ASP-Impfstoff dringend erforderlich
Nach dem Bekanntwerden eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem Schweinemastbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern hofft Dr. Till Backhaus, der Landwirtschaftsminister des Bundeslandes, dass die Restriktionsgebiete schon innerhalb der nächsten drei Monate wieder aufgehoben werden können. Der Minister stellte zudem fest, dass Mecklenburg-Vorpommern im Kampf gegen die Tierseuche gut gerüstet sei. „Wir haben es in dem Betrieb bei Pasewalk offenbar mit einem Punkteintrag zu tun. Wie es zu dem Eintrag des Erregers kam, wird derzeit untersucht. Wir haben aber keinen Hinweis darauf, dass es ein aktives Seuchengeschehen in der Schwarzwildpopulation gibt. Eine Übertragung durch Wildschweine auf den Nutztierbestand scheint also nach derzeitigem Kenntnisstand ausgeschlossen. Das ist wenigstens eine gute Nachricht in diesem Zusammenhang. Denn sie belegt, dass unsere Maßnahmen – wie z. B. der ASP-Schutzkorridor entlang der polnischen Grenze - bisher dazu beigetragen haben, die Seuche aus dem Wildtierbestand fernzuhalten“, erklärte Backhaus.
Nach den umgehend eingeleiteten Maßnahmen käme es jetzt besonders darauf an, dass die Biosicherheitsmaßnahmen im ganzen Land konsequent eingehalten würden, so der Minister weiter. In Anbetracht des enormen Schadens durch den ASP-Ausbruch wäre es jedoch „höchste Zeit, einen Impfstoff gegen die fürchterliche Tierkrankheit verfügbar zu machen“. „Sonst, so fürchte ich, wird der Schrecken nie ein Ende haben“, so Backhaus abschließend.
Mit der regelmäßigen Überprüfung der Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben befasst sich auch die 7-teilige Online-Fortbildungsreihe Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung von Myvetlearn.de. Diese bietet Tierärzt:innen in allgemeinen und tierartspezifischen Kursen fundiertes Wissen zu den Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen in Beständen verschiedener Tierarten (Rind, Schwein, Geflügel, Pferd). In Kurs 4 der Reihe geht es um Maßnahmen und Hinweise zur Biosicherheit für Schweinebestände. Ein kostenfreies Impulsreferat zur Bedeutung der Maßnahmen dient als Einführung.
Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt zusammendenken
Im Rahmen der Jahrestagung der Initiative T!Raum One-Health-Region Vorpommern in Greifswald hat Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (CDU) erneut auf die besondere Bedeutung des One Health-Ansatzes hingewiesen, um ein Gleichgewicht zwischen der Gesundheit von Menschen, Tieren und den Ökosystemen zu erhalten. Um dieses Ziel zu erreichen, arbeiten Veterinärmediziner:innen eng mit Mitarbeitenden aus den Umwelt- und Agrarwissenschaften sowie der Lebensmitteltechnik zusammen.
„Der erneute Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Mecklenburg-Vorpommern, die regelmäßig wiederkehrenden Nachweise der Geflügelpest, aber auch andere meldepflichtige Tierseuchen und Tierkrankheiten, sind aktuelle Beispiele dafür, wie wichtig es ist, die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt zusammenzudenken“, so Backhaus.
Der One Health-Ansatz setze laut Minister Backhaus auch die Ausweitung des Antibiotikaminimierungskonzeptes mit dem Anfang 2023 in Kraft getretenen Änderungen des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) voraus. „In Deutschland gibt es bereits seit Längerem verschiedene rechtliche Instrumente und Maßnahmen, die darauf abzielen, den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung zu minimieren. So soll vor allem die Entstehung von Antibiotikaresistenzen in der Tiermedizin eingedämmt werden. Antibiotikaresistenzen stellen sowohl in der Tiermedizin als auch in der Humanmedizin eine ernsthafte Bedrohung für die Gesundheit dar“, erläuterte er. Mit der Gesetzesänderung wurde unter anderem der Umfang der mitteilungspflichtigen Nutzungsarten überarbeitet und seit Januar 2023 werden nun auch deutlich mehr lebensmittelliefernde Nutzungsarten in die Antibiotikaminimierung einbezogen, darunter Milchkühe, Zuchtsauen oder Legehennen. In Mecklenburg-Vorpommern hat sich seitdem die Zahl der meldepflichtigen Betriebe beträchtlich erhöht.
Das Portal VetMAB.de hat das Ziel, die Haltungsbedingungen und damit die Tiergesundheit zu verbessern und so den Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren zu reduzieren. Landwirt:innen und Tierärzt:innen stehen zahlreiche Online-Fortbildungen zur Verfügung.
Österreich will Tierwohlstandards in der Milchviehhaltung weiter verbessern
Ein umfassendes neues Programm soll das Tierwohl in der österreichischen Milchwirtschaft langfristig verbessern. In einem mehrjährigen Prozess haben die Verantwortlichen der Branche sowie aus den Landwirtschaftskammern mit dem AMA- Modul „Tierhaltung plus“ neue Standards erarbeitet, die nun nach und nach in den Molkereien umgesetzt werden sollen. Auch die Landwirt:innen werden aktuell intensiv auf das neue Programm vorbereitet und können sich entsprechend beraten lassen. Neben verbesserten Tierwohlstandards beinhaltet dieses auch jährliche Kontrollen, eine höhere Sicherheit im Bereich Medikamenteneinsatz, den Schlachthofbefunddaten sowie eine Unterstützung zur laufenden Verbesserung und Absicherung der hohen Milchqualität.
„Mit dem AMA- Modul „Tierhaltung plus“ setzt die österreichische Milchwirtschaft einen neuen, großen Schritt zur weiteren Verbesserung der Tierwohlstandards in Österreich. Wir wollen damit die hohen Standards der österreichischen Milchwirtschaft sichtbar machen und für die Konsumenten im In- und Ausland höchste, geprüfte Qualität anbieten“ erklärte der Präsident des Milchverbandes Österreich (MVÖ) anlässlich der diesjährigen Milchwirtschaftlichen Tagung am vergangenen Freitag (07.06.2024) in Wien. Der MVÖ-Präsident hofft, dass die Konsument:innen das große Engagement beim Einkaufsverhalten mittragen und unterstützen werden.
Tierische Kommunikation mit Hilfe von KI besser verstehen
Das Bellen eines Hundes kann unterschiedlich motiviert sein. Um genau zu verstehen, ob die Vierbeiner aggressiv oder aufgeregt sind bzw. einfach nur spielen möchten, haben Wissenschaftler:innen der US-amerikanischen University of Michigan eine „Übersetzungssoftware“ entwickelt. Dieses Programm wurde mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erarbeitet, die verschiedene Aufzeichnungen von 74 Hundestimmen unterschiedlicher Rassen, unterschiedlichen Alters und verschiedenen Geschlechts genutzt hat.
„Durch die Verwendung von Sprachverarbeitungsmodellen, die ursprünglich für menschliche Sprache trainiert wurden, eröffnet unsere Forschung ein neues Fenster, wie wir die daraus gewonnenen Erkenntnisse nutzen können, um die Nuancen von Hundebellen zu verstehen. Es gibt so viel, was wir noch nicht über die Tiere wissen, die diese Welt mit uns teilen. Fortschritte in der KI können unser Verständnis der tierischen Kommunikation revolutionieren, und unsere Ergebnisse deuten darauf hin, dass wir nicht mehr bei Null anfangen müssen", so Forschungsleiterin Rada Mihalcea.
Zusammen mit menschlichen Sprachmodellen kann diese Software ein nützliches Instrument zur Analyse der Tierkommunikation sein. Das Verständnis der Nuancen des Bellens von Hunden könnte die Art und Weise, wie Menschen die emotionalen und physischen Bedürfnisse von Hunden interpretieren und auf sie reagieren, erheblich verbessern und potenziell gefährliche Situationen verhindern, so die Forschenden. Das Modell lasse sich möglicherweise auch auf andere Tiere übertragen.
9. Juni ist Europawahl – Wählengehen nicht vergessen!
Freie Wahlen sind das Privileg, wenn man das Glück hat, in einer Demokratie leben zu dürfen.
Daher sollten wir dieses Privileg auch bei jeder der sich uns ergebenden Gelegenheit nutzen, wie jetzt am 9. Juni 2024. Da findet in Deutschland die Europawahl statt.
Nicht-Wählen ist keine Option.
Wer nicht weiß, was er wählen soll, kann sich hier noch über die zur Wahl stehenden Parteien sowie die Schwerpunkte der Wahlprogramme einzelner Parteien in Bezug auf Landwirtschaft, Tierschutz und Tiermedizin informieren. Aber auch ein Ungültigmachen des Stimmzettels ist immer noch besser, als nicht zu wählen!
BTV-Impfung durch Eilverordnung ab sofort gestattet
In Deutschland grassiert wieder das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) bei Rindern und Schafen mit zunehmender klinischer Intensität. Deshalb hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nun per Eilverordnung die sofortige, aber übergangsweise Anwendung von drei Impfstoffen gegen den Serotyp 3 des Blauzungenvirus gestattet. Mit dieser Eilverordnung dürfen diese nicht zugelassenen Impfstoffe in einem Zeitraum von sechs Monaten angewendet werden, sofern währenddessen kein Impfstoff in der EU zugelassen wird. Aktuell ist dies nicht der Fall und nach Einschätzung von Experten wird frühestens im Herbst 2024 damit zu rechnen sein.
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) rechnet jedoch bereits ab Mai mit einem erhöhten Ausbruchsrisiko von BTV-3. Vor allem in den bereits betroffenen Gebieten in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ist daher mit Krankheitsausbrüchen zu rechnen. Zudem besteht ein großes Risiko durch das Verbringen von Wiederkäuern aus betroffenen Gebieten in freie Gebiete.
Baden-Württemberg gibt mehr Geld für Freigängerkastrationen
In Deutschland gibt es schätzungsweise 2 Millionen herrenlose Katze, die unter großem Leid und krankheitsgeplagt ihr Dasein fristen. Das wollen die Länder und Kommunen durch unterschiedliche Maßnahmen ändern. Baden-Württemberg hat nun z. B. die finanzielle Unterstützung für die Kastration freilebender Katzen aufgestockt. Der Landesbeirat für Tierschutz begrüßte diesen Schritt und betonte die Wichtigkeit der konsequenten Kastration von Freigängerkatzen zur Linderung des Katzenleids.
Die Mittel für die Katzenkastration und die Ausstattung von Tierheimen betragen inzwischen 200.000 Euro. Seit Februar 2023 können alle Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen in Baden-Württemberg bei ihrem zuständigen Regierungspräsidium eine Förderung für die Durchführung von Katzenkastrationen beantragen. Dabei wird für die Kastration einer weiblichen Katze ein Förderbetrag von 80 Euro und für eine männliche Katze 40 Euro ausgezahlt. Es können zwischen 1.000 Euro und 10.000 Euro pro Tierheim gefördert werden, bis die Gesamtmittel von 200.000 Euro ausgeschöpft sind. Wie die Tierheime jedoch unisono sagen, reicht diese Summe bei Weitem nicht aus.
Außerdem haben über die Jahre immer mehr Gemeiden und Kommunen eine kommunale Katzenkastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen eingeführt. In Baden-Württemberg gilt dies inzwischen in mehr als 80 Städten und Gemeiden.
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz BW
Österreich im Kampf gegen Qualzuchten aktiv
In Österreich ist es laut Tierschutzrecht verboten, qualzuchtbetroffene Tiere zu importieren, zu verkaufen und zu erwerben. Allerdings wurde dieses Verbot durch die Behörden bislang nicht oder zumindest nicht strikt umgesetzt. Nun hat das Landesverwaltungsgericht Tirol die Wegnahme von zwei Sphynx-Katzen (Nacktkatzen) aufgrund dieses Verbots durch die Behörde im Januar 2024 bestätigt. „Offenbar ist kaum jemandem bewusst, dass es gegen das Tierschutzgesetz verstößt, ein qualzuchtbetroffenes Tier zu kaufen, egal ob im Inland oder im Ausland. Hier besteht massiver Aufklärungsbedarf“, konstatiert Tierschutzexperte Clemens Purtscher von Shifting Values. „Wenn das seit langem bestehende Verbot, qualzuchtbetroffene Tiere zu erwerben, endlich umgesetzt würde, käme die Qualzüchterei bald zum Erliegen. Das würde enorm viel Tierleid ersparen.“
Mexikaner stirbt an Infektion mit H5N2
Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist zum ersten Mal ein Mensch an der Infektion mit dem Geflügelpestvirus vom Typ H5N2 gestorben. Der Fall trat in Mexiko bei einem 59-jährigen Mann mit mehreren Vorerkrankungen auf. Laboranalysen hätten den Virustyp bestätigt. Im März 2024 war es in dem benachbarten Bundesstaat Michoacán zum Bundesstaat México, wo die infizierte Person gelebt hat, zu einem H5N2-Ausbruch in einem Geflügelbetrieb gekommen.
ASP-Ausbruch bei Mastschweinen in MVP
Im Landkreis Vorpommern-Greifswald ist in einer Schweinemastanlage die Afrikanische Schweinepest (ASP) nachgewiesen worden. Das hat inzwischen das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt, nachdem einige Schweine des Betriebes am Mittwoch hohes Fieber zeigten und der bestandsbetreuende Tierarzt umgehend entsprechende ASP-Untersuchungen veranlasst hat.
Anschließend hatte das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) erste Proben mittels PCR untersucht, die ASP-positiv ausfielen. Weitere Proben wurden dann zur Bestätigung des Verdachts an das FLI geschickt. Währenddessen wurden auf dem Betrieb bereits entsprechende Seuchenschutzmaßnahmen eingeleitet, der Betrieb gesperrt und eine entsprechende Beobachtungszone eingerichtet.
„Vieles deutet derzeit darauf hin, dass wir es mit einem Punkteintrag zu tun haben, ähnlich, wie wir es im November 2021 erlebt haben, als das Virus zum ersten Mal bei uns in Mecklenburg-Vorpommern festgestellt wurde. Aus dem intensiven Monitoring ergeben sich derzeit keine Hinweise auf ein Seuchengeschehen im Schwarzwildbestand. Das ist gut. Unsere Epidemiologen werden ab sofort auf Spurensuche gehen, um den Eintragsweg des Erregers herauszufinden, sollte der Verdacht durch das FLI bestätigt werden", erklärte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.