Menü ≡

Großbritannien verschärft ASP-Regeln

Um eine Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nach Großbritannien zu vermeiden, begrenzt das britische Landwirtschaftsministerium (DEFRA) die persönliche Einfuhr von Schweinefleisch bzw. deren Produkte auf maximal zwei Kilogramm pro Person. Voraussetzung für eine Einfuhr ist zudem die verpflichtende Herstellung der Produkte nach EU-Handelsnormen. Der Beschluss gilt seit dem 27. September 2024.

Bislang konnte eine Erreger-Einschleppung in das Vereinigte Königreich erfolgreich verhindert werden. Die DEFRA hat angekündigt, dass Verstöße gegen die Vorgaben zur Einfuhr von Schweinefleisch und Schweinefleischprodukten werden mit umgerechnet knapp 6.000 Euro geahndet werden. 

Auch wenn die Forderung des britischen Schweineproduzentenverband (NPA) nach einem kompletten Einfuhrverbot nicht erfüllt worden ist, begrüßt der Verband die Regelverschärfung. NPA-Geschäftsführerin Lizzie Wilson warnt jedoch vor der illegalen Einfuhr von Schweinefleisch, das in großen Mengen von organisierten Kriminellen in Lieferwagen und anderen Fahrzeugen ins Land gebracht wird.

Schweizerbauer

Tarifverhandlungen: bpt und vmf vertagen Lösung

Nach ersten Sondierungsgesprächen und weiteren Treffen sind der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) und der Verband medizinischer Fachberufe (vmf) bislang zu keiner Anschlusslösung hinsichtlich des TFA-Tarifvertrags gekommen.       

„Die Verhandlungen mit dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) gestalten sich ausgesprochen schwierig. Da sowohl der Gehalts- als auch Manteltarifvertrag für die TFA gekündigt wurden, war es klar, dass wir eine längere Strecke vor uns haben. Im Moment gibt es aber überhaupt keinen Fortschritt. Eine Übergangslösung, für die wir bereits eine mündliche Zusage erhalten hatten, wurde im Nachgang vom bpt zurückgenommen. Auch der am 30. September 2024 mühsam erarbeitete Kompromissvorschlag wurde vom bpt erneut abgelehnt und mit dem Hinweis versehen, dass die Tarifrunde am 23. Oktober 2024 in Frankfurt/Main fortgesetzt werde“, erklärt vmf-Präsidentin Hannelore König.

Der offziell nur bis zum 30. September 2024 gültige Tarifvertrag ist bis zum Neuabschluss in der Nachwirkung. „Unser Ziel ist es weiterhin, dass der neue Tarifvertrag rückwirkend zum 1. Oktober 2024 gilt und eine entsprechende Übergangsregelung gefunden wird“, sagt König weiter. „Um die zurückliegende Teuerung der Lebenshaltungskosten der letzten 24 Monate abzufedern, rufen wir die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in den Tierarztpraxen und -kliniken auf, die Möglichkeit der Inflationsausgleichsprämie zu nutzen.“  

Der bpt weist Praxen/ Kliniken darauf hin, dass es zu einer auf den 1. Oktober zurückwirkenden Gehaltssteigerung kommen könnte.

vmf

bpt

TÄHAV-Novelle geht erste Schritte in Richtung Bürokratieabbau

Die Beharrlichkeit des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte (bpt) hat sich, zumindest in Teilen, hinsichtlich der TÄHAV-Novelle ausgezahlt. Die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgelegte Novelle der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) hat am 27. September 2024 die Zustimmung des Bundesrates erhalten. Mit der Neufassung werden die bisherigen Vorschriften zum Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke an die aktuelle unionsrechtliche Tierarzneimittel-Verordnung angepasst. Die Regelungen enthalten außerdem unter anderem Anforderungen an die Betriebsräume und an den Umgang mit den dort zubereiteten und aufbewahrten Tierarzneimitteln. 

Der bpt zeigt sich besonders zufrieden mit der mehrheitlichen Entscheidung der Länder, die Beschlussempfehlung Nr. 7 abzulehnen. Im Vorfeld hatte der Verband massive Kritik an zwei Empfehlungen des Agrarausschusses geäußert, da diese einen weiteren Aufbau von Bürokratie bedeutet hätten.

„Wir sind sehr zufrieden, dass hier das klar formulierte Ziel „Bürokratieabbau in der Tiermedizin“ erstmalig auch umgesetzt wurde, statt weiterhin mit unnötigen und nutzlosen Angaben die Arbeitszeit meiner tierärztlichen Kolleginnen und Kollegen am Tier zu verschwenden. Das ist ein großer berufspolitischer Erfolg, der hoffentlich auch Signalwirkung hat!“, betont bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder.

Auch das BMEL begrüßt den Beschluss des Bundesrates. Im Vorfeld hatte das Ministerium sich sehr für den Bürokratieabbau in den Tierarztpraxen stark gemacht.

bpt

Tierschutzforschungspreis 2025 mit Neuerungen

Der Tierschutzforschungspreis wird jedes Jahr ausgeschrieben und würdigt herausragende wissenschaftliche Arbeiten, die zur Verbesserung des Tierschutzes und zur Weiterentwicklung von tierschonenden Forschungsverfahren beitragen. Für die diesjährige Auszeichnung hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) neue Preiskategorien festgelegt. Zudem ist eine Bewerbung nur noch auf Basis einer Nominierung möglich. Nominierungsberechtigt sind die nationalen 3R-Zentren sowie die Leitungen nationaler Forschungseinrichtungen im Bereich der Lebens- und Naturwissenschaften.

„Tierschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der die Wissenschaft eine Schlüsselrolle spielt. Mit unserem Tierschutzforschungspreis wollen wir diejenigen unterstützen und auszeichnen, die durch ihre Forschung das Leben von Versuchstieren verbessern und den Weg für tierschonende Alternativen zu Tierversuchen ebnen. Dafür haben wir den kommenden Tierschutzforschungspreis neu konzipiert, um die Leistungen der Wissenschaft besser zu fördern”, erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick.  

Um Tierversuche auf das unerlässliche Maß zu beschränken und den bestmöglichen Schutz der Versuchstiere zu gewährleisten, wird der Tierschutzforschungspreis 2025 erstmalig in drei Kategorien und mit einem Preisgeld von zwei Mal 100.000 Euro bzw. einmal 20.000 Euro vergeben. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Dezember 2024.

Vom 24.-26. Oktober 2024 findet der Kurs 1 zur Qualifikation als Tierschutzbeauftragte als Live-Online-Seminar auf Myvetlearn.de statt. Diese Fortbildung besteht aus sechs Blöcken und hat das Ziel, Tierärzt:innen für eine Tätigkeit als Tierschutzbeauftragte zu qualifizieren. Kurs 2 findet vom 03.-05.04.2025 in Berlin statt.

BMEL

ÖTK ruft zum Kampf gegen illegalen Welpenhandel auf

Seit 2007 wird jedes Jahr am 28. September der Welttollwuttag begangen. Die Initiative wurde ins Leben gerufen, das Bewusstsein für die Verbesserung der Gesundheit von Mensch und Tier durch die Prävention dieser Krankheit zu schärfen und verschiedene Interessengruppen zusammenzubringen.

Auch wenn die meisten westeuropäischen Länder tollwutfrei sind, bedroht der illegale Welpenhandel die öffentliche Gesundheit. Aus diesem Grund nehmen die österreichischen Tierärzt:innen den Welttollwuttag zum Anlass, ein Zeichen für die Notwendigkeit der Tollwutimpfung zu setzen und fordern ein konsequentes Bekämpfen der kriminellen Aktivitäten der Welpenhändler:innen. 

„Die Tollwut ist eine der gefährlichsten Zoonosen weltweit und ist nach wie vor eine gefährliche Bedrohung für Mensch und Tier. Dank Impfprogrammen und präventiven Maßnahmen ist die Krankheit in vielen Ländern weitgehend unter Kontrolle. Österreich ist erfreulicherweise seit 2008 tollwutfrei. Der illegale Welpenhandel stellt jedoch ein potenzielles Risiko dar, tollwutinfizierte Tiere ins Land zu bringen – es ist höchste Vorsicht geboten“, betont Mag. Kurt Frühwirth, Präsident der österreichischen Tierärztekammer (ÖTK).

Da viele der illegal importierten Hunde aus Ländern stammen, in denen die Tollwut noch immer auftritt, wird die Problematik weiter verschärft. Deshalb sei die regelmäßige Impfung aller Haustiere auch in tollwutfreien Regionen von großer Bedeutung, so Frühwirth.

„Oft sind diese Welpen zu jung, um geimpft zu werden, oder sie erhalten gefälschte Impfdokumente, die eine ernsthafte Bedrohung für die Gesundheit von Mensch und Tier darstellen“, erklärt der ÖTK-Präsident. Zum Welttollwuttag rufen Tierärzt:innen daher auf, Haustiere regelmäßig impfen zu lassen und illegale Praktiken im Tierhandel nicht zu unterstützen.

Das Projekt Impfen für Afrika des Vereins Tierärzte ohne Grenzen hat das Ziel, die Tollwut in Ostafrika bis 2030 einzudämmen. Seit bald 20 Jahren führt der Verein Impfkampagnen in der Region durch, die durch die von Tierarztpraxen gespendeten Impfeinnahmen mit unterstützt werden. Wenn Sie auch teilnehmen möchten, können Sie sich ganz einfach hier anmelden.

ÖTK

Bau des ASP-Festzauns in Hessen beendet

Ein 54 Kilometer langer Schutzzaun entlang der B45 und L3095 in Hessen wird aller Voraussicht nach am 2. Oktober 2024 erfolgreich abgeschlossen. Der neue Zaun erstreckt sich von Eppertshausen bis Münster (Hessen) und führt weiter bis zur Grenze zu Baden-Württemberg. Der Zaunbau war am 22. August 2024 als Barriere zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Richtung Odenwald und in die angrenzenden Länder Bayern und Baden-Württemberg begonnen worden.

„Mit dem erfolgreichen Abschluss dieses Zaunbaus haben wir eine starke Barriere geschaffen, um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest effektiv einzudämmen“, erklärte Staatssekretär Michael Ruhl und bedankte sich bei den rund 920 überwiegend ehrenamtlichen Einsatzkräften. Die schnelle Umsetzung des Zaunbaus ist unter anderem der Tatsache geschuldet, dass ein Großteil des verwendeten Materials aus Brandenburg stammt, wo es bereits erfolgreich zur Eindämmung der ASP eingesetzt wurde. So konnten gleichzeitig Ressourcen geschont werden.

Landwirtschaftsministerium Hessen

Angst vor ASP-Einschleppung nach Frankreich wächst

Seit dem ersten Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Brandenburg vor nahezu genau vier Jahren, sind mehr als 6.000 infizierte Wildschweine in Deutschland bestätigt worden. Die meisten Kadaver wurden in Brandenburg und Sachsen gefunden. Seitdem breitet sich das Virus in verschiedenen Bundesländern aus. Nach dem ersten Nachweis bei einem Wildschwein in Hessen im Juni sowie in Rheinland-Pfalz im Juli 2024, ist die ASP im August dieses Jahres auch erstmals in Baden-Württemberg aufgetreten.

Da der letzte positive ASP-Nachweis lediglich 80 Kilometer von der französischen Grenze entfernt ist, wächst die Angst der Schweinebauern im Nachbarland vor einem Eintrag. Der Nationale Verband der Bauernverbände (FNSEA) hat darauf reagiert und fordert die regionale Ausrottung von Wildschweinen entlang der deutsch-französischen Grenze. Neben der Prüfung der Biosicherheit aller schweinehaltenden Betriebe, müsse zudem ausreichend Material für den Zaunbau bevorratet werden, lautet die Forderung der französischen Bauern an die Regierung in Paris. 

Mit der regelmäßigen Überprüfung der Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben befasst sich auch die 7-teilige Online-Fortbildungsreihe Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung von Myvetlearn.de. Diese bietet Tierärzt:innen in allgemeinen und tierartspezifischen Kursen fundiertes Wissen zu den Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen in Beständen verschiedener Tierarten. In Kurs 4 der Reihe geht es um Maßnahmen und Hinweise zur Biosicherheit für Schweinebestände.

Agrarheute

Mehrheit stimmt für Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes

Am 25.09.2024 hat eine deutliche Mehrheit der EU-Staaten, unter anderem Deutschland, dafür gestimmt, den Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention herabzusetzen. So sollen Wölfe in Zukunft leichter abgeschossen werden können.

Die Populationen der Raubtiere wachsen stetig, sodass es inzwischen mehr als 20.000 Wölfe in der EU gibt, was zu immer mehr Konflikten mit Weidetierhalter:innen führt. Denn neben Schafen und Ziegen werden zunehmend auch Kühe und Pferde gerissen. Die EU-Kommission will den Mitgliedsstaaten mehrheitlich den Abschuss von Wölfen erleichtern und hatte dazu im Dezember einen Vorschlag gemacht.

Während es teils scharfe Kritik von Seiten der Natur- und Tierschützer:innen für diesen Beschluss gibt, unter anderem bezeichnet der WWF diesen als „populistischer Angriff auf den europäischen Artenschutz“, begrüßt der Deutsche Bauernverband (DBV) das mehrheitliche Votum und fordert weitere Schritte. „Der Schutzstatus des Wolfes ist nicht mehr gerechtfertigt, die Probleme mit dem Wolf selbst nehmen in Deutschland und Europa dramatisch zu. Die Herabsetzung des Schutzstatus ist folgerichtig und ein erster wichtiger Schritt für unsere Weidetierhalter, dass sich in Sachen Wolf etwas bewegt“, erklärt DBV-Präsident Joachim Rukwied. „Nach der Anpassung der Berner Konvention muss folgerichtig die Anpassung der FFH-Richtlinie folgen“, fordert Rukwied.

Der Wildtierschutz Deutschland e.V. sieht in der Herabsetzung des Schutzstatus beim Wolf kein geeignetes Mittel, um die Rissvorfälle zu senken. Das hätten auch Studien in der Slowakei sowie Slowenien bewiesen. Dort hätte selbst eine jahrelange und intensive Bejagung die Risszahlen nicht senken können.

Tagesschau

WWF

Geplante TÄHAV-Novelle schafft unnötigen Mehraufwand  

Am 27. September 2024 wird der Bundesrat über die Novelle der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) beraten. Ziel der Novellierung ist die Anpassung an das europäische Tierarzneimittelrecht sowie den Abbau des bürokratischen Aufwandes für die Tierärzt:innen. Besonders in der Kritik seitens der Tierärzteschaft stehen zwei Empfehlungen, wie der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) schreibt.

Gegenstand der Kritik sind die Ziffern Nr. 7 und Nr. 10 der Empfehlungsdrucksache 338/1/24. Laut Empfehlung Nr. 7 sollen die Angaben „Diagnose” und „Chargennummer” (des Arzneimittels) zusätzlich zu den neuen und vereinfachten Dokumentationspflichten über Erwerb, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln ergänzt werden. Hinsichtlich des geplanten und dringend benötigten Bürokratieabbaus lehnt neben dem bpt auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) diese Empfehlung ab, mit der Begründung, dass auf diesem Weg keine Reduzierung und Vereinfachung der tierärztlichen Dokumentations- und Nachweispflichten möglich seien.

Die Empfehlung Nr. 10 würde ebenfalls das erklärte Ziel verfehlen und einen weiteren Aufbau von Bürokratie bedeuten, so der bpt. Der Punkt drücke das mangelnde Vertrauen der Politik in die Tierärzteschaft und Landwirtschaft aus. Gefordert ist ein zusätzlicher Satz auf der tierärztlichen Verschreibung, der den doppelten Bezug von Arzneimitteln durch Tierhaltende ausschließen soll. Der bpt kritisiert, dass dieser Satz mehrere Dokumentationsvorlagen bedeute. Zudem spricht dieser dem Personal in öffentlichen Apotheken die Kompetenz ab und stört ggf. auch die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Tierärzt:innen und Tierhaltenden.

Der bpt fordert die Politik daher dringend dazu auf, zu ihrem Wort zu stehen, endlich Bürokratie ab- statt aufzubauen und die Empfehlungen Nr. 7 und 10 abzulehnen.

bpt

EU-Kommission wird um Tierschutzkommissar erweitert

Die Europäische Union bekommt erstmals einen Kommissar für Tierschutz. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat in der vergangenen Woche verkündet, dass eine neue Kommission für Gesundheit und Tierschutz eingerichtet werden wird und den ungarischen Politiker Olivér Várhelyi für dieses Amt vorgeschlagen. Várhelyis Arbeit solle stark mit der Arbeit anderer Kommissionen verknüpft sein, heißt es auf Seiten der EU. Ziel sei es, den Tierschutz auf allen Ebenen nachhaltig voran zu bringen. Die neue Kommission soll voraussichtlich im Oktober von den Abgeordneten im EU-Parlament bestätigt werden.

Der Verein Ärzte gegen Tierversuche bezeichnet diesen Schritt als Meilenstein für die EU-Politik. Seit März 2021 hatte ein Bündnis, bestehend aus mehr als 60 Tierschutzorganisationen in ganz Europa, mit der Kampagne #EUforAnimals eine EU-Kommission für Tierschutz gefordert und über 300.000 Unterschriften gesammelt. „Es ist äußerst erfreulich, dass die aktuelle EU-Kommission endlich auf die Forderungen der Bürger gehört hat, die seit Jahrzehnten bessere EU-Rechtsvorschriften zum Schutz der Tiere fordern“, so Dr. med. vet. Corina Gericke, Vizevorsitzende von Ärzte gegen Tierversuche.

Die Tierschützer:innen erwarten, dass der neue Kommissar entscheidend dazu beiträgt, dass die veralteten EU-Tierschutzvorschriften überarbeitet werden. Inwieweit auch der Bereich Tierversuche in das Ressort des neuen Tierschutz-Kommissars fällt, ist noch unklar.

Vom 24.-26. Oktober 2024 findet der Kurs 1 zur Qualifikation als Tierschutzbeauftragte als Live-Online-Seminar auf Myvetlearn.de statt. Diese Fortbildung besteht aus sechs Blöcken und hat das Ziel, Tierärzt:innen für eine Tätigkeit als Tierschutzbeauftragte zu qualifizieren. Kurs 2 findet vom 03.-05.04.2025 in Berlin statt.

EU

Ärzte gegen Tierversuche

Unterschriftensammlung für Haltungsverbot von Exoten

Die Beliebtheit von exotischen Tieren in Privathaltung scheint ungebrochen. Der Handel ist bundeseinheitlich per Gesetz nicht geregelt, obwohl die Ansprüche an Haltung, sozialen Interaktionen, Ernährung sowie tierärztlicher Versorgung dieser Tiere viel zu komplex sind, so dass die Halter:innen nicht selten überfordert sind. Zu dem Leiden der Exoten in einer nicht artgerechten Haltung kommen die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und der heimischen Artenvielfalt. Daher fordern sieben Tierschutzorganisationen erneut das Verbot der Wildtierhaltung sowie des Handels. Ihre Forderung untermauern die Organisationen mit einer 155.000 Stimmen starken Unterschriftenliste, die an Bundestagsabgeordnete sowie die Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung Ariane Kari übergeben wurde.

„VIER PFOTEN fordert die Politik auf, endlich bundeseinheitliche Regelungen in Form einer sogenannten Positivliste einzuführen. Dies wäre ein effektives Mittel, um dem unkontrollierten Handel und der Privathaltung von Wildtieren angemessen entgegenzutreten. Der aktuelle Referentenentwurf des neuen Tierschutzgesetzes bleibt hier hinter den Erwartungen zurück und die Einführung einer Positivliste ist nicht geplant. Der Bundestag ist jetzt in der Pflicht, im weiteren Gesetzgebungsprozess für tiefgreifende Verbesserungen zu sorgen. Wir brauchen eine Tierschutzgesetznovelle mit maximaler Wirkung und kein gut gemeintes aber ambitionsloses Gesetzesvorhaben mit überschaubarer Wirkung“, erklärt Rüdiger Jürgensen, Director Policy and Advocacy VIER PFOTEN Deutschland.

In einer gemeinsamen Stellungnahme mit weiteren Tier- und Artenschutzorganisationen werden die Verankerung einer Positivliste für Heimtiere, einer Tierbörsenverordnung und einer Regulierung des Online-Handels gefordert. Die Positivliste legt fest, welche Tierarten für Handel und Privathaltung geeignet sind, und kann Gefahren zuvorkommen, bevor sie überhaupt entstehen. Bereits zahlreiche andere europäische Ländern haben bewiesen, dass eine Positivliste umsetzbar ist und funktioniert.

Vier Pfoten

Expertengremium entwickelt Strategie zur Reduzierung von Tierversuchen

Nach Plänen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sollen nach und nach Tierversuche durch Alternativmethoden ersetzt werden. Trotz stetiger Reduzierung waren es im Jahr 2022 noch immer mehr als 1,73 Millionen Wirbeltiere und Kopffüßer, die für Versuche eingesetzt wurden. Diese Zahl soll weiter reduziert werden.

„Wir wollen Tierversuche wo immer möglich überflüssig machen oder zumindest die Zahl der Versuchstiere deutlich reduzieren. Dafür brauchen wir Alternativmethoden, die auch in der Praxis funktionieren – das ist der Ansatz, den wir mit unser Reduktionsstrategie verfolgen. Ich freue mich, dass sich an der Erarbeitung Vertreterinnen und Vertreter aus allen betroffenen Bereichen beteiligen und ihre Expertise einbringen. Wichtig ist, dass wir Tiere besser schützen und unnötiges Leid verhindern, aber die teils lebensrettende Forschung weiter möglich ist”, erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick anlässlich eines Expertentreffens am 9. September 2024.

Das Treffen war die Auftaktveranstaltung zu einem Prozess für die Erarbeitung einer Strategie, an der Vertreter:innen aus Wissenschaft, Forschung, Wirtschaft und Tierschutzorganisationen sowie der fachlich betroffenen Bundesministerien beteiligt sind. Im ersten Halbjahr 2025 wollen die Expert:innen ein finales Konzept für die Reduktionsstrategie vorlegen. 

BMEL

AfD bei Landwirt:innen in Sachsen und Thüringen beliebt

Am 1. September 2024 fanden in Sachsen und Thüringen die Landtagswahlen statt. Die Wahlergebnisse in beiden Bundesländern waren zwar in dieser Form erwartet worden, haben aber trotzdem die Politik und viele Menschen im ganzen Land erschüttert. Die AfD wurde in Sachsen nur knapp von der CDU geschlagen, in Thüringen erhielt die Partei die meisten Stimmen und ist dort mit 32,8 Prozent die stärkste politische Kraft vor der CDU mit 23,6 Prozent. Angesichts der Tatsache, dass die Junge Alternative (JA) vom thüringischen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft worden ist, ein mehr als bedenkliches und bedrohliches Ergebnis.

Nach der Analyse der Forschungsgruppe Wahlen haben knapp 50 Prozent der sächsischen Landwirt:innen in einer Befragung angegeben, für die AfD gestimmt zu haben, während die CDU lediglich auf 22 % in dieser Wahlgruppe kam (23 % in Thüringen). Während die Ampelparteien des Bundes massive Verluste in den beiden östlichsten Bundesländern hinnehmen mussten, eroberte das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) 13 % der Stimmen in Sachsen (Thüringen: 14 %). Wie die Forschungsgruppe Wahlen herausfand, waren die Themen Zuwanderung und Asyl sowie Schule, Bildung und Politikverdruss den Wähler:innen besonders wichtig. 

Die Wahlbeteiligung war in beiden Bundesländern auf Rekordniveau. In Sachsen gingen 74,9 Prozent der Stimmberechtigten zur Wahl (+ 7,9 Prozent) und in Thüringen 73,6 Prozent (+8,7 Prozent). Sowohl für Sachsen als auch für Thüringen wird dennoch erwartet, dass sich in den kommenden Wochen und Monaten Regierungskoalitionen ohne AfD-Beteiligung bilden. Doch die überdurchschnittlich hohen Zustimmungswerte für eine Partei, die sich unter anderem gegen Migration ausspricht und den Klimawandel ignoriert, lassen doch sehr zu denken.

Schon bei der EU-Wahl im Juni hatten sich erstmals in einer bundesweiten Abstimmung überdurchschnittlich viele Landwirt:innen für die AfD entschieden.

Agrarheute

Erntebericht unterstreicht Bedeutung von Klimaschutz und Klimaanpassung

Die Auswirkungen des Klimawandels haben auch einen starken Einfluss auf die Landwirtschaft. Viel Sonnenschein und hohe Temperaturen, aber auch heftiger Starkregen in bestimmten Regionen, haben zu niedrigeren Ernten geführt. Die Witterungsverhältnisse, unter anderem Spätfröste, Hochwasser und teils heftige Unwetter, beeinflussten nicht nur die Qualität der Ernte, sondern gefährden regional abhängig ganze Ernten. Das geht aus dem vorläufigen Erntebericht 2024 hervor, der in der vergangenen Woche von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Die Grünen) vorgestellt wurde.

„Die Klimakrise erhöht die Häufigkeit und Dauer von Extremwetterereignissen, sie erschwert die Erzeugung und gefährdet zunehmend Ernten. Klimaschutz ist auch Schutz unserer Ernten – und da sind auch alle anderen Sektoren gefordert. Klimaschutz und Klimaanpassung sind das Gebot unserer Zeit. Für stabile Ernten ist das gesamte Wissen und Können der Landwirtinnen und Landwirte gefragt. Die Herausforderungen sind groß, aber die Chancen sind es auch. Mit Mut, Innovation und einem klaren Kompass Richtung Nachhaltigkeit kann es gelingen, die Landwirtschaft so zukunftsfest aufzustellen, damit sie schützt, was sie nutzt und so auch die Ernten in 10, 20 oder 50 Jahren sichert, sagte der Minister.

Für eine widerstandsfähige und zukunftsfeste Landwirtschaft seien neben dem Klimaschutz auch zunehmend Maßnahmen der Klimaanpassung notwendig, so Özdemir. Darunter fallen robuste Sorten, resiliente Kulturpflanzen, diversifizierte Fruchtfolgen sowie veränderte Anbaumethoden, um die Ernten zu stabilisieren. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert Maßnahmen zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz und investiert in Forschung und Entwicklung sowie den Wissenstransfer.

„Sich an den Klimawandel anzupassen, ist auf vielen Betrieben längst Realität. Denn Sorten oder Kulturen anzubauen, die mit Hitze oder Trockenheit gut funktionieren, den Boden durch Humusaufbau verbessern oder mit Agroforst für Schatten sorgen, das bedeutet schlichtweg, sich klimafest aufzustellen. Wir unterstützen die Landwirtinnen und Landwirte mit einer Vielzahl an Maßnahmen und indem wir den Rahmen anpassen, damit die Betriebe gut wirtschaften können”, so der Minister abschließend. 

BMEL

NRW schaltet Meldeportal zur Tierhaltungskennzeichnung für Schweinemäster frei

Im August 2023 ist das Gesetz für eine staatliche, verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung in Kraft getreten. Ab dem 1. September 2025 muss unverarbeitetes Schweinefleisch nach den fünf verschiedenen Haltungsformen „Stall“, „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ oder „Bio“ gekennzeichnet sein.

Ab sofort können Schweinemäster die Tierhaltungskennzeichnung auf der Internetseite des Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) durchführen, wie das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW mitteilt. Nach diesen Informationen wurde für die Landwirt:innen eine möglichst bürokratiearme Lösung entwickelt. Die Registrierung kann über die bestehende “Hi-Tier-Datenbank”-Kennung im Meldeportal erfolgen. Verfügbare Betriebsdaten liegen dann bereits voreingestellt vor. Lediglich die Daten zur Stallfläche, Anzahl der Tiere und zur Haltungsform müssen eintragen und dazu vorliegende Nachweise, etwa Bescheinigungen von Zertifizierungsunternehmen wie beispielsweise ITW oder die Ökozertifizierung, ergänzt werden. Die Betriebe erhalten dann innerhalb von zwei Monaten eine unbefristete behördliche Kennnummer mit der Kennung der angegebenen Haltungsform.

Die verpflichtende staatliche Haltungskennzeichnung soll Verbraucherinnen und Verbraucher darüber informieren, aus welcher Haltungsform das Mastschwein stammt. Diese Verpflichtung betrifft den gesamten inländischen Lebensmittelhandel.

LANUV

Backhaus fordert Herabstufung des Schutzstatus beim Wolf

Nach wie vor leben in Mecklenburg-Vorpommern zu viele Wölfe. „Mit Stand vom 14.08.2024 rechnen wir mit 18 Rudeln, 6 Paare, 3 territoriale Einzelwölfe. In 17 der 18 Rudel gab es Reproduktion in denen insgesamt 77 Welpen bestätigt wurden. Die reale Welpenanzahl kann etwas höher liegen, da in einigen Rudeln bisher nur eine Mindestanzahl ermittelt werden konnte“, erklärt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus, der am gestrigen Donnerstag (29.08.2024) erste Zahlen aus dem aktuellen Monitoringjahr 2024/25 vorgestellt hat.

Die hohe Zahl der Rissvorfälle bei Weidetieren verursacht fortlaufend hohen Kosten. Im ersten Halbjahr 2024 wurden bereits 42 Rissvorfälle mit 159 toten und 15 verletzten Tieren gemeldet. Bis Ende 2023 hat das Land  232.800 Euro als Kompensationsleistung an Nutztierhalter gezahlt, so Backhaus, der dringend eine Herabstufung des Schutzstatus der Art Wolf fordert. Solange sich die Politik nicht für diesem Schritt entscheide, werde sich an den hohen Kosten nichts ändern.

„Trotz aller Ankündigungen der EU-Ratspräsidentin Ursula von der Leyen, eine Umstufung des Wolfes von Anhang IV in Anhang V der FFH-Richtlinie mit dem Ziel die Änderung des Schutzstatus zu erreichen voranzutreiben, ist bisher nichts geschehen. Im Gegenteil. Der Europäische Gerichtshof hat erst vor wenigen Wochen mit seinen Urteilen zur Wolfsbejagung in Österreich und Spanien klargestellt, dass ihm der Artenschutz über den Herdenschutz geht. Ich sage, das geht nicht. Wir müssen regional in die Bestände eingreifen können und zum Beispiel eine gewisse Anzahl von Welpen entnehmen können, damit der Bestand nicht weiter anwächst.“ Auch der Bund müsse endlich liefern, und die rechtssichere Entnahme von auffälligen Wölfen ermöglichen, fordert Backhaus abschließend.

Regierung MV

Veterinärbehörden in Niedersachsen stellen Zusammenarbeit mit Landwirtschaftsministerium weitgehend ein

Seit zwölf Jahren haben die Veterinärbehörden der niedersächsischen Landkreise erfolglos gegen eine massive Unterfinanzierung gekämpft. Laut Informationen des Präsidiums des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) geht es um ein Defizit von 41 Millionen Euro. Als Konsequenz werden ab 1. September 2024 alle Landkreise ihre Beschäftigten aus den Arbeitsgruppen des Landes zurückziehen. Ausgenommen seien nur zwingend erforderliche Termine (Krisenfällen bei Tierseuchen oder lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche).  

„Bürgerinnen und Bürger, die Landwirtschaft und die der Lebensmittelüberwachung unterliegenden Betriebe sind nicht berührt“, bekräftigt Pressesprecher Ulrich Lottmann. Der Boykott betreffe zunächst ausschließlich zusätzliche Tätigkeiten im Binnenverhältnis von Landwirtschaftsministerium und den Landkreisen. „Der Begriff Boykott ist mit Bedacht gewählt und betrifft das Wirken in innerorganisatorischen Arbeitsgruppen“, so Lottmann. Es handele sich ausdrücklich nicht um einen Streik, da die Veterinärbehörden weiterarbeiteten.

„Wir bringen allein in 46 Landesgremien unsere fachliche Expertise und Erfahrungen aus der Praxis ein. Hinzu kommt eine große Zahl an Dienstbesprechungen, in denen das Ministerium von unserem Sachverstand profitiert, aber nicht für eine faire Kostenerstattung sorgt“, betont NLT-Präsident und Landrat des Landkreises Friesland Sven Ambrosy.

Die Landesregierung hofft, dass dieser Rückzug nicht von Dauer ist, und appelliert an den NLT, diese Entscheidung zu überdenken. „Die Kommunen und Landkreise stehen unter großem finanziellem Druck, um die ihnen übertragenen Aufgaben bewältigen zu können”, erklärt Pressesprecherin Natascha Manski. „Das erkennen wir an – gleichwohl ist der angekündigte Rückzug des NLT aus wichtigen Gremien im Veterinärbereich hoffentlich nicht von Dauer, denn unsere gemeinsamen Bemühungen um die Verbesserung und Weiterentwicklung beispielsweise beim Tierschutz werden in diesen Gremien konkretisiert.“ 

Das Landwirtschaftsministerium werde sich aber dafür einsetzen, dass die Mehraufwendungen der kommunalen Behörden gezielt ausgeglichen werden. Innerhalb der Landesregierung, aber auch mit den regierungstragenden Fraktionen sowie dem NLT, würden dazu intensive Gespräche geführt. Das allein genügt dem NLT nicht. „Wir nehmen diese Aufgaben nicht als Selbstverwaltung wahr, sondern als Dienstleister des Landes Niedersachsen. In einem letzten Versuch haben wir vor der Haushaltsklausur des Kabinetts eine Lösung gefordert – erneut vergeblich. Zwölf Jahre vertrösten ohne irgendeine Entlastung sind ein grobes Foul. Deshalb zeigen wir der Landesregierung die gelbe Karte“, macht NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer deutlich.

Land und Forst

NLT

Tierärzt:innen in MVP am Limit

Neben der Afrikanischen Schweinepest (ASP) und der Geflügelpest breitet sich nun auch die Blauzungenkrankheit (BTV) in verschiedenen Regionen Deutschlands aus. Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den Ländern, in dem alle drei Tierseuchen grassieren, deren Bekämpfung die dort ansässigen Tierärzt:innen an ihre Grenze bringt. So befürchtet der Präsident der Landestierärztekammer MV, Dr. Holger Vogel, eine drohende Eskalation im Veterinärwesen. Hinzu komme der hohe bürokratische Aufwand, der den Arbeitsdruck noch zusätzlich erhöhe. Erste Versorgungslücken seien in MV bereits jetzt zu erkennen.

Die Veterinärämter arbeiten mit Hochdruck an der Koordinierung der Seuchenmaßnahmen. Die Schweinepestfälle, u. a. in den angrenzenden Bundesländern, verlangten von den Amtstierärzt:innen höchste Einsatzbereitschaft, um die Seuche einzudämmen, aufzuhalten und zu tilgen. Dazu gehört auch der Bau und die Abnahme der ASP-Schutzzäune sowie die gesamte Tierseuchendiagnostik. „Das zerrt am Personalbestand“, so der Kammerchef, der eine „unverzügliche“ personelle Entlastung fordert.

Allmählich gerate die tierärztliche Versorgung in Mecklenburg in Gefahr. Noch sei die Grundversorgung gesichert, meinte Vogel. Mittlerweile gebe es aber erste Lücken bei der Versorgung, so z.B. in der Hobbyhaltung von Hühnern und Enten. Auch der tiermedizinische Nachwuchs entscheidet sich immer häufiger gegen die Nutztiermedizin, nicht zuletzt, weil inzwischen viel Arbeitszeit in die anwachsenden Dokumentationspflichten einfließt. „Da steht dann die Betreuung des Einzeltiers oftmals nicht mehr ausschließlich im Vordergrund“, sagt Vogel, der auch der Präsident der Bundestierärztekammer ist, abschließend.

Nordkurier

Tierarztmangel.de

EU-Kommission will Fangquoten für Ostsee anpassen

Gemäß Plänen der EU-Kommission sollen ab dem kommenden Jahr in der Ostsee weniger Sprotten, Lachse und Kabeljau gefangen werden dürfen. Auf Basis eines wissenschaftlichen Gutachtens hat die Kommission die zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) und Quoten für das kommende Jahr vorgeschlagen. Demnach sollen ab 2025 die Fangmengen von Sprotten um rund 40 % sowie von Lachsen um bis zu 36 % verringert werden. Hingegen hat sich die Kommission für höhere Fangmöglichkeiten von Hering in der mittleren Ostsee (+ 108 %) und Hering im Rigaischen Meerbusen (+ 10 %) ausgesprochen. 

„Es wird von Jahr zu Jahr deutlicher, wie wichtig es ist, etwas gegen den desolaten Zustand der wichtigsten kommerziell genutzten Arten zu unternehmen. Die Fischer sind die ersten, die die Folgen zu spüren bekommen, trotz unserer gemeinsamen Anstrengungen zur Wiederauffüllung der Fischbestände. Um sicherzustellen, dass die Fischer vor Ort wieder von gesunden Fischbeständen leben können, ist es unerlässlich, die EU-Rechtsvorschriften auf allen Ebenen vollständig umzusetzen“, betont Exekutiv-Vizepräsident Maroš Šefčovič.

Auf der Grundlage dieser Vorschläge werden die EU-Länder eine endgültige Entscheidung über die Höchstmengen der wichtigsten kommerziell genutzten Fischarten im Ostseebecken treffen. Der Rat wird den Vorschlag der Kommission prüfen, damit er auf seiner Tagung am 21./22. Oktober 2024 angenommenwerden kann.

EU-Kommision

Schrumpfende Rinderbestände in Rumänien wegen extremer Trockenheit

Ungewöhnlich hohe Temperaturen und kaum Niederschläge bereiten den Menschen in Rumänien große Sorgen. Besonders die Landwirt:innen geraten wegen der extremen Trockenheit an ihre Grenzen. In einigen Regionen könne noch nicht einmal die Herbsternte vorbereitet werden. Der Boden ist aufgrund des dramatischen Wassermangels trocken ist, um Dünger aufzunehmen. Die eingeschränkte Futterversorgung hat bereits die Viehbestände massiv schrumpfen lassen. Schon vor dem Sommer mussten die Rinderhalter:innen ihr Winterfutter verfüttern. Viele sind daher gezwungen, ihr Vieh frühzeitiger an Schlachthöfe zu verkaufen. Doch gleichzeitig haben sich die Schlachtpreise halbiert.

Das hat zur Folge, dass immer mehr Betriebe aufgeben. Besonders betroffen sind kleinere Betriebe. Insgesamt haben sich die Rinderbestände von ehemals 7 Mio. Kühen auf noch etwas mehr als eine Million reduziert. Die Zukunft für die verbleibenden Tiere bleibt jedoch ungewiss. Ist ein Betrieb erst einmal geschlossen, sei es laut Verband der Viehzüchter schwer, ihn wieder in Gang zu bringen. Hilfe erhoffen sich die Landwirt:innen vom Staat. Der rumänische Landwirtschaftsminister Adrian Chesnoiu hat finanzielle Hilfen zugesagt. Ab Oktober sollen die Landwirt:innen 200 Euro pro Hektar erhalten. 

Agrarheute

Euronews

Kittenflut bringt Tierheime an ihre Grenzen

Die Zahl der freilebenden Straßenkatzen wächst stetig weiter und bringt Tierheime in Deutschland an ihre Grenzen. Wie der Deutsche Tierschutzbund berichtet, seien in den vergangenen Wochen vermehrt Kitten gefunden, abgegeben oder ausgesetzt worden. Der Grund für diese Katzenschwemme sind nach Informationen des Dachverbandes  unkastrierte Freigängerkatzen aus Privathaushalten und Straßenkatzen, die sich unkontrolliert fortpflanzen. Tierschutzvereine und Tierheime haben große Probleme, der aktuellen Situation Herr zu werden.

„Die Tierheime sind überfüllt und am Ende ihrer Kräfte. Auch uns erreichen täglich Anfragen von Katzenhaltern, die ihr Tier loswerden möchten“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Durchaus sei dieses Leid zu vermeiden, so Schröder, der seit vielen Jahren eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen fordert, auch wenn die Bundesregierung anderes behaupte. „Wenn die Politik nicht dafür Sorge trägt, dass weniger Tiere im Heim landen, wird der praktische Tierschutz zusammenbrechen“, so der Tierschützer weiter.

Hinzu kommt, dass viele der Kitten, die in den Tierheimen landen, geschwächt sind durch Krankheiten, Parasiten, Verletzungen und Hunger, und daher zusätzlich eine aufwändige Pflege und Versorgung benötigen, wie aus dem gerade veröffentlichten „Große Katzenschutzreport“ des Deutschen Tierschutzbundes hervorgeht. Außerdem werden zahlreiche Kitten einfach herzlos entsorgt, in Müll- oder Kleidercontainern, sogar in der Müllpresse. „Es hilft nur eine Kastrationspflicht, aber das will keiner hören“, so die Tierschützer:innen.

Deutscher Tierschutzbund

CO2-Betäubung von Schweinen in Schlachthöfen dokumentiert

In Deutschland werden ca. 80 Prozent aller Schweine vor der Schlachtung mit CO2 betäubt, nachdem die Tiere zuvor in Kleingruppen in eine spezielle Fahrstuhlgondel gebracht wurden. Dies ist ein durchaus verbreitetes und keineswegs illegales Prozedere in Deutschland und der EU.

Tierschützer:innen kritisieren jedoch, dass den Schlachtschweinen durch die CO2-Betäubung durchaus Schmerzen und Leid zugefügt wird, was gemäß der deutschen Tierschutzschlachtverordnung nicht zulässig ist. Neben einem langen Erstickungsprozess würden die Schleimhäute der Schweine durch das CO2 verätzt und bereiteten zusätzliche Schmerzen. Da die Verbraucher:innen in Deutschland mehrheitlich kein Wissen über die Art und Folgen der Betäubung haben, wurde in einem niedersächsischen Schlachthof heimlich von Tierschützer:innen das Betäubungs-Prozedere aufgenommen und das Video der Organisation Animal Rights Watch zur Verfügung gestellt.

Bereits vor Jahren hatte die Europäische Lebensmittelbehörde diese Betäubungsmethode kritisiert und auf das Leiden der Schlachtschweine hingewiesen sowie der EU-Kommission empfohlen, die Betäubung mit CO2 schrittweise einzustellen. Mit Hinweis auf die dadurch entstehenden Kosten wies die Kommission die Empfehlung jedoch ab. „Die Folgeabschätzung hat ergeben, dass solch eine Empfehlung derzeit in der EU aus wirtschaftlicher Sicht nicht tragbar ist”, lautete die Begründung.

Nun fordern erneut die Tierschützer:innen von Animal Rights Watch ein Verbot dieser Betäubungsmethode.

Um das Tierwohl und den Schutz von Nutztieren geht es unter anderem auch in der Tierschutztagung am 12. und 13. September 2024 der ATF in Hannover (10 ATF-Stunden), die in diesem Jahr auch wieder als Hybridveranstaltung (Möglichkeit der Teilnahme vor Ort oder online im Live-Stream) angeboten wird.

NDR

Hessen baut ASP-Zaun

Um die weitere Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hessen zu vermeiden, hat das Land begonnen, einen zusätzlichen Festzaun über eine Länge von 50 Kilometern entlang der B45 zu bauen. „Dieser feste Zaun ist eine weitere wichtige Maßnahme im Rahmen der Gefahrenabwehr. Wir wollen einen deutlichen Vorsprung vor dem Seuchengeschehen erzielen und eine starke Barriere gegen die Ausbreitung der ASP auf andere Regionen bilden“, betont Landwirtschaftsminister Ingmar Jung. 

Unterstützung erhält das Land Hessen von Seiten des Technischen Hilfswerks (THW), der Landesstraßenbaubehörde HessenMobil sowie der Landesforstbehörde HessenForst. Zudem arbeiten ehrenamtliche Personen und zahlreiche Mitarbeitende der Landesbehörden im Zwei-Schicht-Betrieb, um den Zaun so schnell wie möglich fertigzustellen. Geplant ist eine Bauzeit von etwa 2-3 Wochen. „Sowohl bei der Kadaversuche als auch beim Zaunbau und der gegenseitigen Unterstützung bei der Materialbeschaffung arbeiten wir alle eng zusammen. Die Seuche macht keinen Halt an Ländergrenzen. Wir hoffen, mit dieser Gemeinschaftsaktion die ASP erfolgreich einzugrenzen und insbesondere eine Verbreitung in den Odenwald und nach Bayern und Baden-Württemberg zu verhindern,“ so der Minister. Bei dem Festzaun kommt auch bewährtes Material aus Brandenburg zum Einsatz, welches dort erfolgreich verwendet und aufgrund neuer Zonierungen nicht mehr benötigt wurde.

Landwirtschaftsministerium Hessen

Spanische Schweinehalter müssen Zwangsabgabe zahlen

Ab November 2024 sind Spaniens Schweinehalter:innen verpflichtet, für jedes in dem Land aufgezogene Schwein eine zusätzliche Abgabe zu zahlen. Das geht aus einem Erlass des spanischen Landwirtschaftsministeriums hervor, der am 12. August im Amtsblatt veröffentlicht worden ist. Die obligatorischen Beiträge sollen zur Unterstützung der Tierproduktion und der Vermarktung dienen. Zudem sollen die Gelder verwendet werden, um das Image und den Ruf des gesamten Schweinesektors zu verbessern.

Auf die spanischen Schweinehalter:innen kommen in den Wirtschaftsjahren 2024/25 bis 2027/28 demnach Zusatzkosten in Höhe von 0,055 Euro pro Schwein zu. Bis zu 50 % der so eingenommenen Beiträge werden für die Unterstützung der Vermarktung sowie des Branchenimages verwendet. Darüber sollen ungefähr ein Drittel der Gelder in die Schweinehaltung fließen. Ein geringer Teil der Beiträge sollen die Nachhaltigkeit des Sektors unterstützen sowie für Verwaltung und Management der verschiedenen Maßnahmen verwendet werden.

Zudem werden Schlachthöfe mit Eintreten des Erlasses dazu verpflichtet, für jedes geschlachtete Schwein und jeden eingeführten Schlachtkörper eine Abgabe von ebenfalls 0,055 Euro zu entrichten. Eingezogen und verwaltet wird das Geld vom spanischen Erzeugerverband Interporc. Dieser hatte die Regelung auch ausgearbeitet.

Schweizerbauer

ASP erstmals bei Hausschweinen in Rheinland-Pfalz festgestellt

Nach dem ersten Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) am 9. Juli 2024 in Rheinland-Pfalz breitet sich die Tierseuche weiter in dem Bundesland aus. Erstmals ist die ASP in der vergangenen Woche auch bei einem Hausschweinebestand amtlich festgestellt worden. Betroffen ist ein Kleinstbetrieb in Gerolsheim im Landkreis Bad Dürkheim. Nach bisherigen Erkenntnissen ist die Eintragsquelle noch unklar. Allerdings konnte festgestellt werden, dass in der Haltung alle geltenden Hygienemaßnahmen umgesetzt wurden. 

Wie das Landwirtschaftsministerium in Mainz berichtet, werden in allen Sperrzonen rund um die Fundorte unter Einsatz von mit Drohne und Suchhunden nach weiteren Wildscheinkadavern gesucht. Bislang wurden in dem 1500 Hektar großen Gebiet weder Wildschweine noch Kadaver von verstorbenen Tieren gefunden.  

Das Ministerium appelliert dringend an alle Schweine haltenden Betriebe,  ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und ggf. anzupassen. Zudem sind die Halter:innen angehalten, bei Symptomen wie hohem Fieber, Appetitlosigkeit, Atemwegs- und Magen-Darm-Problemen, Blaufärbungen, Festliegen, aber auch bei plötzlichen Todesfällen umgehend .die Veterinärbehörden zu informieren.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern ist man in Sorge wegen einer weiteren Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest. Landwirtschaftsminister Till Backhaus appelliert an die Bevölkerung, die Tore geschlossen halten des 62,4 km langen Schutzzaunes entlang der deutsch-polnischen Grenze, der im November 2020 fertigestellt wurde, nach dem Passieren dringend wieder zu schließen. „Eine Vielzahl der eingebauten Weide-, Gatter- und Fußgängertore, die dem Wechsel von Landnutzern der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, der Jägerschaft und den Erholungssuchenden dienen, wurden in den vergangenen Wochen nach dem Passieren nicht mehr geschlossen“, erklärt Backhaus. „Die Schutzzäune können ihre Funktion nur dann erfüllen, wenn sie geschlossen gehalten werden. Ich bitte alle Landnutzer eindringlich, die Tore nach der Nutzung wieder zu schließen“, mahnt er.

Mit der regelmäßigen Überprüfung der Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben befasst sich auch die 7-teilige Online-Fortbildungsreihe Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung von Myvetlearn.de. Diese bietet Tierärzt:innen in allgemeinen und tierartspezifischen Kursen fundiertes Wissen zu den Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen in Beständen verschiedener Tierarten. In Kurs 4 der Reihe geht es um Maßnahmen und Hinweise zur Biosicherheit für Schweinebestände.

Umweltministerium Rheinland-Pfalz

Kreis Bad Dürkheim

Ministerium MV

Fleischwirtschaft fordert bundesweit einheitliche Datenbank für Tierhaltungskennzeichnung

Spätestens ab dem 1. September 2025 gilt für alle Beteiligten in der Schweinebranche die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung. Ab dann muss unverarbeitetes Schweinefleisch nach den Haltungsformen „Stall“, „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ oder „Bio“ gekennzeichnet sein.

Während Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir das neue Tierhaltungskennzeichnungsgesetz als einen wichtigen Baustein beim Umbau der Tierhaltung sieht, bemängelt der Verband der Fleischwirtschaft e.V. (VDF) erhebliche Defizite bei der Registrierung und Datenverarbeitung, um das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz umzusetzen. Um ein Scheitern zu verhindern, fordert die Schlachtbranche eine bundesweit einheitliche Datenbank.

„Es ist ein Stück aus dem Tollhaus, dass es bisher keine bundeseinheitliche Datenbank gibt, in der die Landwirte ihre Haltungsform melden und die nachfolgenden Verarbeitungsstufen diese abrufen können“, so Steffen Reiter, VDF-Hauptgeschäftsführer. Aus Sicht der Fleischwirtschaft ist bisher völlig unklar, wie insbesondere die nachfolgende Schlachtstufe die Informationen zu den jeweiligen staatlichen Haltungsformen der landwirtschaftlichen Erzeuger abrufen kann. 

Auch die Bundesländer fühlen sich allein gelassen. In einem gemeinsamen Schreiben beklagen sie, dass gravierende Schwachstellen und Regelungslücken in der Ausgestaltung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes zu finden sind. Vor allem massive Vollzugshindernisse, insbesondere in der Überwachung, stärken laut Baden-Württembergs Agrarminister Peter Hauk nicht das Verbrauchervertrauen, sondern können sogar gegenteilig wirken. Ebenso fehlt ihm eine Verzahnung mit privatwirtschaftlichen Initiativen wie der Initiative Tierwohl (ITW) sowie eine gesicherte Finanzierung. „Eine verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung kann einen Beitrag für mehr Transparenz, Verbraucherschutz und Tierwohl leisten. Diesen Anspruch erfüllt das aktuelle Tierhaltungskennzeichnungsgesetz nicht!“, lautet Hauks Fazit.

Verband der Fleischwirtschaft e.V. (VDF)

Ministerium Baden-Württemberg

Kaniber fordert Absenkung des Schutzstatus beim Wolf

Bayern ist geprägt von einer besonderen Landschaft aus Almen und Alpen. Doch aktuell steht die Almwirtschaft in dem Freistaat vor großen Problemen und Herausforderungen. Einerseits könnte das geplante Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung viele Bäuer:innen in Bayern zum Aufgeben zwingen. Andererseits bedroht die wachsende Wolfspopulation die Weidetierhaltung massiv.

Landwirtschafts- und Tourismusministerin Michaela Kaniber fordert daher, dass der Schutzstatus des Wolfes international dringend abgesenkt wird. Ihre Forderung richtet Kaniber direkt an den Rat der Europäischen Union. Die Ministerin hofft auf den Zuspruch der Europäischen Kommission, die sich Ende letzten Jahres  für eine Absenkung ausgesprochen hatte.

Auf der traditionellen Hauptalmbegehung in der vergangenen Woche erklärte Kaniber, dass die Rückkehr der großen Beutegreifer die bayerischen Alm- und Alpbäuer:innen mehr und mehr an den Rand ihrer Existenz bringe. „Wir wollen der Landwirtschaft und der Biodiversität helfen. Das geht aber nicht mit Wolf. Eine Koexistenz mit dem Wolf ist möglich, aber sie ist nicht friedlich und sie hat Folgen. Das Problem beginnt nicht erst mit dem Riss. Mir haben Bauern geschildert, wie sie ihre Tiere verloren haben, die in Panik in den Bergen zu Tode gekommen sind”, beschreibt Kaniber die Sorgen der Weidetierhalter:innen.

Die Ministerin appelliert daher an die Bundesregierung, ihren Widerstand aufzugeben. „Wir brauchen eine Bestandsregulierung oberhalb dieses Erhaltungszustands. Unsere europäischen Nachbarn machen das vor“, so die bayerische Agrarministerin. In Anbetracht des Verbots der Anbindehaltung fordert Kaniber erneut die Ampelkoalition auf, das geplante Tierschutzgesetz (TierSchG) zurückzuziehen und völlig neu aufzulegen. „Die Änderungen werden wieder einmal die kleineren Betriebe treffen, die wir in Bayern und angeblich auch die Bundesregierung erhalten wollen!“, sagt die Ministerin.

Um das Tierwohl und den Schutz von Nutztieren geht es unter anderem auch in der Tierschutztagung am 12. und 13. September 2024 der ATF in Hannover (10 ATF-Stunden), die in diesem Jahr auch wieder als Hybridveranstaltung (Möglichkeit der Teilnahme vor Ort oder online im Live-Stream) angeboten wird.

Ministerium Bayern

Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen gefordert

Zum Weltkatzentag, der jedes Jahr am 8. August begangen wird, erneuert die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN ihre Forderung nach einer bundesweiten Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen. Die verpflichtende Kennzeichnung sieht vor, dass jeder Hund und jede Katze beim Tierarzt mit einem Transponder versehen werden. Gleichzeitig könnte in diesem Zuge die veterinärmedizinisch notwendige Grundversorgung überprüft werden. Mit dieser Regelung wären viele der zahlreichen Probleme im Zusammenhang mit heimatlosen Katzen gelöst, wie Karina Omelyanovskaya, Campaigner bei VIER PFOTEN, erklärt. Diese reichten von der Rückführung entlaufener Katzen oder dem Ursprung von gefährlichen Krankheiten über die Eindämmung ausgesetzter Tiere bis hin zur finanziellen Entlastung der Tierheime, wenn die Daten der Halter:innen überprüft werden könnten.

Bis zur möglichen Einführung einer gesetzlichen Pflicht zur Kennzeichnung und Registrierung ist es jedoch enorm wichtig, dass alle Katzenhalter:innen ihr Tier bereits jetzt mit einem Transponder versehen lassen und es in einem Heimtierregister registriert ist. Zudem appelliert die Organisation an alle Besitzer:innen von Freigängerkatzen, ihre Tiere kastrieren zu lassen. Nur so könne ein Wachstum der Streunerpopulation eingedämmt werden. 

VIER PFOTEN

Tierhaltungskennzeichnung wird unterschiedlich umgesetzt

Am 1. August 2023 ist das Gesetz für die staatliche, verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung (TierHaltKennG) in Kraft getreten. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Die Grünen) hatte das Gesetz vorgelegt, mit dem Ziel, mehr Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Haltungsform von Nutztieren zu schaffen und so Verbraucher:innen eine bewusste Kaufentscheidung zu ermöglichen. Bislang haben die Bundesländer das Gesetz jedoch unterschiedlich umgesetzt.

Während Bayern noch dabei ist, ein elektronisches Portal für die Meldungen der Schweinehalter:innen zu entwickeln und die Meldefrist zunächst verlängert hat, hat Schleswig-Holstein am vergangenen Freitag (26. Juli 2024) das Meldeverfahren zur staatlichen Tierhaltungskennzeichnung noch kurz vor dem Fristende gestartet. Die Mitteilung ihres Haltungssystems können die Halter:innen über ein bereitgestelltes Formular per Post oder E-Mail an das Landwirtschaftsministerium in Kiel vornehmen.

Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hatte bereits im Juni 2024 die Halter:innen von Mastschweinen im Alter von zehn Wochen bis zur Schlachtung aufgefordert, dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) als zuständige Behörde bis 1. August 2024 entsprechend Meldung zu geben, in welches Haltungssystem ihre Schweinehaltung einzuordnen ist. Ohne Meldung sei in Niedersachsen keine Vermarktung möglich, heißt es von behördlicher Seite.

Özdemir hatte die Vorreiterrolle Niedersachsens bei der Umsetzung des Kennzeichnungsgesetzes sehr begrüßt. „Gut, dass Niedersachsen vorangeht – und nichts anderes hätte ich auch von dem Bundesland mit der meisten Schweinehaltung erwartet. Damit können die Landwirtinnen und Landwirte dort nun ihre Meldungen vorbereiten und das schafft natürlich Planungssicherheit“, so der Minister.

Auch in Thüringen und Baden-Württemberg hat das Meldeverfahren zur gesetzlichen Tierhaltungskennzeichnung begonnen. „Baden-Württemberg setzt die Vorgaben […] schlank und unbürokratisch um, sodass Landwirte so gering wie möglich belastet werden”, erklärte Landwirtschaftsminister Peter Hauk. Nach seiner Meinung habe der Bund trotz der Bemühungen der Länder um eine Überarbeitung des TierHaltKennG an dessen unbefriedigender Ausgestaltung festgehalten. Insbesondere die enthaltenen Übergangsregelungen hätten dazu geführt, dass den Ländern zu wenig Zeit für eine gute und einheitliche Lösung bliebe beziehungsweise gegeben wurde.

Agrarheute

Veterinärbehörden geraten wegen ASP zunehmend an ihre Grenzen

In Deutschland ist der Mangel an Tierärzt:innen trotz verschiedener Maßnahmen noch immer stark zu spüren. Durch die aktuelle Häufung von Ausbrüchen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) geraten die Veterinärbehörden zunehmend an ihre Grenzen. In den Veterinärverwaltungen, Laboren und den zuständigen Stellen der Bundeswehr führt die prekäre Tierseuchensituation zu einer zusätzlichen personellen Belastung, die kaum zu stemmen ist. 

Die Bundestierärztekammer (BTK) weist erneut auf diese Problematik hin und warnt vor einer Eskalation. „Die gegenwärtige ASP-Situation in den angrenzenden Bundesländern zu Polen und die ASP-Einträge in Schwarzwild und Hausschweinebestände in Hessen und Rheinland-Pfalz verlangen u. a. den Veterinärämtern höchste Einsatzbereitschaft ab, um den Seuchenzug einzudämmen, aufzuhalten und das Ziel der Seuchentilgung zu erreichen“, mahnt der BTK-Präsident Ltd. VD Dr. Holger Vogel. „Personelle Entlastungen sind unverzüglich sicherzustellen – sowohl in den Grenzbundesländern als auch in den Bundesländern mit Solitäreinträgen. Auch die Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel in der aktuellen Phase der Ausbreitung ist zwingend erforderlich“, erklärt Vogel.

Bereits vor sechs Jahren hatte der Deutsche Tierärztetag die Landesregierungen aufgefordert, länderübergreifende, verbindliche Leitlinien für die personelle Ausstattung der Veterinär- und Untersuchungsämter zu erarbeiten und deren Umsetzung durch die Länder vollständig zu finanzieren. Es muss dafür Sorge getragen werden, dass die staatlichen Untersuchungseinrichtungen den Herausforderungen der Zukunft gewachsen sind, insbesondere durch eine angemessene Ausstattung mit qualifiziertem Personal.

BTK

Alarmierender Anstieg von Vogelgrippefällen bei Menschen  

Die zunehmende Verbreitung des hoch pathogenen Vogelgrippevirus H5N1 stellt ein erhebliches Risiko für die öffentliche Gesundheit dar. Insbesondere das Potential der Viren, sich unter verschiedenen Tierarten zu verbreiten, lässt weltweit die Sorge um eine künftige Pandemie wachsen.

In Asien nimmt die Zahl der infizierten Menschen aktuell besorgniserregend zu, wie die Welternährungsorganisation (FAO) mitteilt. Seit Ende 2023 wurden 13 Fälle in Kambodscha gemeldet, weitere aus China und Vietnam. Hinzu kommt, dass das H5N1-Virus neue Wild- und Haustierarten infiziert hat, darunter Aasfresser, Meeressäuger, fleischfressende Haustiere, Säugetiere, die als Pelztiere gezüchtet werden, und seit kurzem auch Wiederkäuer wie Milchkühe. Das Auftreten neuer A/H5N1-Stämme, die leichter übertragbar sind, erhöht die Pandemie-Gefahr, warnt das FAO-Notfallzentrum für grenzüberschreitende Tierkrankheiten (ECTAD) in Südostasien. Die Organisation ruft daher zu dringenden regionalen Anstrengungen auf, um den Anstieg der Vogelgrippefälle zu bekämpfen.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat ein Projekt gestartet, das zum Ziel hat, Menschen in Ländern mit niedrigen und mittleren Einkommen, Zugang zu hochwertigen und erschwinglichen Medikamenten zu verschaffen. Auf Basis der mRNA-Technologie, die während der Corona-Pandemie zur Entwicklung von Impfstoffen in Rekordzeit beigetragen hat, soll ein Impfstoffkandidat des argentinischen Herstellers Sinergium Biotech nun mit Unterstützung der WHO und der Organisation Medicines Patent Pool (MPP) weiter entwickelt werden. Das gemeinsam von der WHO und dem MPP entwickelte mRNA-Technologietransferprogramm wurde im Juli 2021 mit dem Ziel ins Leben gerufen, in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen (LMICs), Kapazitäten für die Entwicklung und Produktion von mRNA-basierten Impfstoffen aufzubauen.

„Diese Initiative ist ein Beispiel dafür, warum die WHO das mRNA-Technologietransferprogramm ins Leben gerufen hat – um Forschung, Entwicklung und Produktion in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen zu fördern, damit die Welt bei der nächsten Pandemie besser vorbereitet ist, um eine wirksamere und gerechtere Reaktion zu ermöglichen“, sagt WHO-Generaldirektor Dr. Tedros Adhanom Ghebreyesus.

Die FAO mahnt Regierungen, internationale Organisationen sowie den privaten Sektor zu einer intensiveren Zusammenarbeit und einem transparenten und zeitnahen Informationsaustausch an, um wirksame Eindämmungsstrategien zu entwickeln. Die Stärkung der Biosicherheitsmaßnahmen in der Geflügelindustrie sei zwingend erforderlich, einschließlich Impfstrategien und Förderung guter landwirtschaftlicher Praktiken, heißt es weiter.

Mit der regelmäßigen Überprüfung der Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben befasst sich auch die 7-teilige Online-Fortbildungsreihe Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung von Myvetlearn.de. Diese bietet Tierärzt:innen in allgemeinen und tierartspezifischen Kursen fundiertes Wissen zu den Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen in Beständen verschiedener Tierarten (Rind, Schwein, Geflügel, Pferd). In Kurs 5 der Reihe geht es um Maßnahmen und Hinweise zur Biosicherheit für Geflügelbestände. Ein kostenfreies Impulsreferat zur Bedeutung der Maßnahmen dient als Einführung.

WHO

FAO

Bayern bereitet den Weg für Landtierarztquote

Ähnlich der bereits existierenden Landarztquote in der Humanmedizin treibt die Bayerische Staatsregierung die Landtierarztquote voran. Als nächster Schritt ist die Verbändeanhörung geplant. Die aktuelle Situation zeigt, dass sich gerade in ländlichen Regionen die Nachwuchsgewinnung in der Nutztierpraxis zu einer zunehmenden Herausforderung entwickelt. Dem demographischen Wandel ist es zudem geschuldet, dass die Zahl der tierärztlichen Praxen für Nutztiere immer weiter zurückgeht. Mit der Landtierarztquote will der Freistaat dieser Entwicklung entgegenwirken.

Das Vorhaben wurde als Teil des “Zukunftskonzepts Landtierärzte” vom Bayerischen Umwelt- und Verbraucherschutzministerium initiiert und hat das Ziel, eine flächendeckende tierärztliche Versorgung vor allem im Nutztierbereich sicherzustellen. So sollen Tierärzt:innen schon frühzeitig an den ländlichen Raum gebunden und der Kontakt zur Nutztierhaltung und zur tierärztlichen Versorgung von Nutztieren gefördert werden.

Für das Auswahlverfahren werden zunächst das Ergebnis eines Studieneignungstests für medizinische Studiengänge sowie erfolgreich abgeschlossene einschlägige Ausbildungen und Praktika im Bereich der Nutztiermedizin berücksichtigt. Anschließend finden strukturierte und standardisierte Auswahlgespräche statt, bei denen auch praktische Fähigkeiten geprüft werden.

Der Startschuss für die Landtierarztquote soll zum Wintersemester 2025/2026 erfolgen. Interessierten Bewerberinnen und Bewerbern wird empfohlen, sich bereits jetzt über die Termine für eine Teilnahme am Test für medizinische Studiengänge zu informieren, um die jeweiligen Anmeldefristen nicht zu versäumen.

„Eine Landtierarztquote ist ein wertvoller Baustein im Maßnahmenpaket, wir stellen damit die Weichen für optimale Versorgung schon bei der Ausbildung. Wir bringen den Gesetzesentwurf nach der Verbändeanhörung im Landtag ein und werden die Hochschulzulassungsverordnung anpassen. Unser Ziel: Start der Quote zum Wintersemester 2025/2026″, betont der bayerische Wissenschaftsminister Markus Blume.

Ministerium Bayern

Keine BTV-Entschädigung – Hessen rät dringend zu Impfung

Nach dem ersten Auftreten der Blauzungenkrankheit (BTV) im hessischen Vogelbergkreis und in Anbetracht der Häufung von BTV-Fällen in Nordrhein-Westfalen nahe der hessischen Landesgrenze ruft das Hessische Landwirtschaftsministerium Rinder- und Schafhalter:innen zur Impfung auf. Trotz vorheriger Aufrufe sei die Nachfrage in dem Bundesland noch sehr gering, so das Ministerium. Einzig die Impfung bietet einen sicheren Schutz vor einem schweren klinischen Verlauf und Verlusten.

In den Monaten von Juli bis November sind Gnitzen (Stechmücken), die Überträger der Krankheit sind, besonders aktiv. Daher befürchtet das Ministerium, dass bald auch in Hessen vermehrt Ausbrüche auftreten können. Aktuell gibt es im Landkreis Kassel einen ersten Verdachtsfall. Bereits im vergangenen Monat hat das Hessen die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit für Wiederkäuer genehmigt, nachdem die Tierseuche vermehrt in den Niederlanden, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Rheinland-Pfalz aufgetreten ist.

Das Land weist ausdrücklich darauf hin, dass Tierverluste durch BTV nicht durch die Tierseuchenkasse entschädigt werden. Für die BTV-Impfung erhalten Tierhalter:innen einen Zuschuss in Höhe von zwei Euro pro Impfdosis bei Schafen und Ziegen sowie drei Euro pro Impfdosis bei Rindern. Für den Aufbau eines wirksamen Impfschutzes für das Tier ist bei Rindern die Verabreichung von zwei Impfdosen im Abstand von rund drei Wochen erforderlich. Für Schafe und Ziegen reicht eine Impfung. Ein wirksamer Impfschutz liegt nach drei Wochen vor.

Ministerium Hessen

Özdemir fordert langfristige Unterstützung der Landwirt:innen

Anlässlich der Ergebnisse des aktuellen Agrarbarometers der Landwirtschaftlichen Rentenbank fordert Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir von der Politik mehr Unterstützung der Landwirt:innen. „Die Tierhalterinnen und Tierhalterin Deutschland wissen sehr genau, dass es Veränderungen braucht, um ihre Höfe für die Zukunft gut aufzustellen. Ein stetig sinkender Fleischkonsum und der gesellschaftliche Wunsch nach mehr Tierschutz lassen nur diesen Weg zu. Der schon über ein Jahrzehnt andauernde Strukturbruch in der Branche ist dafür ein einschneidender Beleg, der sich nicht weiter ignorieren lässt. Allein zwischen 2010 und 2020 hat sich die Zahl der tierhaltenden Höfe nahezu halbiert. Die Befragung der Rentenbank zeigt eindrucksvoll, dass die Tierhalterinnen und Tierhalter jedoch bereit sind, sich auf die veränderten Rahmenbedingungen einzustellen“, sagt Özdemir.

Der Gesetzgeber sei in der Pflicht, für Verlässlichkeit und Planungssicherheit zu sorgen. Um die Landwirt:innen bei ihren Investitionen für mehr Tierwohl zu unterstützen, stellt das BMEL in den nächsten Jahren insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung. „Von den für dieses Jahr vorgesehenen 150 Millionen liegen bereits jetzt Anträge in Höhe von 60 Millionen Euro vor. Auch das ist eindrucksvoller Beleg für den Veränderungswillen auf den Höfen. Für 2025 erhöhen wir die Fördersumme für den Stallumbau dann wie geplant einmal um weitere 200 Millionen Euro“, verspricht der Minister.

BMEL

Europawahlen und Tiermedizin

Am 9. Juni 2024 hat Europa ein neues Parlament gewählt. Mit 186 Sitzen konnte sich auch dieses Mal die Europäische Volkspartei (EVP) durchsetzen. Die Sozialdemokraten bilden die zweitstärkste Partei. Da sowohl die Liberalen als auch die Grünen deutliche Verluste hinnehmen mussten, ist derzeit noch unklar, welche Auswirkungen das Wahlergebnis auf Themen wie Tierwohl und antimikrobielle Resistenzen (AMR) haben wird. Klassische konservative Themen wie Landwirtschaft und Ernährungssicherheit könnten aber nach Meinung des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte (bpt) politisch künftig höher gewichtet werden.

In Deutschland haben die Landwirt:innen (52%) und die Selbstständigen (35%) mehrheitlich die CDU/CSU gewählt. Bei beiden Berufsgruppen lag jeweils die AfD an zweiter Stelle. Wie die Freien Berufe gewählt haben, gibt die Auswertung nicht her.

Deutlich wichtiger als auf nationaler Ebene ist im Europäischen Parlament die Ausschussarbeit. Bis zum 17. Juli 2024 hat sich jedoch abgezeichnet, dass Norbert Lins den Vorsitz im wichtigen Agrarausschuss abgeben muss, der stattdessen von einer/m Vertreter/in der Partei der italienischen Ministerpräsidentin Meloni (Fratelli d’Italia) übernommen wird. Zudem scheinen die Überlegungen, den Umwelt- und Gesundheitsausschuss (ENVI) in zwei Ausschüsse aufzuspalten, nicht mehrheitsfähig zu sein. Dies würde laut bpt grundsätzlich den One-Health-Ansatz stärken.

bpt

Dr. Katharina Kluge wird neue Chief Veterinary Officer

Dr. Katharina Kluge wird Leiterin der Unterabteilung 32 „Tiergesundheit, Tierschutz“ im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und damit neue Chief Veterinary Officer. Sie folgt auf Dr. Dietrich Rassow, der in den Ruhestand geht.

Kluge ist promovierte Fachtierärztin für Pharmakologie und Toxikologie. Seit 2003 ist sie im BMEL, wo  sie zunächst im Referat Tierarzneimittel tätig war. 2008 übernahm sie dann die Leitung des Referates Tierschutz.

In ihrer neunen Position wird sie unter anderem dafür zuständig sein, Deutschland in Veterinärangelegenheiten im europäischen und internationalen Kontext zu vertreten. 

BMEL

Keine Verbrauchsstiftung für Tierheime im Bundeshaushalt vorgesehen

Am heutigen Mittwoch (17.07.2024) wird das Bundeskabinett den Bundeshaushalt für 2025 beschließen. Laut Entwurf des Haushaltsgesetzes wird sich der Etat des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gegenüber dem laufenden Jahr kaum verändern. So soll der Haushalt des BMEL rund 6,86 Mrd. Euro betragen (- 1%).  Doch auch im letzten Bundeshaushalt der aktuellen Ampelkoalition scheint trotz Koalitionsversprechen keine Verbrauchsstiftung für Tierheime einplant zu sein, was der Deutsche Tierschutzbund scharf kritisiert. „Tierheime werden wir durch eine Verbrauchsstiftung unterstützen – so steht es im Koalitionsvertrag. Doch die Bundesregierung bricht ihre Versprechen und lässt die Tierheime im Stich“, kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Die Mittel werden dringend benötigt, denn mehr als die Hälfte aller Tierheime sind schon voll oder gar überfüllt. Den Tierschützer:innen sind wütend und verzweifelt, da immer häufiger Aufnahmestopps verhängt und Tiere abgewiesen werden müssen. Ohne die versprochenen Finanzspritzen der Regierung kann der praktische Tierschutz vor Ort kaum noch überleben. Lediglich 18 Prozent der Tierheime in Deutschland haben noch begrenzte Kapazitäten. Eine adäquate Betreuung und Versorgung von in Not geratenen Tieren ist so kaum noch möglich. Da weder finanzielle Reserven für notwendige Investitionen in die Infrastruktur oder energetische Maßnahmen, veterinärmedizinische Auflagen oder des Arbeitsschutzes vorhanden sind, werden die Gelder aus der Verbrauchsstiftung dringend benötigt.

„Jetzt ist es an den Fraktionen von SPD, Grünen und FDP, im Rahmen der Haushaltsverhandlungen die Stiftung einzurichten und so den Koalitionsvertrag zu erfüllen. Gemeinsam mit unseren 16 Landestierschutzverbänden und über 760 angeschlossenen örtlichen Tierschutzvereinen mit 550 Tierheimen fordern wir die Fraktionen auf, im Parlament Wort zu halten“, mahnt Schröder.

Deutscher Tierschutzbund

Agrarheute

Neues Tiergesundheitsgesetz in Rheinland-Pfalz soll Tierseuchenprävention stärken

In der vergangenen Woche hat Rheinland-Pfalz ein neues Tiergesundheitsgesetz beschlossen, das das Landestierseuchengesetz aus dem Jahr 1986 ablöst. Die Novellierung soll vor allem die Tierseuchenprävention stärken. Neben den erheblichen Änderungen bei verschiedenen Zuständigkeiten hätten Digitalisierung, neue wissenschaftliche Erkenntnisse sowie Erfahrungen bei der Tierseuchenbekämpfung, -überwachung und -prophylaxe eine Überarbeitung und Modernisierung des Tiergesundheitsgesetzes in Rheinland-Pfalz notwendig gemacht, so die rheinland-pfälzische Umweltministerin Katrin Eder.  

„Die Veterinärverwaltung in Rheinland-Pfalz hat sich in den vergangenen Jahren gut und gründlich auf den jetzt eingetretenen Fall der Afrikanischen Schweinepest vorbereitet. Und genau um die Vorbereitung auf und die Bekämpfung von Tierseuchen auch zukünftig bestmöglich zu sichern, haben wir das Tiergesundheitsgesetz zeitgemäß fortentwickelt“, erklärt Eder. Die Novellierung betrifft sowohl Tierhalter:innen, Jagdausübungsberechtigte und die Tierseuchenkasse als auch die Kommunen, das Fachzentrum für Bienen und Imkerei des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel, das Landesuntersuchungsamt (LUA), die Aufsicht- und Dienstleistungsdirektion (ADD) sowie das zuständige Ministerium.

„Ich bin überzeugt, dass wir uns mit dem neugefassten Gesetz gut für die Zukunft aufstellen. Wie wichtig die Vorbereitung auf Tierseuchen ist, erleben wir aktuell bei der Afrikanischen Schweinepest. Durch das Auftreten der ASP in Brandenburg und Sachsen konnte sich auf den Ernstfall gut vorbereitet werden und die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden aus Hessen und Rheinland-Pfalz funktioniert sehr gut. So konnten die bisher gefundenen infizierten Tiere schnell aufgespürt werden. Was sich in der Praxis erprobt hat, wird durch die Novellierung des Tiergesundheitsgesetzes festgehalten“, betont die Ministerin.

Nach dem ersten Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest im benachbarten Hessen Mitte Juni 2024, hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI)  am 10. Juli 2024 ebenfalls den positiven ASP-Nachweis bei zwei in der Nähe von Gimbsheim (Kreis Alzey-Worms) tot aufgefundenen Wildschweinen bestätigt. Damit ist der Erreger erstmals auch in Rheinland-Pfalz aufgetreten. Um die weitere Ausbreitung der Tierseuche zu mindern, hat das  Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) am vergangenen Dienstag (09.07.2024) die Richtlinie zur Drohnenförderung überarbeitet. Demnach dürfen ab sofort für die Rehkitzrettung geförderte Drohnen auch für die Wildschweinkadaversuche eingesetzt werden.
Wird die Drohne mit Wärmebildkamera entgegen dem eigentlichen Förderzweck zur Suche nach verendeten Wildschweinen benutzt, muss dies jedoch der BLE mitgeteilt werden.

Ministerium Rheinland-Pfalz

Milliardenschweres Ausstiegsprogramm für Tierhalter:innen

Die frisch ernannte Landwirtschaftsministerin der Niederlande, Femke Wiersma, plant ein umfassendes Ausstiegsprogramm für Nutztierhalter:innen in Milliardenhöhe. Entsprechende Einzelheiten sollen im September 2024 präsentiert werden. Die Ministerin betont, dass dabei auch die Vorschläge ihres Vorgängers Piet Adema berücksichtigt werden sollen. Hohe Ausstiegszahlungen sollen mehr Tierhalter:innen dazu bewegen, die Tierhaltung aufzugeben. Noch ist es jedoch unklar, ab wann das neue Ausstiegsprogramm greifen soll.

Ferner kündigte die Ressortchefin in einem Brief an die Zweite Kammer des niederländischen Parlaments an, auf EU-Ebene die Bedeutung hoher Produktionsstandards in Handelsabkommen mit Drittländern zu betonen. Zudem sollen laut Ministeriumsplänen die Belastungen für Arbeitgeber:innen in der Landwirtschaft verringert werden, was der niederländische Bauernverband (LTO) begrüßt. Der Verband erhofft sich Lockerungen der bislang sehr strengen Rechtsvorschriften und Regelungen bzw. eine Reduzierung des Verwaltungsaufwandes sowie der Arbeitskosten.

Schweizerbauer

H5N1: Hohe Dunkelziffer bei Infektionen befürchtet

Seit dem ersten offiziellen Nachweis von Influenzaviren des Typs H5N1 in einem US-amerikanischen Milchviehbetrieb hat das US-Landwirtschaftsministerium (USDA) bisher 140 infizierte Viehherden in zwölf Bundesstaaten sowie vier infizierte Personen bestätigt. Expert:innen gehen von einer hohen Dunkelziffer aus, da häufig Einwanderer ohne Papiere auf US-Milchviehbetrieben arbeiten. Diese Mitarbeiter:innen  sind arbeitsrechtlich nicht geschützt und meist ohne Zugang zu medizinischer Versorgung, trotzdem sie dem höchsten Risiko ausgesetzt sind, weil sie direkten Kontakt beim Melken mit Rohmilch und infizierten Tieren haben. 

Zudem ist das Landwirtschaftsministerium nicht befugt, die Untersuchung der Mitarbeiter:innen anzuordnen. Auch soll es weder groß angelegte Tests noch Impfungen der Mitarbeiter:innen gegeben haben. Zudem lassen zahlreiche Milchviehhalter:innen aus Angst vor finanziellen Einbußen ihre Tiere nicht untersuchen. Um dem entgegenzuwirken, haben einige Bundesstaaten jetzt begonnen, Testprogramme aufzulegen, mit Entschädigungen für Farmer, auf deren Betrieben der Virus nachgewiesen wird. Wie die New York Times in einem aktuellen Artikel schreibt, scheint die Besorgnis der mehr als 25.800 noch nicht betroffenen Milchviehbetrieben nicht hoch zu sein. Viele lehnten die vom Staat angebotene Schutzausrüstungen ab. Einige Virologen befürchten jedoch, dass es zu Mutationen des Virus kommen könnte, falls die Infektionen bei den Kühen nicht unter Kontrolle gebracht werden. Dann könnte der Erreger auch für Menschen krankmachender werden, mit unabsehbaren Folgen. Auch eine von Mensch-zu-Mensch Übertragung wäre dann denkbar.

Agrarheute

Bundesrat stimmt über Änderungswünsche zum Tierschutzgesetz ab

Am 5. Juli 2024 ist der Bundesrat zusammengekommen, um über verschiedene Änderungswünsche des Agrarausschusses zum Tierschutzgesetz abzustimmen. Eine Änderung betraf die Übergangsfrist bei der ganzjährigen Anbindehaltung. Obwohl der Ausschuss eine Fristverkürzung auf 5 Jahre empfohlen hatte, hat sich das Plenum für die im Kabinettsentwurf des Tierschutzgesetzes vorgeschlagene Zehn-Jahresfrist entschieden. Jedoch sprachen sich die Bundesländer dafür aus, dass abkalbende Kühe nicht angebunden werden dürfen. Auch blieb der Bundesrat hinsichtlich der saisonalen Kombihaltung bei einer Obergrenze von 50 Rindern.

Der im Gesetzesentwurf vorgesehenen Regelung bezüglich der Enthornung von Kälbern folgt der Bundesrat nicht ganz. Hier empfiehlt das Plenum eine gelockerte Handhabung. Im Falle einer entsprechenden Sachkunde sollte nach Meinung der Bundesländer eine lokale Betäubung ausreichen, für die ein Tierarzt nicht notwendig sei. Auch in Anbetracht des Tierärztemangels auf dem Land empfehlen die Länder, beim Schwänzekupieren bei Ferkeln auf den nationalen Aktionsplan als Grundlage zurückzugreifen. Sie halten den im Gesetzesentwurf geplanten Dokumentationsaufwand und die Risikoanalyse für zu viel und unnötige Bürokratie für die Schweinehalter. Keine Mehrheit fand außerdem die Ausschussempfehlung für ein pauschales Kupierverbot der Schwänze von Jagdhunden.

Der Bundesrat ist beim Tierschutzgesetz nicht zustimmungspflichtig. Daher ist offen, ob die Bundestagsfraktionen vor allem die Empfehlung beim Enthornen und Schwänzekupieren im parlamentarischen Verfahren nach der Sommerpause aufgreifen werden.

Agrarheute

Schweiz verabschiedet neuen One Health-Aktionsplan

Die Zahl der Antibiotikaresistenzen nimmt weltweit trotz vieler Gegenmaßnahmen weiter zu und erfordert noch mehr gezielte Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen. Auch in der Schweiz werden neue Ansätze zur Bekämpfung Antibiotika resistenter Krankheitserreger entwickelt. Mit dem neuen One Health-Aktionsplan StAR 2024–2027, den der Schweizer Bundesrat Ende Juni 2024 verabschiedet hat, wurden konkrete nationale Ziele mit jährlichen Meilensteinen festgelegt.

Der neue Ansatz soll Mensch, Tier und Umwelt bereichsübergreifend koordinieren und verfolgt das Ziel, die Verfügbarkeit und Wirksamkeit von Antibiotika für Mensch und Tier langfristig zu erhalten. Demnach soll in der Veterinärmedizin der Verbrauch von Antibiotika erfasst und künftig den Tierarztpraxen und Tierhaltungsbetrieben mitgeteilt werden. Zur Förderung des sachgemäßen Einsatzes von Antibiotika wird zudem ein Benchmarksystem eingeführt, um den eigenen Antibiotikaverbrauch mit demjenigen anderer zu vergleichen.

Vor acht Jahren hat die Schweiz die Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (StAR) gestartet und konnte seitdem die Antibiotikaverschreibungen in der Tiermedizin um rund 41 Prozent reduzieren. Der Verbrauch kritischer Antibiotika ging um mehr 77 Prozent zurück. Nach Informationen des Bundesrates sei trotz einer vorläufigen Stabilisierung der Resistenzraten im internationalen Kontext jedoch mit einer erneuten Verschärfung der Lage zu rechnen.

Die Verantwortung für die Umsetzung des Aktionsplanes liegt bei den vier Bundesämtern für Gesundheit (BAG), für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), für Landwirtschaft (BLW) und für Umwelt (BAFU). Diese arbeiten eng zusammen und setzen die erforderlichen Maßnahmen mit den Kantonen und zahlreichen weiteren Akteuren um.

Das Portal VetMAB.de hat das Ziel, die Haltungsbedingungen und damit die Tiergesundheit zu verbessern und so den Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren zu reduzieren. Landwirt:innen und Tierärzt:innen stehen zahlreiche Online-Fortbildungen zur Verfügung.

BLV

Drohnenförderung für Rehkitzrettung wird aufgestockt

Immer wieder werden Wildtiere beim Mähen landwirtschaftlicher Flächen verletzt oder getötet. Besonders gefährdet sind Rehkitze, die in ihren ersten Lebenswochen keinen Fluchtinstinkt haben, sondern sich bei drohender Gefahr sehr flach auf dem Boden legen. Umso wichtiger sind Maßnahmen, die die Jungtiere schützen. Hier stellt der Einsatz von Drohnen das aktuell beste Mittel der Wahl dar, das deutlich effektiver und zeitsparender als andere Verfahren ist.   

Der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildtechnik zur Wildtier-, insbesondere Rehkitzrettung, stellt aktuell die beste Alternative zu bisherigen Verfahren (zum Beispiel Vergrämung, Begehung) dar, da sie deutlich effektiver und zeitsparender ist. Bereits im vierten Jahr fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Anschaffung von Wärmebilddrohnen für die Rehkitzrettung mit je 4.000 Euro. Damit alle Berechtigten gefördert werden können, hat das BMEL nun das Drohnentechnik-Förderprogramm um eine Million Euro aufgestockt. Nach Informationen des Ministeriums seien bis zur Antragsfrist am 14. Juni 2024 mehr als 640 Förderanträge eingegangen. In den vergangenen drei Jahren hat das BMEL rund 1.970 Drohnen gefördert.

„Zuallererst möchte ich den vielen Ehrenamtlichen danken, die diese so erfolgreiche Rehkitz- und Wildtierrettung erst ermöglichen. Mein Dank gilt zudem den Jäger- und Hegegemeinschaften für ihren Einsatz. Es ist beeindruckend, wie viele Bürgerinnen und Bürger in aller Herrgottsfrühe auf dem Feld stehen und mithelfen, das Leben von Tieren zu retten. Ich hoffe, dass wir dieses wichtige Programm für den praktischen Tierschutz auch im nächsten Haushaltsjahr fortsetzen können”, betont Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir. Antragsberechtigt sind unter anderem eingetragene Kreisjagd- bzw. Kitzrettungsvereine.

Um Wildtiere in der tierärztlichen Praxis geht es auch in der gleichnamigen, vierteiligen E-Learningreihe für Tierärzt:innen auf Myvetlearn.de. Tiermedizinischen Fachangestellten steht zu diesem Thema eine separate Online-Fortbildungsreihe zur Verfügung.

BMEL

Thüringen unterstützt heimische Nutztierhaltung mit 2,9 Millionen Euro

Mit „T(h)ür Tierwohl“ hat das Landwirtschaftsministerium in Thüringen (TMIL) in 2023 eine erweiterte Tierwohlförderung auf die Beine gestellt. Mit diesen Fördergeldern unterstützt das Land landwirtschaftliche Betriebe, die aufgrund von gestiegenen Produktionskosten bei weiterhin geringem Preisniveau sowie wachsenden gesellschaftlichen Erwartungen an die Nutztierhaltung finanziell unter Druck stehen und in eine tierwohlgerechtere Haltung investieren möchten.

„Wir zahlen fast drei Millionen Euro aus unserer landeseigenen Tierwohlförderung aus und unterstützen so tierhaltende Betriebe bei Maßnahmen für bessere Haltungsbedingungen“, erklärt Ministerin Susanna Karawanskij. 

Die aktuelle Fördersumme umfasst rund 257.000 Euro für den Erhalt für vom Aussterben bedrohte einheimische Nutztierrassen sowie 333.000 Euro für Rinder haltende Betriebe. Insgesamt 2,3 Mio. Euro wurden an Schweinehalter:innen ausgezahlt, die Tierwohl verbessernde Maßnahmen umsetzen wollen. Dieses Angebot haben 44 Agrarbetriebe in Anspruch genommen. Mehr als 700.000 Euro gewährte das TMIL für die Umsetzung tierwohlgerechterer Haltungsbedingungen in der Ferkelaufzucht bzw. Schweinemast.

TMIL

Weiterer Mensch in den USA mit H5N1 infiziert  

Die Aviäre Influenza (AI) greift in den USA weiter um sich. Nach dem ersten Auftreten des Influenza-A-Virus H5N1 bei Milchkühen in den USA vor über zwei Monaten hat sich nun eine vierte Person mit dem Virus infiziert. Betroffen ist ein Mitarbeiter eines Milchviehbetriebs im Bundesstaat Colorado, in dem Kühe positiv auf das Virus getestet worden waren. Der Mann hatte lediglich Symptome an den Augen gezeigt und hat sich nach der Behandlung wieder erholt.  

Die US-Gesundheitsbehörde CDC appelliert an die Farmarbeiter:innen, entsprechende Vorsichtsmaßnahmen bei Kontakt mit infizierten Kühen zu beachten. So sollten Menschen einen engen, langen oder ungeschützten Kontakt mit kranken oder toten Tieren vermeiden. Gleichzeitig stuft die Behörde das Infektionsrisiko von Menschen weiterhin als gering ein. Expert:innen auf der ganzen Welt warnen allerdings vor der Gefahr, dass sich das Virus an den Menschen anpasst und so einen Übertragung von Mensch zu Mensch ermöglichen könnte. Prof. Dr. Christian Drosten, Chef-Virologe der Berliner Charité, fordert ein entschlosseneres Vorgehen der US-amerikanischen Behörden, unter anderem Quarantäne- bzw. bestimmte Hygienemaßnahmen sowie eine Impfung der Kühe.

Bei der nun an die CDC weitergeleiteten Probe sollen zusätzliche genetische Analysen klären, ob und wie sich das Virus verändert hat. Die Resultate könnten sich auf die Risikobewertung der Behörde auswirken.

Schweizerbauer

Anbindehaltung auf dem Prüfstein

Am 5. Juli 2024 wird ein Plenum des Bundesrates auch Änderungen bei der Anbindehaltung beschließen. In einem fast 100-seitigen Empfehlungsbeschluss fordert der Agrarausschuss drastische Verschärfungen. So soll die Übergangsfrist für die ganzjährige Anbindehaltung auf maximal fünf Jahre von bislang zehn Jahren begrenzt werden. Außerdem fordert die Mehrheit der Bundesländer eine Obergrenze von 25 Rindern für die Kombihaltung sowie einen Winterauslauf von mindestens zwei Stunden täglich.

Landwirt:innen sollen jedoch zukünftig die Betäubung für das Enthornen der Kälber mit entsprechendem Sachkundenachweis selbst und ohne Anwesenheit eines Tierarztes durchführen können. Gefordert wird auch, dass der Bund bürokratische Hürden bei der Haltung von Schweinen mit kupierten Schwänzen zurücknimmt. Bei diesen beiden Punkten hat sich die Mehrheit der Länder auf die Seite der Tierhalter:innen gestellt.

Agrarheute

DJV kritisiert geplantes Kupierverbot für Jagdhunde

Entsprechend dem Entwurf für die anstehende Änderung des Tierschutzgesetzes sollte das Schwänzekupieren bei Jagdhunden weiterhin erlaubt sein. Der Agrarausschuss im Bundesrat plant nun doch, ein vollständiges Kupierverbot durchzusetzen. Von Seiten des Deutschen Jagdverbandes (DJV) und des Jagdgebrauchshundverbandes (JGHV) wird dieser Vorstoß massiv kritisiert. Die Verbände fordern den Bundesrat, der am 5. Juli 2024 über eine Stellungnahme beraten wird, auf, die bisherige Kupier-Praxis bei Jagdhunden weiterhin zuzulassen. Ein Verbot sei unnötig und kontraproduktiv im Sinne des Tierschutzes, heißt es auf Seiten von DJV und JGHV.

Das Kupieren werde ausnahmslos zum Gesundheitsschutz der Tiere vorgenommen, damit Verletzungen im Erwachsenenalter, die zu schweren Entzündungen im Rückenmark und bis zum Tod führen können, vermieden werden. In Anbetracht der massiven Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) würden Jagdhunde gerade verstärkt zur Stöberjagd in häufig unwegsamem Gelände eingesetzt. Umgestürzte Bäume, Brombeeren, Schwarzdorn und Schilf könnten bei langer Rute zu schwersten Verletzungen führen.

Die Verbände argumentieren zudem, dass das Kupieren von Jagdhunden innerhalb der ersten drei Lebenstage unproblematisch und eine innerartliche Kommunikation auch mit kupierter Rute zweifelsfrei möglich sei. Entgegen den Ausführungen in der Begründung des Agrarausschusses im Bundesrat gibt es in Ländern, in denen ein Kupierverbot besteht, nachweislich tierschutzrelevante Probleme, sofern Jagdarten angewendet werden, die mit deutschen Verhältnissen vergleichbar sind.

DJV

CO2-Steuer für Kühe – auch in Deutschland denkbar?

Die Diskussionen um die Kostenverteilung für die Auswirkungen des Klimawandels reißen nicht ab. Zu einem der Sündenböcke der Klimakrise gehört auch immer wieder die Landwirtschaft. Hier stehen besonders die Rinder und ihr hoher CO2-Ausstoß im Fokus der Kritik. Zudem wächst der Druck auf die Bundesregierung, die Klimaschutzziele 2030 zu erreichen. Klar scheint jedoch, dass diese unter den momentanen Bedingungen nicht erreicht werden können.

Zwar hat die Landwirtschaft keinen maßgeblichen Anteil an den Treibhausgasemissionen, doch könnte damit zu rechnen sein, dass die Regierung durch entsprechende Urteile des Bundesverfassungsgerichts gezwungen sein wird, weitere Einsparungen vorzunehmen. Das könnte sich auch auf den Bereich der Landwirtschaft ausweiten. Wie das aussehen könnte, hat Dänemark gezeigt. Das skandinavische Nachbarland hat jüngst eine CO2-Steuer für die Landwirtschaft beschlossen. Jedoch ist noch unklar, welche zusätzlichen Kosten mit der sogenannten Pupssteuer auf die Nutztierhalter:innen zukommen werden. Mit einer ähnlichen Vorgehensweise könnte in Anbetracht der leeren Kassen auch hierzulande zu rechnen sein.

Agrarheute

ASP-Restriktionszone in Hessen erweitert

Seit dem ersten positiven Nachweis der Afrikanischen Schweinepest (ASP) am 15.06.2024 bei einem Wildschwein im hessischen Landkreis Groß-Gerau hat sich die Zahl der infizierten Tiere auf insgesamt neun erhöht. Zwei weitere Wildschweinkadaver wurden nun positiv auf das Virus getestet, wie das Landwirtschaftsministerium am Dienstag mitteilte. Allerdings stünden noch die Ergebnisse der Untersuchung durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) aus. Insgesamt waren 75 Wildschweine beprobt worden.

Da beide Wildschweine außerhalb der Restriktionszone gefunden worden sind, muss diese nun erweitert werden. Die Zone umfasst nun auch Teile der Stadt Darmstadt und des Kreises Bergstraße. In der gesamten Restriktionszone herrscht Leinenpflicht. Damit soll verhindert werden, dass möglicherweise infizierte Wildschweine in Bereiche vertrieben werden, in denen bisher noch keine infizierten Schweine vorkommen. Weiterhin suchen professionelle Hunde- und Drohnenstaffeln die Region nach Kadavern ab, von denen Proben für die Untersuchungen genommen werden.

Landwirtschaftsministerium Hessen

Drosten besorgt wegen H5N1-Ausbruch bei amerikanischen Milchkühen

In Deutschland werden die während der Corona-Pandemie ergriffenen Maßnahmen und Einschränkungen aktuell in der Politik diskutiert und aufgearbeitet. Die damaligen Maßnahmen verteidigt u.a. Prof. Dr. Christian Drosten. Schon in der ersten Pandemie-Phase im Jahr 2020 hatte sich der Chef-Virologe der Berliner Charité beispielsweise für Schulschließungen ausgesprochen. „Das Effektivste waren die Gruppenobergrenzen, also ‚Versammlungsverbote‘. Effizient waren Schulschließungen und Arbeitsplatzmaßnahmen wie Homeofficepflicht“, erklärt Drosten, der für seine Empfehlungen massive Kritik erntete.

Im Moment bereitet dem Virologen die zunehmende Zahl der H5N1-Ausbrüche bei Milchkuhherden in den USA große Sorgen. Angesichts des massiven Auftretens des Vogelgrippevirus als möglichen Auslöser für eine kommende Pandemie, fordert der Virologe ein entschlosseneres Vorgehen. Diese extrem großen Ausbrüche bei Kühen habe es bislang noch nie gegeben und besorge alle Fachleute, so Drosten im Gespräch mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Es sei noch ungewiss, wie häufig sich Menschen infizieren, die mit diesen infizierten Kühen zu tun haben. „Ich kann nur sagen, es kann glimpflich ablaufen, das Virus braucht mehrere Schritte zur Anpassung, und vielleicht ist es vorher schon unter Kontrolle. Aber es kann auch schon der Anlauf zu einer nächsten Pandemie sein, den wir hier live mitverfolgen.“ Daher rät der Virologe eindringlich dazu, Kühe gegen das Virus zu impfen.

Er fordert, dass in den USA jetzt entschlossen vorgegangen werde: „Mit Quarantäne. Dass man also versucht, die infizierten Bestände zu isolieren; schaut, wo Menschen Kontakt hatten, ob sie Antikörper im Blut haben. Über bestimmte Hygienemaßnahmen nachdenkt. Und auch darüber, Kühe zu impfen“.  Das empfiehlt Drosten auch in Hinblick auf die Versuche des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), die zum Ergebnis hatten, dass auch die deutsche Variante der Vogelgrippe Kühe infizieren kann. In den Versuchen hätten die Milchkühe nach der Infektion eindeutige Krankheitssymptome gezeigt – dazu gehörte starker Milchrückgang, eine veränderte Milchkonsistenz und Fieber, so eine FLI-Sprecherin. Trotz dieser Ergebnisse hält das Institut jedoch an seiner bisherigen Risikoeinschätzung fest und schätzt das Infektionsrisiko weiter als sehr gering ein. Rinderhalter:innen sollten dennoch sehr wachsam sein, mahnt das FLI.

Agrarheute

Tagesspiegel

Neue Hundeverordnung in Brandenburg in Kraft getreten

Zum 1. Juli 2024 ist in Brandenburg die neue Hundeverordnung in Kraft getreten. Neben der Einführung der Kennzeichnungspflicht durch einen Mikrochip-Transponder für alle Hunde ab einem Alter von acht Wochen schafft das Land die Einstufung von Hunden als unwiderlegbar gefährliche und widerlegbar gefährliche Hunde aufgrund der Rasse ab. Ein Hund gilt demnach als gefährlich, soweit die Prüfung eines ganz konkreten Vorfalls der örtlichen Ordnungsbehörde ergibt, dass eine Gefährlichkeit vorliegt, die dann auch festgestellt wird.

„Die neue Verordnung ist anwenderfreundlich und übersichtlicher gestaltet. So unterscheidet die neue Verordnung zwischen Regelungen, die für alle Hunde gelten und solchen, die für gefährliche Hunde gelten. Mit der Abschaffung der sogenannten Rasseliste stellen wir das Verhalten des Hundes in den Vordergrund. Die kommunalen Spitzenverbände und die Landkreise sind über die neue Hundehalteverordnung bereits informiert. Sie löst die alte Verordnung ab, die noch bis Ende Juni gültig ist“, erklärte Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen. 

Die neue Verordnung knüpft einerseits an die bisherigen Regelungen der alten Hundehalterverordnung an und setzt andererseits bewusst andere inhaltliche Akzente. Mit der neuen Regelung entfällt zudem das Verbot des Haltens von unwiderlegbar gefährlichen Hunden. Zukünftig sollen vor allem das Verhalten des Hundes und die Sachkunde der Halterin oder des Halters entscheidend für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Hundes sein. Weiterhin zählen die Leinen- und Maulkorbpflicht sowie das Mitnahmeverbot, die Erlaubnispflicht für das Halten von gefährlichen Hunden sowie deren Ausnahmen mit dem Nachweis der Sachkunde und der Zuverlässigkeit. Zahlreiche Änderungen oder Ergänzungen betreffen Regelungen zu einer Rückstufung von einmal als gefährlich festgestellten Hunden zu nicht-gefährlichen Hunden oder auch zu Besuchshunden, die bislang von der Hundehalterverordnung nicht erfasst waren.

Innenministerium Brandenburg

Niedersachsen treibt Umsetzung der Tierhaltungskennzeichnung voran

Am 1. August 2023 ist in Deutschland das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) in Kraft getreten. Die Kennzeichnung gilt zunächst nur für frisches Schweinefleisch. Das Gesetz sieht vor, dass Halter:innen von Mastschweinen im Alter von 10 Wochen bis zur Schlachtung ihrem zuständigen Bundesland bis zum 1. August 2024 die entsprechende Haltungsform ihrer Schweine melden und anschließend eine Kennnummer erhalten, die die festgelegte Haltungsform belegt.

Trotz einer fast einjährigen Vorbereitungszeit hat der Großteil der Bundesländer die notwendigen Festlegungen weder getroffen noch kommuniziert. Niedersachsen ist nun vorangegangen und hat für den Vollzug des Gesetzes als eines der ersten Bundesländer Festlegungen für Zuständigkeit, Meldung und den Kriterien im Rahmen der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung veröffentlicht.

„Gut, dass Niedersachsen vorangeht – und nichts anderes hätte ich auch von dem Bundesland mit der meisten Schweinehaltung erwartet. Damit können die Landwirtinnen und Landwirte dort nun ihre Meldungen vorbereiten und das schafft natürlich Planungssicherheit. Ich bin überzeugt, dass auch die weiteren Bundesländer die gesetzliche Rechtslage zeitnah umsetzen, und bei Fragen steht mein Ministerium natürlich jederzeit beratend zur Seite“, erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir.

LAVES Niedersachsen

BMEL

Wachsende Wolfpopulationen in Europa

Die Zahl der Wölfe in Deutschland und in der Schweiz wächst stetig. Das Wolfsmonitoring der Stiftung Kora für Raubtierökologie und Wildtiermanagement ergab, dass in der Alpenrepublik 31 Wolfsrudel mit nachgewiesener Reproduktion angesiedelt sind. Diese haben in 2023 insgesamt 122 Wolfswelpen bekommen, wie in dem gerade veröffentlichten Jahresbericht nachzulesen ist. Neben den Wölfen scheinen sich auch Luchse (Nachweise aus 23 Kantonen) sowie Goldschakale in der Schweiz wohl zu fühlen. Bären hingegen wären im letzten Jahr nicht gesichtet worden, heißt es in dem Bericht.

In Schweden hingegegn hat sich die Wolfspopulation deutlich verringert. Von den ursprünglich 450 Tieren wurden im Winter 2023/24 nur noch 375 Wölfe gezählt, wie die schwedische Umweltschutzbehörde mitgeteilt hat. Dies sei aber ein „erwarteter Rückgang“, der im Einklang mit den Entnahmen durch Schutz- und Lizenzjagden im Jahr 2023 stehe, ließ die Behörde verlauten.

In Deutschland wächst der Unmut der Weidetierhalter:innen über die fehlende Entschlusskraft der Bundesregierung hinsichtlich des Wolfsmanagements. Denn auch hierzulande hat sich die Zahl der Wölfe rasant vergrößert, es wird von einer Population von 3.000 Tieren ausgegangen. Die verunsicherten Weidetierhalter fordern angesichts der steigenden Zahl an tödlichen Übergriffen auf Weidetiere ein aktives Wolfsmanagement. „Wir gehen damit auf deutliche Distanz zu der unkritischen ‚Willkommenskultur‘ gegenüber dem Raubtier, die das Bundesumweltministerium und andere Umweltministerien weiterhin pflegen. Wir verweisen auf andere europäische Länder wie Schweden, Finnland oder Frankreich. Dort ist der Abschuss oder die Entnahme von Wölfen möglich, wenn diese Weidetiere rissen“, kritisiert der Förderverein der Deutschen Schafhaltung. Der Verein lädt zu einer Kundgebung unter dem Motto „Weidetierhaltung vor dem Aus?!“ am 4. Juli 2024 in Berlin ein.

Schweizerbauer

Topagrar

Jagdverband fordert mehr Anstrengungen für Artenschutz

Im Fokus des diesjährigen Bundesjägertags, den der Deutsche Jagdverband (DJV) am 21. und 22. Juni in Mainz veranstaltet hat, stand der Erhalt der heimischen Artenvielfalt. Nach Meinung der Delegierten wird dafür in Deutschland nicht genügend getan. Sie fordern entsprechend Maßnahmen, um diese zu verbessern. So wurden zwei Positionspapiere verabschiedet, die konkrete Maßnahmen für den Schutz von Arten wie Rothirsch, Rebhuhn und Feldhase enthalten.

Siedlungsbauten und ungünstige Verkehrswege beeinträchtigen nicht selten die Wanderungen von Rothirschen, was unter anderem Inzucht zur Folge hat. Bereits in drei Bundesländern konnten genetisch bedingte Missbildungen wie verkürzte Unterkiefer nachgewiesen werden, die auf Inzucht zurückzuführen ist. Der DJV fordert in einem Positionspapier die Finanzierung von bis zu 100 Querungshilfen bis 2030 über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK).

Im zweiten Positionspapier fordern die Delegierten den dringenden Erhalt von Brachflächen, um Arten wie Rebhuhn, Feldhase oder Feldlerche einen Ganzjahreslebensraum sowie ausreichend Nahrung bieten zu können. Für verpflichtende Brachflächen seien jedoch kostendeckende Ausgleichszahlungen sowie ein Abbau der bestehenden bürokratischen Hürden notwendig, heißt es in dem Papier. Neben dem Verlust von Lebensraum gefährden Raubsäuger wie Füchse und Waschbären diese Arten stark. Der DJV sieht die Politik in der Pflicht, sich zur Jagd auf diese und andere Raubsäuger als Instrument für den Artenschutz zu bekennen, um den negativen Einfluss dieser dämmerungs- und nachtaktiven Arten zu minimieren.

Um sich mit dem Umgang, der Versorgung und der Aufzucht von Wildtieren vertraut zu machen, können sich Tierärzt:innen und Tiermedizinische Fachangestellte in zwei separaten E-Learningreihen auf Myvetlearn.de online fortbilden. Im ersten von 4 Kursen stellt Referent Dr. Florian Brandes die rechtlichen Grundlagen zum Umgang mit Wildtieren in der tierärztlichen Praxis vor. Dabei wird auf die wichtigsten Aspekte bei der Aufnahme von Arten eingegangen, die dem Naturschutzrecht oder dem Jagdrecht unterliegen. Ebenso werden Hinweise gegeben, wie mit invasiven Tierarten umzugehen ist, für die rechtliche Regelungen (Prävention und Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten) bestehen. Ergänzend wird zudem die heikle Frage der Euthanasie von Wildtieren angesprochen.

DJV

Geplanter Bürokratieabbau soll Landwirt:innen langfristig entlasten

Viele Bereiche des Lebens und des Berufes werden von Bürokratie beherrscht. Schon vor vielen Jahren plante die damalige Bundesregierung den Abbau unnötiger bürokratischer Belastungen in vielen Bereichen, was sich allerdings zu einer Daueraufgabe entwickelt hat. Für die Vereinfachung sowie die Reduzierung bürokratischer Prozesse sind unter anderem auch Tausende Landwirt:innen im vergangenen Winter auf die Straße gegangen. Denn für Dokumentation, Planung und Antragswesen müssen laut Informationen des Statistischen Bundesamtes jährlich über 400 Millionen Euro von den Landwirt:innen gezahlt werden.  

Gegen die ausufernden Bürokratiekosten plant das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nun dringend etwas unternehmen. Einen ersten Arbeitsfortschritt legte das BMEL Ende Mai mit der BMEL-Initiative zum Bürokratieabbau vor. Darin sind zahlreiche Maßnahmen für den Abbau unnötiger bürokratischer Belastungen benannt.

„Wenn ich mit den Landwirtinnen und Landwirten vor Ort spreche, dann höre ich immer wieder, dass es die Vielzahl der bürokratischen Belastungen ist, die sie an Grenzen bringt. Da geht es um die Meldung gleicher Daten an unterschiedliche Stellen, um sich unnötig wiederholende Antrags- und Nachweispflichten oder um starre Regelungen, die mit der Praxis nur schwer zu vereinbaren sind. Es geht also um mehr Flexibilität, weniger Doppelarbeit und schlankere Verfahren – und eben nicht darum, unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus andere politische Ziele zu verfolgen. Machen wir uns nichts vor, aufzuräumen ist eine kleinteilige und mühsame Daueraufgabe, aber kein Grund, sich davon abschrecken zu lassen. Ich werbe unermüdlich dafür, dass wir hier alle zusammenarbeiten: EU, Bund und Länder. Nur wenn wir es schaffen, die Summe der Belastungen zu reduzieren, helfen wir dem Berufsstand auch langfristig”, betonte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir.

Unter anderem sollen Melde- und Dokumentationspflichten für Tierhalter und im Pflanzenbau vereinfacht werden. Als Vorbereitung erwartet das Bundesministerium für diesen Sommer ein Rechtsgutachten. 

Agrarheute

ASP: NRW ruft zu erhöhter Wachsamkeit auf

Der erste Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hessen hat auch das angrenzende Bundesland Nordrhein-Westfalen in Alarmbereitschaft versetzt. „Nordrhein-Westfalen ist im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest gut aufgestellt. Die aktuellen Fälle in anderen Bundesländern zeigen, wie wichtig das ist. Im Moment müssen wir jedoch besonders wachsam sein. Dies gilt vor allem für unsere Landwirtinnen und Landwirte, die Schweine halten, aber auch für Jägerinnen und Jäger. Sie sind gebeten, noch achtsamer als ohnehin bei der Beobachtung vor allem von Wildschweinen zu sein. Nur gemeinsam können wir ein Verbreiten der Seuche verhindern“, erklärt Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen.

Auch Reisende werden gebeten, sorgsam zu sein. Da der Erreger auch in nicht erhitzten Fleisch- und Wurstwaren über einen langen Zeitraum infektiös bleiben kann, sollten Wurstbrote bzw. -reste auf keinen Fall achtlos weggeworfen, sondern konsequent in entsprechenden Mülleimern entsorgt werden. Die Ministerin weist auch darauf hin, dass Zäune und Mülleimer entsprechend engmaschig zu kontrollieren seien, um eventuelle Wühlspuren von Wildschweinen rechtzeitig zu entdecken und erforderliche Sicherungsmaßnahmen durchzuführen.

Für den Fall eines ASP-Ausbruchs im Land hat NRW bereits vor knapp 5 Jahren einen Rahmenvertrag mit der Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH (WSVG) abgeschlossen. Diese wird sich im Ernstfall um die Unterstützung der betroffenen Kommunen, die Absperrung einer Kernzone sowie die intensive Suche nach verendeten Wildschweinen und deren Bergung kümmern. Gegründet wurde die WSVG vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband, dem Rheinischen Landwirtschaftsverband, der Landwirtschaftskammer NRW, dem Landesjagdverband NRW sowie den Raiffeisengenossenschaften. Zudem hat das Land eine eigene ASP-Suchhundestaffel, die darauf spezialisiert ist, im Ausbruchsfall schnellstmöglich in den betroffenen Gebieten nach an ASP verendeten Wildschweinen zu suchen. In Zusammenarbeit mit der Vorsorgegesellschaft können so ohne Verzögerung die betroffenen Tiere fachgerecht beseitigt werden.

Landwirtschaftsministerium NRW

Heel Veterinär unterstützt veterinärmedizinische Ausbildung

Seit dem Jahr 2011 fördert die Bundesregierung gemeinsam mit Unternehmen, Vereinen, Stiftungen und Privatpersonen engagierte und talentierte Studierende an deutschen Hochschulen mit dem Deutschlandstipendium. Zu den Förderern gehört auch das Unternehmen Heel Veterinär aus Baden-Baden, das erstmalig 10 Deutschlandstipendien an Studierende der Tiermedizin stiftet. „Die Zukunft der tiermedizinischen Versorgung in Deutschland wird durch unsere Studierenden gestaltet. Mit den Stipendien möchten wir sie nicht nur finanziell unterstützen, sondern auch ihren akademischen und beruflichen Ehrgeiz anerkennen und fördern” erklärt Dr. Nicole Schreiner, Leiterin Medizin/Business Unit Veterinär bei Heel.

Mit der finanziellen Unterstützung soll den Stipendiaten mehr Raum für akademische Höchstleistungen geschaffen werden. Das Baden-Badener Unternehmen möchte dazu beitragen, dass „begabte und engagierte Studierende mittels finanzieller Unterstützung möglichst ihr volles Potenzial ausschöpfen können“, so Schreiner weiter. Zudem unterstreicht diese Förderung das Engagement des Unternehmens für die veterinärmedizinische Bildung in Deutschland – und unterstützt die nächste Generation von Tiermedizinerinnen und Tiermedizinern. Neben finanzieller Unterstützung bietet Heel Veterinär den Stipendiat:innen der Veterinärfakultäten in Berlin, Hannover, Gießen, Leipzig oder München die Möglichkeit, sich mit Tierärzt:innen in verschiedenen Industriebereichen über berufliche Perspektiven auszutauschen sowie an Weiterbildungs- und Informationsveranstaltungen teilzunehmen.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung zeichnet für das erfolgreiche Programm mitverantwortlich und verdoppelt die Fördersumme von Heel Veterinär. Besonders gute Chancen auf das begehrte Deutschlandstipendium haben Studierende, die sich sozial engagieren und durch Begeisterung und Motivation für das Studium sowie den zukünftigen Berufsweg überzeugen. Weitere und detaillierte Informationen finden interessierte Studierende sowie potentielle Förderer auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Deutschlandstipendium

Verbote von Lebendtiertransporten werden lauter

Am 14. Juni wird jedes Jahr der Internationale Tag gegen Tiertransporte begangen. An diesem Tag finden weltweit zahlreiche Aktionen und Veranstaltungen statt, die auf Lebendtiertransporte und deren teils massive Folgen für die Tiere aufmerksam machen. Der Deutsche Tierschutzbund forderte aus diesem Anlass am vergangenen Freitag (14.06.2024) ein generelles Verbot von Tiertransporten außerhalb Europas und nimmt dabei auch das neue EU-Parlament in die Pflicht. „Der barbarische Handel mit lebenden Tieren rund um den Globus muss beendet werden. Deutschland darf sich nicht weiter hinter der EU verstecken, um die eigene Untätigkeit zu verschleiern, sondern sollte eine Vorreiterrolle übernehmen“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Auch die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN nahm den Tag zum Anlass, auf die Missstände einiger Transporte hinzuweisen. „Nicht nur an einem Tag wie diesem werden wir weiter unermüdlich gegen grausame Tiertransporte kämpfen. Gegen Transporte, bei denen die Tiere leiden: unter Wassermangel, Hitze, Kälte, Stress, Infektionen und mangelnder Hygiene. Es gibt im Jahr 2024 keinen vernünftigen Grund, fühlenden Lebewesen diese Torturen zuzumuten. Doch solange bei diesen schmutzigen Geschäften der Rubel rollt, rollen auch weiter die Lkw. Die grausame Praxis von Transporten auf den Straßen und auf dem Seeweg muss endlich beendet werden“, erklärte Nadine Miesterek, Campaignerin für Tiertransporte bei VIER PFOTEN.

Wie der Deutsche Tierschutzbund erklärt, hatte das EU-Parlament zwar Verbesserungen versprochen, aber mit dem 2023 publik gemachten Verordnungsentwurf die Chance verpasst, auf einen reinen Handel mit Fleisch bzw. Schlachtkörpern umzusteigen. Stattdessen wurden lediglich schwache Änderungen bei den Transportvorschriften angekündigt.

Deutscher Tierschutzbund

EU wappnet sich für möglichen H5N1-Ausbruch  

Um die Ausbreitung sowie potenzielle Ausbrüche der Aviären Influenza (AI) in Europa zu verhindern, hat die EU-Kommission 665.000 Impfstoffdosen erworben. Die Behörde für Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA) hat im Namen von fünfzehn Mitgliedsstaaten einen entsprechenden Vertrag unterzeichnet. Zudem erhält die Behörde die Option auf den Erwerb von 40 Millionen Impfdosen in den nächsten vier Jahren. „HERA zeigt wieder einmal die Europäische Gesundheitsunion in Aktion, indem sie dafür sorgt, dass wir vorbereitet sind”, sagte ein Sprecher der Kommission auf einer Pressekonferenz in Brüssel.

Die Behörde weist jedoch erneut darauf hin, dass es bislang zu keiner H5N1-Übertragung von Mensch zu Mensch gekommen sei. Ein sehr geringes Infektionsrisiko besteht aktuell lediglich für Menschen, die engen Kontakt zu infizierten Tieren haben und sich in kontaminierten Räumen aufhalten. Daher sei der Impfstoff nur für Personenkreise mit einer besonders hohen Exposition gegenüber der potenziellen Übertragung der AI durch Vögel oder andere Tiere bestimmt, erklärt die EU-Kommission.

„Auch wenn von der Vogelgrippe nach wie vor nur eine geringe Gefahr für die allgemeine Bevölkerung ausgeht, müssen wir besonders gefährdete Menschen wie Personal von Geflügelfarmen oder bestimmte Tierärztinnen und Tierärzte schützen“, betont Stella Kyriakides, Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

EU-Kommission

Euronews

Tierschutznovelle: DBV fordert Nachbesserungen

Am kommenden Montag wird sich der Bundesratsausschuss mit dem Entwurf der Novelle des Tierschutzgesetzes befassen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert den Gesetzesentwurf der Bundesregierung scharf und erwartet ein deutliches Signal vom Bundesrat.

„Der vorgelegte Gesetzentwurf enthält praxisferne und nicht praktikable Regelungen und Verbote, die dringend nachgebessert werden müssen! Vor allem die Vorgaben zur Schweinehaltung führen zu weniger Tierschutz und zu mehr Bürokratie“, erklärt DBV-Präsident Joachim Rukwied. „Die Tierhalter sind bereit zur Weiterentwicklung des Tierwohls und des Tierschutzes. Dazu brauchen sie aber praktikable Regelungen im europäischen Gleichklang und keine nationalen Alleingänge, die nur die Verlagerung der Tierhaltung ins Ausland zum Ziel haben.“

Jürgen Langreder vom Vorstand des Bundesverbandes Rind und Schwein (BRS) kritisiert unter anderem die zusehends ideologisch getriebene Förderpolitik der Ampelkoalition. In 90 Prozent der Schweine haltenden Betriebe in Deutschland würden die Tiere in ­den Haltungsstufen 1 und 2 aufgezogen. Diese Betriebe haben bislang jedoch keine Möglichkeit, Fördermittel zu erhalten. Dabei ließe sich auch hier mehr Tierwohl umsetzen, so Langreder. Er fordert auch für diese Haltungsformen entsprechend Förderungen. Genauso unverständlich sei für ihn, dass sowohl das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) als auch die Ringelschwanzprämie in Niedersachsen ­gestrichen werden sollen, mit dem Argument, dass eine ­Doppelförderung ausgeschlossen werden müsse. Dabei sei gerade die Ringelschwanz­prämie eine Erfolgsgeschichte.

Mit den aktuellen Problemen des Tierschutzes befasst sich auch die schon traditionelle Tierschutztagung, die am 12. und 13. September 2024 sowohl als Präsenz- als auch als Online-Veranstaltung stattfinden wird. Die Tagung richtet sich an Amtstierärzt:innen und kurativ tätige Tierärzt:innen, sowie an Studierende der Veterinärmedizin und Veterinärreferendar:innen. Die Anmeldung ist bis 10. September um 16 Uhr möglich.

DBV

SUS

Nachschulung für Sachkundenachweis zur Isofluran-Narkose  nicht vergessen

Seit dem 1. Januar 2021 ist die betäubungslose Ferkelkastration verboten. Volljährige Landwirt:innen dürfen ihre Ferkel unter Isofluran-Narkose kastrieren. Der Erwerb eines Sachkundenachweises ist jedoch vorher verpflichtend. Gemäß § 6 Abs. 5 Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) sind die Sachkundeinhaber:innen auch dazu verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab der erstmaligen Ausstellung eines Sachkundenachweises an einer mindestens zweistündigen Fortbildungsschulung teilzunehmen, in der der aktuelle Wissensstand vermittelt wird. Dabei werden die praktischen Fähigkeiten bei der Durchführung der Narkose von einer Tierärztin oder einem Tierarzt überprüft.

Zahlreiche Ferkelerzeuger in Deutschland, die erst seit 2021 haben, sollten daher rechtzeitig an die Nachschulung denken. Entsprechende Informationen bzw. Schulungstermine sind bei den zuständigen Veterinärämtern zu erfragen.

SUS

Mehr als die Hälfte der Landwirt:innen wählt konservativ

Am vergangenen Sonntag (9.6.2024) hat die Europawahl stattgefunden. Dabei haben die Landwirt:innen in Deutschland mehrheitlich (52%) der CDU/CSU ihre Stimme gegeben. Das ist das Ergebnis einer Befragung der Forschungsgruppe Wahlen unter annähernd 46.500 Wähler:innen aus verschiedenen Berufsgruppen. Die Befragung ergab zudem, dass die AfD auch bei den Landwirten die zweitstärkste Partei geworden ist. 15,9 % der Bäuer:innen wählten demnach die AfD. Bei der Europawahl im Jahr 2017 waren es 8 % der Landwirt:innen.

Lediglich 3 % der Landwirt:innen sagten am Wahltag aus, dass sie “Die Grünen” wählen würden. Gründe für das wiederholt schlechte Abschneiden der Grünen werden in der EU-Pflanzenschutzpolitik sowie anderen umweltpolitischen Vorhaben gesehen. Sowohl die FDP als auch die SPD erhielten jeweils 5 % der Stimmen. Und auch Die Linken konnten bei den Landwirt:innen nicht punkten. Linke und Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) kamen nur auf jeweils 2 %.

Agrarheute

Neues Projekt bekämpft Wilderei in Deutschland

Wenn in Deutschland über Wilderei berichtet wird, denken die meisten Menschen direkt an verschiedene afrikanische Länder oder Regionen in Asien. Aber auch hierzulande werden tausende geschützte Tiere illegal gejagt und getötet. Dagegen will ein neues Bündnis, bestehend aus Umweltverbänden, Polizei und Wissenschaft, nun vorgehen.

Trotz eines drohenden Bußgeldes von bis zu 50. 000 Euro bis hin zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe werden neben Luchsen, Bibern, Fischottern oder seltenen Greifvögeln auch Wölfe illegal getötet. Mindestens 1.140 Wildtiere wurden im vergangenen Jahr von Wilderern erschossen, vergiftet oder erschlagen. Fachleute gehen aber von einer weitaus höheren Dunkelziffer aus. Nur selten können die Täter jedoch von den Behörden gefasst werden.

Mit Hilfe eines länderübergreifenden Bündnisses aus Naturschutzverbänden, Ermittlungsbehörden und Wissenschaft soll nun der Wildtierkriminalität ein Ende gesetzt werden. Unter der Leitung des WWF Deutschland haben sich 13 Organisationen aus Deutschland und Österreich für „wildLIFEcrime“ zusammengeschlossen und wollen erreichen, dass Fälle von Wildtierkriminalität künftig häufiger entdeckt, effektiv bearbeitet, aufgeklärt und die Täter konsequent zur Rechenschaft gezogen werden. Die Ausmaße illegaler Wilderei würden oft unterschätzt. „Wichtig ist, dass Wildtierkriminalität nicht mehr als Kavaliersdelikt angesehen wird“, erklärt WWF-Projektmanagerin Samantha Look. 

Unter anderem soll eine Meldeplattform helfen, dass die Bevölkerung unkompliziert und anonym Hinweise über Wilderei-Vorfälle abgeben kann. „Beobachtung, Meldung und Dokumentation bilden den Grundstein“, unterstreicht Look. „Jeder Beitrag zählt.“ Eine Falldatenbank mit Beispielen einschlägiger Artenschutz-Straffälle und vollständigen Urteilen soll die Behörden zusätzlich unterstützen. Alles in allem wollen die Bündnispartner den Informationsaustausch bei den Ermittlungen optimieren. Dazu gehören unter anderem auch verbesserte forensische Untersuchungen sowie Fortbildungen für Polizei und Staatsanwaltschaft.

Nationalgeographic

BTV-Impfung durch Eilverordnung ab sofort gestattet

In Deutschland grassiert wieder das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) bei Rindern und Schafen mit zunehmender klinischer Intensität. Deshalb hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nun per Eilverordnung die sofortige, aber übergangsweise Anwendung von drei Impfstoffen gegen den Serotyp 3 des Blauzungenvirus gestattet. Mit dieser Eilverordnung dürfen diese nicht zugelassenen Impfstoffe in einem Zeitraum von sechs Monaten angewendet werden, sofern währenddessen kein Impfstoff in der EU zugelassen wird. Aktuell ist dies nicht der Fall und nach Einschätzung von Experten wird frühestens im Herbst 2024 damit zu rechnen sein.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) rechnet jedoch bereits ab Mai mit einem erhöhten Ausbruchsrisiko von BTV-3. Vor allem in den bereits betroffenen Gebieten in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ist daher mit Krankheitsausbrüchen zu rechnen. Zudem besteht ein großes Risiko durch das Verbringen von Wiederkäuern aus betroffenen Gebieten in freie Gebiete.

BMEL

Neufassung der Salmonellen-Verordnung setzt Geflügelhalter unter Druck

In Deutschland werden immer häufiger Hühner in Mobilställen gehalten. Die Vorteile liegen auf der Hand: Durch das regelmäßige Versetzen der Ställe haben die Hühner die Möglichkeit, frische Weideflächen zu nutzen. Zudem kann dadurch eine Bodenübernutzung verhindert werden. Die neue Geflügel-Salmonellen-Verordnung (GflSalmoV) könnte die Zukunft dieser modernen und tiergerechten Haltung jedoch gefährden. Die neue Fassung der GflSalmoV sieht nämlich eine verpflichtende Einrichtung von Hygieneschleusen vor, was nach Meinung des CDU-Bundestagsabgeordneten Hermann Färber für Mobilstallhalter:innen problematisch werden könnte. Da weder ausreichend Platz vorhanden sei, und es zudem an genügend Strom sowie fließender frostsicherer Wasserver- und -entsorgung in den Mobilställen fehle, sei noch unklar, wie die Hygieneschleuse in den Mobilstall integriert werden könne.

Färber schlägt vor, dass Mobil- und Festställe unterschiedlich behandelt werden sollten und fordert dringend praktikable Lösungen. Denn der Großteil der Geflügelhalter:innen mit Mobilstall sei finanziell nicht in der Lage, die Auflagen zu stemmen. Der Politiker fordert deshalb die Bundesregierung auf, in den Dialog mit der Branche zu gehen, um entsprechende Lösungen zu entwickeln. Eine könnte sein, dass Geflügelbetriebe in der Nähe der Mobilställe Umkleidemöglichkeiten einrichten, in denen Schutzkleidung angelegt und Schuhe gewechselt werden könnten. 

Agrarheute

Australien will ab 2028 keine lebenden Schafe mehr ausführen

Wie bereits im vergangenen Jahr angekündigt und nach weiteren Tiertransportskandalen, hat die australische Labour-Regierung nun beschlossen, den Export von lebenden Schafen auf dem Seeweg ab dem Jahr 2028 zu verbieten. Das entsprechende Gesetz, das noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll, sieht den 1. Mai 2028 als endgültiges Ausstiegsdatum vor. Für die durch das Verbot entstehenden Kosten stellt die Regierung rund 66 Mio. Euro bereit, die der Branche, etwa für die Umstrukturierung von Lieferketten und Vermarktungsalternativen im hauptsächlich betroffenen Bundesstaat Westaustralien, ausgezahlt werden können. „Wir geben den Schafproduzenten und der Lieferkette Sicherheit, indem wir das Datum gesetzlich festlegen und Geld auf den Tisch legen, um einen geordneten und gut geplanten Übergang weg vom Lebendtierhandel zu ermöglichen“, erklärt Landwirtschaftsminister Murray Watt.

Um den heimischen Schafproduzent:innen die Sorgen zu nehmen, plant die Regierung zur Generierung von mehr Wertschöpfung und Arbeitsplätze, die heimische Fleischerzeugung auszubauen. Für die Ausstiegspläne erntet Watt jedoch weiterhin scharfe Kritik von Seiten des nationalen Bauernverbandes (NFF). „Watt hat beschlossen, uns mit dem Schnellzug in die Katastrophe zu schicken, aber das ist noch nicht das letzte Kapitel dieser Geschichte. Wir werden weiterkämpfen“, kündigte NFF-Geschäftsführer Tony Mahar an. Der Verband sieht in dem Verbot einen Verrat an den heimischen Landwirt:innen und befürchtet den Verlust der Handelspartner im Nahen Osten. Auch sei die finanzielle Unterstützung angesichts der bevorstehenden Verluste für die Farmen viel zu niedrig, so Maher weiter. Die weltweite Nachfrage nach Schafen werde nicht enden, nur würden diese dann von Ländern mit schlechterem Tierschutz geliefert.

Chris Parker, Geschäftsführer des Rinderverbandes Cattle Australia, geht davon aus, dass auch der Export von lebenden Rindern mit einem Verbot belegt werden könnte. Das hatte der Landwirtschaftsminister in früheren Aussagen jedoch immer abgelehnt. Die Rinderhalter müssten nicht befürchten, ebenfalls bald von einem Lebendausfuhrverbot betroffen zu sein. „Ich denke, es gibt signifikante Unterschiede zwischen der Lebendausfuhr von Schafen und Rindern“, so Watt. So seien die Sterblichkeitsraten beim Rinderexport viel geringer, und seine wirtschaftliche Bedeutung zudem viel größer.

Topagrar

Italien soll Maßnahmen gegen ASP intensivieren

Italiens Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat bislang zu keinem effektiven Erfolg geführt. Seit den ersten ASP-Ausbrüchen zu Jahresbeginn in der Provinz Parma sorgen sich die regionalen Schinkenproduzenten um ihre wertvolle Ware. Denn der Erreger hält sich in Parmaschinken länger als in anderen Lebensmitteln. Wie Alessandro Utini, Präsident des Verbandes der Parmaschinken-Hersteller (Consorzio del Prosciutto di Parma), jedoch ausdrücklich versichert, hätten aber weder Verbraucher:innen noch der Handel Einschränkungen  zu befürchten. Nach der kürzlich erfolgten Erweiterung der Sperrzonen durch die EU dürfen zahlreiche Wursthersteller jedoch nicht mehr nach Kanada liefern. Der Verband fordert daher eine Intensivierung des Kampfes gegen die ASP durch den Einsatz des Militärs zur Bejagung von 700.000 Wildschweinen.

Deutlich mehr Erfolg konnte Polen in der Seuchenbekämpfung aufweisen. Im laufenden Jahr hat sich die Zahl der ASP-Ausbrüche nahezu halbiert. Entwarnung ist jedoch nicht angesagt. Denn besonders im Norden des Landes, wo die ASP bei Wildschweinen zuletzt wieder vermehrt aufgetreten ist, müssen die Behörden nach wie vor sehr wachsam sein. Insgesamt wurden laut Angaben der Obersten Veterinärinspektion in diesem Jahr bis zum 12. Mai 740 ASP-Ausbrüche in elf Woiwodschaften des Landes bestätigt. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres hatte es noch 1.400 bestätigte Krankheitsausbrüche gegeben. 

Schweizerbauer

SUS

Bundeskabinett verabschiedet Entwurf der Novelle des Tierschutzgesetzes

Das Bundeskabinett hat am Freitag (24.05.2024) den Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Mit der Novellierung werden insbesondere Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes geschlossen, erklärt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in einer Pressemitteilung. Nun können die Beratungen in den Gremien des Bundestages direkt nach der Sommerpause starten. Der Entwurf geht dann zunächst dem Bundesrat zu, der sich Anfang Juli zum Gesetz verhalten muss. Im Herbst soll der Bundestag das Gesetz verabschieden.

„Tierschutz ist seit 20 Jahren im Grundgesetz als Staatsziel verankert. Die allermeisten Tierhalterinnen und Tierhalter in Deutschland werden ihrer Verantwortung gegenüber den Tieren gerecht. Doch noch immer gibt es beim Umgang mit und der Haltung von Tieren Defizite und deshalb leiden in Deutschland viele Tiere. Den Tierschutz zu verbessern hat für uns eine hohe Priorität, denn wir alle tragen Verantwortung für Tiere als fühlende Mitgeschöpfe. Mit dem Kabinettbeschluss haben wir umfassende Verbesserungen für den Tierschutz auf den Weg gebracht. Das ist die umfangreichste Überarbeitung des Tierschutzgesetzes seit vielen Jahren. Für mich ist ganz wichtig: Tieren in Deutschland geht es nach der Gesetzesänderung besser als vorher. Und das ist auch gut für alle, die Tiere halten. So will doch zum Beispiel kein Halter von Hund, Katze und Co., dass sein Haustier an Herzfehlern oder schmerzhaften Gelenkproblemen leidet, kaum atmen kann oder sogar früher stirbt“, sagte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Die Grünen).

Mehr zu den verabschiedeten Änderungen in der Novelle des Tierschutzgesetzes finden sich beim BMEL.

Während Özdemir die Änderungen als Erfolg lobt, gehen sie vor allem Tierschützern nicht weit genug. Insbesondere daran, dass die Anbindehaltung weiterhin zulässig bleiben soll, wird viel Kritik geübt. In weiteren Verfahren müssten nun umfassende Verbesserungen durchgesetzt werden, so die Forderung der Tierschutzorganisation Vier Pfoten und des BUND.

BMEL

Nutztierhaltung ist integraler Bestandteil einer Kreislaufwirtschaft

Knapp zwölf Monate nach Arbeitsstart wird Dr. Till Backhaus, Landwirtschaftsminister in Mecklenburg-Vorpommern, am heutigen Mittwoch (22.05.2024) die „Nutztierstrategie MV 2030“ vorstellen. Gemeinsam mit Vertreter:innen verschiedener Verbände, Vereine und Institutionen sowie der Landwirtschaft hat Backhaus seit Juni 2023 strategische Maßnahmen erarbeitet, um die Nutztierhaltung in dem Bundesland wieder zu stabilisieren. Denn der Viehbesatz in Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern ist in den vergangenen Jahren in einem besorgniserregenden Umfang zurückgegangen. „Wir verlieren im rasanten Tempo Nutztierhaltungen und bei Schweinen droht sogar, dass eine in den letzten Jahren erfolgreiche Branche geradezu implodiert. Diese Entwicklung erfüllt mich mit allergrößter Sorge, denn eines muss man wissen: Wo einmal eine große Nutztierhaltung aufgegeben worden ist, da entsteht in den allermeisten Fällen keine neue Tierhaltung“, sagt Backhaus.

Neben Forderungen nach einem Schließen der Wertschöpfungsketten, z.B. durch das Schaffen von regionalen Schlachtkapazitäten für Schweine, Geflügel und kleine Wiederkäuer sowie einer Erhöhung der Förderprämien für die Weidehaltung befasst sich die Nutztierstrategie unter anderem auch mit der Rücknahme des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. „Für diese Forderung setze ich mich seit geraumer Zeit ein und ich bin nach wie vor der Auffassung, dass der Bund durch die Länder dahingehend beeinflusst werden muss, nationale Alleingänge zu Lasten heimischer Landwirtschaftsbetriebe zu unterlassen. Was wir brauchen, ist stattdessen eine Gleichbehandlung in Form EU-einheitlicher Mindeststandards für die Kennzeichnung der regionalen Herkunft für alle landwirtschaftlichen Produkte“, erklärt der Minister.

Die erarbeitete „Nutztierstrategie MV 2030“ geht von der Prämisse aus, dass die Haltung von Nutztieren eine wesentliche Rolle in einem nachhaltigen Ernährungssystem hat. Zentral ist für Minister Backhaus vor allem die Einsicht, dass Landwirtschaft kein Selbstzweck ist, sondern der Versorgung der Weltbevölkerung mit hoch qualitativen Lebensmitteln dient.

Regierung MV

DBV kritisiert Forderungen nach höherem Mindestlohn

Eine schrittweise Erhöhung des Mindestlohnes auf 15 Euro, wie gerade von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) gefordert, könnte die deutschen Bauern massiv unter Druck setzen. Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), spricht sogar von einem Kahlschlag für Obst-, Gemüse- und Weinbau. „Dieser Vorschlag verdrängt landwirtschaftliche Erzeugung ins Ausland. Wie sollen wir deutschen Bauern im europäischen Wettbewerb bestehen, wenn viele unserer Nachbarn einen deutlich geringeren Mindestlohn haben? So wird Landwirtschaft in Deutschland keine Zukunft haben“, lautet Rukwieds Kritik.

Scholz hatte in einem Interview mit dem Stern geäußert, dass der aktuelle Mindestlohn in Höhe von 12,41 Euro zu niedrig sei. „Ich bin klar dafür, den Mindestlohn erst auf 14 Euro, dann im nächsten Schritt auf 15 Euro anzuheben”, so der Bundeskanzler. Festgelegt wurde die schrittweise Erhöhung von der Mindestlohnkommission, die sich aus Arbeitnehmer:innen, Arbeitgeber:innen und Wissenschaftler:innen zusammensetzt. Da auch Die Grünen in Anbetracht der allgemeinen Lohnentwicklung einen höheren Mindestlohn fordern, könnte die Ampelkoalition nach 2022 erneut in die Unabhängigkeit der Kommission eingreifen. Davor warnen die Mitregierungspartei FDP sowie die Union und Arbeitgeber:innen.

DBV

Bundesförderung meist keine praktikable Alternative für Schweinehalter

Mit dem Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung will die Bundesregierung die Betriebe unterstützen, die ihre Ställe hin zu einer tier- und umweltgerechteren Haltung umbauen wollen. Für den Start des Umbaus der Schweinehaltung sind im Bundeshaushalt eine Milliarde Euro vorgesehen. Um Doppelförderungen zu vermeiden, haben einige Bundesländer ihre Förderprogramme gestrichen. Neben Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und dem Saarland wird es demnach zukünftig in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen kein Agrarinvestitions- und Förderprogramm (AFP) im Bereich Schwein geben. Nach Informationen der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) wird Nordrhein-Westfalen bis Ende 2025 noch den Umbau des Deckzentrums oder des Abferkelbereichs über AFP fördern. Mit Verweis auf das Bundesförderprogramm wird auch Niedersachsen die Ringelschwanzprämie (ELER-Tierwohlförderung) schon im November diesen Jahres auslaufen lassen.

Für viele Schweinebetriebe sei die Bundesförderung keine praktikable Alternative, so die ISN. Erfreulich sei es daher, dass in einzelnen Bundesländern weiter Förderprogramme angeboten werden. So plant das Land Brandenburg, sein Programm, das hier Einzelbetriebliche Investitionsförderung heißt, weiterzuführen. Dazu wolle man zukünftig auf die GAK-Mittel verzichten und auf Landesebene ausschließlich auf EU-Mittel zurückgreifen. Und auch Bayern wird seine Schweinehalter weiter unterstützen und führt, zumindest vorerst, die AFP-Förderung ebenfalls weiter. Mindestens bis zum Jahr 2027 greift das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) in Baden-Württemberg den Landwirt:innen unter die Arme. Danach sei die Finanzierung aber noch unklar, evtl. wird auf den Landeshaushalt zurückgegriffen. Neben dem bayerischen BayProTier-Programm wird auch Schleswig-Holstein weiterhin Beratungsförderungen anbieten.

„Natürlich darf ein Betrieb die Maßnahmen nicht doppelt fördern lassen. Das heißt aber nicht, dass man ihm keine parallelen Förderprogramme anbieten darf, zwischen denen er bei der Antragstellung wählen kann. Wenn den einzelnen Landesregierungen also an dem Umbau und dem Erhalt der Schweinehaltung im eigenen Bundesland gelegen ist, dann müssen sie den Betrieben auch eine landesspezifische Unterstützung anbieten und dürfen die Bundesförderung nicht als Ausrede für Streichungen nutzen“, fordert die ISN.

ISN

Umfrage beleuchtet Akzeptanz von Wildtieren im urbanen Raum

Durch die intensiven Stadtentwicklungen der letzten Jahre rücken Wildtiere und Menschen immer näher zusammen. Einige dieser Tiere werden von den Stadtbewohner:innen mehr toleriert als andere, wie aus einer aktuellen Umfrage der Technischen Universität München (TUM), der Universität Jena sowie der Technischen Universität Wien hervorgeht. Die Forschenden ermittelten in einer Umfrage, wie Münchner Einwohner 32 städtische Tierarten bewerten und an welchen Orten in der Stadt sie diese bevorzugt sehen möchten.

Bei den Befragten liegen Eichhörnchen und Marienkäfer auf den ersten Plätzen. Aber auch ein Großteil der Vögel und Säugetiere sowie Gliederfüßer, Eidechsen und Frösche werden positiv betrachtet und demnach meist in der Nachbarschaft der Befragten, Stadtparks, allgemein in der Stadt sowie im Umland platziert. In der unmittelbaren Wohnumgebung sehen die wenigsten Menschen die Wildtiere. Auf den unteren Plätzen der Beliebtheitsskala landen Marder, Ratten, Wespen, Nacktschnecken, Stadttauben und Kakerlaken. „Es zeigt sich, dass die Präferenzen der Stadtbewohner für Orte klar mit ihren Einstellungen zu den Tieren korrelieren“, erklärt der Forscher Dr. Fabio Sweet.

Die Umfrageergebnisse haben wichtige Auswirkungen für die Stadtplanung und den Naturschutz. Denn sie zeigen unter anderem, dass die Akzeptanz für die meisten Wildtiere in der Stadt groß ist, aber nicht für die unmittelbarer Nähe zum Wohnraum, wie etwa dem Balkon, gilt. Maßnahmen zur Förderung der städtischen Biodiversität sind am erfolgreichsten, wenn sie nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch sozial akzeptabel gestaltet sind. Es ist deshalb notwendig, die Erkenntnisse über die Lebensweise dieser Tiere und die Akzeptanz der Menschen für sie zu kombinieren. So kann die Stadtplanung gleichzeitig den Tierschutz in Städten fördern und Konflikte zwischen Mensch und Tier vermeiden.

Um Wildtiere in der tierärztlichen Praxis geht es in der gleichnamigen, vierteiligen E-Learningreihe für Tierärzt:innen auf Myvetlearn.de. Tiermedizinischen Fachangestellten steht zu dem Thema eine separate Online-Fortbildungsreihe zur Verfügung.

TUM

Fleischersatz gewinnt weiter an Bedeutung

Die Nachfrage nach Fleischersatzprodukten ist groß und so wächst auch das Angebot stetig. Im vergangenen Jahr wurden knapp 17 Prozent mehr als in 2022 produziert. Seit dem Jahr 2019 hat sich die Produktion sogar mehr als verdoppelt (+113,8 %). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag die Produktion von konventionellem Fleisch in 2023 bei 6,8 Mio. Tonnen und damit 55-mal höher als die Produktion von Fleischersatz.

Doch die Lust auf konventionell hergestelltes Fleisch scheint in Deutschland weiter zu sinken. Nach Angaben der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) lag der Pro-Kopf-Verbrauch in 2023 bei etwa 51,6 kg Fleisch, was einem Rückgang von 12 % gegenüber dem Jahr 2019 (58,5 kg pro Kopf) entspricht.

Fleischkonsum ohne Schlachtung des Tieres ermöglicht die Laborfleischherstellung. Aus Stammzellen züchtet das Startup-Unternehmen MyriaMeat aus München im Labor Schweinefilet. Das wäre eine Neuheit in der Branche. Das Unternehmen hat die EU-Zulassung beantragt. Da das Verfahren noch dauern wird und im Anschluss zunächst die Markttauglichkeit geprüft werden muss, brauchen Landwirt:innen das Fleisch aus dem Bioreaktor noch nicht als Konkurrenz fürchten. Auch weil die Produktionskosten um ein Vielfaches höher sind als beim konventionellen Fleisch. Langfristig sollte die Bedeutung von kultiviertem Fleisch nicht unterschätzt werden, da sich der Bedarf an nachhaltigen Lebensmitteln hinsichtlich der wachsenden Weltbevölkerung stetig erhöht. Aber letztendlich müssen die Konsument:innen überzeugt werden, wobei auch der Preis die Entscheidung beeinflussen dürfte.

Wie sich genau die Herstellung von sogenanntem Laborfleisch gestaltet, hat Topagrar Schritt für Schritt beschrieben. Das Vetion-Fokusthema “Fleischlos glücklich” vermittelt eine umfassende Übersicht über die verschiedenen Fleischersatzprodukte.  

Agrarheute

BTK und bpt zur geplanten TAMG-Novelle

In einer gemeinsamen Stellungnahme haben sich der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) und die Bundestierärztekammer (BTK) zu dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) geäußert. Neben der Präzisierung europäischer Vorgaben, insbesondere zum Versandhandel, kritisieren die beiden Parteien besonders die geplante Veränderung hinsichtlich der Datenerfassung von Antibiotikaanwendungen in der Kleintierpraxis. Diese gehe weit über den von der EU vorgegebenen Umfang hinaus, heißt es in der Stellungnahme.

„Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass bei einer 1:1 Umsetzung der EU-Vorgaben eine Kleintierpraxis, die ca. 100 verschiedene Packungsgrößen antibiotisch wirksamer Präparate pro Jahr in der Tierärztlichen Hausapotheke im Lagerbestand hat, unabhängig von der Anzahl der in der Praxis tätigen Tierärztinnen und Tierärzten, maximal 200 Mitteilungen/Jahr für die von ihr behandelten Hunde und Katzen machen müsste. Grund hierfür ist, dass die EMA eine Meldung pro Packungsgröße und Tierart und Jahr vorschreibt. Ohne Berücksichtigung des Meldeumfangs liegt damit das Verhältnis zwischen dem von der EU geforderten und dem in Deutschland geplanten Mitteilungen bei einer Einmannpraxis schätzungsweise beim 20-Fachen, bei einer Zweimannpraxis beim 40-Fachen, bei einer Dreimannpraxis beim 60-Fachen usw., der nach EU-Recht mitzuteilenden Datensätze“, lautet die Kritik von BTK und bpt.

Weiterhin bemängeln die beiden Parteien unter anderem die geplante Zuständigkeitshoheit des BMEL bei der Preisregelung und das fehlende Angebot von Informationsveranstaltungen für Pferdepraktiker:innen.

Zur Stellungnahme

Neues Universitätsgesetz könnte Tierarztmangel in den Behörden abfedern

Der Mangel an medizinischen Fachkräften macht auch vor der Tiermedizin nicht Halt. Besonders betroffen in Österreich sind die Veterinärbehörden und damit die amtstierärztliche Versorgung. Diese beinhaltet neben der Qualitätskontrolle in der Lebensmittelproduktion auch die Überwachung der Gesundheit von landwirtschaftlich genutzten Nutztieren sowie die Vorbeugung und Behandlung von Tierkrankheiten. Um dem Mangel entgegenzuwirken, wird das Land Tirol gemeinsam mit der Veterinärmedizinischen Universität Wien Ausbildungsverträge mit angehenden Studierenden der Veterinärmedizin einführen. Zudem stellt das Land Tirol bis zu sechs Praktikumsplätze im Bereich „Lebensmittelwissenschaft und öffentliches Veterinärwesen“ bereit. 

„Mit dem neuen Hochschulrechtspaket und der Änderung des Hochschulgesetzes werden ab dem Wintersemester 2025/2026 fünf Prozent, also elf Studienplätze, konkret für Aufgaben im öffentlichen Interesse vergeben“, erklärt Wissenschaftsminister Martin Polaschek. Während des Veterinärmedizinstudiums sollen diese Studierenden künftig eine Ausbildungsentschädigung in der Höhe von 1.000 Euro monatlich erhalten, wobei sie sich dazu verpflichten nach Abschluss der Ausbildung mindestens fünf Jahre im öffentlichen Gesundheitsdienst tätig zu sein.

„Nicht nur Tirol, auch andere Bundesländer sind mit einem steigenden Fachkräftebedarf auch im Bereich der amtstierärztlichen Versorgung konfrontiert. Mit dieser Maßnahme wollen wir als Bundesregierung einen Beitrag zur Sicherung der amtstierärztlichen Versorgung und vor allem zur Sicherung unserer hohen Standards in der Lebensmittelproduktion leisten“, betont Landwirtschaftsminister Nobert Totschnig. Österreich zeichne sich durch eine hervorragende Tiergesundheit, die wiederum die Voraussetzung für beste Lebensmittel ist, aus.

„Mit der Regionalisierungsinitiative VetmedRegio setzt die Vetmeduni seit Jahren vielfältige Maßnahmen, um den Berufsstand der Tierärztinnen und Tierärzte in Österreich nachhaltig zu fördern. Neben den zahlreichen Netzwerktreffen mit angehenden Veterinärmedizinerinnen und Veterinärmedizinern und Stakeholdern aus den Bundesländern beteiligt sich die Vetmeduni beispielsweise als einzige Universität in Österreich an gleich drei KinderUnis. Die Widmung von Studienplätzen ist nun ein weiterer wichtiger Meilenstein, um die veterinärmedizinische Versorgung von ländlichen Regionen im Nutztierbereich nachhaltig zu stärken“, so Petra Winter, Rektorin der Veterinärmedizinischen Universität Wien.

Mit dem Thema Tierarztmangel in Deutschland hat sich auch der Dessauer-Zukunftskreis (DZK) befasst. Auf der Webseite Tierarztmangel.de stellt er zum einen die gegenwärtige Situation mit ihrer Problematik vor. Zum anderen wird auf verschiedene Lösungswege eingegangen, wie diese Entwicklung abgemildert werden kann. 

Vetmeduni Wien