Nach TBC-Nachweis: Gericht lehnt Tötungsanordnung ab
Nach dem Ausbruch der Rinder-Tuberkulose (TBC) in einem Rinderbetrieb im Ostallgäu sind auf Anordnung der Behörden 26 positiv auf die TBC getestete Tiere gekeult worden. Durch einen Eilantrag konnte der Landwirt die Nottötung der restlichen 70 Rinder verhindern. Das Verwaltungsgericht in Augsburg hatte die vom Landratsamt Ostallgäu angeordnete Keulung aller Tiere des Betriebs gestoppt, da diese laut Gericht „zweifelhaft oder negativ getestet“ worden sind auf TBC.
Das Landratsamt hat jedoch angekündigt, die Ermessensabwägung ausführlich darzulegen und die Tötung der Tiere ggf. erneut anzuordnen. Das Veterinäramt geht bei der hohen Anzahl an bereits positiv getesteten Tieren im Betrieb davon aus, dass nach einem erneuten Test, weitere psoitive Tiere dabei sein werden.
Im Vorfeld seiner Klage hatte der betroffene Landwirt bereits acht seiner Rinder einschläfern lassen müssen, die zudem auch noch trächtig waren. Dies war in diesem Fall zulässig, da in solchen Fällen eine wirksame Tierseuchenbekämpfung den Tierschutz überwiegt.
Ungewöhnliche Häufung von toten Kegelrobben auf Rügen
An der Ostküste der Insel Rügen sind in den vergangenen zwei Wochen vermehrt tote Kegelrobben gefunden worden. Inzwischen hat sich die Zahl der verendeten Tiere auf 28 erhöht. „Es handelt sich um ausgewachsene Tiere, ohne erkennbare Verletzungen, in einem guten Ernährungszustand“, erklärte Umweltminister Dr. Till Backhaus.
Diese ungewöhnliche Häufung bereitet den Behörden vor Ort große Sorgen. Die Untersuchung dreier Tiere lässt die Vermutung zu, dass die Robben ertrunken sind. Wahrscheinlich hätten sich die besonders geschützten Tiere in Reusen verfangen, erklärte Judith Denkinger, Kuratorin für Meeressäugetiere am Deutschen Meeresmuseum (DMM) in Stralsund. Weitere Tiere sollen nun untersucht werden. Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) hat die Aviäre Influenza, die im Frühjahr diesen Jahres in Südamerika zehntausende Robben getötet hatte, als Todesursache ausgeschlossen.
Das Meeresmuseum und das Biosphärenreservat Südost-Rügen haben Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Die Wasserschutzpolizei bestätigte den Eingang einer Anzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.
Zoos müssen Orte des lebendigen Artenschutzes bleiben
Anlässlich der 16. UN-Weltnaturkonferenz (COP16) in Kolumbien appelliert der Verband der Zoologischen Gärten (VdZ) an die Staatengemeinschaft, die Ziele des Globalen Biodiversitäts-Rahmenplans aus dem Jahr 2022 schnell gemeinsam umzusetzen und voranzuschreiten.
„Zoos dürfen nicht zu Museen für in der Natur ausgestorbene Tierarten werden, sondern müssen weiterhin Orte des lebendigen Artenschutzes bleiben. Die modernen Zoos nehmen sich dieser Aufgabe mit Fachkenntnis und Fürsorge an. Es braucht jetzt internationale, politische Entschlossenheit und das notwendige Geld, damit Zoos ihre zentrale Aufgabe - den Schutz bedrohter Tierarten - mit Blick auf eine bessere Zukunft erfüllen können", erklärt Volker Homes, Geschäftsführer des VdZ. Homes mahnt an, dass die modernen Zoos wichtige Akteure in der Nationalen Biodiversitätsstrategie sein können. „Wir übernehmen die Aufgaben, Tierarten in unseren Zoos und in der Natur zu bewahren sowie wichtige Leistungen in der Bildung für den Natur-und Artenschutz", so Homes weiter.
Neben der Erhaltung genetischer Vielfalt und dem Aufbau von Reservepopulationen setzten sich moderne Zoos auch dafür ein, dass Arten nicht nur in Zoos überleben, sondern langfristig in ihren natürlichen Lebensräumen erhalten bleiben oder sogar dorthin zurückkehren können, betont Homes abschließend.
Esel ergänzend für den Herdenschutz
Schafe und Ziegen sind unverzichtbar für Beweidung. Durch Knabbern an Büschen und Fressen von Gras sorgen die Tiere dafür, dass Weiden und Naturschutzgebiete nicht von Sträuchern und Bäumen überwuchert werden und somit ein artenreicher Lebensraum bestehen bleibt. In vielen Regionen Deutschlands breitet sich allerdings der Wolf massiv aus. Immer häufiger werden Schafe und Ziegen von den Raubtieren gerissen und dabei getötet. Ein umfangreicher Herdenschutz ist daher unumgänglich.
Als Ergänzung zu Hütehunden eignen sich auch Esel für den Herdenschutz. Die Langohren zeichnet besonders aus, dass sie weniger aggressiv gegenüber Hunden sind. „Hier im Naherholungsgebiet sind sehr viele Spaziergänger mit Hunden unterwegs“, erklärt Sarah Spies. Die Tierärztin in Elternzeit unterstützt ihren Mann Oliver beim Hüten der rund 300 Schafe und Ziegen. Da ein Herdenschutzhund keinen Unterschied zwischen einem Wolf oder einem Hund macht, können in einigen Gegenden keine Hütehunde eingesetzt werden. Hier können dann die Esel die Aufgabe des Herdenschutzes übernehmen, so Spies weiter.
Auch wenn Esel vor einem einzelnen Wolf keine Angst hätten und diesen wahrscheinlich in die Flucht schlagen würden, könnten die Grautiere wohl gegen ein ganzes Rudel von Wölfen nichts ausrichten, erklärt der Schäfer weiter. Nach Ansicht des hessischen Landwirtschaftsministeriums sind Esel sehr vielseitige Tiere. Die Haltung von Eseln, auch zusammen mit Schafherden, werde daher - sofern die Bedingungen aus Sicht des Tierschutzes erfüllt seien - grundsätzlich befürwortet. Esel bieten einen gewissen Schutz von kleineren Weidetierbeständen gegen Angreifer, da sie „vergleichsweise wehrhaft und in der Lage sind, Alarm zu schlagen“. Im Gegensatz zu ausgebildeten Herdenschutzhunden werde die Anschaffung und Haltung von Eseln für den Herdenschutz allerdings nicht vom Land finanziell unterstützt, heißt es von Seiten des Ministeriums.
Neben vielen Gemeinsamkeiten mit Pferden weisen Esel jedoch auch einige wesentliche Unterschiede auf. Diese bestehen unter anderem in Anatomie, Physiologie und Verhalten, aber auch in der Pharmakokinetik und -therapie. Auf Myvetlearn.de können sich Tierärzt:innen zum Thema Der Esel als Patient in der tierärztlichen Praxis online fortbilden. Da auch Ziegen zunehmend als Haustiere und nicht mehr nur als Nutztiere zur Milch- oder auch Fleischgewinnung gehalten werden, widmet sich die tierärztliche Fortbildung Die Ziege als Patient in der tierärztlichen Praxis mit einem Live-Webinar am 9. November auf Myvetlearn.de diesen Tieren und ihren Besonderheiten. Das Online-Seminar wird aufgezeichnet und steht den Kursteilnehmer:innen bis zum 8. November 2025 zur Verfügung .
LUA rät Pferdehalter:innen zur WNV-Impfung
Nach der erstmalig nachgewiesenen Infektion eines Pferdes mit dem West-Nil-Virus (WNV) in Rheinland-Pfalz empfiehlt das Landesuntersuchungsamt (LUA) Halterinnen und Haltern dringend, ihre Pferde zügig gegen WNV impfen zu lassen.
Vorausgegangen war eine positiver WNV-Nachweis bei einem Pferd in der vergangenen Woche. Das Tier zeigte neurologische Symptome und wurde in einer Tierklinik behandelt. Nach Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) waren in dem Blut spezielle Antikörper gegen das WNV nachgewiesen worden, die auf eine vor kurzem erfolgte Infektion hinweisen. Nach einer Schneeeule im September 2023 ist das der zweite Fall einer WNV-Infektion in Rheinland-Pfalz.
Auf Grund des warmen und feuchten Sommers und dem damit verbundenen wachsenden Stechmückenpopulationen breitet sich das Virus derzeit in Deutschland immer weiter aus. Wie das FLI mitteilt, sind im Verlauf des Jahres deutschlandweit bereits mehr als 150 WNV-Fälle bei Pferden und mehr als 70 Fälle bei Vögeln festgestellt worden. Vögel sind die Hauptwirte des Erregers, er kann aber auch auf Menschen und Säugetiere, insbesondere Pferde übertragen werden.
Infizierte Pferde können Symptome einer Hirnhaut- oder Hirnentzündung mit deutlichen zentralnervösen Ausfallerscheinungen wie Stolpern, Muskelzittern und Lähmungen bis zum Festliegen zeigen. Bei etwa 20 bis 40 Prozent der klinisch erkrankten Tiere kann die Infektion tödlich verlaufen, überlebende Tiere zeigen häufig bleibende neurologische Schäden. Eine spezifische Therapie gibt es nicht, lediglich eine symptomatische Behandlung ist möglich. Eine Impfung schütze zwar nicht vor einer Infektion, verhindert aber eine schwere klinische Erkrankung der Tiere, wie das LUA erklärt.
Bundeskabinett stimmt vorgelegter TÄHAV-Novelle zu
Das Bundeskabinett hat am vergangenen Donnerstag die neue Verordnung für tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) in der Fassung des Bundesrates zur Kenntnis genommen und damit den Weg für die Verkündung freigemacht. Die TÄHAV wird dabei an das neue EU-Tierarzneimittelrecht angepasst. In diesem Zusammenhang werden auch zahlreiche Regelungen vereinfacht. Die Verordnung trägt damit zum Abbau unnötiger Bürokratie bei, erklärt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) in einer Pressemitteilung. Die Verordnung schränkt außerdem die Verwendung der auch für die Humanmedizin wichtigen colistin-haltigen Arzneimitteln ein.
Die Vorlage des BMEL erreicht umfangreiche administrative Erleichterungen im Sinne einer nachhaltigen bürokratischen Entlastung der Tierärztinnen und Tierärzte. Diese fallen gleichwohl nicht im größtmöglichen Maße aus: Durch Betreiben des von der Union dominierten Agrar- und Verbraucherausschusses des Bundesrates wurden Dokumentationspflichten wieder ausgeweitet, die bei der Abgabe von Tierarzneimitteln, Humanarzneimitteln und veterinärmedizintechnischen Produkten bestehen, heißt es darin.
„Während ich und mein Ministerium täglich an Entlastungen und Bürokratieabbau arbeiten, werden sie von den Ländern über die Hintertür teilweise wiedereingeführt. In Sonntagsreden über Bürokratieabbau reden, aber dann, wenn wir unsinnige Regelungen abschaffen können, sich vom Acker machen. So haben wir nicht gewettet. Die Entlastungen für die Tierärztinnen und Tierärzte fallen jetzt pro Jahr etwa vier Millionen Euro geringer aus – ohne dass für die Tiergesundheit nur ein Jota gewonnen wäre. Ich bedauere das sehr und hoffe, dass bei den nächsten Abstimmungen wieder Vernunft in den Reihen der Union einkehrt", so Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Die Grünen).
In der TÄHAV ist dann auch ein Umwidmungsverbot für colistin-haltige Antibiotika verankert.
Antibiotikaverbrauch bei Nutztieren in der Schweiz erneut verringert
In der Schweiz ist die Menge an verschriebenen Antibiotikawirkstoffen an Nutztiere im vergangenen Jahr um 3,7 Prozent zurückgegangen, so auch bei den Mastkälbern und Mastrindern. Das teilte der Schweizer Kälbermäster-Verband (SKMV) mit.
Demnach konnte die Menge im Vergleich zum Vorjahr in diesen beiden Gruppen um 7,9 Prozent gesenkt werden. Vergleiche man den Verbrauch mit den Zahlen aus 2020, so betrage der Rückgang bei den Mastkälbern und Mastrindern sogar 18,4 Prozent.
Dies sei laut Einschätzung des Verbandes auf die Anstrengungen der gesamten Branche zurückzuführen. „Der Rückgang des Antibiotikaeinsatzes in den letzten Jahren zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind", so der SKMV. Man werde sich weiterhin für präventive Maßnahmen zur Verbesserung der Tiergesundheit und des Tierwohls einsetzen, um so den Antibiotikaeinsatz möglichst zu vermeiden und gleichzeitig wo nötig, gezielt und effektiv zu ermöglichen.
Betrachtet man den Einsatz von kritischen Wirkstoffen von 2020 bis 2023, ist auch hier ein Rückgang um über einen Drittel (-34,1%) zu erkennen. Allerdings ist der Einsatz dieser Wirkstoffgruppen im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Der SKMV sieht eine mögliche Erklärung darin, dass einige Produkte für orale Gruppentherapien ohne kritische Wirkstoffe nicht mehr verfügbar sind, wodurch auf andere Produkte mit kritischen Wirkstoffen ausgewichen werden musste.
Kritisch äußerte sich der SKMV im Bezug auf die Datenqualität des Informationssystem Antibiotikaverbrauch in der Veterinärmedizin (IS-ABV). Denn einerseits werden die Kategorien Mastkälber- und -rinder bei der Datenerhebung zusammengefasst. Zum anderen wird die Antibiotikaabgabe auf Vorrat bisher ohne Kategorie aufgeführt. Deshalb ist es in den Augen des SKMV sinnvoll, die Medikamentenabgabe künftig einer Nutztierkategorie zuzuordnen.
Viel Kritik bei öffentlicher Anhörung zur Novelle des Tierschutzgesetzes
Experten sehen Nachbesserungsbedarf bei den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwürfen zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes (20/12719). Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft am Montag, 14. Oktober 2024, deutlich. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, „den Tierschutz bei der Haltung und Nutzung von Tieren umfassend zu verbessern“, schreibt die Regierung. Dabei müssen jedoch auch die Interessen der Tierhalter, Landwirte und Tierärzte gewahrt werden, forderten zumindest die genannten Interessengruppen bei der öffentlichen Anhörung.
So kritisierte der Deutsche Bauernverband (DBV) die mit dem Entwurf einhergehenden weitreichenden gesetzlichen Veränderungen, für die praxistaugliche Lösungen fehlen und die einen angemessenen zeitlichen Rahmen sowie eine Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit im EU-Binnenmarkt vermissen lassen. Die vorgelegten Pläne, insbesondere zum Verbot der Anbindehaltung von Kühen, führten vielmehr zu einer Verlagerung der Tierhaltung ins Ausland. „Mit Verboten und Verschärfungen des Strafmaßes im nationalen Alleingang kann man Tierschutz nicht voranbringen“, sagte Bernhard Krüsken, Generalsekretär des DBV. Er bekam dabei Unterstützung von Isabella Timm-Guri, Direktorin Fachbereich Erzeugung und Vermarktung beim Bayerischen Bauernverband. Sie sprach von einer „Sackgasse“, in die das überarbeitete Tierschutzgesetz führe. Die Versorgung der Menschen mit heimischen Produkten wäre bei seiner Einführung gefährdet. Vor allem die kleinen (Alm)-Betriebe im süddeutschen Raum seien auf die Anbindehaltung angewiesen.
Tierärztin und Bundestierschutzbeauftragte Ariane Kari hingegen kritisierte die bereits gemachten Zugeständnisse, die es gegenüber ersten Entwürfen gegeben habe und bedauerte die „Verschlechterungen“, die das Vorhaben, das Tierschutzgesetz zu reformieren, im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens erfahren habe. Hierbei bezog sie sich vor allem auf die inzwischen auf zehn Jahre verdoppelte Übergangsfrist. Schließlich bestehe das Problem seit Jahrzehnten und es müsse nun endlich gehandelt werden.
Auch Dr. Barbara Felde, Richterin am Verwaltungsgericht Gießen und stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V., geht der Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht weit genug und dieser sei „an vielen Stellen unzureichend und ungenau“. Zudem verstoße er zum Teil gegen das Staatsziel Tierschutz in Artikel 20a des Grundgesetzes, „wichtige und dringend erforderliche Regelungen fehlen gänzlich“. Sie forderte die Anpassung des Gesetzentwurfes an vielen Stellen, dabei seien aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Bedürfnissen der Tiere zugrunde zu legen, „nicht aber allein Wirtschaftsinteressen“. Außerdem forderte sie ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereinigungen auf Bundesebene.
Auch Dr. Esther Müller, Geschäftsführerin Wissenschaft beim Deutschen Tierschutzbund, kritiserte den Gesetzentwurf. So fehlen ihr beispielsweise das im Koalitionsvertrag angekündigte vollumfängliche Verbot der Anbindehaltung von Rindern bzw. das vollständige Verbot „tierschutzwidriger Haltungssysteme“ wie Käfig-, Kastenstand- und Anbindehaltung sowie das Verbot schmerzhafter Eingriffe und Amputationen ohne medizinische Indikation. Dies fordert auch die Tierschutzorganisation Vier Pfoten. Diese fordert darüber hinaus auch eine Verpflichtung, Hunde und Katzen zu chippen und in ein Haustierregister eintragen zu lassen sowie ein Verbot der Haltung von Wildtieren in Zirkussen. Dem wiederum widersprach Tierärztin Dr. Alexandra Dörnath, Expertin für Wildtiere und exotische Haustiere. Das geplante Wildtierverbot habe keine wissenschaftliche Grundlage. Positivlisten erhöhten weder Tierschutzstandards noch verbesserten sie den Artenschutz.
Dr. Andreas Palzer, Bundesverband Praktizierender Tierärzte, bezeichnete die geplanten Änderungen am Tierschutzgesetz als „Symbolpolitik“. Bis auf wenige Ausnahmen würden sie in der Praxis „nicht zu einer signifikanten Verbesserung des Tierschutzes in Deutschland führen“. Die Vorschläge zum Online-Handel mit Tieren gingen nicht weit genug, die Maßnahmen zum Schwänzekupieren – vor allem bei Lämmern – könnten Tierleid sogar noch vergrößern. „Völlig unverständlich bleibt, dass an manchen Stellen unnötige Bürokratie aufgebaut wird, ohne dass damit ein erkennbarer Nutzen für die Problemlösung oder die Kontrollbehörde verbunden ist“, sagte Palzer. Die Symptom- und Diagnose-Liste von möglichen Anzeichen des Vorliegens einer Defektzucht (Qualzucht) lese sich „zusammengewürfelt“, die Auswahl der Begriffe sei willkürlich und effektheischend.
Neuer Gendefekt bei Freibergerpferden vermutet
Es besteht der Verdacht auf eine neue, genetisch bedingte Stoffwechselkrankheit bei der Rasse Freibergerpferde. Für den Nachweis dieses Defektes soll nun ein Gentest entwickelt werden, da in den vergangenen vier Jahren wissentlich fünf Freibergerfohlen euthanasiert werden mussten, nachdem sie an Fieber und Durchfall erkrankt waren.
Die Fohlen haben nach Aussage der untersuchenden Experten des Instituts suisse de médecine équine (ISME) der Pferdeklinik der Universität Bern alle an einer schweren Entzündung der Bauchspeicheldrüse (Pankreatitis) gelitten. Da sie vom selben Hengst abstammten, liege die Vermutung nahe, dass es sich um eine bislang unbekannte rezessiv vererbbare Stoffwechselkrankheit handelt. Der Gentest soll verhindern, dass zwei genetische Merkmalsträger für diese Erkrankung verpaart werden.
Dazu suchen die Forschenden anhand von Stammbauminformationen andere Fohlen oder Pferde, die von dem betreffenden Hengst abstammen, und prüfen ihren Gesundheitszustand. Sobald der Test verfügbar sei, sollen die Hengste getestet und die Ergebnisse an die Züchterinnen und Züchter weitergeleitet werden.
Fledermaustollwut in Nordwestmecklenburg
Im Landkreis Nordwestmecklenburg ist bei einer aufgefunden Breitflügelfledermaus die Tollwut nachgewiesen worden. Das mit dem tödlichen Virus infizierte Tier wurde am 9. September 2024 in Herrnburg entdeckt und aufgrund von Fluguntauglichkeit und Schwäche zwischenzeitlich in einer privaten Nothilfeeinrichtung untergebracht. Aufgrund ihres abnormalen Verhaltens, Orientierungsschwierigkeiten und dem Tod des Tieres am 29. September wurde der Kadaver untersucht und 10 Tage später erfolgte der Virusnachweis.
In Nordwestmecklenburg ist dies der erste Nachweis dort seit mehr als 30 Jahren. In ganz Mecklenburg-Vorpommern wurden seit 1995 sechs Fälle der Fledermaustollwut diagnostiziert. Bei Fledermäusen werden Tollwutviren in Europa regelmäßig nachgewiesen, das Virus unterscheide sich vom klassischen Tollwutvirus zum Beispiel der Füchse, Waschbären, Marderhunde und der Haustiere.
„Die Fledermaustollwut wurde bislang nur in sehr seltenen Fällen auf andere Tierarten oder auf den Menschen übertragen, in Deutschland ist kein Fall von Fledermaustollwut beim Menschen oder beim Haustier dokumentiert", hieß es. Weder von Fledermauskolonien am oder im Haus noch von herabgefallenen Jungtieren, dem Kot oder gar winterschlafenden Tieren gehe eine prinzipielle Gefahr aus.