T�HAV-Novelle: Tier�rzteschaft bef�rchtet weiteren (unsinnigen) nationalen Alleingang

bpt-Pr�sident Dr. Siegfried Moder
bpt-Pr�sident Dr. Siegfried Moder


5.2.2018

Am 2. Februar 2018 hat der Bundesrat der von tier�rztlicher Seite stark umstrittenen T�HAV-Novelle zugestimmt. Mehr zu den strittigen Punkten finden Sie im nachfolgenden Artikel und in unserem Fokusthema.

31.1.2018

Am 2. Februar 2018 stimmt das Bundesratsplenum �ber die sogenannte Novelle der Tier�rztlichen Hausapothekenverordnung (T�HAV- Novelle) ab, die bereits trotz aller Kritik von Seiten der Tier�rzteschaft am 18. Januar 2018 den Agrarausschuss des Bundesrates passiert hat. Darin enthalten sind u.a. das Umwidmungsverbot f�r Fluorchinolone und Cephalosporine der 3./4. Generation sowie die Einf�hrung einer erweiterten Antibiogrammpflicht und eines damit einhergehenden gro�en Dokumentationsaufwandes f�r die Tier�rzte. Weiterhin enth�lt die zur Abstimmung stehende Novelle verschiedene Bestimmungen zur Probennahme und Isolierung von Bakterien sowie eine Liste von sogenannten Reserveantibiotika f�r Deutschland. Au�erdem wurde eine dubiose Verpflichtung zur Angabe der Wirktage beim Einsatz von Langzeitantibiotika aufgenommen, obgleich es hierzu weder Hersteller- noch Zulassungsangaben gibt. Entsprechend gro� ist die sich aus der T�HAV ergebende Rechtsunsicherheit f�r Tier�rzte, die dann im Einzelfall wohl erst vor Gericht zu kl�ren sein wird.

Denn sie wissen nicht, was sie tun

�F�r die Tier�rzte ist die Verabschiedung dieses Entwurfs in mehrerlei Hinsicht ein Supergau�, fasst Dr. Siegfried Moder, Pr�sident des Bundesverbandes Praktizierender Tier�rzte e.V. (bpt) zusammen. Hierbei bezieht er sich vor allem auf die Vorschrift, die Wirktage bei der Verabreichung von sogenannten Langzeitantibiotika angeben zu m�ssen. �Wir fordern solche verbindlichen Angaben f�r die zugelassenen Pr�parate seit Jahren von den Herstellern und den Zulassungsbeh�rden. Erfolglos. Diese Aussagen ohne Vorgaben zu Indikation, Tierart, Erreger usw. jetzt von den Tier�rzten zu fordern, ist ein Unding!� Zumal der �rger bei solch einer �Ermessenssache� mit den Kolleginnen und Kollegen vom Veterin�ramt bereits vorprogrammiert ist. Im Falle von Unstimmigkeiten droht dem praktizierenden Tierarzt dann ein Bu�geld, da er eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. Ob dies zutrifft und wie hoch solch ein Bu�geld dann ausf�llt, wird in Einzelf�llen m�glicherweise das Gericht kl�ren m�ssen. Ebenso wie Verst��e bei der Antibiogrammpflicht. Denn auch hier wird sich das Veterin�ramt nicht immer der Meinung der praktizierenden Kollegin oder Kollegen anschlie�en, wenn diese/r auf die Erstellung eines Antibiogramms im Einzelfall beispielsweise verzichtet hat. Sei es, dass die Probenentnahme nur unter Narkose h�tte erfolgen k�nnen oder schnelles Handeln angesagt war. �Hinzu kommt auch die zus�tzliche Belastung der Landwirte und Tierhalter durch die Antibiogrammpflicht. Hier m�ssen fortan nationale und internationale Standards erf�llt werden. Schnelltests und bisher h�ufig verwendete Agrardiffusionsplatten entsprechen diesem nicht. Wir rechnen mit zus�tzlichen Kosten f�r den Landwirt oder Tierhalter von 60 bis 80 Euro pro Antibiogramm�, so Moder. Gleichzeitig stellte er klar, dass der bpt grunds�tzlich das Erstellen von Antibiogrammen unterst�tzt, doch sei das urspr�nglich beabsichtigte Ziel der T�HAV- Novellierung, n�mlich den sorgsamen Umgang der Tier�rzte mit Antibiotika zu st�rken und damit der Entstehung von Antibiotikaresistenzen entgegenzuwirken, von der Realit�t l�ngst �berholt worden. Denn eine Antibiotikaminimierung hat inzwischen auch ohne T�HAV-Novelle stattgefunden, wie an der deutlich reduzierten Antibiotikamengenabgabe zu erkennen ist. Die Menge der in der Veterin�rmedizin eingesetzten Antibiotika hat sich von 2011 bis 2016 mehr als halbiert. �Daher hat die T�HAV in ihrer jetzigen Form f�r die Verbesserung der Gesundheit von Tieren und Menschen keinen zus�tzlichen Nutzen�, so Moder.

Tier�rzteschaft fordert ein Vertagen der Entscheidung bis 2019

Trotz deutlich ge�u�erter Kritik und Bedenken der tier�rztlichen Berufsverb�nde, insbesondere des bpt, sowie der Forderung, den Antrag mindestens sechs Monate zu vertagen, um die einzelnen kritischen Punkte, die f�r die Praktiker eine gro�e Rechtsunsicherheit mit sich bringen, in Ruhe und mit Vernunft sowie Fachkunde kl�ren zu k�nnen, scheint dem noch im Amt befindlichen Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) ein neuer nationaler Alleingang sehr wichtig zu sein. Anders ist das Dr�ngen auf eine Verabschiedung der in mehreren Punkten umstrittenen Novelle nicht zu erkl�ren. Zumal im April 2019 auch das Antibiotikaminimierungskonzept laut 16. AMG- Novelle evaluiert und das neue EU- Tierarzneimittelrecht in Kraft treten soll, woraus sich wiederum �nderungen der T�HAV ergeben k�nnten, da EU-Vorgaben verpflichtend in nationales Recht umgesetzt werden m�ssen.

F�r Verwirrung sorgt unter den Tier�rzten auch die nun wieder aufgekeimte Forderung nach der �berpr�fung, ob Rabatte auf Antibiotika zu einer erh�hten Verschreibung f�hren und deswegen verboten werden sollten. Wurden doch erst im September 2017 die Ergebnisse der von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen �berpr�fung dieser Frage im sogenannten Rabattgutachten ver�ffentlicht... Demnach gibt es keine Hinweise, dass Rabatte einen Einfluss auf die Menge der verordneten Antibiotika haben. Hingegen zeigen die Erfahrungen in anderen EU- L�ndern, dass der Handel mit Antibiotika auf dem Schwarzmarkt nach Abschaffung des Rabattgesetzes deutlich zugenommen hat.

F�r weiteren nationalen Alleingang besteht keine Notwendigkeit

Die tier�rztlichen Verb�nde sehen aktuell keine Notwendigkeit, die T�HAV anzupassen und neue nationale Vorschriften �bers Knie zu brechen. �Statt die Beschlussfassung zu vertagen, bis alles Hand und Fu� hat, soll die unausgereifte Verordnung jetzt durch den Bundesrat gepeitscht werden. Das ist nicht nachvollziehbar�, kritisiert Moder. Das Durchpeitschen eines Antrags, zudem ohnehin schon rund 20 �nderungsantr�ge gestellt wurden, ist umso unverst�ndlicher, da es im Augenblick nur eine gesch�ftsf�hrende Regierung gibt und sich das Land in allen anderen Fragen in einer ruhenden Phase befindet, in der nach M�glichkeit keine wichtigen Entscheidung getroffen werden.

Dr. Julia Henning
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