Hundehaltung in der heutigen Gesellschaft

Hunde waren die ersten domestizierten Tiere �berhaupt. Ihre Domestikation erfolgte Tausende von Jahren vor dem Auftauchen der n�chsten domestizierten Tierarten wie Rindern oder Rentieren. Seitdem waren Hunde dem Menschen immer selbstverst�ndliche Begleiter und ein wesentlicher Bestandteil ihres Lebens und wohl auch ihrer Lebensqualit�t.

Anfang der 90er Jahre tauchte das Wort "Kampfhund" in den Medien auf und erfreute sich zunehmender Beliebtheit. 1998 nahmen die Berichte �ber so genannte "Bei�vorf�lle" in den Medien un�bersehbar zu. Der Gesetzgeber reagierte darauf mit einer Flut von Verordnungen. Zahlreiche "Kampfhunde-Verordnungen" wurden erlassen, die auf so genannten "Rasselisten" beruhten. Es kam zu einer wahren "Kampfhundehysterie", die Hundesteuer wurde angehoben, die Tierheime quollen �ber und manch ein Hundehalter f�rchtete um das Wohlergehen seines Hundes.

Am 18. Dezember 2002 hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil zur Gefahrhundeverordnung des Landes Schleswig-Holstein entschieden, dass die Gef�hrlichkeit eines Hundes nicht alleine aus seiner Rasse hergeleitet werden kann. Dieser Beschluss f�hrt dazu, dass nun alle Bundesl�nder, die zur Zeit Rassen als "unwiderleglich gef�hrlich" einstufen, ihre Verordnungen �berarbeiten mussten.

Ob ein Hund gef�hrlich und deshalb eine besondere Haltung und Aufsicht notwendig ist (z.B. Maulkorb-, Leinenzwang), muss nun individuell entschieden werden. Dies ist eine Chance f�r eine differenzierte, sachliche und fachlich fundierte Auseinandersetzung mit diesem Thema.
Nur auf diesem Weg kann ein tierschutzgerechter und ungef�hrlicher Umgang von Mensch und Tier erreicht werden. Eine bundesweit einheitliche Regelung ist anzustreben.

Hundebei�unf�lle geh�ren zu der Schattenseite der Mensch-Hund-Beziehung. Es gilt, das Risiko von Hundebei�unf�llen durch Pr�vention auf breiter Basis zu verkleinern.

Dabei darf nicht vergessen werden, dass Hunde durch ihren engen sozialen Kontakt zum Menschen helfen, ein Verst�ndnis f�r die Natur aufzubauen und zu vertiefen. Hunde stellen eine wesentliche Bereicherung des famili�ren Alltags dar. Sie f�rdern soziale Verhaltensweisen von Kindern. F�r alleinstehende Menschen ist der Hund Sozialpartner und Hilfe zur Kommunikation mit anderen Menschen. Au�erdem nimmt er als Begleit- oder Sporthund in unserer freizeitbetonten Gesellschaft eine zunehmend gr��ere Rolle ein.

Deshalb sollte jeder Hundehalter die �ngste von Nicht-Hundehaltern ernst nehmen, auch wenn er sie selbst nicht nachvollziehen kann. Es muss selbstverst�ndlich sein, dass jeder Hundehalter seinen Hund in der �ffentlichkeit so f�hrt, dass Menschen und andere Hunde nicht bel�stigt oder gesch�digt werden.

Erstellt von Dr. Barbara Goo� in Zusammenarbeit mit Dr. Carola Fischer-Tenhagen f�r Vetion.de

Gesetzeslage

Dieser Abschnitt bietet Ihnen einen �berblick �ber die wichtigsten Ver�nderungen in der Gesetzgebung der letzten Jahren zum Thema "gef�hrliche Hunde". F�r die Richtigkeit und Vollst�ndigkeit der angebotenen Informationen wird keine Gew�hr �bernommen. Es gelten ausschlie�lich die in den amtlichen Verk�ndigungsorganen ver�ffentlichten Textfassungen.

Bundesweite Regelungen:

Mit dem Gesetz zur Bek�mpfung gef�hrlicher Hunde vom 12. April 2001 sind die folgenden Vorschriften in Kraft getreten oder ge�ndert worden.

Artikel 1:
Gesetz zur Beschr�nkung des Verbringens oder der Einfuhr gef�hrlicher Hunde in das Inland
(Vollst�ndige Fassung, siehe: Gesetze)

Als "gef�hrliche Hunde" werden definiert Hunde der Rassen Pitbull- Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen sowie nach Landesrecht bestimmte Hunde (�1).

Hunde der oben genannten Rassen d�rfen nicht in das Inland eingef�hrt oder verbracht werden. Ebenso d�rfen Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, f�r die nach den Vorschriften des Landes, in dem der Hund st�ndig gehalten werden soll, eine Gef�hrlichkeit vermutet wird, aus dem Ausland nicht in dieses Land eingef�hrt oder verbracht werden (�2).

Ausnahmen:
Verordnung �ber Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gef�hrlichen Hunden in das Inland:

(vom 11. April 2002 - aktuelle Fassung, siehe: Gesetze)

  • f�r Dienst-, Blinden- und Behindertenbegleithunde sowie f�r Hunde des Katastrophen- und Rettungsschutzes;
  • f�r Hunde, die von Hundehaltern bis zu vier Wochen in Deutschland mitgef�hrt werden (z.B. im Rahmen des Reiseverkehrs)
  • f�r gef�hrliche Hunde, aus dem in Deutschland zur Zeit vorhandenen Bestand, die ins Ausland verbracht und dann wieder eingef�hrt werden sollen;
  • f�r gef�hrliche Hunde, die berechtigt in einem Land gehalten werden.
Der Halter ist verpflichtet, die Identit�t des Hundes durch entsprechende Belege nachzuweisen. Die Identifizierung erfolgt anhand amtlicher Dokumente oder Bescheinigungen. Bei Verst��en gegen die Bestimmungen des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschr�nkungsgesetzes oder der Verordnung kann der Hund beschlagnahmt oder untergebracht bzw. das direkte Zur�ckbringen an den Herkunftsort des Hundes angeordnet werden.

Artikel 2:
�nderung desTierschutzgesetzes Neufassung vom 25. Mai 1998 (Bgbl. S.1105, 1818), ge�ndert am 25.11.2003 - aktuelle Fassung, siehe: Gesetze

� 11b
(1) Es ist verboten, Wirbeltiere zu z�chten oder durch bio- oder gentechnische Ma�nahmen zu ver�ndern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei der Nachzucht, den bio- oder gentechnisch ver�nderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt K�rperteile oder Organe f�r den artgem��en Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Sch�den auftreten.

(2) Es ist verboten, Wirbeltiere zu z�chten oder durch bio- oder gentechnische Ma�nahmen zu ver�ndern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei den Nachkommen
a. mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensst�rungen oder erblich bedingte Aggressionssteigerungen auftreten oder
b. jeder artgem��e Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Sch�den f�hrt oder
c. deren Haltung nur unter Bedingungen m�glich ist, die bei ihnen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Sch�den f�hren.

� 12
(1) Wirbeltiere, an denen Sch�den feststellbar sind, von denen anzunehmen ist, dass sie durch tierschutzwidrige Handlungen verursacht worden sind, d�rfen nicht gehalten oder ausgestellt werden, soweit dies durch Rechtsverordnung nach Absatz 2 Nr. 4 oder 5 bestimmt ist.

(2) Das Bundesministerium wird erm�chtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, ...

4. das Verbringen von Wirbeltieren in das Inland oder das Halten, insbesondere das Ausstellen von Wirbeltieren im Inland zu verbieten, wenn an den Tieren zum Erreichen bestimmter Rassemerkmale tierschutzwidrige Handlungen vorgenommen worden sind oder die Tiere erblich bedingte k�rperliche Defekte, Verhaltensst�rungen oder Aggressionssteigerungen im Sinne des � 11b Abs. 1 oder 2 Buchstabe a aufweisen oder soweit ein Tatbestand nach � 11b Abs. 2 Buchstabe b oder c erf�llt ist,

5. das Halten von Wirbeltieren, an denen Sch�den feststellbar sind, von denen anzunehmen ist, dass sie den Tieren durch tierschutzwidrige Handlungen zugef�gt worden sind, zu verbieten, wenn das Weiterleben der Tiere nur unter Leiden m�glich ist,

Artikel 3:
�nderung des Strafgesetzbuches
(in der Fassung vom 13. November 1998, zuletzt ge�ndert durch Bgbl. 266, 2001 - aktuelle Fassung, siehe: Gesetze)

Es wird eingef�gt:
� 143 Unerlaubter Umgang mit gef�hrlichen Hunden

(1) Wer einem durch landesrechtliche Vorschriften erlassenen Verbot, einen gef�hrlichen Hund zu z�chten oder Handel mit ihm zu treiben, zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen einer vollziehbaren Untersagung einen gef�hrlichen Hund h�lt.

(3) Gegenst�nde, auf die sich die Straftat bezieht, k�nnen eingezogen werden. � 74a ist anzuwenden.


Tierschutz-Hundeverordnung
(Bgbl. S.838, vom 14. Mai 2001)
Die Tierschutz-Hundeverordnung hat die Verordnung �ber das Halten von Hunden im Freien von 1974 abgel�st
(vollst�ndiger Verordnungstext - siehe: Gesetze).

� 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten
(1) Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien au�erhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund h�lt, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gew�hren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.

� 11 Aggressionssteigerung nach � 11b Abs. 2 des Tierschutzgesetzes
Eine Aggressionssteigerung im Sinne des � 11b Abs. 2 des Tierschutzgesetzes liegt bei Hunden vor, die ein �bersteigertes Angriffs- und Kampfverhalten aufweisen, das durch artgem��e Signale nicht hinreichend gesteuert wird. Das Verpaaren von Hunden mit anderen Caniden ist verboten. Bei Pitbull-Terriern, Staffordshire Bullterriern, American Staffordshire Terriern und Bullterriern sowie Kreuzungen mit diesen Tieren ist vom Vorliegen einer derartigen Aggressionssteigerung auszugehen.


Regelungen der L�nder:

Am 18. Dezember 2002 hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil zur Gefahrhundeverordnung des Landes Schleswig-Holstein entschieden, dass die Gef�hrlichkeit eines Hundes nicht alleine aus seiner Rasse hergeleitet werden kann. Dieser Beschluss f�hrt dazu, dass alle Bundesl�nder, die zur Zeit Rassen als "unwiderleglich gef�hrlich" einstufen, ihre Bestimmungen �berarbeiten m�ssen.
Quelle: Presseinformation der Bundestier�rztekammer e.V., Bundestier�rztekammer begr��t Urteil: Rasse allein macht nicht gef�hrlich, DTB 2/2003, S.129

Die rechtlichen Bestimmungen der einzelnen Bundesl�nder zur Hundehaltung finden Sie unter der �berschrift Gesetze.

Im Rahmen des Polizei- und Ordnungsrechts liegt die Abwehr von Gefahren durch gef�hrliche Hunde grunds�tzlich in der Zust�ndigkeit der Bundesl�nder. Die St�ndige Konferenz der Innenminister und -senatoren der L�nder hatte deshalb schon im Sommer 2000 den L�ndern empfohlen, Regelungen, welche die Bev�lkerung besser vor gef�hrlichen Hunden sch�tzen, zu erlassen. Die Bundesl�nder haben daraufhin mit Erfolg entsprechende Regelungen getroffen bzw. bestehende Bestimmungen erg�nzt. Am 24. November 2000 hatte die Innenminister-Konferenz (IMK) au�erdem Grunds�tze zur Harmonisierung der landesrechtlichen Regelungen festgelegt.

Folgende Regelungen sollten Grundlagen einer Harmonisierung sein:

  • Bestimmung der Gef�hrlichkeit (aufgrund Rasse, Zucht, Ausbildung, Haltung gesteigerte Aggressivit�t o.a. gef�hrdende Eigenschaften (insbes. Bei�kraft, fehlende Bissl�sung))
  • Zuchtverbot (s.o.), Handelsverbot
  • Verbot: Ausbildung, Abrichten, Halten (Ausnahme Erlaubnis)
  • Anleinpflicht (erh�hter Publikumsverkehr)
  • Anlein- und Maulkorbpflicht f�r gef�hrliche Hunde (au�erhalb)
  • Haltungsvoraussetzungen landes�bergreifend vergleichbar (Umzug)
  • Haltungsverbot gef�hrlicher Hunde (Zulassung unter bes. Voraussetzungen)
  • Haltung gef. Hunde: Zuverl�ssigkeit, Sachkunde des Halters, Kennzeichnung des Hundes
  • bei Versto�, Haltung untersagen (Vorraussetzungen, Sicherungspflicht)
  • Anerkennung von Erlaubnissen, Sachkundebescheinigungen, Ausnahmegenehmigungen etc. bundesweit
  • Anzeige durch Besitzer, bei Umzug, Halterwechsel, Abhandenkommen eines gef. Hundes
  • Verst��e bundesweite Ahndung (H�chstgrenze nicht unter 10.000 DM)
  • Ausnahmen im Rahmen ihrer Zweckbestimmung f�r Diensthunde, Rettungshunde, Blindenf�hrhunde, Behindertenbegleithunde, Herdengebrauchshunde und Jagdhunde
  • obligatorische Haftpflichtversicherung, jedenfalls f�r gef�hrliche Hunde

Quelle: "Gef�hrliche Hunde" - Neues von Rechtsetzung und Harmonisierung, DTB 1/2001, S. 14, MM

Hundezuchtregelungen und Gefahrenabwehr fallen in den Zust�ndigkeitsbereich der L�nder, deshalb ist eine bundeseinheitliche Hundeverordnung nicht m�glich.
F�r obligatorische Kennzeichnung fehlt eine Rechtsgrundlage, bei anderen ist der erforderliche Stand der fachlichen Beratung noch nicht erreicht (z.B. Ausbildung).
Quelle: Erwiderung Tierschutz-Hundeverordnung, W. Zwingmann, DTB 1/2001, S. 14, MM

Die tier�rztliche Arbeitsgemeinschaft "Hundehaltung" empfahl anl�sslich der Innenministerkonferenz im Dezember 2002 als wichtigste vorbeugende Ma�nahme f�r den Schutz der B�rger vor gef�hrlichen Hunden einen Sachkundenachweis f�r Hundehalter.
Als weitere geeignete Ma�nahme zur Gefahrenabwehr wurden die generelle Kennzeichnung per Mikrochip und die bindend vorgeschriebene Haftpflichtversicherung f�r Hunde empfohlen. Auff�llig gewordenen Hunde sollten einem Wesenstest unterzogen werden, nach dessen Ergebnis das weitere Vorgehen ausgerichtet wird. Au�erdem wurde gefordert die Zucht mit Hunden, die ein aggressives Verhalten zeigen, zu verbieten.
Abgelehnt werden Rasselisten und ein genereller Maulkorb- und Leinenzwang.
Quelle: Presseinformation der Bundestier�rztekammer e.V., Tier�rzte empfehlen anl�sslich der Innenministerkonferenz: Sachkunde f�r Hundehalter statt Maulkorb- und Leinenzwang, DTB 2/2003, S.129

Hundef�hrerschein f�r Halter

In Niedersachsen ist am 1. Juli 2011 das neue Hundegestz in Kraft getreten. Es schreibt neben einer Verpflichtung, Hunde ab einem Alter von 6 Monaten chippen zu lassen und eine Haftpflichtversicherung f�r die Tiere sp�testens ab dem 7. Lebensmonat abzuschlie�en, auch einen Hundef�hrerschein f�r Halter vor.

Ab 2014 m�ssen dann Personen, die sich zum ersten Mal einen Hund anschaffen bzw. eine Hundehaltung in den vergangenen 10 Jahren nicht nachweisen k�nnen, einen sogenannten Hundef�hrerschein ablegen. Ausgenommen sind Tier�rzte, J�ger und weitere Gruppen wie zum Beispiel Betreiber von Tierheimen. Familienmitglieder oder betreuende Personen m�ssen keinen eigenen "Hundef�hrerschein" ablegen, um mit dem Tier spazieren gehen zu k�nnen. Der Halter �bernimmt die Verantwortung, wenn er seinen Hund einem anderen anvertraut.

Pr�fen d�rfen die Sachkunde alle von den Gemeinden anerkannten Personen, Vereine und Hundeschulen. Kostenpunkt etwa 200 Euro.

Wesenstest f�r Hunde

In den meisten Bundesländern gibt es seit dem Sommer 2000 Hundeverordnungen, die für Hunde bestimmter Größe und/oder Rasse Wesentests bzw. für deren Halter Sachkundenachweise vorschreiben (siehe aktuelle Gesetzeslage). Was genau darunter zu verstehen ist und welche Aussage der Wesenstest über Ihren Hund trifft, lesen Sie hier.

Wesenstest
Bei dem Wesenstest wird das Verhalten des Hundes überprüft. Ziel ist es, unangemessene aggressive Verhaltensweisen, die zu einer Gefährdung der Öffentlichkeit durch den Hund führen, zu erkennen.
Durchgeführt werden diese Tests von Sachverständigen, die von dem jeweiligen Bundesland bestimmt worden sind. Adressenlisten sind auf dem zuständigen Amt erhältlich.
In dem Test wird der Hund von der Bezugsperson geführt. Der Hund wird ohne Maulkorb getestet und an der lockeren Leine "spazieren geführt". Nach der eindeutigen Identifizierung des Hundes, anhand von Mirkochip oder Tätowierung, werden Hund und Halter vor verschiedene Alltagssituationen gestellt. Dazu können folgende Situationen gehören:

  • eine fremde Person kommt dem Hund entgegen
  • eine Person torkelt an dem Hund vorbei (Betrunkener)
  • eine Person brüllt den Hund an
  • eine "blinde" Person mit Stock begegnet dem Hund
  • eine Person bedroht den Hund (anstarren, ausgebreitete Arme, bedrohliche Körperhaltung)
  • eine Person führt einen Scheinangriff gegen den Hund mit einem Besen aus
  • eine Person stolpert plötzlich in der Nähe des Hundes
  • eine Person mit lärmendem Gerät (Schubkarre etc) begegnet dem Hund
  • eine Person mit Kinderwagen passiert den Hund
  • eine Person krabbelt auf den Hund zu und will ihn streicheln
  • ein Fahrradfahrer kommt dem Hund entgegen und klingelt
  • ein Jogger nähert sich von hinten und läuft in Höhe des Hundes schneller
  • ein Ball rollt auf den Hund zu
  • eine Person streift den Hund mit seiner Kleidung bzw. Hand
  • eine Person mit dunklem Mantel und Hut kommt dem Hund entgegen
  • ein angeleinter Hund kommt dem Hund entgegen
  • etwas laut schepperndes fällt in der Nähe des Hundes zu Boden
  • eine auf dem Boden liegende Person steht plötzlich auf
  • eine auf dem Boden liegende Person steht plötzlich auf und läuft schnell weg
  • der Hundeführer soll den Fang des Hund umfassen
  • der Hundeführer spielt mit seinem Hund mit einem Objekt (z.B. Ball)
  • eine andere Person spielt mit dem Hund
  • der Hund soll über ein Hindernis steigen
  • ein Schirm wird plötzlich in der Nähe des Hundes aufgespannt
  • "Fahrstuhlsituation", Hundeführer und Hund treten in eine engstehende Personengruppe, eine Person schreit den Hund an
  • der Hund wird angebunden und der Hundeführer geht außer Sicht. Ein fremder Hund wird angeleint an dem Hund vorbeigeführt.
  • der Hund wird angebunden und der Hundeführer geht außer Sicht. Eine Person geht an dem Hund vorbei.
  • ein Auto nähert sich dem sitzenden Hund

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine weitere Überprüfung kann im Straßenverkehr stattfinden.
Beurteilt wird, ob der Hund ängstlich, neutral oder schreckhaft reagiert. Als negativ wird bewertet, wenn der Hund offensiv aggressiv reagiert, d.h. mit Beißabsicht nach vorne geht.
Der Sachverständige verfasst eine schriftliche Beurteilung, die zuständige Behörde entscheidet über nachfolgende Maßnahmen (z.B. Erteilung der Unbedenklichkeitsplakette, Befreiung von Maulkorb und/oder Leinenzwang, Einzug des Hundes). Der Wesenstest kann mindestens einmal wiederholt werden.

Sachkundenachweis
Beim Sachkundenachweis wird die Kenntnis des Hundeführers über das Verhalten, die Haltung und das Führen eines Hundes überprüft. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Im theoretisch Teil werden Fragen verschiedener Themenbereiche abgefragt:

Sozialverhalten Entwicklung, Prägung, Rangordnung u.ä.
Kommunikation Körpersprache des Hundes
Angst/Aggression Entstehen, Erkennen und Verhindern
Erziehung Lernvorgänge, Lob und Strafe
Hund und Mensch Grundgehorsam, tiergerechte Hundehaltung, Gesetzeslage.

Im praktischen Teil wird das Handling des Hundes beurteilt. Der Hund soll die Hörzeichen "Sitz"; "Bleib", "Bei Fuß" und "Komm" befolgen. Er soll gut leinenführig sein und sich von Umweltreizen nicht übermäßig ablenken lassen. Ähnlich wie im Wesenstest wird der Gehorsam auch in bestimmten Alltagssituationen überprüft.

Ein nicht bestandener Sachkundenachweis kann wiederholt werden. Eine bestandene Begeleithundeprüfung wird in der Regel als Sachkundenachweis anerkannt.

Die Kosten für die Überprüfung liegen zwischen 50,- und 200,- Euro.

Hundeführerschein
Der Hundeführerschein ist kein behördlich angeordneter oder geregelter Ausweis. In einigen Bundesländern wird er allerdings als Sachkundenachweis akzeptiert. Hundeführerscheine kann man sowohl beim Verband des Deutschen Hundewesens (VDH) oder beim Bundesverband der HundererzieherInnen und VerhaltensberaterInnen e.V. (BHV) ablegen. Beide unterscheiden sich im Ablauf und Inhalt der Prüfung. In beiden Fällen gibt es drei Teile: einen theoretischen Teil, einen Gehorsamsteil und einen Stadtteil. Inhalt und Umfang decken sich mit dem Sachkundenachweis.
Die Kosten für den Hundeführerschein liegen zwischen 40,- und 75,- Euro.
Adressenlisten und nähere Informationen finden Sie unter www.vdh.de und www.bhv-net.de.

Vorbereitung
Eine geeignete Vorbereitung auf den Wesenstest und die Sachkundeprüfung sind die Kurse vom VDH und BHV, die auf das Erlangen des Hundeführerscheins ausgerichtet sind. Inhalte und Anforderung stimmen weitgehend überein. Die Kurse werden von lizenzierten Ausbildern abgehalten. In diesen Kursen werden Hund und Halter speziell auf die geforderten Aufgaben vorbereitet und an die gestellten Situationen des Alltags gewöhnt. Diese Kurse sind für alle Rassen offen und kosten ab 75,- Euro.
Wer vorher schon mal etwas lesen möchte, der findet in dem Buch "Hundeführerschein" von delAmo, Jones-Baade und Mahnke erschienen im Ulmer-Verlag die nötigen Informationen.

Der Weg zum sozialvertr�glichen Hund

Hundewelpen

Der an der Leine zerrende, kl�ffende Hund, der Katzen, Fahrr�der und Jogger jagt, ist ein Alptraum f�r jeden Hundebesitzer. Kommen noch aggressive Verhaltensweisen gegen Artgenossen oder gar Menschen hinzu, ist dies h�ufig ein Grund, den Hund abzuschaffen oder gar einzuschl�fern.
Aber wie kann man verhindern, dass sich der eigene Hund zu so einem Problemfall entwickelt?

1. Am Anfang steht das Wort - der theoretische Hintergrund
Bevor man sich einen Hund anschafft, sollte man sich die "Bedienungsanleitung" genau durchlesen. Es gibt mittlerweile eine Vielzahl an gut verst�ndlichen, kurzweilig geschriebenen B�chern, die einen mit Wesen, Verhalten und Erziehung von Hunden vertraut machen:

  • Der Familienbegleithund im modernen Hausstand, G�nther Bloch, Westkreuz Verlag
  • Mensch - Hund - Harmonie, Unterordnung auf neue Art, Ekard Lind, Verlag Gr�fe & Unzer
  • Der Hundef�hrerschein, Sachkunde - Basiswissen und Fragenkatalog, Celina DelAmo, Ulmer-Verlag
  • Lassie, Rex und Co - Der Schl�ssel zur erfolgreichen Hundeerziehung, Felicia Rehage, Kynos Verlag
  • Hundeverhalten, Barbara Sch�ning, Kosmos Verlag

2. Der Hund als Mitglied der Familie
Der Hund ist ein soziales Tier, das hei�t das Zusammenleben mit Artgenossen (oder dem Menschen als Ersatz) geh�ren zu den Grundbed�rfnissen eines Hundes. Ein Hund braucht Familienanschluss und sollte nicht alleine im Zwinger gehalten werden. Isolierte Hunde entwickeln �berdurchschnittlich h�ufig Verhaltensst�rungen und Aggressionen.

3. Wer ist hier der Boss?
Ein Hund lebt in einer Hierarchie. Er braucht einen festen Platz in seinem Rudel bzw. seiner Familie. Fehlt dem Hund diese Orientierung, wird er unsicher und es kann zu Aggressionen, insbesondere gegen Familienmitglieder kommen. Hunde erlangen ihre Rangposition nicht durch k�rperliche Kraft und lautes Gebr�ll. Vielmehr sind allt�gliche Privilegien f�r den Hund ein Zeichen: "Hier bin ich Chef". Zu diesen Privilegien z�hlen unter anderem das Liegen in erh�hter Position ("Hier kann ich alles beobachten.") oder in wichtigen Durchg�ngen ("Hier kommt keiner ohne meine Zustimmung durch.") sowie das Ziehen an der Leine oder das Vordr�ngeln an T�ren oder Treppen.
Ein ranghoher Hund ist auch nicht unbedingt schlecht. Problematisch wird es nur, wenn man diese Positionen anzweifelt, und m�chte, dass sich der Hund nach den Bed�rfnissen des Menschen richtet und nicht umgekehrt.
Also achten Sie darauf, dass Sie den Tagesablauf bestimmen und nicht der Hund. Sie brauchen dazu keine Gewalt, nur unerbittliche Konsequenz.

4."Sitz", "Platz", "Aus", "Pfui"
Ein sozialvertr�glicher Hund sollte auf ein paar H�rzeichen zuverl�ssig reagieren. Dazu geh�rt "Komm", "Sitz", "Bleib", "Bei Fu�" und "Nein". F�nf Worte, die ein Leben mit dem Hund sehr angenehm gestalten k�nnen. Doch wie bringt man einem Hund so etwas bei?
Dazu muss man etwas �ber das Lernverhalten eines Hundes wissen. Das ist ganz einfach. Ein Hund macht gerne das, was ihm Spa� macht. Dazu geh�rt Kuscheln, Fressen und Spielen ( = Ressourcen).
Ein Hund kann zwei Dinge sehr gut miteinander verkn�pfen. Wenn der Hund also lernt, dass er durch ein bestimmtes Verhalten (sich hinsetzen, zu seinem Menschen kommen etc) etwas bekommt, was ihm Spa� macht (Kuscheln, Fressen oder Spielen), dann wird er das immer wieder tun. Dann muss man nur noch das entsprechende Wort hinzuf�gen ("Sitz", "Komm" etc.) und fertig.
Leider ist es so einfach doch nicht. Denn die Belohnung muss schon etwas besonderes sein, denn ein satter, m�der und verw�hnter Hund wird sich f�r Ihre �berraschungen kaum interessieren. Sie m�ssen also daf�r sorgen, dass die Belohnung attraktiv und nicht jederzeit erreichbar ist. Dieses Zuteilen von Ressourcen st�rkt zu dem Ihre Rangposition.
Da es leider noch viele kleine und gro�e Besonderheiten gibt, sollte man eine gute Hundeschule aufsuchen, denn in der Gruppe arbeiten macht auch mehr Spa�.

5. Die richtige Hundeschule
Die richtige Hundeschule zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass Hund und Hundef�hrer gerne dort hingehen. Lautes Gebr�ll und Zwangsma�nahmen verhindern jegliche Freude und blockieren den Lernfortschritt.
Wichtige Lerninhalte sollten sein: Motivation des Hundes, die wichtigsten H�rzeichen (s.o.), Anwendung der H�rzeichen auch au�erhalb des Platzes. W�nschenswert ist der Abschluss mit einer Pr�fung, wie dem Hundef�hrerschein.

6. Der verantwortungsvolle Hundehalter
Der meiste �rger in der �ffentlichkeit kann aber schon durch verantwortungsvolles Verhalten des Hundehalters vermieden werden:

  • Leinen Sie ihren Hund an, wenn Sie ihn in bestimmten Situationen (Jogger, Radfahrer, Kinder, Stra�enverkehr) nicht 100%ig unter Kontrolle haben.
  • Entfernen Sie die Kothaufen ihres Hundes immer, auch wenn keiner guckt.
  • Vermeiden Sie Bel�stigungen von Passanten, auch wenn ihr Hund freundlich ist "und nur spielen will". Leinen Sie ihn notfalls an.
  • Geben Sie ihrem Hund ausreichend M�glichkeit f�r Kontakt zu Artgenossen, damit er den aggressionsfreien Umgang mit anderen Hunden lernt.
  • Sorgen Sie daf�r, dass ihr Hund m�glichst viele Situationen (Wald, Stadt, Gedr�nge, etc) kennen und damit umgehen lernt.

Verhalten bei der Begegnung mit Hunden

K�nnen Sie das Verhalten Ihres Hundes bei Begegnungen mit anderen Hunden voraussagen?

Begegnung mit einem freilaufenden Hund
In den meisten F�llen wird sich ein fremder freilaufender Hund nicht f�r einen unbekannten Menschen interessieren und sich so verhalten, als w�re dieser nicht vorhanden.
Prinzipiell sollte man Hunde, die man nicht kennt, nicht streicheln, schon gar nicht, wenn die Besitzer nicht dabei sind. Au�erdem sollte man es vermeiden, sich �ber einen fremden Hund zu beugen, um ihn zu streicheln. Er kann sich dadurch in unfreundlicher Weise dominiert f�hlen.
In den wenigen F�llen in denen ein fremder Hund aktiv auf Sie zukommt, versuchen Sie m�glichst ruhig und entspannt zu bleiben. Gehen Sie normal weiter, ohne stehen zu bleiben. Sie k�nnen den Hund kurz und ruhig ansprechen, aber fassen Sie ihn nicht an und schauen Sie ihm nicht in Augen. Vermeiden Sie ruckartige Bewegungen und fuchteln Sie nicht mit den Armen herum oder treten nach dem Hund. Er k�nnte das als Aggression gegen ihn deuten und entsprechend aggressiv reagieren.
Hunde sp�ren die Angst eines Menschen. Deshalb sollte man einem Hund weder ausweichen, noch schneller gehen, sondern den Hund nicht beachten. Auf diese Weise wird die Wahrnehmung des Angstschwei�es durch ein optisch sicheres Erscheinungsbild �berlagert und der Hund verliert das Interesse. In keinem Fall sollte man weglaufen, da dies dem Hund zum Hinterherlaufen animiert.

Kinder und Hunde
Kleinen Kindern sollte m�glichst fr�hzeitig bewusst gemacht werden, dass Hunde - unabh�ngig von Gr��e und Rasse - gef�hrlich werden k�nnen, wenn man sie erschreckt oder �rgert. Sie sollten allerdings nicht mit der Behauptung "der bei�t" abgespeist werden. Das stimmt n�mlich in den allermeisten F�llen nicht und vermittelt dem Kind ein falsches und be�ngstigendes Bild. Sie sollten dazu erzogen werden, einen Hund weder anzustarren, noch ihn einfach so zu streicheln. Ein Hund der schl�ft, in seinem Korb liegt oder frisst sollte nicht gest�rt werden.
Kinder sollten lernen, sich in der Gegenwart eines fremden Hundes ruhig zu verhalten. Einen fremden Hund nur zu streicheln, wenn sie vorher den Besitzer um Erlaubnis gefragt haben. Dann sollte der Hund erst einmal an der Hand des Kindes schnuppern d�rfen, eventuell sollte das Kind sich dazu zum Hund runterknien. Nach diesem ersten Kontakt kann der Hund vorsichtig gestreichelt werden, dabei sollte sich das Kind nicht �ber den Hund beugen.
In jedem Fall sollte ein zu heftiges Spiel vermieden werden, bei dem das Kind hinfallen und dann Angst bekommen k�nnte. Eine solche Situation kann leicht eskalieren und zu einem Bei�vorfall f�hren. Greifen Sie deshalb lieber rechtzeitig ein und unterbrechen Sie eine solche Situation bzw. beruhigen und helfen Sie Ihrem Kind, wenn es hingefallen ist.
Kinder und Hunde sollten nicht unbeaufsichtigt zusammen gelassen werden.
Ein Kind, das Angst vor Hunden hat, sollte bei der Begegnung mit einem Hund m�glichst beruhigt werden. In einer solchen Situation ist es wenig hilfreich, mit dem Kind, dem Hund oder dem Hundebesitzer zu schimpfen.

Im Falle einer bedrohlichen Situation sollte das Kind m�glichst ruhig stehen bleiben oder weiter gehen und dabei die Arme am K�rper halten. Au�erdem sollte das Kind alles fallen lassen, was der Hund haben will.
Im Ernstfall, wenn ein Hund angreift und das Kind dabei zu Boden f�llt, muss es sich sofort zusammenrollen und den Nacken und das Gesicht mit den Armen sch�tzen. Wenn m�glich besprechen Sie solche Situationen in Ruhe mit Ihrem Kind und erkl�ren Sie ihm, wie es sich am besten zu verhalten hat.

Jogger und Hunde
Sich schnell bewegende - insbesondere sich entfernende Lebewesen - sieht ein Hund eventuell als Beutetier an. Deswegen gilt insbesondere f�r Jogger die Empfehlung, den Hund m�glichst nicht zu beachten und im selben Tempo weiter zu laufen. Bellt Sie ein Hund an oder l�uft er Ihnen hinterher, verlangsamen Sie Ihr Tempo bis zum normalen Gang. Fuchteln Sie nicht mit den Armen sondern halten Sie diese dicht am K�rper. Wendet sich der Hund nicht von Ihnen ab, befehlen Sie ihm kurz, laut und bestimmt "Sitz" oder "Platz". Zeigen Sie dabei mit der Hand auf den Boden, wobei sie den Hund kurz ansehen. Gehen Sie anschlie�end m�glichst ruhig weiter.
Sollte ein Hund Sie tats�chlich anspringen oder gar nach Ihnen schnappen, bleiben Sie stehen und wenden Sie sich ihm zu. Befehlen Sie ihm wie oben "Sitz" oder "Platz" und behalten Sie ihn im Auge - nicht anstarren, nicht mit den Armen fuchteln, nicht nach ihm treten. Wenn Sie dem Hund zugewandt, ruhig stehen bleiben, die Arme dicht am K�rper, wird der Hund in der Regel das Interesse verlieren und sich entfernen. Wenn nicht m�ssen Sie notgedrungen auf seinen Besitzer warten.

Radfahrer und Hunde
Auch f�r Radfahrer gilt bei der Begegnung mit einem freilaufenden Hund, ruhig weiterfahren und den Hund nicht beachten. Versucht er nach Ihnen zu schnappen, stehen bleiben und wie oben beschrieben kurz und bestimmt "Sitz" oder "Platz" befehlen. Nach einem kurzen Augenblick ignorieren Sie den Hund und versuchen m�glichst ruhig weiter zu fahren. Sollte der Hund nicht das Interesse an Ihnen verlieren, ist es besser zu warten bis sein Besitzer zur Hilfe kommt.

M�glichkeiten in eine Bei�erei zwischen Hunden einzugreifen
Gro�e Hunde (�ber 5 kg)

Bei der Begegnung zweier freilaufender Hunde sollten sich die Besitzer m�glichst heraus halten und sich von den Hunden entfernen.
Auch wenn es zu einer Bei�erei zwischen gleichgro�en Hunden kommt, sollten die Besitzer m�glichst nicht eingreifen und nicht herumbr�llen. Hunde fassen dies als Unterst�tzung auf. Am besten entfernen sich beide Hundebesitzer m�glichst rasch und auff�llig vom Geschehen.
Eingreifen sollte man nur, wenn einer der Hunde eindeutig unterlegen ist. Auch in diesem Fall sollte nicht gebr�llt werden, da dies die Situation nur verschlimmert. Der Besitzer des �berlegenen Hundes sollte diesen am Schwanz oder an den Hinterbeinen wegziehen. Dann muss aber auch der Besitzer des unterlegenen Hundes seinen Hund festhalten, da dieser sonst Oberwasser bekommt.
Vermeiden Sie es als Besitzer unbedingt ziellos dazwischen zu greifen, vor allem als Besitzer des unterlegenen Hundes. Sie werden sonst mit gro�er Wahrscheinlichkeit gebissen und sind unter Umst�nden der einzige der ernsthaft verletzt wird. Ist der Besitzer des �berlegenen Hundes nicht anwesend, k�nnen Sie im Notfall versuchen den �berlegenen Hund an Schwanz oder Hinterbeinen wegzuziehen. Da nicht voraus zu sehen ist, wie der fremde Hund reagiert, sollten Sie dies aber nur in �u�ersten Notfall tun. Wenn eine weitere Person anwesend ist, sollte diese wenn m�glich ihren Hund festhalten.
Steht ein Eimer Wasser zur Verf�gung, k�nnen die Hunde durch �bergiesen mit Wasser getrrennt werden.

Kleine Hunde (unter 5 kg)
Begegnen Sie einem anderen Hund, der Ihnen bekannt oder ebenfalls sehr klein ist, k�nnen Sie Ihren Hund laufen lassen. Im Zweifelsfall nehmen Sie ihn lieber rechtzeitig - also nicht erst kurz vor der Nase des anderen Hundes - auf den Arm. Vermeiden Sie es an der Leine Ihres Hundes zu zerren oder gar ihn an dieser hoch zu rei�en. Wenn Sie Ihren Hund nicht ableinen k�nnen, nehmen Sie ihn kurz und gehen Sie z�gig und ruhig aneinander vorbei. Verhalten sich beide Hunde freundlich, k�nnen Sie es ihnen erlauben sich gegenseitig zu beschnuppern. Versuchen Sie dabei aber, Ihren Hund m�glichst wenig in seiner Bewegungsfreiheit einzuschr�nken.

Quellen
(1) Dressler, P. (1999): Medienspektakel um Kampfhunde. Fachbereich 2 der Huchschule der K�nste in Berlin, Diplomarbeit.

(2) Merkblatt Nr. 21 der TVT (Tier�rztlichen Vereinigung f�r Tierschutz e.V.) "Richtiges Verhalten beim Zusammentreffen mit einem freilaufenden Hund."

(3) Pillonel, C. (2002): Bei�unf�lle verh�ten: Kinder lernen, mit Hunden umzugehen. BVET-Magazin 1/2002, S.18 - 24

Aggression und Gef�hrlichkeit

Bullterrier

In letzter Zeit ist h�ufig im Zusammenhang mit Hunden von Aggression die Rede. Aber ist die Aggression auch wirklich mit der Gef�hrlichkeit des Tieres gleichzusetzen?

Was ist Aggression?
Als Aggression bzw. aggressives Verhalten wird ein offensives Verhalten, das gegen Artgenossen oder Nichtartgenossen gerichtet ist, bezeichnet. Es dient dazu in einer Auseinandersetzung um (lebens-)notwendige Objekte (sogenannte Ressourcen z.B. Futter, Wasser, Territorium, Fortpflanzungspartner) zu gewinnen (1).

Laut Sch�ning (1) ist aggressives Verhalten beim Hund kein Selbstzweck und es ist auch nicht pauschal Trieb gesteuert. Es g�be keinen "Aggressionstrieb", der bei verschiedenen Hunden mehr oder weniger unweigerlich durchbreche. In diesem Sinne g�be es auch keine "b�sartigen" oder "hinterh�ltigen" Tiere. Aggressionsverhalten sei immer ein multifaktorielles Geschehen, dass zum normalen Verhaltensrepertoire des Hundes geh�re und situationsangepasst gezeigt werde.

Allgemein betrachtet lassen sich Verhaltensweisen in Funktionskreise zusammenfassen beispielsweise m�tterliches Verhalten, Nahrungsaufnahme und Fortpflanzungsverhalten. Aggressionsverhalten stellt keinen eigenen Funktionskreis dar, es kann vielmehr als Verhaltenselement in allen Funktionskreisen gezeigt werden. Ein Welpe lernt w�hrend der Sozialisationsphase (4. bis 12./14. Woche) Variationen und Modulationen des Aggressionsverhaltens. In dieser Phase wird auch die Bei�hemmung gelernt. Das Angstempfinden bildet sich ca. ab der 6. Lebenswoche aus, w�hrend gleichzeitig das uneingeschr�nkte Neugierverhalten abnimmt (1).

Verschiedene Formen von Aggression
Es gibt verschiedene Ans�tze aggressives Verhalten zu klassifizieren und zu kategorisieren. Eine M�glichkeit der Einteilung basiert auf den Hintergr�nden und Motiven f�r ein aggressives Verhalten (1, 2, 5):

  • Pathologisch bedingte Aggression beruht auf Erkrankungen oder Verletzungen mit zentralnerv�ser Beteiligung.
  • Schmerz- oder schockinduzierte Aggression (Selbstverteidigungs-Aggression) ist eine ererbte Handlung zur Schadensvermeidung (reflexartig).
  • Hormonell bedingte Aggression der H�ndin (Selbstverteidigungs-Aggression) tritt beim Muttertier bzw. w�hrend der Scheintr�chtigkeit oder gegen andere H�ndinnen w�hrend der L�ufigkeit (Konkurrenzaggression) auf.
  • Hormonell bedingte Aggression des R�den (Intermale Aggression) setzt die soziale Reife voraus und tritt zusammen mit anderen Anzeichen von hormonell gesteuertem Verhalten auf (testosteronabh�ngig).
  • Territorial bedingte Aggression (Selbstverteidigungs-Aggression) setzt die soziale Reife voraus. Es besteht eine genetische Pr�disposition z.B. bei bestimmten Herdeschutzrassen und H�terassen.
  • Angst bedingte Aggression (Selbstverteidigungs-Aggression) entsteht aus Angst vor einer Reduktion der individuellen Fitness bzw. dem Verlust einer Ressource.
  • Rang bezogene Aggression ("Dominanzaggression") beruht auf Konflikten um Ressourcen innerhalb der eigenen sozialen Gruppe. Sie verl�uft situationsgebunden und individuell. Weder Qualit�t noch Quantit�t des aggressiven Verhaltens erlauben eine Aussage �ber die Position in der soziale Hierarchie.
  • Spielerische Aggression im Rahmen des sozialen Spiels dient als Hilfsmittel soziale Konflikte zu l�sen.
  • Jagdverhalten geh�rt eigentlich nicht zum Aggressionsverhalten. Die Folgen k�nnen f�r Mensch oder Tier aber die selben sein. Hunde mit breitem Beutespektrum k�nnen auch Artgenossen oder Menschen als Beute attackieren. Die Sozialisierung mit dem Menschen ist der beste Schutz gegen solche Angriffe.

Pillonel (2) unterscheidet physiologische (Selbstverteidigungs-Aggression) und pathologische (krankhafte Angstzust�nde, psychische St�rungen) Aggressionsformen. Fast jede physiologische Aggressionsform zeige eine normale Sequenz von Droh-, Angriffs-, Beruhigungs- und refrakt�rer Phase.
Die pathologischen Aggressionen sind haupts�chlich die Hyperaggressionen, zu denen auch die vom Menschen gelehrte Aggression gez�hlt wird. Es handelt sich dabei um Aggressionen, die keine normalen Sequenzen mehr aufweisen. Die Droh- und Beruhigungsphasen werden k�rzer bzw. verschwinden ganz, der Angriff erfolgt unkontrolliert, die Bei�hemmung nimmt ab. Durch zweifelhaft Methoden kann einem Hund beigebracht werden andere Hunde oder Menschen anzugreifen und einen Biss zu halten, d.h. seine Bei�hemmung und Selbstkontrolle zu verlieren. Hunde, die solche Aggressionen zeigen, sind hoch gef�hrlich (2).

Die Gef�hrlichkeit eines Hundes
Die Gef�hrlichkeit eines Hundes l�sst sich wie folgt definieren: "Ein Hund ist in einer bestimmten Umgebung als gef�hrlich zu bezeichnen, wenn er durch sein Verhalten die physische Unversehrtheit oder die Bewegungsfreiheit eines anderen Individuums beeintr�chtigt oder zu beeintr�chtigen droht. Dabei kann dieses Verhalten sowohl aus normalem (physiologischem), wie auch aus krankhaftem (pathologischem) Aggressionsverhalten bestehen." (2)
Von Bedeutung ist au�erdem die Umgebung: die Situation der Begegnung, m�gliche Provokationen sowie die Anwesenheit, das Verantwortungsbewusstsein und die Kontrollm�glichkeiten des Besitzers.
Die Gef�hrlichkeit eines Hundes wird nicht nur durch sein Aggressionspotential bestimmt. Vielmehr spielen auch folgende Faktoren eine Rolle: Gr��e, Gewicht, K�rpermasse (Gewicht x Beschleunigung) oder Impulsivit�t, Aggressionstyp, Verhaltensentwicklung (Sozialisierung, Bei�hemmung, Selbst- und Bewegungskontrolle, erlerntes Verhalten), Stimmung und Stimmungsschwankungen, Verhaltens- und andere Krankheiten, Stress oder Verletzungen. Dabei darf nicht vergessen werden, dass schlechte Behandlung des Hundes sowie ungen�gende Bewegung oder Nahrung die Aggression eines Hundes steigern k�nnen.
Bei gef�hrdeten Personen sind folgende Faktoren von Bedeutung: Gr��e und Gewicht des Menschen, Art der Bewegung (z.B. ruckartige, heftige Bewegungen), Kenntnisse der Hundesprache und die Vorstellungen, die die Person �ber den Hund hat (2).

Ist Aggression vererbbar?
In welchem Ausma� aggressives Verhalten bzw. das Potential dazu ererbt und in welchem Ausma� es erlernt wird, l�sst sich nicht einfach festlegen. Genetische Veranlagungen spielen ebenso eine Rolle wie Umwelteinfl�sse (z.B. Haltungsbedingungen, Erziehung, Kommunikationsprobleme) und bedingen sich gegenseitig. Der erbliche Anteil am Aggressionsverhalten k�nnte nur in der Forschung durch streng standardisierte Zuchtbedingungen nachgewiesen werden (1). Bisher liegen keine wissenschaftlichen Studien vor, die beweisen, dass einige Rassen ein h�heres Aggressionspotential als andere zeigen. Allerdings existieren wissenschaftliche Studien, die zeigen, dass das soziale Potential innerhalb einer Rasse stark variieren kann. Es gibt signifikante wurfspezifische Unterschiede (2). Es existieren bestimmte Zuchtlinien innerhalb verschiedener Rassen, die sich durch ein unangemessenes Aggressionsverhalten bzw. eine niedrige Reizschwelle f�r Aggressionsverhalten und/oder Angst auszeichnen. Dazu geh�ren neben Bullterriern auch Rassen wie Berner Sennenhunde, Deutscher Sch�ferhund und bestimmte Farbschl�ge des Cocker Spaniels (1).

Sind einige Rassen aggressiver als andere?
Nach einer Untersuchung medizinisch versorgter Hundebissverletzungen in der Schweiz waren folgende Hunderassen unter den Bei�ern im Verh�ltnis zu ihrem Anteil an der Hundepopulation �berrepr�sentiert: Rottweiler, Collie, Sch�ferhund sowie die Schweizer Sennenhunderasse (3).

Nach Angaben einer kleinen Anfrage im Abgeordnetenhaus wurden 1998 in Berlin 1.762 Bissverletzungen durch Hunde gemeldet. Als beteiligte Hunderassen wurden folgende angegeben: Mischlinge (631), Sch�ferhunde (349), Rottweiler (197), Pitbull (135), Staffordshire Terrier (91), Dobermann (64), Terrier (55), Schnauzer (25) und Dackel (25). Diese Angaben ber�cksichtigen allerdings nicht den Anteil der einzelnen Rassen an der Hundepopulation. An anderer Stelle wird darauf hingewiesen, dass sich z.B. der Rottweiler, obwohl in der Bei�statistik �berrepr�sentiert, gleichzeitig als zuverl�ssiger Rettungs-, Dienst- und Begleithund bew�hrt (4).

Dressler (5) kommt in ihrer Diplomarbeit zu dem Schluss, dass die starke Zunahme der Berichterstattungen �ber eine erh�hte Gefahr durch sogenannte Kampfhunde sich nicht in der Statistik wiederspiegele.

In welchen Situationen kommt es vermehrt zu Bei�attacken?
80% der Bissverletzungen entstehen durch dem Opfer bekannte Hunde (Familie, Nachbarschaft). Mehr als 60% der Opfer sind Kinder. Die innerhalb der Familie und des Freundeskreises entstehenden Unf�lle werden aber in der Regel als Kavaliersdelikte verschwiegen (2). Diese liegen nach Sch�tzungen von �rzten etwa achtmal so hoch wie die statistisch gemeldeten Vorf�lle (4).

Nach einer schweizer Untersuchung wurden Kinder doppelt so h�ufig gebissen wie Erwachsene. Wobei Kinder �berwiegend am Kopf, Erwachsene dagegen �berwiegend an den Extremit�ten verletzt wurden. Kleine Hunde bis 10 kg K�rpergewicht waren unter den unfallverursachenden Hunden unterrepr�sentiert. 24% der Bissverletzungen wurden durch den eigenen Hund, 34% durch einen bekannten und 42% durch einen fremden Hund verursacht. Wobei Kinder h�ufiger als Erwachsene durch bekannte Hunde verletzt wurden. 14% der Unf�lle geschahen anl�sslich einer Hunderauferei (v.a. Erwachsene), 42% anl�sslich einer Interaktion mit dem Hund (v.a. Kinder) und 44% ohne Interaktion mit dem Hund (3).

Vermeidung von Aggression
Wenn Bissverletzungen wirksam vermieden werden sollen, m�ssen wir die Augen �ffnen f�r das echte Problem, dass hei�t f�r den versteckten Teil des Eisberges (2). Tats�chlich werden die meisten Hunde nicht bewusst "scharf" gemacht. Vielmehr wird durch Unwissenheit fehlerhaftes Verhalten verst�rkt, statt f�r den Hund nachvollziehbar verboten (5). Unerw�nschtes Verhalten wird dem Hund h�ufig geradezu antrainiert (6).

Am bedeutendsten f�r das Zusammenleben von Mensch und Hund ist vermutlich die Rang bezogene Aggression. Diese kann sich auch gegen den Menschen richten, da dieser vom Hund als Mitglied seiner sozialen Gruppe (Rudel) angesehen wird. Eine der Hauptursachen f�r Konflikte liegt in Missverst�ndnissen in der Kommunikation zwischen Mensch und Hund. Kaum ein Hund reagiert sofort und ohne Umschweife offensiv, dazu ist der Risiko-Nutzen-Faktor viel zu hoch. Doch leider bemerken ihre menschlichen Rudelgenossen h�ufig die feinen Signale ihres Hundes nicht. Erh�lt der Hund auf seine Signale keine Resonanz, wird er allerdings bald darauf verzichten (angelernt). So entstehen Hunde, die "pl�tzlich" aggressiv reagieren (1).

Ein Hund lernt mittels positiver Motivation besonders schnell und gut. Konsequenz gibt ihm �bersicht �ber die Regeln, das Erlernte geht ihm aufgrund von Konditionierung in Fleisch und Blut �ber, sein Selbstbewusstsein wird dabei gef�rdert. Wird ein Hund auf diese Weise mit besten Absichten erzogen und beaufsichtigt, wird auch ein schwieriger Hund mit ebenso geringer Wahrscheinlichkeit auff�llig werden, wie jeder andere Hund auch (5).

Aber auch Aggression kann gelernt werden! Wenn ein Hund merkt, dass eine bestimmte Verhaltensweise regelm��ig eine bestimmte positive Reaktion hervorruft, wird er diese �fter, schneller und st�rker zeigen (z.B. beruhigende Worte bei aggressivem Verhalten). Andererseits k�nnen auch Hunde, die grob behandelt werden (falsch verstandenes Dominanzverhalten), entweder aus Angst oder aus Frust aggressiv werden. Besser ist es deshalb, Hunde zu einer erw�nschten Handlung zu motivieren statt sie zu zwingen (1).

Auf die Frage, ob viele der sogenannten "Kampfhunde" nicht als Ablassventil menschlicher Aggression missbraucht werden, soll hier nicht n�her eingegangen werden. Empfehlenswert als weiterf�hrende Lekt�re in diese Richtung und in Bezug auf die Rolle der Presse in der "Kampfhunde-Debatte" und die Geschichte der "Kampfhunde" ist die Diplomarbeit "Medienspektakel um Kampfhunde" von Petra Dressler.

Quellen:
(1) Warum bei�t der Hund? ... eine �bersicht zum Aggressionsverhalten von Hunden, B. Sch�ning, DTB 9/2000 S. 904-913.

(2) Aggression und Gef�hrlichkeit, C. Pillonel, V�t�rinaire-Comportementaliste E.N.V.F., 1892 Lavey Internetadresse??

(3) U. Horisberger (2002): Medizinisch versorgte Hundebissverletzungen in der Schweiz: Opfer - Hunde - Unfallsituation. Veterin�rmedizinische Fakult�t Bern, Dissertation.

(4) "Der tut nix - der will nur spielen" - "Das hat er noch nie gemacht!" Brosch�re von B�ndnis 90 / Die Gr�nen

(5) Dressler, P. (1999): Medienspektakel um Kampfhunde. Fachbereich 2 der Huchschule der K�nste in Berlin, Diplomarbeit.

(6) Feddersen-Petersen, D. (1992): Hunde und ihre Menschen. Frankh-Kosmos-Verlag, Stuttgart.

Leinen- und Maulkorbzwang

Der Hund ist zu einem fest integrierten Bestandteil unseres öffentlichen Lebens geworden. Gerade in den letzten Jahren steht er jedoch zunehmend in der Kritik, so dass vermehrt über Leinen- und Maulkorbzwang diskutiert wird.

Aus diesem Grunde werden hier einige tierschutzrelevante Stellungnahmen zu dieser Thematik von verschiedenen Wissenschaftlern (Ethologen, Kynologen), Tierärzten und Tierschützern wiedergegeben.

Laut Tierschutzgesetz darf derjenige, der ein Tier hält, betreut, oder zu betreuen hat, die Möglichkeiten des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass dem Tier Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden (§2 Nr. 2). Nach der Tierschutz-Hundeverordnung ist einem Hund ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen (§2, Abs. 1).

Die Forderungen nach artgemäßer Bewegung und nach ausreichendem Auslauf werden allerdings ohne eine zeitliche Vorgabe formuliert. Dies sei sicherlich in den unterschiedlichen Ansprüchen der verschiedenen Rassen begründet, erschwere aber den Vollzug der Verordnung. In der nicht mehr gültigen Verordnung zum Halten von Hunden im Freien wurde bei Anbindehaltung ein täglicher Auslauf von mindestens 60 Minuten vorgeschrieben. Hundeexperten schätzen den Auslaufbedarf allerdings auf eher 2 - 4 Stunden pro Tag. Als artgemäß sei ein Auslauf anzusehen, wenn der Hund freilaufend Tempo und Richtung seiner Bewegung bestimmen und die Umgebung erkunden könne. Es sollte sich ihm dabei auch die Gelegenheit bieten, mit anderen Hunden zusammen zu treffen. Selbstverständlich müsse jeder Hundehalter seinen Hund in der Öffentlichkeit so führen, dass Menschen und andere Hunde nicht belästigt oder geschädigt würden.
TVT - Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V.

Der Hund verfüge über ein besonders stark ausgeprägtes Bewegungsbedürfnis, das sich zwar bei den einzelnen Rassen unterschiedlich deutlich darstellen kann, aber letztendlich dem menschlichen Drang zur Bewegung weit überlegen sei. Eine Fortbewegung an der Leine könne daher nicht ausreichen, um den Bewegungsansprüchen eines Hundes nachzukommen. Durch eine ständig angeleinte Haltung verringere sich außerdem automatisch die erfahrbare Reizvielfalt und die Möglichkeit interartlicher sozialer Interaktionen für den Hund. Es sei daher zu erwarten, dass eine generelle Anleinpflicht zu vermehrten, schwerwiegenden Verhaltensstörungen bei Hunden führen werde.
Dipl.-Biologe Frank in der Wieschen, Ethologe/Tierverhaltenstherapeut, Extertal

Auch Apel ist sich sicher, dass der nicht angeleinte Hund wesentlich bessere Möglichkeiten zur artgemäßen Bewegung habe. Eine Leinenpflicht dürfe höchstens dann auferlegt werden, wenn ein spezielles Tier nachweislich als "gefährlich" eingestuft werden müsse.
Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Bonn

Mit der Einschränkung des körperlichen Bewegungsbedürfnisses durch den Leinenzwang werde die psychische Ausgeglichenheit des Hundes - sein Wohlbefinden - so herabgesetzt, dass es zu Verhaltensweisen (Unruhe, Dauerkläffen, Schnappen) komme, die eine übermäßige Belastung seines Umfeldes darstellen könnten.
Urs Ochsenbein, Hundeexperte und Sachbuchautor, Zürich

Eine umfassende Anleinpflicht sei für große Hunde eine fortwährende Bewegungseinschränkung, die gegebenenfalls verstärkt durch das ständige Tragen eines Maulkorbes, nicht mehr als artgerechte Hundehaltung bezeichnet werden könne.
Prof. Dr. Günter Pschorn, Präsident der Bundestierärztekammer

Ein pauschales Leinengebot für den gesamten Bereich einer Stadt könne kein richtiger Ansatz sein. Es sei im Gegenteil am ehesten geeignet, Probleme erst entstehen zu lassen. Im innerstädtischen Bereich sollte jeder Hund, schon zum Schutz des Hundes im Straßenverkehr, an der Leine geführt werden. Umgekehrt müssten aber auch in der Stadt Möglichkeiten geschaffen werden, Hunde artgerecht zu halten.
Bernhard Meyer, Hauptgeschäftsführer des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH) e.V.

Bremer fordert von den Hundehaltern, die Angst vieler Menschen vor Hunden ernst zu nehmen und deshalb ihre Hunde in bebauten Gebieten anzuleinen. Sie fordert aber auch von Städten und Gemeinden für echte Freilaufgebiete für Hunde zu sorgen, in denen diese miteinander Spielen und ein gesundes Sozialverhalten entwickeln und festigen können.
Christa Bremer, Präsidentin des Deutschen Verbandes der Gebrauchshundsportvereine e.V.

Ein Hund der nur an der Leine geführt werde, könne keine gesunde eigenständige Beziehung zu Menschen oder anderen Hunden entwickeln. Er beiße eher als ein Hund der frei laufen könne.
Dr. Michael Werner, Ethologe, München

Stets angeleinte Hunde seien insgesamt angespannter und unausgeglichener, sie forderten auch weit häufiger Rangauseinandersetzungen heraus als freilaufende Artgenossen. Einige seien aggressiv, andere extrem unsicher, wodurch wiederum Gefahrenmomente (Angstbeißen) entstünden. Hinzu komme, dass Hunde hochsoziale Lebewesen seien, die durch den Leinenzwang daran gehindert würden, den artgemäßen Umgang miteinander zu lernen. Dies zeige sich deutlich darin, dass es zwischen angeleinten Hunden stets zu den ausgeprägtesten Auseinandersetzungen komme.
Dr. Dorit Feddersen-Petersen, Fachtierärztin für Verhaltenskunde/Ethologie, Kiel

Werner erlaubt sich den Vergleich mit dem Straßenverkehr, durch den jährlich wesentlich mehr Personenschäden entstünden, als durch Hundebisse. Trotzdem käme niemand auf die Idee, das Autofahren zu verbieten.
Dr. Michael Werner, Ethologe, München

Zudem ergebe sich aus Unterlagen des Deutschen Kinderschutzbundes, dass sich praktisch alle schweren Unglücksfälle - auch mit tödlichem Ausgang - entweder durch Hunde in der Familie oder durch angeleinte Tiere ereignet haben. Die Schwere der Unfälle habe daher nichts mit dem freien Herumlaufen der Hunde zu tun.
Prof. Dr. Jürgen Unshelm, Lehrstuhl für Tierhygiene und Verhaltenskunde der Ludwig-Maximilians-Universität, München

Auch Kolo gibt an, dass eine Anleinpflicht nur eine Scheinsicherheit erzeuge und außerdem nicht dazu beitrage die Sauberkeit zu erhöhen.
Hans Kolo, ehemaliger Präsident des Landesverbandes Bayern des Deutschen Tierschutzbundes

Der Kölner Tierschutzverein weist daraufhin, dass den Ordnungsbehörden auch ohne Einführung eines generellen Leinenzwangs ausreichend ordnungsrechtliche Zwangsmittel gegen uneinsichtige Halter gefährlicher Hunde zur Verfügung stünden. Die Maßnahmen reichten von der mündlichen Verwarnung über Bußgelder, Leinen- und Maulkorbzwang im Einzelfall bis zum absoluten Haltungsverbot.
Kölner Tierschutzverein

Eine Maulkorbpflicht für bestimmte Rassen bedeute eine weitere Einschränkung des artgemäßen Verhaltens, insbesondere des Sozial- und Erkundungsverhaltens. Durch die Einschränkung von Unterwerfungsgesten und Mimik würde die artgemäße Kommunikation zwischen Hunden behindert. Bei Welpen und Junghunden, die die Kommunikation mit Artgenossen und die Beißhemmung erst erlernen müssen, sei von der Anwendung des Maulkorbs dringend abzuraten. Grundsätzlich müssten Hunde schrittweise, ohne Zwang und unter dem Einsatz von Belohnungen an den Maulkorb gewöhnt werden. Außerdem müsse sichergestellt sein, dass der Maulkorb Hecheln und Trinken ermögliche und nicht scheuere. 
TVT - Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V.

Bezüglich des Hundedrecks meint Prof. Greiffenhagen sollte doch "die Kirche im Dorf und die Hunde in der Stadt" gelassen werden. Ärger und immer mehr Kosten verursachten laut Stadtreinigungs- und Gartenbauämter nicht die Hinterlassenschaften der Vierbeiner, sondern die der Zweibeiner: Plastik, Papier, Kaugummireste, Glasscherben etc.. Hinzu komme noch die tägliche Zerstörung von Spielplatzgeräten, Bänken und Zäunen.
Prof. Dr. Sylvia Greiffenhagen, Sozialforscherin und Fachbuchautorin, Esslingen

Quellen:
Leinenzwang, eine Fessel für den Hund, Broschüre, Herausgeber: Interessengemeinschaft Deutscher Hundehalter e.V., Auguststr. 5, 22085 Hamburg

Tierschutzgesetz

Tierschutz-Hundeverordnung

Wieviel Auslauf braucht der Hund? Empfehlungen der Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT), Vetimpulse, 22, (11), 1-3.

Medien

Lassie, Rex & Co.
von Rehage, Felicia,
Kynos Verlag Dr. Dieter Fleig GmbH, 1999

Inhalt & Bestellung


Verhaltenstherapie des Hundes
von Schmidt, Wolf D,
Schl�tersche GmbH & Co. KG Verlag und Druckerei, 2002

Die Verhaltensforschung und die Verhaltenstherapie sind hochaktuelle Themen ? nicht zuletzt durch die "Gef�hrliche-Hunde"- Diskussion. Dieses Buch behandelt alle wichtigen Verhaltensst�rungen des Hundes. Es gibt dem praktizierenden Tierarzt konkrete Anleitungen zur Durchf�hrung einer Verhaltenstherapie in der tier�rztlichen Praxis. Wolf-Dieter Schmidt stellt verhaltenstherapeutische Probleme anhand von Fallbeispielen aus seiner langen Praxiserfahrung vor. Detailliert erl�utert er allgemeine und spezielle Verhaltenstherapien und Pers�nlichkeitsanalysen. Die M�glichkeiten einer unterst�tzenden medikamentellen Therapie werden ebenfalls dargestellt. Hinweise zur Therapieplanung, ein verhaltenstherapeutischer Fragebogen f�r Hunde-besitzer sowie die Anwendung instrumenteller Trainingsmethoden und Utensilien erleichtern die Durchf�hrung einer Verhaltenstherapie. Ein tabellarischer �berblick �ber die in der Verhaltenstherapie eingesetzten Medikamente und ein ethologisches Stichwortverzeichnis runden dieses Werk ab.

Inhalt & Bestellung


Behandlung von Verhaltensproblemen bei Hund und Katze
von Askew, Henry R.,
Parey bei MVS, 2003

Dieser umfassende Ratgeber zu Diagnose und Behandlung von Verhaltensproblemen bei Hund und Katze berichtet �ber eine wissenschaftliche Herangehensweise, die vor fast drei�ig Jahren in den USA entwickelt wurde und heute von Tiermedizinern und anderen Spezialisten f�r Tierverhaltensprobleme in vielen L�ndern angewendet wird.

Diese zweite Auflage der Behandlung von Verhaltensproblemen bei Hund und Katze

  • bietet verst�ndliche, artgem��e Empfehlungen f�r jedes Verhaltensproblem an.
  • liefert Ratschl�ge zu Behandlungsmethoden und Faktoren, die Einfluss auf das Verhalten von Tieren und die Einhaltung bestimmter Behandlungssysteme haben.
  • beinhaltet Ausz�ge von Fallbeispielen, informative Frageb�gen f�r Besitzer und erg�nzende Frageb�gen zur Bewertung ihrer Erfolge.
  • liefert aktuelle Informationen �ber Schl�sselerfolge bei Behandlungen.
  • enth�lt ein ausf�hrliches zus�tzliches Kapitel �ber Arzneimitteltherapie.

Inhalt & Bestellung