Anfang der 90er Jahre tauchte das Wort "Kampfhund" in den Medien auf und erfreute sich zunehmender Beliebtheit. 1998 nahmen die Berichte �ber so genannte "Bei�vorf�lle" in den Medien un�bersehbar zu. Der Gesetzgeber reagierte darauf mit einer Flut von Verordnungen. Zahlreiche "Kampfhunde-Verordnungen" wurden erlassen, die auf so genannten "Rasselisten" beruhten. Es kam zu einer wahren "Kampfhundehysterie", die Hundesteuer wurde angehoben, die Tierheime quollen �ber und manch ein Hundehalter f�rchtete um das Wohlergehen seines Hundes.
Am 18. Dezember 2002 hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil zur Gefahrhundeverordnung des Landes Schleswig-Holstein entschieden, dass die Gef�hrlichkeit eines Hundes nicht alleine aus seiner Rasse hergeleitet werden kann. Dieser Beschluss f�hrt dazu, dass nun alle Bundesl�nder, die zur Zeit Rassen als "unwiderleglich gef�hrlich" einstufen, ihre Verordnungen �berarbeiten mussten.
Ob ein Hund gef�hrlich und deshalb eine besondere Haltung und Aufsicht
notwendig ist (z.B. Maulkorb-, Leinenzwang), muss nun individuell entschieden
werden. Dies ist eine Chance f�r eine differenzierte, sachliche und fachlich
fundierte Auseinandersetzung mit diesem Thema.
Nur auf diesem Weg kann ein tierschutzgerechter
und ungef�hrlicher Umgang von Mensch und Tier erreicht werden. Eine bundesweit
einheitliche Regelung ist anzustreben.
Hundebei�unf�lle geh�ren zu der Schattenseite der Mensch-Hund-Beziehung. Es gilt, das Risiko von Hundebei�unf�llen durch Pr�vention auf breiter Basis zu verkleinern.
Dabei darf nicht vergessen werden, dass Hunde durch ihren engen sozialen Kontakt zum Menschen helfen, ein Verst�ndnis f�r die Natur aufzubauen und zu vertiefen. Hunde stellen eine wesentliche Bereicherung des famili�ren Alltags dar. Sie f�rdern soziale Verhaltensweisen von Kindern. F�r alleinstehende Menschen ist der Hund Sozialpartner und Hilfe zur Kommunikation mit anderen Menschen. Au�erdem nimmt er als Begleit- oder Sporthund in unserer freizeitbetonten Gesellschaft eine zunehmend gr��ere Rolle ein.
Deshalb sollte jeder Hundehalter die �ngste von Nicht-Hundehaltern ernst nehmen, auch wenn er sie selbst nicht nachvollziehen kann. Es muss selbstverst�ndlich sein, dass jeder Hundehalter seinen Hund in der �ffentlichkeit so f�hrt, dass Menschen und andere Hunde nicht bel�stigt oder gesch�digt werden.
Erstellt von Dr. Barbara Goo� in Zusammenarbeit mit Dr. Carola Fischer-Tenhagen f�r Vetion.de
Dieser Abschnitt bietet Ihnen einen �berblick �ber die wichtigsten Ver�nderungen in der Gesetzgebung der letzten Jahren zum Thema "gef�hrliche Hunde". F�r die Richtigkeit und Vollst�ndigkeit der angebotenen Informationen wird keine Gew�hr �bernommen. Es gelten ausschlie�lich die in den amtlichen Verk�ndigungsorganen ver�ffentlichten Textfassungen.
Bundesweite Regelungen:
Mit dem Gesetz zur Bek�mpfung gef�hrlicher Hunde vom 12. April 2001 sind die folgenden Vorschriften in Kraft getreten oder ge�ndert worden.
Artikel 1:
Gesetz zur Beschr�nkung des Verbringens oder der Einfuhr gef�hrlicher
Hunde in das Inland
(Vollst�ndige Fassung, siehe: Gesetze)
Als "gef�hrliche Hunde" werden definiert Hunde der Rassen Pitbull- Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen sowie nach Landesrecht bestimmte Hunde (�1).
Hunde der oben genannten Rassen d�rfen nicht in das Inland eingef�hrt oder verbracht werden. Ebenso d�rfen Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, f�r die nach den Vorschriften des Landes, in dem der Hund st�ndig gehalten werden soll, eine Gef�hrlichkeit vermutet wird, aus dem Ausland nicht in dieses Land eingef�hrt oder verbracht werden (�2).
Ausnahmen:
Verordnung �ber Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gef�hrlichen Hunden in das Inland:
(vom 11. April 2002 - aktuelle Fassung, siehe: Gesetze)
Artikel 2:
�nderung
desTierschutzgesetzes Neufassung vom 25. Mai
1998 (Bgbl. S.1105, 1818), ge�ndert
am 25.11.2003 - aktuelle Fassung, siehe: Gesetze
� 11b
(1) Es ist verboten, Wirbeltiere zu z�chten oder durch bio- oder gentechnische
Ma�nahmen zu ver�ndern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei
der Nachzucht, den bio- oder gentechnisch ver�nderten Tieren selbst oder
deren Nachkommen erblich bedingt K�rperteile oder Organe f�r den artgem��en
Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen,
Leiden oder Sch�den auftreten.
(2) Es ist verboten, Wirbeltiere zu z�chten oder durch bio- oder gentechnische
Ma�nahmen zu ver�ndern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei
den Nachkommen
a. mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensst�rungen oder erblich
bedingte Aggressionssteigerungen auftreten oder
b. jeder artgem��e Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder
einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Sch�den f�hrt
oder
c. deren Haltung nur unter Bedingungen m�glich ist, die bei ihnen zu Schmerzen
oder vermeidbaren Leiden oder Sch�den f�hren.
� 12
(1) Wirbeltiere, an denen Sch�den feststellbar sind, von denen anzunehmen
ist, dass sie durch tierschutzwidrige Handlungen verursacht worden sind, d�rfen
nicht gehalten oder ausgestellt werden, soweit dies durch Rechtsverordnung nach
Absatz 2 Nr. 4 oder 5 bestimmt ist.
(2) Das Bundesministerium wird erm�chtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, ...
4. das Verbringen von Wirbeltieren in das Inland oder das Halten, insbesondere das Ausstellen von Wirbeltieren im Inland zu verbieten, wenn an den Tieren zum Erreichen bestimmter Rassemerkmale tierschutzwidrige Handlungen vorgenommen worden sind oder die Tiere erblich bedingte k�rperliche Defekte, Verhaltensst�rungen oder Aggressionssteigerungen im Sinne des � 11b Abs. 1 oder 2 Buchstabe a aufweisen oder soweit ein Tatbestand nach � 11b Abs. 2 Buchstabe b oder c erf�llt ist,
5. das Halten von Wirbeltieren, an denen Sch�den feststellbar sind, von denen anzunehmen ist, dass sie den Tieren durch tierschutzwidrige Handlungen zugef�gt worden sind, zu verbieten, wenn das Weiterleben der Tiere nur unter Leiden m�glich ist,
Artikel 3:
�nderung des Strafgesetzbuches
(in der Fassung vom 13. November 1998, zuletzt ge�ndert durch Bgbl. 266,
2001 - aktuelle Fassung, siehe: Gesetze)
Es wird eingef�gt:
� 143 Unerlaubter Umgang mit gef�hrlichen Hunden
(1) Wer einem durch landesrechtliche Vorschriften erlassenen Verbot, einen gef�hrlichen Hund zu z�chten oder Handel mit ihm zu treiben, zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen einer vollziehbaren Untersagung einen gef�hrlichen Hund h�lt.
(3) Gegenst�nde, auf die sich die Straftat bezieht, k�nnen eingezogen werden. � 74a ist anzuwenden.
Tierschutz-Hundeverordnung
(Bgbl. S.838, vom 14. Mai 2001)
Die Tierschutz-Hundeverordnung hat die Verordnung �ber das Halten von Hunden im Freien von 1974 abgel�st
(vollst�ndiger Verordnungstext - siehe: Gesetze).
� 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten
(1) Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien au�erhalb eines Zwingers
oder einer Anbindehaltung sowie ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund
h�lt, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gew�hren.
Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand
des Hundes anzupassen.
� 11 Aggressionssteigerung nach � 11b Abs. 2 des Tierschutzgesetzes
Eine Aggressionssteigerung im Sinne des � 11b Abs. 2 des Tierschutzgesetzes
liegt bei Hunden vor, die ein �bersteigertes Angriffs- und Kampfverhalten
aufweisen, das durch artgem��e Signale nicht hinreichend gesteuert
wird. Das Verpaaren von Hunden mit anderen Caniden ist verboten. Bei Pitbull-Terriern,
Staffordshire Bullterriern, American Staffordshire Terriern und Bullterriern
sowie Kreuzungen mit diesen Tieren ist vom Vorliegen einer derartigen Aggressionssteigerung
auszugehen.
Regelungen der L�nder:
Am 18. Dezember 2002 hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil zur
Gefahrhundeverordnung des Landes Schleswig-Holstein entschieden, dass die Gef�hrlichkeit
eines Hundes nicht alleine aus seiner Rasse hergeleitet werden kann. Dieser
Beschluss f�hrt dazu, dass alle Bundesl�nder, die zur Zeit Rassen
als "unwiderleglich gef�hrlich" einstufen, ihre Bestimmungen
�berarbeiten m�ssen.
Quelle: Presseinformation der Bundestier�rztekammer
e.V., Bundestier�rztekammer begr��t Urteil: Rasse allein macht nicht gef�hrlich, DTB 2/2003, S.129
Die rechtlichen Bestimmungen der einzelnen Bundesl�nder zur Hundehaltung finden Sie unter der �berschrift Gesetze.
Im Rahmen des Polizei- und Ordnungsrechts liegt die Abwehr von Gefahren durch gef�hrliche Hunde grunds�tzlich in der Zust�ndigkeit der Bundesl�nder. Die St�ndige Konferenz der Innenminister und -senatoren der L�nder hatte deshalb schon im Sommer 2000 den L�ndern empfohlen, Regelungen, welche die Bev�lkerung besser vor gef�hrlichen Hunden sch�tzen, zu erlassen. Die Bundesl�nder haben daraufhin mit Erfolg entsprechende Regelungen getroffen bzw. bestehende Bestimmungen erg�nzt. Am 24. November 2000 hatte die Innenminister-Konferenz (IMK) au�erdem Grunds�tze zur Harmonisierung der landesrechtlichen Regelungen festgelegt.
Folgende Regelungen sollten Grundlagen einer Harmonisierung sein:
Quelle: "Gef�hrliche Hunde" - Neues von Rechtsetzung und Harmonisierung, DTB 1/2001, S. 14, MM
Hundezuchtregelungen und Gefahrenabwehr fallen in den Zust�ndigkeitsbereich
der L�nder, deshalb ist eine bundeseinheitliche Hundeverordnung nicht m�glich.
F�r obligatorische Kennzeichnung fehlt eine Rechtsgrundlage, bei anderen
ist der erforderliche Stand der fachlichen Beratung noch nicht erreicht (z.B.
Ausbildung).
Quelle: Erwiderung Tierschutz-Hundeverordnung, W. Zwingmann, DTB 1/2001, S.
14, MM
Die tier�rztliche Arbeitsgemeinschaft "Hundehaltung" empfahl
anl�sslich der Innenministerkonferenz im Dezember 2002 als wichtigste vorbeugende
Ma�nahme f�r den Schutz der B�rger vor gef�hrlichen Hunden
einen Sachkundenachweis f�r Hundehalter.
Als weitere geeignete Ma�nahme zur Gefahrenabwehr wurden die generelle
Kennzeichnung per Mikrochip und die bindend vorgeschriebene Haftpflichtversicherung
f�r Hunde empfohlen. Auff�llig gewordenen Hunde sollten einem Wesenstest
unterzogen werden, nach dessen Ergebnis das weitere Vorgehen ausgerichtet wird.
Au�erdem wurde gefordert die Zucht mit Hunden, die ein aggressives Verhalten
zeigen, zu verbieten.
Abgelehnt werden Rasselisten und ein genereller Maulkorb- und Leinenzwang.
Quelle: Presseinformation der Bundestier�rztekammer
e.V., Tier�rzte empfehlen anl�sslich der Innenministerkonferenz: Sachkunde f�r Hundehalter statt Maulkorb- und Leinenzwang, DTB 2/2003, S.129
In den meisten Bundesländern gibt es seit dem Sommer 2000 Hundeverordnungen, die für Hunde bestimmter Größe und/oder Rasse Wesentests bzw. für deren Halter Sachkundenachweise vorschreiben (siehe aktuelle Gesetzeslage). Was genau darunter zu verstehen ist und welche Aussage der Wesenstest über Ihren Hund trifft, lesen Sie hier.
Wesenstest
Bei dem Wesenstest wird das Verhalten des Hundes überprüft. Ziel ist es, unangemessene aggressive Verhaltensweisen, die zu einer Gefährdung der Öffentlichkeit durch den Hund führen, zu erkennen.
Durchgeführt werden diese Tests von Sachverständigen, die von dem jeweiligen Bundesland bestimmt worden sind. Adressenlisten sind auf dem zuständigen Amt erhältlich.
In dem Test wird der Hund von der Bezugsperson geführt. Der Hund wird ohne Maulkorb getestet und an der lockeren Leine "spazieren geführt". Nach der eindeutigen Identifizierung des Hundes, anhand von Mirkochip oder Tätowierung, werden Hund und Halter vor verschiedene Alltagssituationen gestellt. Dazu können folgende Situationen gehören:
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine weitere Überprüfung kann im Straßenverkehr stattfinden.
Beurteilt wird, ob der Hund ängstlich, neutral oder schreckhaft reagiert. Als negativ wird bewertet, wenn der Hund offensiv aggressiv reagiert, d.h. mit Beißabsicht nach vorne geht.
Der Sachverständige verfasst eine schriftliche Beurteilung, die zuständige Behörde entscheidet über nachfolgende Maßnahmen (z.B. Erteilung der Unbedenklichkeitsplakette, Befreiung von Maulkorb und/oder Leinenzwang, Einzug des Hundes). Der Wesenstest kann mindestens einmal wiederholt werden.
Sachkundenachweis
Beim Sachkundenachweis wird die Kenntnis des Hundeführers über das Verhalten, die Haltung und das Führen eines Hundes überprüft. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Im theoretisch Teil werden Fragen verschiedener Themenbereiche abgefragt:
Sozialverhalten | Entwicklung, Prägung, Rangordnung u.ä. |
Kommunikation | Körpersprache des Hundes |
Angst/Aggression | Entstehen, Erkennen und Verhindern |
Erziehung | Lernvorgänge, Lob und Strafe |
Hund und Mensch | Grundgehorsam, tiergerechte Hundehaltung, Gesetzeslage. |
Im praktischen Teil wird das Handling des Hundes beurteilt. Der Hund soll die Hörzeichen "Sitz"; "Bleib", "Bei Fuß" und "Komm" befolgen. Er soll gut leinenführig sein und sich von Umweltreizen nicht übermäßig ablenken lassen. Ähnlich wie im Wesenstest wird der Gehorsam auch in bestimmten Alltagssituationen überprüft.
Ein nicht bestandener Sachkundenachweis kann wiederholt werden. Eine bestandene Begeleithundeprüfung wird in der Regel als Sachkundenachweis anerkannt.
Die Kosten für die Überprüfung liegen zwischen 50,- und 200,- Euro.
Hundeführerschein
Der Hundeführerschein ist kein behördlich angeordneter oder geregelter Ausweis. In einigen Bundesländern wird er allerdings als Sachkundenachweis akzeptiert. Hundeführerscheine kann man sowohl beim Verband des Deutschen Hundewesens (VDH) oder beim Bundesverband der HundererzieherInnen und VerhaltensberaterInnen e.V. (BHV) ablegen. Beide unterscheiden sich im Ablauf und Inhalt der Prüfung. In beiden Fällen gibt es drei Teile: einen theoretischen Teil, einen Gehorsamsteil und einen Stadtteil. Inhalt und Umfang decken sich mit dem Sachkundenachweis.
Die Kosten für den Hundeführerschein liegen zwischen 40,- und 75,- Euro.
Adressenlisten und nähere Informationen finden Sie unter www.vdh.de und www.bhv-net.de.
Vorbereitung
Eine geeignete Vorbereitung auf den Wesenstest und die Sachkundeprüfung sind die Kurse vom VDH und BHV, die auf das Erlangen des Hundeführerscheins ausgerichtet sind. Inhalte und Anforderung stimmen weitgehend überein. Die Kurse werden von lizenzierten Ausbildern abgehalten. In diesen Kursen werden Hund und Halter speziell auf die geforderten Aufgaben vorbereitet und an die gestellten Situationen des Alltags gewöhnt. Diese Kurse sind für alle Rassen offen und kosten ab 75,- Euro.
Wer vorher schon mal etwas lesen möchte, der findet in dem Buch "Hundeführerschein" von delAmo, Jones-Baade und Mahnke erschienen im Ulmer-Verlag die nötigen Informationen.
Der an der Leine zerrende, kl�ffende Hund, der Katzen, Fahrr�der
und Jogger jagt, ist ein Alptraum f�r jeden Hundebesitzer. Kommen noch aggressive
Verhaltensweisen gegen Artgenossen oder gar Menschen hinzu, ist dies h�ufig
ein Grund, den Hund abzuschaffen oder gar einzuschl�fern.
Aber wie kann man verhindern, dass sich der eigene Hund zu so einem Problemfall
entwickelt?
1. Am Anfang steht das Wort - der theoretische Hintergrund
Bevor man sich einen Hund anschafft, sollte man sich die "Bedienungsanleitung"
genau durchlesen. Es gibt mittlerweile eine Vielzahl an gut verst�ndlichen,
kurzweilig geschriebenen B�chern, die einen mit Wesen, Verhalten und Erziehung
von Hunden vertraut machen:
2. Der Hund als Mitglied der Familie
Der Hund ist ein soziales Tier, das hei�t das Zusammenleben mit Artgenossen
(oder dem Menschen als Ersatz) geh�ren zu den Grundbed�rfnissen eines
Hundes. Ein Hund braucht Familienanschluss und sollte nicht alleine im Zwinger
gehalten werden. Isolierte Hunde entwickeln �berdurchschnittlich h�ufig
Verhaltensst�rungen und Aggressionen.
3. Wer ist hier der Boss?
Ein Hund lebt in einer Hierarchie. Er braucht einen festen Platz in seinem Rudel
bzw. seiner Familie. Fehlt dem Hund diese Orientierung, wird er unsicher und
es kann zu Aggressionen, insbesondere gegen Familienmitglieder kommen. Hunde
erlangen ihre Rangposition nicht durch k�rperliche Kraft und lautes Gebr�ll.
Vielmehr sind allt�gliche Privilegien f�r den Hund ein Zeichen: "Hier
bin ich Chef". Zu diesen Privilegien z�hlen unter anderem das Liegen
in erh�hter Position ("Hier kann ich alles beobachten.") oder
in wichtigen Durchg�ngen ("Hier kommt keiner ohne meine Zustimmung
durch.") sowie das Ziehen an der Leine oder das Vordr�ngeln an T�ren
oder Treppen.
Ein ranghoher Hund ist auch nicht unbedingt schlecht. Problematisch wird es
nur, wenn man diese Positionen anzweifelt, und m�chte, dass sich der Hund
nach den Bed�rfnissen des Menschen richtet und nicht umgekehrt.
Also achten Sie darauf, dass Sie den Tagesablauf bestimmen und nicht der Hund.
Sie brauchen dazu keine Gewalt, nur unerbittliche Konsequenz.
4."Sitz", "Platz", "Aus", "Pfui"
Ein sozialvertr�glicher Hund sollte auf ein paar H�rzeichen zuverl�ssig
reagieren. Dazu geh�rt "Komm", "Sitz", "Bleib",
"Bei Fu�" und "Nein". F�nf Worte, die ein Leben
mit dem Hund sehr angenehm gestalten k�nnen. Doch wie bringt man einem
Hund so etwas bei?
Dazu muss man etwas �ber das Lernverhalten eines Hundes wissen. Das ist
ganz einfach. Ein Hund macht gerne das, was ihm Spa� macht. Dazu geh�rt
Kuscheln, Fressen und Spielen ( = Ressourcen).
Ein Hund kann zwei Dinge sehr gut miteinander verkn�pfen. Wenn der Hund
also lernt, dass er durch ein bestimmtes Verhalten (sich hinsetzen, zu seinem
Menschen kommen etc) etwas bekommt, was ihm Spa� macht (Kuscheln, Fressen
oder Spielen), dann wird er das immer wieder tun. Dann muss man nur noch das
entsprechende Wort hinzuf�gen ("Sitz", "Komm" etc.)
und fertig.
Leider ist es so einfach doch nicht. Denn die Belohnung muss schon etwas besonderes
sein, denn ein satter, m�der und verw�hnter Hund wird sich f�r
Ihre �berraschungen kaum interessieren. Sie m�ssen also daf�r
sorgen, dass die Belohnung attraktiv und nicht jederzeit erreichbar ist. Dieses
Zuteilen von Ressourcen st�rkt zu dem Ihre Rangposition.
Da es leider noch viele kleine und gro�e Besonderheiten gibt, sollte man
eine gute Hundeschule aufsuchen, denn in der Gruppe arbeiten macht auch mehr
Spa�.
5. Die richtige Hundeschule
Die richtige Hundeschule zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass Hund und
Hundef�hrer gerne dort hingehen. Lautes Gebr�ll und Zwangsma�nahmen
verhindern jegliche Freude und blockieren den Lernfortschritt.
Wichtige Lerninhalte sollten sein: Motivation des Hundes, die wichtigsten H�rzeichen
(s.o.), Anwendung der H�rzeichen auch au�erhalb des Platzes. W�nschenswert
ist der Abschluss mit einer Pr�fung, wie dem Hundef�hrerschein.
6. Der verantwortungsvolle Hundehalter
Der meiste �rger in der �ffentlichkeit kann aber schon durch verantwortungsvolles
Verhalten des Hundehalters vermieden werden:
Begegnung mit einem freilaufenden Hund
In den meisten F�llen wird sich ein fremder freilaufender Hund nicht f�r
einen unbekannten Menschen interessieren und sich so verhalten, als w�re
dieser nicht vorhanden.
Prinzipiell sollte man Hunde, die man nicht kennt, nicht streicheln, schon gar
nicht, wenn die Besitzer nicht dabei sind. Au�erdem sollte man es vermeiden,
sich �ber einen fremden Hund zu beugen, um ihn zu streicheln. Er kann sich
dadurch in unfreundlicher Weise dominiert f�hlen.
In den wenigen F�llen in denen ein fremder Hund aktiv auf Sie zukommt,
versuchen Sie m�glichst ruhig und entspannt zu bleiben. Gehen Sie normal
weiter, ohne stehen zu bleiben. Sie k�nnen den Hund kurz und ruhig ansprechen,
aber fassen Sie ihn nicht an und schauen Sie ihm nicht in Augen. Vermeiden Sie
ruckartige Bewegungen und fuchteln Sie nicht mit den Armen herum oder treten
nach dem Hund. Er k�nnte das als Aggression gegen ihn deuten und entsprechend
aggressiv reagieren.
Hunde sp�ren die Angst eines Menschen. Deshalb sollte man einem Hund weder
ausweichen, noch schneller gehen, sondern den Hund nicht beachten. Auf diese
Weise wird die Wahrnehmung des Angstschwei�es durch ein optisch sicheres
Erscheinungsbild �berlagert und der Hund verliert das Interesse. In keinem
Fall sollte man weglaufen, da dies dem Hund zum Hinterherlaufen animiert.
Kinder und Hunde
Kleinen Kindern sollte m�glichst fr�hzeitig bewusst gemacht werden,
dass Hunde - unabh�ngig von Gr��e und Rasse - gef�hrlich
werden k�nnen, wenn man sie erschreckt oder �rgert. Sie sollten allerdings
nicht mit der Behauptung "der bei�t" abgespeist werden. Das
stimmt n�mlich in den allermeisten F�llen nicht und vermittelt dem
Kind ein falsches und be�ngstigendes Bild. Sie sollten dazu erzogen werden,
einen Hund weder anzustarren, noch ihn einfach so zu streicheln. Ein Hund der
schl�ft, in seinem Korb liegt oder frisst sollte nicht gest�rt werden.
Kinder sollten lernen, sich in der Gegenwart eines fremden Hundes ruhig zu verhalten.
Einen fremden Hund nur zu streicheln, wenn sie vorher den Besitzer um Erlaubnis
gefragt haben. Dann sollte der Hund erst einmal an der Hand des Kindes schnuppern
d�rfen, eventuell sollte das Kind sich dazu zum Hund runterknien. Nach
diesem ersten Kontakt kann der Hund vorsichtig gestreichelt werden, dabei sollte
sich das Kind nicht �ber den Hund beugen.
In jedem Fall sollte ein zu heftiges Spiel vermieden werden, bei dem das Kind
hinfallen und dann Angst bekommen k�nnte. Eine solche Situation kann leicht
eskalieren und zu einem Bei�vorfall f�hren. Greifen Sie deshalb lieber
rechtzeitig ein und unterbrechen Sie eine solche Situation bzw. beruhigen und
helfen Sie Ihrem Kind, wenn es hingefallen ist.
Kinder und Hunde sollten nicht unbeaufsichtigt zusammen gelassen werden.
Ein Kind, das Angst vor Hunden hat, sollte bei der Begegnung mit einem Hund
m�glichst beruhigt werden. In einer solchen Situation ist es wenig hilfreich,
mit dem Kind, dem Hund oder dem Hundebesitzer zu schimpfen.
Im Falle einer bedrohlichen Situation sollte das Kind m�glichst ruhig
stehen bleiben oder weiter gehen und dabei die Arme am K�rper halten. Au�erdem
sollte das Kind alles fallen lassen, was der Hund haben will.
Im Ernstfall, wenn ein Hund angreift und das Kind dabei zu Boden f�llt,
muss es sich sofort zusammenrollen und den Nacken und das Gesicht mit den Armen
sch�tzen. Wenn m�glich besprechen Sie solche Situationen in Ruhe mit
Ihrem Kind und erkl�ren Sie ihm, wie es sich am besten zu verhalten hat.
Jogger und Hunde
Sich schnell bewegende - insbesondere sich entfernende Lebewesen - sieht ein
Hund eventuell als Beutetier an. Deswegen gilt insbesondere f�r Jogger
die Empfehlung, den Hund m�glichst nicht zu beachten und im selben Tempo
weiter zu laufen. Bellt Sie ein Hund an oder l�uft er Ihnen hinterher,
verlangsamen Sie Ihr Tempo bis zum normalen Gang. Fuchteln Sie nicht mit den
Armen sondern halten Sie diese dicht am K�rper. Wendet sich der Hund nicht
von Ihnen ab, befehlen Sie ihm kurz, laut und bestimmt "Sitz" oder
"Platz". Zeigen Sie dabei mit der Hand auf den Boden, wobei sie den
Hund kurz ansehen. Gehen Sie anschlie�end m�glichst ruhig weiter.
Sollte ein Hund Sie tats�chlich anspringen oder gar nach Ihnen schnappen,
bleiben Sie stehen und wenden Sie sich ihm zu. Befehlen Sie ihm wie oben "Sitz"
oder "Platz" und behalten Sie ihn im Auge - nicht anstarren, nicht
mit den Armen fuchteln, nicht nach ihm treten. Wenn Sie dem Hund zugewandt,
ruhig stehen bleiben, die Arme dicht am K�rper, wird der Hund in der Regel
das Interesse verlieren und sich entfernen. Wenn nicht m�ssen Sie notgedrungen
auf seinen Besitzer warten.
Radfahrer und Hunde
Auch f�r Radfahrer gilt bei der Begegnung mit einem freilaufenden Hund,
ruhig weiterfahren und den Hund nicht beachten. Versucht er nach Ihnen zu schnappen,
stehen bleiben und wie oben beschrieben kurz und bestimmt "Sitz" oder
"Platz" befehlen. Nach einem kurzen Augenblick ignorieren Sie den
Hund und versuchen m�glichst ruhig weiter zu fahren. Sollte der Hund nicht
das Interesse an Ihnen verlieren, ist es besser zu warten bis sein Besitzer
zur Hilfe kommt.
M�glichkeiten in eine Bei�erei zwischen Hunden einzugreifen
Gro�e Hunde (�ber 5 kg)
Bei der Begegnung zweier freilaufender Hunde sollten sich die Besitzer m�glichst
heraus halten und sich von den Hunden entfernen.
Auch wenn es zu einer Bei�erei zwischen gleichgro�en Hunden kommt,
sollten die Besitzer m�glichst nicht eingreifen und nicht herumbr�llen.
Hunde fassen dies als Unterst�tzung auf. Am besten entfernen sich beide
Hundebesitzer m�glichst rasch und auff�llig vom Geschehen.
Eingreifen sollte man nur, wenn einer der Hunde eindeutig unterlegen ist. Auch
in diesem Fall sollte nicht gebr�llt werden, da dies die Situation nur
verschlimmert. Der Besitzer des �berlegenen Hundes sollte diesen am Schwanz
oder an den Hinterbeinen wegziehen. Dann muss aber auch der Besitzer des unterlegenen
Hundes seinen Hund festhalten, da dieser sonst Oberwasser bekommt.
Vermeiden Sie es als Besitzer unbedingt ziellos dazwischen zu greifen, vor allem
als Besitzer des unterlegenen Hundes. Sie werden sonst mit gro�er Wahrscheinlichkeit
gebissen und sind unter Umst�nden der einzige der ernsthaft verletzt wird.
Ist der Besitzer des �berlegenen Hundes nicht anwesend, k�nnen Sie
im Notfall versuchen den �berlegenen Hund an Schwanz oder Hinterbeinen
wegzuziehen. Da nicht voraus zu sehen ist, wie der fremde Hund reagiert, sollten
Sie dies aber nur in �u�ersten Notfall tun. Wenn eine weitere Person
anwesend ist, sollte diese wenn m�glich ihren Hund festhalten.
Steht ein Eimer Wasser zur Verf�gung, k�nnen die Hunde durch �bergiesen
mit Wasser getrrennt werden.
Kleine Hunde (unter 5 kg)
Begegnen Sie einem anderen Hund, der Ihnen bekannt oder ebenfalls sehr klein
ist, k�nnen Sie Ihren Hund laufen lassen. Im Zweifelsfall nehmen Sie ihn
lieber rechtzeitig - also nicht erst kurz vor der Nase des anderen Hundes -
auf den Arm. Vermeiden Sie es an der Leine Ihres Hundes zu zerren oder gar ihn
an dieser hoch zu rei�en. Wenn Sie Ihren Hund nicht ableinen k�nnen,
nehmen Sie ihn kurz und gehen Sie z�gig und ruhig aneinander vorbei. Verhalten
sich beide Hunde freundlich, k�nnen Sie es ihnen erlauben sich gegenseitig
zu beschnuppern. Versuchen Sie dabei aber, Ihren Hund m�glichst wenig in
seiner Bewegungsfreiheit einzuschr�nken.
Quellen
(1) Dressler, P. (1999): Medienspektakel um Kampfhunde. Fachbereich 2 der Huchschule
der K�nste in Berlin, Diplomarbeit.
(2) Merkblatt Nr. 21 der TVT (Tier�rztlichen Vereinigung f�r Tierschutz e.V.) "Richtiges Verhalten beim Zusammentreffen mit einem freilaufenden Hund."
(3) Pillonel, C. (2002): Bei�unf�lle verh�ten: Kinder lernen,
mit Hunden umzugehen. BVET-Magazin 1/2002, S.18 - 24
Was ist Aggression?
Als Aggression bzw. aggressives Verhalten wird ein offensives Verhalten, das
gegen Artgenossen oder Nichtartgenossen gerichtet ist, bezeichnet. Es dient
dazu in einer Auseinandersetzung um (lebens-)notwendige Objekte (sogenannte
Ressourcen z.B. Futter, Wasser, Territorium, Fortpflanzungspartner) zu gewinnen
(1).
Laut Sch�ning (1) ist aggressives Verhalten beim Hund kein Selbstzweck und es ist auch nicht pauschal Trieb gesteuert. Es g�be keinen "Aggressionstrieb", der bei verschiedenen Hunden mehr oder weniger unweigerlich durchbreche. In diesem Sinne g�be es auch keine "b�sartigen" oder "hinterh�ltigen" Tiere. Aggressionsverhalten sei immer ein multifaktorielles Geschehen, dass zum normalen Verhaltensrepertoire des Hundes geh�re und situationsangepasst gezeigt werde.
Allgemein betrachtet lassen sich Verhaltensweisen in Funktionskreise zusammenfassen beispielsweise m�tterliches Verhalten, Nahrungsaufnahme und Fortpflanzungsverhalten. Aggressionsverhalten stellt keinen eigenen Funktionskreis dar, es kann vielmehr als Verhaltenselement in allen Funktionskreisen gezeigt werden. Ein Welpe lernt w�hrend der Sozialisationsphase (4. bis 12./14. Woche) Variationen und Modulationen des Aggressionsverhaltens. In dieser Phase wird auch die Bei�hemmung gelernt. Das Angstempfinden bildet sich ca. ab der 6. Lebenswoche aus, w�hrend gleichzeitig das uneingeschr�nkte Neugierverhalten abnimmt (1).
Verschiedene Formen von Aggression
Es gibt verschiedene Ans�tze aggressives Verhalten zu klassifizieren und
zu kategorisieren. Eine M�glichkeit der Einteilung basiert auf den Hintergr�nden
und Motiven f�r ein aggressives Verhalten (1, 2, 5):
Pillonel (2) unterscheidet physiologische (Selbstverteidigungs-Aggression)
und pathologische (krankhafte Angstzust�nde, psychische St�rungen)
Aggressionsformen. Fast jede physiologische Aggressionsform zeige eine normale
Sequenz von Droh-, Angriffs-, Beruhigungs- und refrakt�rer Phase.
Die pathologischen Aggressionen sind haupts�chlich die Hyperaggressionen,
zu denen auch die vom Menschen gelehrte Aggression gez�hlt wird. Es handelt
sich dabei um Aggressionen, die keine normalen Sequenzen mehr aufweisen. Die
Droh- und Beruhigungsphasen werden k�rzer bzw. verschwinden ganz, der Angriff
erfolgt unkontrolliert, die Bei�hemmung nimmt ab. Durch zweifelhaft Methoden
kann einem Hund beigebracht werden andere Hunde oder Menschen anzugreifen und
einen Biss zu halten, d.h. seine Bei�hemmung und Selbstkontrolle zu verlieren.
Hunde, die solche Aggressionen zeigen, sind hoch gef�hrlich (2).
Die Gef�hrlichkeit eines Hundes
Die Gef�hrlichkeit eines Hundes l�sst sich wie folgt definieren: "Ein
Hund ist in einer bestimmten Umgebung als gef�hrlich zu bezeichnen, wenn
er durch sein Verhalten die physische Unversehrtheit oder die Bewegungsfreiheit
eines anderen Individuums beeintr�chtigt oder zu beeintr�chtigen droht.
Dabei kann dieses Verhalten sowohl aus normalem (physiologischem), wie auch
aus krankhaftem (pathologischem) Aggressionsverhalten bestehen." (2)
Von Bedeutung ist au�erdem die Umgebung: die Situation der Begegnung,
m�gliche Provokationen sowie die Anwesenheit, das Verantwortungsbewusstsein
und die Kontrollm�glichkeiten des Besitzers.
Die Gef�hrlichkeit eines Hundes wird nicht nur durch sein Aggressionspotential
bestimmt. Vielmehr spielen auch folgende Faktoren eine Rolle: Gr��e,
Gewicht, K�rpermasse (Gewicht x Beschleunigung) oder Impulsivit�t,
Aggressionstyp, Verhaltensentwicklung (Sozialisierung, Bei�hemmung, Selbst-
und Bewegungskontrolle, erlerntes Verhalten), Stimmung und Stimmungsschwankungen,
Verhaltens- und andere Krankheiten, Stress oder Verletzungen. Dabei darf nicht
vergessen werden, dass schlechte Behandlung des Hundes sowie ungen�gende
Bewegung oder Nahrung die Aggression eines Hundes steigern k�nnen.
Bei gef�hrdeten Personen sind folgende Faktoren von Bedeutung: Gr��e
und Gewicht des Menschen, Art der Bewegung (z.B. ruckartige, heftige Bewegungen),
Kenntnisse der Hundesprache und die Vorstellungen, die die Person �ber
den Hund hat (2).
Ist Aggression vererbbar?
In welchem Ausma� aggressives Verhalten bzw. das Potential dazu ererbt
und in welchem Ausma� es erlernt wird, l�sst sich nicht einfach festlegen.
Genetische Veranlagungen spielen ebenso eine Rolle wie Umwelteinfl�sse
(z.B. Haltungsbedingungen, Erziehung, Kommunikationsprobleme) und bedingen sich
gegenseitig. Der erbliche Anteil am Aggressionsverhalten k�nnte nur in
der Forschung durch streng standardisierte Zuchtbedingungen nachgewiesen werden
(1). Bisher liegen keine wissenschaftlichen Studien vor, die beweisen, dass
einige Rassen ein h�heres Aggressionspotential als andere zeigen. Allerdings
existieren wissenschaftliche Studien, die zeigen, dass das soziale Potential
innerhalb einer Rasse stark variieren kann. Es gibt signifikante wurfspezifische
Unterschiede (2). Es existieren bestimmte Zuchtlinien innerhalb verschiedener
Rassen, die sich durch ein unangemessenes Aggressionsverhalten bzw. eine niedrige
Reizschwelle f�r Aggressionsverhalten und/oder Angst auszeichnen. Dazu
geh�ren neben Bullterriern auch Rassen wie Berner Sennenhunde, Deutscher
Sch�ferhund und bestimmte Farbschl�ge des Cocker Spaniels (1).
Sind einige Rassen aggressiver als andere?
Nach einer Untersuchung medizinisch versorgter Hundebissverletzungen in der
Schweiz waren folgende Hunderassen unter den Bei�ern im Verh�ltnis
zu ihrem Anteil an der Hundepopulation �berrepr�sentiert: Rottweiler,
Collie, Sch�ferhund sowie die Schweizer Sennenhunderasse (3).
Nach Angaben einer kleinen Anfrage im Abgeordnetenhaus wurden 1998 in Berlin 1.762 Bissverletzungen durch Hunde gemeldet. Als beteiligte Hunderassen wurden folgende angegeben: Mischlinge (631), Sch�ferhunde (349), Rottweiler (197), Pitbull (135), Staffordshire Terrier (91), Dobermann (64), Terrier (55), Schnauzer (25) und Dackel (25). Diese Angaben ber�cksichtigen allerdings nicht den Anteil der einzelnen Rassen an der Hundepopulation. An anderer Stelle wird darauf hingewiesen, dass sich z.B. der Rottweiler, obwohl in der Bei�statistik �berrepr�sentiert, gleichzeitig als zuverl�ssiger Rettungs-, Dienst- und Begleithund bew�hrt (4).
Dressler (5) kommt in ihrer Diplomarbeit zu dem Schluss, dass die starke Zunahme der Berichterstattungen �ber eine erh�hte Gefahr durch sogenannte Kampfhunde sich nicht in der Statistik wiederspiegele.
In welchen Situationen kommt es vermehrt zu Bei�attacken?
80% der Bissverletzungen entstehen durch dem Opfer bekannte Hunde (Familie,
Nachbarschaft). Mehr als 60% der Opfer sind Kinder. Die innerhalb der Familie
und des Freundeskreises entstehenden Unf�lle werden aber in der Regel als
Kavaliersdelikte verschwiegen (2). Diese liegen nach Sch�tzungen von �rzten
etwa achtmal so hoch wie die statistisch gemeldeten Vorf�lle (4).
Nach einer schweizer Untersuchung wurden Kinder doppelt so h�ufig gebissen wie Erwachsene. Wobei Kinder �berwiegend am Kopf, Erwachsene dagegen �berwiegend an den Extremit�ten verletzt wurden. Kleine Hunde bis 10 kg K�rpergewicht waren unter den unfallverursachenden Hunden unterrepr�sentiert. 24% der Bissverletzungen wurden durch den eigenen Hund, 34% durch einen bekannten und 42% durch einen fremden Hund verursacht. Wobei Kinder h�ufiger als Erwachsene durch bekannte Hunde verletzt wurden. 14% der Unf�lle geschahen anl�sslich einer Hunderauferei (v.a. Erwachsene), 42% anl�sslich einer Interaktion mit dem Hund (v.a. Kinder) und 44% ohne Interaktion mit dem Hund (3).
Vermeidung von Aggression
Wenn Bissverletzungen wirksam vermieden werden sollen, m�ssen wir die Augen
�ffnen f�r das echte Problem, dass hei�t f�r den versteckten
Teil des Eisberges (2). Tats�chlich werden die meisten Hunde nicht bewusst
"scharf" gemacht. Vielmehr wird durch Unwissenheit fehlerhaftes Verhalten
verst�rkt, statt f�r den Hund nachvollziehbar verboten (5). Unerw�nschtes
Verhalten wird dem Hund h�ufig geradezu antrainiert (6).
Am bedeutendsten f�r das Zusammenleben von Mensch und Hund ist vermutlich die Rang bezogene Aggression. Diese kann sich auch gegen den Menschen richten, da dieser vom Hund als Mitglied seiner sozialen Gruppe (Rudel) angesehen wird. Eine der Hauptursachen f�r Konflikte liegt in Missverst�ndnissen in der Kommunikation zwischen Mensch und Hund. Kaum ein Hund reagiert sofort und ohne Umschweife offensiv, dazu ist der Risiko-Nutzen-Faktor viel zu hoch. Doch leider bemerken ihre menschlichen Rudelgenossen h�ufig die feinen Signale ihres Hundes nicht. Erh�lt der Hund auf seine Signale keine Resonanz, wird er allerdings bald darauf verzichten (angelernt). So entstehen Hunde, die "pl�tzlich" aggressiv reagieren (1).
Ein Hund lernt mittels positiver Motivation besonders schnell und gut. Konsequenz gibt ihm �bersicht �ber die Regeln, das Erlernte geht ihm aufgrund von Konditionierung in Fleisch und Blut �ber, sein Selbstbewusstsein wird dabei gef�rdert. Wird ein Hund auf diese Weise mit besten Absichten erzogen und beaufsichtigt, wird auch ein schwieriger Hund mit ebenso geringer Wahrscheinlichkeit auff�llig werden, wie jeder andere Hund auch (5).
Aber auch Aggression kann gelernt werden! Wenn ein Hund merkt, dass eine bestimmte Verhaltensweise regelm��ig eine bestimmte positive Reaktion hervorruft, wird er diese �fter, schneller und st�rker zeigen (z.B. beruhigende Worte bei aggressivem Verhalten). Andererseits k�nnen auch Hunde, die grob behandelt werden (falsch verstandenes Dominanzverhalten), entweder aus Angst oder aus Frust aggressiv werden. Besser ist es deshalb, Hunde zu einer erw�nschten Handlung zu motivieren statt sie zu zwingen (1).
Auf die Frage, ob viele der sogenannten "Kampfhunde" nicht als Ablassventil menschlicher Aggression missbraucht werden, soll hier nicht n�her eingegangen werden. Empfehlenswert als weiterf�hrende Lekt�re in diese Richtung und in Bezug auf die Rolle der Presse in der "Kampfhunde-Debatte" und die Geschichte der "Kampfhunde" ist die Diplomarbeit "Medienspektakel um Kampfhunde" von Petra Dressler.
Quellen:
(1) Warum bei�t der Hund? ... eine �bersicht zum Aggressionsverhalten
von Hunden, B. Sch�ning, DTB 9/2000 S. 904-913.
(2) Aggression und Gef�hrlichkeit, C. Pillonel, V�t�rinaire-Comportementaliste E.N.V.F., 1892 Lavey Internetadresse??
(3) U. Horisberger (2002): Medizinisch versorgte Hundebissverletzungen in der Schweiz: Opfer - Hunde - Unfallsituation. Veterin�rmedizinische Fakult�t Bern, Dissertation.
(4) "Der tut nix - der will nur spielen" - "Das hat er noch nie gemacht!" Brosch�re von B�ndnis 90 / Die Gr�nen
(5) Dressler, P. (1999): Medienspektakel um Kampfhunde. Fachbereich 2 der Huchschule der K�nste in Berlin, Diplomarbeit.
(6) Feddersen-Petersen, D. (1992): Hunde und ihre Menschen. Frankh-Kosmos-Verlag,
Stuttgart.
Der Hund ist zu einem fest integrierten Bestandteil unseres öffentlichen Lebens geworden. Gerade in den letzten Jahren steht er jedoch zunehmend in der Kritik, so dass vermehrt über Leinen- und Maulkorbzwang diskutiert wird.
Aus diesem Grunde werden hier einige tierschutzrelevante Stellungnahmen zu dieser Thematik von verschiedenen Wissenschaftlern (Ethologen, Kynologen), Tierärzten und Tierschützern wiedergegeben.
Laut Tierschutzgesetz darf derjenige, der ein Tier hält, betreut, oder zu betreuen hat, die Möglichkeiten des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass dem Tier Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden (§2 Nr. 2). Nach der Tierschutz-Hundeverordnung ist einem Hund ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen (§2, Abs. 1).
Die Forderungen nach artgemäßer Bewegung und nach ausreichendem Auslauf werden allerdings ohne eine zeitliche Vorgabe formuliert. Dies sei sicherlich in den unterschiedlichen Ansprüchen der verschiedenen Rassen begründet, erschwere aber den Vollzug der Verordnung. In der nicht mehr gültigen Verordnung zum Halten von Hunden im Freien wurde bei Anbindehaltung ein täglicher Auslauf von mindestens 60 Minuten vorgeschrieben. Hundeexperten schätzen den Auslaufbedarf allerdings auf eher 2 - 4 Stunden pro Tag. Als artgemäß sei ein Auslauf anzusehen, wenn der Hund freilaufend Tempo und Richtung seiner Bewegung bestimmen und die Umgebung erkunden könne. Es sollte sich ihm dabei auch die Gelegenheit bieten, mit anderen Hunden zusammen zu treffen. Selbstverständlich müsse jeder Hundehalter seinen Hund in der Öffentlichkeit so führen, dass Menschen und andere Hunde nicht belästigt oder geschädigt würden.
TVT - Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V.
Der Hund verfüge über ein besonders stark ausgeprägtes Bewegungsbedürfnis, das sich zwar bei den einzelnen Rassen unterschiedlich deutlich darstellen kann, aber letztendlich dem menschlichen Drang zur Bewegung weit überlegen sei. Eine Fortbewegung an der Leine könne daher nicht ausreichen, um den Bewegungsansprüchen eines Hundes nachzukommen. Durch eine ständig angeleinte Haltung verringere sich außerdem automatisch die erfahrbare Reizvielfalt und die Möglichkeit interartlicher sozialer Interaktionen für den Hund. Es sei daher zu erwarten, dass eine generelle Anleinpflicht zu vermehrten, schwerwiegenden Verhaltensstörungen bei Hunden führen werde.
Dipl.-Biologe Frank in der Wieschen, Ethologe/Tierverhaltenstherapeut, Extertal
Auch Apel ist sich sicher, dass der nicht angeleinte Hund wesentlich bessere Möglichkeiten zur artgemäßen Bewegung habe. Eine Leinenpflicht dürfe höchstens dann auferlegt werden, wenn ein spezielles Tier nachweislich als "gefährlich" eingestuft werden müsse.
Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Bonn
Mit der Einschränkung des körperlichen Bewegungsbedürfnisses durch den Leinenzwang werde die psychische Ausgeglichenheit des Hundes - sein Wohlbefinden - so herabgesetzt, dass es zu Verhaltensweisen (Unruhe, Dauerkläffen, Schnappen) komme, die eine übermäßige Belastung seines Umfeldes darstellen könnten.
Urs Ochsenbein, Hundeexperte und Sachbuchautor, Zürich
Eine umfassende Anleinpflicht sei für große Hunde eine fortwährende Bewegungseinschränkung, die gegebenenfalls verstärkt durch das ständige Tragen eines Maulkorbes, nicht mehr als artgerechte Hundehaltung bezeichnet werden könne.
Prof. Dr. Günter Pschorn, Präsident der Bundestierärztekammer
Ein pauschales Leinengebot für den gesamten Bereich einer Stadt könne kein richtiger Ansatz sein. Es sei im Gegenteil am ehesten geeignet, Probleme erst entstehen zu lassen. Im innerstädtischen Bereich sollte jeder Hund, schon zum Schutz des Hundes im Straßenverkehr, an der Leine geführt werden. Umgekehrt müssten aber auch in der Stadt Möglichkeiten geschaffen werden, Hunde artgerecht zu halten.
Bernhard Meyer, Hauptgeschäftsführer des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH) e.V.
Bremer fordert von den Hundehaltern, die Angst vieler Menschen vor Hunden ernst zu nehmen und deshalb ihre Hunde in bebauten Gebieten anzuleinen. Sie fordert aber auch von Städten und Gemeinden für echte Freilaufgebiete für Hunde zu sorgen, in denen diese miteinander Spielen und ein gesundes Sozialverhalten entwickeln und festigen können.
Christa Bremer, Präsidentin des Deutschen Verbandes der Gebrauchshundsportvereine e.V.
Ein Hund der nur an der Leine geführt werde, könne keine gesunde eigenständige Beziehung zu Menschen oder anderen Hunden entwickeln. Er beiße eher als ein Hund der frei laufen könne.
Dr. Michael Werner, Ethologe, München
Stets angeleinte Hunde seien insgesamt angespannter und unausgeglichener, sie forderten auch weit häufiger Rangauseinandersetzungen heraus als freilaufende Artgenossen. Einige seien aggressiv, andere extrem unsicher, wodurch wiederum Gefahrenmomente (Angstbeißen) entstünden. Hinzu komme, dass Hunde hochsoziale Lebewesen seien, die durch den Leinenzwang daran gehindert würden, den artgemäßen Umgang miteinander zu lernen. Dies zeige sich deutlich darin, dass es zwischen angeleinten Hunden stets zu den ausgeprägtesten Auseinandersetzungen komme.
Dr. Dorit Feddersen-Petersen, Fachtierärztin für Verhaltenskunde/Ethologie, Kiel
Werner erlaubt sich den Vergleich mit dem Straßenverkehr, durch den jährlich wesentlich mehr Personenschäden entstünden, als durch Hundebisse. Trotzdem käme niemand auf die Idee, das Autofahren zu verbieten.
Dr. Michael Werner, Ethologe, München
Zudem ergebe sich aus Unterlagen des Deutschen Kinderschutzbundes, dass sich praktisch alle schweren Unglücksfälle - auch mit tödlichem Ausgang - entweder durch Hunde in der Familie oder durch angeleinte Tiere ereignet haben. Die Schwere der Unfälle habe daher nichts mit dem freien Herumlaufen der Hunde zu tun.
Prof. Dr. Jürgen Unshelm, Lehrstuhl für Tierhygiene und Verhaltenskunde der Ludwig-Maximilians-Universität, München
Auch Kolo gibt an, dass eine Anleinpflicht nur eine Scheinsicherheit erzeuge und außerdem nicht dazu beitrage die Sauberkeit zu erhöhen.
Hans Kolo, ehemaliger Präsident des Landesverbandes Bayern des Deutschen Tierschutzbundes
Der Kölner Tierschutzverein weist daraufhin, dass den Ordnungsbehörden auch ohne Einführung eines generellen Leinenzwangs ausreichend ordnungsrechtliche Zwangsmittel gegen uneinsichtige Halter gefährlicher Hunde zur Verfügung stünden. Die Maßnahmen reichten von der mündlichen Verwarnung über Bußgelder, Leinen- und Maulkorbzwang im Einzelfall bis zum absoluten Haltungsverbot.
Kölner Tierschutzverein
Eine Maulkorbpflicht für bestimmte Rassen bedeute eine weitere Einschränkung des artgemäßen Verhaltens, insbesondere des Sozial- und Erkundungsverhaltens. Durch die Einschränkung von Unterwerfungsgesten und Mimik würde die artgemäße Kommunikation zwischen Hunden behindert. Bei Welpen und Junghunden, die die Kommunikation mit Artgenossen und die Beißhemmung erst erlernen müssen, sei von der Anwendung des Maulkorbs dringend abzuraten. Grundsätzlich müssten Hunde schrittweise, ohne Zwang und unter dem Einsatz von Belohnungen an den Maulkorb gewöhnt werden. Außerdem müsse sichergestellt sein, dass der Maulkorb Hecheln und Trinken ermögliche und nicht scheuere.
TVT - Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V.
Bezüglich des Hundedrecks meint Prof. Greiffenhagen sollte doch "die Kirche im Dorf und die Hunde in der Stadt" gelassen werden. Ärger und immer mehr Kosten verursachten laut Stadtreinigungs- und Gartenbauämter nicht die Hinterlassenschaften der Vierbeiner, sondern die der Zweibeiner: Plastik, Papier, Kaugummireste, Glasscherben etc.. Hinzu komme noch die tägliche Zerstörung von Spielplatzgeräten, Bänken und Zäunen.
Prof. Dr. Sylvia Greiffenhagen, Sozialforscherin und Fachbuchautorin, Esslingen
Quellen:
Leinenzwang, eine Fessel für den Hund, Broschüre, Herausgeber: Interessengemeinschaft Deutscher Hundehalter e.V., Auguststr. 5, 22085 Hamburg
Wieviel Auslauf braucht der Hund? Empfehlungen der Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT), Vetimpulse, 22, (11), 1-3.
Verband f�r das Deutsche Hundewesen e.V.
Berufsverband der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen e.V
BVET
Gef�hrliche Hunde
Bayerische Landestier�rztekammer
Informationen �ber den Hundef�hrerschein und die bayerischen "Verordnung �ber Hunde mit gesteigerter Aggressivit�t und Gef�hrlichkeit"
Bundestieraerztekammer
Informationen �ber den Sachkundenachweis
Hundeverzeichnis.de
Hunderassen, Hundehaltung und -pflege, Verordnungen, Vereine, Verhalten, B�cher...
Lassie, Rex & Co.
von Rehage, Felicia,
Kynos Verlag Dr. Dieter Fleig GmbH, 1999
Verhaltenstherapie des Hundes
von Schmidt, Wolf D,
Schl�tersche GmbH & Co. KG Verlag und Druckerei, 2002
Die Verhaltensforschung und die Verhaltenstherapie sind hochaktuelle Themen ? nicht zuletzt durch die "Gef�hrliche-Hunde"- Diskussion. Dieses Buch behandelt alle wichtigen Verhaltensst�rungen des Hundes. Es gibt dem praktizierenden Tierarzt konkrete Anleitungen zur Durchf�hrung einer Verhaltenstherapie in der tier�rztlichen Praxis. Wolf-Dieter Schmidt stellt verhaltenstherapeutische Probleme anhand von Fallbeispielen aus seiner langen Praxiserfahrung vor. Detailliert erl�utert er allgemeine und spezielle Verhaltenstherapien und Pers�nlichkeitsanalysen. Die M�glichkeiten einer unterst�tzenden medikamentellen Therapie werden ebenfalls dargestellt. Hinweise zur Therapieplanung, ein verhaltenstherapeutischer Fragebogen f�r Hunde-besitzer sowie die Anwendung instrumenteller Trainingsmethoden und Utensilien erleichtern die Durchf�hrung einer Verhaltenstherapie. Ein tabellarischer �berblick �ber die in der Verhaltenstherapie eingesetzten Medikamente und ein ethologisches Stichwortverzeichnis runden dieses Werk ab.
Behandlung von Verhaltensproblemen bei Hund und Katze
von Askew, Henry R.,
Parey bei MVS, 2003
Dieser umfassende Ratgeber zu Diagnose und Behandlung von Verhaltensproblemen bei Hund und Katze berichtet �ber eine wissenschaftliche Herangehensweise, die vor fast drei�ig Jahren in den USA entwickelt wurde und heute von Tiermedizinern und anderen Spezialisten f�r Tierverhaltensprobleme in vielen L�ndern angewendet wird.
Diese zweite Auflage der Behandlung von Verhaltensproblemen bei Hund und Katze