News

Ärzt:innen verordnen wieder mehr Antibiotika

21. Februar 2025

Erstmals nach der Corona-Pandemie sind in Deutschland wieder mehr Antibiotika verschrieben worden. Nach Informationen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) stieg die Zahl der Verordnungen in 2023 um 18,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr und lag damit sogar über dem präpandemischen Niveau im Jahr 2019 (+6,1 %). Die Analyse, die auf Basis der Arzneimittelverordnungsdaten aller GKV-Versicherten erfolgte, zeigte auch, dass die Verordnungen von Reserveantibiotika wieder zugenommen haben. Die aktuelle Entwicklung bezeichnet WIdO-Geschäftsführer Helmut Schröder als besorgniserregend, da diese die Gefahr von Resistenzen weiter verschärfen würden. Gerade im Fall von lebensbedrohlichen Erkrankungen könne das dramatische Auswirkungen haben, so Schröder.

Reserveantibiotika sind eine der letzten Therapieoptionen, wenn herkömmliche Antibiotika nicht mehr wirken, und dürfen nur eingesetzt werden, wenn der Nachweis eines multiresistenten Erregers vorliegt. „Reserveantibiotika sind eine wertvolle Notfalloption – doch die abermals steigenden Verordnungszahlen deuten darauf hin, dass ihr zurückhaltender Einsatz noch nicht konsequent genug gelingt“, betont der WIdO-Geschäftsführer.

Anders als im humanmedizinischen Bereich setzt sich im veterinären Bereich der Abwärtstrend beim Einsatz von Antibiotika jedoch fort, was auch mit der Anpassung im Tierarzneimittelgesetz zusammenhängt. Nach Angaben der AOK konnte die eingesetzte Antibiotikamenge in den letzten zehn Jahren um 57,3 Prozent reduziert werden (2014: 1.238 Tonnen), in der Humanmedizin nur um 8,7 Prozent (2014: 39,6 Millionen Verordnungen). In der Nutztierhaltung müsse auf das therapeutisch unverzichtbare Mindestmaß reduziert werden, denn auch der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung verstärke das Problem der Resistenzbildung, so Schröder. Die Wirkstoffe werden zum Beispiel über den Konsum von Fleisch oder über das Grundwasser auch vom Menschen aufgenommen.

„Da Antibiotikaresistenzen keine Mensch-Tier-Unterscheidung kennen, brauchen wir eine konsequente Reduktion des Antibiotikaeinsatzes nicht nur beim Tier, sondern auch beim Menschen“, fordert Helmut Schröder. Zudem müssten dringend neue antibiotische Wirkstoffe entwickelt werden.

„Der erneute Anstieg der Verordnungen von Antibiotika und Reserveantibiotika sowie die ausgetrocknete Pipeline neuer antibiotischer Wirkstoffe in den letzten Jahren machen den regulatorischen Handlungsbedarf deutlich. So sollte einerseits ein indikationsgerechter und zurückhaltender Gebrauch angemahnt werden und andererseits die öffentlich finanzierte Forschungsförderung bei den pharmazeutischen Unternehmen zum gewünschten Ergebnis führen“, erklärt Schröder abschließend.

AOK

Am 23.2. ist Bundestagswahl – Wählen gehen nicht vergessen!

21. Februar 2025

Demokratie und freie Wahlen sind ein unschätzbar großes Gut, das es zu schützen gilt. Während in Deutschland sowie in anderen demokratischen, meist westlich orientierten Ländern das Wahlrecht häufig als etwas Selbstverständliches angesehen wird, bezahlen Menschen in anderen Ländern dieser Welt den Kampf für freie Wahlen und demokratische Mitbestimmung nicht selten mit ihrem Leben.

Schon allein deswegen sollte jeder einzelne Bürger, der die Möglichkeit hat, an freien Wahlen teilzunehmen, diese Möglichkeit auch ergreifen. Denn Nicht-Wählen schadet keiner einzelnen Partei oder Parteien, sondern nur der Demokratie. Zudem verzichten Nichtwähler darauf, Verantwortung für ihre Zukunft zu übernehmen und sie mitzugestalten.

Am kommenden Sonntag, 23.2.2025, ist Bundestagswahl. Gehen Sie hin!
Wer noch nicht weiß, was er/sie wählen soll, kann sich beispielsweise mit Hilfe des Wahl-O-Mats orientieren.

Der Bundesverband praktizierender Tierärzte(bpt) e.V. hat bereits 10 Forderungen an die kommende Regierung formuliert. Diese lauten:

  • Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes
  • Abbau von unnötiger Bürokratie
  • Modernisierung der Tierärztlichen Approbationsverordnung (TAppV)
  • Schnellere Anerkennung ausländischer Tierärzt/innen
  • Besserer Mutterschutz für selbständige Tierärzt/innen
  • Gesicherte Kinderbetreuung gewährleisten
  • Tierärzt/innen im Ruhestand mit Anreizen zurückholen
  • Regelmäßige Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
  • Verbindliche Regelung für Tiergesundheitsbesuche
  • Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen sofort

bpt-Forderungen zur Bundestagswahl

Schleswig-Holstein startet diesjährige Katzenkastration

20. Februar 2025

Am 17. Februar 2025 ist der Startschuss für die diesjährige Frühjahrsaktion zur landesweiten Katzenkastration in Schleswig-Holstein gefallen. Bis zum 31. März 2025 können Straßenkatzen in den teilnehmenden Gemeinden kostenfrei kastriert werden. Mit insgesamt 10.000 Euro unterstützen der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Schleswig-Holstein diese Aktion, um das Leid der Streunerkatzen, die tagtäglich auf den Straßen um ihr Leben kämpfen, zu reduzieren. Weitere 15.000 Euro stellt die Tierschutzorganisation Humane World for Animals - ehemals Humane Society International – zur Verfügung und spendet zudem 50 Lebendfallen für Katzen.

„Die Kastration, verbunden mit der Kennzeichnung und Registrierung der Tiere, ist notwendig und dringend geboten, um das Leid der Straßenkatzen zu lindern und die Tierheime zu entlasten. Umso wichtiger ist die landesweite Kastrationsaktion, an der wir uns seit dem Start im Jahr 2014 beteiligen" sagt Ellen Kloth, Vorsitzende des Landesverbands Schleswig-Holstein und Vizepräsidentin beim Deutschen Tierschutzbund. Insgesamt konnten in den vergangenen Jahren 25.786 Katzen kastriert werden. Bei der letzten Herbstaktion waren es 1.184 Katzen – davon 684 weibliche Katzen und 500 Kater.

Bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen gefordert

„Nur durch die Kastration der Tiere kann der Teufelskreis der unkontrollierten Vermehrung durchbrochen werden“, ergänzt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Weil ursprünglich jede Straßenkatze von einer nicht kastrierten Katze aus einem Privathaushalt abstammt, ist es wichtig, auch diese Katzen kastrieren zu lassen. Deshalb fordern wir eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen.“

Um an der Aktion teilnehmen zu können, müssen die Überbringer:innen der Tiere bestätigen, dass es sich um eine Straßenkatze handelt. Zusätzlich zu der Kastration werden die Katzen mit einem Transponder mit Mikrochip gekennzeichnet und bei FINDEFIX, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes, registriert. Nach der Kastration werden die Katzen an den Fundstellen wieder freigelassen.

Deutscher Tierschutzbund

Schweinebestände vor H5N1-Infektionen schützen

20. Februar 2025

Die hochpathogene Geflügelpest hat in den USA bislang millionenfache Tiertötungen nach sich gezogen. Neben der Keulung von mehr als 153,7 Mio. Stück Geflügel und nahezu 1.000 infizierten Milchkühen wurden auch Erkrankungen von mindestens 67 Menschen im Zusammenhang mit dem H5N1-Virus bekannt.

Nach dem ersten positiven Nachweis bei einem Schwein in einem Hinterhof im US-Bundesstaat Oregon im Herbst 2024, wächst die Besorgnis auch bei Schweinehalter:innen vor möglichen H5N1-Infektionen ihrer Tiere. Der Nationale Rat der Schweinefleischproduzenten (National Pork Producers Council, NPPC) in den USA appelliert daher an ihre Mitglieder, die Biosicherheitsmaßnahmen auch in Hinblick auf das Virus H5N1 zu überprüfen. Neben der Bekämpfung von Nagetieren und Vögeln sowie des Zugangs von Besuchern zu den Ställen, rät der NPPC dringend zur Nutzung von Hygieneschleusen und persönlicher Schutzausrüstung für alle, die den Stall betreten.

Ein Leitfaden zu den nötigen Biosicherheitsmaßnahmen, den der Rat gemeinsam mit anderen Branchenvertretern und staatlichen Tiergesundheitsbeamten erstellt hat, enthält Informationen für Schweinehalter:innen, wie sie auf das Influenzavirus H5N1 reagieren sollten, falls die Schweinebranche von einem Ausbruch betroffen sein sollte.

„Bleiben Sie auf dem Laufenden und halten Sie eine gute, offene Kommunikation mit Ihrem Tierarzt aufrecht“, mahnt Anna Forseth, NPPC-Direktorin für Tiergesundheit.

Agrarheute

Zahl der ASP-Fälle in Polen wieder stark angestiegen

19. Februar 2025

Die meisten europäischen Länder konnten in den vergangenen Monaten Erfolge im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) vorweisen. Die Zahl der Ausbrüche bei Hausschweinen ist seit Jahresbeginn gering, mit Ausnahme von Rumänien, wo alleine im Jahr 2025 bereits 47 Fälle gemeldet worden sind.

Ganz anders sieht es bei den ASP-Ausbrüchen bei Wildschweinen aus. Mit einer sehr negativen Bilanz sticht aktuell Deutschlands Nachbarland Polen hervor. Hier wurden bis zum 11. Februar 2025 bereits 536 Wildschweine positiv auf das ASP-Virus getestet, allein 123-Fälle waren es in der vergangenen Woche. Das entspricht mehr als ein Viertel aller in Polen im Jahr 2024 aufgetretenen ASP-Fälle bei Wildschweinen, wie einer Grafik des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) zu entnehmen ist.

Wie die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) berichtet, trat die Tierseuche in diesem Jahr in allen Woiwodschaften auf, mit Ausnahme von Niederschlesien, Lodz, Kleinpolen, Karpatenvorland und Schlesien. Im Vergleich zu 2023 war die Zahl der ASP-Ausbrüche in Polen im Jahr 2024 zurückgegangen. Nun wächst die berechtigte Sorge, dass die Ausbruchszahlen weiter in die Höhe gehen könnten. Da zahlreiche Wildschweinkadaver nahe der deutschen Grenze gefunden wurden, wächst zudem das Risiko der Erregereinschleppung nach Brandenburg. In Deutschland gab es bislang rund 370 ASP-Fälle. Um einen Eintrag in Hausschweinebestände zu verhindern, sind Schweinehalter:innen daher dringend angehalten, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und strikt einzuhalten.

Die regelmäßige Überprüfung der Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben thematisiert auch die 8-teilige Online-Fortbildungsreihe Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung von Myvetlearn.de. Diese bietet Tierärzt:innen in allgemeinen und tierartspezifischen Kursen fundiertes Wissen zu den Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen in Beständen verschiedener Tierarten. Kurs 4 der Reihe befasst sich mit Maßnahmen und Hinweisen zur Biosicherheit für Schweinebestände.

ISN

Video-Challenge zum Thema Reisen mit Hund

18. Februar 2025

Nicht mehr lange und der Frühling hält Einzug in Deutschland. Dann beginnen die meisten Menschen auch mit ihrer Urlaubsplanung. Je nach Reiseziel müssen Hundehalter:innen frühzeitig mit der Vorsorge ihrer Vierbeiner beginnen. Damit der Hund auch im Urlaub gesund bleibt, sollten Impfungen, Parasitenkontrolle, die richtige Reiseapotheke oder Einreisebestimmungen des Ziellandes  bedacht werden.

Um das Bewusstsein für die Gesundheitsvorsorge bei Hunden im Urlaub zu stärken, setzt der Bundesverband für Tiergesundheit (BfT) gemeinsam mit dem Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) seine Video-Challenge fort. Unter dem Motto "Rundum geschützt: Mit dem Hund auf Reisen" rufen die beiden Verbände Tierhalter:innen und Tierärzt:innen sowie Petfluencer auf, kreative Videos zu erstellen, die die wichtigsten Aspekte einer sicheren Reise mit dem Vierbeiner thematisieren.  

Bereits im vergangenen Jahr haben der BfT und der bpt die Impfung und Gesundheitsvorsorge beim Kleintier mit Hilfe einer Video-Challenge thematisiert. Auch dieses Mal haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, neben der klassischen Videoproduktion moderne KI-Tools zur Unterstützung zu nutzen.

Die besten Videos werden mit attraktiven Preisen belohnt. Für das beste Video wird eine Prämie in Höhe von 1.000 Euro gezahlt. Die Gewinner-Videos werden über die Webseiten von bpt und BfT sowie auf YouTube veröffentlicht. Einsendungen sind bis zum 05. Mai 2025 möglich. Mehr zur Challenge sowie das Bewerbungsformular finden Sie hier.

BfT

Bayern vergibt Tiermedizinstudienplätze im Rahmen der Landtierarztquote

18. Februar 2025

Der Mangel an Tierärzt:innen zeigt sich besonders stark in ländlichen Regionen. Immer weniger Tierärzt:innen sind bereit, die langen Arbeitszeiten und weiten Wege im Praxisalltag in Kauf zu nehmen und ziehen Jobs in der Stadt, auf dem Amt oder in der Wirtschaft vor. Als Konsequenz schließen immer mehr Praxen auf dem Land.

Um dem entgegenzuwirken und gleichzeitig die Versorgung von Nutztieren in Bayern zu sichern, vergibt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) erstmals im Rahmen der Landtierarztquote bis zu 10 % der an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) pro Jahr zur Verfügung stehenden Tiermedizinstudienplätze an Studienbewerber:innen, die ein besonderes Interesse an der nutztierärztlichen Tätigkeit im ländlichen Raum aufweisen.

„Wir brauchen mehr Tierärzte auf dem Land. Wir brauchen Landtierärzte für die Nutztierhaltung in allen bayerischen Regionen. Sie bedeuten mehr Tierschutz in der Fläche und mehr Lebensmittelsicherheit“, erklärte der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber nach der Billigung der Landtierarztquote durch den Bayerischen Landtag im Dezember vergangenen Jahres. 

Noch bis zum 28. Februar 2025 können sich Interessierte für das Tiermedizinstudium an der LMU bewerben. Mit Hilfe eines zweistufigen Auswahlverfahrens erfolgt die Vergabe der Plätze. Das Studium ist auch ohne Numerus Clausus (NC) möglich. Auswahlkriterien sind beispielsweise ein Studieneignungstest, eine Ausbildung in einem Beruf mit Bezug zur Nutztierhaltung oder -medizin, sowie Berufserfahrung und Praktika. Die Bewerber:innen verpflichten sich, nach Abschluss ihrer Ausbildung für zehn Jahre in einem bayerischen Bedarfsgebiet als Nutztierarzt mit Schwerpunkt Rind oder Schwein zu arbeiten. Die Bewerbung erfolgt online über das Bewerberportal.

LGL

Bpt formuliert Forderungen an die neue Regierung

17. Februar 2025

In rund einer Woche steht die nächste Bundestagswahl an. Der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) nimmt das zum Anlass, seine Forderungen an die künftige Bundesregierung hinsichtlich Tiermedizin und Tiergesundheit zu erneuern. Ein 10-Punkte-Plan sieht neben einem besseren Mutterschutz für selbstständige Tierärzt:innen und gesicherter Kinderbetreuung auch die Flexiblisierung des Arbeitsgesetzes vor. Dies sei notwendig, um einen funktionierenden Notdienst sicherzustellen, so der bpt.

In Hinblick auf die bessere Prävention von Tierseuchen schlägt der bpt eine verbindliche Regelung für Tiergesundheitsbesuche vor. Ein im Jahr 2021 in Kraft getretenes EU-Gesetz, das regelmäßige Tiergesundheitsbesuche bei Nutztieren vorschreibt, werde von Deutschland noch immer nicht umgesetzt. Eine weitere Forderung betrifft die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen, um so unter anderem die verheerende Situation zahlreicher Tierheim in Deutschland zu verbessern.

Um die Arbeit von Tierärzt:innen zu vereinfachen und mehr Zeit für die Behandlung der Tiere zu haben, müsse zudem unnötige Bürokratie abgebaut werden. Gegen den Fachkräftemangel in tiermedizinischen Berufen fordert der Verband zudem Anreize für Praktiker:innen im Ruhestand zu schaffen sowie eine schnellere Anerkennung der Approbation ausländischer Tierärzt:innen zu ermöglichen.

Mit der Initiative Deutschkurs für Tierärzte sollen internationale Tierärzt:innen beim Erlernen der deutschen Sprache unterstützt und speziell bei der Kommunikation mit Tierhalter:innen und Kolleg:innen geschult werden, um besser für die Arbeit in der Praxis oder Klinik vorbereitet zu sein. Durch interaktive Übungen, vertonte Dialoge und Vokabellisten sowie vielfältige Beispielvideos aus der Praxis ist dieser Online-Sprachkurs abwechslungsreich gestaltet und ideal zum Erlernen der benötigten Deutschkenntnisse im Praxisalltag geeignet.

Mehr zum Thema Arbeiten als Tierarzt in Deutschland finden Interessierte auf www.vetworkgermany.de und Tierärztemangel.de. Unter www.support4vetmed.de gibt es zudem Hilfestellung bei den geforderten Kenntnisprüfungen zur Approbationsanerkennung.

bpt

Desinfektionsmittel im Privathaushalt fördern Resistenzen!

17. Februar 2025

Desinfektionsmittel inklusive Reinigungsmittel mit antimikrobieller Wirkung sollten im Privathaushalt nur in begründeten Ausnahmenfällen verwendet werden. Wie das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) betont, besteht Unklarheit hinsichtlich eines gesundheitlichen Nutzens. Jedoch weist das Institut darauf hin, dass die häufige Anwendung solcher Produkte das Risiko erhöhen können, dass Mikroorganismen Resistenzen gegen biozide Wirkstoffe entwickeln.

Das kann passieren, wenn die Erreger regelmäßig geringen, aber nicht-tödlichen Konzentrationen des Wirkstoffs ausgesetzt sind. Bakterien und Hefen sind zudem in der Lage, genetische Informationen und somit auch Resistenzeigenschaften an andere Mikroorganismen weiterzugeben. Einige Wirkstoffe in Desinfektionsmitteln können zudem die Resistenzentwicklung von Mikroorganismen gegen Antibiotika fördern - auch wenn die Mikroorganismen gegen das Desinfektionsmittel selbst nicht resistent sind.

Lediglich in medizinisch begründeten Situationen und nach ärztlicher Beratung sollten Desinfektionsmittel verwendet werden. Ansonsten reiche es aus, wenn die Grundregeln der Hygiene im Haushalt berücksichtigt werden, erklärt das BfR.

BfR

Zwei BTV-3 Impfstoffe für Zulassung empfohlen

14. Februar 2025

Seit 2023 grassiert in Deutschland das Virus der Blauzungenkrankheit vom Typ 3 (BTV-3). Inzwischen hat sich die Tierseuche weitflächig in allen Bundesländern ausgebreitet. Seit Oktober 2024 hat sich das Seuchengeschehen allerdings deutlich abgeschwächt, was auf die umfassenden Impfungen zurückzuführen ist. Angesichts des bevorstehenden Beginns der Gnitzensaison rät Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter:innen dringend dazu, ihre Tiere entsprechend gegen BTV-3 zu impfen, damit sich die Seuchenlage weiterhin entspannt.

„Eine Infektion mit der Blauzungenkrankheit verursacht großes Tierleid, im schlimmsten Fall können die infizierten Rinder, Schafe oder Ziegen daran sterben. Dank unserer Ausnahmeregelung für drei maßgeschneiderte Impfstoffe gibt es aber die Möglichkeit, Tiere davor zu schützen. Das ist auch im eigenen Interesse der Tierhalterinnen und Tierhalter. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Rinder, Schafe oder Ziegen impfen zu lassen, denn noch hat die Gnitzensaison nicht begonnen. Die Zeit drängt jedoch“, so der Minister.

Nachdem das BMEL im Juni 2024 drei BTV3-Impfstoffe mit einer Eilverordnung für die Anwendung zum Schutz von Schafen und Rindern in Deutschland gestattet hatte, hat sich gezeigt, dass eine rechtzeitige fachgerechte Grundimmunisierung empfänglicher Tiere mit den BTV3-Impfstoffen diese Tierpopulationen vor den schädlichen tiergesundheitlichen Auswirkungen einer BTV3-Infektion durch schwere Erkrankungen oder Todesfälle schützt.

Nun hat die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA zwei Impfstoffe gegen BTV-3 zur Zulassung empfohlen. Die finale Entscheidung über die Zulassung wird die Europäische Kommission voraussichtlich noch in dieser Woche fällen.

BMEL

EMA

1 5 6 7 8 9 121