Menü ≡

Tollwut

Einleitung

Vor kurzem noch war Tollwut eine Infektionskrankheit, der in Deutschland kaum noch jemand Beachtung schenkte. Nahezu alle Bundesländer bis auf Hessen galten als tollwutfrei. Angrenzende Staaten wie Frankreich, Belgien und die Schweiz führen den Status Tollwutfrei immer noch.
Doch nun sind in den vergangenen Monaten wieder vermehrt Tollwutfälle bei Füchsen in Deutschland aufgetreten. So sind in den letzten Monaten in Hessen mindestens 2, in Rheinland-Pfalz 18 und in Baden-Württemberg 4 tollwütige Füchse oder andere Waldtiere gefunden worden.

Die Tollwut ist eine nahezu weltweit vorkommende Zoonose, die das zentrale Nervensystem befällt. Eine Infektion endet für alle Säugetiere tödlich. Es existieren jedoch für Mensch und Tier Schutzimpfungen. Für welche Tierarten so genannte Tollwut-Schutzimpfungen wirksam und sinnvoll sind, lesen Sie in diesem Fokusthema. Außerdem finden Sie hier Informationen über die Verbreitung, die geltenden Rechtsvorschriften sowie durchgeführten Bekämpfungsmaßnahmen.

Verbreitung

Die Tollwut ist eine weltweit verbreitete Zoonose. Lediglich Australien und die Antarktis sind ebenso wie einige Inseln (Großbritannien, Japan, Neuseeland) auf Grund von Quarantänemaßnahmen frei von Tollwut.

Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) werden jährlich allein bei rund 35.000 Menschen Infektionen registriert. Es wird jedoch vor allem in Asien und Afrika von einer erheblichen Dunkelziffer ausgegangen. In Deutschland und weiten Teilen Europas kommt die Tollwut auf Grund von wirksamen Bekämpfungsmaßnahmen nur noch selten vor. Vor allem die orale Immunisierung der Füchse durch so genannte Impfköder sowie regelmäßige Impfungen von Haus- und Nutztieren haben zu einer weitestgehenden Eleminierung der Krankheit beigetragen. Länder wie die Schweiz, Finnland, die Niederlande, Italien, Luxemburg, Frankreich, Belgien sowie die Tschechische Republik gelten derzeit offiziell als tollwutfrei. Zwar werden auch in Osteuropa Fortschritte erzielt, jedoch stellt die Tollwut dort bei Wild- und Haustieren immer noch, ebenso wie in Asien und Afrika, ein Problem dar.

Obwohl Deutschland derzeit nicht als tollwutfrei eingestuft werden kann, entstehen gegenwärtig Infektionsrisiken für Menschen fast ausschließlich durch Reisen in Länder mit häufigem Vorkommen der Tollwut bzw. in Gebieten, in denen noch Tollwutrestherde vorkommen.

Virusreservoir

Träger des Tollwutvirus waren in der Vergangenheit in mitteleuropäischen Breiten hauptsächlich wild lebende Fleischfresser wie Füchse, Dachse, Marder sowie Rehe und unter den Haustieren auch Weidetiere (Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde) sowie Hunde und Katzen. Die häufigste Infektionsquelle ist jedoch der Fuchs, der das Hauptvirusreservoir darstellt.

Hunde und Katzen spielen vor allem als Expositionstiere für den Menschen eine wichtige Rolle. Eichhörnchen, Ratten und Mäuse haben in Deutschland als Reservoir keine Bedeutung und bedingen in der Regel keine Impfindikation.
In Amerika stellen Stinktiere, Waschbären, Fledermäuse und Füchse die Hauptreservoire dar.

Seit einigen Jahren wird in Deutschland und anderen Ländern Europas auch bei Fledermäusen ein Tollwutvirusreservoir beobachtet. Es hat jedoch mit der Tollwut bei Füchsen nichts zu tun, da die Fledermaustollwut durch andere Viren (Europäische Fledermaustollwutviren) hervorgerufen wird.

Außerdem können an Tollwut verendete Tiere bis zu 90 Tage infektiös bleiben.

Erreger & Klinik

Lyssavirus

Bei der Tollwut (Rabies, Lyssa) handelt es sich um eine virale Infektionskrankheit und eine Zoonose. Das zur Familie der Rhabdoviridae (RNA-Viren) gehörende Lyssa-Virus ist ein neurotropes Virus. Es ist ausnahmslos für alle Säugetiere pathogen und eine Infektion endet nach einer unterschiedlich langen Inkubationszeit von wenigen Wochen bis zu einem Jahr oder länger letal. Jedoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zum Angehen einer Infektion kommt, von Tierart zu Tierart sehr unterschiedlich. Beim Menschen führt ein Biss von einem tollwütigen Tier nur in 15 - 60 Prozent der Fälle zu einer Erkrankung2.

Das Virus wird mit dem Speichel (z.B. bei Bissen) übertragen. Danach verbleibt es für eine Weile lokal an der Bissstelle in der Muskelzelle. Nach einer ersten Replikationsphase in den Schwann'schen Zellen gelangt das Virus dann über die Nervenbahnen in das Rückenmark und in das Gehirn. Nach einer weiteren Vermehrungsphase gelangen das Virus dann in die Speicheldrüsen, in die Bauchspeicheldrüse und die Haarbalgdrüsen, wo es sich erneut vermehrt und mit dem Sekret (Speichel, Verdauungssekret, Schweiß) abgegeben wird.
Das klinische Bild wird bestimmt durch die Folgen einer akuten Enzephalitis mit neuraler Degeneration.

Es gibt zwei Formen der Tollwut:
1. Klassische oder rasende Wut
Bei Tieren ist in der Regel diese Form zu beobachten. Sie kann in drei Phasen unterteilt werden. In der Prodromalphase (etwa 3 Tage) kommt es zu Fieber, Verhaltensänderung, Hydrophobie und Paraesthesie.
In der Exzitationsphase (3-7 Tage) herrschen Unruhe, Erregung, Aggressivität und Speichelfluß vor.
Es schließt sich die Paralysephase an. Hier kommt es Lähmung von Gesicht, Hals, Rumpf und schließlich der Gliedmaßenmuskulatur. Exitus nach 3 - 4 Tagen.

2. Stille Wut
Diese Form tritt viel seltener auf. Hier bleibt die Exzitationsphase aus. Die für die Tollwut typische gesteigerte Aggressivität fehlt.

Histologie
Charakteristisch für eine Tollwutinfektion ist die Demyelinisation der Nerven und die intrazytoplasmatische Einschlußkörperchen (Negri bodies).

Impfungen

Beschilderung eines Tollwut-Impfgebietes

Für Haustiere wie Hund, Katze und Pferd stehen wirksame Totimpfstoffe zur Verfügung.

Hund/Katze
Hunde und Katzen können ab der 8. Lebenswoche gegen Tollwut geimpft werden. Zur Optimierung des Antikörperspiegels ist eine Wiederholungsimpfung nach 2-3 Wochen empfehlenswert. Die Auffrischimpfung ist dann im Abstand von einem Jahr notwendig.
Bei Hund und Katze besteht laut Tollwut-Verordnung ein wirksamer Impfschutz, wenn eine Impfung gegen Tollwut
a) im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens drei Monaten mindestens 30 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens 12 Monate zurückliegt oder
b) im Falle einer Wiederholungsimpfung längstens 12 Monate nach vorangegangener Tollwutschutzimpfung durchgeführt worden ist und längstens 12 Monate zurückliegt.

Pferd
Bei Pferden kann die Impfung ab dem 5. Lebensmonat durchgeführt werden. Sie muss einmal jährlich aufgefrischt werden. Trächtige Stuten sollten außerdem im 9. Trächtigkeitsmonat geimpft werden.
Werden Fohlen vor der 12. Lebenswoche geimpft, ist die Impfung im Abstand von 4-6 Wochen zu wiederholen. Die Impfung sollte mindestens 3 Wochen vor einer möglichen Expositionsgefahr durchgeführt werden.

Rind
In Ländern oder Regionen, in denen ein hohes Tollwutaufkommen bei Wildtieren herrscht, sollten zumindest Weiderinder gegen Tollwut geimpft werden. Das gleiche gilt für Ziegen und Schafe.

Mensch
Es gibt auch eine vortbeugende Impfung für den Menschen. Jedoch wird diese in Deutschland und Europa nur Personen so genannter Risikogruppen empfohlen, da das Tollwutaufkommen in diesen Ländern sehr gering ist.
Ist jedoch eine Reise in Länder geplant, in denen die Tollwutinzidenz hoch ist (Asien, Afrika), sollte über eine prophylaktische Tollwutimpfung nachgedacht werden. Diese ist jedoch recht kostspielig, da die Grundimmunisierung mit dem Totimpfstoff vier Injektionen umfasst (0., 7. , 28. Tag und nach 12 Monaten)3. Besteht der Verdachz auf eine Tollwutinfektion nach einer möglichen Exposition, sollte die Person sofort mehrmals in den nächsten Tagen aktiv immunisiert werden.

Immunisierung von Füchsen
Ist der Ausbruch der Tollwut bei einem Fuchs amtlich festgestellt worden oder liegen sonst gesicherte Anhaltspunkte dafür vor, dass die Tollwut durch den Fuchs verbreitet wird, ordnet die zuständige Behörde eine verstärkte Bejagung, orale Immunisierung und die Untersuchung der Füchse an. Außerdem sind Jäger zur Auslegung der Impfköder im Rahmen der oralen Immunisierung im Falle einer behördlichen Anordnung verpflichtet. Impfköder für Füchse
Die so genannten Impfköder für Füchse enthalten atteniurten Lebendimpfstoff. Sie werden auf behördliche Anordnung hin von den Gemeinden flächendeckend und nach Möglichkeit "grenzübergreifend" ausgelegt bzw. per Flugzeug abgeworfen.

Bekämpfungsmaßnahmen

Tollwut-Warnschild

Bei der Tollwut handelt es sich um eine anzeigepflichtig Tierseuche. Bei Tieren sind therapeutische Maßnahmen verboten. Ist der Ausbruch oder der Verdacht des Ausbruchs der Tollwut in einem Betrieb oder an einem sonstigen Standort amtlich festgestellt, so kann die zuständige Behörde die sofortige Tötung und unschädliche Beseitigung der seuchenverdächtigen Tiere anordnen.
Seuchenverdächtige Hunde und Katzen müssen getötet und unschädlich beseitigt werden, es sei denn, die verdächtigen Tiere haben einen Menschen gebissen oder standen/stehen nachweislich unter einem wirksamem Impfschutz. Dann kann die zuständige Behörde anstelle der Tötung und unschädlichen Beseitigung auch die behördliche Beobachtung bis zur Bestätigung oder Beseitigung des Verdachts anordnen.
Das Schlachten und Häuten seuchenverdächtiger Tiere sowie der Verkauf oder Verbrauch einzelner Teile, der Milch oder sonstiger Erzeugnisse solcher Tiere sind verboten.

Die zuständige Behörde kann außerdem die Tötung von Hunden und Katzen anordnen, wenn diese Kontakt mit seuchenverdächtigen Tieren hatten und zu derzeit nicht über einen wirksamen Impfschutz verfügten. Andere Tierarten sind unter diesen Bedingungen unter Beobachtung (6 Monate) zu stellen. Es sei denn, sie verfügten zum Zeitpunkt des Kontaktes über einen wirksamen Impfschutz. In diesem Fall kann die Beobachtungszeit auf zwei Monate verkürzt werden.

Gefährdeter Bezirk
Wurde bei einem Haus- oder Wildtier die Tollwut festgestellt oder besteht der Verdacht des Ausbruchs der Tollwut, so ist eine Fläche von mindestens 5.000 Quadratkilometern oder mit einem Radius von mindestens 40 Kilometern um die Tierhaltung, die Abschuss-, Tötungs- oder Fundstelle zum gefährdeten Bezirk zu erklären und öffentlich auszuweisen. An den Zugängen zu dem gefährdeten Bezirk und an anderen geeigneten Stellen müssen Schilder mit der deutlichen und haltbaren Aufschrift "Tollwut! Gefährdeter Bezirk" gut sichtbar angebracht werden. Im gefährdeten Bezirk dürfen Hunde und Katzen nicht frei laufen gelassen werden. Hiervon ausgenommen sind nachweislich geimpfte Hunde und Katzen. Hunde müssen zusätzlich von Person begleitet werden, der sie zuverlässig gehorchen.

Tollwutbekämpfung bei Füchsen
Jäger sind verpflichtet, seuchenverdächtige wild lebende Tiere sofort zu jagen und zu erlegen. Erlegte Füchse sind stichprobenartig auf Tollwut zu untersuchen. Der Stichprobenumfang umfasst mindestens acht Füchse pro 100 km 2 jährlich. In einem Gebiet, in dem über einen Zeitraum von mindestens vier Jahren keine Tollwut amtlich festgestellt worden ist, kann die Untersuchungsdichte auf wenigstens vier Füchse jährlich pro 100 km 2 reduziert werden. Für verendete Füchse besteht immer eine Untersuchungspflicht.

Ist der Ausbruch der Tollwut bei einem Fuchs amtlich festgestellt worden oder liegen sonst gesicherte Anhaltspunkte dafür vor, dass die Tollwut durch den Fuchs verbreitet wird, ordnet die zuständige Behörde eine verstärkte Bejagung, orale Immunisierung und die Untersuchung der Füchse an. Außerdem sind Jäger zur Auslegung der Impfköder im Rahmen der oralen Immunisierung im Falle einer behördlichen Anordnung verpflichtet.

Impfköder für Füchse
Die so genannten Impfköder für Füchse enthalten atteniurten Lebendimpfstoff. Sie werden auf behördliche Anordnung hin von den Gemeinden flächendeckend und nach Möglichkeit "grenzübergreifend" ausgelegt bzw. per Flugzeug abgeworfen.

Gesetze und Verordnungen

Gesetze und Verordnungen

Quelle

Fassung vom

Medien

Tierärztliche Impfpraxis
von H.-J. Selbitz, M. Moos,
Enke, 2003, 2. Auflage

In diesem Buch werden alle in diesen Breitengraden relevanten Infektionskrankheiten nach Tierarten geordnet aufgelistet, gegen die wirksame Impfstoffe existieren.

Inhalt & Bestellung


Tollwut
von H. J. Bätza,
aid, 2003

Tollwut - Gefahr für Mensch und Tier

Inhalt & Bestellung


Vorsicht Tollwut
von G. Borschel,
Wünsche, 1999

Tollwutbekämpfung im 19. und 20. Jahrhundert, Beispiel Berlin

Inhalt & Bestellung

Literatur

1 RKI-Ratgeber Infektionskrankheiten - Merkblätter für Ärzte

  
  Robert-Koch-Institut (RKI)
  Website


2 Lyssa-Virus

  
  Veterinärmedizinische Universität Wien,
  Website


3

  
  Zentrum für Reisemedizin
  Website


4 Tollwut

  
  Selbitz/Moos (2003). Tierärztliche Impfpraxis. Enke Verlag.