LTK Hessen ruft zum Erlass von Katzenschutz-Verordnung auf
Mit Beginn des Frühjahrs kommt auch der Nachwuchs zahlreicher Katzen zur Welt. Leider beginnt mit den warmen Temperaturen auch die unkontrollierte Fortpflanzung der Straßenkatzen. Unkastrierte Freigängerkatzen sorgen für noch mehr Nachwuchs und damit einhergehendes Katzenleid. „Schon ein Katzenpärchen kann in wenigen Jahren Tausende Nachkommen zeugen. Dadurch wächst die Zahl der freilaufenden Katzen mit allen Folgen für die Tiere wie z. B. Krankheiten, Parasitenbefall und Verletzungen", erklärt Prof. Dr. Sabine Tacke, Präsidentin der Landestierärztekammer (LTK) Hessen.
Auch wenn es noch immer keine bundesweit einheitliche Regelung gibt, die Besitzer:innen von Freigängerkatzen zur Kastration ihres Vierbeiners verpflichtet, haben Städte und Gemeinden die Möglichkeit, eine entsprechende Katzenschutz-Verordnung zu erlassen. Die LTK Hessen ruft die Städte und Gemeinden in ihrem Bundesland auf, die noch keine Katzenschutz-Verordnung haben, entsprechende Vorgaben in Kraft zu setzen.
Auch für den Artenschutz ist es von großer Bedeutung, wenn die Katzenpopulationen begrenzt werden. Denn neben Mäusen fressen die Samtpfoten unter anderem auch Singvögel. Deren Populationen sind bereits durch den Rückgang der Fluginsekten bedroht. „Wenn freilaufende Katzen kastriert sind, dient dies dennoch dem Artenschutz und natürlich dem Tierschutz", so Prof. Tacke. Weiterhin sei es wichtig, die Tiere in der Tierarztpraxis mit einem Mikrochip kennzeichnen und registrieren zu lassen, damit sie, wenn sie vermisst und aufgefunden werden, eindeutig ihren Besitzern zugeordnet werden können.
Tierschutznovelle: Anbindehaltung soll gegenüber Entwurf deutlich abgeschwächt werden
Nach aktuellen Informationen von Top Agrar plant das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) offenbar, die Übergangsfrist für die ganzjährige Anbindehaltung zu verlängern. Die Tierschutzorganisation Vier Pfoten kritisiert diese Pläne scharf, zumal dies den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag widersprechen würde, und weist darauf hin, dass der ohnehin schwache Entwurf der Tierschutzgesetzesnovelle damit weiter verwässert würde.
„Nachdem das Bundeslandwirtschaftsministerium in einem ersten Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes die ganzjährige Anbindehaltung nach fünf Jahren verbieten wollte, ist nun aus dem Ministerium durchgesickert, dass das Verbot erst nach zehn Jahren kommen soll! Zudem war geplant, dass die Anbindehaltung nach den fünf Jahren nur noch unter bestimmten Bedingungen möglich sein sollte – den Tieren sollte im Sommer zumindest Zugang zur Weide gewährt werden und in der restlichen Zeit zweimal die Woche Auslauf. Auch das ist an sich schon nicht tragbar für die Tiere“, bemängelt Vier Pfoten. Wie Top Agrar berichtet, sei offenbar auch die Weitergabe der Anbindehaltung an die/den Nachfolger:in erlaubt.
„Das heißt also: Die bereits heute klar tierschutzwidrige Anbindehaltung wird immer weitergehen. Wir sind fassungslos angesichts dieser Verschlechterung, die auch dem Koalitionsvertrag widerspricht. Der sieht nämlich ein Ende jeglicher Anbindehaltung nach zehn Jahren vor. Wir fordern von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir: Für Tierleid darf es keine Ausnahmen geben! Die Anbindehaltung von Rindern muss endlich der Vergangenheit angehören“, lautet die unmissverständliche Forerung der Tierschützer:innen.
Ameisensäure im Tränkwasser reduziert Salmonellendruck
Laut einer Studie spanischer Forscher:innen kann die Zugabe von Ameisensäure zum Trinkwasser fünf Tage vor der Schlachtung den Anteil der Salmonellen-ausscheidenden Schweine und die Salmonellenbelastung in den Gedärmen verringern. Damit würde auch das Risiko einer Kontamination von Schlachtkörpern und Maschinen in Schlachthöfen reduziert werden, denn Salmonellen im Schweinekot sind eine der Hauptquellen für Verunreinigungen.
Für die Untersuchung haben die Wissenschaftler:innen Mastschweine dreier Salmonellen-positiver Betriebe jeweils in 2 Gruppen eingeteilt: die eine Gruppe erhielt fünf Tage vor der Schlachtung Tränkwasser, dem 30 %ige Ameisensäure zugesetzt war. Die anderen Schweine dienten als Kontrollgruppe. Im Schlachthof wurden dann jeweils von 80 Tieren je Betrieb Proben aus dem Darminhalt entnommen, die anschließend in einem Labor analysiert wurden.
Die Ergebnisse dieser Versuche zeigen, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Salmonellen bei der Schlachtung ausgeschieden werden, für die Kontrollschweine fast 6x höher war, als für die Versuchstiere. Um das Thema zu vertiefen, sind weitere Studien mit unterschiedlichen Behandlungsprotokollen erforderlich. Diese sollten sich auf die Reduzierung der Behandlungszeit und Produktdosis sowie der Minimierung der mit dieser Strategie verbundenen Kosten konzentrieren.
Europäische Partnerschaft für mehr Tiergesundheit
Die Anfang des Jahres 2024 ins Leben gerufene Europäische Partnerschaft für Tiergesundheit und Tierwohl (The European Partnership on Animal Health and Welfare, kurz EUP AH&W) hat eine bessere Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei Tieren sowie mehr Tierwohl zum Ziel. Das Projekt soll innovative Forschungsprojekte fördern und die Zusammenarbeit zwischen relevanten Akteuren erleichtern. Beteiligt sind in den zunächst sieben Jahren 56 Forschungseinrichtungen und 30 Förderorganisationen aus 24 EU- und Nicht-EU-Ländern. Eine der beteiligten Institutionen ist das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). „Diese Partnerschaft ist wichtig für das Wohlergehen der Tiere – und das der Menschen“, sagt BfR-Präsident Professor Andreas Hensel. „Denn wer Tiere vor Krankheitserregern schützt, schützt damit auch uns Menschen.“
Das BfR leitet in der Partnerschaft das Arbeitspaket „Communication, Exploitation, Education and Dissemination“. Es zielt darauf ab, Maßnahmen für die Kommunikation, Verwertung, Schulung und Verbreitung der Forschungsergebnisse zu entwickeln und umzusetzen. Ergänzend zur Stärkung der internen Kommunikation zwischen den EUP AH&W-Mitgliedern sollen Kontakte zu einer Vielzahl weiterer relevanter Akteure und Interessengruppen aufgebaut werden. Dies soll dazu beitragen, dass die Ergebnisse der Aktivitäten von EUP AH&W über die Grenzen der Partnerschaft hinaus genutzt werden und die europäische Zusammenarbeit beim Erreichen wissenschaftlicher Exzellenz in den verwandten Bereichen gestärkt wird. Zudem ist das BfR von Beginn an als Forschungspartner aktiv beteiligt, um neue Verfahren zur Bekämpfung infektiöser Risiken zu entwickeln.
Die EUP AH&W verfolgt eine strategische Forschungs- und Innovationsagenda. Zu den Themen zählen Infektionskrankheiten von Land- und Wassertieren sowie gesundheitliche Risiken durch Zoonosen wie Vogelgrippe. Weitere Schwerpunkte liegen auf dem Einsatz von antimikrobiellen Mitteln und der Gewährleistung des Tierwohls in jeder Lebensphase. Für das Gesamtprojekt stehen 360 Millionen Euro zur Verfügung, jeweils zur Hälfte von der EU (Forschungs- und Innovationsprogramm Horizon Europe) und den Partnereinrichtungen finanziert.
Deutschland unterstützt Auswilderung von Przewalski-Pferden
Dank einer deutsch-tschechischen Kooperation sollen Anfang Juni 2024 acht Przewalski-Pferde (Equus ferus przewalskii) im staatlichen Naturschutzgebiet Altyn Dala (Goldene Steppe) in Kasachstan ausgewildert werden. Die asiatischen Wildpferde sind äußerst selten und galten zwischenzeitlich sogar schon als nahezu ausgestorben. Durch langjährige gezielte Zucht der letzten noch existierenden Wildpferde ist der Bestand weltweit wieder auf rund 2.400 Tiere in Zoos und Zuchtstationen angewachsen. Im Jahr 1992 wurden die ersten Wildpferde in ihrer Heimat, der mongolischen Steppe, erfolgreich ausgewildert.
Die acht Przewalski-Pferde, die im Juni ausgewildert werden sollen, stammen zu einer Hälfte aus Tschechien, die anderen vier Tiere wurden in Deutschland aufgezogen. Der Tierpark Berlin engagiert sich seit Mitte der 1980er Jahre bei der Rückführung von Pferden in die Natur. Bislang wurden 16 im Tierpark geborene Pferde bereits Projekten in China und der Mongolei zur Verfügung gestellt. Miroslav Bobek, Direktor des Prager Zoos, sorgt sich etwas um die Sicherheit und Gesundheit der Tiere während des riskanten Transports. Für den Flug müssen die Pferde von einem Tierarzt betäubt werden. Nach Zwischenstopps in Istanbul und Baku sollen die Tiere dann zu einem alten und teils maroden Flughafen im kasachischen Arqalyq geflogen werden. Von dort geht es auf unbefestigten Straßen durch die Steppe. „Wir glauben, dass dies die günstigste Gegend für die Wiederansiedlung dieser großen Huftiere ist“, erklärt Bobek. Dabei gehe es nicht nur um die Vegetation, sondern etwa auch um das Vorkommen von Parasiten wie beispielsweise Zecken.
Schweiz warnt vor “Zeckenerkrankungen”
Auch in der Schweiz hat die Zahl der Fälle von Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), übertragen durch Zecken, im Vergleich zum Vorjahr zugenommen. Von Jahresbeginn bis April 2024 wurden dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) bereits 27 FSME-Fälle gemeldet. Seit nunmehr fünf Jahren ist eine steigende Inzidenz von FSME zu beobachtet, so das BAG. Da das FSME-Virus eine Hirnhautentzündung verursachen kann, rät das Bundesamt dringend zu einer Impfung bereits ab einem Alter von sechs Jahren. In die Empfehlung spielt auch die Tatsache hinein, dass der Klimawandel und die damit einhergehenden milden Winter zu einer Ausweitung der Zeckenaktivitäten geführt haben. In der Schweiz gelten inzwischen das gesamte Mittelland, die Voralpenregion und das Tessin als Risikogebiete für Zeckenbisse mit "FSME-Potential".
Grundsätzlich gehen die Schweizer Expert:innen davon aus, dass die Fallzahlen von Krankheiten nach Zeckenbissen weiterhin hoch bleiben. Auch wenn die Zahl der Borreliose-Erkrankungen (auch Lyme-Krankheit genannt) im Vergleich mit 2023 bislang leicht geringer ausfällt. Bis Ende März 2024 waren dem BAG knapp 490 Fälle gemeldet worden, im Vorjahr waren es 535. Die Borreliose geht auf ein Bakterium zurück, das in der Mehrzahl der Fälle zu grippeähnlichen Symptomen führt. Es kann unter anderem aber auch zu Lähmungen oder Herzbeschwerden führen. Im Gegensatz zu FSME sind Borreliose-Fälle nicht meldepflichtig, das bedeutet, die tatsächliche Fallzahl wird weitaus höher liegt.
Krankheitserreger in nahezu jeder Zecke nachweisbar
Laut einer aktuellen Studie der Universität Zürich (UZH) konnten in fast jeder untersuchten Zecke Viren oder Bakterien gefunden werden, darunter auch das erst vor wenigen Jahren entdeckte Alongshan-Virus (ALS). ALS wurde erstmals im Jahr 2017 in China entdeckt. Das Virus wird mit Fieber, Kopfschmerzen sowie heftigeren Symptomen verbunden. Gegen das ASL-Virus gibt es keine Impfung „Fast jede Zecke kann einen also potenziell krank machen“, sagte der an der Studie beteiligte Virologe Cornel Fraefel von der Universität Zürich (UZH) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. „In vielen Zecken haben wir mehrere Krankheitserreger gleichzeitig gefunden.“ 77,2 Prozent der untersuchten Zecken wurden positiv auf mindestens einen nicht-viralen Krankheitserreger getestet. Bei den in Stadtgebieten gesammelten Zecken waren es sogar 83,9 Prozent.
Das BAG weist zudem darauf hin, dass durch Zecken übertragene Krankheiten das ganze Jahr über auftreten können. Auch anhaltende Trockenheiten oder eine lange Frostperiode können den Spinnentieren nichts anhaben.
Produktion von Schweinefleisch in China weiter rückläufig
Während in China die Produktion von Rind- und Geflügelfleisch wächst, werden immer weniger Schweine in der Volksrepublik gehalten. Nach Informationen des Nationalen Statistikbüros des Landes wird der Rückgang Ende März 2024 im Vorjahresvergleich mit rund 5% oder 22,4 Mio. Schweinen beziffert. Im ersten Quartal 2024 sind in China 194,55 Millionen Schweine geschlachtet worden. Das entspricht einem Minus von 4,5 Mio. Tieren.
Einer der Gründe für den Rückgang sind die enormen wirtschaftlichen Verluste der Halter:innen in 2023, die auch auf einer schwächeren Nachfrage basierten. Häufig lagen die Erzeugerpreise noch unter den Produktionskosten. Der Schlachtschweinepreis ist derweil nur gering gestiegen, eine wirkliche Erholung ist nicht erkennbar. Für den weiteren Jahresverlauf deuten sich bei voraussichtlich knapperem Angebot jedoch höhere Preise an.
TAppV-Novelle nicht vor 2027
Da die EU-Kommission begonnen hat, die "EU-Mindestanforderungen für die tierärztliche Ausbildung" zu überarbeiten und EU-Recht über nationalem Recht steht, ist mit einer Überarbeitung der Tierärztlichen Approbationsverordnung (TAppV) nicht vor Frühjahr 2027 zu rechnen. Somit ist der Traum von einer raschen Umsetzung zu Gunsten einer zeitgemäßeren und besseren Ausbildung des tierärztlichen Nachwuchses geplatzt.
Noch bis zum Fakultätentag am 10. April 2024 in Berlin hatten die Initiatoren gehofft, die Novellierung hin zu mehr professionellen Kompetenzen, Ökonomie, Kommunikation und Ethik sowie eine Erweiterung der klinischen Ausbildung noch in dieser Legislaturperiode abschließen zu können. Doch dann gab der BMEL-Abteilungsleiter Prof. Dr. Dr. Markus Schick bekannt, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) nun zu einem Jahr Stillhalten verpflichtet worden ist.
Die weitere Verzögerung ergibt sich nach Ansicht des Geschäftsführers des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte (bpt), Heiko Färber, durch die Juni 2024 stattfindenden Europawahlen. Denn bis dahin wird es keine Neufassung der Verordnung mehr geben und anschließend muss auf die neue EU-Kommission gewartet werden, die frühestens Ende 2024 ihre Arbeit aufnimmt. Dies bedeutet für die Novelle der TAppV mindestens eine Verzögerung bis Frühjahr/ Sommer 2025. Dann wiederum findet im Herbst 2025 in Deutschland die Bundestagswahl statt und es muss eine neue Regierung sowie ein neuer Koalitionsvertrag ausgehandelt werden, weshalb es mit der Novellierung der TAppV nicht vor Frühjahr 2026 weiter geht. Dies wiederum bedeutet, dass frühestens im Frühjahr 2027 die TAppV im Gesetzblatt veröffentlicht werden kann - sofern alles sehr rasch und optimal läuft ...
Wildtierkriminalität nimmt zu
Die Wildtierkriminalität scheint in einigen Teilen Deutschlands sowie in Österreich stark zugenommen zu haben. Wilddiebe haben es besonders auf Greif- bzw. streng geschützte Wildvögel abgesehen, aber auch Luchse und Wölfe verschwinden einfach oder werden illegal getötet. Für viele streng geschützte oder seltene Tierarten ist die illegale Verfolgung eine der häufigsten Todesursachen und stellt ein massives Problem für den Artenschutz dar.
Um diese kriminellen Aktivitäten in den beiden Ländern zu reduzieren, haben verschiedene Naturschutzverbände, Polizei, Ministerien und Wissenschaft unter Beteiligung des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung (Leibniz-IZW) das Projekt „wildLIFEcrime“ ins Leben gerufen. Mit vereinten Kräften soll die Effizienz bei der Bekämpfung illegaler Wildtierverfolgung bis zum Jahr 2028 erheblich verbessert werden. Dazu gehört auch, dass Täter:innen konsequent zur Rechenschaft gezogen werden. Um ihr Ziel zu erreichen, wollen die Projektpartner, unter anderem mit Hilfe von Fortbildungen, forensische Untersuchungen verbessern sowie Strukturen und Netzwerke etablieren, um den Informationsaustausch zu verbessern.
Vorsicht vor Giftködern und Schlagfallen
Auch das Land Sachsen beklagt eine steigende Zahl von Wolfstötungen. Die meisten Tiere seien zwar bei Verkehrsunfällen getötet worden, doch auch die Zahl der illegalen Tötungen hätte zugenommen, wie das Landeskriminalamt (LKA) des Landes mitteilt. So sei die Zahl der in Sachsen tot aufgefundenen Wölfe seit dem Jahr 2000 auf über 200 Tiere gestiegen. Im noch laufenden Monitoringjahr 2023/2024, das am 30. April 2024 endet, wurden bereits 31 tote Wölfe erfasst. In den Landkreisen Bautzen und Görlitz waren Wölfe durch illegalen Beschuss getötet bzw. vergiftet worden. Daher appelliert das LKA an die Bewohner:innen der Regionen, verdächtige Köder umgehend zu melden. Aufgrund der ausgelegten Köderstruktur und einer aufgefundenen Schlagfalle sollten Hundehalter:innen ihre Tiere in den betroffen Gebieten unbedingt anleinen. Da es sich bei den entdeckten Tieren jeweils um Zufallsfunde handelt, ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer der illegalen Tötungen weitaus höher ist. Das LKA weist erneut darauf hin, dass die illegale Nachstellung von streng geschützten Arten wie dem Wolf mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren sowie Geldstrafen geahndet werden kann.
Um Wildtiere in der Tierarztpraxis geht es auch in der gleichnamigen Online-Seminarreihe für Tierärzt:innen auf Myvetlearn.de. Tiermedizinischen Fachangestellten steht eine separate Online-Reihe zu Wildtieren zur Verfügung.
Antibiotikaresistente Erreger im Blut schneller finden
Mit einem neuen Verfahren könnten antibiotikaresistente Erreger in Blutproben schneller entdeckt werden. Bislang dauert dieses Prüfungsverfahren mindestens zwei Tage, meist sogar länger. Während der Wartezeit werden allerdings häufig Breitband-Antibiotika verabreicht, um die Behandlung nicht weiter zu verzögern. Das wiederum lässt die Anzahl der resistenten Bakterienarten schneller anwachsen.
„Der häufige Einsatz dieser Medikamente erhöht den Selektionsdruck auf die Bakterien und resistente Arten überleben“, erklärt Oliver Riester. Der Doktorand an der Hochschule Furtwangen hat gemeinsam mit seinem Doktorvater Prof. Dr. Hans-Peter Deigner ein Verfahren entwickelt, das eine Überprüfung auf Antibiotika-Resistenzen auf ca. 5-10 Stunden verkürzen kann. Anstatt die Blutproben zu inkubieren, wendet der Forscher verschiedene elektrochemische Verfahren an, unter anderem die sogenannte Elektrochemische Impedanzspektroskopie (EIS). Damit wird Strom durch die Blutprobe geleitet und dabei wird die Änderung der Impedanz ausgelesen. „Wenn sich die Bakterien vermehren, verändert sich der Wechselstromwiderstand. Diese Änderung kann man messen. Für die Auswertung habe ich extra einen Algorithmus programmiert“, berichtet Riester stolz.
Der Doktorand und sein Doktorvater haben das Verfahren bereits zum Patent angemeldet und warten auf die Rückmeldung. Allerdings könnte der Bewilligungsprozess bis zu sieben Jahre dauern. „In der Regel sind einige Nachkorrekturen erforderlich, was den Prozess oft langwierig macht“, weiß Professor Deigner, der selbst ungefähr 20 Patente hält. „Als nächster Schritt steht der „Proof of Concept“ an, dabei wird mit echten Proben aus dem Krankenhaus getestet“, verspricht Riester. „Bis unser Produkt marktreif ist, wird es also noch etwas dauern“.
Mehr Informationen und Ratschläge zur Antibiotikaminimierung im Stall bietet auch das Projekt VetMAB.de, das zahlreiche anerkannte Online-Fortbildungen für Landwirt:innen und Tierärzt:innen zu dieser Thematik anbietet. Zudem können sich Tierärztinnen und Tierärzte unter Myvetlearn.de in Bezug auf die Antibiotikaminimierung bei Masthähnchen, Legehennen und Puten sowie bei Rindern und Schweinen fortbilden. Für Studierende der Veterinärmedizin sind die VetMAB-Module kostenfrei zu belegen.