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TiHo führt Studie zum Werwolfsyndrom bei Hunden durch

Seit Ende August 2024 sind in Deutschland vermehrt Erkrankungsfälle bei Hunden ungeklärter Ursache aufgetreten. Die Erkrankung geht mit akuten, schweren neurologischen Symptome einher. Dazu gehören plötzliche Panikattacken, unkontrollierte Bewegungen, Jaulen und seltener im späteren Verlauf epileptische Anfälle. Die Erkrankung wird umgangssprachlich auch als Werwolfsyndrom bezeichnet.

Um die Ursachen dieser Symptome besser zu verstehen, hat ein Forschungsteam einen Fragebogen entwickelt, der sich an Halterinnen und Halter sowohl betroffener als auch nicht betroffener Hunde richtet. Die Klinik für Kleintiere der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo) führt die Erhebung gemeinsam mit Forschenden der Kleintierklinik der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München und spezialisierten Tierneurologinnen und Tierneurologen durch.

Unter https://ibei.tiho-hannover.de/survey/epunver/ können Besitzerinnen und Besitzer an der Erhebung teilnehmen und damit die Untersuchungen unterstützen. Die Beantwortung des Online-Fragebogens dauert bis zu 20 Minuten. Die Teilnahme ist freiwillig und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen abgebrochen werden. Die Daten werden vertraulich behandelt.

Das Ziel der Erhebung ist, durch den Vergleich von betroffenen und nicht betroffenen Hunden mögliche Auslöser oder Risikofaktoren zu identifizieren. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen helfen, zukünftige Vorfälle besser einzuordnen und effektiver darauf reagieren zu können.

Das Werwolfsyndrom wird mutmaßlich durch eine Vergiftung ausgelöst, die aber nach bisherigem Wissensstand nicht tödlich verläuft. Der Verlauf dieser Erkrankung schwankt nach dem akuten Beginn über mehrere Tage bis Wochen. Viele Patienten zeigen nach einer Behandlung der Symptome allmählich Besserung. Besonders auffällig ist, dass in einigen Haushalten mehrere Hunde betroffen sind. Die auslösende Ursache ist aktuell noch nicht endgültig gesichert. Allerdings haben die betroffenen Hunde mit diesen spezifischen klinischen Zeichen kurz vorher Rinderhautknochen erhalten. Jedoch ist bisher nicht bewiesen, dass diese tatsächlich die klinischen Zeichen auslösen. Der zeitliche Zusammenhang bestätigt nicht, dass es sich dabei auch um die Ursache handelt. Da solchen akuten Auffälligkeiten verschiedene Erkrankungen zugrunde liegen können, rät die TiHo dazu, die Hunde in der Abteilung für Neurologie der Klinik für Kleintiere der TiHo oder anderen zertifizierten Tierärztinnen und Tierärzten untersuchen zu lassen, die sich auf Neurologie spezialisiert haben. Eine Übersicht deutschsprachiger Neurologie-Spezialistinnen und -Spezialisten ist unter www.tier-neurologen.com oder https://www.ebvs.eu/specialists zu finden.

TiHo

Angestrebte Reformen im Berufsbildungsrecht positiv bewertet

Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) begrüßt in einer aktuellen Stellungnahme die jüngsten Änderungen und Aktualisierungen im Berufsbildungsrecht sowie die Konkretisierungen in der Verordnung zur beruflichen Qualifikation.

Insbesondere die Berücksichtigung des Fachkräftemangels und die Einbindung von Personen ohne reguläre Ausbildung in den Arbeitsmarkt stellen im neuen Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) einen wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung der Berufsausbildung dar.

vmf-Vizepräsidentin Patricia Ley erklärt dazu: „Damit wird die Möglichkeit geschaffen, berufliche Kompetenzen, die außerhalb formaler Ausbildungen erworben wurden, zu validieren und offiziell anzuerkennen. Wir sehen darin einen sinnvollen Beitrag, um Quereinsteiger und Fachkräfte ohne formelle Qualifikation zu integrieren. Es ist jedoch entscheidend, dass das Validierungsverfahren praktikabel gestaltet wird, um den bürokratischen Aufwand zu minimieren und den ehrenamtlich tätigen Prüfenden gerecht zu werden.“

Der vmf unterstützt die Zuständigkeit der jeweiligen Berufsvertretungen (paritätische Besetzung der Prüfertandems) bei der Durchführung des Validierungsverfahrens. „Somit wird eine hohe Vergleichbarkeit und Qualität der beruflichen Kompetenzen gewährleistet“, ergänzt Patricia Ley und weist darauf hin, dass es sinnvoll ist, eine Musterfeststellungsordnung einzuführen. Diese habe sich bereits bei der Musterprüfungsordnung bewährt und könne zusätzliche Belastungen für die ehrenamtlichen Prüfer*innen vermeiden.

Ebenfalls positiv bewertet der vmf die Flexibilisierung der Ausbildungsdauer, insbesondere im Kontext von Teilzeitausbildungen. „Dabei darf die Qualität der praktischen Ausbildung aber nicht gefährdet werden“, merkt Patricia Ley an. „Wir fordern deshalb, dass eine Ausbildung in Teilzeit nicht unter 30 Wochenstunden liegen sollte.“

Besonders kritisch sieht der vmf die Regelungen zur fachlichen Eignung von Ausbilder*innen. „Hier ist eine verbindliche Ausbildereignungsprüfung für Ausbildungsbetriebe in den Bereichen Medizin, Tiermedizin und Zahnmedizin dringend erforderlich, um sicherzustellen, dass nur ausreichend qualifizierte Fachkräfte die Ausbildung übernehmen“, so die Vizepräsidentin.

Bei der Umsetzung der neuen Regelungen im Gesundheitswesen sei es nun wichtig, sorgfältig und transparent vorzugehen, um die berufliche Qualität und Kompetenz der Fachkräfte langfristig zu sichern. In diesem Zusammenhang werde eine enge Zusammenarbeit aller relevanten Akteure und eine kontinuierliche Schulung der Prüfer*innen als unerlässlich angesehen, um den Erfolg der neuen Validierungsverfahren zu gewährleisten.

vmf

Online-Infoveranstaltung für TFAs

Am 14. November 2024 haben die Tarifvertragspartner, der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) und der Verband mezinischer Fachberufe (vmf) die Verhandlungen über für gescheitert erklärt. Der Grund dafür waren unterschiedliche Vorstellungen bei den Gehaltssteigerungen, Ausbildungsvergütungen und einer neuen Tätigkeitsgruppe für TFA, die leitungsbezogene Tätigkeiten ausführen.

Der vmf lädt nun die TFAs am Donnerstag, den 28.11.2024, um 20 Uhr zu einer Online-Infoveranstaltung ein, in der gemeinsam die aktuelle Lage bewertet werden soll. Zudem werden vmf-Präsidentin Hannelore König und TFA-Referatsleiterin Katrin Hammermann die Ideen zum weiteren Vorgehen präsentieren und über mögliche Arbeitskampfmaßnahmen aufklären. Auch erhalten die Teilnehmenden Tipps, wie sie proaktiv ein Gespräch mit den Arbeitgeber:innen über das Gehalt gestalten können.

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Drohnen zur Rettung von Haus- und Nutztieren

In immer mehr Bereichen kommt die Drohnentechnik zum Einsatz. Schon seit mehreren Jahren werden Drohnen auch zur Rehkitzrettung eingesetzt. Der Verein Rehkitzrettung Schweiz (RKRS) nutzt die Technik während der Setzzeit, um die Jungtiere vor dem Mähtod zu bewahren.

Das erlangte Know-How und die Erfahrung gibt der Verein aber auch an interessierte Mitglieder weiter, um Haus- und Nutztiere mit Hilfe von Drohnen zu retten. In regelmäßig stattfindenden Grund- und Wiederholungskursen werden die Teilnehmenden geschult, damit sie die gesuchten Tiere bei künftigen Einsätzen finden und retten können.

Dabei lernen sie, sich in schwierigem Gelände entsprechend zu verhalten, Gebirgswetter und Unterschiede der Jahreszeiten zu lesen sowie mehrere Drohnenteams zu koordinieren. Ein Schwerpunkt der Ausbildung bildet zudem die Zusammenarbeit mit den Partnerorganisationen K-9 Tiersuche Schweiz und Pettrailer Schweiz, da die Einsätze jeweils untereinander koordiniert und oft gemeinsam durchgeführt werden.

Um Wildtiere in der Praxis geht es auch in der gleichnamigen, ATF-anerkannten E-Learningreihe auf Myvetlearn.de, bei der sich Tierärzt:innen online fortbilden können. Denn gerade im Herbst werden immer häufiger verletzte Wildtiere in die Tierarztpraxen gebracht. In einer separaten Reihe können sich auch Tiermedizinische Fachangestellte zum Thema Aufzucht, Pflege und Behandlung von Wildtieren online fortbilden. Beide Kursreihen enthalten zudem zahlreiche interaktive Elemente, die einerseits den Spaß steigern und andererseits die Bearbeitung der Inhalte intensivieren. 

Schweizerbauer

Fachzeitschrift wird in „Die Praktische Tierärztin“ umbenannt

Die Anteil der Tierärztinnen in Deutschland wächst stetig. Das hat die Schlütersche Mediengruppe zum Anlass genommen, eine ihrer Fachzeitschriften umzubenennen. Aus dem Titel „Der Praktische Tierarzt“ wird mit Beginn des kommenden Jahres „Die Praktische Tierärztin“.

„Die Veterinärmedizin hat sich in den vergangenen Jahrzehnten verändert – wir reagieren also auf keinen kurzlebigen Trend, sondern auf eine langfristige und fortschreitende Entwicklung. Die Umbenennung unseres Titels ist ein logischer Schritt. Damit möchten wir nicht nur die überwältigende Präsenz von Frauen in diesem Berufsfeld anerkennen, sondern auch eine stärkere Identifikation und Zugehörigkeit für unsere Leserinnen schaffen. Unser Ziel ist es, eine Plattform zu bieten, die die Stimmen und Perspektiven aller Tierärztinnen und Tierärzte gleichermaßen repräsentiert“,  erklärt Ingo Mahl, CEO der Mediengruppe.

Im Jahr 2023 waren rund 24.000 der 33.845 tierärztlich Tätigen Frauen, mehr als 80 Prozent der Praxisassistenten sind weiblich. Der neue Titel zielt darauf ab, die Realität in der Branche widerzuspiegeln. Inhaltlich hat sich das Heft stets weiterentwickelt, nun geht auch der Titel mit der Zeit. 

„Unser Magazin wird selbstverständlich weiterhin die gewohnte Qualität und Relevanz bieten. Es ist und bleibt unser Ziel, die Kolleginnen und Kollegen in der Veterinärmedizin mit relevanten Fachinformationen zu versorgen und sie bei den vielfältigen Anforderungen ihres Arbeitsalltags zu unterstützen und zu begleiten. Daneben ist es uns ein besonderes Anliegen, nah an der beruflichen Realität unserer Zielgruppe zu bleiben. Tierärztinnen wurden bei ‚Der Praktische Tierarzt‘ 105 Jahre lang mitgemeint. Sie sind schon lange in der Mehrheit und sollen nun auch auf dem Titel stehen“, ergänzt Dr. Viola Melchers, Chefredakteurin von „Die Praktische Tierärztin“. 

Der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) begrüßt die Entscheidung. „Unser Beruf wird immer mehr von Frauen getragen, das erleben wir natürlich auch im bpt. Daher unterstützt das bpt-Präsidium die Entscheidung, die Rolle der Tierärztinnen in unserem Berufsstand zu betonen und zu stärken. Die Umbenennung in „Die praktische Tierärztin passt“ in die Zeit“, betont bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder.

Mehr Daten, zahlen, Fakten sowie Entwicklungen und Trends finden sich im Tierärzte Atlas Deutschland 2024, einer Brancheninitiative für mehr Wissen.de. Der Atlas kann kostenfrei als pdf heruntergeladen werden oder ist für eine Schutzgebühr von 10 Euro im Vetion.de-Shop zu bestellen.

Schlütersche

Tarifverhandlungen für TFA vorerst gescheitert

Die Verhandlungen zu den in die Jahre gekommenen TFA-Tarifverträgen zwischen dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) und dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) sind vorerst gescheitert. Die beiden Tarifpartner konnten zu keiner Anschlusslösung kommen.

Wie der bpt erklärt, sei derzeit nicht klar, ob und wann die Verhandlungen fortgesetzt werden. Die hohen Forderungen seitens des vmf hätten eine Einigung verhindert, so der bpt. „Die TFAs sind ein wesentlicher Faktor für den Praxiserfolg. Sie haben eine qualitativ hochwertige Ausbildung, leisten großartige Arbeit und sollen für ihre Leistung selbstverständlich auch die verdiente Wertschätzung erfahren. Leider können wir uns nicht einigen, wie hoch die Tarifanpassungen sein sollen“, bedauert bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder.

In einigen Positionen seien die Parteien zwar zu einem Konsens gekommen, jedoch lägen die Vorstellungen bei den Gehaltssteigerungen, Ausbildungsvergütungen und einer neuen Tätigkeitsgruppe für TFA, die leitungsbezogene Tätigkeiten ausführen, noch weit auseinander, erklärte der vmf. Der Verband bittet die TFA-Mitglieder nun mittels einer Umfrage um ihr Votum. „Die TFA-Mitglieder im vmf erhalten in den nächsten Tagen Post von uns mit weiteren Informationen und einem Fragebogen. Wir bitten alle TFA-Mitglieder, sich an unserer internen Umfrage zu beteiligen, damit wir die Rückmeldungen als Grundlage für unser weiteres Vorgehen nutzen können“, erklärt Katrin Hammermann, Referatsleiterin TFA im vmf, und ergänzt: „Die Teilnahme an der Umfrage ist auch direkt im internen Mitgliederbereich möglich und sie setzt keine langjährige Mitgliedschaft im vmf voraus. Auch neue Mitglieder können direkt abstimmen.“

bpt

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