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Newcastle-Krankheit bei Taube in Hessen nachgewiesen

Im nordhessischen Werra-Meißner-Kreis ist ein Fall der Newcastle-Krankheit (ND) aufgetreten. Nach Informationen der Kreisverwaltung ist das Aviäre Orthoavulavirus bei einer verwilderten Haustaube in Wanfried festgestellt worden. Der Nachweis erging durch den Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL).

ND tritt weltweit bei Vögeln auf. Besonders empfänglich für die meldepflichtige, hochansteckende Viruserkrankung sind junge Hühner und Truthühner, aber auch Tauben, Gänse und Enten können erkranken. In Europa gilt die Tierseuche bei Tauben als endemisch. Neben Durchfall, Ödemen an Kopf und Kehllappen sowie Leistungsabfall und erhöhtem Sterberate zeigen erkrankte Tiere auch respiratorische oder zentralnervöse Symptome. Der Erreger wird über die Luft oder durch direkten Kontakt übertragen und kann sich auch indirekt über Personen, Geflügelprodukte oder Eierkartons ausbreiten. In seltenen Fällen können sich auch Menschen infizieren. Bei ihnen ist eine einseitige, manchmal auch beidseitige Bindehautentzündung zu beobachten. Oft würden die Lymphknoten vor den Ohren anschwellen.

Während Halter:innen von Hühnern und Truthühnern verpflichtet sind, ihre Tier gegen das Virus zu impfen, müssen Tauben nicht zwingend geimpft werden. Die Impfung wird jedoch vom Veterinäramt jedoch empfohlen.

Werra-Meißner-Kreis

Tagesschau

Global One Health: engere Zusammenarbeit aller Akteure notwendig

Am 3. November wird jedes Jahr der Global One Health Day begangen. Die Österreichische Tierärztekammer (ÖTK) hat diesen besonderen Tag zum Anlass genommen, die öffentliche Aufmerksamkeit auf die zentrale Bedeutung eines integrierten Ansatzes zur Förderung der Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt zu lenken.

„Krankheiten kennen keine Grenzen. Immer wieder sehen wir, wie eng die Tiergesundheit und die menschliche Gesundheit miteinander verflochten sind. Krankheiten wie COVID-19 oder Zoonosen, wie die Vogelgrippe oder Tollwut haben gezeigt, wie Tierkrankheiten auf den Menschen übergreifen können und welch großen Einfluss Umweltveränderungen und der Klimawandel auf die Ausbreitung von Infektionskrankheiten haben. Als Tierärzt*innen sind wir hier an vorderster Front im Einsatz und kennen, dank unserer Tätigkeit die Zusammenhänge und Lösungen“, betont Tierärztekammer-Präsident Mag. Kurt Frühwirth.

Neben der Behandlung erkrankter Tieren übernehmen Tierärzt:innen tagtäglich die wichtige Aufgabe, aktiv Krankheiten zu verhindern sowie die Gesundheit von Nutztieren, Haustieren und Wildtieren zu schützen. Zudem sorgen sie auch im Rahmen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung für die Lebensmittelsicherheit und die Verhinderung von Seuchenausbrüchen.

Wie Frühwirth weiter sagt, sei eine noch engere Zusammenarbeit aller Akteure aus den Bereichen Medizin, Veterinärmedizin, Umwelt- und Klimawissenschaften sowie der Politik dringend notwendig Nur so könnten Krankheitsausbrüche frühzeitig erkannt, die Gesundheit von Tieren geschützt und dabei auch die menschliche Gesundheit bewahrt werden.

Die vielfältige Vernetzung und notwendige Zusammenarbeit der Bereiche Mensch, Tier und Umwelt hat auch die Online-Messe für Tierärzt:innen, Futura.Vet, im Sinn, die vom 12.-14. Februar 2025 wieder stattfinden wird.

ÖTK

VetmedTalk zum Thema Nachhaltigkeit und Tierwohl in der Landwirtschaft

Am 20. November geht der VetmedTalk der Veterinärmedizinischen Universität Wien in die inzwischen 16. Runde. Die Expert:innen Johannes Baumgartner (Zentrum für Tierernährung und Tierschutzwissenschaften an der Vetmeduni) Anna Rademann, Mitarbeiterin beim Projekt COwLEARNING, und Harald Schliessnig (Geschäftsführer der Österreichischen Qualitätsflügelvereinigung) diskutieren zu dem Thema “Nachhaltigkeit und Tierwohl in der Landwirtschaft. Aktuelle Projekte und Ideen”. 

Sie beschäftigen sich mit der Frage, ob und wie Nachhaltigkeit und Tierwohl unter einen Hut gebracht werden können. Unter der Moderation von Wissenschaftskommunikator Bernhard Weingartner beantworten die Expert:innen live Fragen aus dem Onlinepublikum. Der VetmedTalk kann hier ab 18.30 Uhr live gestreamt werden. 

Vetmeduni Wien

Herausforderungen für die Tierhaltung von Neuweltkameliden

In Deutschland wächst die Beliebtheit von Kamelartigen aus Südamerika, den sogenannten Neuweltkameliden. In neben- und hauptberuflich geführten landwirtschaftlichen Betrieben sowie in Hobbyhaltungen hat die Zahl der Alpakas, Lamas & Co. den letzten Jahren enorm zugenommen.

Auf der Amtstierärztetagung im Friedrich-Loeffler-Institut Jena am 30.10.2024 stand die Haltung der Neuweltkameliden im Fokus. Die teilnehmenden Amtstierärzt:innen und Wissenschaftler:innen haben sich intensiv mit den Herausforderungen der Haltung sowie der Gesundheit dieser Tiere beschäftigt.

Die Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) und das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) erforschen derzeit in einem Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD)Tierschutz-Projekt, was für eine artgerechte Haltung und Gesunderhaltung von Neuweltkameliden wichtig ist. Auf der ganztägigen Fortbildungsveranstaltung haben die beteiligten Wissenschaftler:innen den Tagungsteilnehmer:innen erstmals die Ergebnisse des Projektes vorgestellt.  

Auch Ziegen erfreuen sich In Deutschland immer mehr Beliebtheit und werden zunehmend als Haustiere und nicht mehr nur als Nutztiere zur Milch- oder auch Fleischgewinnung gehalten. Daher widmet sich die tierärztliche Fortbildung Die Ziege als Patient in der tierärztlichen Praxis mit einem Live-Webinar am 9. November auf Myvetlearn.de diesen Tieren und ihren Besonderheiten. Das Online-Seminar wird aufgezeichnet und steht den Kursteilnehmer:innen bis zum 8. November 2025 zur Verfügung.

Auf Myvetlearn.de können sich Tierärzt:innen zudem zum Thema Der Esel als Patient in der tierärztlichen Praxis online fortbilden. Denn neben vielen Gemeinsamkeiten mit Pferden weisen Esel auch einige wesentliche Unterschiede auf. Diese bestehen unter anderem in Anatomie, Physiologie und Verhalten, aber auch in der Pharmakokinetik und -therapie.

FLI

Fortsetzung der ITW Rind beschlossen

Die im Jahr 2015 ins Leben gerufene Initiative Tierwohl (ITW) unterstützt Landwirt:innen dabei, über die gesetzlichen Standards hinausgehende Maßnahmen zum Wohl ihrer Nutztiere umzusetzen. Neben den Programmen für Schwein und Geflügel soll nun auch die ITW Rind bis mindestens Ende 2025 fortgesetzt werden. Darauf haben sich die Branchenvertreter:innen am 4.11.2024 geeinigt.

„Wir freuen uns, dass Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Lebensmitteleinzelhandel einen weiteren wichtigen Schritt für eine gesicherte und gesellschaftlich anerkannte Zukunft der Nutztierhaltung machen“, erklärt Robert Römer, Geschäftsführer der Initiative Tierwohl. „Damit schaffen wir gemeinsam Planungssicherheit für die Landwirte und leisten einen entscheidenden Beitrag zu einer tiergerechteren Rinderhaltung. Allerdings war eine über Ende 2025 hinausreichende Selbstverpflichtung der Branchen angesichts des Eckpunktepapiers des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Ausweitung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung auf Rind nicht erreichbar. Zu groß war die Verunsicherung in der Diskussion um die Kriterien und im Hinblick auf die Prüfsystematik, die durch die im Papier artikulierten Rahmenbedingungen in der Wirtschaft entstanden ist.“

Die Fortführung der ITW Rind ist jedoch, ähnlich wie bereits bei den Programmen für Schwein und Geflügel, mit der Einführung einer unbefristeten Teilnahme der Betriebe verbunden. Das soll den Betrieben Planungssicherheit geben und ermöglicht es ihnen, ohne wiederholte Übergangsaudits im Programm zu bleiben.

BRS

Konventionelle Landwirtschaft stört sexuelle Kommunikation von Bienen

Wildbienen sind als Bestäuber in der Landwirtschaft unverzichtbar. Doch die Populationen der wichtigen Insekten ist seit Jahren rückgängig. Ein internationales Forschungsteam unter der Leitung der Universität Ulm hat sich mit den Gründen näher beschäftigt und fand heraus, dass neben chemischen Pestiziden und einem eingeschränkten Nahrungsangebot eine gestörte Fortpflanzungskommunikation zu Populationsrückgängen von Wildbienen auf Landwirtschaftsflächen führen kann.

In ihrer Studie haben die Ulmer Wiussenschaftler:innen die Mauerbienenart Osmia bicornis in den Fokus genommen. Mit Hilfe von „Bienenhotels“, also künstlichen Nisthilfen, die in acht konventionell und sieben biologisch bewirtschafteten Betrieben in Baden-Württemberg aufgestellt wurden, kamen die Forschenden zu dem Ergebnis, dass sich Bienenvölker dieser Art in biologisch bewirtschafteten Landwirtschaftsflächen besser entwickeln konnten.

„Wir haben festgestellt, dass die Populationsgröße mit der Ausdehnung biologischer Landwirtschaft in der Landschaft zunimmt. In Regionen mit einem höheren Anteil an biologischem Landbau und keinem oder reduziertem Pestizideinsatz gab es eine höhere Blütenvielfalt und mehr verfügbare Nahrungsressourcen für Bestäuber. Hier haben wir mehr Weibchen gezählt, die Nester bauten, und die Anzahl der von ihnen gebauten Brutkammern sowie der Nachkommen war höher“, berichtet der Ulmer Bienenexperte Dr. Samuel Boff.

Zudem führten die Forschenden chemische Analysen der sogenannten kutikulären Kohlenwasserstoffe auf der Körperoberfläche der Bienen durch, die unter anderem der sexuellen Kommunikation zwischen Geschlechtspartnern dienen. Die Untersuchungen belegten, dass eine konventionelle Landwirtschaft die chemische Kommunikation der Bienen stört. „Wir haben nachgewiesen, dass konventionelle landwirtschaftliche Praktiken nicht nur die Nahrungsquellen der Bienen beeinflussen, sondern auch tiefgreifende Auswirkungen auf ihr Fortpflanzungs- und Paarungsverhalten haben können“, unterstreicht Boff. „Wir wissen noch nicht, welche Folgen dies genau hat, aber unsere Ergebnisse heben den Einfluss des Anbausystems auf die Fortpflanzung der Wildbienen hervor.

Um die Gesundheit und die Haltung von Bienen geht es auch in der dreiteiligen E-Learningreihe Grundkurs Bienen, die Tierärzt:innen auf Myvetlearn.de zur Verfügung steht. Die Kursreihe ist geeignet zur Weiterbildung für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Bienen/den Fachtierarzt für Bienen.

Universität Ulm

Verstöße gegen Tiergesundheitsrecht sollen schärfer geahndet werden

Am 16. Oktober 2024 hat der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft in seiner Sitzung dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsrechts zugestimmt. Damit wurde auch beschlossen, dass künftig Verstöße gegen das Tiergesundheitsrecht schärfer geahndet werden.

Demnach können Landwirt:innen und Transportunternehmer:innen mit Geldbußen bis zu 40.000 Euro belegt werden, sofern sie beim Verbringen von Tieren, Zuchtmaterial sowie Erzeugnissen tierischen Ursprungs innerhalb der Europäischen Union und dem Eingang in die Union gegen das Gesetz verstoßen.

Das gilt auch für Verstöße gegen Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit und Identifizierung von gehaltenen Landtieren, Wassertieren und Zuchtmaterial. Bundesregierung und Bundesrat einigten sich zudem darauf, dass Unternehmer:innen, die Transportmittel nicht reinigen, desinfizieren und trocknen, sanktioniert werden können, um ein Einschleppen und die Ausbreitung von Tierseuchen wie zum Beispiel der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verhindern.

Proplanta

Agrarheute

bpt macht sich für Modernisierung des Tiermedizinstudiums stark

Der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) setzt sich bei der EU-Kommission dafür ein, dass sowohl Ökonomie als auch Kommunikation mehr Raum im Tiermedizinstudium bekommen. Dazu hat der Verband  die Kommission konsultiert, die aktuell die EU-Verordnung zu den Mindestanforderungen für die tierärztliche Ausbildung überarbeitet. Diese ist als Grundlage für die in Deutschland angedachte Überarbeitung der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) gedacht.

Im Fokus der Interessen des bpt liegt die Aktualisierung der Studieninhalte, die sich wiederum auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Praxis auswirken. Dafür hat der Verband der Kommission zahlreiche Vorschläge unterbreitet, die das Tiermedizinstudium modernisieren sollen und hofft, dass möglichst viele der Punkte in der novellierten Verordnung berücksichtigt werden.

Der bpt kritisiert in seiner Stellungnahme, dass nicht auch andere Verbände die Gelegenheit genutzt haben, um auf den dringend notwendigen Modernisierungsbedarf im Tiermedizinstudium hinzuweisen.

bpt

  

Polen meldet Geflügelpestausbruch in Großbetrieb

Die Geflügelpest grassiert seit Ende August 2024 wieder massiv in Polen. Nach einer sechsmonatigen Schonzeit war am 21. August 2024 erstmals wieder ein Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) des Subtyps H5N1 bei Nutzgeflügel gemeldet worden. Betroffen war ein Geflügelbetrieb mit einer Gesamtpopulation von mehr als 14.700 Tieren in der Ortschaft Chociule, der ca. 90 Kilometer entfernt von Frankfurt/Oder liegt.

Nun wurde der Erreger in einem Legehennen-Großbetrieb in Niederschlesien nachgewiesen. Alle 1,38 Millionen Tiere müssen nun gekeult werde, um eine weitere Verbreitung des Virus nach Möglichkeit zu verhindern. Inzwischen wurden allein in 2024 30 H5N1-Ausbrüche bei Nutzgeflügel in Polen festgestellt. Kurz vor dem Ausbruch in der Großanlage war die Geflügelpest in drei weiteren Betrieben mit rund 60.400 bzw. 60.800 Mastenten sowie 41.500 Zuchtenten nachgewiesen worden. Die Gesamtzahl an Tieren, die in Polen im laufenden Jahr aufgrund der Geflügelpest gekeult werden mussten, wird mit rund 2,1 Mio. Stück beziffert.

Topagrar

Antibiotikaverbrauch bei Nutztieren in der Schweiz erneut verringert

In der Schweiz ist die Menge an verschriebenen Antibiotikawirkstoffen an Nutztiere im vergangenen Jahr um 3,7 Prozent zurückgegangen, so auch bei den Mastkälbern und Mastrindern. Das teilte der Schweizer Kälbermäster-Verband (SKMV) mit.

Demnach konnte die Menge im Vergleich zum Vorjahr in diesen beiden Gruppen um 7,9 Prozent gesenkt werden. Vergleiche man den Verbrauch mit den Zahlen aus 2020, so betrage der Rückgang bei den Mastkälbern und Mastrindern sogar 18,4 Prozent.

Dies sei laut Einschätzung des Verbandes auf die Anstrengungen der gesamten Branche zurückzuführen. „Der Rückgang des Antibiotikaeinsatzes in den letzten Jahren zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind”, so der SKMV. Man werde sich weiterhin für präventive Maßnahmen zur Verbesserung der Tiergesundheit und des Tierwohls einsetzen, um so den Antibiotikaeinsatz möglichst zu vermeiden und gleichzeitig wo nötig, gezielt und effektiv zu ermöglichen.

Betrachtet man den Einsatz von kritischen Wirkstoffen von 2020 bis 2023, ist auch hier ein Rückgang um über einen Drittel (-34,1%) zu erkennen. Allerdings ist der Einsatz dieser Wirkstoffgruppen im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Der SKMV sieht eine mögliche Erklärung darin, dass einige Produkte für orale Gruppentherapien ohne kritische Wirkstoffe nicht mehr verfügbar sind, wodurch auf andere Produkte mit kritischen Wirkstoffen ausgewichen werden musste.

Kritisch äußerte sich der SKMV im Bezug auf die Datenqualität des Informationssystem Antibiotikaverbrauch in der Veterinärmedizin (IS-ABV). Denn einerseits werden die Kategorien Mastkälber- und -rinder bei der Datenerhebung zusammengefasst. Zum anderen wird die Antibiotikaabgabe auf Vorrat bisher ohne Kategorie aufgeführt. Deshalb ist es in den Augen des SKMV sinnvoll, die Medikamentenabgabe künftig einer Nutztierkategorie zuzuordnen.

SKMV

Viel Kritik bei öffentlicher Anhörung zur Novelle des Tierschutzgesetzes

Experten sehen Nachbesserungsbedarf bei den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwürfen zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes (20/12719). Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft am Montag, 14. Oktober 2024, deutlich. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, „den Tierschutz bei der Haltung und Nutzung von Tieren umfassend zu verbessern“, schreibt die Regierung. Dabei müssen jedoch auch die Interessen der Tierhalter, Landwirte und Tierärzte gewahrt werden, forderten zumindest die genannten Interessengruppen bei der öffentlichen Anhörung.

So kritisierte der Deutsche Bauernverband (DBV) die mit dem Entwurf einhergehenden weitreichenden gesetzlichen Veränderungen, für die praxistaugliche Lösungen fehlen und die einen angemessenen zeitlichen Rahmen sowie eine Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit im EU-Binnenmarkt vermissen lassen. Die vorgelegten Pläne, insbesondere zum Verbot der Anbindehaltung von Kühen, führten vielmehr zu einer Verlagerung der Tierhaltung ins Ausland. „Mit Verboten und Verschärfungen des Strafmaßes im nationalen Alleingang kann man Tierschutz nicht voranbringen“, sagte Bernhard Krüsken, Generalsekretär des DBV. Er bekam dabei Unterstützung von Isabella Timm-Guri, Direktorin Fachbereich Erzeugung und Vermarktung beim Bayerischen Bauernverband. Sie sprach von einer „Sackgasse“, in die das überarbeitete Tierschutzgesetz führe. Die Versorgung der Menschen mit heimischen Produkten wäre bei seiner Einführung gefährdet. Vor allem die kleinen (Alm)-Betriebe im süddeutschen Raum seien auf die Anbindehaltung angewiesen.

Tierärztin und Bundestierschutzbeauftragte Ariane Kari hingegen kritisierte die bereits gemachten Zugeständnisse, die es gegenüber ersten Entwürfen gegeben habe und bedauerte die „Verschlechterungen“, die das Vorhaben, das Tierschutzgesetz zu reformieren, im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens erfahren habe. Hierbei bezog sie sich vor allem auf die inzwischen auf zehn Jahre verdoppelte Übergangsfrist. Schließlich bestehe das Problem seit Jahrzehnten und es müsse nun endlich gehandelt werden.

Auch Dr. Barbara Felde, Richterin am Verwaltungsgericht Gießen und stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V., geht der Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht weit genug und dieser sei „an vielen Stellen unzureichend und ungenau“. Zudem verstoße er zum Teil gegen das Staatsziel Tierschutz in Artikel 20a des Grundgesetzes, „wichtige und dringend erforderliche Regelungen fehlen gänzlich“. Sie forderte die Anpassung des Gesetzentwurfes an vielen Stellen, dabei seien aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Bedürfnissen der Tiere zugrunde zu legen, „nicht aber allein Wirtschaftsinteressen“. Außerdem forderte sie ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereinigungen auf Bundesebene.

Auch Dr. Esther Müller, Geschäftsführerin Wissenschaft beim Deutschen Tierschutzbund, kritiserte den Gesetzentwurf. So fehlen ihr beispielsweise das im Koalitionsvertrag angekündigte vollumfängliche Verbot der Anbindehaltung von Rindern bzw. das vollständige Verbot „tierschutzwidriger Haltungssysteme“ wie Käfig-, Kastenstand- und Anbindehaltung sowie das Verbot schmerzhafter Eingriffe und Amputationen ohne medizinische Indikation. Dies fordert auch die Tierschutzorganisation Vier Pfoten. Diese fordert darüber hinaus auch eine Verpflichtung, Hunde und Katzen zu chippen und in ein Haustierregister eintragen zu lassen sowie ein Verbot der Haltung von Wildtieren in Zirkussen. Dem wiederum widersprach Tierärztin Dr. Alexandra Dörnath, Expertin für Wildtiere und exotische Haustiere. Das geplante Wildtierverbot habe keine wissenschaftliche Grundlage. Positivlisten erhöhten weder Tierschutzstandards noch verbesserten sie den Artenschutz.

Dr. Andreas Palzer, Bundesverband Praktizierender Tierärzte, bezeichnete die geplanten Änderungen am Tierschutzgesetz als „Symbolpolitik“. Bis auf wenige Ausnahmen würden sie in der Praxis „nicht zu einer signifikanten Verbesserung des Tierschutzes in Deutschland führen“. Die Vorschläge zum Online-Handel mit Tieren gingen nicht weit genug, die Maßnahmen zum Schwänzekupieren – vor allem bei Lämmern – könnten Tierleid sogar noch vergrößern. „Völlig unverständlich bleibt, dass an manchen Stellen unnötige Bürokratie aufgebaut wird, ohne dass damit ein erkennbarer Nutzen für die Problemlösung oder die Kontrollbehörde verbunden ist“, sagte Palzer. Die Symptom- und Diagnose-Liste von möglichen Anzeichen des Vorliegens einer Defektzucht (Qualzucht) lese sich „zusammengewürfelt“, die Auswahl der Begriffe sei willkürlich und effektheischend.

Deutscher Bundestag

BTV vom Serotyp 12 in den Niederlanden entdeckt

Die Blauzungenkrankheit breitet sich in Europa immer weiter aus. In den Niederlanden ist nun ein neuer Serotyp des Virus der Blauzungenkrankheit aufgetreten. Der für die Niederlande neue Serotyp wurde am 10. Oktober 2024 bei einem Schaf in einem Betrieb in Kockengen (Gemeinde Stichtse Vecht) sowie bei einer Kuh und ihrem Kalb in einem Betrieb in Harmelen (Gemeinde Woerden) diagnostiziert. Nun muss die Situation bewertet und kartiert werden. Wageningen Bioveterinary Research (WBVR) wird nun mehr als 1.400 Proben, die seit dem 1. September 2024 eingereicht wurden, nachträglich untersuchen. Darüber hinaus werden ab sofort alle Proben mit Verdacht auf Blauzungenkrankheit weiter untersucht, um festzustellen, ob es sich um BTV-3 oder einen anderen Serotyp wie BTV-12 handelt. Gegen der Serotyp 12 steht aktuell kein Impfstoff zur Verfügung, obwohl der Serotyp außerhalb Europas durchaus verbreitet ist.

Mehr über die neusten Entwicklungen der Blauzungenkrankheit in Europa findet sich auf Agrarheute.com.

Tierschutzkonferenz in Österreich

In Österreich haben sich am vergangenen Donnerstag die Landestierschutzreferenten zu einer Konferenz in Krems getroffen, um über dringende Probleme des Tierschutzes zu sprechen. Die Landesrätin Susanne Rosenkranz sprach von einer „ausgesprochen guten Landestierschutzreferenten-Konferenz mit guten Diskussionen“, es sei rege und intensiv über Tierschutz diskutiert worden. Man habe Beschlüsse gefasst, die man an die neue Bundesregierung weiterleiten werde, „denn Tierschutz geht uns alle an.“ Hauptthemen waren demnach die Bekämpfung des illegalen Welpenhandels, Tierhalteverbote und Tiertransporte.

„Der illegale Welpenhandel ist ein Millionengeschäft für die Hundemafia“, unterstrich Rosenkranz und sagte weiter: „Uns geht es darum, das traurige Schicksal der Tiere aufzuzeigen und Bewusstsein in der Bevölkerung zu schaffen, dass hier Tierleid am laufenden Band produziert wird. Diese Tiere leiden meistens an Krankheiten, Fehlstellungen, sind nicht geimpft und nicht gechipt. Die Menschen sind mit diesen Tieren dann meistens überfordert und viele Tiere landen oftmals in Tierheimen.“ Die Konferenz fasste daher Beschlüsse zur Verhinderung des illegalen Welpenhandels. Niederösterreich habe dahingehend mit der Tierschutz-Taskforce seit rund einem dreiviertel Jahr eine „schnelle Eingreiftruppe“, die bereits einen Welpenhandelring aufgedeckt habe. „Wir tun, was wir können. Aber es ist nie genug“, sagte sie.

Der zweite große Verbesserungspunkt liege laut Rosenkranz im Tierhalteverbot nach Diversion. Sollte ein Tierhalter aufgrund von Verfehlungen in der Tierhaltung eine Diversion zugesprochen bekommen, können Verfahren lange dauern, ohne dass sich die beanstandeten Zustände geändert hätten. „Das ist nicht im Sinn des Tierschutzes“, betonte Rosenkranz, die sich dafür aussprach, den zuständigen Behörden ein früheres Einschreiten zu ermöglichen und bereits bei der ersten Beanstandung ein Tierhalteverbot aussprechen zu können.

Im Hinblick auf Tiertransporte sollte das Ziel sein, Langstreckentransporte grundsätzlich zu verbieten. Weiterhin hat man sich verständigt, an den Bund mit der Bitte heranzutreten, eine Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagne zur Kastrationspflicht für Katzen durchzuführen.

Land Niederösterreich

Deutsche Milchviehhalter reduzieren Milchviehbestände besonders stark

In Deutschland reduzieren die Milchviehhalter ihre Tierzahlen stärker als die Landwirte in anderen EU-Ländern. Das geht aus einer Übersicht des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) hervor. 

Konkret heißt das, dass der Milchviehbestand in den vergangenen 12 Monaten bis Juni 2024 um 2,8 % auf 3,67 Mio. Tiere verringert wurde. In den 13 Mitgliedstaaten, für die Daten aus der Frühjahrserhebung vorliegen, nahm der Bestand im Vergleich zum Vorjahr um 2,3 % auf 17,80 Mio. Milchkühe ab. Diese Länder vereinigen mehr als 89 % der gesamten EU-Milchkuhherde auf sich. Lediglich in Italien wurden noch mehr Milchrinder (5,7%) abgebaut als in Deutschland.

Eine Aufstockung der Bestände konnte lediglich für Rumänien (0,2%) ausgemacht werden.

Agrarheute

Bejagung des Wolfs soll in Koalitionsvertrag

Der Landesjagdverband Brandenburg hat die neue Landesregierung aufgefordert, im Koalitionsvertrag die Bejagung von Wölfen festzuschreiben. Außerdem forderte der Verband die Einführung einer Wolfs-Obergrenze in Brandenburg. „Wir sehen eine kommende Regierungskoalition in der Pflicht, das mit in den Koalitionsvertrag aufzunehmen”, so Geschäftsführer Kai Hamann. Einen Abschuss einzelner problematischer Wölfe sei nicht ausreichend, da die Zahl der Wolfs-Übergriffe auf Nutztiere gestiegen sei. Laut dem Jagdverband gibt es allein in Brandenburg mehr als 1.000 Wölfe. Das seien deutlich zu viele, weshalb er eine Jagdsaison für Wölfe im November und Dezember fordert. „Wir sehen eine große Chance, dass der Wolf ins Jagdrecht kommt. Die Zahl der Wölfe, die wir haben, ist nicht tragbar.” 

Hintergrund ist, dass immer mehr Wölfe über Zäune springen und Schafe, Rinder und auch Ponys reißen.

Landesjagdverband Brandenburg

In GB verschärft sich der Personalmangel in der Landwirtschaft

Der Fachkräftemangel hat sich in den vergangenen Jahren in vielen Ländern Europas immer weiter verschärft. In Großbritannien hat sich der Personalmangel in der Landwirtschaft so zugespitzt, dass dies nun auch die Verbraucher direkt zu spüren bekommen könnten. Denn überall im Land werden Menschen entlang der gesamten Lieferkette landwirtschaftlicher Produkte gesucht, die auf den landwirtschaftlichen Betrieben mitarbeiten. Aus einer Befragung von 472 Milchlieferanten des Unternehmens Arla Foods geht hervor, dass 86 Prozent der befragten Landwirte nur sehr wenige oder gar keine Bewerber mit den richtigen Qualifikationen bekommen würden. Dies hat Folgen für die Produktion. Bereits 8,5 Prozent der befragten Arla-Erzeuger mussten aufgrund des Personalmangels ihre Milchproduktion reduzieren, 10,6 Prozent haben ihren Milchkuhbestand verringert und 16 Prozent tragen sich mit dem Gedanken, ganz aus der Milchproduktion auszusteigen.

Seit 2005 hat sich die Zahl der Milchviehhalter in GB von mehr als 20.000 auf nur noch etwa 7.100 verringert. Entsprechend gab es in Großbritannien in den vergangenen Jahre immer wieder Warnungen vor Gefahren für die Versorgung und ab und an bereits leere Supermarktregale. Der Brexit hat den Personalmangel nochmal verschärft. Experten der Lebensmittelbranche fordern daher die Regierung auf, tätig zu werden und die Landwirte zu unterstützen.

Agrarheute

TÄHAV-Novelle geht erste Schritte in Richtung Bürokratieabbau

Die Beharrlichkeit des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte (bpt) hat sich, zumindest in Teilen, hinsichtlich der TÄHAV-Novelle ausgezahlt. Die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgelegte Novelle der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) hat am 27. September 2024 die Zustimmung des Bundesrates erhalten. Mit der Neufassung werden die bisherigen Vorschriften zum Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke an die aktuelle unionsrechtliche Tierarzneimittel-Verordnung angepasst. Die Regelungen enthalten außerdem unter anderem Anforderungen an die Betriebsräume und an den Umgang mit den dort zubereiteten und aufbewahrten Tierarzneimitteln. 

Der bpt zeigt sich besonders zufrieden mit der mehrheitlichen Entscheidung der Länder, die Beschlussempfehlung Nr. 7 abzulehnen. Im Vorfeld hatte der Verband massive Kritik an zwei Empfehlungen des Agrarausschusses geäußert, da diese einen weiteren Aufbau von Bürokratie bedeutet hätten.

„Wir sind sehr zufrieden, dass hier das klar formulierte Ziel „Bürokratieabbau in der Tiermedizin“ erstmalig auch umgesetzt wurde, statt weiterhin mit unnötigen und nutzlosen Angaben die Arbeitszeit meiner tierärztlichen Kolleginnen und Kollegen am Tier zu verschwenden. Das ist ein großer berufspolitischer Erfolg, der hoffentlich auch Signalwirkung hat!“, betont bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder.

Auch das BMEL begrüßt den Beschluss des Bundesrates. Im Vorfeld hatte das Ministerium sich sehr für den Bürokratieabbau in den Tierarztpraxen stark gemacht.

bpt

BTV breitet sich in Europa weiter aus

Die Blauzungenkrankheit (BTV) breitet sich weiter in Richtung nördliches und östliches Europa aus. Erstmals wurden BTV-Ausbrüche in Skandinavien gemeldet. Wie das schwedische Landwirtschaftsministerium mitteilt, wurde das Virus vom Serotyp 3 (BTV-3) bei einer Milchkuh in der Gemeinde Uddevalla nördlich von Göteborg nachgewiesen. Das betroffene Tier hatte eine verminderte Milchleistung gezeigt und war zeitweise lethargisch. Ein zweiter Ausbruch wurde in der Stadt Laholm in einem Rinderzuchtbetrieb mit 123 Tieren festgestellt. Auch hier ist bislang eine einzelne Kuh betroffen, die durch die Symptome Fieber, Erosionen der Nasenschleimhaut und Durchfall aufgefallen war. Mit diesen beiden Ausbrüchen verliert Schweden nach 15 Jahren den Status als „frei von der Blauzungenkrankheit“.

Während das Landwirtschaftsministerium in Stockholm im Jahr 2009 noch im Rahmen einer EU-weiten Strategie eine Pflichtimpfung angeordnet hatte, lehnt das Ressort aktuell eine Bekämpfung auf nationaler Ebene ab. Freiwillige Impfungen könnten vorgenommen werden, eine Infektion könne damit aber nicht verhindert werden, heißt es auf der Seite. In Schweden müssen die Landwirt:innen die Kosten für die BTV-Impfung selbst tragen.

Im Nachbarland Norwegen ist es ebenfalls nach 2010 zu einem ersten Ausbruch der Blauzungenkrankheit gekommen. Nach Informationen der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) sind zwei Tiere einer Schaffarm im Süden des Landes betroffen. Der Virusstamm konnte allerdings noch nicht identifiziert werden.

Das BTV-Virus breitet sich aber auch in östlicher Richtung aus. Seit 2016 ist die Tiersuchen erstmalig in Österreich aufgetreten, wie auf der Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit zu lesen ist. Bis zum 19.09.2024 wurden fünf Ausbrüche des Serotyps 3 in Vorarlberg bestätigt, zudem der Serotyp 4 in einem Betrieb in der Steiermark nachgewiesen worden war. Weitere Verdachtsfälle befinden sich aktuell in Abklärung. Auch die Alpenrepublik verliert damit den Status „frei von Blauzungenkrankheit“.

In Deutschland ist das Virus bereits weit verbreitet und verursacht vor allem bei Schafen große Verluste und enormes Tierleid. Daher empfehlen Experten der StIKo Vet dringend die Impfung der Tiere sowie von Rindern. Nicht zu letzt, da die anhaltend feuchte Witterung für eine Explosion der Stechmückenpopulation gesorgt hat, die das Virus übertragen.

Schweizerbauer

The Cattle Site

Vogelgrippe: Möglicherweise erster Fall von Mensch-zu-Mensch Übertragung

Die US-Gesundheitsbehörde CDC hat im Bundesstaat Missouri einen weiteren Fall von Vogelgrippe vom Typ A(H5) bei einem Menschen bestätigt. Die betroffene Person musste aufgrund der Schwere der Symptome ins Krankenhaus eingeliefert werden. Hier fiel der Test auf Vogelgrippe positiv aus. Das Besondere und auch das Besorgniserregende an diesem Fall ist, dass die betroffene Person weder Kontakt zu Rindern, noch zu Geflügel oder zu unzureichend erhitzten tierischen Produkten hatte. Daher könnte es sein, dass das Virus womöglich von einem Menschen übertragen wurde.

Die CDC untersucht jetzt diese Möglichkeit. Eine Übertragung unter engen Kontakten des Patienten sei bisher aber nicht festgestellt worden.

Das ist der 14. Vogelgrippe-Fall bei einem Menschen in diesem Jahr in den Vereinigten Staaten. Allerdings wird von einer wesentlich größeren Dunkelziffer ausgegangen.

Frankfurter Rundschau

Geplante TÄHAV-Novelle schafft unnötigen Mehraufwand  

Am 27. September 2024 wird der Bundesrat über die Novelle der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) beraten. Ziel der Novellierung ist die Anpassung an das europäische Tierarzneimittelrecht sowie den Abbau des bürokratischen Aufwandes für die Tierärzt:innen. Besonders in der Kritik seitens der Tierärzteschaft stehen zwei Empfehlungen, wie der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) schreibt.

Gegenstand der Kritik sind die Ziffern Nr. 7 und Nr. 10 der Empfehlungsdrucksache 338/1/24. Laut Empfehlung Nr. 7 sollen die Angaben „Diagnose” und „Chargennummer” (des Arzneimittels) zusätzlich zu den neuen und vereinfachten Dokumentationspflichten über Erwerb, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln ergänzt werden. Hinsichtlich des geplanten und dringend benötigten Bürokratieabbaus lehnt neben dem bpt auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) diese Empfehlung ab, mit der Begründung, dass auf diesem Weg keine Reduzierung und Vereinfachung der tierärztlichen Dokumentations- und Nachweispflichten möglich seien.

Die Empfehlung Nr. 10 würde ebenfalls das erklärte Ziel verfehlen und einen weiteren Aufbau von Bürokratie bedeuten, so der bpt. Der Punkt drücke das mangelnde Vertrauen der Politik in die Tierärzteschaft und Landwirtschaft aus. Gefordert ist ein zusätzlicher Satz auf der tierärztlichen Verschreibung, der den doppelten Bezug von Arzneimitteln durch Tierhaltende ausschließen soll. Der bpt kritisiert, dass dieser Satz mehrere Dokumentationsvorlagen bedeute. Zudem spricht dieser dem Personal in öffentlichen Apotheken die Kompetenz ab und stört ggf. auch die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Tierärzt:innen und Tierhaltenden.

Der bpt fordert die Politik daher dringend dazu auf, zu ihrem Wort zu stehen, endlich Bürokratie ab- statt aufzubauen und die Empfehlungen Nr. 7 und 10 abzulehnen.

bpt

Smart Farming im Fokus des VetmedTalk

Unter dem Jahresmotto „Kein Hunger“ geht der VetmedTalk, der Online-Talk der Veterinärmedizinischen Universität Wien, heute Abend (17.09.2024) um 18.30 Uhr in die 3. Runde des laufenden Jahres. In der einstündigen Gesprächsrunde werden die Expert:innen Borbala Foris (Zentrum für Tierernährung und Tierschutzwissenschaften, Vetmeduni) und Michael Iwersen (Zentrum für Systemtransformation und Nachhaltigkeit in der Veterinärmedizin, Vetmeduni) zum Thema „Sind gesunde Tiere produktive Tiere? – wie landwirtschaftliche Produktivität und Tiergesundheit mittels Smart Farming gesteigert werden können“. Mit Hilfe des Live-Chats können die Zuschauer:innen Fragen stellen, die die Expert:innen direkt beantworten. Moderiert wird der Online-Talk von Bernhard Weingartner, Wissenschaftskommunikator und Initiator des Science Slam Österreich.

Vetmeduni Wien

Antibiotikaminimierung im neuen Hoftierarzt

Der Hoftierarzt ist ein kostenfreies E-Magazin, das im zweimonatlichen Rhythmus verschiedene Themen rund um die Nutztierhaltung aufgreift. Halter:innen von Rindern und Schweinen, Geflügel, Ziegen und Schafen sowie Bienen und Aquakulturen erwartet in jeder Ausgabe ein umfangreiches Themenspektrum. Tiermediziner:innen und Agrarwissenschaftler:innen berichten über aktuelle Themen sowie neueste Forschungsergebnisse rund um Tiergesundheit und tiergerechte Haltung.

Einer der Themenschwerpunkte der soeben erschienenen Ausgabe 4/2024 sind der Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung. Ein Beitrag nimmt die Lernplattform „VetMAB – Antibiotikaminimierung im Stall“ in den Fokus. Hier finden Rinder-, Schweine- und Geflügelhalter:innen zahlreiche Online-Kurse rund um die Bereiche Hygiene, Fütterung und Stallklima. Zudem können sich die Kursteilnehmenden in vielen weiteren Themenkomplexen fundiertes Wissen zu den Tierarten Rind, Schwein und Geflügel aneignen. Das Wissen kommt im praktischen Videoformat mit nachträglicher Lernerfolgskontrolle daher. Die im Nutztierbereich tätigen Tierärzt:innen und Landwirt:innen können sich mit Hilfe der praktischen Videos zeit- und ortsunabhängig fortbilden. Eine nachträgliche Lernerfolgskontrolle rundet die Kurseinheiten ab.

Zudem können sich Tierärztinnen und Tierärzte unter Myvetlearn.de in Bezug auf die Antibiotikaminimierung bei Masthähnchen, Legehennen und Puten sowie bei Rindern und Schweinen fortbilden. Für Studierende der Veterinärmedizin sind die VetMAB-Module kostenfrei zu belegen.

Beim „Hoftierarzt“ gibt es dafür einen kostenlosen Zugangscode bei freier Kurs-Auswahl. Einfach die neueste Ausgabe des E-Magazins runterladen, mehr zu VetMAB erfahren und den kostenfreien Kennenlern-Code auf Seite 6 nutzen. Das alles ist natürlich völlig kostenfrei und unverbindlich. Ein kostenfreies Abo des E-Magazins steht allen Interessierten nach schneller und einfacher Registrierung zur Verfügung.

Der Hoftierarzt

Forschungsprojekt bietet Gesundheitsberatung für sächsische Imker:innen

Honigbienen gehören zu den wichtigsten Nutztieren. Neben Pestiziden und Monokulturen stellen Pilze, Milben und Viren eine gesundheitliche Bedrohung für die Bienenvölker dar. In Sachsen gibt es derzeit 4.500 Imker:innen mit Wohnsitz bzw. Bienenvölkern in dem Bundesland. Um diese Imker:innen zu unterstützen, wurde das Forschungsprojekt ImBieSax ins Leben gerufen. Ein Team aus Forschenden der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (HTWD) bietet eine umfassende Gesundheitsfachberatung an, die für die Imker:innen in Sachsen kostenfrei ist.

„Unser Ziel ist es, eine sachsenweite tierärztliche Beratung aufzubauen, die sich besonders auf effektives Bienenmanagement und die Gesundheit der Bienenvölker konzentriert“, erläutert der Projektleiter Professor Markus Freick. 

Neben persönlichen Gesprächen und Probenentnahmen vor Ort stehen die Forschenden auch für eine telefonische Beratung zur Verfügung. Ziel des Projektes ist es, den im Freistaat ansässigen Imker:innen den Zugang zu fundierten Informationen zu sichern, um die Gesundheit ihrer Bienenvölker nachhaltig zu verbessern.

„Eine spezielle tierärztliche Beratung hinsichtlich Bienengesundheit, wie bei anderen Nutztierbeständen, gab es seit der Wiedervereinigung Deutschlands in Sachsen nicht, obwohl das Wissen über Bienen in der tierärztlichen Approbationsverordnung enthalten ist und während des Veterinärmedizinstudiums gelehrt wird“, erklärt Tierärztin und Projektmitarbeiterin Dr. Julia Dittes. Besonderer Fokus liegt auf der Prävention und Bekämpfung von Krankheiten wie der Varroamilbe und Virusinfektionen. Zudem soll das Wissen über moderne Imkereipraktiken verbreitet und gestärkt werden. 

Bis zum Ende des Jahres wertet das Team den Fragebogen und die Ergebnisse der Proben aus. Damit wollen die Forschenden feststellen, welche Krankheitserreger nachweisbar sind und ob es dabei regionale Unterschiede innerhalb Sachsens gibt. Dr. Dittes und ihre Mitarbeiterinnen verfolgen die Entwicklung der Bienenvölker auch über den Winter und planen die Fortführung des Projektes.

Um die Gesundheit und die Haltung von Bienen geht es auch in der dreiteiligen E-Learningreihe Grundkurs Bienen, die Tierärzt:innen auf Myvetlearn.de zur Verfügung steht. Die Kursreihe ist geeignet zur Weiterbildung für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Bienen/den Fachtierarzt für Bienen.

HTWD

Pestizide in Kombination mit Fungiziden sind Gefahr für Honigbienen

In Kombination mit Fungiziden können Insektizide einen negativen Einfluss auf die Entwicklung und die Lebensdauer von Honigbienen haben. Das geht aus einer Studie der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (JMU) hervor. Ein Forschendenteam des Biozentrum der JMU untersuchte zog Honigbienen im Labor und mischte ihnen verschiedene Pflanzenschutzmittel ins Futter – zum einen in Konzentrationen, wie sie in der Umwelt vorkommen, zum anderen in zehnfach höherer Dosierung. Neben dem Neonikotinoid Acetamiprid fütterten die Wissenschaftler:innen eine Mischung der Fungizide Boscalid und Dimoxystrobin (beides pilztötende Mittel) sowie eine Kombination aus dem Neonikotinoid und den zwei Fungiziden.

Während die niedrigere Neonikotinoid-Dosierung allein keinen Einfluss auf die Überlebensraten der Bienen hatte, zeigte die Kombination mit den Fungiziden eine signifikant erhöhte Sterblichkeit der erwachsenen Bienen. „Das ist ein alarmierender Befund, da Honigbienen durch ihren großen Flugradius mit vielen verschiedenen Pflanzenschutzmitteln in Kontakt kommen“, erklärt Doktorandin Sarah Manzer, Erstautorin der Studie.

Die Forschenden konnten belegen, dass sich die Pflanzenschutzmittel gegenseitig in ihrer Wirkung verstärken können und miteinander interagieren. Außerdem sei es möglich, dass es nur bei niedrigen, nicht aber bei hohen Konzentration zur Interaktion komme, und umgekehrt. „Hier klaffen in der Pestizidforschung Wissenslücken, die wir nun mit einem weiteren Puzzleteil verkleinern konnten“, so die JMU-Forscherin. Nach Ansicht der Würzburger Wissenschaftler:innen sind weitere Versuche unerlässlich, um die Wirkung von Pflanzenschutzmittelmischungen noch besser zu verstehen.

Um die Haltung, die Gesundheit und den Schutz von Bienen geht es unter anderem auch in der gleichnamigen vierteiligen E-Learning-Reihe, die Tierärzt:innen zur Online-Fortbildung auf Myvetlearn.de zur Verfügung steht. Die Kursreihe ist geeignet zur Weiterbildung für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Bienen/den Fachtierarzt für Bienen.

JMU Würzburg

Antibiotika-Verbrauchsmengen 2023 weiter gesunken

In der vergangenen Woche hat das Bundesinstitut für Risikoforschung (BfR) den Bericht Antibiotika-Verbrauchsmengen und Therapiehäufigkeit 2023 veröffentlicht. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Verbrauchsmenge von Antibiotika bei Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten insgesamt zurückgegangen. Von den insgesamt gemeldeten Abgabemengen (478 Tonnen) wurden annähernd 50 Prozent bei Schweinen eingesetzt (232 t). Mit 23 % der Gesamtverbrauchsmengen folgen die Rinder (109 t) sowie Pute (69 t) und Huhn (68 t).

Erstmals wurden Daten zur Anwendung von antibiotischen Arzneimitteln bei neu zugegangenen Kälbern (Kälber, die nicht im Geburtsbetrieb gehalten werden), Milchkühen und Zuchtschweinen erhoben. Neu ist auch, dass die Mitteilungsverpflichtung für antibiotische Anwendungen von den Tierhaltenden auf die Tierärzt:innen übergeht.

Zwecks Anpassung des Tierarzneimittelgesetzes an die europäischen Vorgaben wurden zudem für Schweine und Rinder diverse Änderungen vorgenommen. Diese sind detailliert in dem Bericht aufgeführt und nachzulesen.

Mehr Informationen und Ratschläge zur Antibiotikaminimierung im Stall bietet auch das Projekt VetMAB.de, das zahlreiche anerkannte Online-Fortbildungen für Landwirt:innen und Tierärzt:innen zu dieser Thematik anbietet. Zudem können sich Tierärztinnen und Tierärzte unter Myvetlearn.de in Bezug auf die Antibiotikaminimierung bei Masthähnchen, Legehennen und Puten sowie bei Rindern und Schweinen fortbilden. Für Studierende der Veterinärmedizin sind die VetMAB-Module kostenfrei zu belegen.

BfR

Verhaltungsstörungen bei Schweinen durch Wühlareale vermeiden

Schweine sind neugierige Tiere und lieben es, ihre Umgebung zu erkunden und zu wühlen. Abgesehen von der Freilandhaltung gibt es aber kaum Haltungssysteme, die den Tieren dieses arttypische Verhalten ermöglichen. Mangelt es den Tieren jedoch an adäquaten Wühlmöglichkeiten, kann es zu Verhaltensstörungen wie Schwanzbeißen kommen. Noch gibt es jedoch nur wenig Erfahrung zum Bau und Management von Wühlarealen in Mastschweineställen.

Ein neues Merkblatt des Forschungsinstituts für biologischen Landbau (Fibl) bereitet aktuelle Erkenntnisse aus Praxis und Wissenschaft auf und gibt Einblicke für eine tiergerechte Haltung. Zudem zeigen die beiden Autorinnen Mirjam Holinger und Manuela Helbing (beide Fibl) anhand von drei Beispielen, wie Landwirt:innen die Balance zwischen tiergerechter Haltung und betrieblichen Anforderungen finden können. Das Merkblatt soll als Orientierungshilfe dienen für alle, die mehr über die Gestaltung von Ausläufen mit Wühlarealen erfahren möchten.

Wie aus dem Merkblatt hervorgeht, ist Stroh, insbesondere wenn es nur in geringen Mengen eingestreut wird, kein ideales Wühlmaterial. Am besten eignen sich erdähnliche Substanzen, wie Krippenreste vom Rindvieh, Langstroh, Gemüsereste, Rindenschnitzel, Äste oder Erde. Empfohlen wird zudem das Untermischen von Maiskörnern, Karotten oder anderen Leckereien wie Pellets, um das Wühlmaterial für die Tiere attraktiver zu machen. Die Schweine verbringen mehr Zeit mit dem Wühlen und das gelegentliche Finden von Futter setzt einen belohnenden Anreiz.   

Schweizerbauer

One Health-Ansatz unerlässlich zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen

Antibiotikaresistenzen stellen weltweit ein ernstes Problem dar. Der zunehmende unsachgemäße Einsatz von Antibiotika, schlechte Hygiene und unzureichende Kontrollmaßnahmen haben zur Entstehung arzneimittelresistenter Bakterien beigetragen, die sich an der Schnittstelle zwischen Mensch, Tier und Umwelt ausbreiten können. Die Bacterial Priority Pathogens List (BPPL) bietet Leitlinien für die Entwicklung neuer und notwendiger Behandlungen, um die Ausbreitung der antimikrobiellen Resistenz (AMR) zu stoppen. In der aktualisierten Liste wurden fünf Erreger-Antibiotika-Kombinationen aus der BPPL 2017 entfernt und vier neue Kombinationen hinzugefügt.

Die Notwendigkeit der Entwicklung eines One Health-Ansatzes tritt immer mehr in den Vordergrund. Dieser Ansatz, der die enge Verbindung zwischen der Gesundheit von Menschen, Tieren und der Umwelt anerkennt, ist nach Meinung der Wissenschaftlerin Elena Ponzo (Universität Messina, Italien) der einzige Weg, um die globale Bedrohung für die Gesundheit von Mensch und Tier zu stoppen. Gemeinsam mit ihrem Team hat Ponzo in einem gerade veröffentlichten wissenschaftlichen Bericht betont, dass die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDGs) gefährdet ist. Sie fordert eine internationale Zusammenarbeit, um nachhaltige Lösungen zu finden, sowie spezifische Maßnahmen in verschiedenen Bereichen, um den Antibiotikaeinsatz weltweit zu regulieren.

Ein wichtiger Schritt in diesem Prozess sei die weltweite Überwachung des Antibiotikaverbrauchs in menschlichen, tierischen und umweltbezogenen Bereichen. Laut dem Bericht sei eine verstärkte globale Überwachung der Arzneimittelresistenzen entscheidend, um frühzeitig auf Veränderungen reagieren zu können und wirksame Gegenmaßnahmen zu entwickeln.

Auch das Portal VetMAB.de hat das Ziel, die Haltungsbedingungen und damit die Tiergesundheit zu verbessern und so den Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren zu reduzieren. Landwirt:innen und Tierärzt:innen stehen zahlreiche Online-Fortbildungen zur Verfügung.

Researchgate

Vet-Magazin

Veterinärbehörden in Niedersachsen stellen Zusammenarbeit mit Landwirtschaftsministerium weitgehend ein

Seit zwölf Jahren haben die Veterinärbehörden der niedersächsischen Landkreise erfolglos gegen eine massive Unterfinanzierung gekämpft. Laut Informationen des Präsidiums des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) geht es um ein Defizit von 41 Millionen Euro. Als Konsequenz werden ab 1. September 2024 alle Landkreise ihre Beschäftigten aus den Arbeitsgruppen des Landes zurückziehen. Ausgenommen seien nur zwingend erforderliche Termine (Krisenfällen bei Tierseuchen oder lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche).  

„Bürgerinnen und Bürger, die Landwirtschaft und die der Lebensmittelüberwachung unterliegenden Betriebe sind nicht berührt“, bekräftigt Pressesprecher Ulrich Lottmann. Der Boykott betreffe zunächst ausschließlich zusätzliche Tätigkeiten im Binnenverhältnis von Landwirtschaftsministerium und den Landkreisen. „Der Begriff Boykott ist mit Bedacht gewählt und betrifft das Wirken in innerorganisatorischen Arbeitsgruppen“, so Lottmann. Es handele sich ausdrücklich nicht um einen Streik, da die Veterinärbehörden weiterarbeiteten.

„Wir bringen allein in 46 Landesgremien unsere fachliche Expertise und Erfahrungen aus der Praxis ein. Hinzu kommt eine große Zahl an Dienstbesprechungen, in denen das Ministerium von unserem Sachverstand profitiert, aber nicht für eine faire Kostenerstattung sorgt“, betont NLT-Präsident und Landrat des Landkreises Friesland Sven Ambrosy.

Die Landesregierung hofft, dass dieser Rückzug nicht von Dauer ist, und appelliert an den NLT, diese Entscheidung zu überdenken. „Die Kommunen und Landkreise stehen unter großem finanziellem Druck, um die ihnen übertragenen Aufgaben bewältigen zu können”, erklärt Pressesprecherin Natascha Manski. „Das erkennen wir an – gleichwohl ist der angekündigte Rückzug des NLT aus wichtigen Gremien im Veterinärbereich hoffentlich nicht von Dauer, denn unsere gemeinsamen Bemühungen um die Verbesserung und Weiterentwicklung beispielsweise beim Tierschutz werden in diesen Gremien konkretisiert.“ 

Das Landwirtschaftsministerium werde sich aber dafür einsetzen, dass die Mehraufwendungen der kommunalen Behörden gezielt ausgeglichen werden. Innerhalb der Landesregierung, aber auch mit den regierungstragenden Fraktionen sowie dem NLT, würden dazu intensive Gespräche geführt. Das allein genügt dem NLT nicht. „Wir nehmen diese Aufgaben nicht als Selbstverwaltung wahr, sondern als Dienstleister des Landes Niedersachsen. In einem letzten Versuch haben wir vor der Haushaltsklausur des Kabinetts eine Lösung gefordert – erneut vergeblich. Zwölf Jahre vertrösten ohne irgendeine Entlastung sind ein grobes Foul. Deshalb zeigen wir der Landesregierung die gelbe Karte“, macht NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer deutlich.

Land und Forst

NLT

Hessen erweitert Imkerei-Förderung

Um die Bestände der Honigbienen zu erweitern und damit die flächendeckende Bestäubung der Kultur-und Wildpflanzen zu gewährleisten, unterstützt Hessen die Imker:innen in seinem Land durch sektorspezifische Fördermaßnahmen. Neben der Aus- und Fortbildung und Vortragsveranstaltungen sowie Imkertagen und besonderen Schulungsprojekten, sollen vor allem Maßnahmen zur Verbesserung der Zucht und Haltung von Honigbienen finanziell unterstützt werden. Weiterhin können Investitionen des Landesverbandes Hessischer Imker e.V. oder der erwerbsmäßig tätigen Imker:innen gefördert werden.

Die Zuwendungen werden als Projektförderung in Form von Zuschüssen als Anteil- oder Festbetragsfinanzierung gewährt. Die Finanzierungsart richtet sich nach den jeweiligen Fördergegenständen. Zuständige Bewilligungsstelle ist das Regierungspräsidium Gießen. Die entsprechenden Anträge sind grundsätzlich online über das Agrarportal der WI Bank zu stellen. Für die Gewährung von Fördermitteln für das laufende Jahr gilt die Antragsfrist bis 30. September.

Auch das Agrar-Umweltministerium Brandenburg hat das Ziel, die Bienenstände zu erhöhen. Über über eine neue Richtlinie unterstützt das Land daher angehende Neuimker:innen bei ihrem Start in die Bienenhaltung mit bis zu 1.000 Euro für die Erstausstattung. „Viele aktive Imkerinnen und Imker im Land gehören mittlerweile älteren Jahrgängen an. Eine Daueraufgabe bleibt es daher, im Land jüngere Menschen zu gewinnen, die Interesse an der Bienenhaltung haben und dieses alte, spannende Handwerk im Haupt-, im Nebenerwerb oder als Hobby ausüben. Brandenburg hat eine lange Tradition der Imkerei, denn nachgewiesen ist das Halten von Bienen zur Honiggewinnung in der Mark bereits seit dem Jahr 965. Die Zahl der Bienenvölker in Brandenburg ist erfreulicherweise seit zehn Jahren wieder ansteigend und wir arbeiten daran, dass dies so bleibt. Deshalb unterstützen wir mit der Richtlinie Neuimkerinnen und Neuimker bei der Anschaffung der Erstausrüstung“, erklärt Agrar-Umweltstaatssekretärin Anja Boudon.

Um die Gesundheit und die Haltung von Bienen geht es auch in der dreiteiligen E-Learningreihe Grundkurs Bienen, die Tierärzt:innen auf Myvetlearn.de zur Verfügung steht. Die Kursreihe ist geeignet zur Weiterbildung für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Bienen/den Fachtierarzt für Bienen.

Regierungspräsidium Gießen

Tierärztetag West – Der Kammerkongress in Dortmund

Am Freitag, den 30. August geht zum ersten Mal der Tierärztetag West – Der Kammerkongress in Dortmund an den Start, die Fortsetzung des bisher durchgeführten Nordrhein-Westfälischen Tierärztetages. Bis zum 1. September erwartet die teilnehmenden Tierärzt:innen ein umfassendes Fachprogramm, das sich aus Vorträgen und Seminaren zu Klein- und Heimtieren sowie Pferden und Nutztieren zusammensetzt. Veranstalter ist die Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft (DVG) mit Sitz in Gießen.

Fachliche Unterstützung erhält die Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft (DVG) als Veranstalter von den Tierärztekammern Nordrhein, Westfalen-Lippe, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland. So wird das Vortragsprogramm auch aus Themen zu Zukunfts-Perspektiven in der tierärztlichen Praxis im Hinblick auf Techniken wie Künstliche Intelligenz, Digitalisierung und Telemedizin insbesondere auch unter dem Aspekt rechtlicher Vorgaben bestehen.

Auch die Tierärzt:innen im Öffentlichen Dienst werden nicht zu kurz kommen. Sie können sich mit verschiedenen Vorträgen, unter anderem zum Tierschutz und Seuchenprävention, fortbilden. Tiermedizinische Fachangestellte können auf dem Tierärztetag West an einem Vortragsprogramm und an zwei Seminaren teilnehmen. Zudem können die Teilnehmenden eine innovative Industrieausstellung besuchen und sich dort über neue sowie über bewährte Produkte und Dienstleistungen für die Praxis informieren. 

Vetion.de wird vor Ort sein und anschließend eigene Eindrücke in einem Beitrag schildern.

Tierärztetag West

Tierärzt:innen in MVP am Limit

Neben der Afrikanischen Schweinepest (ASP) und der Geflügelpest breitet sich nun auch die Blauzungenkrankheit (BTV) in verschiedenen Regionen Deutschlands aus. Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den Ländern, in dem alle drei Tierseuchen grassieren, deren Bekämpfung die dort ansässigen Tierärzt:innen an ihre Grenze bringt. So befürchtet der Präsident der Landestierärztekammer MV, Dr. Holger Vogel, eine drohende Eskalation im Veterinärwesen. Hinzu komme der hohe bürokratische Aufwand, der den Arbeitsdruck noch zusätzlich erhöhe. Erste Versorgungslücken seien in MV bereits jetzt zu erkennen.

Die Veterinärämter arbeiten mit Hochdruck an der Koordinierung der Seuchenmaßnahmen. Die Schweinepestfälle, u. a. in den angrenzenden Bundesländern, verlangten von den Amtstierärzt:innen höchste Einsatzbereitschaft, um die Seuche einzudämmen, aufzuhalten und zu tilgen. Dazu gehört auch der Bau und die Abnahme der ASP-Schutzzäune sowie die gesamte Tierseuchendiagnostik. „Das zerrt am Personalbestand“, so der Kammerchef, der eine „unverzügliche“ personelle Entlastung fordert.

Allmählich gerate die tierärztliche Versorgung in Mecklenburg in Gefahr. Noch sei die Grundversorgung gesichert, meinte Vogel. Mittlerweile gebe es aber erste Lücken bei der Versorgung, so z.B. in der Hobbyhaltung von Hühnern und Enten. Auch der tiermedizinische Nachwuchs entscheidet sich immer häufiger gegen die Nutztiermedizin, nicht zuletzt, weil inzwischen viel Arbeitszeit in die anwachsenden Dokumentationspflichten einfließt. „Da steht dann die Betreuung des Einzeltiers oftmals nicht mehr ausschließlich im Vordergrund“, sagt Vogel, der auch der Präsident der Bundestierärztekammer ist, abschließend.

Nordkurier

Tierarztmangel.de

Schrumpfende Rinderbestände in Rumänien wegen extremer Trockenheit

Ungewöhnlich hohe Temperaturen und kaum Niederschläge bereiten den Menschen in Rumänien große Sorgen. Besonders die Landwirt:innen geraten wegen der extremen Trockenheit an ihre Grenzen. In einigen Regionen könne noch nicht einmal die Herbsternte vorbereitet werden. Der Boden ist aufgrund des dramatischen Wassermangels trocken ist, um Dünger aufzunehmen. Die eingeschränkte Futterversorgung hat bereits die Viehbestände massiv schrumpfen lassen. Schon vor dem Sommer mussten die Rinderhalter:innen ihr Winterfutter verfüttern. Viele sind daher gezwungen, ihr Vieh frühzeitiger an Schlachthöfe zu verkaufen. Doch gleichzeitig haben sich die Schlachtpreise halbiert.

Das hat zur Folge, dass immer mehr Betriebe aufgeben. Besonders betroffen sind kleinere Betriebe. Insgesamt haben sich die Rinderbestände von ehemals 7 Mio. Kühen auf noch etwas mehr als eine Million reduziert. Die Zukunft für die verbleibenden Tiere bleibt jedoch ungewiss. Ist ein Betrieb erst einmal geschlossen, sei es laut Verband der Viehzüchter schwer, ihn wieder in Gang zu bringen. Hilfe erhoffen sich die Landwirt:innen vom Staat. Der rumänische Landwirtschaftsminister Adrian Chesnoiu hat finanzielle Hilfen zugesagt. Ab Oktober sollen die Landwirt:innen 200 Euro pro Hektar erhalten. 

Agrarheute

Euronews

ASP-Risikoampel zeigt Mängel in Biosicherheit auf

Aktuell breitet sich die Afrikanische Schweinepest (ASP) in Deutschland weiter aus. Niedersachsen gehört zu den Bundesländern, die bislang von der Tierseuche verschont blieben. Um zu verhindern, dass ASP-Erreger in die Betriebe eingeschleppt werden, ist eine hohe Biosicherheit von großer Bedeutung. Die ASP-Risikoampel ist ein kostenloses Online-Tool, das den Betrieben zur Risikobewertung eines Eintrags von ASP, sowohl in Offenstallhaltungen als auch in geschlossenen Ställen, zur Verfügung steht. Neben gesetzlichen Vorgaben finden die Landwirt:innen auch aktuelle fachliche Empfehlungen mit dem Schwerpunkt der ASP-Prävention. Sie versteht sich als Ergänzung zu den Vorgaben der Schweinehaltungshygieneverordnung und weiteren Biosicherheitsempfehlungen und umfasst auch einige (EU-konforme) Vorgaben zu Früherkennung und Dokumentation.

Um einen eventuellen Nachbesserungsbedarf zu identifizieren, müssen insgesamt 119 Fragen beantwortet werden. Das Tool errechnet auf Basis der Antworten, wie hoch das Eintragsrisiko des eigenen Betriebs ist. Zudem wird die individuelle Risikoeinschätzung nach verschiedenen Bereichen unterteilt. „Machen Sie mit. Nutzen Sie unser Tool und finden Sie heraus, wo es auf Ihrem Betrieb Sicherheitslücken gibt“, lautet der Appell von Dr. Barbara Grabkowsky an die Schweinehalter:innen in Niedersachsen. Sie hatte an der Entwicklung der Risikoampel mitgewirkt, die 2019 erstmals veröffentlicht wurde und nun in der überarbeiteten Version 2.0 von 2023 zur Verfügung steht.

Die 7-teilige Online-Fortbildungsreihe Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung von Myvetlearn.de bietet Tierärzt:innen in allgemeinen und tierartspezifischen Kursen fundiertes Wissen zu den Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen in Beständen verschiedener Tierarten. In Kurs 4 der Reihe geht es um Maßnahmen und Hinweise zur Biosicherheit für Schweinebestände. 

Land und Forst

Biolandwirtschaft sorgt für gesündere Honigbienen

Honigbienen gehören zu den wichtigsten Bestäubern in der Landwirtschaft. Mehr als 600 heimische Nutz- und Wildpflanzen sind auf diese Bestäuber angewiesen. Daher ist die Gesundheit der Bienenvölker von elementarer Bedeutung. Gemäß einer Studie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) und der Universität Göttingen wachsen die Völker stärker und sind insgesamt gesünder, wenn sie in der Nähe von Blühstreifen und ökologischer Landwirtschaft angesiedelt sind.

Nachdem die Forschenden Daten von 32 Bienenvölkern an 16 Standorten über ein Jahr gesammelt und ausgewertet hatten, konnten sie belegen, dass die Bienenkolonien, die in der Nähe von Biolandwirtschaft platziert waren, ein besseres Wachstum aufwiesen. Einen Grund dafür sehen die Wissenschaftler:innen in der geringeren Belastung durch Parasiten, insbesondere durch die Varroa-Milbe, die zu den gefährlichsten Honigbienenschädlingen gehört und für Bienen tödliche Viren übertragen kann. Auch hätten das vielfältigere Nahrungsangebot sowie der geringere Einsatz von Pestiziden das Immunsystem der Bienen gestärkt, so die Forschenden.

Im Gegensatz dazu hatten mehrjährige naturnahe Lebensräume für die Honigbienen eher Nachteile: Größere Flächenanteile bedeuteten in der Regel einen größeren Befall mit Varroa-Milben. „Naturnahe Flächen sind trotzdem ein wichtiges Instrument, um die Artenvielfalt zu fördern, und sie dienen vielen Tieren als Lebensraum. Nur im Fall der Honigbienen ist es eben anders”, erklärt Bienenforscher Prof. Dr. Robert Paxton von der MLU. Die Erkenntnisse der Studie könnten helfen, das Landschaftsmanagement noch besser auf Bienen und andere Bestäuber auszulegen.

Um die Gesundheit und die Haltung von Bienen geht es auch in der dreiteiligen E-Learningreihe Grundkurs Bienen, die Tierärzt:innen auf Myvetlearn.de zur Verfügung steht. Die Kursreihe ist geeignet zur Weiterbildung für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Bienen/den Fachtierarzt für Bienen.

MLU

Blauzungenkrankheit auch in Bayern nachgewiesen

Die Blauzungenkrankheit (BTV) greift in Deutschland weiter um sich. Nun hat die Tierseuche auch Bayern erreicht. Die BTV wurde bei einzelnen Tiere eines Schafe haltenden Betriebs in Aschaffenburg festgestellt. Der Nachweis wurde bereits durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt.

Somit verliert nun auch Bayern als letztes Bundesland den Status „seuchenfrei“ in Hinsicht auf die BTV. Die Bundesländer haben sich jedoch geeinigt, dass Verbringungen in nicht freie Gebiete innerhalb Deutschlands ohne Erfüllung spezifischer Bedingungen erfolgen können. Im Rahmen des aktuellen BTV3-Seuchengeschehens wurden deutschlandweit bislang mehr als 2.900 Fälle amtlich bestätigt.   

Bayerische Staatsregierung

Fleischwirtschaft fordert bundesweit einheitliche Datenbank für Tierhaltungskennzeichnung

Spätestens ab dem 1. September 2025 gilt für alle Beteiligten in der Schweinebranche die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung. Ab dann muss unverarbeitetes Schweinefleisch nach den Haltungsformen „Stall“, „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ oder „Bio“ gekennzeichnet sein.

Während Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir das neue Tierhaltungskennzeichnungsgesetz als einen wichtigen Baustein beim Umbau der Tierhaltung sieht, bemängelt der Verband der Fleischwirtschaft e.V. (VDF) erhebliche Defizite bei der Registrierung und Datenverarbeitung, um das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz umzusetzen. Um ein Scheitern zu verhindern, fordert die Schlachtbranche eine bundesweit einheitliche Datenbank.

„Es ist ein Stück aus dem Tollhaus, dass es bisher keine bundeseinheitliche Datenbank gibt, in der die Landwirte ihre Haltungsform melden und die nachfolgenden Verarbeitungsstufen diese abrufen können“, so Steffen Reiter, VDF-Hauptgeschäftsführer. Aus Sicht der Fleischwirtschaft ist bisher völlig unklar, wie insbesondere die nachfolgende Schlachtstufe die Informationen zu den jeweiligen staatlichen Haltungsformen der landwirtschaftlichen Erzeuger abrufen kann. 

Auch die Bundesländer fühlen sich allein gelassen. In einem gemeinsamen Schreiben beklagen sie, dass gravierende Schwachstellen und Regelungslücken in der Ausgestaltung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes zu finden sind. Vor allem massive Vollzugshindernisse, insbesondere in der Überwachung, stärken laut Baden-Württembergs Agrarminister Peter Hauk nicht das Verbrauchervertrauen, sondern können sogar gegenteilig wirken. Ebenso fehlt ihm eine Verzahnung mit privatwirtschaftlichen Initiativen wie der Initiative Tierwohl (ITW) sowie eine gesicherte Finanzierung. „Eine verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung kann einen Beitrag für mehr Transparenz, Verbraucherschutz und Tierwohl leisten. Diesen Anspruch erfüllt das aktuelle Tierhaltungskennzeichnungsgesetz nicht!“, lautet Hauks Fazit.

Verband der Fleischwirtschaft e.V. (VDF)

Ministerium Baden-Württemberg

Blauzungenkrankheit erreicht Thüringen und Sachsen-Anhalt

Nach Mecklenburg-Vorpommern ist die Blauzungenkrankheit (BTV) erstmals nun auch in Thüringen und Sachsen-Anhalt aufgetreten. Betroffen von der Tierseuche sei jeweils ein Schaf im Landkreis Eichsfeld und Nordhausen in Nordthüringen, wie das Gesundheitsministerium mitteilt. „Der heiße und feuchte Sommer beschleunigt die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit enorm, da er Stechmücken ideale Bedingungen bietet”, erklärt Gesundheitsministerin Heike Werner. Die Ministerin appelliert an alle Halter:innen von Rindern, Schafen, Ziegen und Neuweltkameliden, ihre Tiere dringend gegen die BTV zu impfen.

Am vergangenen Mittwoch wurde das Blauzungenvirus Serotyp 3 (BTV3) erstmals auch im Landkreis Harz und im Altmarkkreis Salzwedel nachgewiesen. Auf Grund der Ausbrüche hat nun Sachsen-Anhalt ebenfalls seinen Status als “BTV-frei” verloren. Das bedeutet, dass für das Blauzungenvirus empfängliche Tiere nur unter bestimmten Bedingungen in BTV-freie Regionen innerhalb von Deutschland und der EU transportiert werden dürfen.

MDR

Halle.de

Startup entwickelt Verfahren für ökologisch unbedenkliche Fischzucht

Die Weltbevölkerung wächst stetig. Expert:innen prognostizieren, dass im Jahr 2050 die 10-Milliarden-Marke überschritten wird. Um die Menschen weltweit mit gesunder, proteinreicher Nahrung zu versorgen, forschen Wissenschaftler:innen an zahlreichen Projekten.

Eine vielversprechende Idee hat das Startup-Unternehmen Blue Planet Ecosystems, das gemeinsam mit der TU Wien eine Technologie entwickelt hat, um ein aquatisches Ökosystem auf kontrollierte Weise nachzubilden. Der geschlossene Kreislauf, in dem die Fischzucht stattfindet, verhindert, Schäden für die Umgebung. Mittels ausgeklügeltem Monitoring und hochentwickelter Verfahrenstechnik wird aus Luft und Sonne somit wertvolle Nahrung.

„Schon heute verwenden wir weltweit gewaltige Flächen für die Nahrungsmittelproduktion“, sagt Paul Schmitzberger, CEO von Blue Planet Ecosystems. „Auch wenn die Weltbevölkerung weiterwächst, sollten wir diesen Flächenbedarf keinesfalls ausbauen, sondern ihn möglichst reduzieren, um die Artenvielfalt auf unserem Planeten zu sichern.“

Die Umsetzung geht über drei Stufen: In Stufe 1 sorgen Mikroalgen durch Photosynthese für das Absorbieren von CO2 sowie die Umwandelung der Sonnenenergie in organische Verbindungen. In einer zweiten Einheit dienen diese Algen dann als Futter für Zooplankton – verschiedene kleine Lebewesen in einer Größe von Millimetern oder weniger. Dieses Zooplankton konzentriert die Nährstoffe, reinigt das Wasser und dient dann als Futtermittel für die dritte Einheit. In der dritten Einheit werden dann Fische oder auch Garnelen als Nahrungsmittel gezüchtet. Das anschließende Zurückführen des Abwassers dieses Fischtanks in die erste Stufe schließt wiederum den Kreislauf.

„Auf diese Weise können wir auch mit der knappen Ressource Süßwasser sehr sparsam umgehen – das war uns besonders wichtig“, sagt Cécile Deterre, CTO. „Es ist auf diese Weise also sogar möglich, in kargen Wüstengebieten Fische zu züchten – solange dort nur ausreichend Sonne scheint.“

Ein ausgeklügeltes Messsystem sorgt für die Stabilität dieses Kreislaufs. Trotz der nötigen Technik soll das Gesamtsystem einfach und leicht zu bedienen sein, auch um nicht auf speziell ausgebildetes Personal angewiesen zu sein. „Wenn man das System mal wissenschaftlich verstanden und in mathematischen Modellen beschrieben hat, lässt es sich etwa auch mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz sehr zuverlässig steuern. Ein Mensch, der zur Sicherheit die aktuellen Werte am Computerbildschirm mitverfolgt, kann viele solcher Fischfarm-Einheiten gleichzeitig überwachen“, so Oliver Spadiut.

Auf diese Weise sollen modulare Systeme entstehen, durch die man in vielen Regionen der Welt auf ökologisch unbedenkliche Weise wertvolle Nahrung erzeugen könnte – und das bei minimalem Platzbedarf. Man erhält Fisch oder Garnelen in bestens überwachter Qualität, ohne Antibiotika und ohne schädliche Auswirkung auf die Umwelt.

Schweizerbauer

Frankreich erfolgreich im Kampf gegen EHD

Die Epizootische Hämorrhagische Krankheit (EHD) ist eine Erkrankung von Wiederkäuern, vor allem Rindern, die sich durch plötzliches starkes Fieber, Blutungen an verschiedenen Körperstellen und Teilnahmslosigkeit der Tiere bemerkbar macht. Außerdem kann auch blutiger Durchfall auftreten. In Frankreich gab es im Herbst vergangenen Jahres eine extreme Häufung von EHD-Ausbrüchen in Rinderhaltungen. Seit September 2023 wurden insgesamt 4.330 Ausbrüche registriert.

Nach Informationen der Plattform für Tiergesundheit (ESA) konnte die Ausbreitung der Tierseuche in Frankreich nun gestoppt werden. Demnach haben sich die nach den Ausbrüchen verhängten Sperrzonen seit dem 7. Dezember 2023 nicht mehr verschoben und damit auch nicht über die Bretagne hinaus in Richtung Norden bewegt. Jedoch sind in Spanien und Portugal weitere EHD-Ausbrüche nachgewiesen worden. Wie die Plattform berichtet, gab es Ende Juni 2024 einen neuen Ausbruch in der spanischen autonomen Gemeinschaft Kastilien-La Mancha. Acht neue Nachweise wurden zudem aus dem Norden Portugals gemeldet.

Die EHD betrifft neben verschiedenen Hirsch- und Antilopenarten besonders Rinder. Die Krankheit , deren klinischen Symptome nicht von denjenigen der Blauzungenkrankheit zu unterscheiden sind, kann einen erheblichen Produktionsverlust verursachen, insbesondere in Milchviehbetrieben. Schafe und Ziegen können sich ebenfalls anstecken, zeigen aber selten erkennbare klinische Symptome.

Der Krankheitserreger wird durch den Stich von Mücken (Gnitzen) übertragen. Daher ist das Risiko der EHD-Übertragung besonders im Spätsommer und Frühherbst hoch. Ein Impfstoff gegen EHD ist weder in der Europäischen Union noch in der Schweiz zugelassen.

Schweizerbauer

Tierhaltungskennzeichnung wird unterschiedlich umgesetzt

Am 1. August 2023 ist das Gesetz für die staatliche, verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung (TierHaltKennG) in Kraft getreten. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Die Grünen) hatte das Gesetz vorgelegt, mit dem Ziel, mehr Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Haltungsform von Nutztieren zu schaffen und so Verbraucher:innen eine bewusste Kaufentscheidung zu ermöglichen. Bislang haben die Bundesländer das Gesetz jedoch unterschiedlich umgesetzt.

Während Bayern noch dabei ist, ein elektronisches Portal für die Meldungen der Schweinehalter:innen zu entwickeln und die Meldefrist zunächst verlängert hat, hat Schleswig-Holstein am vergangenen Freitag (26. Juli 2024) das Meldeverfahren zur staatlichen Tierhaltungskennzeichnung noch kurz vor dem Fristende gestartet. Die Mitteilung ihres Haltungssystems können die Halter:innen über ein bereitgestelltes Formular per Post oder E-Mail an das Landwirtschaftsministerium in Kiel vornehmen.

Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hatte bereits im Juni 2024 die Halter:innen von Mastschweinen im Alter von zehn Wochen bis zur Schlachtung aufgefordert, dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) als zuständige Behörde bis 1. August 2024 entsprechend Meldung zu geben, in welches Haltungssystem ihre Schweinehaltung einzuordnen ist. Ohne Meldung sei in Niedersachsen keine Vermarktung möglich, heißt es von behördlicher Seite.

Özdemir hatte die Vorreiterrolle Niedersachsens bei der Umsetzung des Kennzeichnungsgesetzes sehr begrüßt. „Gut, dass Niedersachsen vorangeht – und nichts anderes hätte ich auch von dem Bundesland mit der meisten Schweinehaltung erwartet. Damit können die Landwirtinnen und Landwirte dort nun ihre Meldungen vorbereiten und das schafft natürlich Planungssicherheit“, so der Minister.

Auch in Thüringen und Baden-Württemberg hat das Meldeverfahren zur gesetzlichen Tierhaltungskennzeichnung begonnen. „Baden-Württemberg setzt die Vorgaben […] schlank und unbürokratisch um, sodass Landwirte so gering wie möglich belastet werden”, erklärte Landwirtschaftsminister Peter Hauk. Nach seiner Meinung habe der Bund trotz der Bemühungen der Länder um eine Überarbeitung des TierHaltKennG an dessen unbefriedigender Ausgestaltung festgehalten. Insbesondere die enthaltenen Übergangsregelungen hätten dazu geführt, dass den Ländern zu wenig Zeit für eine gute und einheitliche Lösung bliebe beziehungsweise gegeben wurde.

Agrarheute

Nachweis für Haltungsform von Eiern entwickelt

Mit einer innovativen Methode kann bestimmt werden, aus welcher Haltungsform ein Ei stammt. Ein Forscherteam am Deutsches Institut für Lebensmitteltechnik e. V. (DIL) in Quakenbrück hat diese Methode entwickelt, die mittels Kernspinresonanz-Spektroskopie (NMR-Spektroskopie) und einer Messegenauigkeit von nahezu 100 Prozent nachweist, ob ein Ei wirklich von ökologisch gehaltenen Legehennen stammt. Die tatsächliche Haltungsform lässt sich aus Eigelb-Proben ableiten, die mit einer Datenbank mit Referenzspektren abgeglichen werden.

Die Eigelb-Extrakt-Proben werden zunächst mittels 1H-NMR-Spektroskopie analysiert, wodurch Spektren erzeugt werden, die wiederum eine Art Fingerabdruck mit einem großen Informationsgehalt abbilden. Mit Hilfe von multivariaten Datenanalysen, maschinellem Lernen und Künstlicher Intelligenz (KI) haben die Forschenden für jede Haltungsform charakteristische Muster identifiziert und eine Datenbank sowie ein Authentizitäts-Modell aus diesen Referenzspektren erstellt, mit der die Muster abgeglichen werden können. In den Untersuchungen von rund 4.500 Eiproben konnten die Forschenden eine Genauigkeit von 99,9 Prozent erreichen. Zusätzlich kann die Rasse der Legehennen (Lohmann Selected Leghorn, Dekalb, Lohmann Brown, Sandys) mit einer Modellgenauigkeit von 98,4 Prozent ermittelt werden. 

Damit sich das Verfahren etabliert, müssen die Modelle mit weiteren authentischen Proben ergänzt werden und aktuell bleiben. Denn nur, wenn zusätzliche, teils noch nicht bekannte Einflussfaktoren wie etwa weitere Rassen und Futtermittel berücksichtigt werden, bleiben die Modelle aussagekräftig. Das DIL ist derzeit noch auf der Suche nach Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Verbänden für die Unterstützung der Weiterentwicklung dieser zukunftsweisende Analytik.

Das vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) geförderte Projekt hat nach Meinung der Forschenden ein großes Potenzial für die Lebensmittelüberwachung, etwa im Verdachtsfall oder bei Stichprobenuntersuchungen für den Handel und den Verarbeitungsbereich. Unternehmen können entsprechende Analysen beauftragen und damit zuverlässig überprüfen, ob der Stempelcode auf der Eischale die Haltungsform der Legehennen korrekt angibt. Dies stärkt das Vertrauen in die Echtheit von Bio-Eiern und somit die Nachfrage der Verbraucherinnen und Verbraucher nach Bio-Eiern.

BLE

ASP-Ausbruch in weiterem hessischen Schweinebetrieb

In Hessen im Landkreis Groß-Gerau ist in einem weiteren Betrieb die Afrikanische Schweinepest (ASP) festgestellt worden. Der betroffene Betrieb liegt in Trebur und hält etwa 1.800 Hausschweine. Diese müssen nun aus tierseuchenrechtlichen Gründen alle getötet werden. Damit sind bereits acht Betriebe im Kreis Groß-Gerau betroffen. Der erste ASP-Fall in Hessen war Mitte Juni 2024 bei einem Wildschwein im Kreis Groß-Gerau festgestellt worden. Seitdem findet in der Region eine großangelegte Kadaversuche statt. Mittlerweile wurden bereits 107 Kilometer sogenannter taktischer Elektrozäune aufgestellt. Diese sollen die Wanderung infizierter oder erkrankter Tiere verhindern. Rund 29.000 Hektar Fläche wurden bisher von Kadaversuchhunden und Drohnen abgesucht. Bislang wurden dabei 72 positive Fälle entdeckt.

Landwirtschaftsministerium Hessen

Bayern bereitet den Weg für Landtierarztquote

Ähnlich der bereits existierenden Landarztquote in der Humanmedizin treibt die Bayerische Staatsregierung die Landtierarztquote voran. Als nächster Schritt ist die Verbändeanhörung geplant. Die aktuelle Situation zeigt, dass sich gerade in ländlichen Regionen die Nachwuchsgewinnung in der Nutztierpraxis zu einer zunehmenden Herausforderung entwickelt. Dem demographischen Wandel ist es zudem geschuldet, dass die Zahl der tierärztlichen Praxen für Nutztiere immer weiter zurückgeht. Mit der Landtierarztquote will der Freistaat dieser Entwicklung entgegenwirken.

Das Vorhaben wurde als Teil des “Zukunftskonzepts Landtierärzte” vom Bayerischen Umwelt- und Verbraucherschutzministerium initiiert und hat das Ziel, eine flächendeckende tierärztliche Versorgung vor allem im Nutztierbereich sicherzustellen. So sollen Tierärzt:innen schon frühzeitig an den ländlichen Raum gebunden und der Kontakt zur Nutztierhaltung und zur tierärztlichen Versorgung von Nutztieren gefördert werden.

Für das Auswahlverfahren werden zunächst das Ergebnis eines Studieneignungstests für medizinische Studiengänge sowie erfolgreich abgeschlossene einschlägige Ausbildungen und Praktika im Bereich der Nutztiermedizin berücksichtigt. Anschließend finden strukturierte und standardisierte Auswahlgespräche statt, bei denen auch praktische Fähigkeiten geprüft werden.

Der Startschuss für die Landtierarztquote soll zum Wintersemester 2025/2026 erfolgen. Interessierten Bewerberinnen und Bewerbern wird empfohlen, sich bereits jetzt über die Termine für eine Teilnahme am Test für medizinische Studiengänge zu informieren, um die jeweiligen Anmeldefristen nicht zu versäumen.

„Eine Landtierarztquote ist ein wertvoller Baustein im Maßnahmenpaket, wir stellen damit die Weichen für optimale Versorgung schon bei der Ausbildung. Wir bringen den Gesetzesentwurf nach der Verbändeanhörung im Landtag ein und werden die Hochschulzulassungsverordnung anpassen. Unser Ziel: Start der Quote zum Wintersemester 2025/2026″, betont der bayerische Wissenschaftsminister Markus Blume.

Ministerium Bayern

Methan und Lachgas machen Großteil der Treibhausgasemissionen aus

Zwar sind die in der Landwirtschaft verursachten Treibhausgasemissionen im vergangenen Jahr weiter gesunken. Im Vergleich zu anderen Sektoren reicht der Rückgang jedoch nicht aus. Laut Informationen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) entfielen 2023 insgesamt knapp 9 % der gesamten Treibhausgasemissionen in Deutschland auf die Landwirtschaft.

Dabei haben Methan und Lachgas mit mehr als 80 % den größten Anteil ausgemacht, die mehrheitlich aus der Tierhaltung und dem Düngereinsatz stammen. Im Gegensatz dazu spielten CO2-Emissionen in der Landwirtschaft eine eher untergeordnete Rolle. In die Berechnung des BLE fließen außerdem Emissionen aus dem Betrieb landwirtschaftlicher Maschinen oder dem Heizen von Ställen mit ein. Bezogen auf das für 2030 anvisierte Minderungsziel von 57,4 Millionen Tonnen ist damit eine weitere Reduktion um knapp 5 % erforderlich.

BLE

Topagrar

Özdemir fordert langfristige Unterstützung der Landwirt:innen

Anlässlich der Ergebnisse des aktuellen Agrarbarometers der Landwirtschaftlichen Rentenbank fordert Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir von der Politik mehr Unterstützung der Landwirt:innen. „Die Tierhalterinnen und Tierhalterin Deutschland wissen sehr genau, dass es Veränderungen braucht, um ihre Höfe für die Zukunft gut aufzustellen. Ein stetig sinkender Fleischkonsum und der gesellschaftliche Wunsch nach mehr Tierschutz lassen nur diesen Weg zu. Der schon über ein Jahrzehnt andauernde Strukturbruch in der Branche ist dafür ein einschneidender Beleg, der sich nicht weiter ignorieren lässt. Allein zwischen 2010 und 2020 hat sich die Zahl der tierhaltenden Höfe nahezu halbiert. Die Befragung der Rentenbank zeigt eindrucksvoll, dass die Tierhalterinnen und Tierhalter jedoch bereit sind, sich auf die veränderten Rahmenbedingungen einzustellen“, sagt Özdemir.

Der Gesetzgeber sei in der Pflicht, für Verlässlichkeit und Planungssicherheit zu sorgen. Um die Landwirt:innen bei ihren Investitionen für mehr Tierwohl zu unterstützen, stellt das BMEL in den nächsten Jahren insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung. „Von den für dieses Jahr vorgesehenen 150 Millionen liegen bereits jetzt Anträge in Höhe von 60 Millionen Euro vor. Auch das ist eindrucksvoller Beleg für den Veränderungswillen auf den Höfen. Für 2025 erhöhen wir die Fördersumme für den Stallumbau dann wie geplant einmal um weitere 200 Millionen Euro“, verspricht der Minister.

BMEL

Weitere ASP-Ausbrüche in hessischen Schweinehaltungen

Im hessischen Kreis Groß-Gerau sind in zwei weiteren Schweinehaltungen Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen worden. Betroffen sind Betriebe mit 17 bzw. 170 Schweinen im Süden der Region, in der auch zuvor ASP-Fälle aufgetreten waren. Alle Tiere der betroffenen Betriebe müssen getötet werden, um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden. Das hessische Landwirtschaftsministerium appelliert an alle schweinehaltenden Betriebe in der Region, ihre Bestände täglich auf Krankheitserscheinungen hin zu untersuchen und diese umgehend dem Veterinäramt des Kreises zu melden. Auch ist die Bevölkerung aufgefordert, sich unbedingt an geltende Restriktionen zu halten.

Wie schon von der EU-Veterinärmission, die vor rund zwei Wochen die von der ASP betroffenen Regionen in Hessen und Rheinland-Pfalz besucht hatten, prognostiziert, sei die Viruslast in dem Gebiet rund um die Knoblochsaue und den Kühkopf besonders hoch. Dank der guten Krisenarbeit konnte eine Verschleppung in angrenzende Regionen bislang aber verhindert werden, teilt das Landwirtschaftsministerium mit.

Seit dem ersten ASP-Nachweis bei einem Wildschwein Mitte Juni 2024 wird das Kerngebiet mit Hilfe von speziell ausgebildeten Suchhunden und Drohnen nach weiteren Wildschweinkadavern abgesucht. Bislang wurden dabei 43 positiv getestete Kadaver entdeckt. Zudem sollen Elektrozäune entlang der Zone die Wanderung infizierter oder erkrankter Tiere nach außen verhindern. In Kürze ist auch die Aufstellung einer festen Umzäunung geplant, die für eine klare Abgrenzung zu nicht-infizierten Regionen sorgt.

Die Landestierärztekammer Hessen weist darauf hin, dass den praktischen Tierärzt:innen eine zentrale Rolle zukommt. Für sie gilt bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten, dass sie alle geeigneten Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung, Entwicklung und Ausbreitung von Seuchen ergreifen, ordnungsgemäße Diagnosen stellen, um Seuchen frühzeitig zu erkennen und sich aktiv an der Sensibilisierung für Tiergesundheit beteiligen. In Anbetracht des Seuchengeschehens sollten Schweinehalter:innen dahingehend beraten werden, welche Maßnahmen zusätzlich zu den Vorgaben nach der Schweinehaltungshygieneverordnung, in jeder Schweinehaltung (auch in Kleinstbetrieben und Hobbyhaltungen) dringend umgesetzt werden sollten. Die LTK Hessen weist erneut eindringlich auf die wichtige Bedeutung der Biosicherheit hin, die die Gefahr einer Infektion von Hausschweinen mit dem Virus der ASP weiter mindern kann. So sollten auch Kleintiermediziner:innen bei der Behandlung von Minipigs und anderen Hobbyschweinen die ASP bei ihrer Diagnostik einbeziehen.

Um die Biosicherheit in Schweine haltenden Betrieben geht es in Kurs 4 der Online-Fortbildung von Myvetlearn.de “Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung“.

Landwirtschaftsministerium Hessen

LTK Hessen

Europawahlen und Tiermedizin

Am 9. Juni 2024 hat Europa ein neues Parlament gewählt. Mit 186 Sitzen konnte sich auch dieses Mal die Europäische Volkspartei (EVP) durchsetzen. Die Sozialdemokraten bilden die zweitstärkste Partei. Da sowohl die Liberalen als auch die Grünen deutliche Verluste hinnehmen mussten, ist derzeit noch unklar, welche Auswirkungen das Wahlergebnis auf Themen wie Tierwohl und antimikrobielle Resistenzen (AMR) haben wird. Klassische konservative Themen wie Landwirtschaft und Ernährungssicherheit könnten aber nach Meinung des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte (bpt) politisch künftig höher gewichtet werden.

In Deutschland haben die Landwirt:innen (52%) und die Selbstständigen (35%) mehrheitlich die CDU/CSU gewählt. Bei beiden Berufsgruppen lag jeweils die AfD an zweiter Stelle. Wie die Freien Berufe gewählt haben, gibt die Auswertung nicht her.

Deutlich wichtiger als auf nationaler Ebene ist im Europäischen Parlament die Ausschussarbeit. Bis zum 17. Juli 2024 hat sich jedoch abgezeichnet, dass Norbert Lins den Vorsitz im wichtigen Agrarausschuss abgeben muss, der stattdessen von einer/m Vertreter/in der Partei der italienischen Ministerpräsidentin Meloni (Fratelli d’Italia) übernommen wird. Zudem scheinen die Überlegungen, den Umwelt- und Gesundheitsausschuss (ENVI) in zwei Ausschüsse aufzuspalten, nicht mehrheitsfähig zu sein. Dies würde laut bpt grundsätzlich den One-Health-Ansatz stärken.

bpt

Tierschutzbeauftragte fordert Nachbesserungen bei Tierschutzgesetz

Die Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung, Ariane Kari, fordert hinsichtlich der geplanten Novellierung des Tierschutzgesetzes noch Nachbesserungen. Gerade im Bereich der Anbindehaltung gehen nach ihrer Meinung die Regelungen nicht weit genug. Kari lehnt die im bisherigen Gesetzesentwurf aufgeführten Ausnahmeregelungen ab und fordert stattdessen ein Komplettverbot der Anbindehaltung. Die vom Kabinett vor zwei Monaten beschlossene Sonderregelung bezieht sich auf kleinere Höfe sowie die in Süddeutschland verbreitete Anbindehaltung von Rindern.

Zudem hofft die Tierschutzbeauftragte, die seit einem Jahr im Amt ist, auf  nachträgliche Änderungen bezüglich des Kappens von Schwänzen. So soll das für Lämmer vorgesehene Verbot des Schwänzekappens nach einer Übergangsfrist auch für Schweine gelten, für die sind bislang Ausnahmen vorgesehen sind. Weiterhin zeigt sich Kari nicht zufrieden mit der geplanten Regelung der Videoüberwachung in Schlachthöfen und möchte kleinere Betriebe ebenso wie größere Schlachthöfe zu Überwachungsmaßnahmen verpflichten. Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich im September in erster Lesung im Bundestag beraten.

Um das Tierwohl und den Schutz von Nutztieren geht es unter anderem auch in der Tierschutztagung am 12. und 13. September 2024 der ATF in Hannover (10 ATF-Stunden), die in diesem Jahr auch wieder als Hybridveranstaltung (Möglichkeit der Teilnahme vor Ort oder online im Live-Stream) angeboten wird.

Tagesspiegel

Wie Milchkühe auf Hitzestress reagieren

Für die nächste Zeit haben die Meteorologen wieder hochsommerliche Temperaturen vorhergesagt. Viele Menschen in Deutschland leiden unter dieser extremen Hitze, aber auch für Milchkühe bedeuten die hohen Temperaturen eine Belastung. Sie reagieren mit Hitzestress, der einen starken Einfluss auf das Wohlbefinden, die Gesundheit und die Produktivität der Tiere hat. Besonders gefährdet sind Kühe, die auf der Weide stehen. Um Hitzestresssymptome frühzeitig zu erkennen, sollten Landwirt:innen weidende Milchkühe zuverlässig überwachen. Hitzegestresste Kühe reduzieren unter anderem ihre Futteraufnahme, um die Wärmeproduktion bei der Verdauung zu minimieren. Wenn möglich, suchen diese Kühe Plätze im Schatten bzw. kühlere Bereiche auf. 

Ein Forschungsprojekt mit 38 Milchkühen in der Schweiz hat gezeigt, dass der umfassende Klimaindex (CCI), der die Umgebungstemperatur, die relative Luftfeuchtigkeit, die Windgeschwindigkeit und die Sonneneinstrahlung berücksichtigt, in enger Beziehung mit der Körpertemperatur der Kühe steht. Die Tiere reagieren jedoch sehr unterschiedlich auf die Hitzebelastung. Um herauszufinden, welche Reaktionen hitzegestresste Kühe zeigen, wurde anschließend das Verhalten von Kühen von vier kommerziellen Milchviehbetrieben auf der Weide in Bezug auf Hitzebelastung unter Praxisbedingungen untersucht. Auch hier konnten sehr ähnliche Verhaltensmuster wie im Experiment festgestellt werden. An Tagen mit hohem Temperatur-Feuchtigkeits-Index (THI) wurden die Kühe morgens häufiger in der Nähe der Tränke gesehen als an Tagen mit niedrigerem Index. Jedoch nicht am Nachmittag, wenn sie nahe beieinander oder im Schatten standen. 

„Abweichungen vom gewohnten Verhalten im Tagesverlauf, die mit weniger Liegen, mehr Bewegung und geringeren Abstände zueinander verbunden sind, können somit zur Überwachung von Hitzestress bei weidenden Milchkühen genutzt werden“, lautet das Fazit der Forschenden.

Schweizerbauer

Jetzt Jakobskreuzkraut bekämpfen

Auf immer mehr Weiden und Wegrändern findet sich das für Weidetiere giftige Jakobskreuzkraut (JKK). Vor allem Pferden kann das die jetzt gelb blühende Pflanze lebensbedrohlich werden, da sich ihr Toxin in der Leber anreichert und diese schädigt, ohne abgebaut zu werden. Aktuell zur Vollblüte ist der beste Zeitpunkt, die Pflanze zu bekämpfen. Mulcht man die Giftpflanze hingegen deutlich vor der Blüte, treibt sie wieder neu aus und versucht erneut zur Blüte und Samenbildung zu gelangen. Ein Schnitt oder Mulchen zur Vollblüte hingegen suggeriert der Pflanze, ihr Ziel erreicht zu haben, so dass sie absterben kann.

Neben den blühenden Pflanzen sind im Umkreis aber bereits häufig kleinere Pflanzen zu finden, die sich im nächsten Jahr zum Problem entwickeln können, da JKK zwei bis mehrjährig ist. Im ersten Jahr keimt die Pflanze aus dem Samen und entwickelt sich im Normalfall weiter bis ins Rosettenstadium. Im Folgejahr schiebt sie aus der Rosette den Blütenstängel, blüht und bildet dann den Samen aus. Die Blütezeit beginnt etwa Mitte bis Ende Juni und endet im September.

Bei geringer Unkrautdichte reicht es die Pflanzen auszustechen.

Wichtig ist, dass mit JKK belastetes Futter nicht verfüttert wird.

Topagrar

Neue Impfstoffe versprechen besseren Schutz gegen Schweine-Influenzavirus

Influenza-A-Viren infizieren Wild- und Hausschweine jeden Alters weltweit. Neben Biosicherheitsmaßnahmen und Herdenmanagement wird zur Bekämpfung von Infektionen bislang nahezu ausschließlich die Impfung von Muttersauen eingesetzt. Diese Impfstoffe, die auf inaktivierten Influenzaviren beruhen, können das Problem nicht vollständig lösen, denn Saugferkel erhalten zwar durch die Übertragung von mütterlichen Antikörpern (MDA) einen gewissen Immunschutz, aber Neugeborene können in der ersten Lebenswoche auch als asymptomatische Verstärker von Influenza-A-Viren fungieren.

Gemeinsam mit dem Institut für Virologie der Universität Freiburg/Br. und dem Institut für Virologie und Immunologie (IVI) in Bern/Mittelhäusern hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) eine Studie durchgeführt, in der neue Impfstoffkandidaten getestet wurden, die auch einen Einsatz direkt bei Ferkeln erlauben. Dazu wurden Ferkel aus einem betroffenen Bestand mit zwei neuartigen rekombinanten Impfstoffen immunisiert, die beide die genetische Information für Proteine eines Schweine-Influenzavirus enthielten, gegen die eine schützende Immunität induziert werden sollte. Im Vergleich mit zwei herkömmlichen Impfstoffen vermittelten die neuen rekombinanten Impfstoffe einen klar verbesserten Schutz in Belastungsinfektionen der Tiere mit einem Schweine-Influenzavirus. Neben der Verbesserung des Gesundheitszustandes der Schweine durch die Unterbrechung einer kontinuierlichen Übertragung von Influenza-A-Viren, könnten diese beiden neuartigen Impfstoffe auch das Risiko einer Übertragung von Schweine-Influenzaviren auf den Menschen verringern.

Die Studie „Neuartige rekombinante Impfstoffe vermitteln bei Ferkeln einen verbesserten Schutz gegenüber Influenza“ ist jetzt in der Zeitschrift npj vaccines erschienen.

FLI

Schweiz meldet Erfolg bei Tierseuchenbekämpfung

Die Schweiz zeigt sich zufrieden mit dem Gesundheitszustand der Nutztiere im Land. Wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) mitteilt, konnten im vergangenen Jahr alle Ziele der Tierseuchenbekämpfung erreicht werden. Mit Hilfe von Überwachungs- und Früherkennungsprogrammen sowie den Daten aus den obligatorischen Meldesystemen haben die Schweizer Veterinärbehörden den aktuellen Seuchenstand laufen kontrollieren und prüfen sowie den Nachweis der Freiheit dokumentieren können.

So erlangte der Alpenstaat den Seuchenfreiheitsstatus für die Infektiöse bovine Rhinotracheitis (IBR), die Enzootische bovine Leukose (EBL) und das Porcine reproduktive und respiratorische Syndrom (PRRS) sowie die Aujeszkysche Krankheit und die Brucellose der Schafe und Ziegen. Für die Bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE), die Bovine Virus-Diarrhoe (BVD), die Aviäre Influenza (AI), die Newcastle Disease (ND), die Salmonellen-Infektion des Geflügels sowie die bovine Tuberkulose konnten zudem die Ziele der Überwachungsprogramme erreicht werden. Weiterhin trat im Jahr 2023 kein Fall von Blauzungenkrankheit (BTV), Afrikanische Schweinepest (ASP) oder Tuberkulose beim Rotwild auf.

Schweizerbauer

Milliardenschweres Ausstiegsprogramm für Tierhalter:innen

Die frisch ernannte Landwirtschaftsministerin der Niederlande, Femke Wiersma, plant ein umfassendes Ausstiegsprogramm für Nutztierhalter:innen in Milliardenhöhe. Entsprechende Einzelheiten sollen im September 2024 präsentiert werden. Die Ministerin betont, dass dabei auch die Vorschläge ihres Vorgängers Piet Adema berücksichtigt werden sollen. Hohe Ausstiegszahlungen sollen mehr Tierhalter:innen dazu bewegen, die Tierhaltung aufzugeben. Noch ist es jedoch unklar, ab wann das neue Ausstiegsprogramm greifen soll.

Ferner kündigte die Ressortchefin in einem Brief an die Zweite Kammer des niederländischen Parlaments an, auf EU-Ebene die Bedeutung hoher Produktionsstandards in Handelsabkommen mit Drittländern zu betonen. Zudem sollen laut Ministeriumsplänen die Belastungen für Arbeitgeber:innen in der Landwirtschaft verringert werden, was der niederländische Bauernverband (LTO) begrüßt. Der Verband erhofft sich Lockerungen der bislang sehr strengen Rechtsvorschriften und Regelungen bzw. eine Reduzierung des Verwaltungsaufwandes sowie der Arbeitskosten.

Schweizerbauer

Schweiz startet letzte Stufe zur nachhaltigen BVD-Ausrottung

Die Bovine Virus-Diarrhoe (BVD) ist eine Viruserkrankung der Wiederkäuer, die zu den wirtschaftlich bedeutendsten Erkrankungen von Rindern zählt. Zu den typischen Symptome der BVD gehören Durchfall, Fieber, Kümmern und Infektanfälligkeit. Bei trächtigen Rindern kann die BVD zur Entstehung eines persistent infizierten Kalbes (PI) führen. Diese Tiere stecken sich bereits im Mutterleib an. Nach der Geburt verbreiten sie lebenslang BVD-Viren, was sie zur Hauptansteckungsquelle macht.

Die Schweiz hat sich die nachhaltige Ausrottung der BVD auf die Fahne geschrieben. Die letzte Meile der BVD-Ausrottung ist auf den 1. November 2024 gesetzt, nachdem das 2008 gestartete nationale Programm die Erkrankung bislang sehr erfolgreich bekämpft hat. Heute sind über 99 Prozent der Schweizer Rinderhaltungen amtlich anerkannt frei von BVD. Um zu verhindern, dass sich das Virus durch den Tierverkehr und mangelnde Wachsamkeit erneut in BVD-freie Betriebe einschleicht, sich hier sehr schnell ausbreitet und den bisherigen Erfolg zunichte macht, hat die Rinderbranche gemeinsam mit dem BLV und den kantonalen Veterinärdiensten entschieden, die nachhaltige Ausrottung der BVD in Angriff zu nehmen. 

Tierhaltende können ihren Bestand aktiv vor BVD schützen, indem sie nur Tiere aus einer Haltung mit vernachlässigbarem BVD-Risiko zukaufen. Das BVD-Risiko einer Rinderhaltung ist ab dem 1. November 2024 auf der Tierverkehrsdatenbank (TVD) oder dem elektronisch ausgefüllten Begleitdokument ersichtlich.

BLV

EFSA zeigt Tierwohlprobleme bei Tötung von Schafen und Ziegen auf

Laut einem wissenschaftlichen Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kann die Tötung von Schafen und Ziegen das Tierwohl stark beeinträchtigen, wenn keine wirksame Betäubung erfolgt ist. Die Behörde fordert Verbesserungen bei der Schlachtung, um Schmerzen, Stress oder Leiden der Tiere möglichst zu vermeiden.

In dem Gutachten sind die Sachverständigen zu dem Schluss gekommen, dass sowohl das Verbringen kleiner Wiederkäuer an die Schlachtstätte als auch deren Ruhigstellung für die Tötung das Tierwohl beeinträchtigen können. Eine angemessene Betäubung der Tiere sei notwendig, damit diese vor der Tötung das Bewusstsein nicht wiedererlangen, heißt es in dem Bericht. Das Gutachten enthält auch eine Reihe von Empfehlungen zur korrekten Durchführung von Tötungsmethoden, um Schmerzen und Ängste so gering wie möglich zu halten. Die Beiträge der EFSA fließen in die laufende Überarbeitung der EU-Regeln zum Tierschutz während der Schlachtung mit ein. Weitere Empfehlungen zum Tierwohl von Pferden und Eseln bei der Schlachtung sollen noch in diesem Jahr folgen.

EFSA

Schweizerbauer

Erster ASP-Ausbruch in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz ist erstmals ein Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) aufgetreten. In Gimbsheim im Landkreis Alzey-Worms wurde am 6. Juli 2024 ein tot aufgefundenes Wildschwein positiv auf die ASP getestet. Nach der ersten Beprobung durch das Landesuntersuchungsamt (LUA) hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) den Verdacht bestätigt.

Ebenfalls positiv beprobt wurde durch das LUA ein im Landkreis Mainz-Bingen tot aufgefundenes Wildschwein. Hier steht die Bestätigung durch das FLI noch aus. Der Landkreis lag bereits innerhalb der Restriktionszone in Hessen, die nach dem ersten ASP-Ausbruch im Juni 2024 eingerichtet worden ist. In der gesamten Zone wird weiterhin mit ausgebildeten Suchhunden und Drohnen mit Wärmebildkameras nach Wildschweinkadavern gesucht. 

Das Umweltministerium Rheinland-Pfalz weist Schweine haltende Betriebe ausdrücklich auf die strikte Einhaltung  der Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen sowie die Beachtung der angeordneten Verbringungsregelungen hin. 

Mit der regelmäßigen Überprüfung der Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben befasst sich auch die 7-teilige Online-Fortbildungsreihe Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung von Myvetlearn.de. Diese bietet Tierärzt:innen in allgemeinen und tierartspezifischen Kursen fundiertes Wissen zu den Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen in Beständen verschiedener Tierarten (Rind, Schwein, Geflügel, Pferd). In Kurs 4 der Reihe geht es um Maßnahmen und Hinweise zur Biosicherheit für Schweinebestände. Ein kostenfreies Impulsreferat zur Bedeutung der Maßnahmen dient als Einführung.

Ministerium Rheinland-Pfalz

Bundesrat stimmt über Änderungswünsche zum Tierschutzgesetz ab

Am 5. Juli 2024 ist der Bundesrat zusammengekommen, um über verschiedene Änderungswünsche des Agrarausschusses zum Tierschutzgesetz abzustimmen. Eine Änderung betraf die Übergangsfrist bei der ganzjährigen Anbindehaltung. Obwohl der Ausschuss eine Fristverkürzung auf 5 Jahre empfohlen hatte, hat sich das Plenum für die im Kabinettsentwurf des Tierschutzgesetzes vorgeschlagene Zehn-Jahresfrist entschieden. Jedoch sprachen sich die Bundesländer dafür aus, dass abkalbende Kühe nicht angebunden werden dürfen. Auch blieb der Bundesrat hinsichtlich der saisonalen Kombihaltung bei einer Obergrenze von 50 Rindern.

Der im Gesetzesentwurf vorgesehenen Regelung bezüglich der Enthornung von Kälbern folgt der Bundesrat nicht ganz. Hier empfiehlt das Plenum eine gelockerte Handhabung. Im Falle einer entsprechenden Sachkunde sollte nach Meinung der Bundesländer eine lokale Betäubung ausreichen, für die ein Tierarzt nicht notwendig sei. Auch in Anbetracht des Tierärztemangels auf dem Land empfehlen die Länder, beim Schwänzekupieren bei Ferkeln auf den nationalen Aktionsplan als Grundlage zurückzugreifen. Sie halten den im Gesetzesentwurf geplanten Dokumentationsaufwand und die Risikoanalyse für zu viel und unnötige Bürokratie für die Schweinehalter. Keine Mehrheit fand außerdem die Ausschussempfehlung für ein pauschales Kupierverbot der Schwänze von Jagdhunden.

Der Bundesrat ist beim Tierschutzgesetz nicht zustimmungspflichtig. Daher ist offen, ob die Bundestagsfraktionen vor allem die Empfehlung beim Enthornen und Schwänzekupieren im parlamentarischen Verfahren nach der Sommerpause aufgreifen werden.

Agrarheute

ASP bei Hausschweinen in Hessen nachgewiesen

Das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist erstmals in Hessen in einem Hausschweinebestand nachgewiesen worden. Wie das Landwirtschaftsministerium am Montag in Wiesbaden mitteilte, ist ein Betrieb mit neun Schweinen bei Biebesheim am Rhein (Kreis Groß-Gerau) betroffen. Alle Tiere sind inzwischen gemäß den tierseuchenrechtlichen Bestimmungen unter tierärztlicher Aufsicht getötet worden. Rund um den Betrieb wird nun eine Schutzzone in einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone von zehn Kilometern eingerichtet. Dort gelten starke Einschränkungen für den Handel mit Schweinen und ihren Produkten. Außerdem gelten strenge Transportbeschränkungen. Dieses Gebiet reicht auch nach Rheinland-Pfalz. In der Zone befinden sich auf hessischer Seite rund 3.500 Schweine. Das Landwirtschaftsministerium Hessen hat zudem unmittelbar einen Führungsstab eingerichtet, um die Maßnahmen zu koordinieren und mit den betroffenen Kreisen, den Nachbarländern sowie anderen Stellen abzustimmen.

Der erste ASP-Fall war in Hessen Mitte Juni 2024 bei einem Wildschwein im Kreis Groß-Gerau festgestellt worden. Bislang wurden dabei 15 positive Fälle entdeckt.

Hessisches Landwirtschaftsministerium

Erster BTV-Fall in Hessen

Wie schon befürchtet, greift die Blauzungenkrankheit (BTV) weiter um sich. Am vergangenen Freitag ist die Tierseuche erstmals in Hessen nachgewiesen worden. Nach Informationen des Landwirtschaftsministeriums ist ein Rind im osthessischen Alsfeld (Vogelsbergkreis) erkrankt. Das Hessische Landeslabor in Gießen bestätigte den Verdacht. Damit verliert das Land den BTV-Freiheitsstatus, was Handelseinschränkungen für die Tierhalter:innen mit sich bringt. Lebende Rinder, Schafe, Ziegen und Kameliden dürfen ab sofort nicht mehr in seuchenfreie Regionen innerhalb der EU transportiert werden, also auch nicht in angrenzende Bundesländer mit Freiheitsstatus.

Seit Juni 2024 ist die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit in Hessen zugelassen. Das Land bezuschusst die Impfung der rund 400.000 Rinder und 165.000 Schafe mit drei bzw. zwei Euro pro Impfdosis. Für den Aufbau eines wirksamen Impfschutzes ist bei Rindern die Verabreichung von zwei Impfdosen im Abstand von rund drei Wochen erforderlich. Für Schafe und Ziegen ist eine Impfung ausreichend.

Die Ständige Impfkommission Veterinär (StIKo Vet) hat dazu eine Stellungnahme veröffentlicht.

Landwirtschaftsministerium Hessen

Schweiz verabschiedet neuen One Health-Aktionsplan

Die Zahl der Antibiotikaresistenzen nimmt weltweit trotz vieler Gegenmaßnahmen weiter zu und erfordert noch mehr gezielte Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen. Auch in der Schweiz werden neue Ansätze zur Bekämpfung Antibiotika resistenter Krankheitserreger entwickelt. Mit dem neuen One Health-Aktionsplan StAR 2024–2027, den der Schweizer Bundesrat Ende Juni 2024 verabschiedet hat, wurden konkrete nationale Ziele mit jährlichen Meilensteinen festgelegt.

Der neue Ansatz soll Mensch, Tier und Umwelt bereichsübergreifend koordinieren und verfolgt das Ziel, die Verfügbarkeit und Wirksamkeit von Antibiotika für Mensch und Tier langfristig zu erhalten. Demnach soll in der Veterinärmedizin der Verbrauch von Antibiotika erfasst und künftig den Tierarztpraxen und Tierhaltungsbetrieben mitgeteilt werden. Zur Förderung des sachgemäßen Einsatzes von Antibiotika wird zudem ein Benchmarksystem eingeführt, um den eigenen Antibiotikaverbrauch mit demjenigen anderer zu vergleichen.

Vor acht Jahren hat die Schweiz die Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (StAR) gestartet und konnte seitdem die Antibiotikaverschreibungen in der Tiermedizin um rund 41 Prozent reduzieren. Der Verbrauch kritischer Antibiotika ging um mehr 77 Prozent zurück. Nach Informationen des Bundesrates sei trotz einer vorläufigen Stabilisierung der Resistenzraten im internationalen Kontext jedoch mit einer erneuten Verschärfung der Lage zu rechnen.

Die Verantwortung für die Umsetzung des Aktionsplanes liegt bei den vier Bundesämtern für Gesundheit (BAG), für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), für Landwirtschaft (BLW) und für Umwelt (BAFU). Diese arbeiten eng zusammen und setzen die erforderlichen Maßnahmen mit den Kantonen und zahlreichen weiteren Akteuren um.

Das Portal VetMAB.de hat das Ziel, die Haltungsbedingungen und damit die Tiergesundheit zu verbessern und so den Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren zu reduzieren. Landwirt:innen und Tierärzt:innen stehen zahlreiche Online-Fortbildungen zur Verfügung.

BLV

Thüringen unterstützt heimische Nutztierhaltung mit 2,9 Millionen Euro

Mit „T(h)ür Tierwohl“ hat das Landwirtschaftsministerium in Thüringen (TMIL) in 2023 eine erweiterte Tierwohlförderung auf die Beine gestellt. Mit diesen Fördergeldern unterstützt das Land landwirtschaftliche Betriebe, die aufgrund von gestiegenen Produktionskosten bei weiterhin geringem Preisniveau sowie wachsenden gesellschaftlichen Erwartungen an die Nutztierhaltung finanziell unter Druck stehen und in eine tierwohlgerechtere Haltung investieren möchten.

„Wir zahlen fast drei Millionen Euro aus unserer landeseigenen Tierwohlförderung aus und unterstützen so tierhaltende Betriebe bei Maßnahmen für bessere Haltungsbedingungen“, erklärt Ministerin Susanna Karawanskij. 

Die aktuelle Fördersumme umfasst rund 257.000 Euro für den Erhalt für vom Aussterben bedrohte einheimische Nutztierrassen sowie 333.000 Euro für Rinder haltende Betriebe. Insgesamt 2,3 Mio. Euro wurden an Schweinehalter:innen ausgezahlt, die Tierwohl verbessernde Maßnahmen umsetzen wollen. Dieses Angebot haben 44 Agrarbetriebe in Anspruch genommen. Mehr als 700.000 Euro gewährte das TMIL für die Umsetzung tierwohlgerechterer Haltungsbedingungen in der Ferkelaufzucht bzw. Schweinemast.

TMIL

Anbindehaltung auf dem Prüfstein

Am 5. Juli 2024 wird ein Plenum des Bundesrates auch Änderungen bei der Anbindehaltung beschließen. In einem fast 100-seitigen Empfehlungsbeschluss fordert der Agrarausschuss drastische Verschärfungen. So soll die Übergangsfrist für die ganzjährige Anbindehaltung auf maximal fünf Jahre von bislang zehn Jahren begrenzt werden. Außerdem fordert die Mehrheit der Bundesländer eine Obergrenze von 25 Rindern für die Kombihaltung sowie einen Winterauslauf von mindestens zwei Stunden täglich.

Landwirt:innen sollen jedoch zukünftig die Betäubung für das Enthornen der Kälber mit entsprechendem Sachkundenachweis selbst und ohne Anwesenheit eines Tierarztes durchführen können. Gefordert wird auch, dass der Bund bürokratische Hürden bei der Haltung von Schweinen mit kupierten Schwänzen zurücknimmt. Bei diesen beiden Punkten hat sich die Mehrheit der Länder auf die Seite der Tierhalter:innen gestellt.

Agrarheute

Niedersachsen von Geflügelpestausbruch betroffen

In Niedersachsen ist erneut die Geflügelpest ausgebrochen. Betroffen ist eine Legehennenhaltung im Landkreis Grafschaft Bentheim mit rund 90.000 Tieren, die bereits am vergangenen Montag (01.07.2024) alle tierschutzgerecht getötet wurden, wie der Verband NGW-Niedersächsische Geflügelwirtschaft mitgeteilt hat. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat bestätigt, dass es sich um einen Ausbruch mit dem hochpathogenen Influenza A-Subtyp H7N5 handelt. Die örtlichen Behörden haben um den Ausbruchsort eine Schutzzone mit einem Radius von 3 km eingerichtet, in der elf weitere Geflügel haltende Betriebe mit rund 232.300 Tiere angesiedelt sind. Innerhalb des drei-Kilometer-Radius gelten strenge Seuchenbekämpfungsmaßnahmen. Das Geflügel bzw. die gehaltenen Vögel müssen so isoliert werden, dass diese keinen Kontakt zu wildlebenden Tieren haben. Zudem ist jeglicher Transport der Tiere sowie deren Erzeugnissen (z.B. Eier) verboten. Außerdem wurde eine Überwachungszone mit einem Radius von 10 km eingerichtet. Insgesamt befinden sich in dieser Zone 317 Betriebe mit rund 1,5 Mio. Tieren.

Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium appelliert an alle Geflügelhalter:innen, die Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt einzuhalten und gegebenenfalls zu verbessern, um weitere Ausbrüche zu vermeiden. Mit der regelmäßigen Überprüfung der Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben befasst sich auch die 7-teilige Online-Fortbildungsreihe Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung von Myvetlearn.de. Diese bietet Tierärzt:innen in allgemeinen und tierartspezifischen Kursen fundiertes Wissen zu den Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen in Beständen verschiedener Tierarten (Rind, Schwein, Geflügel, Pferd). In Kurs 5 der Reihe geht es um Maßnahmen und Hinweise zur Biosicherheit für Geflügelbestände. Ein kostenfreies Impulsreferat zur Bedeutung der Maßnahmen dient als Einführung.

Nach einem Geflügelpestausbruch in Australien am 19. Juni 2024 mussten dort über 1. Mio Hühner und Enten gekeult werden. Die erste Supermarktkette hat nun auf die Ausbrüche bei Legehennen reagiert und den Kauf von Eiern pro Kunde limitiert.

Topagrar 

StIKo Vet rät zu schneller BTV 3-Impfung

Am 7. Juni 2024 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) per Eilverordnung die sofortige, aber übergangsweise Anwendung von drei Impfstoffen gegen den Serotyp 3 des Blauzungenvirus (BTV 3) gestattet. In einer Stellungnahme appelliert die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) nun an die Halter:innen von Schafen und Rindern, ihre Tiere, sofern diese in nicht-BTV 3-freien Gebieten sowie angrenzenden Regionen stehen, unverzüglich mit einem der Impfstoffe zu impfen. Anderenfalls sei sowohl mit einem enormen wirtschaftlichen Schaden als auch mit erheblichem Tierleid zu rechnen.

Seit September 2023 ist BTV 3 in den Niederlanden, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Rheinland-Pfalz aufgetreten. Lediglich eine Impfung bietet einen sicheren Schutz vor einem schweren Verlauf der Krankheit, die von Gnitzen übertragen wird. Die Hauptflugzeit dieser Stechmücken beginnt mit Beginn des Sommers. Daher rät die StIKo Vet, die Impfung so schnell wie möglich durchführen zu lassen. Da anzunehmen ist, dass sich BTV 3 über die aktuell betroffenen Gebiete hinaus ausbreiten wird, sei eine Impfung empfänglicher Wiederkäuer auch in Regionen sinnvoll, die geografisch weit von aktuell betroffenen Gebieten entfernt sind, heißt es abschließend.

StIKo Vet

Drosten besorgt wegen H5N1-Ausbruch bei amerikanischen Milchkühen

In Deutschland werden die während der Corona-Pandemie ergriffenen Maßnahmen und Einschränkungen aktuell in der Politik diskutiert und aufgearbeitet. Die damaligen Maßnahmen verteidigt u.a. Prof. Dr. Christian Drosten. Schon in der ersten Pandemie-Phase im Jahr 2020 hatte sich der Chef-Virologe der Berliner Charité beispielsweise für Schulschließungen ausgesprochen. „Das Effektivste waren die Gruppenobergrenzen, also ‚Versammlungsverbote‘. Effizient waren Schulschließungen und Arbeitsplatzmaßnahmen wie Homeofficepflicht“, erklärt Drosten, der für seine Empfehlungen massive Kritik erntete.

Im Moment bereitet dem Virologen die zunehmende Zahl der H5N1-Ausbrüche bei Milchkuhherden in den USA große Sorgen. Angesichts des massiven Auftretens des Vogelgrippevirus als möglichen Auslöser für eine kommende Pandemie, fordert der Virologe ein entschlosseneres Vorgehen. Diese extrem großen Ausbrüche bei Kühen habe es bislang noch nie gegeben und besorge alle Fachleute, so Drosten im Gespräch mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Es sei noch ungewiss, wie häufig sich Menschen infizieren, die mit diesen infizierten Kühen zu tun haben. „Ich kann nur sagen, es kann glimpflich ablaufen, das Virus braucht mehrere Schritte zur Anpassung, und vielleicht ist es vorher schon unter Kontrolle. Aber es kann auch schon der Anlauf zu einer nächsten Pandemie sein, den wir hier live mitverfolgen.“ Daher rät der Virologe eindringlich dazu, Kühe gegen das Virus zu impfen.

Er fordert, dass in den USA jetzt entschlossen vorgegangen werde: „Mit Quarantäne. Dass man also versucht, die infizierten Bestände zu isolieren; schaut, wo Menschen Kontakt hatten, ob sie Antikörper im Blut haben. Über bestimmte Hygienemaßnahmen nachdenkt. Und auch darüber, Kühe zu impfen“.  Das empfiehlt Drosten auch in Hinblick auf die Versuche des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), die zum Ergebnis hatten, dass auch die deutsche Variante der Vogelgrippe Kühe infizieren kann. In den Versuchen hätten die Milchkühe nach der Infektion eindeutige Krankheitssymptome gezeigt – dazu gehörte starker Milchrückgang, eine veränderte Milchkonsistenz und Fieber, so eine FLI-Sprecherin. Trotz dieser Ergebnisse hält das Institut jedoch an seiner bisherigen Risikoeinschätzung fest und schätzt das Infektionsrisiko weiter als sehr gering ein. Rinderhalter:innen sollten dennoch sehr wachsam sein, mahnt das FLI.

Agrarheute

Tagesspiegel

Hitzestress bei Kälbern dringend vermeiden

Mit den sommerlichen Temperaturen müssen besonders Kühe vor Hitzestress geschützt werden. Neben den wärmeempfindlichen laktierenden Kühen leiden jedoch die Kälber noch mehr unter den Temperaturen. Hitzestress kann gravierende Folgen für Kälber haben. Schon bei Temperaturen um 20 °C in Kombination mit hoher Luftfeuchtigkeit leiden die Jungtiere sehr. Die Folgen sind starkes Schwitzen und Hecheln sowie ein bis zu dreimal höherer Flüssigkeitsbedarf. Gleichzeitig fressen hitzegeplagte Kälber weniger, was zu geringeren und sogar rückläufigen Tageszunahmen führen kann. Das wiederum kann ein verspätetes Erstkalbealter und somit eine höhere Remontierungsrate und höhere Aufzuchtkosten verursachen.

Um die Tiere vor Hitzestress zu schützen, empfiehlt es sich, Belastungen in Form von Impfen oder Enthornen sowie Umstallen, Ausmisten oder Einstreuen in die frühen, kühleren Morgenstunden zu legen. Besonders wichtig ist die Hygiene des kompletten Tränkeequipments. So sollten Wasser- und Fütterungseimer sowie Nuckel und Flaschen regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden, um einen Befall von Bakterien, Parasiten und anderen Krankheitserregern so gering wie möglich zu halten. Bei Temperaturen ab 20 Grad sollte der Luftaustausch im Stall und Iglu gesteigert werden, indem Klappen, Fenster, Türen und Curtains weit geöffnet werden. Grundsätzlich müssen die Tiere einen ständigen Zugang zu hohen Mengen Wasser haben.

Agrarheute

BMEL fördert innovative Strategien für Zucht, Prävention und Behandlung

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sucht Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die Projektideen zu zukunftsfähigen und nachhaltigen Zuchtstrategien bzw. neue Präventions- und Behandlungsstrategien zur Verbesserung der Bestandsgesundheit entwickelt haben. Diese sind aufgerufen, ihre Projektskizzen einzureichen. Für die Einreichung von Projektskizzen für “Entwicklung von zukunftsfähigen und nachhaltigen Zuchtstrategien” endet die Frist am 1. Oktober 2024. Projektskizzen für die “Verbesserung der Bestandsgesundheit und Entwicklung neuer Präventions- und Behandlungsstrategien” können bis zum 27. November 2024, 12 Uhr, beim Projektträger BLE im Programm der BMEL-Innovationsförderung eingereicht werden.

Es bestehe weiterhin ein hoher Bedarf an neuartigen Werkzeugen und innovativen Lösungen, lässt das BLE verlauten. Projektideen können im Rahmen der Innovationsförderung finanziell unterstützt werden.

BLE

Niedersachsen treibt Umsetzung der Tierhaltungskennzeichnung voran

Am 1. August 2023 ist in Deutschland das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) in Kraft getreten. Die Kennzeichnung gilt zunächst nur für frisches Schweinefleisch. Das Gesetz sieht vor, dass Halter:innen von Mastschweinen im Alter von 10 Wochen bis zur Schlachtung ihrem zuständigen Bundesland bis zum 1. August 2024 die entsprechende Haltungsform ihrer Schweine melden und anschließend eine Kennnummer erhalten, die die festgelegte Haltungsform belegt.

Trotz einer fast einjährigen Vorbereitungszeit hat der Großteil der Bundesländer die notwendigen Festlegungen weder getroffen noch kommuniziert. Niedersachsen ist nun vorangegangen und hat für den Vollzug des Gesetzes als eines der ersten Bundesländer Festlegungen für Zuständigkeit, Meldung und den Kriterien im Rahmen der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung veröffentlicht.

„Gut, dass Niedersachsen vorangeht – und nichts anderes hätte ich auch von dem Bundesland mit der meisten Schweinehaltung erwartet. Damit können die Landwirtinnen und Landwirte dort nun ihre Meldungen vorbereiten und das schafft natürlich Planungssicherheit. Ich bin überzeugt, dass auch die weiteren Bundesländer die gesetzliche Rechtslage zeitnah umsetzen, und bei Fragen steht mein Ministerium natürlich jederzeit beratend zur Seite“, erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir.

LAVES Niedersachsen

BMEL

Rukwied für weitere 4 Jahre DBV-Präsident

Mit mehr als 85 Prozent der insgesamt 482 Stimmen ist Joachim Rukwied als Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV) durch die Mitgliederversammlung für weitere vier Jahre wiedergewählt worden. Der 62-Jährige Rukwied wird damit in seine inzwischen vierte Amtszeit als DBV-Präsident gehen. Neben Günther Felßner aus Bayern, Dr. Holger Hennies aus Niedersachsen und Karsten Schmal aus Hessen ergänzt erstmalig Torsten Krawczyk aus Sachsen das Vizepräsidenten-Quartett. Der neu gewählte DBV-Vizepräsident erhielt 96,8 Prozent aller Stimmen. Er wird Detlef Kurreck, der nicht mehr zur Wahl angetreten war, ersetzen. Susanne Schulze Bockeloh wird weiterhin als kooptiertes Mitglied dem Vorstand angehören.

DBV

Fressnapf schreibt Auszeichnung für Tierschützer:innen aus

Die Fressnapf-Initiative „tierisch engagiert“ wird auch in diesem Jahr drei besonders eifrige und ambitionierte Tierschützer:innen auszeichnen, die sich mit ihrem Engagement besonders verdient gemacht haben. Bereits zum 6. Mal setzt sich die Fressnapf-Initiative gemeinsam mit Tierschützer:innen für Tiere in Not ein. Im Rahmen des “Goldenen Fressnapfs” drückt sie diesen jährlich ihre Anerkennung aus. In diesem Jahr dürfen sich die Gewinner:innen über insgesamt 15.000 Euro Preisgeld freuen.

„Wir sind immer wieder beeindruckt von dem unglaublichen Einsatz für Tiere in Not. In ganz Deutschland gibt es so viele Tierfreund:innen, die sich mit ihren Tierschutzorganisationen und ganzem Herzen engagieren. Wir wollen ihr Engagement sichtbar machen, denn ihre Geschichten können noch mehr Tierfreund:innen dazu motivieren, sich für Tiere in Not einzusetzen”, erklärt Theresa Spenrath, Verantwortliche der Initiative.

Die Bewerbungsphase endet jedoch bereits am 30. Juni 2024. Bis dahin können sich deutschlandweit Tierfreund:innen bewerben, die sich in besonderer Weise im Tierschutz engagieren. Die drei Gewinner:innen erhalten neben der Auszeichnung auch ein Preisgeld für ihren Herzensverein – der erste Platz wird mit 7.000 Euro dotiert, die Zweit- und Drittplatzierten dürfen sich über 5.000 Euro bzw. 3.000 Euro freuen.

Ab Mitte Juli 2024 beginnt dann das öffentliche Voting für die/den Wunschgewinner:in. Tierfreund:innen in ganz Deutschland können hier für ihren Favoriten stimmen. Für August ist die offizielle Preisverleihung geplant. 

Fressnapf

Wachsende Wolfpopulationen in Europa

Die Zahl der Wölfe in Deutschland und in der Schweiz wächst stetig. Das Wolfsmonitoring der Stiftung Kora für Raubtierökologie und Wildtiermanagement ergab, dass in der Alpenrepublik 31 Wolfsrudel mit nachgewiesener Reproduktion angesiedelt sind. Diese haben in 2023 insgesamt 122 Wolfswelpen bekommen, wie in dem gerade veröffentlichten Jahresbericht nachzulesen ist. Neben den Wölfen scheinen sich auch Luchse (Nachweise aus 23 Kantonen) sowie Goldschakale in der Schweiz wohl zu fühlen. Bären hingegen wären im letzten Jahr nicht gesichtet worden, heißt es in dem Bericht.

In Schweden hingegegn hat sich die Wolfspopulation deutlich verringert. Von den ursprünglich 450 Tieren wurden im Winter 2023/24 nur noch 375 Wölfe gezählt, wie die schwedische Umweltschutzbehörde mitgeteilt hat. Dies sei aber ein „erwarteter Rückgang“, der im Einklang mit den Entnahmen durch Schutz- und Lizenzjagden im Jahr 2023 stehe, ließ die Behörde verlauten.

In Deutschland wächst der Unmut der Weidetierhalter:innen über die fehlende Entschlusskraft der Bundesregierung hinsichtlich des Wolfsmanagements. Denn auch hierzulande hat sich die Zahl der Wölfe rasant vergrößert, es wird von einer Population von 3.000 Tieren ausgegangen. Die verunsicherten Weidetierhalter fordern angesichts der steigenden Zahl an tödlichen Übergriffen auf Weidetiere ein aktives Wolfsmanagement. „Wir gehen damit auf deutliche Distanz zu der unkritischen ‚Willkommenskultur‘ gegenüber dem Raubtier, die das Bundesumweltministerium und andere Umweltministerien weiterhin pflegen. Wir verweisen auf andere europäische Länder wie Schweden, Finnland oder Frankreich. Dort ist der Abschuss oder die Entnahme von Wölfen möglich, wenn diese Weidetiere rissen“, kritisiert der Förderverein der Deutschen Schafhaltung. Der Verein lädt zu einer Kundgebung unter dem Motto „Weidetierhaltung vor dem Aus?!“ am 4. Juli 2024 in Berlin ein.

Schweizerbauer

Topagrar

Schafe und Ziegen dringend gegen BTV impfen

Neben den Niederlanden hat sich die Blauzungenkrankheit (BTV) auch in Bremen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen ausgebreitet. Um eine weitere Verbreitung zu vermeiden, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) per Eilverordnung die sofortige, aber übergangsweise Anwendung von drei Impfstoffen gegen den Serotyp 3 des Blauzungenvirus gestattet.

Die Region Hannover rät allen Halter:innen von Schafen und Ziegen, ihre Tiere notimpfen zu lassen. Bei Schafen und Ziegen reicht eine BTV-Impfung aus, die Niedersächsische Tierseuchenkasse unterstützt die Impfung mit einer Beihilfe in Höhe von maximal drei Euro pro Tier.

„Wir rechnen damit, dass sich die Krankheit auch in Niedersachsen flächendeckend ausbreitet, wie es hier in Deutschland schon einmal im Jahr 2008/2009 der Fall war. Es ist jedoch möglich, die Tiere zum Schutz vor der Infektion impfen zu lassen. Bereits damals konnten durch eine Notimpfung massive Tierverluste verhindert werden“, so Dr. Petra Spieler, Leiterin des Fachbereichs Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region Hannover. 

Nach Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) bietet die Impfung den einzigen sicheren Schutz der Tiere vor einem schweren Verlauf und sollte bis zum Beginn der Hauptflugzeit der übertragenden Gnitzen im Sommer (in der Regel ab Juli) abgeschlossen sein. Da jedoch ein ausreichender Schutz erst nach ca. 3 Wochen vorhanden ist, sollte zügig mit dem Impfprozess begonnen werden, so Spieler. 

Hannover.de

Weniger Milchkühe in NRW

In den vergangenen zwölf Monaten ist die Zahl der Milchkuhhaltungen in Nordrhein-Westfalen um 2,5 Prozent auf insgesamt 4.670 (-119) zurückgegangen. Das ergab die jährliche Zählung von Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als Statistisches Landesamt am 3. Mai 2024. Der Bestand der Milchkühe hat sich seit dem 3. Mai 2023 um knapp 10.700 Tiere verringert. Verglichen mit dem Jahr 2014 bedeutet das einen Rückgang um 36 %.

Jeweils etwa ein Viertel der Milchkühe Nordrhein-Westfalens wurden im Mai 2024 in den Milchkuhhaltungen der Regierungsbezirke Düsseldorf (98.551) und Münster (90.375) gehalten. Kleve ist der Kreis mit den meisten Milchkühen; dort gab es in 392 Milchkuhhaltungen rund 52.500 Tiere. Die meisten Milchkuhhaltungen lagen im Kreis Borken (483 Haltungen mit 36.987 Milchkühen).

IT.NRW

Südkoreanische Forscher arbeiten an Fleisch-Reis

Mit dem stetigen Wachstum der Weltbevölkerung und dem gleichzeitig größer werdenden Bewusstsein und Wissen über den Klimawandel rutscht auch die konventionelle Erzeugung von Fleischprodukten immer mehr in den Fokus der Kritik. So wird weltweit an Alternativen wie Laborfleisch geforscht. „Mit Hilfe von Laborfleisch können wir tierisches Eiweiß gewinnen, ohne Tiere zu schlachten“, erklärt der südkoreanische Wissenschaftler Hong Jin Kee. Gemeinsam mit seinem Team forscht er am sogenannten „Fleisch-Reis“. Dazu injizieren die Wissenschaftler:innen der Yonsei Universität in Seoul im Labor gezüchtete Rinderzellen in einzelne Reiskörner. Das Getreide eignet sich gut für dieses Procedere, da Reis bereits die wichtigste Proteinquelle für Menschen in Asien ist und die Körner eine ideale Struktur für ein gleichmäßiges Wachstum der Zellen von innen nach außen haben.

Der so entstehende, rosafarbene Fleisch-Reis duftet leicht nach Butter und punktet mit einem 8 % höheren Protein- sowie einem 7% höheren Fettgehalt. Die Wissenschaftler:innen sehen in dem Hybridprodukt ein großes Potential, um eine Zulassung als sogenannte Notnahrung zu erhalten. „Für diejenigen, die nur eine Mahlzeit am Tag zu sich nehmen können, ist eine leichte Erhöhung des Proteingehalts, selbst um nur ein paar Prozent, unglaublich wichtig“, erklärt Hong Jin Kee. Außerdem fällt die Klimabilanz des Fleisch-Reises deutlich besser aus, weil keine Tiere mehr aufgezogen und gehalten werden müssen. Hong und sein Team wollen den bislang noch sehr aufwändigen Herstellungsprozess dringend vereinfachen.

Das Vetion-Fokusthema Fleischlos glücklich informiert ebenfalls über Alternativen zu konventionell hergestelltem Fleisch sowie pflanzliche Alternativen.

Schweizerbauer

BfR-Software führt schnell zur Quelle eines lebensmittelbedingten Krankheitsausbruchs

Kontaminierte Lebensmittel führen jedes Jahr bei Millionen Menschen weltweit zu teils schwerwiegenden Erkrankungen. Um schnell handeln zu können, ist es von großer Bedeutung, den Ursprung der Verunreinigung herauszufinden. Bereits vor ca. 13 Jahren hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) den bakterienbedingten EHEC-Ausbruch zum Anlass genommen, eine Software zur Rückverfolgung von Warenketten zu entwickeln. Die frei verfügbare Open-Source-Software FoodChain-Lab wurde seitdem fortlaufend weiterentwickelt und wird unter anderem von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) für die eigene Arbeit genutzt.

„Bei einem lebensmittelbedingten Krankheitsausbruch muss die Quelle rasch gefunden werden“, erklärt BfR-Präsident Andreas Hensel. „Daher freuen wir uns, dass unsere Software auch von anderen internationalen Lebensmittelbehörden zur Problemlösung genutzt wird – denn Lebensmittelsicherheit ist eine globale Herausforderung.“

Durch interaktive Analysen schätzt die Software für jedes Produkt und jede Station, wie wahrscheinlich sie mit einem Ausbruchsgeschehen verknüpft sind. Das Programm simuliert zudem die Übertragung von Krankheitserregern (Kreuzkontamination) während der Herstellung oder Verarbeitung eines Produkts sowie mögliche geografische Zusammenhänge.

BfR