Studie zeigt starken Nachbesserungsbedarf bei Antibiotikaverschreibungen
Antibiotika werden in deutschen Krankenhäusern zu oft falsch oder nicht gezielt genug verschrieben. Auch werden andere Qualitätsstandards häufig nicht eingehalten. Das geht aus einer gerade veröffentlichten Studie des Universitätsklinikums Freiburg hervor.
Die Wissenschaftler:innen untersuchten im Jahr 2021 mehr als 8.500 Patient:innen in zehn Krankenhäusern unterschiedlicher Größe in Baden-Württemberg, von denen ungefähr ein Drittel mindestens ein Antibiotika verordnet bekommen hatte. Das Ergebnis zeigte deutliche Defizite bei der Antibiotikaverordnung in nicht-universitären Krankenhäusern.
Insgesamt war eine große Streuung der Verordnungsqualität zu verzeichnen. 25% der Therapien waren demnach nicht adäquat, bei ungefähr der Hälfte der Patient:innen wäre der Einsatz eines Antibiotikums mit schmalerem Wirkspektrum möglich gewesen. Zudem stellte sich bei einem Drittel der Fälle heraus, dass lediglich bei circa einem Drittel der Fälle die Behandlungsdauer rechtzeitig dokumentiert bzw. die Antibiotikatherapie nach 2-3 Tagen überprüft wurde.
„Unsere Ergebnisse verdeutlichen den dringenden Bedarf an nachhaltigen Antibiotikaprogrammen und Fachärzt:innen für Infektiologie, um die Versorgung der Patient:innen zu verbessern“, sagt Studienleiter Prof. Dr. Siegbert Rieg, Leiter der Abteilung Infektiologie der Klinik für Innere Medizin II des Universitätsklinikums Freiburg. „Nur so können wir langfristig Resistenzen vorbeugen und die Behandlungsqualität steigern.“
Rieg bemängelt zudem, dass nur in 45 Prozent der Fälle eine Blutkulturanalyse und bei etwa 60 Prozent der Patient:innen ausreichende mikrobiologische Proben vor Beginn der Antibiotikatherapie entnommen wurden. „Neben optimierungsbedürftigen Antibiotika-Auswahl beeinträchtigen fehlende Diagnostik und mangelhafte Dokumentation die Qualität der Versorgung erheblich. Diese Defizite gefährden nicht nur die Wirksamkeit der Behandlung, sondern tragen auch zur Entstehung von Resistenzen bei“, so Rieg.
Die Studie hebt den Bedarf an strukturierten Programmen hervor, die für eine sachgemäße Verschreibung und Anwendung von Antibiotika sorgen. „Ein flächendeckender Einsatz von Antimicrobial Stewardship und die breite Verfügbarkeit spezialisierter Infektiolog:innen sind entscheidende Maßnahmen, um die Versorgungsqualität zu verbessern. Deutschland hat hier Nachholbedarf", betont Rieg. Weitere Untersuchungen sollen nun im Rahmen der ID-Roll-out-Studie zeigen, wie die Einführung von AMS-Programmen genau strukturiert sein sollte und wieviel spezialisiertes Personal erforderlich ist, um den größtmöglichen Effekt auf die Qualität der Antibiotikatherapie in nicht-universitären Krankenhäusern zu erzielen.
Für eine Verringerung des Antibiotikaeinsatzes im Stall steht die Lernplattform VetMAB, die sich an Tierärzt:innen sowie an Landwirt:innen richtet.
Tarifverhandlungen für TFA vorerst gescheitert
Die Verhandlungen zu den in die Jahre gekommenen TFA-Tarifverträgen zwischen dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) und dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) sind vorerst gescheitert. Die beiden Tarifpartner konnten zu keiner Anschlusslösung kommen.
Wie der bpt erklärt, sei derzeit nicht klar, ob und wann die Verhandlungen fortgesetzt werden. Die hohen Forderungen seitens des vmf hätten eine Einigung verhindert, so der bpt. „Die TFAs sind ein wesentlicher Faktor für den Praxiserfolg. Sie haben eine qualitativ hochwertige Ausbildung, leisten großartige Arbeit und sollen für ihre Leistung selbstverständlich auch die verdiente Wertschätzung erfahren. Leider können wir uns nicht einigen, wie hoch die Tarifanpassungen sein sollen“, bedauert bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder.
In einigen Positionen seien die Parteien zwar zu einem Konsens gekommen, jedoch lägen die Vorstellungen bei den Gehaltssteigerungen, Ausbildungsvergütungen und einer neuen Tätigkeitsgruppe für TFA, die leitungsbezogene Tätigkeiten ausführen, noch weit auseinander, erklärte der vmf. Der Verband bittet die TFA-Mitglieder nun mittels einer Umfrage um ihr Votum. „Die TFA-Mitglieder im vmf erhalten in den nächsten Tagen Post von uns mit weiteren Informationen und einem Fragebogen. Wir bitten alle TFA-Mitglieder, sich an unserer internen Umfrage zu beteiligen, damit wir die Rückmeldungen als Grundlage für unser weiteres Vorgehen nutzen können“, erklärt Katrin Hammermann, Referatsleiterin TFA im vmf, und ergänzt: „Die Teilnahme an der Umfrage ist auch direkt im internen Mitgliederbereich möglich und sie setzt keine langjährige Mitgliedschaft im vmf voraus. Auch neue Mitglieder können direkt abstimmen.“
Umfrage zur Blauzungenkrankheit
Seit dem ersten Auftreten der Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease – BT) mit dem Subtyp 3 im Oktober 2023 hat sich die Tierseuche inzwischen in allen Bundesländern Deutschlands ausgebreitet. Neben Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer befällt das Blauzungenvirus (BTV-3) besonders Rinder und Schafe und verursacht bei den Tieren schwere Erkrankungen. Zudem verendet eine hohe Anzahl infizierter Tiere.
Wie das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) mitteilt, kann lediglich die Behandlung der Symptome und die Prävention von Begleiterkrankungen helfen. Um klinische Symptome zu verringern, gilt eine Impfung als sicherster Schutz vor einer BTV-Infektion. Seit Juni 2024 ist die Verwendung von Impfstoffen gegen BTV-3 gestattet.
Das FLI führt aktuell eine Umfrage unter Halter:innen von Rindern, Schafen und Ziegen durch, um die besten Wege zu finden, die Gesundheit der Tiere zu schützen. Die Umfrage soll dabei helfen, besser zu verstehen, wie gut Tierhalter:innen in Deutschland über die Krankheit, ihre Übertragung und die verfügbaren Schutzmaßnahmen informiert sind und in welchem Ausmaß Impfungen gegen BTV-3 durchgeführt wurden. Um möglichst zahlreiche aussagekräftige Erkenntnisse zu erhalten, bittet das FLI um eine rege Teilnahme und weist ausdrücklich darauf hin, dass keinerlei Bewertung der individuellen Angaben sattfinden wird. Die Umfrage dauert etwa 10 - 15 Minuten und erfolgt anonym.
Viele Fledermausarten durch Insektenschwund bedroht
Seit Oktober befinden sich Fledermäuse hierzulande im Winterschlaf. Dafür wird die Körpertemperatur nahezu auf die Umgebungstemperatur herabgesenkt. Um die Monate bis zum Frühjahr zu überstehen, benötigen die vom Aussterben bedrohten Tiere genügend Fettreserven. Immer häufiger reichen diese jedoch nicht aus, da die Fledermäuse schon unterernährt in den Winterschlaf gehen. Wie Fledermausschützer Ulrich Lensinger erklärt, besteht dann die Gefahr, dass die Tiere noch in den Quartieren sterben oder zu früh aufwachen.
In Schleswig-Holstein, wo Zehntausende Fledermäuse angesiedelt werden, leiden viele der Tiere sehr unter dem Insektenschwund. So könnte der Einfluss von Klimafaktoren, der landwirtschaftlichen Nutzung und bestimmter Lebensraumfaktoren den massiven Rückgang verursacht haben. Wissenschaftler:innen suchen intensiv nach den Gründen. Die Analyse brachte bisher jedoch keine eindeutige Klärung.
Der Insektenschwund ist aber nicht die einzige Gefahr, so Lensinger. So seien gerade die hochfliegenden und fern wandernden Arten wie der große Abendsegler oder die Rauhautfledermaus durch Windenergieanlagen gefährdet. Zudem fallen durch Gebäudesanierungen und -dämmungen immer mehr Quartiere weg. Lensinger plädiert daher sehr für die Schaffung von Ersatzquartieren, um den Tieren zu helfen.
HPAI: Fallzahlen in Europa nehmen wieder stark zu
Die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) breitet sich derzeit wieder in vielen europäischen Ländern aus. Wegen einiger Ausbrüche mit dem Geflügelpestvirus einer Hühnerhaltung im Département Morbihan sowie bei Enten im Département Landes hat die französische Regierung in der vergangenen Woche die Warnstufe offiziell von „moderat“ auf „erhöht“ geändert.
Auch Ungarn hat zuletzt einen vergleichsweise starken Anstieg der HPAI-Nachweise gemeldet. Von mehr als 30 Ausbrüchen waren besonders Enten- und Gänsebetriebe in dem Land betroffen.
Zudem gab das Oberste Veterinäramt in Polen den 36. Ausbruch von HPAI in diesem Jahr bekannt. Betroffen ist eine Legehennenhaltung in der Gemeinde Środa Wielkopolska in der Woiwodschaft Großpolen. In dem Betrieb wurden 50.200 Legehennen gehalten. Es ist der vierte Ausbruch der Geflügelpest, der zuletzt in dieser Region verzeichnet wurde. Wegen der massiv steigenden Fallzahlen wird bereits vor einem möglichen Eiermangel in Polen gewarnt.
Das Gesundheitsministerium in Österreich hat nach Ausbrüchen in Legehennenbetrieben die Maßnahmen gegen die Tierseuche verschärft. Um die Ausbreitung einzudämmen, wurde ganz Österreich mit Wirkung zum 8. November zum Gebiet mit „erhöhtem“ Risiko erklärt.
Das Vereinigte Königreich meldete ebenfalls den ersten Geflügelpestfall in dieser Saison. Betroffen ist eine Geflügelhaltung mit 24.000 Tieren in East Yorkshire. Erst vor rund fünf Monaten hatte das britische Landwirtschaftsministerium (DEFRA) das gesamte Land für „geflügelpestfrei“ erklärt.
Tiertransporte in Länder ohne ausreichenden Tierschutz sollen verboten werden
Die Bundestierschutzbeauftragte Ariane Kari hat ein Verbot von Tiertransporten in außereuropäische „Tierschutzhochrisikostaaten“ gefordert. Denn in diesen Drittstaaten, in denen keine Tierschutzvorgaben existieren oder aber existierende Vorgaben nicht eingehalten werden, seien solche Lebendtierexporte unvereinbar mit dem deutschen Staatsziel Tierschutz.
Ein entsprechendes Transportverbot hält sie sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene für umsetzbar. Es könne getragen werden von den jeweiligen Tierschutzvorgaben in Deutschland und der EU. Zudem sieht Kari im Export von Fleisch sowie Sperma und Embryonen genügend geeignete Alternativen für den Lebendtiertransport. Darüber hinaus sei dem Tierschutz ein höheres Gewicht beizumessen als den wirtschaftlichen Zielen der betroffenen Akteure.
Umwidmungsverbot von Colistin beeinträchtigt Behandlung von Puten und Legehennen
Gemäß der neuen Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) ist die Umwidmung des Reserve-Antibiotikums Colistin nun verboten. In der Tierhaltung wurde Colistin vor allem in der Geflügelmast eingesetzt. Das Verbot bringt nun einige Herausforderungen für die Halter:innen von Legehennen und Puten mit sich. Wie der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) gegenüber agrarheute erklärt hat, können in der Geflügelmast verschiedene Antibiotika als Alternative zu colistinhaltigen Präparaten eingesetzt werden. Während zur Behandlung von Legehennen noch die Möglichkeit bestehe, Oxytetracyclin aus dem Ausland zu beziehen, gäbe es bei Puten allerdings keine Alternative, so der bpt.
Grundsätzlich habe das Umwidmungsverbot von Colistinsulfat keine Auswirkungen auf die antibiotische Behandlung von Geflügelbeständen. Treten jedoch E.coli-Septikämien auf, müsse zwischen den einzelnen Geflügelarten unterschieden werden. Da in Deutschland kein Präparat zur Behandlung der E.coli-Septikämie bei Legehennen zugelassen ist, greift nach Informationen des bpt hier § 12 Absatz (3) der neuen TÄHAV das Umwidmungsverbot nicht, „sofern im Einzelfall die notwendige arzneiliche Versorgung der Tiere ernstlich gefährdet ist.“ Der Tierarzt muss in diesem Fall einen Nachweis über die Gründe aufführen, die belegen, warum die notwendige arzneiliche Versorgung der Tiere ernstlich gefährdet gewesen ist.
Bei Puten kann als Alternative lediglich Enrofloxacin umgewidmet werden. Allerdings besteht auch für diesen Wirkstoff ein Umwidmungsverbot, sodass auch bei der Pute § 12 Absatz (3) der neuen Tierärztlichen Hausapothekenverordnung greifen würde.
Unter Myvetlearn.de können sich Tierärzt:innen in Bezug auf die Antibiotikaminimierung bei Masthähnchen, Legehennen und Puten fortbilden. Für Studierende der Veterinärmedizin sind alle VetMAB-Module kostenfrei.
Mehr Informationen und Ratschläge zur Antibiotikaminimierung im Stall bietet auch das Projekt VetMAB.de, das zahlreiche anerkannte Online-Fortbildungen für Landwirt:innen und Tierärzt:innen zu dieser Thematik anbietet.
Rinder-Salmonellose-Verordnung auch in Sachsen ausgesetzt
Wie schon zuvor in Bayern und Sachsen-Anhalt, hat nun auch Sachsen entschieden, die Rinder-Salmonellose-Verordnung sowie die Anzeigepflicht für die Salmonellose der Rinder mit sofortiger Wirkung auszusetzen.
Der Beschluss des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt erging auf Grundlage eines Referentenentwurfes des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und noch vor dem Aufheben der Verordnung durch den Bund. Das BMEL hat angekündigt, die Rinder-Salmonellose-Verordnung noch in dieser Legislatur aufzuheben, da diese geltendem EU-Recht entgegen steht.
„In den letzten Monaten bestand viel Unsicherheit, wie mit der Verordnung umzugehen ist. Ich bin froh, dass wir nun den Rinderhaltern sowie den Veterinärämtern mit dieser klaren Entscheidung Rechtssicherheit geben können“, erklärt Sachsens Staatsministerin Petra Köpping.
Mit Aussetzung der Verordnung sind Rinderhalter:innen nicht mehr verpflichtet, Nachweise von Salmonellen bei ihren Rindern anzuzeigen. Das Ministerium weist jedoch darauf hin, dass es sich bei Salmonellen nach wie vor um eine ernstzunehmende Zoonose handelt, die zu schweren Erkrankungen bei Rindern und Menschen führen kann. Salmonellen haben daher für die Lebensmittelsicherheit weiterhin eine große Bedeutung. So dürfen in verzehrfertigen Lebensmitteln keine Salmonellen nachweisbar sein.
Kooperationsvertrag zur Gründung einer Leitlinienkommission unterzeichnet
Vor gut einem Jahr ist während eines Round Tables auf dem bpt-Kongress die Idee zur Gründung einer Leitlinienkommission entstanden. Am 1. November 2024 haben die drei Verbandspräsidenten Dr. Holger Vogel (BTK), Prof. Martin Kramer (DVG) und Dr. Siegfried Moder (bpt) nun den Kooperationsvertrag im Rahmen des DVG-Vet-Congresses in Berlin unterzeichnet. In fachspezifischen Arbeitsgruppen sollen sowohl bestehende Leitlinien überprüft und angepasst, aber auch neue Leitlinien erarbeitet und neue Arbeitsgebiete identifiziert werden, für die Leitlinien eine Arbeitserleichterung für die Tierärzteschaft darstellen könnten. Dabei gilt immer das Einstimmigkeitsprinzip.
Die wichtigsten Ziele der neu gegründeten Leitlinienkommission sind neben der Herstellung von Rechtssicherheit für Tierärzt:innen die Verringerung der Bürokratie sowie der Erhalt von Notdiensten. Letzterer ist gefährdet, da aktuelle Leitlinienvorgaben für zahlreiche behandelnde Tierärzt:innen unter Notdienstbedingungen nicht erfüllbar sind. Auch sehen sich Tierärzt:innen vermehrt juristischen Verfahren ausgesetzt, in denen die Leitlinien mangels Alternativen durch Gutachter wie Gerichte als Behandlungsgrundlage herangezogen werden.
Die Kommission wird von der Bundestierärztekammer e.V. (BTK), der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft e.V. (DVG) und dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) getragen und nimmt am 1. Januar 2025 ihre Arbeit auf.
Tierschutzbeirat in MVP vor Umstrukturierung
Seit mehr als 30 Jahren berät der Tierschutzbeirat in Mecklenburg-Vorpommern die/den Minister:in in für den Tierschutz relevanten Fragen. Der Tierschutzbeirat besteht aus neun Mitgliedern, die durch ihre jeweiligen Verbände, Vereine, Organisationen bzw. Institutionen vorgeschlagen und dann von der/dem Minister:in für 5 Jahre berufen werden.
Einzelne Mitglieder des aktuellen Gremiums haben nun allerdings beschlossen, ihr Amt niederzulegen, was Tierschutzminister Dr. Till Backhaus bedauert. Der Minister spricht sich aus diesem Anlass für eine Neuausrichtung des Gremiums aus. „Ich bin nach wie vor sehr an einem konstruktiven Miteinander im Sinne des Tierschutzes und weiteren Verbesserungen in diesem Bereich interessiert. Den Vorwurf der ungenügenden Unterstützung durch mein Haus weise ich zurück. Korrekt ist, dass die zuständige Abteilung in meinem Ressort neben Tierschutzfragen nahezu kontinuierlich in verschiedene Krisengeschehen eingebunden war, darunter die Bekämpfung der Vogelgrippe und der Afrikanischen Schweinepest sowie die Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit“, erklärt Backhaus.
Der Minister weist jedoch Vorwürfe zurück, die Themen des Tierschutzbeirates nicht ernst zu nehmen. Schon vor mehr als zwei Jahren sei gemeinsam über eine Neuorganisation gesprochen sowie Kernthemen für die weitere Zusammenarbeit festgelegt worden, so der SPD-Politiker.
„Leider mussten wir immer wieder feststellen, dass die Bereitschaft eigene Ideen zu entwickeln oder Rückmeldung zu bestehenden Themen zu geben, nicht den in der Verwaltungsvorschrift formulierten Ansprüchen entsprach. Laut dieser Verwaltungsvorschrift soll der Tierschutzbeirat das Ministerium beraten. Er wird über grundsätzliche Fragen des Tierschutzes unterrichtet und dazu angehört und spricht Empfehlungen aus. Mir ist eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe wichtig. Da müssen wir hinkommen. Dafür bedarf es aus meiner Sicht einer Umstrukturierung des Gremiums“, so Backhaus abschließend.