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Influenza-Viren bleiben in Rohmilch tagelang infektiös

Einer Studie der Stanford University in Kalifornien zufolge, bleiben Influenzaviren in gekühlter Rohmilch bis zu fünf Tage infektiös. Dies unterstreicht die Bedeutung des Pasteurisierens von Milch. Nicht zuletzt hinsichtlich der vielen Fälle von Infektionen mit dem aviären Influenza-Virus bei Milchkühen in den USA. „Diese Arbeit unterstreicht das potenzielle Risiko einer Übertragung der Vogelgrippe durch den Verzehr von Rohmilch und die Bedeutung der Milchpasteurisierung“, erklärten die Wissenschaftler.

Denn obgleich sich das aviäre Influenza-Virus noch nicht als gefährlich für den Menschen erwiesen habe, könnte sie mutieren, um es zu werden, so die Forscher. Die jüngste Entdeckung des Erregers bei Milchkühen habe bereits Fragen über ihre mögliche Übertragung durch Milch und andere Milchprodukte aufgeworfen.

topagrar

Zahl der Tierversuche erneut gesunken

Die Zahl der Tierversuche in Deutschland hat im vergangenen Jahr einen neuen Tiefststand erreicht. Das geht aus der Versuchstierstatistik hervor, die jährlich vom Deutschen Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) veröffentlicht wird. Insgesamt wurden 1,46 Millionen Wirbeltiere und Kopffüßler bei Tierversuchen eingesetzt. Im Vergleich zum Jahr 2022 sind die Zahlen um rund 16 % gesunken. 2022 betrug der Rückgang gegenüber 2021 etwa sieben Prozent.

Die meisten eingesetzten Versuchstiere waren Nagetiere (Mäuse 73 Prozent, Ratten 7 Prozent). Der Anteil an Fischen lag bei 11 Prozent. 4,6 Prozent beziehungsweise 1,4 Prozent fielen auf Kaninchen und Vögel. Ein Hauptaugenmerk bei der Erforschung von Krankheiten lag auf Krebsleiden. Hier wurden 39 Prozent der Versuchstiere im Bereich der angewandten Forschung eingesetzt. Zusätzlich wurden 11 Prozent der Tiere in der Grundlagenforschung zur Krebsentstehung verwendet. Andere vorrangige Zwecke waren die Untersuchung des Immun- und des Nervensystems und ihrer Erkrankungen sowie Infektionen. Auch der Schwergrad der Versuche nimmt weiter stetig ab. Mittlerweile sind fast zwei Drittel der Versuche (64 Prozent) für die Tiere gering belastend eingeschätzt. Mittlere oder schwere Belastungen gibt es noch in 27,5 beziehungsweise 3,5 Prozent der Versuche.

Die detaillierte Versuchstierstatistik findet sich auf der Webseite des BfR.

„Tierschutz ist eine Aufgabe, die uns alle angeht. Eine gute Nachricht kommt aus der Wissenschaft. Wir haben ein Rekordtief an Versuchstieren in der Forschung. Das zeigt, dass Alternativmethoden und der verantwortungsvolle Umgang mit Versuchstieren immer weiter an Bedeutung gewinnen. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einer ethischeren und nachhaltigeren Wissenschaft und muss zugleich Ansporn sein, die Zahl der Tierversuche noch weiter zu reduzieren. Um eine tierversuchsfreie Wissenschaft stärker zu fördern, machen wir unseren Tierschutzforschungspreis ab dem kommenden Jahr durch ein höheres Preisgeld noch attraktiver“, sagte der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir (Die Grünen).

Der Tierschutzforschungspreis wird 2026 erstmalig in drei Kategorien und mit einem Preisgeld von zwei Mal 100.000 Euro bzw. einmal 20.000 Euro vergeben. Bisher betrug das Preisgeld insgesamt 25.000 Euro.

BMEL

Die Nordsee ist weiter stark überfischt – Fangquoten reduziert

In der Nordsee haben sich die Bestände des Herings sowie des Dorschs (Kabeljau) nicht wie gehofft erholt. Daher müssen sie weiterhin masiv geschont werden, was zu einer sinkenden Fangmenge für das kommende Jahr führt. Demnach sinkt die erlaubte Fangmenge beim Hering um 27 Prozent auf rund 35.600 Tonnen und beim Dorsch um 22 Prozent auf gut 1.700 Tonnen. In den westlichen Gewässern des Nordostatlantiks dürfen zudem deutlich weniger Makrelen gefischt werden. Hier sinkt die Fangmenge um knapp ein Drittel. Etwas besser sieht die Situation bei Scholle und Seelachs aus, weswegen es hier in 2025 zu einem leichten Anstieg von jeweils 11 Prozent der erlaubten Fangquote in der Nordsee und im Nordostatlantik kommt, wie das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) bekannt gibt.

Umwelt- und Meeresschutzorganisationen halten die festgesetzten fangmengen jedoch dennoch für zu hoch, insbesondere bei Dorsch und Hering. „Die Überfischung in der Nordsee geht auch 2025 nahezu ungebremst weiter“, erklärte Greenpeace.

Die EU-Kommission legt jedes Jahr nach Analyse der wissenschaftlichen Empfehlungen die Fangmengen fest, die dann von den EU-Fischereiministern bestätigt werden müssen. Die Fangmengen in anderen Meeresgebieten müssen mit Drittländern wie Großbritannien oder Norwegen ausgehandelt werden.

ntv

Brandenburg bekommt Ministerin mit Stallgeruch

In Brandenburg will oder muss die SPD künftig mit dem BSW regieren. Neue Landwirtschafts- und Umweltministerin in dieser Koalition soll die 37-jährige studierte Landwirtin Hanka Mittelstädt werden. Sie führt einen großen Legehennenbetrieb in der Uckermark und ist Vorsitzende der brandenburgischen Agrarmarketinggesellschaft pro agro sowie Vorstandsmitglied im Brandenburger Landfrauenverband. Ihr Amt als Vorsitzende der Marketinggesellschaft hat Mittelstädt nach der Nominierung zur Ministerin niedergelegt. Dem Landtag gehört die Landwirtin seit 2023 an.

Das Ressort wird künftig neben Landwirtschaft und Umwelt auch für Verbraucherschutz zuständig sein. Dafür wechselt der Klimaschutz ins Wirtschaftsministerium. 

Am 11.12.2024 findet die Vereidigung der neuen Landesregierung im Landtag statt.

MAZ

Reduktion von Lebensmittelabfällen geht voran

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat am 27. Juni 2023 mit 14 Unternehmen des Groß- und Einzelhandels eine Vereinbarung zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen abgeschlossen. Jetzt ist der Ergebnisbericht des ersten Jahres erschienen, herausgegeben vom Thünen-Institut, das ein positives Zwischenfazit zieht. Danach konnten viele Betriebe ihre Abfälle deutlich verringern – insgesamt um 24 Prozent. Anspruch der Vereinbarung ist es, dass die teilnehmenden Unternehmen ihre Abfälle bis 2025 um 25% und bis 2030 um 30% reduzieren.

Aus dem ersten Ergebnisbericht ergibt sich, dass noch verzehrfähige Lebensmittel primär an soziale Einrichtungen wie die Tafeln gespendet werden. Die Weitergabe an andere Empfängerorganisationen, zum Beispiel an Vermittlerplattformen oder an eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ist ebenfalls möglich und wird durch einige Unternehmen vorgenommen. Wenn Lebensmittel nicht mehr für den menschlichen Verzehr bestimmt oder geeignet sind, sollen sie möglichst einer hochwertigen Verwendung oder Verwertung zugeführt werden, z.B. aufbereitet als Tierfutter. Im Jahr 2023 haben alle unterzeichnenden Unternehmen entsprechende Maßnahmen getroffen, um diese Pflicht zu erfüllen. Weitere Stellschrauben zur Reduktion von Lebensmittelabfällen sind spezifische Maßnahmen hinsichtlich Mehrmengen und Retouren, ferner gibt es Maßnahmen zur Optimierung der Prozess-, Logistik- und Kühlkette, zum preisreduzierten Abverkauf von Waren nahe dem Mindesthaltbarkeitsdatum sowie Maßnahmen zur Unterstützung der Weitergabe überschüssiger Lebensmittel (zum Beispiel: Investitionen in die Logistik der Tafeln, Verwendung digitaler Tools zur Erleichterung des Spendenprozesses).

BMEL

ASP-Statistik in Deutschland klettert auf über 6.000 Fälle

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige und hochansteckende Viruserkrankung bei Haus- und Wildschweinen. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich. Dennoch bestehen sehr strenge Tierseuchenbekämpfungsauflagen, u.a., um eine Ausbreitung und Weiterverbreitung des Virus zu vermeiden. Dennoch breitet sich das Virus seit einigen Jahren in Osteuropa aus, auch in Richtung Westen. In Deutschland wurde der erste Fall der ASP bei einem Wildschwein in Brandenburg nahe der deutsch-polnischen Grenze im September 2020 amtlich festgestellt. Im Oktober 2020 folgte Sachsen, im November 2021 Mecklenburg-Vorpommern, Mitte Juni 2024 dann Hessen. Inzwischen wurde das Virus auch in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg nachgewiesen.

Seit dem ersten Auftreten im September 2020 sind nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) 6.330 Fälle bei Wildschweinen und 19 Ausbrüche in Schweinehaltungen in den verschiedenen Bundesländern nachgewiesen worden (Stand: 21. November 2024).

Prävention beeinflusst CO2-Emissionen von Nutztieren positiv

Eine aktuelle Studie der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo) hat den positiven Einfluss einer stabilen Tiergesundheit auf die CO2-Emissionen in der Nutztierhaltung untersucht. Dabei standen exemplarisch ausgewählte bedeutende Erkrankungen bei Schweinen und Masthühnern im Mittelpunkt der Studie unter der Leitung von Prof. Dr. Christian Visscher.

Die Ergebnisse zeigen, dass durch Impfungen und Präventionsmaßnahmen große Mengen an CO2-Äquivalenten eingespart werden können. Die potenzielle jährliche Gesamtersparnis durch die in der Studie betrachtete Vermeidung von Erkrankungen beträgt bis zu 2,79 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr. Dies entspricht den jährlichen Emissionen von knapp 2 Millionen Autos.

„Unsere Ergebnisse unterstreichen die Bedeutung einer umfassenden Krankheitsprävention in der Tierhaltung. Eine gesunde Tierpopulation trägt nicht nur zum Tierwohl, sondern auch maßgeblich zum Klimaschutz bei“, sagte Visscher.

Für die untersuchten Schweineerkrankungen wurde durch die Impfung eine Reduktion des CO2-Fußabdrucks von bis zu 18,1 % pro Tier ermittelt. Auch bei Masthühnern können durch Schutz vor Krankheiten signifikante Einsparungen bei den betrachteten Infektionen von bis zu  599.000 t CO2-Äquivalenten eingespart werden.

Maßgebliche Faktoren für einen besseren CO2-Fußabdruck sind der geringere Futteraufwand, die geringere Mortalität und die höheren Zunahmen bei guter Gesundheit der Tiere.

Zukunft der nachhaltigen Tierhaltung

Ausgehend von den Studienergebnissen diskutierten am 5. November 2024 im Rahmen des Fachgespräches des Bundesverbandes für Tiergesundheit e.V. (BfT) in Berlin Vertreter aus Politik, Landwirtschaft und Tiermedizin darüber, wie Landwirte und Tierärzte unterstützt werden können, um die Prävention in der Praxis noch effektiver umzusetzen. Die Teilnehmer waren sich einig, dass Prävention ein Schlüsselfaktor für eine nachhaltige, ressourcenschonende Lebensmittelproduktion ist. Die Tiergesundheitsbranche drängt auf ein innovationsoffenes Klima, um mit Forschung und innovativen Lösungen weiter ihren Beitrag zur zukunftsorientierten Landwirtschaft leisten zu können.

BfT

Impfen, nicht keulen

Impfungen sind wesentliche Instrumente zum Erhalt der Tiergesundheit und dienen dem Tierschutz sowie der Sicherstellung einer unbedenklichen Lebensmittelproduktion. Angesichts der zunehmenden Herausforderungen durch Tierseuchenausbrüche ist das in der Tierseuchenbekämpfung bisher etablierte System der präventiven Tötung gesunder Tierbestände im Falle von Ausbrüchen, nicht mehr zeitgemäß. Anlässlich der Verlängerung der Gestattung der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit mit BTV 3-Impfstoffen, fordern die Bundestierärztekammer (BTK) und der Bundesverband für Tiergesundheit (BfT) ausdrücklich in ihrem gemeinsamen Positionspapier, dass „Impfungen als ein bedeutendes Instrument in strategischen Ansätzen zur Bekämpfung von Tierseuchen sowie neu auftretenden Infektionskrankheiten zu verankern“ sind.

In Verbindung mit einer verbesserten Früherkennung und einer regelmäßigen tierärztlichen Bestandsbetreuung bieten Impfprogramme mit modernen und sicheren Impfstoffen ein großes Potenzial für die Tiergesundheit. Dies sollte auch aus Gründen von Nachhaltigkeit und Ernährungssicherung, genutzt werden.

Zielführend wäre ein planbarer strategischer Ansatz zur Tierseuchenbekämpfung in Deutschland und Europa, wobei die Impfung ihren festen Platz als eine der möglichen Maßnahmen einnimmt. Nur so ist es den Tiergesundheitsunternehmen möglich, im Tierseuchenfall möglichst rasch ausreichende Impfstoffmengen zur Verfügung zu stellen. BTK und BfT appellieren an die zuständigen Ministerien und Behörden, ein klares Signal zu senden, wie etwa durch eine klare Impfaufforderung oder sogar eine Impfpflicht gegen BTV-3 (Blauzungenkrankheit) in der kommenden Saison. Das würde die zeitnahe Bereitstellung der notwendigen Impfstoffdosen erleichtern und die Forschung nach geeigneten Impfstoffen fördern.      

BTK

Nächster Landkreis in Brandenburg von ASP betroffen

Bei einem Wildschwein im Landkreis Oberhavel im Norden des Landes Brandenburg ist erstmals die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein nachgewiesen worden. Der verendete Keiler ist nordöstlich von Gransee aufgefunden worden, berichtet das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV). Es werde aufgrund der Entfernung des Fundorts zu den bisherigen ASP-Gebieten von einer sogenannten Sprunginfektion über kontaminierte Gegenstände, Lebensmittel oder Futter ausgegangen.

Rund um den Fundort wird nun ein mobiler Wildschutzzaun errichtet und eine großflächige Fallwildsuche durchgeführt. Die Schweinehalter in der betroffenen Region seien aufgefordert, die Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Betrieben zu verstärken.

Dr. Till Backhaus, der Landwirtschaftsminister von Mecklenburg-Vorpommern, ist seinerseits beunruhigt: „Das beunruhigt mich sehr, denn eine Großausbreitung in Gebieten, die zudem für entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen schwer zugänglich sind, wünsche ich niemandem. Wir werden uns bei den Länderkollegen in Potsdam ein genaues Lagebild einholen und die Entwicklungen mit hoher Wachsamkeit verfolgen.“

Aber nicht nur in Brandenburg, sondern auch in anderen Bundesländern sind neue ASP-Fälle gemeldet worden. So auch in Hessen, wo der Kampf gegen die hochansteckende Tierseuche bereits länger tobt und voraussichtlich noch viele Monate anhalten wird. Laut des Landesjagdverbands in Hessen erreichte das Seuchengeschehen mit 121 neu entdeckten positiven Wildschweinen in Südhessen einen neuen Höhepunkt.

Hessens Landwirtschaftsminister Ingmar Jung hob unterdessen die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten im Land hervor: „Die Afrikanische Schweinepest ist eine riesige Herausforderung für alle – insbesondere die Landwirtschaft. Für die schweinehaltenden Betriebe ist sie existenzbedrohend. Dank der schnellen und koordinierten Maßnahmen konnten wir jetzt aber wichtige Erfolge erzielen.“

Um die finanziellen Folgen der ASP abzufedern, hat die Hessische Landesregierung zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen für Schweinehalter beschlossen.

Agrarheute

Zahl der lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüche in 2023 rückläufig

Im vergangenen sind beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und beim Robert Koch-Institut (RKI) 190 Meldungen zu lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen eingegangen. 2.248 Erkrankungen, 283 Hospitalisierungen und 13 Todesfälle standen mit den Ausbrüchen in Zusammenhang. Die häufigsten Verursacher von Krankheitsausbrüchen waren Bakterien der Gattungen Salmonella spp. Am zweithäufigsten verursachen Campylobacter spp. Lebensmittelerkrankungen. Im Jahr 2023 gingen beim RKI und beim BVL 10 % weniger Meldungen zu lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen ein als im Jahr 2022.

Diese Zahlen gehen aus dem gemeinsamen Jahresbericht von BVL und RKI zu lebensmittelbedingten Erkrankungen in Deutschland für das Jahr 2023 hervor.

Bundeskabinett stimmt vorgelegter TÄHAV-Novelle zu

Das Bundeskabinett hat am vergangenen Donnerstag die neue Verordnung für tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) in der Fassung des Bundesrates zur Kenntnis genommen und damit den Weg für die Verkündung freigemacht. Die TÄHAV wird dabei an das neue EU-Tierarzneimittelrecht angepasst. In diesem Zusammenhang werden auch zahlreiche Regelungen vereinfacht. Die Verordnung trägt damit zum Abbau unnötiger Bürokratie bei, erklärt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) in einer Pressemitteilung. Die Verordnung schränkt außerdem die Verwendung der auch für die Humanmedizin wichtigen colistin-haltigen Arzneimitteln ein.

Die Vorlage des BMEL erreicht umfangreiche administrative Erleichterungen im Sinne einer nachhaltigen bürokratischen Entlastung der Tierärztinnen und Tierärzte. Diese fallen gleichwohl nicht im größtmöglichen Maße aus: Durch Betreiben des von der Union dominierten Agrar- und Verbraucherausschusses des Bundesrates wurden Dokumentationspflichten wieder ausgeweitet, die bei der Abgabe von Tierarzneimitteln, Humanarzneimitteln und veterinärmedizintechnischen Produkten bestehen, heißt es darin.

„Während ich und mein Ministerium täglich an Entlastungen und Bürokratieabbau arbeiten, werden sie von den Ländern über die Hintertür teilweise wiedereingeführt. In Sonntagsreden über Bürokratieabbau reden, aber dann, wenn wir unsinnige Regelungen abschaffen können, sich vom Acker machen. So haben wir nicht gewettet. Die Entlastungen für die Tierärztinnen und Tierärzte fallen jetzt pro Jahr etwa vier Millionen Euro geringer aus – ohne dass für die Tiergesundheit nur ein Jota gewonnen wäre. Ich bedauere das sehr und hoffe, dass bei den nächsten Abstimmungen wieder Vernunft in den Reihen der Union einkehrt“, so Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Die Grünen).

In der TÄHAV ist dann auch ein Umwidmungsverbot für colistin-haltige Antibiotika verankert.

BMEL

Fledermaustollwut in Nordwestmecklenburg

Im Landkreis Nordwestmecklenburg ist bei einer aufgefunden Breitflügelfledermaus die Tollwut nachgewiesen worden. Das mit dem tödlichen Virus infizierte Tier wurde am 9. September 2024 in Herrnburg entdeckt und aufgrund von Fluguntauglichkeit und Schwäche zwischenzeitlich in einer privaten Nothilfeeinrichtung untergebracht. Aufgrund ihres abnormalen Verhaltens, Orientierungsschwierigkeiten und dem Tod des Tieres am 29. September wurde der Kadaver untersucht und 10 Tage später erfolgte der Virusnachweis.
In Nordwestmecklenburg ist dies der erste Nachweis dort seit mehr als 30 Jahren. In ganz Mecklenburg-Vorpommern wurden seit 1995 sechs Fälle der Fledermaustollwut diagnostiziert. Bei Fledermäusen werden Tollwutviren in Europa regelmäßig nachgewiesen, das Virus unterscheide sich vom klassischen Tollwutvirus zum Beispiel der Füchse, Waschbären, Marderhunde und der Haustiere.

„Die Fledermaustollwut wurde bislang nur in sehr seltenen Fällen auf andere Tierarten oder auf den Menschen übertragen, in Deutschland ist kein Fall von Fledermaustollwut beim Menschen oder beim Haustier dokumentiert“, hieß es. Weder von Fledermauskolonien am oder im Haus noch von herabgefallenen Jungtieren, dem Kot oder gar winterschlafenden Tieren gehe eine prinzipielle Gefahr aus.

Landkreis Nordwestmecklenburg

Mitteldeutschland besonders stark von Erderwärmung betroffen

Der Klimawandel geht uns alle an. Aber Mitteldeutschland ist im Vergleich zum globalen Durchschnitt besonders stark von der Erderwärmung betroffen. Das zeigen Auswertungen der Durchschnittstemperatur, die im neuen „Klimareport Mitteldeutschland“ des Deutschen Wetterdienstes (DWD) zu finden sind. Dieser zeigt die Auswirkungen des Klimawandels für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Demnach ist der Jahresmittelwert der Lufttemperatur für Mitteldeutschland in den vergangenen 30 Jahren um 1,1 auf 9,2 Grad Celsius angestiegen. Die Experten befürchten einen weiteren Anstieg um weitere 0,6 bis 3,2 Grad auf 9,8 bis 12,4 Grad Celsius bis zu den Jahren 2071 bis 2100.

Außerdem lässt sich für die mitteldeutsche Region auch eine Häufung von Temperaturextremen wie intensiven Hitzewellen nachweisen. Deutlich gestiegen ist die Anzahl heißer Tage mit einer maximalen Lufttemperatur von 30 Grad Celsius oder höher. Während in den 1950er Jahren etwa drei solcher Tage im Jahr erwartbar waren, sind es aktuell im Durchschnitt zwölf Tage pro Jahr.

Klimareport Mitteldeutschland

Antibiotikaabgabe an Tierärzte erneut gesunken

In Deutschland ist die Menge der in der Tiermedizin abgegebenen Antibiotika im Jahr 2023 erneut leicht gesunken. Laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wurden insgesamt 529 Tonnen Antibiotika an die Tierärzteschaft und weitere Empfänger abgegeben. Dies ist der niedrigste Wert seit Beginn der Erfassung im Jahr 2011.

Aufgrund gesetzlicher Änderungen werden seit 2023 nicht nur Antibiotika erfasst, die von pharmazeutischen Unternehmen und Großhändlern an Tierärzte abgegeben werden, sondern zum Beispiel auch an Apotheken, Veterinärbehörden und Hochschulen. Deshalb sind die Zahlen nur eingeschränkt mit denen der Vorjahre vergleichbar. In der Summe wurden für das Jahr 2023 insgesamt 11 Tonnen (-2,1 %) weniger abgegebene antibiotische Tierarzneimittel an das BVL gemeldet als im Jahr 2022. Gegenüber 2011, dem ersten Jahr der Erfassung der Antibiotikaabgabemengen, beträgt der Rückgang 69 %.

Von den im Jahr 2023 insgesamt 529 Tonnen (t) abgegebenen Antibiotika entfallen wie in den Vorjahren die größten Mengen auf Penicilline (206 t) und Tetrazykline (104 t). Es folgen Sulfonamide (57 t), Makrolide (51 t), Aminoglykoside (36 t) und Polypeptidantibiotika (33 t).

Von den Antibiotika, welche von der Weltgesundheitsorganisation WHO als Wirkstoffe mit besonderer Bedeutung für die Therapie beim Menschen (Highest Priority Critically Important Antimicrobials for Human Medicine) eingestuft werden, sind für die Cephalosporine der 3. und 4. Generation (0,8 t; -24,4 %) und Polypeptidantibiotika (Colistin; 33 t; -24,7 %) deutlich geringere Mengen abgegeben worden als im Vorjahr. Für die Fluorchinolone kam es im Vergleich zum Vorjahr zu einem leichten Anstieg der gemeldeten Abgabemengen um 0,1 t (+2,2%).

Entsprechend der Farm-to-Fork-Strategie der Europäischen Kommission soll der Antibiotikaeinsatz in der landwirtschaftlichen Tierhaltung zwischen 2018 und 2030 europaweit halbiert werden. In Deutschland konnten die Verkäufe von Antibiotika in der Tiermedizin in den Jahren 2018 bis 2023 bereits um 27 % reduziert werden. Die gemeldeten Wirkstoffmengen lassen sich einzelnen Tierarten nicht zuordnen, da die Mehrzahl der Tierarzneimittel, welche diese Wirkstoffe enthalten, für die Anwendung bei verschiedenen Tierarten zugelassen ist.

BVL

Schweizer sollen sich Notvorrat anlegen

Die Schweiz hat einen neuen Notvorrats-Rechner vorgestellt, über den der Bund die Schweizer Bürger:innen dazu auffordern möchte, sich eine Notreserve zusammen zu stellen und anzulegen. Die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) habe eine entsprechende Informationskampagne lanciert, teilte sie am Dienstag mit. Hintergrund der Initiative sind in der Vergangenheit stattgefundene Extremwetterereignisse oder auch die Coronapandemie, die in verschiedenen Teilen der Schweiz zu unerwarteten Situationen und einer eingeschränkten Versorgungslage geführt hatten. Ein Notvorrat sei eine einfache und im Krisenfall sehr effektive Maßnahme, dem entgegenzuwirken und einige Tage Versorgungsunabhängigkeit sicher zu stellen.

Schweizer Bundesrat

In GB verschärft sich der Personalmangel in der Landwirtschaft

Der Fachkräftemangel hat sich in den vergangenen Jahren in vielen Ländern Europas immer weiter verschärft. In Großbritannien hat sich der Personalmangel in der Landwirtschaft so zugespitzt, dass dies nun auch die Verbraucher direkt zu spüren bekommen könnten. Denn überall im Land werden Menschen entlang der gesamten Lieferkette landwirtschaftlicher Produkte gesucht, die auf den landwirtschaftlichen Betrieben mitarbeiten. Aus einer Befragung von 472 Milchlieferanten des Unternehmens Arla Foods geht hervor, dass 86 Prozent der befragten Landwirte nur sehr wenige oder gar keine Bewerber mit den richtigen Qualifikationen bekommen würden. Dies hat Folgen für die Produktion. Bereits 8,5 Prozent der befragten Arla-Erzeuger mussten aufgrund des Personalmangels ihre Milchproduktion reduzieren, 10,6 Prozent haben ihren Milchkuhbestand verringert und 16 Prozent tragen sich mit dem Gedanken, ganz aus der Milchproduktion auszusteigen.

Seit 2005 hat sich die Zahl der Milchviehhalter in GB von mehr als 20.000 auf nur noch etwa 7.100 verringert. Entsprechend gab es in Großbritannien in den vergangenen Jahre immer wieder Warnungen vor Gefahren für die Versorgung und ab und an bereits leere Supermarktregale. Der Brexit hat den Personalmangel nochmal verschärft. Experten der Lebensmittelbranche fordern daher die Regierung auf, tätig zu werden und die Landwirte zu unterstützen.

Agrarheute

Vogelgrippe: Möglicherweise erster Fall von Mensch-zu-Mensch Übertragung

Die US-Gesundheitsbehörde CDC hat im Bundesstaat Missouri einen weiteren Fall von Vogelgrippe vom Typ A(H5) bei einem Menschen bestätigt. Die betroffene Person musste aufgrund der Schwere der Symptome ins Krankenhaus eingeliefert werden. Hier fiel der Test auf Vogelgrippe positiv aus. Das Besondere und auch das Besorgniserregende an diesem Fall ist, dass die betroffene Person weder Kontakt zu Rindern, noch zu Geflügel oder zu unzureichend erhitzten tierischen Produkten hatte. Daher könnte es sein, dass das Virus womöglich von einem Menschen übertragen wurde.

Die CDC untersucht jetzt diese Möglichkeit. Eine Übertragung unter engen Kontakten des Patienten sei bisher aber nicht festgestellt worden.

Das ist der 14. Vogelgrippe-Fall bei einem Menschen in diesem Jahr in den Vereinigten Staaten. Allerdings wird von einer wesentlich größeren Dunkelziffer ausgegangen.

Frankfurter Rundschau

FLI veröffentlicht Karte von Borna-Verbreitungsgebieten

Bornavirusinfektionen verursachen bei Menschen, Pferden und anderen Tierarten meist tödlich verlaufende Gehirnentzündungen. Die Letalität beträgt zumindest bei Menschen und Pferden mehr als 90%. Das „klassische“ Borna disease virus 1 (BoDV-1) wird von Spitzmäusen übertragen.

Obwohl sowohl das Virus als auch die Erkrankung schon sehr lange bekannt sind, war die Datenlage zur Verbreitung dieses zoonotischen Erregers bisher sehr lückenhaft und größtenteils veraltet. Nun wurde unter Leitung des Nationalen Referenzlabors für Bornavirusinfektionen der Tiere am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) die bisher umfassendste Studie zur Verbreitung des BoDV-1 veröffentlicht. Die Studie ist im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Forschungsverbundes „ZooBoCo“ durchgeführt worden. Es wurden Gehirnproben von aktuellen sowie archivierten Fällen von BoDV-1-Infektionen bei Menschen und Tieren untersucht, die gefundenen Viren genetisch typisiert und umfangreiche Hintergrundinformationen zu den Fällen gesammelt. Eine gemeinsame Analyse dieser neuen Daten in Kombination mit den bereits zuvor publizierten Fällen erlaubt nun erstmals die Festlegung von definierten Kriterien zur Identifikation von Verbreitungsgebieten, in denen ein Risiko für eine Übertragung des BoDV-1 auf Tier und Mensch besteht. Darüber hinaus liefert die Studie eine erste Übersicht über alle 46 bisher publizierten laborbestätigten BoDV-1-Infektionen beim Menschen.

Dabei konnten die bereits zuvor bekannten Verbreitungsgebiete des Virus, vor allem in südlichen und östlichen Teilen Deutschlands sowie in den begrenzten Gebieten in Österreich und der Schweiz, bestätigt werden. Anzeichen einer deutlichen Ausbreitungstendenz des Virus über die vergangenen Jahrzehnte gibt es nicht. Die verschiedenen genetischen Varianten des BoDV-1 treten in voneinander abgrenzbaren Regionen innerhalb des Verbreitungsgebiets auf. Dieser Umstand erlaubt es, anhand ihrer genetischen Signatur die Herkunft der Viren und damit die Infektionsorte von Mensch und Tier einzugrenzen. So konnte in fast allen Infektionsfällen bei Menschen der gefundene Virustyp der jeweiligen Heimatregion der Patientin oder des Patienten zugeordnet werden, was auf in der Regel wohnortnahe Infektionsquellen schließen lässt.

FLI

Zweiter ASP-Ausbruch bei Hausschweinen in Hessen

In Hessen ist es zu einem zweiten Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem Hausschweinbestand gekommen. Betroffen ist ein Betrieb bei Stockstadt im Kreis Groß-Gerau mit mehr als 1.100 Schweinen. Alle Tiere des Betriebes werden nun aus Seuchenschutzgründen getötet.

Bereits Anfang Juli 2024 gab es einen ASP-Ausbruch in einem Betrieb mit neun Schweinen bei Biebesheim am Rhein, ebenfalls im Kreis Groß-Gerau.

Erst Mitte Juni 2024 war im Kreis Groß-Gerau die hoch ansteckende Tierseuche erstmals in Hessen bei einem tot aufgefundenen Wildschwein festgestellt worden. Seitdem findet in der Region eine großangelegte Kadaversuche statt, um ein sogenanntes Kerngebiet des Geschehens sowie eine Restriktionszone festzulegen. Elektrozäune entlang der Kerngebiets sollen die Wanderung infizierter oder erkrankter Tiere nach außen verhindern. Rund 14.000 Hektar wurden bereits von Teams mit speziellen Kadaversuchhunden und mit Drohnen abgesucht. Bislang wurden dabei 38 positive Fälle entdeckt. Das Land arbeitet sehr eng mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) zusammen, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit.

Für die Betriebe in der Region ist es nun besonders wichtig, alle Biosicherheitsmaßnahmen penibel einzuhalten, um einen Viruseintrag zu vermeiden. Um die Biosicherheit in Schweine haltenden Betrieben geht es in der Online-Fortbildung von Myvetlearn.de „Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung„. Kurs 4 der Fortbildungsreihe befasst sich mit der Biosicherheit in Schweinebeständen„.

Auf VetMAB.de finden Landwirt:innen und Schweinehalter:innen viele Lerneinheiten zur Hygiene im Schweinestall. Diese trägt maßgeblich dazu bei, Einträge von Krankheitserregern zu verhindern!

Landwirtschaftsministerium Hessen

ASP bei Hausschweinen in Hessen nachgewiesen

Das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist erstmals in Hessen in einem Hausschweinebestand nachgewiesen worden. Wie das Landwirtschaftsministerium am Montag in Wiesbaden mitteilte, ist ein Betrieb mit neun Schweinen bei Biebesheim am Rhein (Kreis Groß-Gerau) betroffen. Alle Tiere sind inzwischen gemäß den tierseuchenrechtlichen Bestimmungen unter tierärztlicher Aufsicht getötet worden. Rund um den Betrieb wird nun eine Schutzzone in einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone von zehn Kilometern eingerichtet. Dort gelten starke Einschränkungen für den Handel mit Schweinen und ihren Produkten. Außerdem gelten strenge Transportbeschränkungen. Dieses Gebiet reicht auch nach Rheinland-Pfalz. In der Zone befinden sich auf hessischer Seite rund 3.500 Schweine. Das Landwirtschaftsministerium Hessen hat zudem unmittelbar einen Führungsstab eingerichtet, um die Maßnahmen zu koordinieren und mit den betroffenen Kreisen, den Nachbarländern sowie anderen Stellen abzustimmen.

Der erste ASP-Fall war in Hessen Mitte Juni 2024 bei einem Wildschwein im Kreis Groß-Gerau festgestellt worden. Bislang wurden dabei 15 positive Fälle entdeckt.

Hessisches Landwirtschaftsministerium

Mexikaner stirbt an Infektion mit H5N2

Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist zum ersten Mal ein Mensch an der Infektion mit dem Geflügelpestvirus vom Typ H5N2 gestorben. Der Fall trat in Mexiko bei einem 59-jährigen Mann mit mehreren Vorerkrankungen auf. Laboranalysen hätten den Virustyp bestätigt. Im März 2024 war es in dem benachbarten Bundesstaat Michoacán zum Bundesstaat México, wo die infizierte Person gelebt hat, zu einem H5N2-Ausbruch in einem Geflügelbetrieb gekommen.

Proplanta

Weitere H5N1-Infektion beim Menschen in den USA

In den USA gibt es einen weiteren Vogelgrippe-Fall bei einem Menschen. Betroffen ist ein Mann, der auf einer Milchviehfarm im Bundesstaat Michigan arbeitet. Er zeigte Symptome an den Augen, ähnlich einer Bindehautentzündung. Dies ist bereits die zweite Infektion bei einem Menschen im Zusammenhang mit den aktuellen H5N1-Infektionen bei Milchrindern in mehreren Bundesstaaten der USA.

CDC

BfT veröffentlicht Marktzahlen für 2023

Der Bundesverband für Tiergesundheit e.V. (BfT) hat seine Marktanalyse für das Jahr 2023 veröffentlicht. Demnach beträgt das Wachstum des Marktes für Tierarzneimittel in 2023 gegenüber dem Vorjahr lediglich 6,1% auf jetzt 965 Mio. Euro. Wie im Vorjahr nehmen dabei rund 62% Produkte für Kleintiere und Pferde ein. Auf das Nutztiersegment entfallen 38%. Maßgeblich am Wachstum beteiligt sind neue Behandlungsoptionen, insbesondere in der Schmerztherapie (+ 13,2%) sowie die Produkte zur Behandlung der Haut bei Kleintieren (+15,6%). Die umfangreiche Fürsorge der Tierhalter bei Kleintieren führt durch die regelmäßige Gesundheitsvorsorge zu einer frühzeitigen Erkennung von Erkrankungen und begleitet die Tiere in ein hohes Alter. Dies schlägt sich u.a. auch bei der Behandlung von Herz- Kreislauf-Erkrankungen (+ 7%) nieder. Damit macht auch in 2023 das Segment der Spezialitäten mit 44,1% den größten Anteil des Portfolios aus.

Bei den Nutztierhaltern war 2023 eine höhere Bereitschaft zu Vorbeugemaßnahmen mit verstärkter Immunprophylaxe zu beobachten. Die Geflügelhaltung konnte außerdem von der Einführung neuer Impfstoffe profitieren. Bei der Immunprophylaxe bei Kleintieren war hingegen keine größere Bereitschaft zu erkennen. Für das Impfstoffsegment konnte insgesamt ein Wachstum von 3,2% verzeichnet werden.

Der Gesamtanteil der Antiparasitika am Markt ist mit 18,2% geringfügig gegenüber dem Vorjahr gewachsen. Dies ist auf einen stärkeren Einsatz bei Nutztieren zurückzuführen.

Der Anteil des Antiinfektivasegmentes ist mit 14,8% gegenüber dem Vorjahr gleichgeblieben. 2023 wurden neue Meldewege implementiert und die Anwendungserfassung von Antibiotika auf weitere Tierarten zur Bestimmung der Therapiehäufigkeit ausgedehnt. Dies ist ein weiterer Schritt im umfangreichen Maßnahmenpaket, mit dem in der Tiermedizin die Anwendung von Antibiotika kontrolliert wird, um Antibiotikaresistenzen zu vermeiden. Diese Wirkstoffe stellen weiterhin ein wichtiges Instrument bei der Behandlung bakterieller Infektionen auch bei Tieren dar.

Kein Grund zur Freude

Vor dem Hintergrund einer herausfordernden wirtschaftlichen Lage, hohen Inflationsraten, verhaltener Investitionsbereitschaft, Fachkräftemangel und einer hohen Bürokratielast ist das zu notierende deutliche Marktwachstum von 6,1% kein Anlass für Optimismus in der Branche. Kostensteigerungen werden aufgefangen, so dass die Tiergesundheitsunternehmen trotz der schwierigen Rahmenbedingungen auf einem soliden Fundament Aktivitäten für eine umfassende und regelmäßige Gesundheitsvorsorge und das Tierwohl vorantreiben können.

Dennoch leidet der Wirtschaftsstandort Deutschland während einer ernsten geopolitischen Lage zusätzlich unter bürokratischen Herausforderungen. Dies erschwert den Weg zur Klimaneutralität. Auch die Tiergesundheitsbranche ist hiervon betroffen, warnt der BfT. In Anbetracht des eher stagnierenden Wachstums des Tiergesundheitsmarktes in 2023 betonte der BfT den Stellenwert der Tiergesundheit und setzt sich für einen fairen und zukunftsorientierten Rechtsrahmen ein, der Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in der Tiergesundheitsbranche unterstützt. 

Es gelte, Kompromisse im Spannungsfeld zwischen Versorgungssicherheit und Klimaschutz und der essentiellen Wertschöpfung zu finden. Auch europäisch müsse eine Balance zwischen Ökologie und Ökonomie gefunden werden.

Die positiven Effekte auf Gesundheit und Wohlbefinden durch das Zusammenleben von Haustieren und ihren Besitzern sind heute unstrittig. Für den Verband ist es daher stetig im Fokus, Tierhalter in ihrer Fürsorge für ihre vierbeinigen Freunde zu unterstützen und der Tierärzteschaft als starker Partner zur Seite zu stehen. Ein forschungs- und innovationsoffener regulativer Rahmen ist auch künftig essenziell, um den besonderen Bedürfnissen der Haustiere in Gesundheitsvorsorge und Begleitung bis ins hohe Alter mit fortschrittlichen Lösungen gerecht werden zu können.

BfT

Europäische Partnerschaft für mehr Tiergesundheit

Die Anfang des Jahres 2024 ins Leben gerufene Europäische Partnerschaft für Tiergesundheit und Tierwohl (The European Partnership on Animal Health and Welfare, kurz EUP AH&W) hat eine bessere Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei Tieren sowie mehr Tierwohl zum Ziel. Das Projekt soll innovative Forschungsprojekte fördern und die Zusammenarbeit zwischen relevanten Akteuren erleichtern. Beteiligt sind in den zunächst sieben Jahren 56 Forschungseinrichtungen und 30 Förderorganisationen aus 24 EU- und Nicht-EU-Ländern. Eine der beteiligten Institutionen ist das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). „Diese Partnerschaft ist wichtig für das Wohlergehen der Tiere – und das der Menschen“, sagt BfR-Präsident Professor Andreas Hensel. „Denn wer Tiere vor Krankheitserregern schützt, schützt damit auch uns Menschen.“

Das BfR leitet in der Partnerschaft das Arbeitspaket „Communication, Exploitation, Education and Dissemination“. Es zielt darauf ab, Maßnahmen für die Kommunikation, Verwertung, Schulung und Verbreitung der Forschungsergebnisse zu entwickeln und umzusetzen. Ergänzend zur Stärkung der internen Kommunikation zwischen den EUP AH&W-Mitgliedern sollen Kontakte zu einer Vielzahl weiterer relevanter Akteure und Interessengruppen aufgebaut werden. Dies soll dazu beitragen, dass die Ergebnisse der Aktivitäten von EUP AH&W über die Grenzen der Partnerschaft hinaus genutzt werden und die europäische Zusammenarbeit beim Erreichen wissenschaftlicher Exzellenz in den verwandten Bereichen gestärkt wird. Zudem ist das BfR von Beginn an als Forschungspartner aktiv beteiligt, um neue Verfahren zur Bekämpfung infektiöser Risiken zu entwickeln.

Die EUP AH&W verfolgt eine strategische Forschungs- und Innovationsagenda. Zu den Themen zählen Infektionskrankheiten von Land- und Wassertieren sowie gesundheitliche Risiken durch Zoonosen wie Vogelgrippe. Weitere Schwerpunkte liegen auf dem Einsatz von antimikrobiellen Mitteln und der Gewährleistung des Tierwohls in jeder Lebensphase. Für das Gesamtprojekt stehen 360 Millionen Euro zur Verfügung, jeweils zur Hälfte von der EU (Forschungs- und Innovationsprogramm Horizon Europe) und den Partnereinrichtungen finanziert.

BfR

Deutschland und Polen intensivieren Tierseuchendiagnostik

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) und das Nationale Veterinär-Forschungsinstitut (PIWet) in Pulawy (Polen), werden künftig ihre Zusammenarbeit bei der Diagnostik von Tierkrankheiten intensivieren. Von Seiten des PIWet besteht besonderes Interesse an der Zusammenarbeit in den Bereichen Geflügelpest (HPAI), Afrikanische Schweinepest (ASP) und Bovine Virusdiarrhoe (BVD).

Durch den Austausch von Fachwissen und Ressourcen streben das FLI und das PIWet an, die Diagnosemöglichkeiten zu verbessern und schnellere Lösungen für aktuelle und zukünftige Herausforderungen im Bereich der Tiergesundheit zu finden.

FLI-Präsidentin Prof. Dr. Christa Kühn anlässlich der Unterzeichnung: „Diese wegweisende Partnerschaft zwischen FLI und dem PIWet markiert einen bedeutenden Schritt zur Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich der Tiergesundheit und der Erforschung von Tierkrankheiten zwischen Deutschland und Polen.“

FLI

WWF fordert Kennzeichnungspflicht für verarbeitete Eier

Das Osterfest steht bevor und damit steigt auch der traditionelle Konsum von Eiern. Für die Verbraucher:innen ist dank der verpflichtenden Kennzeichnung auf jedem Ei sofort erkennbar, aus welcher Haltungsform es kommt. Für verarbeitete Eier gilt diese Kennzeichnungspflicht allerdings nicht, was die Umweltschutzorganisation WWF Deutschland bemängelt. Für die Verwendung von Eiern bei der Herstellung von Nudeln, Kuchen, Puddings, Suppen und anderen Lebensmitteln entfallen demnach die Informationen zu Haltung und Herkunft. Auch die an Ostern beliebten bunt gefärbten Eier unterliegen nicht der Kennzeichnungspflicht.

„Die Menschen essen unwissentlich weiter Eier aus Käfig- oder Bodenhaltung“, sagt WWF-Ernährungsexpertin Elisa Kollenda. Neben Eiern aus Nicht-EU-Ländern kommen bei der Verarbeitung meist Eier aus Käfig- oder Bodenhaltung zum Einsatz. Wer das vermeiden möchte, dem empfiehlt der WWF neben Frischeiern auch alle eihaltigen Lebensmittel aus ökologischer Erzeugung zu kaufen. Diese dürfen nur Bio-Eier enthalten.

Die Umweltschutzorganisation erneuert daher ihre Forderung nach einer EU-weiten Kennzeichnungspflicht für alle eihaltigen Lebensmittel. Sollte es in der EU zu keiner einheitlichen Regelung kommen, fordert der WWF eine Lösung auf nationaler Ebene. „Deutschland muss seine Bemühungen innerhalb der EU intensivieren und dem Blinde-Huhn-Prinzip am Einkaufsregal sowie perspektivisch auch in Restaurants und an Frühstücksbuffets ein Ende setzen“, so Kollenda.

WWF

Inflationsrate bei Lebensmitteln unter 1 Prozent

Die Preissteigerung bei Nahrungsmitteln hat sich in Deutschland in den ersten beiden Monaten in 2024 erheblich abgeschwächt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) in Wiesbaden mitteilte, mussten die Verbraucher im Februar 2024 für Lebensmittel nach vorläufigen Berechnungen im Mittel „nur“ noch 0,9% mehr zahlen als im Vorjahresmonat. Damit bewegte sich die Teuerung in dieser Warengruppe erstmals seit November 2021 auch wieder unterhalb der allgemeinen Preissteigerungsrate.

Betrachtet man alle Waren und Dienstleistungen, verringerte sich die Inflationsrate im Berichtsmonat laut Destatis gegenüber Januar um 0,4 Prozentpunkte auf 2,5%. Das ist der niedrigste Wert seit Juni 2021. Dämpfend auf die allgemeine Teuerung wirkte nach Angaben der Statistiker neben der Entwicklung der Lebensmittelpreise der Rückgang der Energiepreise um 2,4% gegenüber Februar 2023, obgleich im Januar 2024 die Preisbremsen für Energieprodukte ausgelaufen sind. Hinzu kommt, dass der CO2-Preis seit Anfang des Jahres angehoben wurde.

Destatis

World Wildlife Day

Am 3. März ist World Wildlife Day. Dieser Tag ist auch bekannt als Internationaler Tag des Artenschutzes, an dem die Vielfalt der Tierwelt gefeiert und an den dringend notwendigen Schutz gefährdeter Arten erinnert wird.

„Wie ein Netz sind alle Tiere und Pflanzen miteinander verwoben. Fehlen Tierarten werden die Lücken in dem Netzt immer größer und ab wann das Netzt nicht mehr tragfähig ist, hängt von vielen Faktoren ab. Welche der fehlenden Tierarten wird am Ende ein ganzes Ökosystem zum kippen bringen?“, erläutert Volker Homes, Geschäftsführer des Verbands der Zoologischen Gärten (VdZ).

Der VdZ und seine Mitglieder setzen sich nicht nur aktiv für den Schutz bedrohter Tierarten ein, sondern investieren auch beträchtliche Mittel in Artenschutzprojekte weltweit. Im vergangenen Jahr allein wurden über 11 Millionen Euro für mindestens 155 Projekte in fast 60 Ländern bereitgestellt. Diese Anstrengungen zeigen, dass Zoos eine entscheidende Rolle beim Erhalt der Artenvielfalt spielen.

VdZ

Wildlifeday

Erneut Diskussionen um Tierwohlabgabe auf Fleisch

Aktuell erneut heiß diskutiert wird ein Preisaufschlag bei Fleisch und Fleischprodukten, der einer Verbesserung des Tierwohls durch optimierte Haltungsbedingungen zu Gute kommen soll, der sogenannte „Tierwohlcent“. Es handelt sich also um eine sogenannte, weitestgehend zweckgebundene, nationale Verbrauchsteuer, die an die Landwirte abgeführt werden und so für eine planungssichere Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung sorgen soll. Eine solche Tierwohlabgabe auf Fleisch hatte bereits 2020 die „Borchert-Kommission“ empfohlen. Damals wurde ein Preisaufschlag für die Abgabe in Höhe von 40 Cent je Kilo Fleisch und Wurst diskutiert. Hintergrund ist, dass die Kommission bis 2040 einen schrittweise steigenden Finanzierungsbedarf von bis zu 3,6 Milliarden Euro pro Jahr für den Umbau der gesamten Tierhaltung ermittelte. Aktuell wurde die Höhe der Abgabe noch nicht weiter konkretisiert.

Allerdings kann über die Einführung nicht das Bundeslandwirtschaftsministerium entscheiden, sondern, da es sich formal um eine Steuer handelt, hat hier das FDP besetzte Finanzministerium die Hoheit. Finanzminister Christian Lindner möchte zwar auf der einen Seite keine Steuererhöhung, hat auf der anderen Seite den Landwirten aber erst kürzlich konkrete Maßnahmen zur Entlastung der Landwirtschaft bis zum Sommer versprochen.

Die Grünen-Politikerin Renate Künast fordert von der Bundesregierung ein gemeinsam vom Bundesfinanzministerium für Finanzen und Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erarbeitetes Konzept für eine Verbrauchsteuer und die Umlage an die tierhaltenden Betriebe. Ein tragfähiges Konzept zur Finanzierung sei nötig, wenn sich möglichst viele Betriebe in der Tierhaltung stärker an den Bedürfnissen der Tiere orientieren sollten, als durch die eine Milliarde, die bisher im Haushalt zur Verfügung stehe.

„Wer Fleisch isst, dem muss das Tier vier Cent je 100 Gramm Fleisch zusätzlich wert sein. Wer sich dagegen ausspricht, dem sind die Tiere egal“, betonte der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Thomas Schröder. Die FDP müsse jetzt Farbe bekennen.

Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, lehnt die Tierwohlabgabe als möglichen Ersatz für den Agrardiesel ab und forderte Lösungen, die alle Betriebe entlasten.

Proplanta

Salmonellen weiter auf Platz 1 der Lebensmittelrückrufe

www.lebensmittelwarnung.de ist eine gemeinsame Online-Plattform der Bundesländer und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), auf dem Rückrufe von Lebensmitteln veröffentlicht werden. Im Jahr 2023 waren es 308 kommunizierte Rückrufe. Bei 102 waren mikrobiologische Kontaminationen der Grund. Mit 35 Salmonellen-Meldungen waren die auch im vergangenen Jahr damit der häufigste Grund für die Warnung. Salmonellen können schwere Magen-Darm-Erkrankungen auslösen. Diese und weitere Mikroorganismen können bereits im lebenden Nutztier vorkommen und dann über den Schlachtprozess, die Rohmilch etc. in die Lebensmittelkette gelangen. Außerdem können Lebensmittel bei Ernte, Herstellung und Verarbeitung kontaminiert werden.

Für das Jahr 2024 kündigt BVL-Präsident Friedel Cramer eine App an, mit der die Meldungen komfortabel über das Smartphone abgerufen werden können. „Diese Weiterentwicklungen unseres digitalen Informationsangebotes sind ein weiterer wichtiger Beitrag zur Stärkung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes“, so Cramer.

BVL

Backhaus kritisiert Bundesprogramm zur Umbau der Tierhaltung

Die Europäische Kommission hat die staatliche Beihilferegelung zum Umbau der Tierhaltung genehmigt. Aber nicht jeder sieht darin einen Grund zur Freude. So kritisiert auch Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus diese Regelung: „Die Genehmigung des Bundesprogramms ist kein Grund zur Freude. Dieses Programm wird von keinem Unternehmen in MV genutzt werden können, denn es werden nur kleinere Haltungen unterstützt, die es so in MV nicht gibt. Zudem kann der finanzielle Ausgleich für die Mehraufwendungen jedes Jahr ersatzlos gestrichen werden. Es gibt keine Zusage, die einem Landwirtschaftsbetrieb wenigstens für einen Zeitraum von zehn Jahren eine gewisse Sicherheit gibt. Klare, verlässliche Vorgaben, Planungssicherheit und weniger Bürokratie – das ist, was die Landwirte in Deutschland brauchen, um dauerhaft hochwertige Lebensmittel produzieren zu können und sich für den Erhalt unserer natürlichen Ressourcen einzusetzen.“

Das vom BMEL unter Cem Özdemir erarbeitete Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist hingegen ein Bürokratiemonster, wertete Backhaus. „Wir alle sind uns einig, dass es ein deutliches Mehr an Tierwohl für alle Nutztierarten sowie Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher braucht. Die Einführung einer verpflichtenden Kennzeichnung in der Tierhaltung wird daher von uns seit Jahren gefordert und ausdrücklich unterstützt. Das vorliegende Gesetz ist jedoch nur Stückwerk und enttäuscht sowohl Landwirte als auch Verbraucher. Das Gesetz deckt nicht die gesamte Wertschöpfungskette ab und setzt damit nicht die notwendigen Impulse für einen echten Transformationsprozess. Die geplante verpflichtende Kennzeichnung gilt bisher nur für Fleisch von Schweinen, die in Deutschland gehalten wurden und ausschließlich bei frischem und abgepacktem Schweinefleisch, das im Lebensmitteleinzelhandel, in Metzgereien und im Fachhandel verkauft wird. Das ist aus meiner Sicht noch nicht einmal ein halber Schritt nach vorn. Vielmehr läuft man Gefahr, die Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem Zeichen, das nur für einige gilt, noch mehr zu verwirren“, so Backhaus weiter.

Für die Gastronomie seien diese Vorgaben jedoch nur freiwillig, weshalb er nicht an die Umsetzung glaube. Das wiederum wird auch dazu beitragen, dass die heimische Produktion schrittweise aus dem Markt gedrängt werden. Zudem seien im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz die Vollzugsmöglichkeiten der Überwachungsbehörden sehr stark eingeschränkt und stelle die zuständigen Länder bei der Umsetzung des Gesetzes vor große Herausforderungen. Da die gesetzlichen Beschränkungen der betrieblichen Kontrolle hier bundesgesetzlich vorgegeben sind, und durch die Länder weder legislativ noch operativ geheilt werden können, muss vom Bund eine Korrektur des Gesetzes gefordert werden, so Backhaus. Auch aus diesem Grund beschäftigt sich derzeit eine Arbeitsgruppe der Länder mit der Thematik.

Landwirtschaftsministerium MV

100 Jahre Weltorganisation für Tiergesundheit

Die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) feiert 100-jähriges Jubiläum. Mit ihren 183 Mitgliedstaaten, zu denen auch Deutschland mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit gehört, setzt sich die WOAH international für eine möglichst schnelle Information über Tierseuchenausbrüche ein, um deren Ausbreitung zu verhindern.

Das FLI fungiert dabei als Collaborating Centre für Zoonosen in Europa und unterstützt die Kerngruppe des WOAH Collaborating Centre Network for Wildlife Health. Außerdem leisten die WOAH-Referenzlabore Aviäre Influenza (Geflügelpest/„Vogelgrippe“), Bienenkrankheiten, Bovine Herpesvirus Typ 1-Infektion, Bovine Virusdiarrhoe, Brucellose, Chlamydiose, Koi Herpesvirus Disease, Newcastle Disease, Rotz, Tollwut und Tularämie des FLI einen unverzichtbaren Beitrag zur Überwachung und Bekämpfung von Tierseuchen und Zoonosen weltweit.

WOAH

FLI

Tierseuchenstatistik 2023 veröffentlicht

Auch im Jahr 2023 waren die Afrikanische Schweinepest (ASP) und die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) wieder die dominierenden Tierseuchen in Europa.

Wie aus den Jahresdaten 2023 des europäischen Tierseuchenmeldesystems (ADIS) hervorgeht, konnten im Jahr 2023 in 14 EU-Staaten sowie in sechs europäischen Drittstaaten ASP-Fälle bei Wildschweinen nachgewiesen werden.

Neu aufgetreten ist die ASP im vergangenen Jahr in Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Griechenland, dem Kosovo und Schweden. Insgesamt wurden laut ADIS 7.903 ASP-Fälle bei Wildschweinen registriert und damit gab es eine Steigerung von 461 Fällen oder 6,2 %. Die meisten Fälle traten mit 2.744 in Polen auf, gefolgt von Italien mit 1.047 Fällen. In Deutschland wurden verglichen mit dem Vorjahr mit 899 ASP-infizierten Wildschweinen nur noch beinahe halb so viele Fälle registriert.

Betrachtet man jedoch die ASP-Einträge in Schweinehaltungen, waren in 2023 insgesamt 16 Länder, darunter neun EU-Staaten, betroffen. 2022 waren es nur 12 Länder. Insgesamt kam es laut ADIS zu 4.513 Einschleppungen des Virus in Schweinebestände. Das waren deutlich mehr als die 537 gemeldeten Fälle im Vorjahr.

Die HPAI wurde im vergangenen Jahr bei 3.559 Wildvögeln nachgewiesen, was einem Anstieg von knapp 10% im Vorjahresvergleich entspricht. Allerdings sank die Zahl der Einschleppungen in Nutzgeflügelhaltungen um 77,5 %. Das am stärksten betroffene Land blieb Frankreich, doch sanken hier die Nachweise im Vergleich mit 2022 um 90 % auf 158 Viruseinträge.

Außer den beiden genannten hoch pathogenen Tierseuchen hat sich 2023 auch die meldepflichtige Epizootischen Hämorrhagie (EHD) weiter ausgebreitet. Die durch Gnitzen übertragene Infektionskrankheit betrifft Wiederkäuer und insbesondere Rinder. Sie hat einen ähnlichen Verlauf wie die Blauzungenkrankheit. Das Virus breitete sich 2023 von Spanien nach Frankreich und Portugal aus.

Die Fälle der Blauzungenkrankheit nahmen 2023 gegenüber dem Vorjahr in der EU ebenfalls zu, und zwar von 15 auf 51 Nachweise. Das lag auch daran, dass erstmals wieder Neuinfektionen in den Niederlanden, Belgien und Deutschland gemeldet wurden.

Proplanta

Erneut weniger Antibiotika in der Schweiz bei Tieren eingesetzt

Aufgrund dessen, dass sich weltweit immer mehr Resistenzen von Krankheitserregern gegen immer mehr Antibiotika entwickeln, wurden bereits vor Jahren verschiedene Maßnahmen und Überwachungsprogramme ins Leben gerufen, die dieser Entwicklung entgegen wirken sollen. In der Schweiz wurde dafür die Strategie Antibiotikaresistenzen (StAR) installiert, mit Erfolg. Seit Jahren setzt sich der anhaltende Trend der abnehmenden Gesamtmenge verkaufter Antibiotika zur Behandlung von Tieren fort. Insbesondere die Menge der verkauften kritischen Antibiotika ist seit 2016 stark gesunken.
Um genauere Angaben zum Einsatz von Antibiotika bei den verschiedenen Tier- und Nutzungsarten
zu erreichen, wurde zudem das Informationssystem Antibiotikaverbrauch (IS ABV) eingeführt. Seit Oktober 2019 müssen alle Verschreibungen von Antibiotika bei Heim- und Nutztieren durch Tierarztpraxen an das IS ABV gemeldet werden. Trotz des Zusatzaufwands für die Tierärztinnen und Tierärzte wurde die Erfassungspflicht schnell und zuverlässig umgesetzt.
Wie im letzten Bericht wurden nun die Wirkstoffmenge und die Anzahl Tierbehandlungen für das Jahr 2022 ausgewertet.

Insgesamt wurde im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang um 12.7 % der gemeldeten
Wirkstoffmenge verzeichnet. Die größte absolute Wirkstoffmenge wurde bei Rindern verzeichnet, insbesondere für Mastkälber und -rinder, gefolgt von Milchkühen. Die Gesamtmenge kritischer
Wirkstoffe ist um 28.0 % geringer als im Vorjahr.

Mehr Details finden sich im IS ABV Jahresbericht 2022 der Schweiz.
BLV

Fleischkonsum und Tierhaltung weltweit gewachsen

Dem gefühlten Trend hin zu weniger Fleischkonsum bzw. kompletten Verzicht zum Trotz, hat der jährliche Fleischverbrauch pro Kopf im vergangenen Jahrzehnt um rund 1 Kilo zugenommen. Lag der durchschnittliche weltweite Jahreskonsum 2010 laut FAO bei 41,6 Kilogramm pro Kopf, waren es 2020 rund 42,8 Kilogramm. Um die Nachfrage nach Fleisch und anderen tierischen Produkten zu decken, wurde die Tierhaltung global stark ausgeweitet. Weltweit stieg die Zahl der gehaltenen Hühner von 14,4 Milliarden im Jahr 2001 auf rund 25,9 Milliarden im Jahr 2021. Das entspricht einem Anstieg um 79 %. Auch der Bestand an Rindern, Schafen, Enten, Ziegen und Schweinen wuchs in diesem Zeitraum stetig und es wurden im Jahr 2021 weltweit rund 357,4 Millionen Tonnen Fleisch erzeugt. Das war ein Anstieg um 51 % gegenüber dem Jahr 2001. Die Geflügelfleischproduktion wurde in diesem Zeitraum beinahe verdoppelt.

Problematisch ist, dass die intensive Nutztierhaltung durch einen hohen Flächen- und Wasserverbrauch, belastete Böden und Gewässer gekennzeichnet ist und mit ihren Emissionen zum Klimawandel beiträgt. Ein Grund ist neben einer stetig wachsenden Weltbevölkerung auch der wachsende Wohlstand in vielen Schwellen- und Entwicklungs­ländern, was sich auf das Ernährungsverhalten auswirkt. Laut einer neuen Studie des UN-Umweltprogramms (UNEP) beansprucht die Tierhaltung weltweit inzwischen 78 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Die fortschreitende Ausdehnung der Acker- und Weideflächen zerstört natürliche Lebensräume und geht zu Lasten der Biodiversität. Dünger und Pestizide verschärfen die Situation weiter. Zudem tragen die aus der Tierhaltung resultierenden Treibhausgasemissionen in nicht unerheblichem Maße zum Klimawandel bei, heißt es in einem Artikel des Statistischen Bundesamtes (Destatis) vom 29. September 2023. Um effektiv gegenzusteuern, ist laut der UNEP-Studie „Food system impacts on biodiversity loss“ eine stärker pflanzenbasierte Ernährung und eine Umstellung der Lebensmittelproduktion notwendig.

Destatis

Forscher fordern Anerkennung von Klimakrise als Gesundheitsnotstand

Mehr als 200 Fachjournale veröffentlichen einen Aufruf führender Wissenschaftler, die eine stärkere Verknüpfung von Klima- und Naturschutz von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) fordern. Es müsse noch vor der nächsten Weltgesundheitsversammlung im Frühjahr 2024 ein klimabedingter Gesundheitsnotstand ausgerufen werden. Dies ist die höchste Alarmstufe, die die WHO verhängen kann.

Es sei ein gefährlicher Fehler, die Klima- und die Naturkrise separat zu betrachten, heißt es in dem Aufruf. „Die Klimakrise und der Verlust der biologischen Vielfalt schädigen beide die menschliche Gesundheit, und sie sind miteinander verknüpft“, sagte BMJ-Chefredakteur Kamran Abbasi.

In dem Aufruf werden eine Reihe klimabedingter Gesundheitseinwirkungen genannt, wie steigende Temperaturen und Extremwetter. Beides trägt zur Ausbreitung ansteckender Krankheiten bei. Umweltverschmutzung belaste das Trinkwasser, die Versauerung der Meere reduziere den Bestand an Fischen und anderen zum Verzehr geeigneten Meerestieren. Der Rückgang der Artenvielfalt gefährde das ökologische Gleichgewicht und verringere die Lebensmittelproduktion. Das immer weitere Vordringen in bislang naturbelassene Gebiete bringe die Menschen enger in Kontakt mit Zehntausenden Arten. Damit wachse die Gefahr von Zoonosen, und dass Krankheiten oder Parasiten auf den Menschen übergingen.

Der geforderte Gesundheitsnotstand hat das Ziel, dass alle WHO-Mitgliedsländer aufgefordert werden, Informationen auszutauschen und alle erforderlichem Maßnahmen zu treffen, um die Krise zu beenden. Die WHO kann jedoch keinem Land konkrete Vorschriften über Maßnahmen machen.

Zeit Online

bpt verabschiedet Resolution zur Novellierung der TÄHAV

Die Delegiertenversammlung des Bundesverbands Praktizierender Tierärzte (bpt) e.V. fordert die verantwortlichen Politiker in Bund und Ländern in einer Resolution auf, bei der Novellierung der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) endlich den dringend nötigen Bürokratieabbau erstmalig umzusetzen.

In der Vergangenheit sind für die praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzte sehr viele neue
und umfangreiche Dokumentationspflichten geschaffen worden. Zuletzt durch die VO 2019/6
und die 17. AMG-Novelle. Diese binden schon jetzt sehr viel der verfügbaren Arbeitszeit,
reduzieren die dringend benötigte Zeit für die Arbeit am Tier und verschärfen so den bereits
bestehenden Tierärztemangel zusätzlich.

Daher die Forderung der bpt-Delegierten: es wird Zeit, sich auf die Dokumentationspflichten beschränken zu können, die zwingend notwendig sind.

Der bpt fordert daher die verantwortlichen Politiker in den Bundesländern auf, den im TÄHAV-Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom 13. Februar 2023 von der Bundesregierung geforderten Abbau von Dokumentationspflichten umzusetzen und sich ausschließlich auf die von der EU geforderten Pflichten zu beschränken.

bpt

Prof. Hensel erhält Ehrendoktorwürde der Universität Leipzig

Ende September 2023 hat die Veterinärmedizinische Universität Leipzig ihr 100-jähriges Jubiläum gefeiert. Im Rahmen der Festveranstaltung, die die Feierlichkeiten einläutete, wurde Prof. Dr. Dr. Andreas Hensel die Ehrendoktorwürde verliehen. In seiner Danksagung würdigte Prof. Uwe Truyen besonders den Einsatz des Präsidenten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) für das Öffentliche Gesundheitswesen und die Festigung der Stellung des Tierarztes/der Tierärztin darin sowie seine herausragenden Leistungen als Hochschullehrer auf dem Gebiet der Tierhygiene. Auch Hensel unterstrich die Bedeutung des Tierarztes bzw. der Toierärztin in und für die Gesellschaft. So heile der Tierarzt nicht nur Tiere, sondern sorge auch für die Unbedenklichkeit tierischer Lebensmittel. Weiterhin ist er/sie ein bedeutender Baustein im Kampf gegen Zoonosen. „Zwei Dinge sind es, die die akademische Welt ausmachen. Das eine ist Herz und das andere ist Hirn. Nutzen wir es!“, so die Aufforderung Hensels an alle Anwesenden.

Dem akademischen Festakt folgte am 30. September ein festlicher Ballabend in der Kongresshalle des Leipziger Zoos. Einen ausführlichen Bericht zu den Feierlichkeiten der 100-Jahr-Feier können Sie auf Vetion.de nachlesen.

Uni Leipzig

Positive Entwicklung des Antibiotikaeinsatzes bei Masttieren

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat erstmals genauere Zahlen für die Antibiotikaanwendungen bei Masttieren veröffentlicht. Es zeigt sich, dass im Jahr 20022 sowohl die Zahl der Behandlungstage je Tier als auch die Menge der insgesamt eingesetzten Antibiotika rückläufig waren. Bezogen auf die Verbrauchsmengen je Tier und Tag war der Rückgang am stärksten bei Mastferkeln und Masthühnern (jeweils -12 %), gefolgt von Mastputen (-8 %), Mastkälbern (-5 %) und Mastschweinen (-3 %). Im Vergleich zum Vorjahr ist die Verbrauchsmenge von Antibiotika bei Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten insgesamt um 12 % zurückgegangen.

Auch die populationsweite Therapiehäufigkeit ging zurück. Hier war der stärkste Rückgang bei Mastferkeln (-8 %) festzustellen. Auch bei Masthühnern (-4 %), Mastputen (-3 %) sowie Mastkälbern und Mastschweinen (jeweils -2 %) gab es einen weiteren Rückgang der Therapiehäufigkeit. Lediglich bei den über acht Monate alten Mastrindern stiegen Therapiehäufigkeit und Verbrauchsmengen für Antibiotika im vergangenen Jahr an.

„Der Rückgang zeigt, dass das im Tierarzneimittelgesetz festgeschriebene Antibiotikaminimierungskonzept wirksam ist“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Das ist eine gute Nachricht. Durch den geringeren Antibiotikaeinsatz sinkt langfristig das Risiko durch resistente Keime. Mit Hilfe der nun jährlichen Berichte sind wir deutlich näher am Geschehen und können zeitnah Handlungsempfehlungen geben.“

Hervorzuheben ist außerdem ein Rückgang der Verbrauchsmengen bei den besonders kritischen Wirkstoffen der Cephalosporine der 3. und 4. Generation (-32 %) und der Polypeptidantibiotika (-24 %). Auch die Verbrauchsmengen von Fluorchinolonen sanken insgesamt (-9 %), allerdings wiesen vier der sechs Nutzungsarten (Mastkälber, Mastferkel, Mastschweine, Mastputen) einen Anstieg der Therapiehäufigkeit auf.

Die Ergebnisse für das Jahr 2022 zeigen, dass Masthühner die höchste populationsweite Therapiehäufigkeit aufwiesen (45 Tage je Tier und Jahr), gefolgt von Mastputen (41 Tage), Mastkälbern (26 Tage), Mastferkeln (21 Tage), Mastschweinen (6 Tage) und Mastrindern (< 1 Tag). Die Verbrauchsmenge von Antibiotika in den sechs untersuchten Tiergruppen betrug insgesamt 309 Tonnen, von denen der größte Teil auf Mastschweine entfiel (91 Tonnen), gefolgt von Mastferkeln (62 Tonnen), Mastputen (56 Tonnen), Masthühnern (52 Tonnen) und Mastkälbern (46 Tonnen). Bei Mastrindern wurde weniger als eine Tonne an Antibiotika verbraucht.

Auch die Antibiotika-Resistenzraten des Indikatorkeims E. coli haben sich in diesen Tiergruppen in den vergangenen Jahren verringert. Allerdings zeigt sich, dass nicht jeder reduzierte Antibiotika-Einsatz unmittelbar zu verringerten Resistenzraten führt. Deshalb sind hier weitere Reduktionsanstrengungen erforderlich, um das Risiko einer Exposition der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber antibiotikaresistenten Bakterien weiter zu verringern.

Mehr Informationen und Ratschläge zur Antibiotikaminimierung im Stall bietet auch das Projekt VetMAB.de, das zahlreiche anerkannte Online-Fortbildungen für Landwirt:innen und Tierärzt:innen zu dieser Thematik anbietet.

BfR

Amerikanische Faulbrut im Landkreis Gießen

Im Landkreis Gießen ist die Amerikanische Faulbrut (AFB) ausgebrochen. Die AFB ist eine für Bienen hochansteckende bakterielle Tierseuche, die ohne Bekämpfung zum Zusammenbruch und Tod von Bienenvölkern führt. Betroffen von dem Ausbruch sind einige Bienenvölker in Lich, um das nun ein Sperrbezirk mit einem Radius von 1,5 km eingerichtet wurde. Wer in dem betroffenen Gebiet Bienen hält, muss bestimmte Auflagen einhalten, damit die AFB erfolgreich bekämpft werden kann. So dürfen keine Bienenvölker aus dem betroffenen Gebiet heraus- oder in das Gebiet hineingebracht werden. Bienenvölker müssen innerhalb des Sperrbezirks an ihren Standorten verbleiben. Honig aus dem betroffenen Gebiet darf vermarktet werden, da die AFB für Menschen ungefährlich ist. Der Honig darf jedoch auf keinen Fall zur Fütterung von Bienenvölkern abgegeben werden. Auch Waben oder Wachs dürfen nicht aus dem Sperrbezirk hinausgebracht werden. Eine Abgabe von Wachs oder Wabenmaterial zur Weiterverarbeitung an andere ist nur unter der Kennzeichnung „Seuchenwachs“ zulässig. Die befallenen Bienenvölker werden unter Aufsicht des Veterinäramtes in Zusammenarbeit mit Bienensachverständigen, Imkervereinen und Beratung des Hessischen Bieneninstituts Kirchhain saniert. Dabei werden die infizierten Bienenvölker von kontaminierten Waben getrennt.

In Deutschland werden Bienenvölker durch ein sogenanntes AFB-Monitoring überwacht. Ergebnisse zeigen, dass die AFB selten nachgewiesen wird. Trotzdem kommt es immer wieder zu einzelnen Ausbrüchen. Dies liegt auch daran, dass Faulbrutsporen sehr widerstandsfähig sind und entsprechend lange infektiös.

Klassische Anzeichen von AFB sind eingefallene Brutzellen auf Waben, lückige Brutflächen und zersetzte Brut, die nach der sogenannten Streichholzprobe braune, schleimige Fäden zieht. Je nach Erregertyp und Stadium können aber auch Bienenvölker befallen sein, ohne dass diese Symptome auftreten. Aufschluss gibt nur die Untersuchung im Labor. Dafür sind Futterkranzproben nötig, die Bienensachverständige der Imkervereine im Auftrag des Veterinäramtes entnehmen.  

Die Bienenseuchenverordnung regelt die Details zum Schutz vor der Seuche sowie ihre Bekämpfung. Imkerinnen und Imker sind nach der Bienenseuchenverordnung zur Mitwirkung verpflichtet. Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

In der 4-teiligen Online-Fortbildung Grundkurs Bienen von Myvetlearn.de, die sich an Tierärztinnen und Tierärzte richtet, geht es um die Grundlagen der Bienenhaltung, Bienenerkrankungen, Bienenprodukte und die rechtlichen Grundlagen. Die Kursreihe ist geeignet zur Weiterbildung für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Bienen/den Fachtierarzt für Bienen.

Landkreis Gießen

Erstmals betriebliche Kennzahl an Milchbetriebe verschickt

Seit Anfang 2023 müssen auch Milchviehhalter bzw. ihre Tierärzt:innen auf Grundlage des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) die Antibiotika­behandlungen und Tier­bewegungen über HI-Tier der staatlichen Antibiotika-­Datenbank (TAM) melden. Ziel ist die Erfassung der angewendeten Antibiotikamengen. Nun ist den Milcherzeugern ihre betriebliche Kennzahl für das erste Halbjahr 2023 schriftlich oder per online Abruf mitgeteilt worden. Die Kennzahl beschreibt die „Therapiehäufigkeit“ und ergibt sich aus dem Verhältnis der Antibiotikabehandlungen zur Anzahl an gehaltenen Tieren. Die Berechnungsformel lautet: Die Summe aus (Anzahl behandelte Tiere) x (Anzahl Behandlungstage) geteilt durch die (durchschnittliche Anzahl gehaltener Tiere pro Halbjahr).

Sie gibt Auskunft darüber, an wie vielen Tagen des Halbjahres ein durchschnittlich im Betrieb gehaltenes Tier mit einem Wirkstoff behandelt wurde. Sie lässt jedoch keine Rückschlüsse auf die durchschnittliche Anzahl der Behandlungstage pro Tier und Halbjahr zu. Aktuell hat die Kennzahl für Milchviehhalter noch keine Aussagekraft, da noch kein Vergleich möglich ist.

Grundsätzlich konnte die abgegebene Menge Antibiotika zur Therapie von Tieren im Jahr 2022 erneut reduziert werden, wie das BVL am 3.8.2023 mitteilte.

Topagrar

Professor Mettenleiter in den Ruhestand verabschiedet

Am 28. Juni 2023 ist der langjährige Präsidenten des Friedrich-Loeffler-Instituts, Professor Thomas C. Mettenleiter, vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir in einer kleinen Feierstunde in den Ruhestand verabschiedet worden. Mettenleiter begleitete dieses Amt insgesamt 27 Jahre. Nun wird seine Aufgaben Prof. Dr. med. vet. Christa Kühn übernehmen. Özdemir würdigte besonders die Entwicklung des Instituts über diesen Zeitraum hinweg und die Leistungen, die das FLI zu einem Institut von Weltrang geformt haben. 

FLI

Zahl der Lebensmittelinfektionen 2022 wieder gestiegen

Im Jahr 2022 sind in der Schweiz die Fallzahlen gemeldeter Zoonosen beim Menschen im Vergleich zu den beiden Vorjahren angestiegen. Es gab wieder ungefähr gleich viele Fälle wie 2019 vor der Covid-Pandemie. Die am häufigsten verzeichneten Zoonosen beim Menschen bleiben auch 2022 die Campylobacteriose und die Salmonellose. Beide Erkrankungen können mit schweren Durchfällen einhergehen, ausgelöst durch kontaminierte Lebensmittel. Daher ist konsequente Küchenhygiene eine wichtige Schutzmaßnahme.

Ausgewählte Zoonosen wie Campylobacteriose, Salmonellose, Listeriose, Trichinellose, Tuberkulose, Brucellose und die Echinonococcose, alles Zoonosen, werden in der Schweiz und der EU mit spezifischen Programmen überwacht. Die Lage zu den überwachungspflichtigen Zoonosen wird jährlich im Bericht zur Überwachung von Zoonosen und lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen veröffentlicht.

Zudem gibt es einen ausführlicheren Schweizer Zoonosenbericht für die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Aus den Berichten aller EU-Ländern und der Schweiz erstellt die EFSA jedes Jahr „The European Union summary report on trends and sources of zoonoses, zoonotic agents and food-borne outbreaks“.

BLV

Steuern beeinflussen das Konsumverhalten – Fleischabgabe sinnvoll

Gesunde und nachhaltige Ernährung ist Sache der Politik und diese darf die Verantwortung für Tierwohl, die gesunde Ernährung der EU-Bürger:innen und die Umweltfolgen durch Massentierhaltung nicht auf die Verbraucher:innen abschieben. Dies ist das zentrale Ergebnis einer Beratungsgruppe aus internationalen Expert:innen, die im Auftrag der EU-Kommission seit September den Forschungsstand zum Thema Ernährungspolitik aufgearbeitet hat. Statt freiwilliger Maßnahmen der Nahrungsmittelindustrie, die nur geringe Erfolge zeigen, sollte die Politik die Probleme selber angehen. Geeignete Steuerungsmaßnahmen sieht die Kommission in geschickten Steueränderungen, der Einschränkung von Werbung für ungesunde Produkte und Maßnahmen für eine größere Verfügbarkeit von gesunden Nahrungsmitteln sowie verbindlichen Regeln für gesundheitskritische Inhaltsstoffe.

„Es geht hier nicht um die Bevormundung von Verbraucher:innen oder ein Verbot des Fleischessens. Was wir in einem interdisziplinären Team von 17 Forscher:innen renommierter europäischer Wissenschaftsinstitutionen zusammengetragen haben, ist der aktuelle Forschungsstand, wie wir eine Ernährungswende zum Positiven am besten hinbekommen“, so Prof. Dr. Linus Mattauch, Juniorprofessor für die nachhaltige Nutzung von natürlichen Ressourcen am Institut für Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsrecht der TU Berlin. Die Verantwortung dafür könne nicht einfach den Bürger*innen aufgebürdet werden. In Umfragen stimme zwar ein sehr großer Teil der Menschen der Forderung nach besseren Haltungsbedingungen für Nutztiere zu. Trotzdem wird aber nur zu einem geringen Anteil Fleisch aus guten Haltungsbedingungen gekauft. Das zeige, dass die Hürden für eine Wende im Ernährungssystem vielschichtig und komplex sind. Darauf müsse die europäische Politik endlich mit geeigneten Maßnahmen reagieren.

„Schaut man sich Studien zur Wirksamkeit von freiwilliger Kennzeichnung von Nahrungsmitteln an, also die vielen unterschiedlichen Label der europäischen Nahrungsmittelindustrie, dann stellt man fest, dass sie die Kaufentscheidung nur wenig beeinflussen“, erklärt Mattauch. Mit Steuern könne man hingegen das Konsumverhalten und damit im zweiten Schritt das Verhalten der Industrie sehr gut steuern, so Mattauch, der sich hier auf erfolgreiche Initiativen verschiedener Länder beruft. Er erklärt dies, dass über eine geringere Nachfrage der notwendige Druck auf die Industrie aufgebaut werde, die Zusammensetzung ihrer Produkte zu ändern.

Aber auch eine Abgabe auf Fleisch, die in Deutschland für den Umbau von Ställen für artgerechtere Tierhaltung verwendet werden soll und im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition enthalten ist, würde sich der Experten-Kommission nach positiv auswirken. „Die Höhe der Abgabe könnte in Deutschland 40 Cent pro Kilo betragen, das dafür notwendige Gesetz wurde aber noch nicht beschlossen“, berichtet Mattauch. Ihre Effekte kämen nicht nur den Tieren zugute: Der hohe Fleischkonsum in Deutschland führt erwiesenermaßen zu Gesundheitsproblemen, vor allem bei verarbeiteten Produkten wie etwa Wurst. Zudem sind der Methanausstoß der Wiederkäuer sowie die Abholzung von Wäldern in Ländern des globalen Südens für die Produktion von Futtermitteln – auch für die Tierhaltung in Europa – relevante Treiber des Klimawandels. Die Beratungsgruppe geht von einem Anteil der Landwirtschaft von 10 Prozent am gesamten Ausstoß von Klimagasen in der EU aus. Zudem kann die Tierhaltung – wie etwa bei der Schweinehaltung in Niedersachsen – zu Nitrit- und Nitratbelastungen im Grundwasser führen. Eine Verteuerung von Fleisch und damit ein niedrigerer Fleischkonsum könnte diesen Problemen entgegenwirkten.

TU Berlin

Infektionsforschung soll ausgebaut werden

Am 1. Juli 2023 übernimmt Prof. Josef Penninger als Leiter des interdisziplinären Infektionsforschungszentrums in Braunschweig die wissenschaftliche Geschäftsführung des Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung (HZI). Der mehrfach für seine herausragenden Beiträge zur Genetik und Molekularbiologie international ausgezeichnet Wissenschaftler verlässt dafür die University of British Columbia (Kanada), an der er das Life Sciences Institute leitete.

„Wir freuen uns sehr, dass wir mit Prof. Josef Penninger eine herausgehobene Forscherpersönlichkeit als neuen Wissenschaftlichen Geschäftsführer des HZI gewinnen konnten. Er wird die Internationalisierung und wissenschaftliche Profilierung des Zentrums weiter vorantreiben. Mit Prof. Penninger können wir einen starken Impulsgeber für die Forschung zurück nach Europa und Deutschland holen. Der Forschungsstandort Deutschland gewinnt dadurch weiter an Attraktivität“, sagt Prof. Veronika von Messling, Ministerialdirektorin des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und Aufsichtsratsvorsitzende des HZI.

Penninger erklärte seine Ziele wie folgt: „Ich freue mich sehr über die neuen Herausforderungen und Möglichkeiten am HZI. Das HZI ist ein großartiger Ort für die Erforschung der Infektionsbiologie mit exzellenten Wissenschaftlern und einer gut aufgestellten Organisation. Jetzt ist es an der Zeit, den nächsten Schritt zu machen – das HZI als das beste internationale Zentrum für Infektionsforschung in der Welt zu positionieren. Um diese Vision zu verwirklichen, schaffen wir auch mehrere neue Forschungsstellen, über die wir das HZI mit den besten jungen Köpfen aus der ganzen Welt auffrischen. Außerdem werden wir ein einzigartiges Programm für Technologiefachkräfte entwickeln, um Deutschland zu einem weltweit führenden Standort für Forschungsinnovationen in der Infektionsbiologie zu machen, der das Potenzial hat, radikal neuartige und personalisierte Therapien zu entwickeln und auch neue Unternehmen zu gründen.“

Am HZI wird grundlegend zu bakteriellen und viralen Krankheitserregern, dem Immunsystem und der Immunabwehr sowie zu neuen Wirkstoffen geforscht, um das Verständnis von Infektionen immer weiter zu vertiefen.

HZI

Einführung einer nationalen Positivliste für Heimtiere ist unzulässig

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hatte vor kurzem vorgeschlagen, eine nationale Positivliste für Heimtiere einführen zu wollen. Ein von Prof. Dr. Dr. Tade Matthias Spranger von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn im Auftrag des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) verfasstes Rechtsgutachten hat diesen Plan ans rechtswidrig beurteilt. So eine Positivliste würde umfassend gegen verschiedene Vorgaben des Völker-, Europa- und Verfassungsrechts verstoßen. Würde die Bundesrepublik Deutschland eine nationale Heimtier-Positivliste einführen, so wäre die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens insbesondere durch die Europäische Kommission vorgezeichnet. Auch eine Positivliste auf der Ebene der Europäischen Union wäre nicht mit dem Europarecht vereinbar. „Eine Heimtier-Positivliste ist unabhängig davon europarechtswidrig, ob Urheber einer solchen Liste der deutsche Gesetzgeber oder aber die Europäische Union selbst ist“, verdeutlicht der Rechtsprofessor.

Das Gutachten legt dar, dass eine nationale Positivliste bereits das von Deutschland unterzeichnete und ratifizierte „Europäische Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren“ verletzen würde und damit völkerrechtswidrig ist. Das Übereinkommen enthalte ein klares Bekenntnis zur privaten Tierhaltung, zur Tierzucht und zum Tierhandel und betont die Bedeutung der Heimtiere wegen ihres Beitrags zur Lebensqualität und ihres daraus folgenden Wertes für die Gesellschaft. Auf der Ebene des EU-Rechts stelle eine nationale Positivliste eine Verletzung der Grundfreiheiten und hier insbesondere der Warenverkehrsfreiheit sowie der Dienstleistungsfreiheit dar. Eine nationale Positivliste verstoße darüber hinaus gegen verschiedene Grundrechte und Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes.

Spranger lehrt in den Bereichen Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht sowie Deutsches und Internationales Recht der Biotechnologie. Ehrenamtlich wurde er als Kommissionsmitglied in die Tierschutzkommission durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen berufen.

Das Gutachten steht auf der Webseite www.tierwohl-statt-heimtierverbot.de auf Deutsch und auf Englisch zur Verfügung.

ZZF

Tropenkrankheiten in Deutschland zu erwarten

Der Klimawandel bewirkt, dass auch in Deutschland teils tropische Temperaturen herrschen. Das ist eine gute Voraussetzung, dass sich mehr und mehr Insekten aus tropischen und subtropischen Gebieten auch in unseren Breitengraden wohlfühlen und vermehren. Damit steigt das Risiko, dass sich in Europa gefährliche Krankheiten wie das Dengue- oder das Gelbfieber sowie das Zika-Virus verbreiten. Das West-Nil-Virus ist bereits in Deutschland und weiteren Ländern Mitteleuropas angekommen. Das ist das Ergebnis einer Studie der Forschungsgruppe Medizinische Biodiversität und Parasitologie von der Goethe-Universität in Frankfurt am Main.

Die beteiligten Forschenden haben die Habitate der Asiatischen Tigermücke in Europa näher untersucht. Sie befürchten, dass selbst bei einem nur moderaten Temperaturanstieg mit einem vermehrten Auftreten der Tigermücke in Deutschland zu rechnen ist. Die Wissenschaftler:innen schätzen, dass in Zukunft in nahezu allen Gebieten Europas Klimabedingungen herrschen werden, die die Übertragung der Infektionskrankheiten begünstigen. Denn die Larven der ursprünglich in den süd- und südostasiatischen Tropen und Subtropen beheimateten Stechmückenart entwickeln sich schneller bei warmen Temperaturen. Aufgrund ihrer großen Anpassungsfähigkeit ist die Tigermücke schon jetzt in Teilen Mitteleuropas anzutreffen.

Topagrar
Vetion Fokusthema: West-Nil-Virus

Deutschland hat erste Bundestierschutzbeauftragte

Die Ampel-Regierung hat eine weitere Vereinbarung des Koalitionsvertrags umgesetzt und Deutschlands erste Bundestierschutzbeauftragte berufen. Es ist Ariane Désirée Kari, Fachtierärztin für Tierschutz und seit 2016 stellvertretende Landestierschutzbeauftragte in Baden-Württemberg. Sie wird das neue Amt am 12. Juni 2023 antreten. Nach der Approbation als Tierärztin im Jahr 2012 qualifizierte sich Kari 2015 im Rahmen einer Weiterbildung zur Amtstierärztin und erwarb 2019 die tierärztliche Zusatzbezeichnung Tierschutz. Sie konnte sich zudem zur Fachtierärztin für Öffentliches Veterinärwesen und Tierschutz weiterbilden. „In der Arbeit als Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz sehe ich eine große Chance, den Tierschutz voranzubringen. Ich freue mich sehr darauf, Tieren auf Bundesebene eine Stimme zu geben und sie zum Beispiel in Gesetzgebungsverfahren zu vertreten“, erklärte Kari.

Sie will „immer wieder den Fokus auf Missstände im Umgang mit Tieren richten, damit diese von den zuständigen Stellen behoben werden“. Auch Özdemir zeigte sich im Anschluss an die Bekanntgabe der ersten Bundestierschutzbeauftragten überzeugt, dass Kari mit ihrer Arbeit wichtige Impulse setzen und den gesamtgesellschaftlichen Diskurs und Dialog im Bereich des Tierschutzes mit fachlicher Expertise begleiten und fördern wird. Mit der Schaffung des Amtes auf Bundesebene will er den Tierschutz in Deutschland strukturell und institutionell weiter stärken. Nach Angaben des BMEL soll die Bundestierschutzbeauftragte politisch und fachlich unabhängig arbeiten.

BMEL