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News

Schweiz will Tierschutz verbessern  

8. Dezember 2023

Die Schweiz geht hinsichtlich der Verbesserung des Tierschutzes einen großen Schritt voran. Die Vernehmlassung zu mehreren Erlassen wurde durch das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) in der vergangenen Woche zur Anpassung im Tierschutzbereich eröffnet. Die Erlasse beziehen sich sowohl auf die Nutztierhaltung, Tierversuche und Hundeimporte.

Der Bundesrat plant, die tierschutzrechtlichen Vorgaben gesetzlich zu stärken, da auch die Forschung laufend neue wissenschaftliche Erkenntnisse generiere, heißt es auf dessen Internetseite. Demnach sollen Importe von Hundewelpen verboten werden, die unter fünfzehn Wochen alt sind, wie es bereits in vielen EU-Staaten vorgegeben ist. Damit sollen unbedachte Spontankäufe von Welpen im Internet verringert werden. Zudem plant der Bundesrat, die Zucht von Versuchstieren auf das notwendige Minimum zu beschränken. Um eine Transparenz zu erreichen, soll außerdem die Bestimmung aller Versuchstiere künftig in einer Datenbank erfasst werden müssen. Gemäß des 3R-Prinzips wird auch vorgeschrieben, dass die Versuchstiere ausnahmslos in die Käfige und Gehege mit genügend Rückzugsmöglichkeiten gehalten werden. Weiterhin soll das Touchieren (Kürzen) der Schnäbel von Hühnern, der Gebrauch bestimmter Methoden beim Umgang mit Pferden sowie das Kürzen der Schwänze von Schafen per Gesetz verboten werden. Die Vernehmlassung der betreffenden Erlasse dauert bis am 15. März 2024.

Bundesrat

EU plant Gesetzesanpassung bei Tiertransporten

7. Dezember 2023

Die Europäische Kommission plant, die gesetzlichen Vorgaben für Transporte von Nutztieren an neueste wissenschaftliche Erkenntnisse anzupassen, wie Agra-Europe (AgE) mitteilt. So soll die Dauer von Schlachttransporten auf neun Stunden begrenzt werden, wie aus einem bislang noch nicht veröffentlichten Verordnungsvorschlag hervorgeht. Die Transportdauer von Nutztieren, die zu anderen Zwecken als der Schlachtung transportiert werden, soll 21 Stunden nicht überschreiten dürfen, samt einer Pause nach zehn Stunden. Danach muss den Tieren eine Pause von einem Tag außerhalb des Transportfahrzeugs ermöglicht werden. Nur dann darf der Transport fortgeführt werden.

Für nicht absetzte Kälber, Lämmer, Zicklein und Fohlen soll die Dauer des Transports auf höchstens acht Stunden festgelegt werden. Zudem müssen die Jungtiere spätestens alle neun Stunden gefüttert werden, sofern nicht ein spezielles, eigens zertifiziertes Fütterungssystem vorhanden ist. Geplant sei auch, dass Fohlen unter vier Monaten sowie weniger als zehn Kilogramm schwere Ferkel maximal neun Stunden transportiert werden dürfen, wenn die Verbringung ohne das Muttertier erfolgt.

Im Zweifel sollenTierärzt:innen entscheiden, ob ein Tier transportfähig ist. Die EU will neben Dehydration, offenen Wunden und Organvorfällen auch weit fortgeschrittene Trächtigkeit und noch nicht verheilte Nabel bei Jungtieren als Ausschlusskriterien festlegen. Alle Tiere, die sich nicht eigenständig oder schmerzfrei bewegen können, sollen grundsätzlich nicht transportiert werden dürfen.

Gemäß dem vorliegenden Entwurf soll die Transportdauer von Legehennen auf höchstens 12 Stunden begrenzt werden; für Hennen am Ende der Legeperiode sind maximal zehn Stunden vorgesehen. Außerdem muss eine Mindesttemperatur von 15°Celsius garantiert werden.

AgE

Bauernzeitung

VetVirbac-Stipendien 2023 vergeben

7. Dezember 2023

Auch in diesem Jahr unterstützt das Unternehmen Virbac wieder zwei Studierende der Veterinärmedizinischen Universität Wien mit dem VetVirbac-Stipendium. Die diesjährigen Stipendien wurden Anfang November 2023 an die Studierenden Niklas Baur und Maria Janzen übergeben. Das Vet Stipendium in Höhe von 1.000 Euro unterstützt Studierende des Diplomstudiums Veterinärmedizin bei ihrem zehnwöchigen Praktikum im Bereich Wiederkäuer-, Geflügel- oder Schweinemedizin in Österreich und soll zusätzliche Kosten für Wohnen und Leben in diesem Zeitraum abdecken.

Vetmeduni Wien

Bayern will Verbot der Anbindehaltung verhindern

7. Dezember 2023

Bayern ist das Land mit dem bundesweit höchsten Anteil an Milchviehbetrieben. In vielen Fällen handelt es sich in dem Freistaat um kleinere und mittlere bäuerlichen Familienbetriebe. Rund die Hälfte der Milchkühe dort werden in Anbindehaltung gehalten.

Im Rahmen der Änderung des Tierschutzgesetzes plant die Bundesregierung ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung nach fünfjähriger Übergangsfrist sowie die Einschränkung der Kombinationshaltung. Bayern hingegen befürchtet massive Auswirkungen eines solchen Verbots und will mit einer Bundesratsinitiative dagegen angehen. Ein entsprechender Beschluss wurde seitens des bayerischen Kabinetts am 5.12.2023 bekanntgegeben.

Der Freistaat fordert, dass in diesem Fall auch die regional und historisch gewachsenen Gegebenheiten und familiären Strukturen berücksichtigt werden müssten, da sonst mit dem Aufgeben vieler alteingesessener Betriebe zu rechnen sei.

Unumstritten ist jedoch auch bei der bayerischen Landesregierung, dass die ganzjährige Anbindehaltung als Auslaufmodell zu betrachten ist. In Bayern wird jedoch auf Freiwilligkeit, Förderung und Beratung gesetzt, um die Landwirte zum Umstieg auf eine Laufstallhaltung zu bewegen. Dazu hat das Land verschiedene Förderprogramme ins Leben gerufen und rund 37 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.  Bislang seien bereits mehr als 1.200 Betriebe hinsichtlich einer Haltungsumstellung beraten worden.

Angesichts dieser Entwicklung beim Umstieg auf Kombinations- oder Laufstallhaltung fordert die Landesregierung in ihrer Bundesratsinitiative den Bund auf, auf ein generelles gesetzliches Verbot der Anbindehaltung von Milchkühen zu verzichten. Zahlreiche Tierschutzverbände hingegen verlangen dagegen ein schnelles Verbot der Anbindehaltung. Noch haben sich die Ampelfraktionen im Bundestag allerdings noch nicht auf einen Referentenentwurf des Tierschutzgesetzes einigen können.

Bayerische Staatsregierung

Agrarheute

Beta-Glucanase kann Antibiotika bei Masthähnchen ersetzen

6. Dezember 2023

Das Enzym Beta-Glucanase könnte den Einsatz von Antibiotika bei Hühnern weitgehend überflüssig machen, wenn es dem Futter zugesetzt wird. Durch die bessere Verwertung wachsen die Tiere auch schneller. Zu diesem Ergebnis kam ein Forschendenteam unter der Leitung von Dr. Namalika Karunaratne (University of Saskatchewan, Canada), das den Futterzusatz in Bodenhaltungen mit Einstreu getestet hat. „Die Ergebnisse waren faszinierend. Beta-Glucanase baute das Beta-Glucan nicht nur effektiv ab, sondern verbesserte auch das Wachstum und die Gesundheit der Hühner“, erklärt Karunaratne. Die Wissenschaftler:innen kamen zu dem Schluss, dass das Enzym das Potenzial hat, einen als Beta-Glucan bekannten Weizenbestandteil abzubauen und somit unter anderem das Mikrobiom des Darms zu fördern und gesund zu halten.

„Aber die Geschichte hat noch mehr zu bieten. Wir verglichen die Wirkung von Beta-Glucanase mit Antibiotika und stellten fest, dass Beta-Glucanase das Beta-Glucan wirkungsvoller abbaut als Antibiotika.“ Die Zugabe von gereinigter Beta-Glucanase zum Hühnerfutter steigere also nicht nur die Leistung, sondern verringere auch den Bedarf an Antibiotika und anderen Medikamenten, so die Wissenschaftlerin. „Dies ist ein großer Schritt vorwärts, um die Gesundheit unserer gefiederten Freunde zu gewährleisten und unsere Lebensmittelversorgung sicherer zu machen. Es ist eine Win-Win-Situation sowohl für die Hühner als auch für diejenigen, die sie aufziehen und letztlich für den Verbraucher", betont Karunaratne.

Auch das Projekt VetMAB hat das Ziel, den Antibiotikaeinsatz im Stall zu minimieren und so die Tiergesundheit zu verbessern. VetMAB richtet sich mit seinem Online-Fortbildungsprogramm sowohl an Landwirt:innen als auch an die bestandsbetreuenden Tierärzt:innen.

Geflügelnews

Geflügelpest breitet sich global weiter aus

6. Dezember 2023

Die hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) grassiert in diesem Herbst ungebremst weiter. Die Niederlande meldeten gerade einen Ausbruch der Geflügelpest in einem Legehennenbetrieb in Putten in der Provinz Gelderland. Hier mussten 110.000 Hühner gekeult werden, um eine weitere Ausbreitung in den zehn weiteren Geflügelbetrieben innerhalb der 3-Kilometer-Zone zu vermeiden. Das niederländische Landwirtschaftsministerium hat auf den letzten Seuchenzug reagiert und eine Einstallpflicht für kommerzielle Geflügelhaltungen verordnet.

Auch in Niedersachsen und Schleswig-Holstein wurden Ausbrüche mit dem H5N1-Virus festgestellt. Betroffen sind ein Putenbestand in Cloppenburg mit mehr als 23.000 Tieren sowie ein Legehennenbestand mit 4.000 Tieren im Kreis Schleswig-Flensburg.

Noch dramatischer entwickelt sich die Geflügelpest in den USA. In den US-Bundesstaaten Iowa, Minnesota, Maryland, South Dakota, Wisconsin, Georgia und Kalifornien mussten mehrere Millionen Legehennen gekeult werden. Am schwersten hat es Iowa, den Staat mit der höchsten Eierproduktion, getroffen. Seit Beginn des Jahres mussten dort bereits 17,3 Mio. Stück Geflügel wegen der HPAI getötet werden.      

Geflügelnews

Agrarheute

Neue ASP-Leitlinien zur Verbesserung der Biosicherheit im Betrieb

5. Dezember 2023

Auch im Fall eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) dürfen Schweinehalter:innen in den betroffenen Sperrzonen ihre Tiere im Auslauf halten. Dazu bedarf es der Einhaltung einiger Maßnahmen, die in den neuen, im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) erstellten Leitlinien aufgeführt werden. Neben einer betriebsindividuellen Risikobewertung der zuständigen Veterinärbehörde müssen die betroffenen Halter:innen verschiedene Maßnahmen ergreifen, um das ASP-Eintragsrisiko so gering wie möglich zu halten. Ziel der Leitlinien ist es auch, die betriebsindividuellen Biosicherheitsmaßnahmen bereits vor einem Seuchenfall zu optimieren.

In einer Maßnahmentabelle sind zehn Handlungsbereiche aufgeführt, die zudem von einer Einschätzung begleitet werden, wie effektiv diese das Eintragsrisiko der ASP reduzieren kann. Die Handlungsbereiche umfassen unter anderem das Betriebspersonal, die Sicherung von Gebäuden und des Betriebsgeländes sowie den Fahrzeug- und Tierverkehr.  Als weitere Punkte werden die Überwachung der Tiergesundheit, die Tiergesundheitsbesuche und tierärztliche Bestandsbetreuung sowie das Schädlingsmonitoring aufgeführt. Konkrete Vorschläge für die Umsetzung der betriebsindividuellen Maßnahmen runden die neuen Leitlinien ab. Die rechtliche Grundlage für die beschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen bilden im Wesentlichen das neue Tiergesundheitsrecht der EU (Animal Health Law, AHL) sowie die Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV).

Um die Biosicherheit in Schweinebeständen geht es auch in Kurs 4 der E-Learning-Kursreihe Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung auf Myvetlearn.de. In diesem Kurs geht es um Maßnahmen und Hinweise zur Biosicherheit für Schweinebestände, die von Dr. Harlizius (u.a. FTA für Schweine, Mitglied im BTK-Ausschuss für Schweine) vorgestellt werden

Topagrar

Weitere Ausbreitung der Hämorrhagischen Septikämie in MV

5. Dezember 2023

In Mecklenburg-Vorpommern breitet sich derzeit die Hämorrhagische Septikämie (HS) aus. Ursprünglich kommt die auch als Wild- und Rinderseuche bezeichnete Erkrankung von Rindern, Wildschweinen sowie Rot- und Damwild aus Süd- und Südostasien, dem Mittleren Osten und Afrika. Expert:innen vermuten, dass das Bakterium Pasteurella multocida, das die Tierseuche verursacht, mit Tiertransporten nach Deutschland gelangt ist. Zur Verbreitung könnte aber auch der Wolf beitragen, der die Bakterien nachweislich in der Schleimhaut hat. Denn es häufen sich Erkrankungen von Nutztieren, wenn sich Wölfe in der Nähe angesiedelt haben, sagen Wissenschaftler:innen.

Erkrankte Tiere können nur erfolgreich mit Antibiotika behandelt werden, wenn die Erkrankung frühzeitig erkannt wird. Beim ersten Auftreten von Symptomen wie Fieber, vermehrter Speichelfluss, Schwellungen der Schleimhäute und Atemnot, kann HS innerhalb weniger Stunden zum Tod der Tiere führen. Seit den 1960er Jahren ist die Wild- und Rinderseuche in Deutschland nicht mehr meldepflichtig, daher erhalten Halter:innen auch keine Ausgleichszahlungen der Tierseuchenkasse. Ein Zustand, der nach Meinung der Tierhalter:innen schnell geändert werden muss, denn eine Erkrankung verursacht hohe finanzielle Schäden, auf denen sie sitzen bleiben, sofern in der nahen Zukunft keine weiteren Forschungsergebnisse präsentiert werden.  

Topagrar

Igel wird Tier des Jahres 2024

5. Dezember 2023

Neben Mährobotern und Autos gefährden auch der Klimawandel mit den einhergehenden Dürrezeiten sowie aufgeräumte bzw. Schottergärten die Gesundheit und die Population der Igel in Deutschland. Zwar sind die putzigen Wildsäuger hierzulande nicht direkt vom Aussterben bedroht, aber ihre Bestandsdicht ist rückläufig.

Die Deutsche Wildtier Stiftung hat daher den in nahezu in ganz Deutschland verbreiteten Braunbrustigel (Erinaceus europaeus) zum Tier des Jahres 2024 gewählt. „Damit hat ein Wildtier die Wahl zum Tier des Jahres gewonnen, das wohl jedes Kind kennt - das es aber in unserer Kulturlandschaft immer schwerer hat", erklärt der Wildtierbiologe und Stiftungsvorstand Klaus Hackländer. Das Eichhörnchen und der Rotfuchs landeten bei den Spender:innen der Stiftung auf den Plätzen 2 und 3. Seit 2017 wird jedes Jahr ein Wildtier zum Tier des Jahres gekürt, um auf die Gefährdung dieser Tiere, die Bedrohung ihrer Lebensräume oder einen Mensch-Wildtier-Konflikt in den Fokus der allgemeinen Aufmerksamkeit zu rücken.

Da Igel immer häufiger auch in die Tierarztpraxis gebracht werden, können sich Tierärzt:innen auf Myvetlearn.de notwendiges Wissen aneignen. In dem Online-Einsteigerkurs Igel: Der Igel als Patient in der Kleintierpraxis lernen die Kursteilnehmer:innen die Besonderheiten des Wildsäugers kennen, um ihm in Behandlung und Diagnostik gerecht werden zu können. Neben Informationen zum Artenschutz und rechtlichen Aspekten werden ihnen zu Beginn die biologischen Grundlagen und Besonderheiten des Europäischen Braunbrustigels vorgestellt. Auch die Online-Seminarreihe Wildtiere (für Tierärzt:innen und Tiermedizinische Fachangestellte) ist geeignet, sich hinsichtlich des Patienten Igel online fortzubilden.

rbb24

Petition der FN gegen die GOT massiv in der Kritik

4. Dezember 2023

Vor mehr als einem Jahr ist die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Kraft getreten. Diese Anpassung haben Bundestag und Bundesrat gemeinsam mit zahlreichen Verbänden anhand einer wissenschaftlichen Studie entwickelt. Maßgebliche Rahmenbedingungen, unter anderem eine deutliche Verbesserung der technischen Diagnostik, lagen der neuen GOT zu Grunde. Zudem war die Gebührenordnung seit dem Jahr 1999 lediglich minimal geändert worden.

Doch die Diskussionen reißen nicht ab. Die Reiterliche Vereinigung FN hat nun gemeinsam mit 58 Pferdezucht- und Pferdesportverbänden sowie der Vereinigung Deutscher Tierhalter (VDTH) eine Petition gegen einige Punkte der GOT gestartet. Nach Ablauf der Frist am 30. Januar 2024 soll die Unterschriftenliste an den Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir übergeben werden. Mit ihrer Petition richten sich die Verfasser nicht gegen die Tierärzte selbst oder generell gegen eine Gebührenerhöhung, sondern betrachten die tatsächliche Erhöhung der Gebühren für die Tierhalter:innen nicht für tragbar. Begründet wird die Petition damit, dass viele Vereine, Zuchtbetriebe, Pensions- und Ausbildungsställe und eine ganze Branche in ihrer Existenz gefährdet seien.

Als unseriös bezeichnet der Geschäftsführer des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte (bpt) diese Aktion. „Fehlende Kapazitäten für Notdienste“ seien ein wirkliches Tierschutzproblem. Zudem ließen sich die Steigerungen von Gehältern und Reallöhnen in den vergangenen 25 Jahren und den damit einhergehenden Einkommensverlusten für Tierärzt:innen nur durch die erfolgte Gebührenerhöhung kompensieren, kommentiert Färber auf Linkedin. Pferdetierärztin Anna Weber unterstützt die Meinung des bpt-Geschäftsführers und hat eine entsprechende Gegen-Petition gestartet. In dieser fordert sie, dass die Hetzjagd auf Tierärzte - insbesondere Pferdetierärzte - durch Organisationen wie die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) aufhören müsse. „Wir müssen zusammenarbeiten, um das Missverständnis zu beseitigen und den Respekt gegenüber dem Beruf des Tierarztes wiederherzustellen. Bitte unterzeichnen Sie diese Petition, um unsere Forderung nach einem Ende der ungerechtfertigten Angriffe auf unsere Berufsgruppe zu unterstützen“, lautet Webers Bitte.

FN