Änderungen der Tierschutzverordnung in der Schweiz gelten ab 1. Februar
Ab dem 1. Februar 2025 gelten in der Schweiz neue Anforderungen im Tierschutzbereich. So ist die gewerbsmäßige Einfuhr von Welpen verboten, wenn sie weniger als 15 Wochen alt sind. Damit will der Bundesrat den verantwortungslosen Hundehandel aus dem Ausland eindämmen. Auch gibt es Anpassungen in den Bereichen Nutztiere und Tierversuche. So wird u.a. das Kürzen des Schwanzes von Lämmern verboten. Weiterhin soll eine neue Regelung der Branche zudem den Ausstieg aus dem Kükentöten durch die Geschlechtsbestimmung im Ei ermöglichen.
Bei der Haltung und im Umgang mit Versuchstieren soll durch neue Bestimmungen das Tierwohl erhöht werden. Zudem wird die Pflicht zur Meldung von Versuchstieren ausgeweitet, was zu mehr Transparenz bezüglich der eingesetzten Tiere führt.
Der Bundesrat hat die entsprechenden Änderungen in der Tierschutzverordnung (TSchV) am 20. Dezember 2024 verabschiedet.
BVL
Nur bundesweite Kastrationspflicht kann Elend der Streunerkatzen verringern
Der Deutsche Tierschutzbund schätzt die Anzahl der Straßenkatzen in Deutschland auf mehrere Millionen Tiere. Tendenz aktuell wieder ansteigend. Das „herrenlose“ Dasein geht mit großem Leid für die Tiere einher, die von domestizierten Hauskatzen abstammen. Dem kann nur durch eine bundesweit geltende Kastrationspflicht für Freigängerkatzen aus Privathaushalten Einhalt geboten werden, so die eindringliche Forderung der Tierschützer.
Neue Ergebnisse einer Umfrage, die der Deutsche Tierschutzbund unter seinen Mitgliedsvereinen durchgeführt hat, bestätigen, dass 99 Prozent des Straßenkatzen-Nachwuchses krank ist, 69 Prozent sogar ernsthaft krank. „Die Tiere leiden an Infektionskrankheiten wie Katzenschnupfen, Mangel- oder Unterernährung und Parasiten“, weiß Dr. Dalia Zohni, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund. Eine Überlebenschance haben die kraftlosen Jungtiere meist nur, wenn Tierfreunde sie rechtzeitig finden und medizinisch versorgen lassen. Laut Schätzung des Deutschen Tierschutzbundes ist die Lebenserwartung von Kitten in menschlicher Obhut circa 40-Mal so hoch wie die von Straßenkatzen.
„Straßenkatzen in Deutschland leiden im Verborgenen; viele sterben einen frühen Tod“, erläutert Zohni. Die hohe Reproduktionsrate von Katzen sorgt dafür, dass immer neue Kitten nachkommen: Zwei bis drei Würfe mit vier bis sechs Jungtieren hat eine weibliche Katze pro Jahr. „Mit der wachsenden Population steigt auch die Zahl der Straßenkatzen, die qualvoll verenden. Um den Teufelskreis der unkontrollierten Vermehrung zu durchbrechen und das Leid der Tiere zu beenden, braucht es eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen. Solange die Politik nicht handelt, geht das Kittensterben weiter“, so Zohni.
Neben der Forderung eines bundesweiten Kastrationspflicht für Katzen, bittet der Tierschutzbund außerdem um Spenden, um den aufgeriffenen Tieren in den Tierheimen helfen und Kastrationsaktionen durchführen zu können.
Deutscher Tierschutzbund
Zahl der Tierversuche erneut gesunken
Die Zahl der Tierversuche in Deutschland hat im vergangenen Jahr einen neuen Tiefststand erreicht. Das geht aus der Versuchstierstatistik hervor, die jährlich vom Deutschen Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) veröffentlicht wird. Insgesamt wurden 1,46 Millionen Wirbeltiere und Kopffüßler bei Tierversuchen eingesetzt. Im Vergleich zum Jahr 2022 sind die Zahlen um rund 16 % gesunken. 2022 betrug der Rückgang gegenüber 2021 etwa sieben Prozent.
Die meisten eingesetzten Versuchstiere waren Nagetiere (Mäuse 73 Prozent, Ratten 7 Prozent). Der Anteil an Fischen lag bei 11 Prozent. 4,6 Prozent beziehungsweise 1,4 Prozent fielen auf Kaninchen und Vögel. Ein Hauptaugenmerk bei der Erforschung von Krankheiten lag auf Krebsleiden. Hier wurden 39 Prozent der Versuchstiere im Bereich der angewandten Forschung eingesetzt. Zusätzlich wurden 11 Prozent der Tiere in der Grundlagenforschung zur Krebsentstehung verwendet. Andere vorrangige Zwecke waren die Untersuchung des Immun- und des Nervensystems und ihrer Erkrankungen sowie Infektionen. Auch der Schwergrad der Versuche nimmt weiter stetig ab. Mittlerweile sind fast zwei Drittel der Versuche (64 Prozent) für die Tiere gering belastend eingeschätzt. Mittlere oder schwere Belastungen gibt es noch in 27,5 beziehungsweise 3,5 Prozent der Versuche.
Die detaillierte Versuchstierstatistik findet sich auf der Webseite des BfR.
„Tierschutz ist eine Aufgabe, die uns alle angeht. Eine gute Nachricht kommt aus der Wissenschaft. Wir haben ein Rekordtief an Versuchstieren in der Forschung. Das zeigt, dass Alternativmethoden und der verantwortungsvolle Umgang mit Versuchstieren immer weiter an Bedeutung gewinnen. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einer ethischeren und nachhaltigeren Wissenschaft und muss zugleich Ansporn sein, die Zahl der Tierversuche noch weiter zu reduzieren. Um eine tierversuchsfreie Wissenschaft stärker zu fördern, machen wir unseren Tierschutzforschungspreis ab dem kommenden Jahr durch ein höheres Preisgeld noch attraktiver“, sagte der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir (Die Grünen).
Der Tierschutzforschungspreis wird 2026 erstmalig in drei Kategorien und mit einem Preisgeld von zwei Mal 100.000 Euro bzw. einmal 20.000 Euro vergeben. Bisher betrug das Preisgeld insgesamt 25.000 Euro.
BMEL
Igel werden zunehmend bedrohte Tierart
Der Europäische Braunbrustigel ist erst vor wenigen Wochen von der Weltnaturschutzunion IUCN als potenziell gefährdet eingestuft worden. Da die Igelbestände auch in der Schweiz Anlass zur Sorge geben, sollen die Bestandszahlen nun im Rahmen der beiden Projekte StadtWildTiere und Wilde Nachbarn analysiert werden, denn in der Schweiz steht der Igel bereits seit 2022 auf der Roten Liste der Säugetiere der Schweiz.
Mehr über Igel und ihre häufigsten Erkrankungen erfahren Tierärzt:innen in der Online-Fortbildung Der igel als Patient in der Kleintierpraxis.
TFAs und Mitarbeiter:innen von Wildtierauffangstationen finden hier eine entsprechende Online-Fortbildung.
Verschenkte ‚Weihnachtstiere‘ enden oft im Tierheim
Nur noch knapp drei Wochen bis Weihnachten, die Vorbereitung der Festtage hat bereits begonnen. Dazu gehört auch die Suche nach einem passenden Geschenk für seine Lieben. Bei vielen Kindern steht ein Tier auf dem Wunschzettel ganz oben. Tierschützer:innen raten jedoch dringend davon ab, Tiere als Weihnachtsüberraschungen zu verschenken. Obwohl Haustiere wie Hunde, Katzen oder Kaninchen bei Kindern häufig auf den Wunschzetteln stehen, ist ihre Anschaffung eine langfristige Entscheidung, die gut überlegt sein muss. Tiere sind Lebewesen mit individuellen Bedürfnissen, die Zeit, Geld und Verantwortung erfordern. Sie unüberlegt zu verschenken, führt oft dazu, dass sie früher oder später in den ohnehin chronisch überfüllten Tierheimen abgegeben werden, weiß der Deutsche Tierschutzbund aus den Erfahrungen in der Vergangenheit.
„Ein Tier ist keine Sache, die man einfach umtauschen kann, wenn sie nicht gefällt oder die man weiterverschenken kann, wenn man genug davon hat“, erklärt Lea Schmitz, Sprecherin des Deutschen Tierschutzbundes. „Es sind fühlende Lebewesen. Tierhaltende müssen bereit sein, über viele Jahre Verantwortung zu übernehmen. Die Entscheidung für ein Tier muss gut überlegt sein und ganz bewusst von der Person getroffen werden, die dem Tier ein Zuhause gibt.“ Wichtig sei vor dem Einzug von Hunden und Katzen auch, dass sich Tier und der zukünftige Tierhaltende im Vorfeld kennenlernen, um zu schauen, ob die Chemie passe.
Viele tierische Weihnachtsgeschenke landen nach den Feiertagen oder im Laufe des neuen Jahres im Tierheim – oft spätestens dann, wenn die Urlaubszeit ansteht und sich keine Betreuung finden lässt. Viele Beschenkte unterschätzen den Aufwand, die Zeit oder das Geld, welche die Haltung mit sich bringt. Eltern stellen nach einiger Zeit fest, dass die Versorgung doch an ihnen hängen bleibt, obwohl die Kinder versprochen hatten, mit dem Hund Gassi zu gehen oder das Katzenklo zu säubern. Man könne sich in solchen Situationen nicht darauf verlassen, dass ein Tierheim sich schon kümmern wird, wenn man das Tier dann loswerden wolle, warnt Schmitz: „Die Tierheime sind aktuell voll, müssen immer wieder Aufnahmestopps verhängen und können dann keine weiteren Tiere mehr aufnehmen.“
Der Deutsche Tierschutzbund empfiehlt, vor der Anschaffung eines Haustiers die gesamte Familie in die Entscheidung einzubeziehen. Wer sich nach reiflicher Überlegung für ein Tier entscheidet, sollte im Tierheim nach dem passenden tierischen Mitbewohner suchen. In den Heimen warten zahlreiche Tiere jeder Art, jeden Charakters und jeden Alters auf ein neues Zuhause.
Deutscher Tierschutzbund
Reportage über unbarmherzige Lebendtiertransporte
Filmemacher Manfred Karremann erzählt in der ZDF-Reportage 37° von einem Tiertransport mit dem Ziel Türkei, die für zahlreiche trächtige Tiere und auf dem Transport geborene Kälber mit dem Tod geendet hat. Karremann konnte erstmals den Fahrer eines Transporters mit Kühen begleiten, der mehr als einen Monat an der Weiterfahrt gehindert wurde.
Ein Behördenfehler hatte dazu geführt, dass sowohl die Rückkehr in die Europäische Union als auch die Einreise der Rinder aus Brandenburg in die Türkei verhindert wurde. Die trächtigen Tiere mussten ganze 33 Tage auf engstem Raum ausharren, während sie kaum Zugang zu Futter und Wasser hatten und knietief in ihren Exkrementen stehen mussten. Mit jedem Tag verendeten mehr Muttertiere und auf dem Transport geborene Kälber.
Trotz Eingreifens des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, des Auswärtigen Amtes, der deutschen Botschaft in der Türkei sowie der EU, konnte das Leben der Tiere nicht gerettet werden.
Die Reportage „Tiertransporte: Gefangen zwischen Grenzen“ ist in der ZDFmediathek zu sehen.
ZDF
Ampel-Aus könnte neues Tierschutzgesetz stoppen
In der vergangenen Woche hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) seinen Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) entlassen. Damit ist die Ampelkoalition Geschichte. Der Deutsche Tierschutzbund befürchtet, dass mit dem Regierungsaus auch die Novelle des Tierschutzgesetzes scheitern könnte. In einem Appell wenden sich die Tierschützer:innen an den Bundeskanzler und mahnen an, das Gesetz noch in dieser kurzen Legislaturperiode zur Verabschiedung zu bringen.
„Es fehlen nur noch wenige Schritte zum Ziel eines politischen Marathons. Sollte der vorliegende Gesetzentwurf scheitern, wäre nicht nur die Arbeit von Jahren verloren. Es wäre das Scheitern des Versuchs, millionenfaches Tierleid zu beenden und das hart erkämpfte Staatsziel Tierschutz endlich politisch mit Leben zu füllen. Wir appellieren daher dringend an Bundeskanzler Scholz, sich dafür einzusetzen, dass der Gesetzentwurf noch in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten und verabschiedet wird“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Schröder weist darauf hin, dass parteipolitische Interessen jetzt nicht über den Schutz der Tiere gestellt werden dürften. Die Tierschutznovelle ist Teil des Koalitionsvertrags von 2021. Der im September diesen Jahres in erster Lesung eingebrachte Entwurf aus dem Haus des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wurde in den vergangenen Wochen durch die Berichterstatter der Koalitionsfraktionen intensiv beraten und nahezu vollständig verhandelt.
Deutscher Tierschutzbund
Tiertransporte in Länder ohne ausreichenden Tierschutz sollen verboten werden
Die Bundestierschutzbeauftragte Ariane Kari hat ein Verbot von Tiertransporten in außereuropäische „Tierschutzhochrisikostaaten“ gefordert. Denn in diesen Drittstaaten, in denen keine Tierschutzvorgaben existieren oder aber existierende Vorgaben nicht eingehalten werden, seien solche Lebendtierexporte unvereinbar mit dem deutschen Staatsziel Tierschutz.
Ein entsprechendes Transportverbot hält sie sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene für umsetzbar. Es könne getragen werden von den jeweiligen Tierschutzvorgaben in Deutschland und der EU. Zudem sieht Kari im Export von Fleisch sowie Sperma und Embryonen genügend geeignete Alternativen für den Lebendtiertransport. Darüber hinaus sei dem Tierschutz ein höheres Gewicht beizumessen als den wirtschaftlichen Zielen der betroffenen Akteure.
BMEL
Tierschutzbeirat in MVP vor Umstrukturierung
Seit mehr als 30 Jahren berät der Tierschutzbeirat in Mecklenburg-Vorpommern die/den Minister:in in für den Tierschutz relevanten Fragen. Der Tierschutzbeirat besteht aus neun Mitgliedern, die durch ihre jeweiligen Verbände, Vereine, Organisationen bzw. Institutionen vorgeschlagen und dann von der/dem Minister:in für 5 Jahre berufen werden.
Einzelne Mitglieder des aktuellen Gremiums haben nun allerdings beschlossen, ihr Amt niederzulegen, was Tierschutzminister Dr. Till Backhaus bedauert. Der Minister spricht sich aus diesem Anlass für eine Neuausrichtung des Gremiums aus. „Ich bin nach wie vor sehr an einem konstruktiven Miteinander im Sinne des Tierschutzes und weiteren Verbesserungen in diesem Bereich interessiert. Den Vorwurf der ungenügenden Unterstützung durch mein Haus weise ich zurück. Korrekt ist, dass die zuständige Abteilung in meinem Ressort neben Tierschutzfragen nahezu kontinuierlich in verschiedene Krisengeschehen eingebunden war, darunter die Bekämpfung der Vogelgrippe und der Afrikanischen Schweinepest sowie die Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit“, erklärt Backhaus.
Der Minister weist jedoch Vorwürfe zurück, die Themen des Tierschutzbeirates nicht ernst zu nehmen. Schon vor mehr als zwei Jahren sei gemeinsam über eine Neuorganisation gesprochen sowie Kernthemen für die weitere Zusammenarbeit festgelegt worden, so der SPD-Politiker.
„Leider mussten wir immer wieder feststellen, dass die Bereitschaft eigene Ideen zu entwickeln oder Rückmeldung zu bestehenden Themen zu geben, nicht den in der Verwaltungsvorschrift formulierten Ansprüchen entsprach. Laut dieser Verwaltungsvorschrift soll der Tierschutzbeirat das Ministerium beraten. Er wird über grundsätzliche Fragen des Tierschutzes unterrichtet und dazu angehört und spricht Empfehlungen aus. Mir ist eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe wichtig. Da müssen wir hinkommen. Dafür bedarf es aus meiner Sicht einer Umstrukturierung des Gremiums“, so Backhaus abschließend.
Regierung Mecklenburg-Vorpommern
VetmedTalk zum Thema Nachhaltigkeit und Tierwohl in der Landwirtschaft
Am 20. November geht der VetmedTalk der Veterinärmedizinischen Universität Wien in die inzwischen 16. Runde. Die Expert:innen Johannes Baumgartner (Zentrum für Tierernährung und Tierschutzwissenschaften an der Vetmeduni) Anna Rademann, Mitarbeiterin beim Projekt COwLEARNING, und Harald Schliessnig (Geschäftsführer der Österreichischen Qualitätsflügelvereinigung) diskutieren zu dem Thema „Nachhaltigkeit und Tierwohl in der Landwirtschaft. Aktuelle Projekte und Ideen“.
Sie beschäftigen sich mit der Frage, ob und wie Nachhaltigkeit und Tierwohl unter einen Hut gebracht werden können. Unter der Moderation von Wissenschaftskommunikator Bernhard Weingartner beantworten die Expert:innen live Fragen aus dem Onlinepublikum. Der VetmedTalk kann hier ab 18.30 Uhr live gestreamt werden.
Vetmeduni Wien
Tiergesundheitsstrategie soll noch vor Legislaturende vorgelegt werden
Bis zu den Bundestagswahlen im September 2025 soll die im Koalitionsvertrag erwähnte Tiergesundheitsstrategie vorgelegt werden. Die Bundesregierung hat erklärt, dass sowohl mit der Erarbeitung der Strategie als auch eines Datenraumes begonnen worden sei.
Der Zeitplan der Ampelkoalition sieht vor, dass die Erweiterungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zur Verbesserung der Haltungsstandards und Schutzvorkehrungen insbesondere zum Brandschutz für Mastputen, Junghennen, Bruderhähne sowie Elterntiere von Mast- und Legehühnern Mitte 2025 verkündet werden soll. Der Entwurf sei bereits fertig, als nächster Punkt stehe das finale Gesetzgebungsverfahren an.
Danach sollen noch die Haltungsanforderungen für Milchkühe und Mastrinder in einem separaten Verordnungsverfahren folgen.
Topagrar
Klage gegen Transportunternehmen wegen Tierquälerei eingereicht
Der Deutsche Tierschutzbund hat bei der Staatsanwaltschaft Cottbus Strafanzeige gegen ein ihm unbekanntes Transportunternehmen erstattet. Aus Sicht der Tierschützer:innen hat sich das Unternehmen der Tierquälerei schuldig gemacht und das Leiden sowie den Tod von 69 trächtigen Rindern billigend in Kauf genommen.
Die trächtigen Tiere waren am 12. September 2024 in zwei LKW vom brandenburgischen Schönwalde in Richtung Türkei transportiert worden. Die türkischen Behörden verweigerten jedoch an der bulgarisch-türkischen Grenze vier Tage später die Einreise, da die Blauzungenkrankheit in Brandenburg ausgebrochen war. Die Tiere, die nicht innerhalb der folgenden Tage verendeten, mussten bis zum 15. Oktober 2024 unter katastrophalen Bedingungen in den LKW ausharren, ohne Auslauf, ausreichend Futter und Wasser oder die Möglichkeit sich hin zu legen. Die verbliebenen Rinder wurden dann letztendlich in einem nahegelegenen Schlachthof ohne Betäubung geschächtet. Die noch ungeborenen Kälber verstarben nach dem Tod der Mütter im Mutterleib.
„Das Transportunternehmen hatte die Rinder in seiner Obhut und hat sie in eine lebensbedrohliche Situation gebracht, die zu erheblichen Schmerzen und Leiden und schließlich zum Tod aller Tiere führte. Als die Einreise in die Türkei verweigert wurde, ergriffen die Beschuldigten keinerlei Maßnahmen, um die Tiere vor Erkrankungen, Verletzungen und dem qualvollen Tod zu bewahren. Die trächtigen Rinder waren für Wochen eingepfercht und extremen Verhältnissen ausgesetzt“, sagt Evelyn Ofensberger, Leiterin der Rechtsabteilung beim Deutschen Tierschutzbund.
Der Verband drängt auf eine lückenlose Aufklärung sowie eine tat- und schuldangemessene Ahndung.
Deutscher Tierschutzbund
Viel Kritik bei öffentlicher Anhörung zur Novelle des Tierschutzgesetzes
Experten sehen Nachbesserungsbedarf bei den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwürfen zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes (20/12719). Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft am Montag, 14. Oktober 2024, deutlich. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, „den Tierschutz bei der Haltung und Nutzung von Tieren umfassend zu verbessern“, schreibt die Regierung. Dabei müssen jedoch auch die Interessen der Tierhalter, Landwirte und Tierärzte gewahrt werden, forderten zumindest die genannten Interessengruppen bei der öffentlichen Anhörung.
So kritisierte der Deutsche Bauernverband (DBV) die mit dem Entwurf einhergehenden weitreichenden gesetzlichen Veränderungen, für die praxistaugliche Lösungen fehlen und die einen angemessenen zeitlichen Rahmen sowie eine Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit im EU-Binnenmarkt vermissen lassen. Die vorgelegten Pläne, insbesondere zum Verbot der Anbindehaltung von Kühen, führten vielmehr zu einer Verlagerung der Tierhaltung ins Ausland. „Mit Verboten und Verschärfungen des Strafmaßes im nationalen Alleingang kann man Tierschutz nicht voranbringen“, sagte Bernhard Krüsken, Generalsekretär des DBV. Er bekam dabei Unterstützung von Isabella Timm-Guri, Direktorin Fachbereich Erzeugung und Vermarktung beim Bayerischen Bauernverband. Sie sprach von einer „Sackgasse“, in die das überarbeitete Tierschutzgesetz führe. Die Versorgung der Menschen mit heimischen Produkten wäre bei seiner Einführung gefährdet. Vor allem die kleinen (Alm)-Betriebe im süddeutschen Raum seien auf die Anbindehaltung angewiesen.
Tierärztin und Bundestierschutzbeauftragte Ariane Kari hingegen kritisierte die bereits gemachten Zugeständnisse, die es gegenüber ersten Entwürfen gegeben habe und bedauerte die „Verschlechterungen“, die das Vorhaben, das Tierschutzgesetz zu reformieren, im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens erfahren habe. Hierbei bezog sie sich vor allem auf die inzwischen auf zehn Jahre verdoppelte Übergangsfrist. Schließlich bestehe das Problem seit Jahrzehnten und es müsse nun endlich gehandelt werden.
Auch Dr. Barbara Felde, Richterin am Verwaltungsgericht Gießen und stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V., geht der Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht weit genug und dieser sei „an vielen Stellen unzureichend und ungenau“. Zudem verstoße er zum Teil gegen das Staatsziel Tierschutz in Artikel 20a des Grundgesetzes, „wichtige und dringend erforderliche Regelungen fehlen gänzlich“. Sie forderte die Anpassung des Gesetzentwurfes an vielen Stellen, dabei seien aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Bedürfnissen der Tiere zugrunde zu legen, „nicht aber allein Wirtschaftsinteressen“. Außerdem forderte sie ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereinigungen auf Bundesebene.
Auch Dr. Esther Müller, Geschäftsführerin Wissenschaft beim Deutschen Tierschutzbund, kritiserte den Gesetzentwurf. So fehlen ihr beispielsweise das im Koalitionsvertrag angekündigte vollumfängliche Verbot der Anbindehaltung von Rindern bzw. das vollständige Verbot „tierschutzwidriger Haltungssysteme“ wie Käfig-, Kastenstand- und Anbindehaltung sowie das Verbot schmerzhafter Eingriffe und Amputationen ohne medizinische Indikation. Dies fordert auch die Tierschutzorganisation Vier Pfoten. Diese fordert darüber hinaus auch eine Verpflichtung, Hunde und Katzen zu chippen und in ein Haustierregister eintragen zu lassen sowie ein Verbot der Haltung von Wildtieren in Zirkussen. Dem wiederum widersprach Tierärztin Dr. Alexandra Dörnath, Expertin für Wildtiere und exotische Haustiere. Das geplante Wildtierverbot habe keine wissenschaftliche Grundlage. Positivlisten erhöhten weder Tierschutzstandards noch verbesserten sie den Artenschutz.
Dr. Andreas Palzer, Bundesverband Praktizierender Tierärzte, bezeichnete die geplanten Änderungen am Tierschutzgesetz als „Symbolpolitik“. Bis auf wenige Ausnahmen würden sie in der Praxis „nicht zu einer signifikanten Verbesserung des Tierschutzes in Deutschland führen“. Die Vorschläge zum Online-Handel mit Tieren gingen nicht weit genug, die Maßnahmen zum Schwänzekupieren – vor allem bei Lämmern – könnten Tierleid sogar noch vergrößern. „Völlig unverständlich bleibt, dass an manchen Stellen unnötige Bürokratie aufgebaut wird, ohne dass damit ein erkennbarer Nutzen für die Problemlösung oder die Kontrollbehörde verbunden ist“, sagte Palzer. Die Symptom- und Diagnose-Liste von möglichen Anzeichen des Vorliegens einer Defektzucht (Qualzucht) lese sich „zusammengewürfelt“, die Auswahl der Begriffe sei willkürlich und effektheischend.
Deutscher Bundestag
Tierschutzkonferenz in Österreich
In Österreich haben sich am vergangenen Donnerstag die Landestierschutzreferenten zu einer Konferenz in Krems getroffen, um über dringende Probleme des Tierschutzes zu sprechen. Die Landesrätin Susanne Rosenkranz sprach von einer „ausgesprochen guten Landestierschutzreferenten-Konferenz mit guten Diskussionen“, es sei rege und intensiv über Tierschutz diskutiert worden. Man habe Beschlüsse gefasst, die man an die neue Bundesregierung weiterleiten werde, „denn Tierschutz geht uns alle an.“ Hauptthemen waren demnach die Bekämpfung des illegalen Welpenhandels, Tierhalteverbote und Tiertransporte.
„Der illegale Welpenhandel ist ein Millionengeschäft für die Hundemafia“, unterstrich Rosenkranz und sagte weiter: „Uns geht es darum, das traurige Schicksal der Tiere aufzuzeigen und Bewusstsein in der Bevölkerung zu schaffen, dass hier Tierleid am laufenden Band produziert wird. Diese Tiere leiden meistens an Krankheiten, Fehlstellungen, sind nicht geimpft und nicht gechipt. Die Menschen sind mit diesen Tieren dann meistens überfordert und viele Tiere landen oftmals in Tierheimen.“ Die Konferenz fasste daher Beschlüsse zur Verhinderung des illegalen Welpenhandels. Niederösterreich habe dahingehend mit der Tierschutz-Taskforce seit rund einem dreiviertel Jahr eine „schnelle Eingreiftruppe“, die bereits einen Welpenhandelring aufgedeckt habe. „Wir tun, was wir können. Aber es ist nie genug“, sagte sie.
Der zweite große Verbesserungspunkt liege laut Rosenkranz im Tierhalteverbot nach Diversion. Sollte ein Tierhalter aufgrund von Verfehlungen in der Tierhaltung eine Diversion zugesprochen bekommen, können Verfahren lange dauern, ohne dass sich die beanstandeten Zustände geändert hätten. „Das ist nicht im Sinn des Tierschutzes“, betonte Rosenkranz, die sich dafür aussprach, den zuständigen Behörden ein früheres Einschreiten zu ermöglichen und bereits bei der ersten Beanstandung ein Tierhalteverbot aussprechen zu können.
Im Hinblick auf Tiertransporte sollte das Ziel sein, Langstreckentransporte grundsätzlich zu verbieten. Weiterhin hat man sich verständigt, an den Bund mit der Bitte heranzutreten, eine Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagne zur Kastrationspflicht für Katzen durchzuführen.
Land Niederösterreich
Tierschutzforschungspreis 2025 mit Neuerungen
Der Tierschutzforschungspreis wird jedes Jahr ausgeschrieben und würdigt herausragende wissenschaftliche Arbeiten, die zur Verbesserung des Tierschutzes und zur Weiterentwicklung von tierschonenden Forschungsverfahren beitragen. Für die diesjährige Auszeichnung hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) neue Preiskategorien festgelegt. Zudem ist eine Bewerbung nur noch auf Basis einer Nominierung möglich. Nominierungsberechtigt sind die nationalen 3R-Zentren sowie die Leitungen nationaler Forschungseinrichtungen im Bereich der Lebens- und Naturwissenschaften.
„Tierschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der die Wissenschaft eine Schlüsselrolle spielt. Mit unserem Tierschutzforschungspreis wollen wir diejenigen unterstützen und auszeichnen, die durch ihre Forschung das Leben von Versuchstieren verbessern und den Weg für tierschonende Alternativen zu Tierversuchen ebnen. Dafür haben wir den kommenden Tierschutzforschungspreis neu konzipiert, um die Leistungen der Wissenschaft besser zu fördern“, erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick.
Um Tierversuche auf das unerlässliche Maß zu beschränken und den bestmöglichen Schutz der Versuchstiere zu gewährleisten, wird der Tierschutzforschungspreis 2025 erstmalig in drei Kategorien und mit einem Preisgeld von zwei Mal 100.000 Euro bzw. einmal 20.000 Euro vergeben. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Dezember 2024.
Vom 24.-26. Oktober 2024 findet der Kurs 1 zur Qualifikation als Tierschutzbeauftragte als Live-Online-Seminar auf Myvetlearn.de statt. Diese Fortbildung besteht aus sechs Blöcken und hat das Ziel, Tierärzt:innen für eine Tätigkeit als Tierschutzbeauftragte zu qualifizieren. Kurs 2 findet vom 03.-05.04.2025 in Berlin statt.
BMEL
Faktencheck Artenvielfalt zeigt Maßnahmen gegen Biodiversitätsverlust auf
Die Zahl der wertvollen Habitatsflächen in Deutschland reduziert sich täglich, mit ihnen schwinden immer mehr Tier- und Pflanzenarten. Die biologische Vielfalt schrumpft zunehmend, was die Leistungsfähigkeit und Funktionsweise von Ökosystemen wiederum negativ beeinflusst. Das zeigt der gerade veröffentlichte wissenschaftliche Bericht „Faktencheck Artenvielfalt“ (FA). Für die aktuelle Ausgabe haben rund 150 Wissenschaftler:innen die Erkenntnisse aus über 6.000 Publikationen ausgewertet und in einer eigens dafür entwickelten Datenbank zusammengeführt.
„Der Faktencheck Artenvielfalt ist weltweit eines der ersten Beispiele, wie große internationale Berichte – wie die globalen und regionalen Assessments des Weltbiodiversitätsrates IPBES – auf einen nationalen Kontext zugeschnitten aussehen können; mit dem Ziel, Handlungsoptionen für die konkrete nationale und subnationale Politik aufzuzeigen und zu entwickeln“, erklärt Christian Wirth, Professor an der Universität Leipzig und Mitherausgeber des FA.
Die Bestandsaufnahme zeigt, dass ein Drittel der Arten in Deutschland gefährdet sowie etwa drei Prozent bereits ausgestorben sind. Insgesamt sind 60 % der 93 untersuchten Lebensraumtypen in einem unzureichenden oder schlechten Zustand. „Die Zeitreihen zeigen, dass sich die Trends der Lebensräume und Populationen nun auch in der biologischen Vielfalt von Lebensgemeinschaften niederschlagen. Naturnahe Lebensgemeinschaften beginnen an Arten zu verarmen. Gleichzeitig sehen wir eine beschleunigte Verschiebung hin zu neuartigen Lebensgemeinschaften mit zunehmendem Anteil gebietsfremder Arten“ sagt Jori Maylin Marx, Wissenschaftlerin an der Universität Leipzig und Mitherausgeberin des FA.
Jedoch zeigt der FA auch positive Entwicklungen einiger Artengruppen und Lebensräume, z.B. durch die Verbesserung der Wasserqualität unserer Flüsse und die Förderung natürlicher Strukturelemente in Wäldern und in der Agrarlandschaft. „Das zeigt, dass wir mit gezielten Maßnahmen den Biodiversitätsverlust stoppen können,“ erklärt Nina Farwig, Professorin an der Universität Marburg und FA-Mitherausgeberin. „Für eine echte Trendwende müssen wir die Natur verstärkt wiederherstellen. Vor allem aber müssen wir lernen, mit der Natur zu wirtschaften – nicht gegen sie. Das kann auch bedeuten, dass wir ökologische Folgekosten in Wirtschaftsberichten bilanzieren. Vor allem müssen neue biodiversitätsbasierte Landnutzungssysteme entwickelt werden. Moderne Technologien können hierbei helfen“.
Der wissenschaftliche Bericht „Faktencheck Artenvielfalt. Bestandsaufnahme und Perspektiven für den Erhalt der biologischen Vielfalt in Deutschland“ steht online zum kostenlosen Download auf der Seite der Forschungsinitiative zum Erhalt der Artenvielfalt (FEdA) bereit.
FEdA
EU-Kommission wird um Tierschutzkommissar erweitert
Die Europäische Union bekommt erstmals einen Kommissar für Tierschutz. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat in der vergangenen Woche verkündet, dass eine neue Kommission für Gesundheit und Tierschutz eingerichtet werden wird und den ungarischen Politiker Olivér Várhelyi für dieses Amt vorgeschlagen. Várhelyis Arbeit solle stark mit der Arbeit anderer Kommissionen verknüpft sein, heißt es auf Seiten der EU. Ziel sei es, den Tierschutz auf allen Ebenen nachhaltig voran zu bringen. Die neue Kommission soll voraussichtlich im Oktober von den Abgeordneten im EU-Parlament bestätigt werden.
Der Verein Ärzte gegen Tierversuche bezeichnet diesen Schritt als Meilenstein für die EU-Politik. Seit März 2021 hatte ein Bündnis, bestehend aus mehr als 60 Tierschutzorganisationen in ganz Europa, mit der Kampagne #EUforAnimals eine EU-Kommission für Tierschutz gefordert und über 300.000 Unterschriften gesammelt. „Es ist äußerst erfreulich, dass die aktuelle EU-Kommission endlich auf die Forderungen der Bürger gehört hat, die seit Jahrzehnten bessere EU-Rechtsvorschriften zum Schutz der Tiere fordern“, so Dr. med. vet. Corina Gericke, Vizevorsitzende von Ärzte gegen Tierversuche.
Die Tierschützer:innen erwarten, dass der neue Kommissar entscheidend dazu beiträgt, dass die veralteten EU-Tierschutzvorschriften überarbeitet werden. Inwieweit auch der Bereich Tierversuche in das Ressort des neuen Tierschutz-Kommissars fällt, ist noch unklar.
Vom 24.-26. Oktober 2024 findet der Kurs 1 zur Qualifikation als Tierschutzbeauftragte als Live-Online-Seminar auf Myvetlearn.de statt. Diese Fortbildung besteht aus sechs Blöcken und hat das Ziel, Tierärzt:innen für eine Tätigkeit als Tierschutzbeauftragte zu qualifizieren. Kurs 2 findet vom 03.-05.04.2025 in Berlin statt.
EU
Ärzte gegen Tierversuche
Expertengremium entwickelt Strategie zur Reduzierung von Tierversuchen
Nach Plänen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sollen nach und nach Tierversuche durch Alternativmethoden ersetzt werden. Trotz stetiger Reduzierung waren es im Jahr 2022 noch immer mehr als 1,73 Millionen Wirbeltiere und Kopffüßer, die für Versuche eingesetzt wurden. Diese Zahl soll weiter reduziert werden.
„Wir wollen Tierversuche wo immer möglich überflüssig machen oder zumindest die Zahl der Versuchstiere deutlich reduzieren. Dafür brauchen wir Alternativmethoden, die auch in der Praxis funktionieren – das ist der Ansatz, den wir mit unser Reduktionsstrategie verfolgen. Ich freue mich, dass sich an der Erarbeitung Vertreterinnen und Vertreter aus allen betroffenen Bereichen beteiligen und ihre Expertise einbringen. Wichtig ist, dass wir Tiere besser schützen und unnötiges Leid verhindern, aber die teils lebensrettende Forschung weiter möglich ist“, erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick anlässlich eines Expertentreffens am 9. September 2024.
Das Treffen war die Auftaktveranstaltung zu einem Prozess für die Erarbeitung einer Strategie, an der Vertreter:innen aus Wissenschaft, Forschung, Wirtschaft und Tierschutzorganisationen sowie der fachlich betroffenen Bundesministerien beteiligt sind. Im ersten Halbjahr 2025 wollen die Expert:innen ein finales Konzept für die Reduktionsstrategie vorlegen.
BMEL
Pestizide in Kombination mit Fungiziden sind Gefahr für Honigbienen
In Kombination mit Fungiziden können Insektizide einen negativen Einfluss auf die Entwicklung und die Lebensdauer von Honigbienen haben. Das geht aus einer Studie der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (JMU) hervor. Ein Forschendenteam des Biozentrum der JMU untersuchte zog Honigbienen im Labor und mischte ihnen verschiedene Pflanzenschutzmittel ins Futter – zum einen in Konzentrationen, wie sie in der Umwelt vorkommen, zum anderen in zehnfach höherer Dosierung. Neben dem Neonikotinoid Acetamiprid fütterten die Wissenschaftler:innen eine Mischung der Fungizide Boscalid und Dimoxystrobin (beides pilztötende Mittel) sowie eine Kombination aus dem Neonikotinoid und den zwei Fungiziden.
Während die niedrigere Neonikotinoid-Dosierung allein keinen Einfluss auf die Überlebensraten der Bienen hatte, zeigte die Kombination mit den Fungiziden eine signifikant erhöhte Sterblichkeit der erwachsenen Bienen. „Das ist ein alarmierender Befund, da Honigbienen durch ihren großen Flugradius mit vielen verschiedenen Pflanzenschutzmitteln in Kontakt kommen“, erklärt Doktorandin Sarah Manzer, Erstautorin der Studie.
Die Forschenden konnten belegen, dass sich die Pflanzenschutzmittel gegenseitig in ihrer Wirkung verstärken können und miteinander interagieren. Außerdem sei es möglich, dass es nur bei niedrigen, nicht aber bei hohen Konzentration zur Interaktion komme, und umgekehrt. „Hier klaffen in der Pestizidforschung Wissenslücken, die wir nun mit einem weiteren Puzzleteil verkleinern konnten“, so die JMU-Forscherin. Nach Ansicht der Würzburger Wissenschaftler:innen sind weitere Versuche unerlässlich, um die Wirkung von Pflanzenschutzmittelmischungen noch besser zu verstehen.
Um die Haltung, die Gesundheit und den Schutz von Bienen geht es unter anderem auch in der gleichnamigen vierteiligen E-Learning-Reihe, die Tierärzt:innen zur Online-Fortbildung auf Myvetlearn.de zur Verfügung steht. Die Kursreihe ist geeignet zur Weiterbildung für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Bienen/den Fachtierarzt für Bienen.
JMU Würzburg
Verhaltungsstörungen bei Schweinen durch Wühlareale vermeiden
Schweine sind neugierige Tiere und lieben es, ihre Umgebung zu erkunden und zu wühlen. Abgesehen von der Freilandhaltung gibt es aber kaum Haltungssysteme, die den Tieren dieses arttypische Verhalten ermöglichen. Mangelt es den Tieren jedoch an adäquaten Wühlmöglichkeiten, kann es zu Verhaltensstörungen wie Schwanzbeißen kommen. Noch gibt es jedoch nur wenig Erfahrung zum Bau und Management von Wühlarealen in Mastschweineställen.
Ein neues Merkblatt des Forschungsinstituts für biologischen Landbau (Fibl) bereitet aktuelle Erkenntnisse aus Praxis und Wissenschaft auf und gibt Einblicke für eine tiergerechte Haltung. Zudem zeigen die beiden Autorinnen Mirjam Holinger und Manuela Helbing (beide Fibl) anhand von drei Beispielen, wie Landwirt:innen die Balance zwischen tiergerechter Haltung und betrieblichen Anforderungen finden können. Das Merkblatt soll als Orientierungshilfe dienen für alle, die mehr über die Gestaltung von Ausläufen mit Wühlarealen erfahren möchten.
Wie aus dem Merkblatt hervorgeht, ist Stroh, insbesondere wenn es nur in geringen Mengen eingestreut wird, kein ideales Wühlmaterial. Am besten eignen sich erdähnliche Substanzen, wie Krippenreste vom Rindvieh, Langstroh, Gemüsereste, Rindenschnitzel, Äste oder Erde. Empfohlen wird zudem das Untermischen von Maiskörnern, Karotten oder anderen Leckereien wie Pellets, um das Wühlmaterial für die Tiere attraktiver zu machen. Die Schweine verbringen mehr Zeit mit dem Wühlen und das gelegentliche Finden von Futter setzt einen belohnenden Anreiz.
Schweizerbauer
NRW schaltet Meldeportal zur Tierhaltungskennzeichnung für Schweinemäster frei
Im August 2023 ist das Gesetz für eine staatliche, verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung in Kraft getreten. Ab dem 1. September 2025 muss unverarbeitetes Schweinefleisch nach den fünf verschiedenen Haltungsformen „Stall“, „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ oder „Bio“ gekennzeichnet sein.
Ab sofort können Schweinemäster die Tierhaltungskennzeichnung auf der Internetseite des Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) durchführen, wie das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW mitteilt. Nach diesen Informationen wurde für die Landwirt:innen eine möglichst bürokratiearme Lösung entwickelt. Die Registrierung kann über die bestehende „Hi-Tier-Datenbank“-Kennung im Meldeportal erfolgen. Verfügbare Betriebsdaten liegen dann bereits voreingestellt vor. Lediglich die Daten zur Stallfläche, Anzahl der Tiere und zur Haltungsform müssen eintragen und dazu vorliegende Nachweise, etwa Bescheinigungen von Zertifizierungsunternehmen wie beispielsweise ITW oder die Ökozertifizierung, ergänzt werden. Die Betriebe erhalten dann innerhalb von zwei Monaten eine unbefristete behördliche Kennnummer mit der Kennung der angegebenen Haltungsform.
Die verpflichtende staatliche Haltungskennzeichnung soll Verbraucherinnen und Verbraucher darüber informieren, aus welcher Haltungsform das Mastschwein stammt. Diese Verpflichtung betrifft den gesamten inländischen Lebensmittelhandel.
LANUV
Kittenflut bringt Tierheime an ihre Grenzen
Die Zahl der freilebenden Straßenkatzen wächst stetig weiter und bringt Tierheime in Deutschland an ihre Grenzen. Wie der Deutsche Tierschutzbund berichtet, seien in den vergangenen Wochen vermehrt Kitten gefunden, abgegeben oder ausgesetzt worden. Der Grund für diese Katzenschwemme sind nach Informationen des Dachverbandes unkastrierte Freigängerkatzen aus Privathaushalten und Straßenkatzen, die sich unkontrolliert fortpflanzen. Tierschutzvereine und Tierheime haben große Probleme, der aktuellen Situation Herr zu werden.
„Die Tierheime sind überfüllt und am Ende ihrer Kräfte. Auch uns erreichen täglich Anfragen von Katzenhaltern, die ihr Tier loswerden möchten“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Durchaus sei dieses Leid zu vermeiden, so Schröder, der seit vielen Jahren eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen fordert, auch wenn die Bundesregierung anderes behaupte. „Wenn die Politik nicht dafür Sorge trägt, dass weniger Tiere im Heim landen, wird der praktische Tierschutz zusammenbrechen“, so der Tierschützer weiter.
Hinzu kommt, dass viele der Kitten, die in den Tierheimen landen, geschwächt sind durch Krankheiten, Parasiten, Verletzungen und Hunger, und daher zusätzlich eine aufwändige Pflege und Versorgung benötigen, wie aus dem gerade veröffentlichten „Große Katzenschutzreport“ des Deutschen Tierschutzbundes hervorgeht. Außerdem werden zahlreiche Kitten einfach herzlos entsorgt, in Müll- oder Kleidercontainern, sogar in der Müllpresse. „Es hilft nur eine Kastrationspflicht, aber das will keiner hören“, so die Tierschützer:innen.
Deutscher Tierschutzbund
CO2-Betäubung von Schweinen in Schlachthöfen dokumentiert
In Deutschland werden ca. 80 Prozent aller Schweine vor der Schlachtung mit CO2 betäubt, nachdem die Tiere zuvor in Kleingruppen in eine spezielle Fahrstuhlgondel gebracht wurden. Dies ist ein durchaus verbreitetes und keineswegs illegales Prozedere in Deutschland und der EU.
Tierschützer:innen kritisieren jedoch, dass den Schlachtschweinen durch die CO2-Betäubung durchaus Schmerzen und Leid zugefügt wird, was gemäß der deutschen Tierschutzschlachtverordnung nicht zulässig ist. Neben einem langen Erstickungsprozess würden die Schleimhäute der Schweine durch das CO2 verätzt und bereiteten zusätzliche Schmerzen. Da die Verbraucher:innen in Deutschland mehrheitlich kein Wissen über die Art und Folgen der Betäubung haben, wurde in einem niedersächsischen Schlachthof heimlich von Tierschützer:innen das Betäubungs-Prozedere aufgenommen und das Video der Organisation Animal Rights Watch zur Verfügung gestellt.
Bereits vor Jahren hatte die Europäische Lebensmittelbehörde diese Betäubungsmethode kritisiert und auf das Leiden der Schlachtschweine hingewiesen sowie der EU-Kommission empfohlen, die Betäubung mit CO2 schrittweise einzustellen. Mit Hinweis auf die dadurch entstehenden Kosten wies die Kommission die Empfehlung jedoch ab. „Die Folgeabschätzung hat ergeben, dass solch eine Empfehlung derzeit in der EU aus wirtschaftlicher Sicht nicht tragbar ist“, lautete die Begründung.
Nun fordern erneut die Tierschützer:innen von Animal Rights Watch ein Verbot dieser Betäubungsmethode.
Um das Tierwohl und den Schutz von Nutztieren geht es unter anderem auch in der Tierschutztagung am 12. und 13. September 2024 der ATF in Hannover (10 ATF-Stunden), die in diesem Jahr auch wieder als Hybridveranstaltung (Möglichkeit der Teilnahme vor Ort oder online im Live-Stream) angeboten wird.
NDR
Niedersachsen startet nächste Kastrationsaktion
Das Land Niedersachsen setzt auch in diesem Jahr die jährliche Aktion zur kostenlosen Kastration von freilebenden Hauskatzen in dem Bundesland fort. Die nächste Aktion startet bereits am 19. August 2024. Bis zum 15. September 2024 können dann in Niedersachsen ansässige Tierschutzvereine, Tierheime und ehrenamtliche Betreuer:innen von kontrollierten Futterstellen freilebende Hauskatzen ab dem Alter von vier Monaten kostenlos bei teilnehmenden Tierarztpraxen kastrieren lassen. Zudem werden alle Katzen bei der Kastration mit einem Mikrochip versehen und von der Praxis in einem Haustierregister als Fundtier der Gemeinde registriert, in der die Katze aufgefunden worden ist. Die zweite Kastrationsaktion findet vom 4.11. – 15.12.2024 statt.
Für die beiden Aktionszeiträume stellt das Land Niedersachsen 400.000 Euro zur Verfügung. Tierärzt:innen können sich während der Aktionszeiträume im internen Mitgliederbereich der Tierärztekammer Niedersachsen, die die Katzenkastration dankenswerterweise flankierend unterstützt, über die Bedingungen der Teilnahme informieren und die entsprechenden Formulare nutzen.
Ministerium Niedersachsen
Kaniber fordert Absenkung des Schutzstatus beim Wolf
Bayern ist geprägt von einer besonderen Landschaft aus Almen und Alpen. Doch aktuell steht die Almwirtschaft in dem Freistaat vor großen Problemen und Herausforderungen. Einerseits könnte das geplante Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung viele Bäuer:innen in Bayern zum Aufgeben zwingen. Andererseits bedroht die wachsende Wolfspopulation die Weidetierhaltung massiv.
Landwirtschafts- und Tourismusministerin Michaela Kaniber fordert daher, dass der Schutzstatus des Wolfes international dringend abgesenkt wird. Ihre Forderung richtet Kaniber direkt an den Rat der Europäischen Union. Die Ministerin hofft auf den Zuspruch der Europäischen Kommission, die sich Ende letzten Jahres für eine Absenkung ausgesprochen hatte.
Auf der traditionellen Hauptalmbegehung in der vergangenen Woche erklärte Kaniber, dass die Rückkehr der großen Beutegreifer die bayerischen Alm- und Alpbäuer:innen mehr und mehr an den Rand ihrer Existenz bringe. „Wir wollen der Landwirtschaft und der Biodiversität helfen. Das geht aber nicht mit Wolf. Eine Koexistenz mit dem Wolf ist möglich, aber sie ist nicht friedlich und sie hat Folgen. Das Problem beginnt nicht erst mit dem Riss. Mir haben Bauern geschildert, wie sie ihre Tiere verloren haben, die in Panik in den Bergen zu Tode gekommen sind“, beschreibt Kaniber die Sorgen der Weidetierhalter:innen.
Die Ministerin appelliert daher an die Bundesregierung, ihren Widerstand aufzugeben. „Wir brauchen eine Bestandsregulierung oberhalb dieses Erhaltungszustands. Unsere europäischen Nachbarn machen das vor“, so die bayerische Agrarministerin. In Anbetracht des Verbots der Anbindehaltung fordert Kaniber erneut die Ampelkoalition auf, das geplante Tierschutzgesetz (TierSchG) zurückzuziehen und völlig neu aufzulegen. „Die Änderungen werden wieder einmal die kleineren Betriebe treffen, die wir in Bayern und angeblich auch die Bundesregierung erhalten wollen!“, sagt die Ministerin.
Um das Tierwohl und den Schutz von Nutztieren geht es unter anderem auch in der Tierschutztagung am 12. und 13. September 2024 der ATF in Hannover (10 ATF-Stunden), die in diesem Jahr auch wieder als Hybridveranstaltung (Möglichkeit der Teilnahme vor Ort oder online im Live-Stream) angeboten wird.
Ministerium Bayern
Japans Jagd auf Finnwale in der Kritik
Die japanische Fischereibehörde hat bekannt gegeben, dass nun auch Finnwale wieder gejagt werden dürfen. Die Behörde hat die Fangquote auf 59 Tiere in japanischen Gewässern festgelegt, nachdem eine wissenschaftliche Untersuchung ergeben hatte, dass es im Nordpazifik viele Finnwale gebe. Ein erstes Tier wurde bereits von dem Walfangunternehmen Kyodo Senpaku getötet. Umweltschützer:innen kritisieren die Entscheidung Japans scharf.
„Der kommerzielle Walfang ist grausam, unnötig und vollkommen aus der Zeit gefallen. Japan muss diese unsinnige Praxis sofort einstellen und sollte stattdessen gemeinsam mit der Weltgemeinschaft an dringend benötigen Lösungen zum Schutz der Meere arbeiten“, erklärte Andreas Dinkelmeyer, Kampagnenleiter der Tier- und Umweltschutzorganisation IFAW (International Fund for Animal Welfare) in Deutschland.
Laut Roter Liste sind Finnwale als „verletzlich“ eingestuft. Es besteht demnach ein hohes Risiko, dass die zweitgrößten Säugetier der Welt in unmittelbarer Zukunft in der Natur aussterben. Aktuell gibt es noch 100.000 Tiere. Für Japan ist der Walfang zu einer Frage der Souveränität geworden, nachdem die japanische Regierung vergeblich für die Wiederzulassung der kommerziellen Jagd gekämpft hat. Denn aktuell findet das dunkle Walfleisch in dem wohlhabenden Inselstaat nur noch wenige Liebhaber:innen.
Spektrum
Geo
Tierhaltungskennzeichnung wird unterschiedlich umgesetzt
Am 1. August 2023 ist das Gesetz für die staatliche, verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung (TierHaltKennG) in Kraft getreten. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Die Grünen) hatte das Gesetz vorgelegt, mit dem Ziel, mehr Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Haltungsform von Nutztieren zu schaffen und so Verbraucher:innen eine bewusste Kaufentscheidung zu ermöglichen. Bislang haben die Bundesländer das Gesetz jedoch unterschiedlich umgesetzt.
Während Bayern noch dabei ist, ein elektronisches Portal für die Meldungen der Schweinehalter:innen zu entwickeln und die Meldefrist zunächst verlängert hat, hat Schleswig-Holstein am vergangenen Freitag (26. Juli 2024) das Meldeverfahren zur staatlichen Tierhaltungskennzeichnung noch kurz vor dem Fristende gestartet. Die Mitteilung ihres Haltungssystems können die Halter:innen über ein bereitgestelltes Formular per Post oder E-Mail an das Landwirtschaftsministerium in Kiel vornehmen.
Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hatte bereits im Juni 2024 die Halter:innen von Mastschweinen im Alter von zehn Wochen bis zur Schlachtung aufgefordert, dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) als zuständige Behörde bis 1. August 2024 entsprechend Meldung zu geben, in welches Haltungssystem ihre Schweinehaltung einzuordnen ist. Ohne Meldung sei in Niedersachsen keine Vermarktung möglich, heißt es von behördlicher Seite.
Özdemir hatte die Vorreiterrolle Niedersachsens bei der Umsetzung des Kennzeichnungsgesetzes sehr begrüßt. „Gut, dass Niedersachsen vorangeht – und nichts anderes hätte ich auch von dem Bundesland mit der meisten Schweinehaltung erwartet. Damit können die Landwirtinnen und Landwirte dort nun ihre Meldungen vorbereiten und das schafft natürlich Planungssicherheit“, so der Minister.
Auch in Thüringen und Baden-Württemberg hat das Meldeverfahren zur gesetzlichen Tierhaltungskennzeichnung begonnen. „Baden-Württemberg setzt die Vorgaben […] schlank und unbürokratisch um, sodass Landwirte so gering wie möglich belastet werden“, erklärte Landwirtschaftsminister Peter Hauk. Nach seiner Meinung habe der Bund trotz der Bemühungen der Länder um eine Überarbeitung des TierHaltKennG an dessen unbefriedigender Ausgestaltung festgehalten. Insbesondere die enthaltenen Übergangsregelungen hätten dazu geführt, dass den Ländern zu wenig Zeit für eine gute und einheitliche Lösung bliebe beziehungsweise gegeben wurde.
Agrarheute
Katzenelend in Deutschland nimmt zu
Am 8. August wird jedes Jahr weltweit der Tag der Katze gefeiert. Aus diesem Anlass weist der Deutsche Tierschutzbund erneut auf das Leiden von Millionen Straßenkatzen in Deutschland hin. Zudem werden die hierzulande am häufigsten gehaltenen Haustiere immer öfter Opfer von Tierquälerei. Um das bundesweite Ausmaß des Katzenelends sichtbar zu machen, hat der Tierschutzbund die Kampagne „Jedes Katzenleben zählt“ ins Leben gerufen.
„Eines der größten unbemerkten Tierschutzprobleme ist das Leid der Millionen Straßenkatzen in Deutschland. Sie leben versteckt und zurückgezogen auf verlassenen Grundstücken, Industriegeländen oder in Schrebergärten. Täglich müssen sie um ihr Überleben kämpfen“, erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Aber auch Katzen, die in Haushalten leben, führen nicht unbedingt immer ein gutes Leben. Nach Informationen der Tierschützer:innen werden zahlreiche Katzen Opfer von Tierquälerei oder Tötungen, häufiger als alle anderen Tierarten. Katzen werden häufig ausgesetzt und sich selbst überlassen, nicht artgerecht gehalten, geschlagen und getreten oder sogar vergiftet.
In den Tierheimen landeten in den vergangenen 12 Monaten mehr Katzen als in den Jahren davor. Die Gründe liegen einerseits an den Folgen des Corona-bedingten Haustierbooms, andererseits pflanzen sich unkastrierte Freigängerkatzen aus Privathaushalten und Straßenkatzen unkontrolliert fort.
„Vermehrt geben Katzenhalter, die ihre Tiere unüberlegt angeschafft haben, diese in Tierheimen ab oder setzen sie aus. Auch uns erreichen täglich Anfragen von Menschen, die ihre Katze wieder loswerden möchten. Immer wieder finden Tierschützer zudem verwaiste Kitten von Straßenkatzen“, berichtet Dr. Dalia Zohni, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund. Jede Straßenkatze stammt dabei ursprünglich von einer unkastrierten Hauskatze ab, die Freigang hat, aber nicht kastriert ist. Um das Leid der Straßenkatzen zu minimieren und zukünftiges Leid zu verhindern, fordert der Deutsche Tierschutzbund eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, wie sie einige Gemeinden bereits eingeführt haben.
Deutscher Tierschutzbund
Özdemir fordert langfristige Unterstützung der Landwirt:innen
Anlässlich der Ergebnisse des aktuellen Agrarbarometers der Landwirtschaftlichen Rentenbank fordert Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir von der Politik mehr Unterstützung der Landwirt:innen. „Die Tierhalterinnen und Tierhalterin Deutschland wissen sehr genau, dass es Veränderungen braucht, um ihre Höfe für die Zukunft gut aufzustellen. Ein stetig sinkender Fleischkonsum und der gesellschaftliche Wunsch nach mehr Tierschutz lassen nur diesen Weg zu. Der schon über ein Jahrzehnt andauernde Strukturbruch in der Branche ist dafür ein einschneidender Beleg, der sich nicht weiter ignorieren lässt. Allein zwischen 2010 und 2020 hat sich die Zahl der tierhaltenden Höfe nahezu halbiert. Die Befragung der Rentenbank zeigt eindrucksvoll, dass die Tierhalterinnen und Tierhalter jedoch bereit sind, sich auf die veränderten Rahmenbedingungen einzustellen“, sagt Özdemir.
Der Gesetzgeber sei in der Pflicht, für Verlässlichkeit und Planungssicherheit zu sorgen. Um die Landwirt:innen bei ihren Investitionen für mehr Tierwohl zu unterstützen, stellt das BMEL in den nächsten Jahren insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung. „Von den für dieses Jahr vorgesehenen 150 Millionen liegen bereits jetzt Anträge in Höhe von 60 Millionen Euro vor. Auch das ist eindrucksvoller Beleg für den Veränderungswillen auf den Höfen. Für 2025 erhöhen wir die Fördersumme für den Stallumbau dann wie geplant einmal um weitere 200 Millionen Euro“, verspricht der Minister.
BMEL
Immer mehr Gifte gefährden Leben der Igel
Der Igel ist das Tier des Jahres 2024. Doch viele der stacheligen Wildtiere sind in großer Not, denn immer mehr menschengemachte Probleme bedrohen die Gesundheit und das Leben der Igel. Neben Straßenverkehr, Zäunen, Mährobotern, Teichen und Pools zählen zunehmend auch Gifte zu den Verursachern. Wie die Igelhilfe Herford (Nordrhein-Westfalen) mitteilt, ist die Zahl der abgegebenen Igel mit Vergiftungserscheinungen stark gewachsen. In den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres wurden schon doppelt so viele Igel wie im letzten Jahr zu dieser Zeit abgegeben, schreibt der Westfälische Anzeiger. Allgemein sei die Population der Wildsäuger in NRW rückläufig.
Ratten- und Mäusegift wird häufig in Gärten und auf Terrassen ausgelegt. Wenn die Stacheltiere das Gift fressen und ihnen dann nicht rechtzeitig geholfen wird, erleiden sie einen qualvollen Tod. Eine Vergiftung mit Rattengift kann neben einer übermäßigen Reaktion auf Reize besonders Blutungen aus allen Körperöffnungen verursachen. Meist fällt den betroffenen Igeln Bewegung schwer, häufig stranden sie in Seitenlage oder auf dem Bauch. Schneckenkorn kann ebenfalls am Fell der Tiere hängen bleiben und anschließend bei der Fellpflege aufgenommen werden und ebenfalls zu einer Vergiftung führen. Eine weitere Gefahr durch Gift lauert in der Tierklinik, wenn unwissentlich sogenannte „Spot on“-Präparate verwendet werden. Bei Hunden und Katzen helfen diese gegen verschiedene Parasiten, bei Igeln jedoch können die in den Präparaten enthaltenen Nervengifte zum Tod führen.
Da Igel auch immer häufiger in den Tierarztpraxen vorgestellt werden, können sich Tierärzt:innen mit dem Einsteigerkurs Igel auf Myvetlearn.de online fortbilden. In dieser Online-Fortbildung geht es um den Igel als Patienten in der Tierarztpraxis. Lernen Sie die Besonderheiten des vermutlich am häufigsten in der Praxis vorgestellten Wildsäugers kennen.
Um Wildtiere in der Praxis geht es auch in der gleichnamigen, ATF-anerkannten E-Learningreihe auf Myvetlearn.de, bei der sich Tierärzt:innen online fortbilden können. Denn gerade im Sommer werden immer häufiger verletzte Wildtiere in die Tierarztpraxen gebracht. In einer separaten Reihe können sich auch Tiermedizinische Fachangestellte zum Thema Aufzucht, Pflege und Behandlung von Wildtieren online fortbilden. Beide Kursreihen enthalten zudem zahlreiche interaktive Elemente, die einerseits den Spaß steigern und andererseits die Bearbeitung der Inhalte intensivieren.
Westfälischer Anzeiger
Immer mehr Nutztiere in höheren Haltungsstufen
Viele Nutztierhalter:innen in Deutschland wollen in den kommenden Jahren in höhere Haltungsstufen investieren. Das geht aus dem aktuellen Rentenbank-Agrarbarometer hervor. In einer repräsentativen Umfrage gaben knapp die Hälfte der 750 befragten Landwirt:innen an, dass sie bis 2027 ihre Tiere in den Stufen 3 und 4 halten wollen. Insbesondere Schweine haltende Betriebe sind bereit, in höhere Haltungsstufen mit Frischluft und mehr Platz zu investieren. Aktuell werden 80 Prozent der Schweine in den Betrieben noch in den Haltungsstufen 1 und 2 gehalten.
Hier besteht dadurch das größte Potenzial. Doch obwohl der Umbau der Schweinehaltungen wegen langwieriger Baugenehmigungen und des Emissionsschutzes im Vergleich zu Rinder- und Geflügelbetrieben schwieriger ist, wollen in zwei bis drei Jahren 21 Prozent der Betriebe die höheren Haltungsstufen 3 und 4 erreichen. Laut Informationen der Rentenbank werden bis 2027 55 % der Rinderhaltungen ihre Tiere in den höheren Stufen halten. betrachtet man die befragten Geflügelhalter:innen, wollen lediglich 4 Prozent in den kommenden Jahren in den Umbau investieren. Allerdings hält jetzt schon jeder zweite Betrieb (51 Prozent) seine Tiere in den Stufen 3 und 4.
„Die Tierhalter wollen in tiergerechtere Ställe investieren, das zeigen nicht nur die Zahlen unseres Agrarbarometers“, stellt Nikola Steinbock, Sprecherin des Vorstands der Rentenbank, fest. Noch mangele es aber an entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie einer angemessenen Preisgestaltung im Handel, damit sich der positive Trend fortsetzen kann, so Steinbock, die mehr Förderungen fordert. „Wir sind mit der Branche im engen Austausch und suchen nach gemeinsamen Lösungen entlang der Wertschöpfungskette, um den Umbau der Tierhaltung voranzubringen“, versichert sie.
Agrarheute
Rentenbank
Tierschutzbeauftragte fordert Nachbesserungen bei Tierschutzgesetz
Die Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung, Ariane Kari, fordert hinsichtlich der geplanten Novellierung des Tierschutzgesetzes noch Nachbesserungen. Gerade im Bereich der Anbindehaltung gehen nach ihrer Meinung die Regelungen nicht weit genug. Kari lehnt die im bisherigen Gesetzesentwurf aufgeführten Ausnahmeregelungen ab und fordert stattdessen ein Komplettverbot der Anbindehaltung. Die vom Kabinett vor zwei Monaten beschlossene Sonderregelung bezieht sich auf kleinere Höfe sowie die in Süddeutschland verbreitete Anbindehaltung von Rindern.
Zudem hofft die Tierschutzbeauftragte, die seit einem Jahr im Amt ist, auf nachträgliche Änderungen bezüglich des Kappens von Schwänzen. So soll das für Lämmer vorgesehene Verbot des Schwänzekappens nach einer Übergangsfrist auch für Schweine gelten, für die sind bislang Ausnahmen vorgesehen sind. Weiterhin zeigt sich Kari nicht zufrieden mit der geplanten Regelung der Videoüberwachung in Schlachthöfen und möchte kleinere Betriebe ebenso wie größere Schlachthöfe zu Überwachungsmaßnahmen verpflichten. Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich im September in erster Lesung im Bundestag beraten.
Um das Tierwohl und den Schutz von Nutztieren geht es unter anderem auch in der Tierschutztagung am 12. und 13. September 2024 der ATF in Hannover (10 ATF-Stunden), die in diesem Jahr auch wieder als Hybridveranstaltung (Möglichkeit der Teilnahme vor Ort oder online im Live-Stream) angeboten wird.
Tagesspiegel
Keine Verbrauchsstiftung für Tierheime im Bundeshaushalt vorgesehen
Am heutigen Mittwoch (17.07.2024) wird das Bundeskabinett den Bundeshaushalt für 2025 beschließen. Laut Entwurf des Haushaltsgesetzes wird sich der Etat des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gegenüber dem laufenden Jahr kaum verändern. So soll der Haushalt des BMEL rund 6,86 Mrd. Euro betragen (- 1%). Doch auch im letzten Bundeshaushalt der aktuellen Ampelkoalition scheint trotz Koalitionsversprechen keine Verbrauchsstiftung für Tierheime einplant zu sein, was der Deutsche Tierschutzbund scharf kritisiert. „Tierheime werden wir durch eine Verbrauchsstiftung unterstützen – so steht es im Koalitionsvertrag. Doch die Bundesregierung bricht ihre Versprechen und lässt die Tierheime im Stich“, kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Die Mittel werden dringend benötigt, denn mehr als die Hälfte aller Tierheime sind schon voll oder gar überfüllt. Den Tierschützer:innen sind wütend und verzweifelt, da immer häufiger Aufnahmestopps verhängt und Tiere abgewiesen werden müssen. Ohne die versprochenen Finanzspritzen der Regierung kann der praktische Tierschutz vor Ort kaum noch überleben. Lediglich 18 Prozent der Tierheime in Deutschland haben noch begrenzte Kapazitäten. Eine adäquate Betreuung und Versorgung von in Not geratenen Tieren ist so kaum noch möglich. Da weder finanzielle Reserven für notwendige Investitionen in die Infrastruktur oder energetische Maßnahmen, veterinärmedizinische Auflagen oder des Arbeitsschutzes vorhanden sind, werden die Gelder aus der Verbrauchsstiftung dringend benötigt.
„Jetzt ist es an den Fraktionen von SPD, Grünen und FDP, im Rahmen der Haushaltsverhandlungen die Stiftung einzurichten und so den Koalitionsvertrag zu erfüllen. Gemeinsam mit unseren 16 Landestierschutzverbänden und über 760 angeschlossenen örtlichen Tierschutzvereinen mit 550 Tierheimen fordern wir die Fraktionen auf, im Parlament Wort zu halten“, mahnt Schröder.
Deutscher Tierschutzbund
Agrarheute
EFSA zeigt Tierwohlprobleme bei Tötung von Schafen und Ziegen auf
Laut einem wissenschaftlichen Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kann die Tötung von Schafen und Ziegen das Tierwohl stark beeinträchtigen, wenn keine wirksame Betäubung erfolgt ist. Die Behörde fordert Verbesserungen bei der Schlachtung, um Schmerzen, Stress oder Leiden der Tiere möglichst zu vermeiden.
In dem Gutachten sind die Sachverständigen zu dem Schluss gekommen, dass sowohl das Verbringen kleiner Wiederkäuer an die Schlachtstätte als auch deren Ruhigstellung für die Tötung das Tierwohl beeinträchtigen können. Eine angemessene Betäubung der Tiere sei notwendig, damit diese vor der Tötung das Bewusstsein nicht wiedererlangen, heißt es in dem Bericht. Das Gutachten enthält auch eine Reihe von Empfehlungen zur korrekten Durchführung von Tötungsmethoden, um Schmerzen und Ängste so gering wie möglich zu halten. Die Beiträge der EFSA fließen in die laufende Überarbeitung der EU-Regeln zum Tierschutz während der Schlachtung mit ein. Weitere Empfehlungen zum Tierwohl von Pferden und Eseln bei der Schlachtung sollen noch in diesem Jahr folgen.
EFSA
Schweizerbauer
Bundesrat stimmt über Änderungswünsche zum Tierschutzgesetz ab
Am 5. Juli 2024 ist der Bundesrat zusammengekommen, um über verschiedene Änderungswünsche des Agrarausschusses zum Tierschutzgesetz abzustimmen. Eine Änderung betraf die Übergangsfrist bei der ganzjährigen Anbindehaltung. Obwohl der Ausschuss eine Fristverkürzung auf 5 Jahre empfohlen hatte, hat sich das Plenum für die im Kabinettsentwurf des Tierschutzgesetzes vorgeschlagene Zehn-Jahresfrist entschieden. Jedoch sprachen sich die Bundesländer dafür aus, dass abkalbende Kühe nicht angebunden werden dürfen. Auch blieb der Bundesrat hinsichtlich der saisonalen Kombihaltung bei einer Obergrenze von 50 Rindern.
Der im Gesetzesentwurf vorgesehenen Regelung bezüglich der Enthornung von Kälbern folgt der Bundesrat nicht ganz. Hier empfiehlt das Plenum eine gelockerte Handhabung. Im Falle einer entsprechenden Sachkunde sollte nach Meinung der Bundesländer eine lokale Betäubung ausreichen, für die ein Tierarzt nicht notwendig sei. Auch in Anbetracht des Tierärztemangels auf dem Land empfehlen die Länder, beim Schwänzekupieren bei Ferkeln auf den nationalen Aktionsplan als Grundlage zurückzugreifen. Sie halten den im Gesetzesentwurf geplanten Dokumentationsaufwand und die Risikoanalyse für zu viel und unnötige Bürokratie für die Schweinehalter. Keine Mehrheit fand außerdem die Ausschussempfehlung für ein pauschales Kupierverbot der Schwänze von Jagdhunden.
Der Bundesrat ist beim Tierschutzgesetz nicht zustimmungspflichtig. Daher ist offen, ob die Bundestagsfraktionen vor allem die Empfehlung beim Enthornen und Schwänzekupieren im parlamentarischen Verfahren nach der Sommerpause aufgreifen werden.
Agrarheute
Tierwohlindikatoren in der Heimtierhaltung im Fokus
Immer mehr Hunde, Katzen, Zierfische, Ziervögel oder Kleinsäuger werden in deutschen Haushalten gehalten. Heimtiere haben jedoch ihrer Art entsprechende Bedürfnisse. Das ZZF-Symposium Tierwohl in der Heimtierhaltung wird sich am 9. und 10. November 2024 in Niedernhausen mit zahlreichen Fachvorträgen den Indikatoren des Tierwohls bei verschiedenen Tierarten widmen. Die Themen umfassen neben Hühnern als Heimtiere im eigenen Garten, Haltungsaspekte von Ziervögeln sowie Anzeichen von Stress und Entspannung bei Hund und Katze auch Indikatoren des Tierwohls bei Kleinsäugern. Vorträge zu Reptilien und Tierwohl bei Zierfischen runden das Symposium ab. Das vorläufige Programm sowie das Anmeldeformular sind online abrufbar.
Die Wirtschaftsgemeinschaft Zoologischer Fachbetriebe GmbH (WZF) veranstaltet das ZZF-Symposium gemeinsam mit dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt), dem Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. (BbT) sowie der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT) bereits zum 28. Mal. Zu dieser Fachtagung sind sowohl beamtete und praktizierende Tierärzt:innen, Zoofachhändler:innen, Züchter:innen sowie Fachleute aus den Bereichen Heimtierpflege und Heimtierindustrie eingeladen.
Um das Tierwohl und den Schutz von Nutztieren, Hund und Katze bis hin zu Reptilien geht es unter anderem auch in der Tierschutztagung am 12. und 13. September 2024 der ATF in Hannover (10 ATF-Stunden), die in diesem Jahr auch wieder als Hybridveranstaltung (Möglichkeit der Teilnahme vor Ort oder online im Live-Stream) stattfinden wird.
ZZF
Drohnenförderung für Rehkitzrettung wird aufgestockt
Immer wieder werden Wildtiere beim Mähen landwirtschaftlicher Flächen verletzt oder getötet. Besonders gefährdet sind Rehkitze, die in ihren ersten Lebenswochen keinen Fluchtinstinkt haben, sondern sich bei drohender Gefahr sehr flach auf dem Boden legen. Umso wichtiger sind Maßnahmen, die die Jungtiere schützen. Hier stellt der Einsatz von Drohnen das aktuell beste Mittel der Wahl dar, das deutlich effektiver und zeitsparender als andere Verfahren ist.
Der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildtechnik zur Wildtier-, insbesondere Rehkitzrettung, stellt aktuell die beste Alternative zu bisherigen Verfahren (zum Beispiel Vergrämung, Begehung) dar, da sie deutlich effektiver und zeitsparender ist. Bereits im vierten Jahr fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Anschaffung von Wärmebilddrohnen für die Rehkitzrettung mit je 4.000 Euro. Damit alle Berechtigten gefördert werden können, hat das BMEL nun das Drohnentechnik-Förderprogramm um eine Million Euro aufgestockt. Nach Informationen des Ministeriums seien bis zur Antragsfrist am 14. Juni 2024 mehr als 640 Förderanträge eingegangen. In den vergangenen drei Jahren hat das BMEL rund 1.970 Drohnen gefördert.
„Zuallererst möchte ich den vielen Ehrenamtlichen danken, die diese so erfolgreiche Rehkitz- und Wildtierrettung erst ermöglichen. Mein Dank gilt zudem den Jäger- und Hegegemeinschaften für ihren Einsatz. Es ist beeindruckend, wie viele Bürgerinnen und Bürger in aller Herrgottsfrühe auf dem Feld stehen und mithelfen, das Leben von Tieren zu retten. Ich hoffe, dass wir dieses wichtige Programm für den praktischen Tierschutz auch im nächsten Haushaltsjahr fortsetzen können“, betont Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir. Antragsberechtigt sind unter anderem eingetragene Kreisjagd- bzw. Kitzrettungsvereine.
Um Wildtiere in der tierärztlichen Praxis geht es auch in der gleichnamigen, vierteiligen E-Learningreihe für Tierärzt:innen auf Myvetlearn.de. Tiermedizinischen Fachangestellten steht zu diesem Thema eine separate Online-Fortbildungsreihe zur Verfügung.
BMEL
Thüringen unterstützt heimische Nutztierhaltung mit 2,9 Millionen Euro
Mit „T(h)ür Tierwohl“ hat das Landwirtschaftsministerium in Thüringen (TMIL) in 2023 eine erweiterte Tierwohlförderung auf die Beine gestellt. Mit diesen Fördergeldern unterstützt das Land landwirtschaftliche Betriebe, die aufgrund von gestiegenen Produktionskosten bei weiterhin geringem Preisniveau sowie wachsenden gesellschaftlichen Erwartungen an die Nutztierhaltung finanziell unter Druck stehen und in eine tierwohlgerechtere Haltung investieren möchten.
„Wir zahlen fast drei Millionen Euro aus unserer landeseigenen Tierwohlförderung aus und unterstützen so tierhaltende Betriebe bei Maßnahmen für bessere Haltungsbedingungen“, erklärt Ministerin Susanna Karawanskij.
Die aktuelle Fördersumme umfasst rund 257.000 Euro für den Erhalt für vom Aussterben bedrohte einheimische Nutztierrassen sowie 333.000 Euro für Rinder haltende Betriebe. Insgesamt 2,3 Mio. Euro wurden an Schweinehalter:innen ausgezahlt, die Tierwohl verbessernde Maßnahmen umsetzen wollen. Dieses Angebot haben 44 Agrarbetriebe in Anspruch genommen. Mehr als 700.000 Euro gewährte das TMIL für die Umsetzung tierwohlgerechterer Haltungsbedingungen in der Ferkelaufzucht bzw. Schweinemast.
TMIL
Anbindehaltung auf dem Prüfstein
Am 5. Juli 2024 wird ein Plenum des Bundesrates auch Änderungen bei der Anbindehaltung beschließen. In einem fast 100-seitigen Empfehlungsbeschluss fordert der Agrarausschuss drastische Verschärfungen. So soll die Übergangsfrist für die ganzjährige Anbindehaltung auf maximal fünf Jahre von bislang zehn Jahren begrenzt werden. Außerdem fordert die Mehrheit der Bundesländer eine Obergrenze von 25 Rindern für die Kombihaltung sowie einen Winterauslauf von mindestens zwei Stunden täglich.
Landwirt:innen sollen jedoch zukünftig die Betäubung für das Enthornen der Kälber mit entsprechendem Sachkundenachweis selbst und ohne Anwesenheit eines Tierarztes durchführen können. Gefordert wird auch, dass der Bund bürokratische Hürden bei der Haltung von Schweinen mit kupierten Schwänzen zurücknimmt. Bei diesen beiden Punkten hat sich die Mehrheit der Länder auf die Seite der Tierhalter:innen gestellt.
Agrarheute
DJV kritisiert geplantes Kupierverbot für Jagdhunde
Entsprechend dem Entwurf für die anstehende Änderung des Tierschutzgesetzes sollte das Schwänzekupieren bei Jagdhunden weiterhin erlaubt sein. Der Agrarausschuss im Bundesrat plant nun doch, ein vollständiges Kupierverbot durchzusetzen. Von Seiten des Deutschen Jagdverbandes (DJV) und des Jagdgebrauchshundverbandes (JGHV) wird dieser Vorstoß massiv kritisiert. Die Verbände fordern den Bundesrat, der am 5. Juli 2024 über eine Stellungnahme beraten wird, auf, die bisherige Kupier-Praxis bei Jagdhunden weiterhin zuzulassen. Ein Verbot sei unnötig und kontraproduktiv im Sinne des Tierschutzes, heißt es auf Seiten von DJV und JGHV.
Das Kupieren werde ausnahmslos zum Gesundheitsschutz der Tiere vorgenommen, damit Verletzungen im Erwachsenenalter, die zu schweren Entzündungen im Rückenmark und bis zum Tod führen können, vermieden werden. In Anbetracht der massiven Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) würden Jagdhunde gerade verstärkt zur Stöberjagd in häufig unwegsamem Gelände eingesetzt. Umgestürzte Bäume, Brombeeren, Schwarzdorn und Schilf könnten bei langer Rute zu schwersten Verletzungen führen.
Die Verbände argumentieren zudem, dass das Kupieren von Jagdhunden innerhalb der ersten drei Lebenstage unproblematisch und eine innerartliche Kommunikation auch mit kupierter Rute zweifelsfrei möglich sei. Entgegen den Ausführungen in der Begründung des Agrarausschusses im Bundesrat gibt es in Ländern, in denen ein Kupierverbot besteht, nachweislich tierschutzrelevante Probleme, sofern Jagdarten angewendet werden, die mit deutschen Verhältnissen vergleichbar sind.
DJV
Niedersachsen treibt Umsetzung der Tierhaltungskennzeichnung voran
Am 1. August 2023 ist in Deutschland das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) in Kraft getreten. Die Kennzeichnung gilt zunächst nur für frisches Schweinefleisch. Das Gesetz sieht vor, dass Halter:innen von Mastschweinen im Alter von 10 Wochen bis zur Schlachtung ihrem zuständigen Bundesland bis zum 1. August 2024 die entsprechende Haltungsform ihrer Schweine melden und anschließend eine Kennnummer erhalten, die die festgelegte Haltungsform belegt.
Trotz einer fast einjährigen Vorbereitungszeit hat der Großteil der Bundesländer die notwendigen Festlegungen weder getroffen noch kommuniziert. Niedersachsen ist nun vorangegangen und hat für den Vollzug des Gesetzes als eines der ersten Bundesländer Festlegungen für Zuständigkeit, Meldung und den Kriterien im Rahmen der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung veröffentlicht.
„Gut, dass Niedersachsen vorangeht – und nichts anderes hätte ich auch von dem Bundesland mit der meisten Schweinehaltung erwartet. Damit können die Landwirtinnen und Landwirte dort nun ihre Meldungen vorbereiten und das schafft natürlich Planungssicherheit. Ich bin überzeugt, dass auch die weiteren Bundesländer die gesetzliche Rechtslage zeitnah umsetzen, und bei Fragen steht mein Ministerium natürlich jederzeit beratend zur Seite“, erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir.
LAVES Niedersachsen
BMEL
Verbote von Lebendtiertransporten werden lauter
Am 14. Juni wird jedes Jahr der Internationale Tag gegen Tiertransporte begangen. An diesem Tag finden weltweit zahlreiche Aktionen und Veranstaltungen statt, die auf Lebendtiertransporte und deren teils massive Folgen für die Tiere aufmerksam machen. Der Deutsche Tierschutzbund forderte aus diesem Anlass am vergangenen Freitag (14.06.2024) ein generelles Verbot von Tiertransporten außerhalb Europas und nimmt dabei auch das neue EU-Parlament in die Pflicht. „Der barbarische Handel mit lebenden Tieren rund um den Globus muss beendet werden. Deutschland darf sich nicht weiter hinter der EU verstecken, um die eigene Untätigkeit zu verschleiern, sondern sollte eine Vorreiterrolle übernehmen“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Auch die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN nahm den Tag zum Anlass, auf die Missstände einiger Transporte hinzuweisen. „Nicht nur an einem Tag wie diesem werden wir weiter unermüdlich gegen grausame Tiertransporte kämpfen. Gegen Transporte, bei denen die Tiere leiden: unter Wassermangel, Hitze, Kälte, Stress, Infektionen und mangelnder Hygiene. Es gibt im Jahr 2024 keinen vernünftigen Grund, fühlenden Lebewesen diese Torturen zuzumuten. Doch solange bei diesen schmutzigen Geschäften der Rubel rollt, rollen auch weiter die Lkw. Die grausame Praxis von Transporten auf den Straßen und auf dem Seeweg muss endlich beendet werden“, erklärte Nadine Miesterek, Campaignerin für Tiertransporte bei VIER PFOTEN.
Wie der Deutsche Tierschutzbund erklärt, hatte das EU-Parlament zwar Verbesserungen versprochen, aber mit dem 2023 publik gemachten Verordnungsentwurf die Chance verpasst, auf einen reinen Handel mit Fleisch bzw. Schlachtkörpern umzusteigen. Stattdessen wurden lediglich schwache Änderungen bei den Transportvorschriften angekündigt.
Deutscher Tierschutzbund
Österreich will Tierwohlstandards in der Milchviehhaltung weiter verbessern
Ein umfassendes neues Programm soll das Tierwohl in der österreichischen Milchwirtschaft langfristig verbessern. In einem mehrjährigen Prozess haben die Verantwortlichen der Branche sowie aus den Landwirtschaftskammern mit dem AMA- Modul „Tierhaltung plus“ neue Standards erarbeitet, die nun nach und nach in den Molkereien umgesetzt werden sollen. Auch die Landwirt:innen werden aktuell intensiv auf das neue Programm vorbereitet und können sich entsprechend beraten lassen. Neben verbesserten Tierwohlstandards beinhaltet dieses auch jährliche Kontrollen, eine höhere Sicherheit im Bereich Medikamenteneinsatz, den Schlachthofbefunddaten sowie eine Unterstützung zur laufenden Verbesserung und Absicherung der hohen Milchqualität.
„Mit dem AMA- Modul „Tierhaltung plus“ setzt die österreichische Milchwirtschaft einen neuen, großen Schritt zur weiteren Verbesserung der Tierwohlstandards in Österreich. Wir wollen damit die hohen Standards der österreichischen Milchwirtschaft sichtbar machen und für die Konsumenten im In- und Ausland höchste, geprüfte Qualität anbieten“ erklärte der Präsident des Milchverbandes Österreich (MVÖ) anlässlich der diesjährigen Milchwirtschaftlichen Tagung am vergangenen Freitag (07.06.2024) in Wien. Der MVÖ-Präsident hofft, dass die Konsument:innen das große Engagement beim Einkaufsverhalten mittragen und unterstützen werden.
OTS
Baden-Württemberg gibt mehr Geld für Freigängerkastrationen
In Deutschland gibt es schätzungsweise 2 Millionen herrenlose Katze, die unter großem Leid und krankheitsgeplagt ihr Dasein fristen. Das wollen die Länder und Kommunen durch unterschiedliche Maßnahmen ändern. Baden-Württemberg hat nun z. B. die finanzielle Unterstützung für die Kastration freilebender Katzen aufgestockt. Der Landesbeirat für Tierschutz begrüßte diesen Schritt und betonte die Wichtigkeit der konsequenten Kastration von Freigängerkatzen zur Linderung des Katzenleids.
Die Mittel für die Katzenkastration und die Ausstattung von Tierheimen betragen inzwischen 200.000 Euro. Seit Februar 2023 können alle Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen in Baden-Württemberg bei ihrem zuständigen Regierungspräsidium eine Förderung für die Durchführung von Katzenkastrationen beantragen. Dabei wird für die Kastration einer weiblichen Katze ein Förderbetrag von 80 Euro und für eine männliche Katze 40 Euro ausgezahlt. Es können zwischen 1.000 Euro und 10.000 Euro pro Tierheim gefördert werden, bis die Gesamtmittel von 200.000 Euro ausgeschöpft sind. Wie die Tierheime jedoch unisono sagen, reicht diese Summe bei Weitem nicht aus.
Außerdem haben über die Jahre immer mehr Gemeiden und Kommunen eine kommunale Katzenkastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen eingeführt. In Baden-Württemberg gilt dies inzwischen in mehr als 80 Städten und Gemeiden.
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz BW
Australien will ab 2028 keine lebenden Schafe mehr ausführen
Wie bereits im vergangenen Jahr angekündigt und nach weiteren Tiertransportskandalen, hat die australische Labour-Regierung nun beschlossen, den Export von lebenden Schafen auf dem Seeweg ab dem Jahr 2028 zu verbieten. Das entsprechende Gesetz, das noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll, sieht den 1. Mai 2028 als endgültiges Ausstiegsdatum vor. Für die durch das Verbot entstehenden Kosten stellt die Regierung rund 66 Mio. Euro bereit, die der Branche, etwa für die Umstrukturierung von Lieferketten und Vermarktungsalternativen im hauptsächlich betroffenen Bundesstaat Westaustralien, ausgezahlt werden können. „Wir geben den Schafproduzenten und der Lieferkette Sicherheit, indem wir das Datum gesetzlich festlegen und Geld auf den Tisch legen, um einen geordneten und gut geplanten Übergang weg vom Lebendtierhandel zu ermöglichen“, erklärt Landwirtschaftsminister Murray Watt.
Um den heimischen Schafproduzent:innen die Sorgen zu nehmen, plant die Regierung zur Generierung von mehr Wertschöpfung und Arbeitsplätze, die heimische Fleischerzeugung auszubauen. Für die Ausstiegspläne erntet Watt jedoch weiterhin scharfe Kritik von Seiten des nationalen Bauernverbandes (NFF). „Watt hat beschlossen, uns mit dem Schnellzug in die Katastrophe zu schicken, aber das ist noch nicht das letzte Kapitel dieser Geschichte. Wir werden weiterkämpfen“, kündigte NFF-Geschäftsführer Tony Mahar an. Der Verband sieht in dem Verbot einen Verrat an den heimischen Landwirt:innen und befürchtet den Verlust der Handelspartner im Nahen Osten. Auch sei die finanzielle Unterstützung angesichts der bevorstehenden Verluste für die Farmen viel zu niedrig, so Maher weiter. Die weltweite Nachfrage nach Schafen werde nicht enden, nur würden diese dann von Ländern mit schlechterem Tierschutz geliefert.
Chris Parker, Geschäftsführer des Rinderverbandes Cattle Australia, geht davon aus, dass auch der Export von lebenden Rindern mit einem Verbot belegt werden könnte. Das hatte der Landwirtschaftsminister in früheren Aussagen jedoch immer abgelehnt. Die Rinderhalter müssten nicht befürchten, ebenfalls bald von einem Lebendausfuhrverbot betroffen zu sein. „Ich denke, es gibt signifikante Unterschiede zwischen der Lebendausfuhr von Schafen und Rindern“, so Watt. So seien die Sterblichkeitsraten beim Rinderexport viel geringer, und seine wirtschaftliche Bedeutung zudem viel größer.
Topagrar
Schutz von Rehkitzen hat große Bedeutung in der Schweiz
Von Ende Mai bis Mitte Juni ist die Hauptmahdzeit. Durch Mähmaschinen werden allein in der Schweiz jedes Jahr mehr als 1.700 Rehkitze getötet. Aber auch Feldhasen, bodenbrütende Vögel oder Igel erleiden nicht selten einen grausamen Tod durch die Scheren der Maschinen. Allerdings gibt verschiedene Maßnahmen, die ergriffen werden können, um die Tiere vor Verletzungen und Tod zu schützen.
Allen voran sind es Drohnen, die die Tiere auf den Wiesen finden können. Der Schweizer Tierschutz (STS) unterhält seit dem vergangenen Jahr eine eigene Drohnenflotte, die dieses Jahr auf zehn Multikopter erweitert wurde. Damit können auch größere Felder innerhalb von 20-30 Minuten vor der Mahd abgesucht werden. Mit Hilfe einer Umfrage unter rund 630 Personen hat das Magazin Schweizerbauer ermitteln können, dass mehr als 44 Prozent der Befragten inzwischen vor der Mahd Drohnen einsetzen. Rund 17 % setzen auf die Unterstützung durch Jäger und Wildhüter, 14 % kombinieren verschiedene Maßnahmen. Lediglich knapp 7 % der befragten Schweizer Landwirt:innen hat kein Interesse am Schutz von Rehkitzen, sie haben angegeben, dass sie keinerlei Schutzmaßnahmen ergreifen. Mit Hilfe der STS-Drohnenflotte konnten 2023 mehr als 290 Tiere in Sicherheit gebracht werden, bevor die Wiese gemäht wurde.
Um Wildtiere in der Praxis geht es auch in der gleichnamigen, ATF-anerkannten E-Learningreihe auf Myvetlearn.de, bei der sich Tierärzt:innen online fortbilden können. Denn gerade im Frühling und Sommer werden immer häufiger verletzte Wildtiere in die Tierarztpraxen gebracht. In einer separaten Reihe können sich auch Tiermedizinische Fachangestellte zum Thema Aufzucht, Pflege und Behandlung von Wildtieren online fortbilden. Beide Kursreihen enthalten zudem zahlreiche interaktive Elemente, die einerseits den Spaß steigern und andererseits die Bearbeitung der Inhalte intensivieren.
Schweizerbauer
Bundeskabinett verabschiedet Entwurf der Novelle des Tierschutzgesetzes
Das Bundeskabinett hat am Freitag (24.05.2024) den Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Mit der Novellierung werden insbesondere Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes geschlossen, erklärt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in einer Pressemitteilung. Nun können die Beratungen in den Gremien des Bundestages direkt nach der Sommerpause starten. Der Entwurf geht dann zunächst dem Bundesrat zu, der sich Anfang Juli zum Gesetz verhalten muss. Im Herbst soll der Bundestag das Gesetz verabschieden.
„Tierschutz ist seit 20 Jahren im Grundgesetz als Staatsziel verankert. Die allermeisten Tierhalterinnen und Tierhalter in Deutschland werden ihrer Verantwortung gegenüber den Tieren gerecht. Doch noch immer gibt es beim Umgang mit und der Haltung von Tieren Defizite und deshalb leiden in Deutschland viele Tiere. Den Tierschutz zu verbessern hat für uns eine hohe Priorität, denn wir alle tragen Verantwortung für Tiere als fühlende Mitgeschöpfe. Mit dem Kabinettbeschluss haben wir umfassende Verbesserungen für den Tierschutz auf den Weg gebracht. Das ist die umfangreichste Überarbeitung des Tierschutzgesetzes seit vielen Jahren. Für mich ist ganz wichtig: Tieren in Deutschland geht es nach der Gesetzesänderung besser als vorher. Und das ist auch gut für alle, die Tiere halten. So will doch zum Beispiel kein Halter von Hund, Katze und Co., dass sein Haustier an Herzfehlern oder schmerzhaften Gelenkproblemen leidet, kaum atmen kann oder sogar früher stirbt“, sagte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Die Grünen).
Mehr zu den verabschiedeten Änderungen in der Novelle des Tierschutzgesetzes finden sich beim BMEL.
Während Özdemir die Änderungen als Erfolg lobt, gehen sie vor allem Tierschützern nicht weit genug. Insbesondere daran, dass die Anbindehaltung weiterhin zulässig bleiben soll, wird viel Kritik geübt. In weiteren Verfahren müssten nun umfassende Verbesserungen durchgesetzt werden, so die Forderung der Tierschutzorganisation Vier Pfoten und des BUND.
BMEL
Gefährlicher Mythos gefährdet Mauersegler
Mit dem Monat Mai kommen auch die Mauersegler zurück in unsere Breitengrade. Der Höhlenbrüter, der 2021 auf die Vorwarnstufe der roten Liste der bedrohten Arten gesetzt werden musste, ist neben dem kurzen, gegabelten Schwanz, auch an seinen schrillen Rufen zu erkennen. Ein alter und leider sehr hartnäckiger Mythos macht dem kleinen Vogel jedoch das Leben schwer.
Das Gerücht, dass ein Mauersegler nicht aus eigener Kraft vom Boden aus starten kann, lässt Menschen annehmen, man müsse ihn in die Luft werfen, was nicht selten fatal für das Tier enden kann. Ein Mauersegler, der auf dem Boden sitzt, kann verletzt, entkräftet oder noch zu jung zum Fliegen sein. Würde der Vogel in diesem Moment hoch in die Luft geworfen werden, würde er hilflos wieder herabstürzen, ggf. mit Knochenbrüchen, Prellungen und/oder inneren Blutungen. Statt einer falsch interpretierten „Starthilfe“ sollte das Tier umgehend gesichert und eine Pflegestelle oder Tierarztpraxis kontaktiert werden. Die Deutsche Gesellschaft für Mauersegler weist in diesem Fall auch dringend darauf hin, dass einem hilfsbedürftigen Mauersegler nicht eigenständig Futter gereicht bzw. in den Schnabel gestopft werden sollte. Eine falsche Fütterung kann zu schweren Schäden und letztlich zum Tod des Mauerseglers führen, heißt es auf der Seite der Tierschützer:innen.
Um die Pflege, Aufzucht und Rehabilitation von Mauerseglern sowie die Schaffung und den Erhalt von Brutplätzen kümmern sich deutschlandweit verschiedene Auffangstationen und Vereine wie die Mauerseglerhilfe Apus e.V..
Da Jungvögel und andere Wildtiere im Frühjahr und Sommer besonders häufig in die Tierarztpraxis gebracht werden, bietet Myvetlearn.de die vierteilige E-Learningreihe Wildtiere in der tierärztlichen Praxis an. In Kurs 3 befasst sich Referent Dr. Florian Brandes (FTA für Wildtiere und Artenschutz) um die Aufzucht von Jungvögeln und vermittelt hier die Grundlagen und Besonderheiten, die bei der Aufzucht verschiedener Jungvogelspezies zu beachten sind. Dabei wird auf die Fütterung unterschiedlicher Singvögel und anderer Vogelarten sowie die artgemäße Unterbringung und Vorbereitung auf die Auswilderung eingegangen. Weiterhin werden aufzuchtbedingte und häufige Erkrankungen besprochen. Die Fortbildungsreihe ist zudem mit zahlreichen interaktive Übungen ausgestattet, die das Lernen intensivieren und abwechslungsreicher gestalten. Für Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) steht eine separate E-Learningreihe zu Wildtieren zur Verfügung.
Deutsche Gesellschaft für Mauersegler
Igel vor Verletzungen durch Gartengeräte schützen
Die Igel erwachen nach und nach aus ihrem Winterschlaf und begeben sich jede Nacht auf die Suche nach Futter und Partner. Dafür legen die Stacheltiere viele Kilometer zurück. Dabei kann es auch passieren, dass ein Igel mitten auf der Fahrbahn sitzen bleibt. Um einen Zusammenstoß mit einem Auto zu vermeiden, sollte das Tier unmittelbar in seiner Laufrichtung über die Straße getragen und ein paar Meter von Straßenrand abgelegt werden.
Leider ist das Wohlbefinden der Igel auch tagsüber gefährdet, während sie an geschützten Orten, häufig auch in Gärten, schlafen. Denn durch Werkzeuge der Gärtner:innen, wie elektrische Scheren, Fadenmäher, Balkenmäher, usw., können den Kleinsäugern schwerwiegende Verletzungen zugefügt werden. Viele von ihnen müssen in den Pflegestationen erlöst, andere lange gepflegt werden.
„Nicht selten werden sterbende Igel in den Pflegestationen abgegeben mit dem Vorbericht, der Gärtner wäre da gewesen oder man habe selber im Garten geschafft“, erklärt die Stiftung TBB Schweiz. Die Stiftung appelliert daher dringend an alle Gärtner:innen, bei ihren Arbeiten umsichtig zu sein und schneidende Werkzeuge nur nach vorheriger Kontrolle des zu schneidenden Bereiches anzuwenden. Auch die Zahl der Verletzungen durch Mähroboter ist in den letzten Jahre in die Höhe geschnellt. „Um die nachtaktiven Tiere nicht zu verletzen, dürfen Mähroboter, wenn überhaupt, nur tagsüber ab zwei Stunden nach Sonnenaufgang bis zwei Stunden vor Sonnenuntergang fahren», heißt es in der Mitteilung der TBB.
Wer einen verletzten Igel findet, sollte diesen vorsichtig mit einem Tuch oder Handschuhen in eine Kiste mit mindestens 30 cm Wandhöhe setzen und eine Pflegestation oder eine Tierarztpraxis kontaktieren. Da Igel auch immer häufiger in den Tierarztpraxen vorgestellt werden, können sich Tierärzt:innen mit dem Einsteigerkurs Igel auf Myvetlearn.de online fortbilden. In dieser Online-Fortbildung geht es um den Igel als Patienten in der Tierarztpraxis. Lernen Sie die Besonderheiten des vermutlich am häufigsten in der Praxis vorgestellten Wildsäugers kennen.
Schweizerbauer
Weniger Bürokratie für Landwirt:innen in Bayern
Um die Nutztierhalter:innen in ihrem Bundesland besser zu unterstützen, hat Bayern schon vor zwei Jahren das Bayerische Programm Tierwohl (BayProTier) ins Leben gerufen. Das Förderprogramm ist bei den bayerischen Landwirt:innen auf großes Interesse gestoßen, im vergangenen Jahr sind annähernd 1.000 Anträge gestellt worden. In diesem Jahr hat sich die bayerische Regierung das Ziel gesetzt, das Förderprogramm zu vereinfachen und zu entbürokratisieren. Die vorgenommenen Vereinfachungen zielen darauf ab, dass nach einem Förderantrag die BayProTier-bedingte Büroarbeit für Landwirt:innen komplett erledigt ist und keine zusätzliche Schreibtischarbeit mehr erforderlich ist.
„Wir dürfen nicht zulassen, dass überbordende Bürokratie unsere kleinbäuerlich strukturierten landwirtschaftlichen Betriebe zur Aufgabe zu zwingen droht. Für mich steht da ganz klar fest, dass hier die Bürokratie verschwinden muss und nicht die Landwirte. In diesem Sinne prüfen wir in unserem Zuständigkeitsbereich alle Möglichkeiten, unnötige Bürokratie abzuschaffen. Das gleiche fordern wir dringend in Brüssel und Berlin ein“, erklärt Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber. Die Rahmenbedingungen seien wichtig und ausschlaggebend, damit möglichst viele Landwirt:innen den Weg des Umbaus der Nutztierhaltung mitgehen, so die Ministerin.
Landwirtschaftsministerium Bayern
LTK Hessen ruft zum Erlass von Katzenschutz-Verordnung auf
Mit Beginn des Frühjahrs kommt auch der Nachwuchs zahlreicher Katzen zur Welt. Leider beginnt mit den warmen Temperaturen auch die unkontrollierte Fortpflanzung der Straßenkatzen. Unkastrierte Freigängerkatzen sorgen für noch mehr Nachwuchs und damit einhergehendes Katzenleid. „Schon ein Katzenpärchen kann in wenigen Jahren Tausende Nachkommen zeugen. Dadurch wächst die Zahl der freilaufenden Katzen mit allen Folgen für die Tiere wie z. B. Krankheiten, Parasitenbefall und Verletzungen“, erklärt Prof. Dr. Sabine Tacke, Präsidentin der Landestierärztekammer (LTK) Hessen.
Auch wenn es noch immer keine bundesweit einheitliche Regelung gibt, die Besitzer:innen von Freigängerkatzen zur Kastration ihres Vierbeiners verpflichtet, haben Städte und Gemeinden die Möglichkeit, eine entsprechende Katzenschutz-Verordnung zu erlassen. Die LTK Hessen ruft die Städte und Gemeinden in ihrem Bundesland auf, die noch keine Katzenschutz-Verordnung haben, entsprechende Vorgaben in Kraft zu setzen.
Auch für den Artenschutz ist es von großer Bedeutung, wenn die Katzenpopulationen begrenzt werden. Denn neben Mäusen fressen die Samtpfoten unter anderem auch Singvögel. Deren Populationen sind bereits durch den Rückgang der Fluginsekten bedroht. „Wenn freilaufende Katzen kastriert sind, dient dies dennoch dem Artenschutz und natürlich dem Tierschutz“, so Prof. Tacke. Weiterhin sei es wichtig, die Tiere in der Tierarztpraxis mit einem Mikrochip kennzeichnen und registrieren zu lassen, damit sie, wenn sie vermisst und aufgefunden werden, eindeutig ihren Besitzern zugeordnet werden können.
LTK Hessen
Tierschutznovelle: Anbindehaltung soll gegenüber Entwurf deutlich abgeschwächt werden
Nach aktuellen Informationen von Top Agrar plant das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) offenbar, die Übergangsfrist für die ganzjährige Anbindehaltung zu verlängern. Die Tierschutzorganisation Vier Pfoten kritisiert diese Pläne scharf, zumal dies den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag widersprechen würde, und weist darauf hin, dass der ohnehin schwache Entwurf der Tierschutzgesetzesnovelle damit weiter verwässert würde.
„Nachdem das Bundeslandwirtschaftsministerium in einem ersten Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes die ganzjährige Anbindehaltung nach fünf Jahren verbieten wollte, ist nun aus dem Ministerium durchgesickert, dass das Verbot erst nach zehn Jahren kommen soll! Zudem war geplant, dass die Anbindehaltung nach den fünf Jahren nur noch unter bestimmten Bedingungen möglich sein sollte – den Tieren sollte im Sommer zumindest Zugang zur Weide gewährt werden und in der restlichen Zeit zweimal die Woche Auslauf. Auch das ist an sich schon nicht tragbar für die Tiere“, bemängelt Vier Pfoten. Wie Top Agrar berichtet, sei offenbar auch die Weitergabe der Anbindehaltung an die/den Nachfolger:in erlaubt.
„Das heißt also: Die bereits heute klar tierschutzwidrige Anbindehaltung wird immer weitergehen. Wir sind fassungslos angesichts dieser Verschlechterung, die auch dem Koalitionsvertrag widerspricht. Der sieht nämlich ein Ende jeglicher Anbindehaltung nach zehn Jahren vor. Wir fordern von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir: Für Tierleid darf es keine Ausnahmen geben! Die Anbindehaltung von Rindern muss endlich der Vergangenheit angehören“, lautet die unmissverständliche Forerung der Tierschützer:innen.
Vier Pfoten
Schweiz sperrt sich gegen Einfuhrverbot von Stopfleber
In der Schweiz mehrt sich der Widerstand gegen die Einfuhr von Stopfleber, auch als Foie gras bekannt. Die im Dezember 2023 bei der Bundeskanzlei eingereichte Volksinitiative wurde jedoch vom Schweizer Bundesrat abgelehnt. Statt des geforderten Einfuhrverbots plant der Bundesrat eine Deklarationspflicht, die allerdings auch schon im Juni vergangenen Jahres vorgeschlagen worden ist. Zu der Zeit hatte sich der Schweizer Ständerat gegen ein Einfuhrverbot von Stopfleber entschieden, mit dem Argument, dass es keine gleichwertigen Alternativen gäbe. Die von der Organisation Alliance Animale Suisse gesammelten Unterschriften scheinen erneut keinen Erfolg zu haben.
Auch die zweite Volksinitiative zum Tierschutz hat der Bundesrat abgelehnt. Zu dem geforderten Verbot von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten hat der Rat jedoch einen Gegenvorschlag vorgelegt. Die Pelz-Initiative fordert ein Verbot von Pelzprodukten, die unter Qualen für die Tiere produziert wurden. Der Bundesrat plant, den Import solcher Produkte im Tierschutzgesetz zu verbieten und auch den Handel in der Schweiz zu kontrollieren. Dazu will er die Einfuhr bereits auf Verordnungsstufe verbieten.
Der Bundesrat betont, es sei ihm ein Anliegen, rasch ein Importverbot einzuführen: „Denn obwohl für Pelze seit rund zehn Jahren eine Deklarationspflicht gilt, halten sich die Pelzbranche und der Detailhandel mangelhaft daran.“ Allein im Jahr 2023 habe der Bund die Deklaration in rund 70 Prozent der kontrollierten Verkaufsstellen beanstandet.
Schweizerbauer
Sichtbarkeit von Tierwohl-Produkten verbessern
Zwar haben sich die meisten Menschen in Deutschland für mehr Tierwohl ausgesprochen, mehr dafür bezahlen möchten jedoch nur wenige. Die verkauften Mengen an Produkten aus artgerechter Tierhaltung in den Supermärkten sind nämlich gering. Tierwohl-Lebensmittel gehören leider in den Sortimenten vieler Supermärkte noch immer zu Nischenprodukten.
Sanfte Anstöße, das sogenannte „Nudging“, könnten helfen, das Kaufverhalten der Konsument:innen zu lenken. Das geht aus einer Studie der Universität Bonn und der Technischen Universität München hervor. Die Forschenden haben mit Hilfe von virtuellen Supermärkten untersucht, inwiefern „Nudging“ den Verkauf von Produkten aus artgerechter Tierhaltung beeinflussen könnte. „Wir haben daher getestet, ob eine erhöhte Verfügbarkeit und Sichtbarkeit von Tierwohl-Produkten dazu führen, dass sie vermehrt gekauft werden“, erklärt Dr. Nina Weingarten vom Institut für Lebensmittel- und Ressourcenökonomik der Universität Bonn.
In dem Versuch wurden die Testpersonen in zwei Gruppen eingeteilt. Während die eine Testgruppe in einem herkömmlichen virtuellen Supermarkt einkaufen ging, wurden die Testpersonen der zweiten Gruppe durch Nudging-Elemente wie Bodenmarkierungen in Form von Fußspuren und großen Aufstellern gezielt zu den Tierwohl-Produkten gelenkt. Diese Gruppe griff im Schnitt doppelt so häufig zu Tierwohl-Produkten wie die Vergleichsgruppe. Da sowohl die Kaufentscheidung als auch die Bezahlung der gewählten Produkte rein hypothetisch blieben, ist nicht klar, inwieweit sich die Ergebnisse auf wirkliche Einkäufe übertragen lassen. Dazu sind weitere Studien nötig, so Weingarten.
„Viele Menschen achten beim Einkauf stark auf den Preis, und der ist bei Tierwohl-Produkten in der Regel deutlich höher“, erklärt Dr. Monika Hartmann, die an der Universität Bonn die Abteilung Marktforschung der Agrar- und Ernährungswirtschaft leitet. „In unserem Experiment könnte man jedoch vermuten, dass dies eine geringere Rolle spielt, da der Kauf virtuell blieb.“ Immerhin zeigen die Daten der Studie aber, dass preisbewusste Kund:innen auch an der digitalen Ladentheke seltener zu den teureren Tierwohlprodukten griffen als weniger preisbewusste. Sie verhielten sich also ähnlich, wie es auch in der Realität zu erwarten gewesen wäre.
Uni Bonn
Auszeichnungen für Tierschutz
Überall in Deutschland werden auch in diesem Jahr wieder Tierschutzprojekte ausgezeichnet. Die sicherlich größte und bekannteste Auszeichnung ist der Deutsche Tierschutzpreis, der 2024 bereits zum 20. Mal an mehrere Preisträger:innen vergeben wird. Bis zum 31. Mai 2024 können besonders engagierte Personen und Vereine sowie Tierschutzinitiativen oder -projekte für die Auszeichnung vorgeschlagen werden oder sich selbst bewerben. „Mit dem Deutschen Tierschutzpreis wollen wir Menschen ehren, die sich mit Leidenschaft und Ideenreichtum für Tiere einsetzen und Zeit, Energie und oft auch Geld opfern, damit Tiere in unserer Gesellschaft Mitgefühl erfahren und ein besseres Leben führen können. Viele Tierschützer wirken oft unbemerkt und bescheiden im Verborgenen – wir wollen ihre Arbeit sichtbar machen und unterstützen“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Schon zum 30. Mal würdigt der Freistaat Thüringen in diesem Jahr den Tierschutz in seinem Land. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie wird die Auszeichnung in zwei Kategorien vergeben – einerseits auf dem Gebiet des karitativen Tierschutzes und andererseits an Betriebe, die sich durch eine besonders tierschutzgerechte Haltung und Betreuung hervortun. Die Bewerbungsfrist für den Thüringer Tierschutzpreis 2024 endet ebenfalls am 31. Mai 2024.
Der Bayerische Tierschutzpreis würdigt ebenfalls Personen und Institutionen, die sich um den Tierschutz besonders verdient gemacht haben. „Viele Menschen leisten ehrenamtlich oder beruflich einen großartigen Beitrag zum Wohl und Schutz der Tiere und zur Bewahrung der Schöpfung. Mit dem Bayerischen Tierschutzpreis sprechen wir ihnen Respekt und höchste Anerkennung aus. Mit dem diesjährigen Tierschutzpreis wollen wir insbesondere Initiativen würdigen, die durch Aufklärung und Vermittlung von Kenntnissen über Tiere und deren Bedürfnisse zu mehr Tierschutz beitragen“, erklärt der bayerische Umwelt- und Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber. Bewerbungen für den Bayerischer Tierschutzpreis 2024 müssen spätestens am 1. Juli 2024 eingegangen sein.
Bayerische Staatsregierung
Prof. Jörg Hartung erhält Bundesverdienstkreuz
Professor Dr. Dr. h. c. mult. Jörg Hartung hat eine der höchsten deutschen Auszeichnungen, das Bundesverdienstkreuz am Bande, erhalten. Der niedersächsische Wissenschaftsminister Falko Mohrs überreichte den Verdienstorden dem ehemaligen Leiter des Instituts für Tierhygiene, Tierschutz und Nutztierethologie der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo) für sein erfolgreiches Wirken. Dieses umfasst mehr als 40 Jahre und wurde besonders geprägt durch seine Forschung zur tier- und umweltgerechten Haltung von Nutztieren. Hartung war unter anderem für die EU-Kommission, die FAO oder die Weltorganisation für Tiergesundheit OIE tätig. Zudem war er über viele Jahre in zahlreichen Gremien aktiv und gehörte beispielsweise der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) an, war Präsident der International Society for Animal Hygiene und Vorsitzender der Tierschutzkommission des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL).
„Prof. Hartung engagiert sich seit Jahrzehnten in unterschiedlichsten Bereichen. Mit seinen bemerkenswerten Forschungen trug er erheblich zu unserem heutigen Verständnis von Tierschutz bei. Sein weltoffener Geist dachte dabei stets weit über die Grenzen Niedersachsens und Deutschlands hinaus. Unter großem persönlichen Einsatz bringt er seine unschätzbare Expertise in Brasilien ein – eines der größten Agrarländer der Welt – und hat sich um den Tierschutz vor Ort verdient gemacht“, führte der Minister in seiner Laudatio aus. „Und fast nebenbei trägt er als Obmann der Landmannschaft Westpreußen in Niedersachsen zur weiteren Aussöhnung mit unseren polnischen Nachbarn bei. Kurzum: Prof. Hartung ist ein Glücksfall für Niedersachsen, Deutschland und seine internationalen Beziehungen.“
TiHo
Sachsen zahlt 26 Mio. Euro Fördermittel an Landwirte
Rund 2.400 Landwirt:innen in Sachsen dürfen sich freuen: ihre Landesregierung hat im Rahmen der Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen mehr als 26 Millionen Euro bewilligt, die im Laufe der Woche an die antragstellenden Betriebe, Verbände und Einzelpersonen für freiwillige Vorhaben des Arten-, Biotop- und Klimaschutzes auf Landwirtschaftsflächen überwiesen werden. Aktuell werden entsprechende Maßnahmen aus dem Jahr 2023 auf über 36.000 Hektar Ackerland mit 10,6 Millionen Euro sowie auf 34.000 Hektar Grünland mit 15,6 Millionen Euro gefördert.
„Viele sächsische Betriebe, Verbände und Einzelpersonen betreiben weiterhin freiwillig Natur-, Umwelt- und Klimaschutz in der Fläche. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt, vor allem von Insekten und Vögeln. Zudem schonen sie Böden, unser Wasser und das Klima. Dieses Engagement unterstützen wir als Freistaat. Im Übrigen bringt es mehrfachen Nutzen. Denn Natur-, Umwelt- und Klimaschutz kommen auch der Krisenfestigkeit unserer Landwirtschaft und ländlichen Räume zu Gute“, betont der sächsische Umwelt- und Landwirtschaftsminister Wolfram Günther, der sich zufrieden mit dem Start in die Förderperiode 2023 bis 2027 zeigt.
Die Bewirtschaftungsmaßnahmen auf Grünlandflächen dienen durchweg dem übergreifenden Ziel des Arten- und Biotopschutzes. Die gezielte Biotoppflege oder eine naturschutzgerechte Beweidung durch Rinder und Pferde sind Beispiele solcher Vorhaben.
Land Sachsen
Förderung von Stallumbauten geht in die nächste Phase
Mitte April startet die 2. Phase des Investitionsprogramms des Bundes für die Förderung von besonders tiergerechten Stallumbauten. Erzeugerorganisationen und Kontrollsysteme haben ab dem 15. April die Möglichkeit, sich bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für die Teilnahme am neuen Förderprogramm zu bewerben. Nach Bestätigung der Förderfähigkeit können deren Mitgliedsbetriebe dann ab dem 4. Juni ihre Anträge auf Förderung der laufenden Mehrkosten stellen.
Förderfähige Schweinehaltungen werden gestaffelt nach der Anzahl der gehaltenen Tiere bezuschusst.„Schweinen mehr Platz oder Auslauf zu geben, das kostet Geld. Wir unterstützen die tierhaltenden Betriebe dabei auch finanziell“, betont Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir. Die Förderung erfolgt in Form von Pauschalen. Deren Höhe wird jedes Jahr neu auf Basis von Berechnungen des Thünen-Instituts (TI) und des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) festgelegt.
Da das Antragsverfahren äußerst komplex ist, informiert BLE die Schweinehalter:innen mit einem kostenlosen Web-Seminar am 9. April 2024 über die Inhalte der Förderrichtlinie und die daraus resultierenden Anforderungen. Außerdem gibt es Informationen zur Vorbereitung der Antragstellung. Eine Anmeldung ist bis zum 8.4.2024 erforderlich.
Besonders tierwohlgerechte Stallumbauten werden auch von der Rentenbank zu bevorzugten Konditionen gefördert. Die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützt den Umbau bestehender Stallanlagen, die nach der Fertigstellung mindestens die Anforderungen der Haltungsform 3 der Initiative Tierwohl erfüllen. Dazu erweitert die Rentenbank ihr Programm „Zukunftsfelder im Fokus“. Bei Stallumbauten für Tiere, für die keine Haltungsform-Kennzeichnung besteht, kann ebenfalls eine Finanzierung zu den „LR-Premium“-Konditionen beantragt werden.
Agrarheute
WWF fordert Kennzeichnungspflicht für verarbeitete Eier
Das Osterfest steht bevor und damit steigt auch der traditionelle Konsum von Eiern. Für die Verbraucher:innen ist dank der verpflichtenden Kennzeichnung auf jedem Ei sofort erkennbar, aus welcher Haltungsform es kommt. Für verarbeitete Eier gilt diese Kennzeichnungspflicht allerdings nicht, was die Umweltschutzorganisation WWF Deutschland bemängelt. Für die Verwendung von Eiern bei der Herstellung von Nudeln, Kuchen, Puddings, Suppen und anderen Lebensmitteln entfallen demnach die Informationen zu Haltung und Herkunft. Auch die an Ostern beliebten bunt gefärbten Eier unterliegen nicht der Kennzeichnungspflicht.
„Die Menschen essen unwissentlich weiter Eier aus Käfig- oder Bodenhaltung“, sagt WWF-Ernährungsexpertin Elisa Kollenda. Neben Eiern aus Nicht-EU-Ländern kommen bei der Verarbeitung meist Eier aus Käfig- oder Bodenhaltung zum Einsatz. Wer das vermeiden möchte, dem empfiehlt der WWF neben Frischeiern auch alle eihaltigen Lebensmittel aus ökologischer Erzeugung zu kaufen. Diese dürfen nur Bio-Eier enthalten.
Die Umweltschutzorganisation erneuert daher ihre Forderung nach einer EU-weiten Kennzeichnungspflicht für alle eihaltigen Lebensmittel. Sollte es in der EU zu keiner einheitlichen Regelung kommen, fordert der WWF eine Lösung auf nationaler Ebene. „Deutschland muss seine Bemühungen innerhalb der EU intensivieren und dem Blinde-Huhn-Prinzip am Einkaufsregal sowie perspektivisch auch in Restaurants und an Frühstücksbuffets ein Ende setzen“, so Kollenda.
WWF
DLG veröffentlicht Merkblatt zur Aufzucht und Mast von Junghähnen
Seit dem Inkrafttreten des Verbots des Kükentötens vor etwas mehr als zwei Jahren werden mehr männliche Junghähne geboren. Die Aufzucht der männlichen Küken von Legeherkünften steht als Alternativkonzept der Geschlechtsbestimmung gegenüber.
Da die Junghähne aufgrund ihres Typus und Verhaltens ein spezifisches, an sie angepasstes Haltungsmanagement benötigen, hat die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) ein Merkblatt veröffentlicht, das die wichtigsten Punkte hinsichtlich Mast und Aufzucht von männlichen Legehybriden zusammenfasst. Sechs namhafte Autoren unter Mitarbeit des DLG-Ausschusses Geflügel haben dieses Merkblatt auf der Basis praktischer Erfahrungen und unter Berücksichtigung der vorhandenen Regelungen und Kenntnisse zur Haltung, Fütterung und Gesundheit von Junghähnen erstellt.
Topagrar
Brasilien intensiviert Schiffstransporte von Rindern
Der gesellschaftliche Diskurs in Europa über Lebendviehtransporte per Schiff wird immer intensiver, nicht zuletzt, seitdem katastrophale Missstände an Bord bekannt wurden. Als Konsequenz auf wiederholte massive Tierschutzverstöße hat Neuseeland den Transport von Lebendtieren mit dem Schiff verboten. In Brasilien gibt es hingegen nur leise Kritik. Als weltweit größter Exporteur von Rindfleisch baut Brasilien nun seine Tierexporte aus. Gemäß einer aktuellen Vereinbarung mit dem Oman werden ab sofort auch lebende Rinder per Schiff in das arabische Land exportiert. Mit der Erschließung des Marktes des Oman wird Brasilien seinen Umsatz mit Tierexporten, der im vergangenen Jahr auf 454 Mio Euro beziffert wurde, weiter erhöhen.
Schweizerbauer
Geplante Änderungen des Tierschutzgesetzes nicht ausreichend
Am 1. Februar 2024 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) einen Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes veröffentlicht. Verbände und die Länder haben nun die Möglichkeit, Anmerkungen einzureichen. Der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) hat sich sehr kritisch über einzelne geplante Änderungen geäußert. In einer Stellungnahme an das BMEL hat der Verband Vorschläge für Verbesserungen aufgelistet und diese begründet.
Grundsätzlich wird jedoch moniert, dass die Frist keinesfalls für einen Praxis-Check ausreicht. Auch weist der bpt darauf hin, dass viele der im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Regelungen nicht pauschal auf alle Tierarten angewendet werden können und schlägt daher tierartspezifische Erlasse vor, die in nachgelagerten Verordnungen geregelt werden, wie z.B. die Tierschutzhundeverordnung. Nach Meinung des Verbandes enthält der Entwurf zu viele Verbote, die aktuell wegen fehlender Personalressourcen und/ oder Kontrollkompetenzen der amtlichen Veterinärüberwachung nicht durchsetzbar sind. „Eine überbordende Anzahl von Verboten wie im vorliegenden Entwurf dient damit eben gerade nicht den Interessen der Tiere und erst recht nicht denen des Tierschutzes“, lautet die Kritik des bpt.
Der Referentenentwurf beinhaltet unter anderem auch ein Verbot bestimmter Wildtiere im Zirkus. Der Deutsche Naturschutzring als Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen begrüßt diese Regel, erklärt aber auch, dass damit kein ausreichender Schutz von Wildtieren gewährleistet ist. Das BMEL prüft aktuell auch die Aufnahme weiterer Regelungen, wie die Verankerung einer Positivliste, Verbesserungen von Kontrollen von Tierbörsen sowie ein Importverbot für Wildfänge.
Die Organisationen erneuern ihre Forderung, diese Punkte bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes zu berücksichtigen, da sie nicht nur zum Tierschutz, sondern auch zum Schutz der Biodiversität und des Menschen beitragen.
bpt
DNR
Stall der Zukunft zeigt Möglichkeiten der Transformation der Nutztierhaltung
Im Haus Düsse, dem Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, sind zwei Modellställe für Mastschweine entwickelt worden, die Landwirt:innen verschiedene Zukunftskonzepte präsentieren. Die Projektställe vereinen innovative Bautechnik und modernste Haltungsmethoden, um sowohl das Tierwohl als auch den Umweltschutz zu verbessern. Für das Wohlbefinden der Tiere sollen neben einem erhöhten Platzangebot und strukturierten Funktionsbereichen auch Außenklimakontakt bzw. Auslauf mit Wühlgarten und organisches Beschäftigungsmaterial sorgen. Zudem werden technische Verfahren zur Kot-Harn-Trennung angewandt, um die Emissionen zu reduzieren. Ein weiteres Ziel des Projekts „Stall der Zukunft“ ist es, die Akzeptanz für die Schweinehaltung in der Region zu stärken.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat das in Deutschland einmalige Vorzeigeprojekt der Nutztierhaltung mit 3,9 Mio. Euro gefördert. Der „Stall der Zukunft“ zeige, wie die Transformation der Nutztierhaltung so gelingen könne, dass auch die konventionellen bäuerlichen Betriebe mitgenommen würden, erklärte NRW-Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen bei der feierlichen Eröffnung am 26. Februar 2024.
Weitere Bauprojekte für Mastschweine, Sauen und Ferkel sowie Rinder sollen folgen, um ein kammerweites Gesamtkonzept zur zukunftssicheren Nutztierhaltung aufzubauen, kündigte Dr. Arne Dahlhoff, Direktor der Landwirtschaftskammer NRW. Für die nächsten Jahre sind zudem praxisrelevante Versuche und Erprobungen in den beiden Ställen geplant, um das generierte Wissen an die Praxis weiterzugeben.
Landwirtschaftskammer NRW
Agrarheute
Tierschutznovelle sieht keine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen vor
Der Deutsche Tierschutzbund hat seine Forderung nach einer bundesweiten Kastrationspflicht für Freigängerkatzen erneuert. Den Anlass hat der aktuelle Entwurf für die Novelle des deutschen Tierschutzgesetzes gegeben, in der eine entsprechende Pflicht nicht aufgeführt ist.
„Der Schutz von Katzen hat auf Bundesebene keine Priorität. Während eine Tierschutz-Hundeverordnung seit 2001 besteht und zuletzt 2021 angepasst wurde, hat man die Katzen auch bei der aktuellen Novellierung des Tierschutzgesetzes wieder vergessen. Das Bundesministerium und die Koalitionsfraktionen müssen endlich Verantwortung für das immense Leid von Straßenkatzen übernehmen. Untätigkeit ist keine Option – zumal für eine bundesweite Kastrationspflicht keine großen neuen Fördertöpfe benötigt werden“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Mit dem schon bald startenden Frühling beginnen die nicht kastrierten Freigängerkatzen, sich mit den Streunern zu paaren. So werden tausende Kitten geboren, die schon nach weniger als einem halben Jahr selbst geschlechtsreif werden und sich vermehren. Eine Explosion der Katzenpopulationen ist dann unvermeidbar. Bereits seit Jahren fordern Tierschützer:innen eine deutschlandweite Katzenschutzverordnung, die erstens die Kastration von verwilderten Katzen vereinfachen soll und zweitens Katzenbesitzer zur Kastration ihrer Freigängerkatzen verpflichtet. Nur so ließe sich das große Leid der Streunerkatzen verringern. Eine entsprechende Kastrationspflicht, die es in einigen Kommunen schon gibt, müsse jedoch regelmäßig auch kontrolliert werden. Inzwischen leben mehrere Millionen Katzen dauerhaft auf der Straße, Tierschutzvereine und Tierheime sind mit der Versorgung der Tiere überfordert.
Deutscher Tierschutzbund
Tierschützer:innen fordern Verbot von Windhunderennen
In Großbritannien und Irland haben Windhunderennen eine große Tradition. Neben England, Schottland, Irland und Wales sind kommerzielle Windhundrennen noch in weiteren 6 Ländern erlaubt. Für die Besitzer:innen der pfeilschnellen Greyhounds und Buchmacher:innen bedeuten die Rennen einen enormen Profit. Außerdem tragen diese dazu bei, dass die beliebte britische Wettkultur gepflegt wird. Für einen guten Windhund werden bis zu 40.000 Pfund bezahlt. Auch wenn die Popularität der Windhundrennen rückläufig ist, werden jährlich noch immer Tausende Hunde für die Rennen gequält. Denn auch Verletzungen und Todesfälle gehören zu dem zweifelhaften Unterhaltungssport ebenso wie das Wetten um Geld. Berechnungen der britischen Windhundbehörde Greyhound Board of Great Britain (GBGB) zeigen, dass zwischen 2018 und 2022 mehr als 2.200 Windhunde bei Rennen gestorben sind und mehr als 22.000 Verletzungen zu verzeichnen waren. Die häufigsten Verletzungen waren muskulärer Art oder gebrochene Gliedmaßen, da die Hunde bei hohem Tempo ineinander bzw gegen Banden laufen.
Obwohl Windhunde von Natur aus anschmiegsam und geeignete Familienhunde sind, werden diese lediglich als sogenannter Gebrauchshund oder Sportgerät betrachtet. Nur wenn das Tier den gewünschten Erfolg bringt, hat es einen Wert. Das Geschäft mit den Windhunden beginnt bereits bei ihrer Geburt: Die Schnellen werden trainiert, die Anderen aussortiert, heißt es auf der Seite von Veto Tierschutz. Nach dem Ende der leidvollen Rennzeit, werden erfolgreiche Rüden und Hündinnen als Deck- und Gebärmaschinen missbraucht.
Ein Zusammenschluss aus britischen Tier- und Hundeschutzorganisationen, darunter Dogs Trust, Blue Cross und Hope Rescue, wollen Rennen per Gesetzt stoppen.„Windhunderennen riskieren ernsthafte Verletzungen und Tod rein für die Unterhaltung“, betont die Tierschutzorganisation Royal Society for the Prevention of Cruelty to Animals (RSPCA).
Schweizerbauer
Tierschutzabkommen in Dänemark unterzeichnet
Wie schon zu Beginn diesen Jahres angekündigt, plant die dänische Regierung, den Schutz von Nutz- und Haustieren in dem Land zu verbessern. Am 9. Februar 2024 haben die dänische Regierung und sechs weitere Parteien nun 31 Initiativen definiert und so den Startschuss für das erste Tierschutzabkommen des Landes gegeben. Unter dem Motto „Gemeinsam für Tiere“ soll mit den Initiativen der Schutz der Tiere intensiviert werden. Unter anderem machen sich die insgesamt neun teilnehmenden Parteien stark für mehr frei laufende Sauen in Abferkelställen und eine schrittweise Abschaffung der Anbindehaltung bei Rindern.
Das zunächst bis zum Jahr 2027 ausgerichtete Abkommen basiert auf Forderungen der politischen Parteien, der Wirtschaft sowie von Tierschutzorganisationen. Landwirtschaftsminister Jacob Jensen zeigte sich zufrieden mit der Einigung.
Schweizerbauer
Novelle des Tierschutzgesetzes bleibt hinter Erwartungen zurück
Der Deutsche Tierschutzbund hat seine Enttäuschung über den vorgelegten Referentenentwurf für die Novelle des Tierschutzgesetzes geäußert. Die im Koalitionsvertrag angekündigten Versprechen seien in großen Teilen nicht umgesetzt worden.
„Versprochen wurde viel, geliefert aber wenig. Im Koalitionsvertrag hat die Ampel-Regierung vereinbart, Lücken im Tierschutzrecht zu schließen. Es scheint jedoch, dass die FDP zu Lasten der Tiere eingegriffen hat und sich Cem Özdemir im Kabinett nicht durchsetzen konnte. Die minimalen Verbesserungen sind kein Grund für Jubel. Das Bundesministerium und die Koalitionsfraktionen müssen den Entwurf dringend nachbessern, um die im Koalitionsvertrag versprochenen Verbesserungen im Tierschutz umzusetzen. Wenn das Tierschutzgesetz so verabschiedet würde, bliebe es ein im Kern auf den Nutzen des Tieres durch den Menschen ausgerichtetes Gesetz – unvereinbar mit dem Staatsziel Tierschutz“, kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Zudem fehlten viele Tierschutz-Forderungen. So zum Beispiel eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, ein Sachkundenachweis vor der Anschaffung von Heimtieren oder ein Verbot von Lebendtiertransporten in Länder außerhalb Europas. Auch das im Koalitionsvertrag versprochene Verbot der tierschutzwidrigen Anbindehaltung von Rindern werde nicht umgesetzt. Zudem blieben das Schwanzkupieren bei Schweinen sowie das Schnabelkürzen bei Legehennen und Puten, das betäubungslose Kastrieren von Lämmer und Zicklein in Ausnahmefällen bestehen. Weiterhin werde der Onlinehandel von Tieren nicht kategorisch verboten. Ebenso sieht es Ausnahmen von der Videoüberwachung in Schlachthöfen für kleine Betriebe vor. Auch in Bezug auf die Vorschriften im Umgang mit sogenannten Qualzuchten, vor allem im Bereich der Zucht, bleibt der Gesetzentwurf hinter den Erwartungen zurück.
Bis zum 1. März 2024 haben die Interessensverbände nun die Möglichkeit einer Stellungnahme.
Tierschutzbund
Erneut Diskussionen um Tierwohlabgabe auf Fleisch
Aktuell erneut heiß diskutiert wird ein Preisaufschlag bei Fleisch und Fleischprodukten, der einer Verbesserung des Tierwohls durch optimierte Haltungsbedingungen zu Gute kommen soll, der sogenannte „Tierwohlcent“. Es handelt sich also um eine sogenannte, weitestgehend zweckgebundene, nationale Verbrauchsteuer, die an die Landwirte abgeführt werden und so für eine planungssichere Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung sorgen soll. Eine solche Tierwohlabgabe auf Fleisch hatte bereits 2020 die „Borchert-Kommission“ empfohlen. Damals wurde ein Preisaufschlag für die Abgabe in Höhe von 40 Cent je Kilo Fleisch und Wurst diskutiert. Hintergrund ist, dass die Kommission bis 2040 einen schrittweise steigenden Finanzierungsbedarf von bis zu 3,6 Milliarden Euro pro Jahr für den Umbau der gesamten Tierhaltung ermittelte. Aktuell wurde die Höhe der Abgabe noch nicht weiter konkretisiert.
Allerdings kann über die Einführung nicht das Bundeslandwirtschaftsministerium entscheiden, sondern, da es sich formal um eine Steuer handelt, hat hier das FDP besetzte Finanzministerium die Hoheit. Finanzminister Christian Lindner möchte zwar auf der einen Seite keine Steuererhöhung, hat auf der anderen Seite den Landwirten aber erst kürzlich konkrete Maßnahmen zur Entlastung der Landwirtschaft bis zum Sommer versprochen.
Die Grünen-Politikerin Renate Künast fordert von der Bundesregierung ein gemeinsam vom Bundesfinanzministerium für Finanzen und Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erarbeitetes Konzept für eine Verbrauchsteuer und die Umlage an die tierhaltenden Betriebe. Ein tragfähiges Konzept zur Finanzierung sei nötig, wenn sich möglichst viele Betriebe in der Tierhaltung stärker an den Bedürfnissen der Tiere orientieren sollten, als durch die eine Milliarde, die bisher im Haushalt zur Verfügung stehe.
„Wer Fleisch isst, dem muss das Tier vier Cent je 100 Gramm Fleisch zusätzlich wert sein. Wer sich dagegen ausspricht, dem sind die Tiere egal“, betonte der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Thomas Schröder. Die FDP müsse jetzt Farbe bekennen.
Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, lehnt die Tierwohlabgabe als möglichen Ersatz für den Agrardiesel ab und forderte Lösungen, die alle Betriebe entlasten.
Proplanta
Österreich legt neuen Entwurf für Tierschutznovelle vor
Die österreichische Bundesregierung plant strengere Regeln bei der Heimtierhaltung. Vor allem das Halten von Hunden und Exoten wird durch die geplante Novelle des Tierschutzgesetzes erschwert. So müssen potentielle Hundehalter künftig zuvor eine Ausbildung inklusive Prüfung für einen Sachkundenachweis absolvieren. Für die Haltung von Amphibien, Reptilien und Papageien muss dann fortan ebenfalls ein vierstündiger Sachkundekurs absolviert werden. Der entsprechende Nachweis muss beim Kauf der Tiere vorgelegt werden. Für den Besitz von Hunden ist nun österreichweit eine zweistündige Praxiseinheit vorgeschrieben.
Weiterhin sollen durch die Novelle auch die Regeln für das Beiß- und Angriffstraining bei Hunden deutlich verschärft werden, sowie für alle Hunde, die als Schutzhunde ausgebildet werden, eine verpflichtende Wesensprüfung sowie ein veterinärmedizinisches Attest erforderlich sein. Die zugehörigen Halter müssen ebenfalls eine Eignungsprüfung ablegen sowie einen Strafregisterauszug ohne Eintrag vorlegen.
Die Novelle soll aber auch der Qualzucht entgegen wirken. So soll eine Qualzuchtkommission eingerichtet werden, die die Merkmale von Qualzucht nach streng wissenschaftlichen Standards festlegen soll. Zudem wird sie auch die Zuchtprogramme von Verbänden überprüfen und die Vollzugsorgane unterstützen.
Das überarbeitete Gesetz sieht auch vor, künftig nicht nur der Verkauf von illegalen Tieren, sondern auch den Kauf unter Strafe zu stellen. So soll der illegale Welpenhandel und das damit verbundene Leid für die Muttertiere und die Welpen verhindert werden.
Die Novelle soll im April im Nationalrat behandelt werden.
orf
Schweiz erleichtert Voraussetzungen für Hoftötungen
Die Schweiz hat zum 1. Februar 2024 die Frist zwischen einer Tötung von Schlachttieren auf dem Hof und der Ausweidung im Schlachthof auf 90 Minuten verlängert. Dadurch können mehr Betriebe das tierfreundliche Verfahren der Hofschlachtung im Fressgitter oder auf der Weide einführen und die Zahl der Schlachtungen ohne Lebendtiertransport reduzieren. Das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (Fibl) unterstützt die Umstellung mit diversen Beratungsmassnahmen. Bislang betrug die Frist bloß 45 Minuten.
Im neuen Fibl-Merkblatt sind von den Argumenten für die Hoftötung, über die detaillierte Beschreibung des korrekten Vorgehens bis zu Praxisbeispielen sämtliche relevanten Informationen für die Umsetzung auf dem eigenen Betrieb zu finden. Mit Hilfe eines interaktiven Entscheidungsbaums können interessierte Landwirte und Landwirtinnen zudem überprüfen, ob sie auf ihrem Betrieb Hof- oder Weidetötung umsetzen können.
Schweizerbauer
Backhaus kritisiert Bundesprogramm zur Umbau der Tierhaltung
Die Europäische Kommission hat die staatliche Beihilferegelung zum Umbau der Tierhaltung genehmigt. Aber nicht jeder sieht darin einen Grund zur Freude. So kritisiert auch Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus diese Regelung: „Die Genehmigung des Bundesprogramms ist kein Grund zur Freude. Dieses Programm wird von keinem Unternehmen in MV genutzt werden können, denn es werden nur kleinere Haltungen unterstützt, die es so in MV nicht gibt. Zudem kann der finanzielle Ausgleich für die Mehraufwendungen jedes Jahr ersatzlos gestrichen werden. Es gibt keine Zusage, die einem Landwirtschaftsbetrieb wenigstens für einen Zeitraum von zehn Jahren eine gewisse Sicherheit gibt. Klare, verlässliche Vorgaben, Planungssicherheit und weniger Bürokratie – das ist, was die Landwirte in Deutschland brauchen, um dauerhaft hochwertige Lebensmittel produzieren zu können und sich für den Erhalt unserer natürlichen Ressourcen einzusetzen.“
Das vom BMEL unter Cem Özdemir erarbeitete Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist hingegen ein Bürokratiemonster, wertete Backhaus. „Wir alle sind uns einig, dass es ein deutliches Mehr an Tierwohl für alle Nutztierarten sowie Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher braucht. Die Einführung einer verpflichtenden Kennzeichnung in der Tierhaltung wird daher von uns seit Jahren gefordert und ausdrücklich unterstützt. Das vorliegende Gesetz ist jedoch nur Stückwerk und enttäuscht sowohl Landwirte als auch Verbraucher. Das Gesetz deckt nicht die gesamte Wertschöpfungskette ab und setzt damit nicht die notwendigen Impulse für einen echten Transformationsprozess. Die geplante verpflichtende Kennzeichnung gilt bisher nur für Fleisch von Schweinen, die in Deutschland gehalten wurden und ausschließlich bei frischem und abgepacktem Schweinefleisch, das im Lebensmitteleinzelhandel, in Metzgereien und im Fachhandel verkauft wird. Das ist aus meiner Sicht noch nicht einmal ein halber Schritt nach vorn. Vielmehr läuft man Gefahr, die Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem Zeichen, das nur für einige gilt, noch mehr zu verwirren“, so Backhaus weiter.
Für die Gastronomie seien diese Vorgaben jedoch nur freiwillig, weshalb er nicht an die Umsetzung glaube. Das wiederum wird auch dazu beitragen, dass die heimische Produktion schrittweise aus dem Markt gedrängt werden. Zudem seien im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz die Vollzugsmöglichkeiten der Überwachungsbehörden sehr stark eingeschränkt und stelle die zuständigen Länder bei der Umsetzung des Gesetzes vor große Herausforderungen. Da die gesetzlichen Beschränkungen der betrieblichen Kontrolle hier bundesgesetzlich vorgegeben sind, und durch die Länder weder legislativ noch operativ geheilt werden können, muss vom Bund eine Korrektur des Gesetzes gefordert werden, so Backhaus. Auch aus diesem Grund beschäftigt sich derzeit eine Arbeitsgruppe der Länder mit der Thematik.
Landwirtschaftsministerium MV
EU-Kommission genehmigt Beihilfen für mehr Tierwohl
Die EU-Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften zwei deutsche Regelungen mit einem Gesamtbudget von rund 1 Mrd. EUR genehmigt, mit denen die Tierwohlstandards in der Viehzucht, insbesondere bei Schweinen, verbessert werden sollen. Beide Regelungen können künftig auf andere Tierarten ausgedehnt werden. Die Regelungen stehen kleinen und mittleren Viehzuchtbetrieben in Deutschland offen.
Im Rahmen der ersten, mit 675 Mio. EUR ausgestatteten Regelung, werden Direktzuschüsse gewährt, die bis zu 60 % der beihilfefähigen Investitionskosten für die Modernisierung von Schweinezuchtanlagen zur Verbesserung der Tierwohlstandards abdecken. Dazu gehören Verbesserungen der Lebensbedingungen (z. B. Zugang zu Außenklimaställen oder Abkühlmöglichkeiten) sowie Grenzwerte für die Besatzdichte und die CO2-Emissionen. Die erste Regelung läuft bis Ende 2030.
Im Rahmen der zweiten, mit 325 Mio. EUR ausgestatteten Regelung, werden Direktzuschüsse gewährt, die bis zu 80 % der zusätzlichen Kosten für die Anpassung der Tierhaltung an Methoden abdecken, die höhere Tierwohlstandards bieten (wie zusätzliches Raufutter und zusätzliche Einstreu sowie Strom für Kühlungs- und Belüftungsanlagen). Die zweite Regelung läuft bis Ende 2031.
EU-Kommission
Österreich will Übergangsfrist bei Vollspaltenböden-Verbot verkürzen
In der Schweinehaltung sollen nach einer Übergangsfrist von 17 Jahren unstrukturierte Vollspaltenböden ab 2040 in allen Ställen verboten werden. Diese Übergangsfrist für bereits bestehende Anlagen hielten österreichische Richter für zu lang und sachlich nicht gerechtfertigt, so dass das Verbot jetzt möglicherweise bereits 2030 kommen soll. Für neue Ställe gilt es bereits seit 1.1.2023. Österreichs Tierschutzminister Johannes Rauch hat die Gelegenheit genutzt, um einen Vorschlag vorzulegen. Demnach sollen ab 2030 nicht nur unstrukturierte Vollspaltenböden verboten werden, sondern den Tieren soll auch mehr Platz, Stroh und Auslauf zugestanden werden müssen.
Bei Österreichs Schweinehalter sowie dem Landwirtschaftsministerium stößt dieser Vorstoß auf Widerstand. „Die Haltungskriterien, die Minister Rauch den heimischen schweinehaltenden Betrieben vorschreiben möchte, gibt es in keinem Land Europas oder der Welt als gesetzlichen Standard“, stellte Franz Rauscher, Präsident des Verbandes Österreichischer Schweinebauern, klar. Das würde eine Schweinehaltung in Österreich, die den Regeln des europäischen Binnenmarkts unterliegt, weitgehend unmöglich machen und Fleischimporten Tür und Tor öffnen, warnt er.
Agrarheute
EU-Kommission bei Abschaffung der Käfighaltung in Erklärungsnot
Im September 2019 hatte die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Käfighaltung jetzt beenden“ (End the Cage Age) mit mehr als einer Millionen Unterschriften die Beendigung der Käfighaltung landwirtschaftlicher Nutztiere gefordert. Daraufhin hatte die EU-Kommission angekündigt, bis 2023 einen entsprechenden Legislativvorschlag dafür vorzulegen. Der Vorschlag sollte im Rahmen der Überprüfung der Tierschutzvorschriften präsentiert werden. Dies ist allerdings bis heute nicht geschehen, weshalb sich jetzt nach mehreren Beschwerden von Vertretern der EBI die Europäische Bürgerbeauftragte eingeschaltet und die EU-Kommission aufgefordert hat, die Verzögerung zu erklären.
Im Jahr 2021 hatten sich die EU-Kommission noch mit deutlichen Worten hinter die EBI gestellt. „Unser Ziel steht fest: Die schrittweise Beendigung der Käfighaltung landwirtschaftlicher Nutztiere wird Teil unserer Maßnahmen im Rahmen der Farm-to-Fork-Strategie sein und zu nachhaltigeren Agrar- und Lebensmittelsystemen führen“, hatte Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides seinerzeit erklärt.
Topagrar
Gesetzliche Vorgaben für Tiertransporte nicht ausreichend
Die bestehenden gesetzlichen Vorgaben für den Transport von lebenden Tieren sind häufig unzureichend oder zu vage, um sinnvoll eingesetzt werden zu können. Das geht aus einer aktuellen Studie hervor, die die Bestimmungen in Australien, Kanada, Neuseeland, der EU (inklusive Großbritannien) und den USA verglichen hat. Forschende der Universitäten Bristol, Essex und British Columbia konnten mit ihren Analysen schwerwiegende Versäumnisse nachweisen. So waren Tiere teilweise 36 Stunden lang ohne Futter, Wasser und Pause unterwegs. Und auch das Fehlen einer Begrenzung der Transportdauer wird bemängelt.
„Nehmen wir das Beste von allen gesetzlichen Vorschriften und wenden zudem Vorschläge an, die bereits gemacht wurden, dann wäre das ein sehr großer Schritt in Richtung der Sicherstellung des Tierwohls während der Transporte“, empfiehlt Co-Autorin Eugenie Duval von der Essex Law School. Die Forschenden rufen die Staaten zur baldigen Nachbesserung auf. Auch raten sie dringend zu einem Verbot von Tierexporten in Länder außerhalb der EU.
Als aktuelles Negativbeispiel dient die momentane Notsituation von portugiesischen Schlachtbullen, über die die Tierschutzorganisation Animals‘ Angels berichtet hat. Seit 20 Tagen werden im Hafen von Tanger-Med (Marokko) zwei Tiertransporte festgehalten. Die Tierschützer:innen berichten über das unvorstellbare Leid der Tiere, deren Zustand sich von Tag zu Tag verschlechtert. Warum sie nicht entladen und unter Quarantäne gestellt werden, bis die bürokratischen Angelegenheiten geklärt sind, blieb bislang unklar. Da Marokko zu den Ländern gehört, in denen der Tierschutz überhaupt keine große Rolle zu spielen scheint, kann die Organisation vor Ort nicht helfend eingreifen. Animals‘ Angels fordert daher erneut in einem Brandbrief an zahlreiche Veterinärämter und Behörden in Deutschland und der EU umgehend den Stopp aller Tiertransporte nach Marokko.
Pressetext