England ordnet Euthanasie von XL-Bully-Hunden an
Die britische Regierung hat auf einige, teils tödliche Attacken von sogenannten XL-Bully-Hunden reagiert und diese mit auf die Liste der verbotenen Hunderassen gesetzt. Demnach werden ab dem kommenden Jahr der Verkauf sowie die Zucht von XL-Bully-Hunden in England und Wales untersagt. Zudem dürfen Hunde dieser Rasse ab Januar 2024 in der Öffentlichkeit nur mit Leine und Maulkorb geführt werden. Ab 1. Februar 2024 wird zudem die Haltung der Hunde in England und Wales verboten. Lediglich mit einer Ausnahmeregelung ist diese weiterhin erlaubt. Diese könne bis zum 31.1.2024 beantragt werden, heißt es von Behördenseite.
Laut einem Bericht des Senders Sky News müssen wahrscheinlich rund 250 Hunde dieser Rasse, die derzeit in Tierheimen im ganzen Land untergebracht sind, eingeschläfert werden, wenn sie nicht vor dem Jahreswechsel neue Herrchen oder Frauchen finden. Denn die neue Verfügung untersagt fortan ein Vermitteln in ein neues Zuhause. Die Zahl der aktuell in den Tierheimen untergebrachten Hunde könnte aber noch deutlich höher sein, wie der Tierheimverband „Association of Dogs and Cats Homes“ befürchtet. Die Tierschutzorganisation Blue Cross schätzt die Kosten für die Einschläferungen auf umgerechnet rund 100.000 Euro, was auch damit zusammenhängt, dass die Kosten für Einäscherung sowie Medikamente wegen der Größe der Tiere sehr hoch sind.
Von Februar 2024 an müssen Tiere, die mit Ausnahmegenehmigungen weiter privat untergebracht sein dürfen, zudem kastriert sein. Auch hier rechnen Tierschützer mit hohen Kosten. Die Regierung bietet XL-Bully-Besitzern eine staatliche Beteiligung von 200 Pfund an, falls sie einer Euthanasie der Tiere zustimmen. Nach Schätzungen des Umweltministeriums gibt es mehr als 10.000 XL-Bullys im Land, Tierschützer:innen gehen sogar von etwa 15.000 Tieren aus.
Fall von Borna in Bayern
In Bayern hat sich ein Mensch im mittelfränkischen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen mit dem Bornavirus (BoDV) infiziert. Borna ist eine sehr selten auftretende Zoonose, die meist fatal endet. In der Regel kommen Infektionen vor allem bei Nagetieren, hier vor allem der Feldspitzmaus, Schafen, seltener auch bei Pferden vor. Es können aber auch andere Säugetierarten und Vögel betroffen sein, ebenso Hunde, Katzen und Rinder. Das Virus wurde zudem bei Bunthörnchen nachgewiesen.
Im Jahr 2018 ist diese Erkrankung zum ersten Mal in Deutschland bei einem Menschen festgestellt worden. Inzwischen sind rund 50 Fälle dieser Erkrankung aufgetreten. Infektionen mit dem Bornavirus beim Menschen sind seit dem 1. März 2020 meldepflichtig.
BoDV befällt hauptsächlich das Zentrale Nervensystem (ZNS), aber auch die weißen Blutkörperchen und einige Gewebezellen. Dies verursacht bei den betroffenen Tieren eine Hirnhautentzündung, die mit einer Entzündung des Großhirns und des Rückenmarks einhergeht. Die Letalität beträgt bis zu 90 Prozent, eine Therapie oder Prävention gibt es nicht.
Menschen können sich vor allem über den direkten Kontakt mit Feldspitzmäusen oder deren Ausscheidungen mit dem Bornavirus anstecken. Auch das Einatmen von kontaminiertem Staub oder der Verzehr kontaminierter Lebensmittel steht in Verdacht. Die Übertragung von Mensch zu Mensch ist bislang nicht bekannt.
Bei infizierten Menschen sind die Symptome zunächst sehr unspezifisch. Anfangs treten Kopfschmerzen, Fieber und ein allgemeines Krankheitsgefühl auf. Dann folgen neurologische Symptome wie Sprach- und Gangstörungen, Muskelzucken, epileptische Anfälle, Lähmungserscheinungen und Wesensveränderungen.
Schweiz gibt Wolfsrudel zum Abschuss frei
Die Schweizer Regierung hat dem Naturschutz sowie der Berner Konvention zum Trotz 12 Wolfsrudel zum Abschuss frei gegeben. Damit hat das Bundesamt für Umwelt (Bafu) dem Antrag verschiedener Kantone entsprochen. Die Abschüsse werden durch eine Änderung der Jagdverordnung, die Anfang November 2023 in Kraft getreten ist, ermöglicht. Demnach dürfen Wölfe fortan in der Schweiz vom 1. Dezember bis zum 31. Januar abgeschossen werden, auch präventiv. Dieser Schritt wird mit dem starken Wachstum der Wolfspopulation und der sich von 2019 bis 2022 nahezu verdreifachten Zahl von Wolfrissen begründet. Im Jahr 2022 lag diese bei 1.480 gemeldeten Angriffen. Aktuell gibt der Bund die Wolfspopulation in der Schweiz mit 32 Rudeln mit rund 300 Wölfen an. Im Jahr 2020 waren es hingegen nur 11 Rudel mit gut 100 Wölfen.
Einige Kantone haben bereits eine Stunde nach der Entscheidung bekannt gegeben, umgehend mit dem Abschuss der Wolfsrudel beginnen zu wollen.
Erlasse sollen drohende Tierschutzverstöße bei Transporten vermeiden
Das Landwirtschaftsministerium Niedersachsen hat weitere Maßnahmen ergriffen, um tierschutzwidrige Zustände auf und nach Tiertransporten zu vermeiden. So wurde bereits am 9. Oktober 2023 der sogenannte „Ägypten-Erlass“ aktiviert. Mit diesem Erlass sollen die kommunalen Behörden Tiertransporte per Schiff nach Alexandria untersagen, wenn als Bestimmungsort ein Stall im dortigen Hafen angegeben ist. Zudem hat das Ministerium am 22.11.2023 den Veterinärbehörden einen weiteren Erlass zugestellt, der diese auffordert, jegliche Rindertransporte nach Ägypten, Algerien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien, Tadschikistan, Tunesien, Turkmenistan und Usbekistan zu untersagen.
„Da aus den genannten Ländern keine Rinder wieder nach Europa zurücktransportiert werden, enden sie alle irgendwann durch Schlachtung ohne Betäubung. Zahlreichen Berichten zufolge wird zur Fixierung der Rinder häufig erhebliche Gewalt eingesetzt und das bedeutet große Schmerzen und Leiden für die Tiere. Unsere Veterinärbehörden sind aber verpflichtet, auch künftige Verstöße gegen das Tierschutzrecht zu verhindern. Dies geht in den genannten Fällen nur durch Untersagung des Transports. Es gibt für die Veterinärbehörden kein milderes Mittel, diese drohenden Tierschutzverstöße zu verhindern“, erklärt Miriam Staudte.
Ein dritter Erlass, der die Richtlinien für alle längeren Transporte in Drittländer konkretisiert, befindet sich kurz vor der Veröffentlichung. Eine der Neuerungen wird sein, dass der Organisator eines Transports durch Fotos am Bestimmungsort dokumentieren muss, dass die Tiere angekommen und bedarfsgerecht versorgt worden sind. Auf den Fotos müssen Ohrmarken der Tiere erkennbar sein. Dies prüfen die Behörden in standardmäßigen Retrospektivkontrollen.
Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Sehenswerte Doku über die Geschichte des Rindes
„Muh! Die Geschichte des Hornviehs“ ist eine Dokumentationsserie, die die lange und bedeutsame Geschichte des Rindes sowie die Beziehung des Menschen zu dieser Tierart in vier Teilen beleuchtet. Am heutigen Montagabend (27.11.2023) um 18.35 Uhr zeigt Arte den ersten Teil der Doku: „Das Rind erobert die Weiden“. In dieser Folge gehen die Autor:innen zurück zum eurasischen Auerochsen, dem Ur-Ochsen, der inzwischen ausgestorben ist. Der Urahn der heutigen Kühe, Stiere und Ochsen der westlichen Welt war schon vor vielen Tausend Jahren vom heutigen Marokko bis nach Sibirien verbreitet.
Durch Auslesezucht erreichten die Menschen das Leistungsoptimum bei Feld-, Zug- und Transportarbeiten. Dazu wurde nach und nach die Widerristhöhe reduziert, die Schnauze verkürzt sowie der Rücken und der Körper insgesamt, vor allem aber das Hinterteil, verbreitert. Auf der ganzen Welt, auf inzwischen fünf Kontinenten, werden Hausrinder, Zebus, Wasserbüffel oder Yaks für landwirtschaftliche Arbeiten sowie zur Milch- und Fleischgewinnung genutzt. Das Rind hat weltweit aber auch eine wichtige Bedeutung für Natur und Kultur. In Spanien und Portugal sind es die traditionellen Stierkämpfe, in den USA die Rodeos, die für große Begeisterung oder inzwischen auch großen Unmut bei den Menschen sorgen. In einigen Regionen der fernöstlichen Welt werden Wasserbüffel spirituell verehrt. Die Dokureihe ist auch bis zum 25.1.2024 in der Arte-Mediathek verfügbar.
ASP breitet sich erneut in Polen und Russland aus
Nachdem sich die Seuchenlage in Polen für lange Zeit ein wenig beruhigt hatte, scheint sich die Afrikanische Schweinepest (ASP) aktuell innerhalb der Wildschweinpopulation weiter auszubreiten. Das Land meldete mehr als 70 neue Fälle, die in den vergangenen Wochen vor allem in den Provinzen Niederschlesien, Lublin und Westpommern innerhalb der sogenannten roten Zone nachgewiesen wurden.
Noch dramatischer entwickelt sich derzeit die Seuchenlage in Südrussland. Mehr als 23.000 Schweine sind in der Region Krasnodar, die an die Krim grenzt, an der ASP verendet. Die Behörden haben seit Jahresbeginn insgesamt rund 2.250 neue Fälle gemeldet, 29 Hausschweinebestände seien zudem betroffen, heißt es. Das sind rund doppelt so viele wie im gesamten Vorjahr. Befürchtungen, dass sich damit die inländischen Schweinefleischpreise um 20 Prozent erhöhen würden, hat der Russische Verband der Schweinefleischproduzenten (RUPP) zurückgewiesen. Diese Menge sei nicht vergleichbar mit dem Produktionsanstieg in der gesamten russischen Schweineindustrie in diesem Jahr. Dank mehrerer neuer Betriebe sei die Schweinefleischproduktion in diesem Jahr bereits um 200.000 Tonnen gestiegen, sagte Yuri Kovalev, Vorsitzender des Verbandes.
Milde Winter steigern Zeckenaktivität
Die Temperaturen im Winter in Deutschland fallen mittlerweile nur noch selten unter den Gefrierpunkt und Schnee fällt meist lediglich in den höherliegenden Regionen. Das hat auch zur Folge, dass Zecken, allen voran der Gemeine Holzbock (Ixodes ricinus) und vermehrt auch die Wiesen- oder Buntzecke, das ganze Jahr über aktiv sind, wie Forschende des Instituts für Parasitologie der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo) beobachten konnten. „Die milden Winter sorgen dafür, das Zecken auch während der kalten Jahreszeit auf Wirtssuche gehen. Das bedeutet, dass Haustiere nunmehr ganzjährig vor Zecken geschützt werden sollten. Und natürlich sollten auch Menschen im Winter achtsam sein und sich nach Aufenthalten im Freien auf Zecken absuchen“, erklärt Institutsleiterin Professorin Dr. Christina Strube. Denn mit den milderen Wintern steigt für Mensch und Tier auch das ganzjährige Risiko, dass eine Infektionskrankheit durch einen Zeckenstich übertragen wird. Denn Zecken fungieren als Vektoren und können Hunde unter anderem mit Babesiose und Anaplasmose infizieren.
Imker:innen fordern weltweite Verringerung von Glyphosat
Da sich die EU-Länder erneut nicht auf eine gemeinsame Position hinsichtlich der weiteren Zulassung von Glyphosat einigen konnten, hat die EU-Kommission das alleinige Entscheidungsrecht genutzt und eine Verlängerung um weitere zehn Jahre angekündigt. Auch wenn es neue Auflagen und Einschränkungen geben soll, ist diese Entscheidung beim Deutschen Imkerbund (DIB) auf massives Unverständnis gestoßen. „Wir sind sehr enttäuscht, dass sich Deutschland aufgrund von Unstimmigkeiten im Kabinett, entgegen der Absprache im Koalitionsvertrag, bei der Abstimmung im Ministerrat enthalten musste", sagt der Präsident des Imkerbundes, Torsten Ellmann. „Auf EU-Ebene, aber auch weltweit, muss die eingesetzte Menge von Glyphosat zumindest deutlich verringert werden. Die Verlängerung der Zulassung in der EU sollte - wenn überhaupt - nicht um volle zehn Jahre erfolgen. Wir fordern die EU-Kommission daher auf, ihre Absicht zu überdenken", mahnt Ellmann.
Auch das Fehlen von klaren und eindeutigen Aussagen der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA hinsichtlich der Bedrohung der Artenvielfalt durch Glyphosat, stößt bei den Imker:innen auf großes Befremden. So vernichte das Breitband-Herbizid Glyphosat sämtliche blühenden Beikräuter und nehme so vielen Bestäubern wie Wild- und Honigbienen die Lebensgrundlage, erklärt der Imkerbund. Auch die Weltgesundheitsorganisation WHO bescheinigt dem Unkrautvernichter, krebserregend zu wirken. Zudem hätten mehrere Studien negative Einflüsse von Glyphosat auf die Diversität und Produktivität von terrestrischen und aquatischen Ökosystemen nachgewiesen.
Der Leverkusener Chemie- und Pharmakonzern Bayer, der im Jahr 2018 den Glyphosat-Hersteller Monsanto für 63 Milliarden Dollar übernommen hat, sieht sich in Nordamerika mit zehntausenden weiteren Klagen auf Schadensersatz konfrontiert. Erst kürzlich hat ein Geschworenengericht in Jefferson City im US-Bundesstaat Missouri den Konzern zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 1,5 Milliarden Dollar verurteilt. Das Gericht hatte den drei Klägern Recht gegeben, nachdem sie darlegen konnten, dass ihre Krebserkrankung auf die jahrelange Verwendung des umstrittenen Unkrautvernichtungsmittels zurückzuführen ist. Bayer hat entsprechende Vorwürfe bezüglich Glyphosat stets zurückgewiesen und kündigte an, das Urteil anzufechten.
Um die Haltung, die Gesundheit und den Schutz von Bienen geht es unter anderem auch in der gleichnamigen vierteiligen E-Learning-Kursreihe, die Tierärzt:innen zur Online-Fortbildung auf Myvetlearn.de zur Vergügung steht. Die Kursreihe ist geeignet zur Weiterbildung für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Bienen/den Fachtierarzt für Bienen.
Virus-Varianten erschweren Impfung gegen BTV
Seit dem ersten Auftreten der Blauzungenkrankheit (BT) in den Niederlanden hat die Zahl der Ausbrüche zugenommen. Inzwischen sind rund 2.000 Betriebe betroffen. Die Tierseuche ist auch in Niedersachsen und Teilen Nordrhein-Westfalens aufgetreten. In allen Fällen wurde der Serotyp 3 (BTV-3) nachgewiesen. Das Seuchengeschehen hat der Baden-Württembergische Minister Peter Hauk zum Anlass genommen, auf die dringend erforderliche BTV-Impfung hinzuweisen. Denn auch von der französischen Seite wächst der Seuchendruck. Noch ist Baden-Württemberg jedoch frei von BTV. „Die erneuten Ausbrüche der Blauzungenkrankheit in Norddeutschland, den Niederlanden und Frankreich unterstreichen die Notwendigkeit der Impfung. Wir müssen mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung die weitere Ausbreitung und einen Eintrag nach Baden-Württemberg verhindern“, erklärt Minister Peter Hauk MdL.
Auch wenn gegen die neue Variante der Blauzungenkrankheit, die sich aktuell in den Niederlanden und Teilen Norddeutschlands ausbreitet, in Europa keine Impfstoffe zur Verfügung stehen, sollten Halter:innen von Rindern, Schafen und Ziegen ihre Tiere mit den derzeit verfügbaren BTV-8-Vakzinen impfen. Denn in Frankreich wurde überwiegend der BTV-Serotyp 8 gemeldet. Insgesamt sind mehr als 1.300 Betriebe in 20 Departements betroffen.
„Um einem erneuten Ausbruch bestmöglich vorzubeugen, wurde Baden-Württemberg hierzu in 3 Impfzonen mit unterschiedlich hoher Bezuschussung eingeteilt, um in besonders eintragsgefährdeten Bereichen durch eine höhere Bezuschussung der Impfungen eine möglichst hohe Impfquote zu erreichen. Das Land und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg unterstützen auch weiterhin finanziell die Schutzimpfung gegen die Blauzungenkrankheit“, betont Minister Hauk.
Nachfolger:in für GST-Präsident Glardon gesucht
Seit Anfang 2019 ist Dr. Olivier Jean Glardon Präsident der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST). Wie die GST bekanntgab, hat Glardon seinen baldigen Rücktritt angekündigt. Daher sucht die Schweizer Tierärztevertretung zum 1. Januar 2025 eine/n Tierärzt:in als Nachfolger:in für den scheidenden Präsidenten. Voraussetzung für eine Bewerbung ist die aktive Mitgliedschaft in der GST und die Bereitschaft, als integrative Persönlichkeit die Interessen der GST gegenüber den verschiedenen internen und externen Anspruchsgruppe zu vertreten.
Die Bewerbungsfrist endet am 29. Februar 2024. Der Amtsantritt ist der 1. Januar 2025.