liegt bei Hunden vor, die ein übersteigertes Angriffs- und Kampfverhalten
aufweisen, das durch artgemäße Signale nicht hinreichend gesteuert
wird. Das Verpaaren von Hunden mit anderen Caniden ist verboten. Bei Pitbull-Terriern,
Staffordshire Bullterriern, American Staffordshire Terriern und Bullterriern
sowie Kreuzungen mit diesen Tieren ist vom Vorliegen einer derartigen Aggressionssteigerung
auszugehen.
Regelungen der Länder:
Am 18. Dezember 2002 hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil zur
Gefahrhundeverordnung des Landes Schleswig-Holstein entschieden, dass die Gefährlichkeit
eines Hundes nicht alleine aus seiner Rasse hergeleitet werden kann. Dieser
Beschluss führt dazu, dass alle Bundesländer, die zur Zeit Rassen
als "unwiderleglich gefährlich" einstufen, ihre Bestimmungen
überarbeiten müssen.
Quelle: Presseinformation der Bundestierärztekammer
e.V., Bundestierärztekammer begrüßt Urteil: Rasse allein macht nicht gefährlich, DTB 2/2003, S.129
Die rechtlichen Bestimmungen der einzelnen Bundesländer zur Hundehaltung finden Sie unter der Überschrift Gesetze.
Im Rahmen des Polizei- und Ordnungsrechts liegt die Abwehr von Gefahren durch gefährliche Hunde grundsätzlich in der Zuständigkeit der Bundesländer. Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder hatte deshalb schon im Sommer 2000 den Ländern empfohlen, Regelungen, welche die Bevölkerung besser vor gefährlichen Hunden schützen, zu erlassen. Die Bundesländer haben daraufhin mit Erfolg entsprechende Regelungen getroffen bzw. bestehende Bestimmungen ergänzt. Am 24. November 2000 hatte die Innenminister-Konferenz (IMK) außerdem Grundsätze zur Harmonisierung der landesrechtlichen Regelungen festgelegt.
Folgende Regelungen sollten Grundlagen einer Harmonisierung sein:
Quelle: "Gefährliche Hunde" - Neues von Rechtsetzung und Harmonisierung, DTB 1/2001, S. 14, MM
Hundezuchtregelungen und Gefahrenabwehr fallen in den Zuständigkeitsbereich
der Länder, deshalb ist eine bundeseinheitliche Hundeverordnung nicht möglich.
Für obligatorische Kennzeichnung fehlt eine Rechtsgrundlage, bei anderen
ist der erforderliche Stand der fachlichen Beratung noch nicht erreicht (z.B.
Ausbildung).
Quelle: Erwiderung Tierschutz-Hundeverordnung, W. Zwingmann, DTB 1/2001, S.
14, MM
Die tierärztliche Arbeitsgemeinschaft "Hundehaltung" empfahl
anlässlich der Innenministerkonferenz im Dezember 2002 als wichtigste vorbeugende
Maßnahme für den Schutz der Bürger vor gefährlichen Hunden
einen Sachkundenachweis für Hundehalter.
Als weitere geeignete Maßnahme zur Gefahrenabwehr wurden die generelle
Kennzeichnung per Mikrochip und die bindend vorgeschriebene Haftpflichtversicherung
für Hunde empfohlen. Auffällig gewordenen Hunde sollten einem Wesenstest
unterzogen werden, nach dessen Ergebnis das weitere Vorgehen ausgerichtet wird.
Außerdem wurde gefordert die Zucht mit Hunden, die ein aggressives Verhalten
zeigen, zu verbieten.
Abgelehnt werden Rasselisten und ein genereller Maulkorb- und Leinenzwang.
Quelle: Presseinformation der Bundestierärztekammer
e.V., Tierärzte empfehlen anlässlich der Innenministerkonferenz: Sachkunde für Hundehalter statt Maulkorb- und Leinenzwang, DTB 2/2003, S.129
In den meisten Bundesländern gibt es seit dem Sommer 2000 Hundeverordnungen, die für Hunde bestimmter Größe und/oder Rasse Wesentests bzw. für deren Halter Sachkundenachweise vorschreiben (siehe aktuelle Gesetzeslage). Was genau darunter zu verstehen ist und welche Aussage der Wesenstest über Ihren Hund trifft, lesen Sie hier.
Wesenstest
Bei dem Wesenstest wird das Verhalten des Hundes überprüft. Ziel ist es, unangemessene aggressive Verhaltensweisen, die zu einer Gefährdung der Öffentlichkeit durch den Hund führen, zu erkennen.
Durchgeführt werden diese Tests von Sachverständigen, die von dem jeweiligen Bundesland bestimmt worden sind. Adressenlisten sind auf dem zuständigen Amt erhältlich.
In dem Test wird der Hund von der Bezugsperson geführt. Der Hund wird ohne Maulkorb getestet und an der lockeren Leine "spazieren geführt". Nach der eindeutigen Identifizierung des Hundes, anhand von Mirkochip oder Tätowierung, werden Hund und Halter vor verschiedene Alltagssituationen gestellt. Dazu können folgende Situationen gehören:
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine weitere Überprüfung kann im Straßenverkehr stattfinden.
Beurteilt wird, ob der Hund ängstlich, neutral oder schreckhaft reagiert. Als negativ wird bewertet, wenn der Hund offensiv aggressiv reagiert, d.h. mit Beißabsicht nach vorne geht.
Der Sachverständige verfasst eine schriftliche Beurteilung, die zuständige Behörde entscheidet über nachfolgende Maßnahmen (z.B. Erteilung der Unbedenklichkeitsplakette, Befreiung von Maulkorb und/oder Leinenzwang, Einzug des Hundes). Der Wesenstest kann mindestens einmal wiederholt werden.
Sachkundenachweis
Beim Sachkundenachweis wird die Kenntnis des Hundeführers über das Verhalten, die Haltung und das Führen eines Hundes überprüft. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Im theoretisch Teil werden Fragen verschiedener Themenbereiche abgefragt:
Sozialverhalten | Entwicklung, Prägung, Rangordnung u.ä. |
Kommunikation | Körpersprache des Hundes |
Angst/Aggression | Entstehen, Erkennen und Verhindern |
Erziehung | Lernvorgänge, Lob und Strafe |
Hund und Mensch | Grundgehorsam, tiergerechte Hundehaltung, Gesetzeslage. |
Im praktischen Teil wird das Handling des Hundes beurteilt. Der Hund soll die Hörzeichen "Sitz"; "Bleib", "Bei Fuß" und "Komm" befolgen. Er soll gut leinenführig sein und sich von Umweltreizen nicht übermäßig ablenken lassen. Ähnlich wie im Wesenstest wird der Gehorsam auch in bestimmten Alltagssituationen überprüft.
Ein nicht bestandener Sachkundenachweis kann wiederholt werden. Eine bestandene Begeleithundeprüfung wird in der Regel als Sachkundenachweis anerkannt.
Die Kosten für die Überprüfung liegen zwischen 50,- und 200,- Euro.
Hundeführerschein
Der Hundeführerschein ist kein behördlich angeordneter oder geregelter Ausweis. In einigen Bundesländern wird er allerdings als Sachkundenachweis akzeptiert. Hundeführerscheine kann man sowohl beim Verband des Deutschen Hundewesens (VDH) oder beim Bundesverband der HundererzieherInnen und VerhaltensberaterInnen e.V. (BHV) ablegen. Beide unterscheiden sich im Ablauf und Inhalt der Prüfung. In beiden Fällen gibt es drei Teile: einen theoretischen Teil, einen Gehorsamsteil und einen Stadtteil. Inhalt und Umfang decken sich mit dem Sachkundenachweis.
Die Kosten für den Hundeführerschein liegen zwischen 40,- und 75,- Euro.
Adressenlisten und nähere Informationen finden Sie unter www.vdh.de und www.bhv-net.de.
Vorbereitung
Eine geeignete Vorbereitung auf den Wesenstest und die Sachkundeprüfung sind die Kurse vom VDH und BHV, die auf das Erlangen des Hundeführerscheins ausgerichtet sind. Inhalte und Anforderung stimmen weitgehend überein. Die Kurse werden von lizenzierten Ausbildern abgehalten. In diesen Kursen werden Hund und Halter speziell auf die geforderten Aufgaben vorbereitet und an die gestellten Situationen des Alltags gewöhnt. Diese Kurse sind für alle Rassen offen und kosten ab 75,- Euro.
Wer vorher schon mal etwas lesen möchte, der findet in dem Buch "Hundeführerschein" von delAmo, Jones-Baade und Mahnke erschienen im Ulmer-Verlag die nötigen Informationen.
Der an der Leine zerrende, kläffende Hund, der Katzen, Fahrräder
und Jogger jagt, ist ein Alptraum für jeden Hundebesitzer. Kommen noch aggressive
Verhaltensweisen gegen Artgenossen oder gar Menschen hinzu, ist dies häufig
ein Grund, den Hund abzuschaffen oder gar einzuschläfern.
Aber wie kann man verhindern, dass sich der eigene Hund zu so einem Problemfall
entwickelt?
1. Am Anfang steht das Wort - der theoretische Hintergrund
Bevor man sich einen Hund anschafft, sollte man sich die "Bedienungsanleitung"
genau durchlesen. Es gibt mittlerweile eine Vielzahl an gut verständlichen,
kurzweilig geschriebenen Büchern, die einen mit Wesen, Verhalten und Erziehung
von Hunden vertraut machen:
2. Der Hund als Mitglied der Familie
Der Hund ist ein soziales Tier, das heißt das Zusammenleben mit Artgenossen
(oder dem Menschen als Ersatz) gehören zu den Grundbedürfnissen eines
Hundes. Ein Hund braucht Familienanschluss und sollte nicht alleine im Zwinger
gehalten werden. Isolierte Hunde entwickeln überdurchschnittlich häufig
Verhaltensstörungen und Aggressionen.
3. Wer ist hier der Boss?
Ein Hund lebt in einer Hierarchie. Er braucht einen festen Platz in seinem Rudel
bzw. seiner Familie. Fehlt dem Hund diese Orientierung, wird er unsicher und
es kann zu Aggressionen, insbesondere gegen Familienmitglieder kommen. Hunde
erlangen ihre Rangposition nicht durch körperliche Kraft und lautes Gebrüll.
Vielmehr sind alltägliche Privilegien für den Hund ein Zeichen: "Hier
bin ich Chef". Zu diesen Privilegien zählen unter anderem das Liegen
in erhöhter Position ("Hier kann ich alles beobachten.") oder
in wichtigen Durchgängen ("Hier kommt keiner ohne meine Zustimmung
durch.") sowie das Ziehen an der Leine oder das Vordrängeln an Türen
oder Treppen.
Ein ranghoher Hund ist auch nicht unbedingt schlecht. Problematisch wird es
nur, wenn man diese Positionen anzweifelt, und möchte, dass sich der Hund
nach den Bedürfnissen des Menschen richtet und nicht umgekehrt.
Also achten Sie darauf, dass Sie den Tagesablauf bestimmen und nicht der Hund.
Sie brauchen dazu keine Gewalt, nur unerbittliche Konsequenz.
4."Sitz", "Platz", "Aus", "Pfui"
Ein sozialverträglicher Hund sollte auf ein paar Hörzeichen zuverlässig
reagieren. Dazu gehört "Komm", "Sitz", "Bleib",
"Bei Fuß" und "Nein". Fünf Worte, die ein Leben
mit dem Hund sehr angenehm gestalten können. Doch wie bringt man einem
Hund so etwas bei?
Dazu muss man etwas über das Lernverhalten eines Hundes wissen. Das ist
ganz einfach. Ein Hund macht gerne das, was ihm Spaß macht. Dazu gehört
Kuscheln, Fressen und Spielen ( = Ressourcen).
Ein Hund kann zwei Dinge sehr gut miteinander verknüpfen. Wenn der Hund
also lernt, dass er durch ein bestimmtes Verhalten (sich hinsetzen, zu seinem
Menschen kommen etc) etwas bekommt, was ihm Spaß macht (Kuscheln, Fressen
oder Spielen), dann wird er das immer wieder tun. Dann muss man nur noch das
entsprechende Wort hinzufügen ("Sitz", "Komm" etc.)
und fertig.
Leider ist es so einfach doch nicht. Denn die Belohnung muss schon etwas besonderes
sein, denn ein satter, müder und verwöhnter Hund wird sich für
Ihre Überraschungen kaum interessieren. Sie müssen also dafür
sorgen, dass die Belohnung attraktiv und nicht jederzeit erreichbar ist. Dieses
Zuteilen von Ressourcen stärkt zu dem Ihre Rangposition.
Da es leider noch viele kleine und große Besonderheiten gibt, sollte man
eine gute Hundeschule aufsuchen, denn in der Gruppe arbeiten macht auch mehr
Spaß.
5. Die richtige Hundeschule
Die richtige Hundeschule zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass Hund und
Hundeführer gerne dort hingehen. Lautes Gebrüll und Zwangsmaßnahmen
verhindern jegliche Freude und blockieren den Lernfortschritt.
Wichtige Lerninhalte sollten sein: Motivation des Hundes, die wichtigsten Hörzeichen
(s.o.), Anwendung der Hörzeichen auch außerhalb des Platzes. Wünschenswert
ist der Abschluss mit einer Prüfung, wie dem Hundeführerschein.
6. Der verantwortungsvolle Hundehalter
Der meiste Ärger in der Öffentlichkeit kann aber schon durch verantwortungsvolles
Verhalten des Hundehalters vermieden werden:
Begegnung mit einem freilaufenden Hund
In den meisten Fällen wird sich ein fremder freilaufender Hund nicht für
einen unbekannten Menschen interessieren und sich so verhalten, als wäre
dieser nicht vorhanden.
Prinzipiell sollte man Hunde, die man nicht kennt, nicht streicheln, schon gar
nicht, wenn die Besitzer nicht dabei sind. Außerdem sollte man es vermeiden,
sich über einen fremden Hund zu beugen, um ihn zu streicheln. Er kann sich
dadurch in unfreundlicher Weise dominiert fühlen.
In den wenigen Fällen in denen ein fremder Hund aktiv auf Sie zukommt,
versuchen Sie möglichst ruhig und entspannt zu bleiben. Gehen Sie normal
weiter, ohne stehen zu bleiben. Sie können den Hund kurz und ruhig ansprechen,
aber fassen Sie ihn nicht an und schauen Sie ihm nicht in Augen. Vermeiden Sie
ruckartige Bewegungen und fuchteln Sie nicht mit den Armen herum oder treten
nach dem Hund. Er könnte das als Aggression gegen ihn deuten und entsprechend
aggressiv reagieren.
Hunde spüren die Angst eines Menschen. Deshalb sollte man einem Hund weder
ausweichen, noch schneller gehen, sondern den Hund nicht beachten. Auf diese
Weise wird die Wahrnehmung des Angstschweißes durch ein optisch sicheres
Erscheinungsbild überlagert und der Hund verliert das Interesse. In keinem
Fall sollte man weglaufen, da dies dem Hund zum Hinterherlaufen animiert.
Kinder und Hunde
Kleinen Kindern sollte möglichst frühzeitig bewusst gemacht werden,
dass Hunde - unabhängig von Größe und Rasse - gefährlich
werden können, wenn man sie erschreckt oder ärgert. Sie sollten allerdings
nicht mit der Behauptung "der beißt" abgespeist werden. Das
stimmt nämlich in den allermeisten Fällen nicht und vermittelt dem
Kind ein falsches und beängstigendes Bild. Sie sollten dazu erzogen werden,
einen Hund weder anzustarren, noch ihn einfach so zu streicheln. Ein Hund der
schläft, in seinem Korb liegt oder frisst sollte nicht gestört werden.
Kinder sollten lernen, sich in der Gegenwart eines fremden Hundes ruhig zu verhalten.
Einen fremden Hund nur zu streicheln, wenn sie vorher den Besitzer um Erlaubnis
gefragt haben. Dann sollte der Hund erst einmal an der Hand des Kindes schnuppern
dürfen, eventuell sollte das Kind sich dazu zum Hund runterknien. Nach
diesem ersten Kontakt kann der Hund vorsichtig gestreichelt werden, dabei sollte
sich das Kind nicht über den Hund beugen.
In jedem Fall sollte ein zu heftiges Spiel vermieden werden, bei dem das Kind
hinfallen und dann Angst bekommen könnte. Eine solche Situation kann leicht
eskalieren und zu einem Beißvorfall führen. Greifen Sie deshalb lieber
rechtzeitig ein und unterbrechen Sie eine solche Situation bzw. beruhigen und
helfen Sie Ihrem Kind, wenn es hingefallen ist.
Kinder und Hunde sollten nicht unbeaufsichtigt zusammen gelassen werden.
Ein Kind, das Angst vor Hunden hat, sollte bei der Begegnung mit einem Hund
möglichst beruhigt werden. In einer solchen Situation ist es wenig hilfreich,
mit dem Kind, dem Hund oder dem Hundebesitzer zu schimpfen.
Im Falle einer bedrohlichen Situation sollte das Kind möglichst ruhig
stehen bleiben oder weiter gehen und dabei die Arme am Körper halten. Außerdem
sollte das Kind alles fallen lassen, was der Hund haben will.
Im Ernstfall, wenn ein Hund angreift und das Kind dabei zu Boden fällt,
muss es sich sofort zusammenrollen und den Nacken und das Gesicht mit den Armen
schützen. Wenn möglich besprechen Sie solche Situationen in Ruhe mit
Ihrem Kind und erklären Sie ihm, wie es sich am besten zu verhalten hat.
Jogger und Hunde
Sich schnell bewegende - insbesondere sich entfernende Lebewesen - sieht ein
Hund eventuell als Beutetier an. Deswegen gilt insbesondere für Jogger
die Empfehlung, den Hund möglichst nicht zu beachten und im selben Tempo
weiter zu laufen. Bellt Sie ein Hund an oder läuft er Ihnen hinterher,
verlangsamen Sie Ihr Tempo bis zum normalen Gang. Fuchteln Sie nicht mit den
Armen sondern halten Sie diese dicht am Körper. Wendet sich der Hund nicht
von Ihnen ab, befehlen Sie ihm kurz, laut und bestimmt "Sitz" oder
"Platz". Zeigen Sie dabei mit der Hand auf den Boden, wobei sie den
Hund kurz ansehen. Gehen Sie anschließend möglichst ruhig weiter.
Sollte ein Hund Sie tatsächlich anspringen oder gar nach Ihnen schnappen,
bleiben Sie stehen und wenden Sie sich ihm zu. Befehlen Sie ihm wie oben "Sitz"
oder "Platz" und behalten Sie ihn im Auge - nicht anstarren, nicht
mit den Armen fuchteln, nicht nach ihm treten. Wenn Sie dem Hund zugewandt,
ruhig stehen bleiben, die Arme dicht am Körper, wird der Hund in der Regel
das Interesse verlieren und sich entfernen. Wenn nicht müssen Sie notgedrungen
auf seinen Besitzer warten.
Radfahrer und Hunde
Auch für Radfahrer gilt bei der Begegnung mit einem freilaufenden Hund,
ruhig weiterfahren und den Hund nicht beachten. Versucht er nach Ihnen zu schnappen,
stehen bleiben und wie oben beschrieben kurz und bestimmt "Sitz" oder
"Platz" befehlen. Nach einem kurzen Augenblick ignorieren Sie den
Hund und versuchen möglichst ruhig weiter zu fahren. Sollte der Hund nicht
das Interesse an Ihnen verlieren, ist es besser zu warten bis sein Besitzer
zur Hilfe kommt.
Möglichkeiten in eine Beißerei zwischen Hunden einzugreifen
Große Hunde (über 5 kg)
Bei der Begegnung zweier freilaufender Hunde sollten sich die Besitzer möglichst
heraus halten und sich von den Hunden entfernen.
Auch wenn es zu einer Beißerei zwischen gleichgroßen Hunden kommt,
sollten die Besitzer möglichst nicht eingreifen und nicht herumbrüllen.
Hunde fassen dies als Unterstützung auf. Am besten entfernen sich beide
Hundebesitzer möglichst rasch und auffällig vom Geschehen.
Eingreifen sollte man nur, wenn einer der Hunde eindeutig unterlegen ist. Auch
in diesem Fall sollte nicht gebrüllt werden, da dies die Situation nur
verschlimmert. Der Besitzer des überlegenen Hundes sollte diesen am Schwanz
oder an den Hinterbeinen wegziehen. Dann muss aber auch der Besitzer des unterlegenen
Hundes seinen Hund festhalten, da dieser sonst Oberwasser bekommt.
Vermeiden Sie es als Besitzer unbedingt ziellos dazwischen zu greifen, vor allem
als Besitzer des unterlegenen Hundes. Sie werden sonst mit großer Wahrscheinlichkeit
gebissen und sind unter Umständen der einzige der ernsthaft verletzt wird.
Ist der Besitzer des überlegenen Hundes nicht anwesend, können Sie
im Notfall versuchen den überlegenen Hund an Schwanz oder Hinterbeinen
wegzuziehen. Da nicht voraus zu sehen ist, wie der fremde Hund reagiert, sollten
Sie dies aber nur in äußersten Notfall tun. Wenn eine weitere Person
anwesend ist, sollte diese wenn möglich ihren Hund festhalten.
Steht ein Eimer Wasser zur Verfügung, können die Hunde durch Übergiesen
mit Wasser getrrennt werden.
Kleine Hunde (unter 5 kg)
Begegnen Sie einem anderen Hund, der Ihnen bekannt oder ebenfalls sehr klein
ist, können Sie Ihren Hund laufen lassen. Im Zweifelsfall nehmen Sie ihn
lieber rechtzeitig - also nicht erst kurz vor der Nase des anderen Hundes -
auf den Arm. Vermeiden Sie es an der Leine Ihres Hundes zu zerren oder gar ihn
an dieser hoch zu reißen. Wenn Sie Ihren Hund nicht ableinen können,
nehmen Sie ihn kurz und gehen Sie zügig und ruhig aneinander vorbei. Verhalten
sich beide Hunde freundlich, können Sie es ihnen erlauben sich gegenseitig
zu beschnuppern. Versuchen Sie dabei aber, Ihren Hund möglichst wenig in
seiner Bewegungsfreiheit einzuschränken.
Quellen
(1) Dressler, P. (1999): Medienspektakel um Kampfhunde. Fachbereich 2 der Huchschule
der Künste in Berlin, Diplomarbeit.
(2) Merkblatt Nr. 21 der TVT (Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V.) "Richtiges Verhalten beim Zusammentreffen mit einem freilaufenden Hund."
(3) Pillonel, C. (2002): Beißunfälle verhüten: Kinder lernen,
mit Hunden umzugehen. BVET-Magazin 1/2002, S.18 - 24
Was ist Aggression?
Als Aggression bzw. aggressives Verhalten wird ein offensives Verhalten, das
gegen Artgenossen oder Nichtartgenossen gerichtet ist, bezeichnet. Es dient
dazu in einer Auseinandersetzung um (lebens-)notwendige Objekte (sogenannte
Ressourcen z.B. Futter, Wasser, Territorium, Fortpflanzungspartner) zu gewinnen
(1).
Laut Schöning (1) ist aggressives Verhalten beim Hund kein Selbstzweck und es ist auch nicht pauschal Trieb gesteuert. Es gäbe keinen "Aggressionstrieb", der bei verschiedenen Hunden mehr oder weniger unweigerlich durchbreche. In diesem Sinne gäbe es auch keine "bösartigen" oder "hinterhältigen" Tiere. Aggressionsverhalten sei immer ein multifaktorielles Geschehen, dass zum normalen Verhaltensrepertoire des Hundes gehöre und situationsangepasst gezeigt werde.
Allgemein betrachtet lassen sich Verhaltensweisen in Funktionskreise zusammenfassen beispielsweise mütterliches Verhalten, Nahrungsaufnahme und Fortpflanzungsverhalten. Aggressionsverhalten stellt keinen eigenen Funktionskreis dar, es kann vielmehr als Verhaltenselement in allen Funktionskreisen gezeigt werden. Ein Welpe lernt während der Sozialisationsphase (4. bis 12./14. Woche) Variationen und Modulationen des Aggressionsverhaltens. In dieser Phase wird auch die Beißhemmung gelernt. Das Angstempfinden bildet sich ca. ab der 6. Lebenswoche aus, während gleichzeitig das uneingeschränkte Neugierverhalten abnimmt (1).
Verschiedene Formen von Aggression
Es gibt verschiedene Ansätze aggressives Verhalten zu klassifizieren und
zu kategorisieren. Eine Möglichkeit der Einteilung basiert auf den Hintergründen
und Motiven für ein aggressives Verhalten (1, 2, 5):
Pillonel (2) unterscheidet physiologische (Selbstverteidigungs-Aggression)
und pathologische (krankhafte Angstzustände, psychische Störungen)
Aggressionsformen. Fast jede physiologische Aggressionsform zeige eine normale
Sequenz von Droh-, Angriffs-, Beruhigungs- und refraktärer Phase.
Die pathologischen Aggressionen sind hauptsächlich die Hyperaggressionen,
zu denen auch die vom Menschen gelehrte Aggression gezählt wird. Es handelt
sich dabei um Aggressionen, die keine normalen Sequenzen mehr aufweisen. Die
Droh- und Beruhigungsphasen werden kürzer bzw. verschwinden ganz, der Angriff
erfolgt unkontrolliert, die Beißhemmung nimmt ab. Durch zweifelhaft Methoden
kann einem Hund beigebracht werden andere Hunde oder Menschen anzugreifen und
einen Biss zu halten, d.h. seine Beißhemmung und Selbstkontrolle zu verlieren.
Hunde, die solche Aggressionen zeigen, sind hoch gefährlich (2).
Die Gefährlichkeit eines Hundes
Die Gefährlichkeit eines Hundes lässt sich wie folgt definieren: "Ein
Hund ist in einer bestimmten Umgebung als gefährlich zu bezeichnen, wenn
er durch sein Verhalten die physische Unversehrtheit oder die Bewegungsfreiheit
eines anderen Individuums beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen droht.
Dabei kann dieses Verhalten sowohl aus normalem (physiologischem), wie auch
aus krankhaftem (pathologischem) Aggressionsverhalten bestehen." (2)
Von Bedeutung ist außerdem die Umgebung: die Situation der Begegnung,
mögliche Provokationen sowie die Anwesenheit, das Verantwortungsbewusstsein
und die Kontrollmöglichkeiten des Besitzers.
Die Gefährlichkeit eines Hundes wird nicht nur durch sein Aggressionspotential
bestimmt. Vielmehr spielen auch folgende Faktoren eine Rolle: Größe,
Gewicht, Körpermasse (Gewicht x Beschleunigung) oder Impulsivität,
Aggressionstyp, Verhaltensentwicklung (Sozialisierung, Beißhemmung, Selbst-
und Bewegungskontrolle, erlerntes Verhalten), Stimmung und Stimmungsschwankungen,
Verhaltens- und andere Krankheiten, Stress oder Verletzungen. Dabei darf nicht
vergessen werden, dass schlechte Behandlung des Hundes sowie ungenügende
Bewegung oder Nahrung die Aggression eines Hundes steigern können.
Bei gefährdeten Personen sind folgende Faktoren von Bedeutung: Größe
und Gewicht des Menschen, Art der Bewegung (z.B. ruckartige, heftige Bewegungen),
Kenntnisse der Hundesprache und die Vorstellungen, die die Person über
den Hund hat (2).
Ist Aggression vererbbar?
In welchem Ausmaß aggressives Verhalten bzw. das Potential dazu ererbt
und in welchem Ausmaß es erlernt wird, lässt sich nicht einfach festlegen.
Genetische Veranlagungen spielen ebenso eine Rolle wie Umwelteinflüsse
(z.B. Haltungsbedingungen, Erziehung, Kommunikationsprobleme) und bedingen sich
gegenseitig. Der erbliche Anteil am Aggressionsverhalten könnte nur in
der Forschung durch streng standardisierte Zuchtbedingungen nachgewiesen werden
(1). Bisher liegen keine wissenschaftlichen Studien vor, die beweisen, dass
einige Rassen ein höheres Aggressionspotential als andere zeigen. Allerdings
existieren wissenschaftliche Studien, die zeigen, dass das soziale Potential
innerhalb einer Rasse stark variieren kann. Es gibt signifikante wurfspezifische
Unterschiede (2). Es existieren bestimmte Zuchtlinien innerhalb verschiedener
Rassen, die sich durch ein unangemessenes Aggressionsverhalten bzw. eine niedrige
Reizschwelle für Aggressionsverhalten und/oder Angst auszeichnen. Dazu
gehören neben Bullterriern auch Rassen wie Berner Sennenhunde, Deutscher
Schäferhund und bestimmte Farbschläge des Cocker Spaniels (1).
Sind einige Rassen aggressiver als andere?
Nach einer Untersuchung medizinisch versorgter Hundebissverletzungen in der
Schweiz waren folgende Hunderassen unter den Beißern im Verhältnis
zu ihrem Anteil an der Hundepopulation überrepräsentiert: Rottweiler,
Collie, Schäferhund sowie die Schweizer Sennenhunderasse (3).
Nach Angaben einer kleinen Anfrage im Abgeordnetenhaus wurden 1998 in Berlin 1.762 Bissverletzungen durch Hunde gemeldet. Als beteiligte Hunderassen wurden folgende angegeben: Mischlinge (631), Schäferhunde (349), Rottweiler (197), Pitbull (135), Staffordshire Terrier (91), Dobermann (64), Terrier (55), Schnauzer (25) und Dackel (25). Diese Angaben berücksichtigen allerdings nicht den Anteil der einzelnen Rassen an der Hundepopulation. An anderer Stelle wird darauf hingewiesen, dass sich z.B. der Rottweiler, obwohl in der Beißstatistik überrepräsentiert, gleichzeitig als zuverlässiger Rettungs-, Dienst- und Begleithund bewährt (4).
Dressler (5) kommt in ihrer Diplomarbeit zu dem Schluss, dass die starke Zunahme der Berichterstattungen über eine erhöhte Gefahr durch sogenannte Kampfhunde sich nicht in der Statistik wiederspiegele.
In welchen Situationen kommt es vermehrt zu Beißattacken?
80% der Bissverletzungen entstehen durch dem Opfer bekannte Hunde (Familie,
Nachbarschaft). Mehr als 60% der Opfer sind Kinder. Die innerhalb der Familie
und des Freundeskreises entstehenden Unfälle werden aber in der Regel als
Kavaliersdelikte verschwiegen (2). Diese liegen nach Schätzungen von Ärzten
etwa achtmal so hoch wie die statistisch gemeldeten Vorfälle (4).
Nach einer schweizer Untersuchung wurden Kinder doppelt so häufig gebissen wie Erwachsene. Wobei Kinder überwiegend am Kopf, Erwachsene dagegen überwiegend an den Extremitäten verletzt wurden. Kleine Hunde bis 10 kg Körpergewicht waren unter den unfallverursachenden Hunden unterrepräsentiert. 24% der Bissverletzungen wurden durch den eigenen Hund, 34% durch einen bekannten und 42% durch einen fremden Hund verursacht. Wobei Kinder häufiger als Erwachsene durch bekannte Hunde verletzt wurden. 14% der Unfälle geschahen anlässlich einer Hunderauferei (v.a. Erwachsene), 42% anlässlich einer Interaktion mit dem Hund (v.a. Kinder) und 44% ohne Interaktion mit dem Hund (3).
Vermeidung von Aggression
Wenn Bissverletzungen wirksam vermieden werden sollen, müssen wir die Augen
öffnen für das echte Problem, dass heißt für den versteckten
Teil des Eisberges (2). Tatsächlich werden die meisten Hunde nicht bewusst
"scharf" gemacht. Vielmehr wird durch Unwissenheit fehlerhaftes Verhalten
verstärkt, statt für den Hund nachvollziehbar verboten (5). Unerwünschtes
Verhalten wird dem Hund häufig geradezu antrainiert (6).
Am bedeutendsten für das Zusammenleben von Mensch und Hund ist vermutlich die Rang bezogene Aggression. Diese kann sich auch gegen den Menschen richten, da dieser vom Hund als Mitglied seiner sozialen Gruppe (Rudel) angesehen wird. Eine der Hauptursachen für Konflikte liegt in Missverständnissen in der Kommunikation zwischen Mensch und Hund. Kaum ein Hund reagiert sofort und ohne Umschweife offensiv, dazu ist der Risiko-Nutzen-Faktor viel zu hoch. Doch leider bemerken ihre menschlichen Rudelgenossen häufig die feinen Signale ihres Hundes nicht. Erhält der Hund auf seine Signale keine Resonanz, wird er allerdings bald darauf verzichten (angelernt). So entstehen Hunde, die "plötzlich" aggressiv reagieren (1).
Ein Hund lernt mittels positiver Motivation besonders schnell und gut. Konsequenz gibt ihm Übersicht über die Regeln, das Erlernte geht ihm aufgrund von Konditionierung in Fleisch und Blut über, sein Selbstbewusstsein wird dabei gefördert. Wird ein Hund auf diese Weise mit besten Absichten erzogen und beaufsichtigt, wird auch ein schwieriger Hund mit ebenso geringer Wahrscheinlichkeit auffällig werden, wie jeder andere Hund auch (5).
Aber auch Aggression kann gelernt werden! Wenn ein Hund merkt, dass eine bestimmte Verhaltensweise regelmäßig eine bestimmte positive Reaktion hervorruft, wird er diese öfter, schneller und stärker zeigen (z.B. beruhigende Worte bei aggressivem Verhalten). Andererseits können auch Hunde, die grob behandelt werden (falsch verstandenes Dominanzverhalten), entweder aus Angst oder aus Frust aggressiv werden. Besser ist es deshalb, Hunde zu einer erwünschten Handlung zu motivieren statt sie zu zwingen (1).
Auf die Frage, ob viele der sogenannten "Kampfhunde" nicht als Ablassventil menschlicher Aggression missbraucht werden, soll hier nicht näher eingegangen werden. Empfehlenswert als weiterführende Lektüre in diese Richtung und in Bezug auf die Rolle der Presse in der "Kampfhunde-Debatte" und die Geschichte der "Kampfhunde" ist die Diplomarbeit "Medienspektakel um Kampfhunde" von Petra Dressler.
Quellen:
(1) Warum beißt der Hund? ... eine Übersicht zum Aggressionsverhalten
von Hunden, B. Schöning, DTB 9/2000 S. 904-913.
(2) Aggression und Gefährlichkeit, C. Pillonel, Vétérinaire-Comportementaliste E.N.V.F., 1892 Lavey Internetadresse??
(3) U. Horisberger (2002): Medizinisch versorgte Hundebissverletzungen in der Schweiz: Opfer - Hunde - Unfallsituation. Veterinärmedizinische Fakultät Bern, Dissertation.
(4) "Der tut nix - der will nur spielen" - "Das hat er noch nie gemacht!" Broschüre von Bündnis 90 / Die Grünen
(5) Dressler, P. (1999): Medienspektakel um Kampfhunde. Fachbereich 2 der Huchschule der Künste in Berlin, Diplomarbeit.
(6) Feddersen-Petersen, D. (1992): Hunde und ihre Menschen. Frankh-Kosmos-Verlag,
Stuttgart.
Der Hund ist zu einem fest integrierten Bestandteil unseres öffentlichen Lebens geworden. Gerade in den letzten Jahren steht er jedoch zunehmend in der Kritik, so dass vermehrt über Leinen- und Maulkorbzwang diskutiert wird.
Aus diesem Grunde werden hier einige tierschutzrelevante Stellungnahmen zu dieser Thematik von verschiedenen Wissenschaftlern (Ethologen, Kynologen), Tierärzten und Tierschützern wiedergegeben.
Laut Tierschutzgesetz darf derjenige, der ein Tier hält, betreut, oder zu betreuen hat, die Möglichkeiten des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass dem Tier Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden (§2 Nr. 2). Nach der Tierschutz-Hundeverordnung ist einem Hund ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen (§2, Abs. 1).
Die Forderungen nach artgemäßer Bewegung und nach ausreichendem Auslauf werden allerdings ohne eine zeitliche Vorgabe formuliert. Dies sei sicherlich in den unterschiedlichen Ansprüchen der verschiedenen Rassen begründet, erschwere aber den Vollzug der Verordnung. In der nicht mehr gültigen Verordnung zum Halten von Hunden im Freien wurde bei Anbindehaltung ein täglicher Auslauf von mindestens 60 Minuten vorgeschrieben. Hundeexperten schätzen den Auslaufbedarf allerdings auf eher 2 - 4 Stunden pro Tag. Als artgemäß sei ein Auslauf anzusehen, wenn der Hund freilaufend Tempo und Richtung seiner Bewegung bestimmen und die Umgebung erkunden könne. Es sollte sich ihm dabei auch die Gelegenheit bieten, mit anderen Hunden zusammen zu treffen. Selbstverständlich müsse jeder Hundehalter seinen Hund in der Öffentlichkeit so führen, dass Menschen und andere Hunde nicht belästigt oder geschädigt würden.
TVT - Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V.
Der Hund verfüge über ein besonders stark ausgeprägtes Bewegungsbedürfnis, das sich zwar bei den einzelnen Rassen unterschiedlich deutlich darstellen kann, aber letztendlich dem menschlichen Drang zur Bewegung weit überlegen sei. Eine Fortbewegung an der Leine könne daher nicht ausreichen, um den Bewegungsansprüchen eines Hundes nachzukommen. Durch eine ständig angeleinte Haltung verringere sich außerdem automatisch die erfahrbare Reizvielfalt und die Möglichkeit interartlicher sozialer Interaktionen für den Hund. Es sei daher zu erwarten, dass eine generelle Anleinpflicht zu vermehrten, schwerwiegenden Verhaltensstörungen bei Hunden führen werde.
Dipl.-Biologe Frank in der Wieschen, Ethologe/Tierverhaltenstherapeut, Extertal
Auch Apel ist sich sicher, dass der nicht angeleinte Hund wesentlich bessere Möglichkeiten zur artgemäßen Bewegung habe. Eine Leinenpflicht dürfe höchstens dann auferlegt werden, wenn ein spezielles Tier nachweislich als "gefährlich" eingestuft werden müsse.
Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Bonn
Mit der Einschränkung des körperlichen Bewegungsbedürfnisses durch den Leinenzwang werde die psychische Ausgeglichenheit des Hundes - sein Wohlbefinden - so herabgesetzt, dass es zu Verhaltensweisen (Unruhe, Dauerkläffen, Schnappen) komme, die eine übermäßige Belastung seines Umfeldes darstellen könnten.
Urs Ochsenbein, Hundeexperte und Sachbuchautor, Zürich
Eine umfassende Anleinpflicht sei für große Hunde eine fortwährende Bewegungseinschränkung, die gegebenenfalls verstärkt durch das ständige Tragen eines Maulkorbes, nicht mehr als artgerechte Hundehaltung bezeichnet werden könne.
Prof. Dr. Günter Pschorn, Präsident der Bundestierärztekammer
Ein pauschales Leinengebot für den gesamten Bereich einer Stadt könne kein richtiger Ansatz sein. Es sei im Gegenteil am ehesten geeignet, Probleme erst entstehen zu lassen. Im innerstädtischen Bereich sollte jeder Hund, schon zum Schutz des Hundes im Straßenverkehr, an der Leine geführt werden. Umgekehrt müssten aber auch in der Stadt Möglichkeiten geschaffen werden, Hunde artgerecht zu halten.
Bernhard Meyer, Hauptgeschäftsführer des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH) e.V.
Bremer fordert von den Hundehaltern, die Angst vieler Menschen vor Hunden ernst zu nehmen und deshalb ihre Hunde in bebauten Gebieten anzuleinen. Sie fordert aber auch von Städten und Gemeinden für echte Freilaufgebiete für Hunde zu sorgen, in denen diese miteinander Spielen und ein gesundes Sozialverhalten entwickeln und festigen können.
Christa Bremer, Präsidentin des Deutschen Verbandes der Gebrauchshundsportvereine e.V.
Ein Hund der nur an der Leine geführt werde, könne keine gesunde eigenständige Beziehung zu Menschen oder anderen Hunden entwickeln. Er beiße eher als ein Hund der frei laufen könne.
Dr. Michael Werner, Ethologe, München
Stets angeleinte Hunde seien insgesamt angespannter und unausgeglichener, sie forderten auch weit häufiger Rangauseinandersetzungen heraus als freilaufende Artgenossen. Einige seien aggressiv, andere extrem unsicher, wodurch wiederum Gefahrenmomente (Angstbeißen) entstünden. Hinzu komme, dass Hunde hochsoziale Lebewesen seien, die durch den Leinenzwang daran gehindert würden, den artgemäßen Umgang miteinander zu lernen. Dies zeige sich deutlich darin, dass es zwischen angeleinten Hunden stets zu den ausgeprägtesten Auseinandersetzungen komme.
Dr. Dorit Feddersen-Petersen, Fachtierärztin für Verhaltenskunde/Ethologie, Kiel
Werner erlaubt sich den Vergleich mit dem Straßenverkehr, durch den jährlich wesentlich mehr Personenschäden entstünden, als durch Hundebisse. Trotzdem käme niemand auf die Idee, das Autofahren zu verbieten.
Dr. Michael Werner, Ethologe, München
Zudem ergebe sich aus Unterlagen des Deutschen Kinderschutzbundes, dass sich praktisch alle schweren Unglücksfälle - auch mit tödlichem Ausgang - entweder durch Hunde in der Familie oder durch angeleinte Tiere ereignet haben. Die Schwere der Unfälle habe daher nichts mit dem freien Herumlaufen der Hunde zu tun.
Prof. Dr. Jürgen Unshelm, Lehrstuhl für Tierhygiene und Verhaltenskunde der Ludwig-Maximilians-Universität, München
Auch Kolo gibt an, dass eine Anleinpflicht nur eine Scheinsicherheit erzeuge und außerdem nicht dazu beitrage die Sauberkeit zu erhöhen.
Hans Kolo, ehemaliger Präsident des Landesverbandes Bayern des Deutschen Tierschutzbundes
Der Kölner Tierschutzverein weist daraufhin, dass den Ordnungsbehörden auch ohne Einführung eines generellen Leinenzwangs ausreichend ordnungsrechtliche Zwangsmittel gegen uneinsichtige Halter gefährlicher Hunde zur Verfügung stünden. Die Maßnahmen reichten von der mündlichen Verwarnung über Bußgelder, Leinen- und Maulkorbzwang im Einzelfall bis zum absoluten Haltungsverbot.
Kölner Tierschutzverein
Eine Maulkorbpflicht für bestimmte Rassen bedeute eine weitere Einschränkung des artgemäßen Verhaltens, insbesondere des Sozial- und Erkundungsverhaltens. Durch die Einschränkung von Unterwerfungsgesten und Mimik würde die artgemäße Kommunikation zwischen Hunden behindert. Bei Welpen und Junghunden, die die Kommunikation mit Artgenossen und die Beißhemmung erst erlernen müssen, sei von der Anwendung des Maulkorbs dringend abzuraten. Grundsätzlich müssten Hunde schrittweise, ohne Zwang und unter dem Einsatz von Belohnungen an den Maulkorb gewöhnt werden. Außerdem müsse sichergestellt sein, dass der Maulkorb Hecheln und Trinken ermögliche und nicht scheuere.
TVT - Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V.
Bezüglich des Hundedrecks meint Prof. Greiffenhagen sollte doch "die Kirche im Dorf und die Hunde in der Stadt" gelassen werden. Ärger und immer mehr Kosten verursachten laut Stadtreinigungs- und Gartenbauämter nicht die Hinterlassenschaften der Vierbeiner, sondern die der Zweibeiner: Plastik, Papier, Kaugummireste, Glasscherben etc.. Hinzu komme noch die tägliche Zerstörung von Spielplatzgeräten, Bänken und Zäunen.
Prof. Dr. Sylvia Greiffenhagen, Sozialforscherin und Fachbuchautorin, Esslingen
Quellen:
Leinenzwang, eine Fessel für den Hund, Broschüre, Herausgeber: Interessengemeinschaft Deutscher Hundehalter e.V., Auguststr. 5, 22085 Hamburg
Wieviel Auslauf braucht der Hund? Empfehlungen der Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT), Vetimpulse, 22, (11), 1-3.
Verband für das Deutsche Hundewesen e.V.
Berufsverband der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen e.V
BVET
Gefährliche Hunde
Bayerische Landestierärztekammer
Informationen über den Hundeführerschein und die bayerischen "Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit"
Bundestieraerztekammer
Informationen über den Sachkundenachweis
Hundeverzeichnis.de
Hunderassen, Hundehaltung und -pflege, Verordnungen, Vereine, Verhalten, Bücher...
Lassie, Rex & Co.
von Rehage, Felicia,
Kynos Verlag Dr. Dieter Fleig GmbH, 1999
Verhaltenstherapie des Hundes
von Schmidt, Wolf D,
Schlütersche GmbH & Co. KG Verlag und Druckerei, 2002
Die Verhaltensforschung und die Verhaltenstherapie sind hochaktuelle Themen ? nicht zuletzt durch die "Gefährliche-Hunde"- Diskussion. Dieses Buch behandelt alle wichtigen Verhaltensstörungen des Hundes. Es gibt dem praktizierenden Tierarzt konkrete Anleitungen zur Durchführung einer Verhaltenstherapie in der tierärztlichen Praxis. Wolf-Dieter Schmidt stellt verhaltenstherapeutische Probleme anhand von Fallbeispielen aus seiner langen Praxiserfahrung vor. Detailliert erläutert er allgemeine und spezielle Verhaltenstherapien und Persönlichkeitsanalysen. Die Möglichkeiten einer unterstützenden medikamentellen Therapie werden ebenfalls dargestellt. Hinweise zur Therapieplanung, ein verhaltenstherapeutischer Fragebogen für Hunde-besitzer sowie die Anwendung instrumenteller Trainingsmethoden und Utensilien erleichtern die Durchführung einer Verhaltenstherapie. Ein tabellarischer Überblick über die in der Verhaltenstherapie eingesetzten Medikamente und ein ethologisches Stichwortverzeichnis runden dieses Werk ab.
Behandlung von Verhaltensproblemen bei Hund und Katze
von Askew, Henry R.,
Parey bei MVS, 2003
Dieser umfassende Ratgeber zu Diagnose und Behandlung von Verhaltensproblemen bei Hund und Katze berichtet über eine wissenschaftliche Herangehensweise, die vor fast dreißig Jahren in den USA entwickelt wurde und heute von Tiermedizinern und anderen Spezialisten für Tierverhaltensprobleme in vielen Ländern angewendet wird.
Diese zweite Auflage der Behandlung von Verhaltensproblemen bei Hund und Katze