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News

Schweiz reagiert auf Mangel an Herdenschutzhunden

23. Juni 2023

In der Schweiz wird die Zahl der Wölfe auf 240 geschätzt. Diese Tiere reißen immer wieder auch landwirtschaftliche Nutztiere, weshalb vor allem die Besorgnis unter den Hirten und Bergbauern groß ist. Sie setzen zum Schutz vor Wolfsangriffen auch auf Wolfschutzhunde. Allerdings sind aktuell nur zwei Rassen für diesen "Job" zugelassen und werden finanziell gefördert. Dies sind die Rassen Montagne des Pyrénées und Pastore Abruzzese. Allerdings gibt es die Tiere aktuell nicht in ausreichender Zahl, weshalb nun die Zulassung neuer Hunderassen für den Herdenschutz den Mangel beheben soll. Es seien bereits von den Kantonen verschiedene Anträge eingegangen, die nun im Zusammenhang mit der Anpassung der Jagdverordnung geprüft werden. Doch dauert auch dieser Prozess einigen Kantonen zu lange, weshalb diese eigenständig agieren. So setzt der Kanton Graubünden auch anatolische Hirtenhunde ein, auch wenn es vom Bund dafür keine finanzielle Unterstützung gibt. Auch das Wallis reagiert auf die steigende Gefahr von Wolfsrissen mit einem eigenen Prüfungs- und Legitimierungsprogramm, durch das diesen Sommer nicht offizielle als Herdenschutzhunde zugelassene Vierbeiner eingesetzt werden können. Unter den 43 Hunden befinden sich auch Bernhardiner, Kangal- oder Transmontano-Hirtenhunde. Alle Hunde haben die entsprechenden Tests bestanden, wie Schweizerbauer berichtet.

Schweizerbauer

Dogsitter-Kosten steuerlich absetzbar

22. Juni 2023

Die Kosten für einen Dogsitter können als haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. Wie Rechtsanwalt Frank Richter mitteilt, sind solche Kosten aber nur dann ansetzbar, wenn der Hund innerhalb der Wohnanlage des Steuerpflichtigen betreut wird. Leistungen, die für die Versorgung und Betreuung eines in dem Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommenen Hundes erbracht werden, gelten als haushaltsnah, denn Tätigkeiten wie Füttern, Fellpflege und das Ausführen des Hundes werden regelmäßig vom Steuerpflichtigen oder sonstigen Haushaltsangehörigen erledigt. Werden diese Leistungen vom Dogsitter jedoch nicht im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht, kann auch keine Steuerermäßigung geltend gemacht werden (Finanzgericht Münster, AZ.: 14 K 2289/11 E).

Richterrecht.com

Island stoppt Walfang

22. Juni 2023

Island hat den kommerziellen Walfang für diese Saison aus Gründen des Tierschutzes eingestellt. Das berichtet die Tierschutzorganisation Humane Society International (HSI) und zeigt sich erfreut. Gleichzeitig forderte HSI ein dauerhaftes Verbot von der isländischen Regierung. 

Von Seiten der isländischen Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Fischerei, Svandís Svavarsdóttir, hieß es: „Es ist notwendig, den Beginn der Walfangsaison zu verschieben, damit untersucht werden kann, ob es möglich ist, sicherzustellen, dass die Jagd im Einklang mit den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes durchgeführt wird." 

Ruud Tombrock, geschäftsführender Direktor von HSI/Europe, sagte dazu: „Es gibt keine humane Art, einen Wal zu töten, und deshalb fordern wir die Ministerin auf, dieses Verbot dauerhaft durchzusetzen. Wale sind in den Ozeanen bereits so vielen ernsthaften Bedrohungen durch Umweltverschmutzung, Klimawandel, Verfangen in Fischnetzen und Schiffsunfällen ausgesetzt, dass ein Ende des grausamen kommerziellen Walfangs die einzige ethische Schlussfolgerung ist."

HSI

Einführung einer nationalen Positivliste für Heimtiere ist unzulässig

22. Juni 2023

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hatte vor kurzem vorgeschlagen, eine nationale Positivliste für Heimtiere einführen zu wollen. Ein von Prof. Dr. Dr. Tade Matthias Spranger von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn im Auftrag des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) verfasstes Rechtsgutachten hat diesen Plan ans rechtswidrig beurteilt. So eine Positivliste würde umfassend gegen verschiedene Vorgaben des Völker-, Europa- und Verfassungsrechts verstoßen. Würde die Bundesrepublik Deutschland eine nationale Heimtier-Positivliste einführen, so wäre die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens insbesondere durch die Europäische Kommission vorgezeichnet. Auch eine Positivliste auf der Ebene der Europäischen Union wäre nicht mit dem Europarecht vereinbar. „Eine Heimtier-Positivliste ist unabhängig davon europarechtswidrig, ob Urheber einer solchen Liste der deutsche Gesetzgeber oder aber die Europäische Union selbst ist“, verdeutlicht der Rechtsprofessor.

Das Gutachten legt dar, dass eine nationale Positivliste bereits das von Deutschland unterzeichnete und ratifizierte „Europäische Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren“ verletzen würde und damit völkerrechtswidrig ist. Das Übereinkommen enthalte ein klares Bekenntnis zur privaten Tierhaltung, zur Tierzucht und zum Tierhandel und betont die Bedeutung der Heimtiere wegen ihres Beitrags zur Lebensqualität und ihres daraus folgenden Wertes für die Gesellschaft. Auf der Ebene des EU-Rechts stelle eine nationale Positivliste eine Verletzung der Grundfreiheiten und hier insbesondere der Warenverkehrsfreiheit sowie der Dienstleistungsfreiheit dar. Eine nationale Positivliste verstoße darüber hinaus gegen verschiedene Grundrechte und Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes.

Spranger lehrt in den Bereichen Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht sowie Deutsches und Internationales Recht der Biotechnologie. Ehrenamtlich wurde er als Kommissionsmitglied in die Tierschutzkommission durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen berufen.

Das Gutachten steht auf der Webseite www.tierwohl-statt-heimtierverbot.de auf Deutsch und auf Englisch zur Verfügung.

ZZF

Weniger Tierversuche an Fischen dank 3R

22. Juni 2023

Das Klima wird sich nachhaltig verändern und dies wird unterschiedlichste Auswirkung auf Flora und Fauna und somit für das Leben auf der Erde haben. Auch die Wissenschaftler des Forschungsinstitut für Nutztierbiologie (FBN) in Dummersdorf führen verschiedene Versuche durch, die Rückschlüsse auf die Folgen des Klimawandels geben sollen. Dazu nutzen sie jedoch immer weniger Versuchstiere, sondern setzen verstärkt Zellkulturen ein. Durch die Anwendung von Zellkultursystemen, die bereits in der Humanforschung Standard sind, sind viele herkömmliche Tierversuche in der Fischforschung überflüssig.

„Die Anwendung des 3R-Prinzips bedeutet Tierversuche zu reduzieren, zu verfeinern und zu ersetzen, um ethische Standards zu verbessern und den Einsatz von Tieren zu minimieren“, erläutert PD Dr. Bianka Grunow, Leiterin der Arbeitsgruppe „Wachstumsphysiologie der Fische“ am Forschungsinstitut für Nutztierbiologie (FBN) in Dummerstorf.

Die Arbeitsgruppe „Wachstumsphysiologie der Fische“ am FBN konzentriert sich daher auf drei Kernthemen, bei denen das 3R-Prinzip im Mittelpunkt steht: Die Analyse des Fischfilets, um Rückschlüsse auf die Qualität und die Gesundheit der Tiere ziehen zu können; die Entwicklung von Fischlarven, um Haltungsmethoden zu verbessern; und die Erforschung von Zellkultursystemen von Fischen. Während die ersten beiden Forschungsbereiche vor allem das Wohl der Tiere in Aquakultursystemen im Blick haben, zielt die Untersuchung von Zellkultursystemen darauf ab, Tierversuche an Fischen zu ersetzen und damit die Zahl der Tierversuche zu reduzieren.

Eine aktuelle Zustandsbewertung und Möglichkeiten zur Verbesserung des Fischwohls im Tierversuch wurde im Mai 2023 im Reviews in Fish Biology and Fisheries veröffentlicht.

„Obwohl Fische nicht über die gleiche Ausdrucksweise wie Säugetiere verfügen, ist es angesichts der hohen Anzahl an Fischen in Versuchen umso entscheidender, diese Wirbeltiergruppe grundlegend zu verstehen", betont Grunow. „Durch die Herstellung von Zellkulturen aus Fischgewebe und die Untersuchung der Zellen auf physiologischer Basis können wir beispielsweise Rückschlüsse auf die Auswirkungen steigender Wassertemperaturen oder verringerten Sauerstoffgehalts ziehen - und das ohne den Einsatz von Tieren.“ Die steigenden Temperaturen beeinflussen insbesondere in Flachwassergebieten, wie im Küstenbereich, die Überlebensfähigkeit der Fische und vor allem der Fischlarven. Zudem sind die Mengen an Schadstoffen in Küstengewässern höher. Die gewonnenen Erkenntnisse aus der Untersuchung von Zellkulturen können sowohl in der Aquakulturindustrie als auch für weitere ökotoxikologische Fragestellungen in der Forschung genutzt werden.

idw

FBN

Großanlage für In-vitro-Fleisch in Spanien

22. Juni 2023

Mit dem Bau eines neuen Zentrums strebt der Fleischkonzern JBS die weltweite Führung im Bereich kultivierter Proteine an. In der nordspanischen Stadt San Sebastián haben die Bauarbeiten der weltweit größten Anlage für In-vitro-Fleisch begonnen. Die kommerzielle Produktion soll bereits Mitte 2024 starten. „Als weltweit größter Proteinproduzent liegt es in unserer Verantwortung, an der Spitze von Initiativen an der Schnittstelle von Lebensmitteln und Technologie zu stehen“, erklärte JBS-Direktor in den USA, Eduardo Noronha.

Im Dezember 2021 hatte der Konzern mit Sitz in Brasilien die Übernahme des spanischen Unternehmens Biotech Foods verkündet. In der neuen, großtechnischen Industrieanlage sollen nach Fertigstellung jährlich mehr als 1.000 Tonnen Kulturprotein produziert werden; mittelfristig könne die Kapazität auf 4.000 Tonnen erweitert werden, so JBS. Produkte wie Hamburger, Steaks, Wurstwaren oder Frikadellen sollen mit der gleichen Qualität, Sicherheit, Geschmack und Textur wie bei herkömmlichen Fleischprodukten erzeugt werden. Die Technologie habe das Potential, nicht nur Proteine von Rindern, sondern auch von Hähnchen, Schweinen und Fisch zu produzieren. Die Investitionskosten liegen bei rund 38 Millionen Euro. Das Unternehmen wird zudem im brasilianischen Bundesstaat Santa Catarina ein hochmodernes Zentrum für Biotechnologie und kultivierte Proteinforschung errichten. Ziel ist dort die Entwicklung einer hochmodernen, 100-prozentigen brasilianischen Technologie zur Herstellung alternativer Proteine.

Zudem hat das United States Department of Agriculture (USDA) in der vergangenen Woche die Kulturfleischprodukte der Firmen Upside Foods und GOOD Meat für den Verkauf in den USA zugelassen.

Schweizerbauer

Lebensmittelpraxis

Vetion-Fokusthema: Fleischlos glücklich

Rindertuberkulose: Aussetzung der Entschließung sorgt für Proteste

21. Juni 2023

Während Deutschland seit 1997 wie viele andere europäische Länder als frei von Rindertuberkulose gilt, tritt die anzeigepflichtige Tierseuche in Spanien noch vermehrt auf. Laut kürzlich veröffentlichen Zahlen des spanischen Landwirtschaftsministeriums wiesen 2022 in Kastilien und León 2,07 % der Rinderherden Fälle von Rindertuberkulose auf. In ganz Spanien lag die Herdenprävalenz im vergangenen Jahr bei 1,4 %. Im Jahr 2021 betrug sie 1,48 %. Eine Neuregelung sowie beschlossene Lockerungen in der am meisten betroffenen Provinzen Kastilien und León durch die Regionalregierung, einer Koalition aus dem rechten Partido Popular (PP) und der rechtsextremen Vox, sorgte besonders in angrenzenden Regionen für Aufregung und Besorgnis. Der Beschluss vom 15. Mai 2023 hatte das Ziel, den Rinderhaltern „mehr Autonomie und Flexibilität“ im Umgang mit der Seuche zu ermöglichen.

Nach Anweisung der Europäischen Union (EU) mussten diese Lockerungen nun wieder zurückgenommen werden. Madrid müsse gegen den Beschluss der Regionalregierung vorgehen, heißt es auf Seiten der EU. Das spanische Landwirtschaftsministerium verbot daraufhin Ende Mai 2023 die Verbringung von Rindern über die Grenzen von Kastilien und León hinaus und stellte beim Obersten Gerichtshof den Antrag auf Aussetzung der Entschließung. Dem Antrag der Nationalregierung hatte der Oberste Gerichtshof von Kastilien und León am 5.6.2023 stattgegeben, was zu teils heftigen Ausschreitungen durch betroffene Landwirte führte. Neben den belastenden Kontrollen monieren die Rinderhalter:innen zudem die zu niedrigen Entschädigungen bei positiven Testbefunden.

Rindertuberkulose ist eine ansteckende, durch Tuberkulosebakterien (u.a. Mykobakterium bovis) verursachte Infektionskrankheit. Sie kann zwischen Menschen und Rindern übertragen werden. Es handelt sich also um eine Zoonose.

Proplanta

Der Standard

Tests zweier Geflügelpest-Impfstoffe vielversprechend

21. Juni 2023

Das Virus der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) führt in ganz Europa vermehrt zu Ausbrüchen und hohen Tierverlusten. Besonders besorgniserregend ist die Lage in Frankreich. Wie das französische Landwirtschaftsministerium mitteilt, gab es allein in den beiden vergangenen Monaten mehr als 70 Nachweise der Geflügelpest in Nutztierhaltungen. Die jahreszeitlich unübliche Seuchenaktivität bereitet den Expert:innen große Sorgen. Einen ersten Erfolg jedoch verzeichnete das Land hinsichtlich der getesteten Impfstoffe. Ersten Ergebnissen zufolge, sind die Vakzine sowohl bei den Experimenten zur Untersuchung des Impfschutzes und der Virus-Ausscheidung als auch bei den Versuchen zur Ansteckung unter geimpften Tieren als „sehr vielversprechend“ einzustufen. Die beiden getesteten Impfstoffe hätten unter anderem die Ausscheidung der Menge des Erregers verringern können, erklärte das Ministerium. Zudem scheinen die Impfungen das Ansteckungsrisiko deutlich reduzieren und eine Infektion über die Luft möglicherweise sogar vollständig verhindern zu können. Die französischen Landwirt:innen hoffen auf eine schnelle Zulassung, denn die Angst vor der nächsten Ausbruchswelle ist groß.

Topagrar

Vetion-Fokusthema: Aviäre Influenza/Geflügelpest

Pferdehalter:innen durch neue GOT stark belastet

21. Juni 2023

Seit November 2022 gilt die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), die zuletzt im Jahr 1999 umfassend geändert worden war. Auf die Tierhalter:innen sind mit der GOT-Novelle gestiegene Tierarztrechnungen zugekommen. Insbesondere für Pferdehalter:innen sind die Tierarztkosten gestiegen. Wie die Politiker Silvia Breher und Albert Stegemann (CDU) im Rahmen des Parlamentarischen Abends der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) erklärten, droht die Pferdehaltung infolge der Kostensteigerungen von bis zu 200 % zum Luxus zu werden. Die rund 970.000 Pferdebesitzer:innen in Deutschland seien die Leidtragenden der neuen Gebühren, lautete der Vorwurf Stegemanns an das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL). Dies liegt u.a. daran, dass jeder Pferdehalter jetzt immer pauschal eine Hausbesuchsgebühr in Höhe von 34,50 Euro bezahlen muss, nur damit der Tierarzt kommt. Anfahrtskilometer sowie Behandlungsgebühren fallen zusätzlich an.

„Das gute und vertrauensvolle Verhältnis zwischen Tierärzten und Tierhaltern darf nicht beeinträchtigt werden“, warnte Stegemann. Breher bezeichnete die neue Gebührenordnung als einen Baustein, um die flächendeckende gesundheitliche Versorgung von Tieren in Deutschland zu gewährleisten. „Hier ist Augenmaß erforderlich“, betonte die familienpolitische Sprecherin ihrer Fraktion. Die beiden Politer fordern daher das BMEL auf, gemeinsam mit den Pferdehalter:innen Lösungen zu finden, um die Zukunft des Pferdesports und der Pferdehaltung nicht zu gefährden. Eine Klarstellung hinsichtlich der Einordnung von Pferden als landwirtschaftlich genutzte Tiere könne nur ein erster Schritt sein.

Proplanta

Cola kann Antibiotikaeinsatz bei Absetzern reduzieren

20. Juni 2023

Ein Cola-Futter-Gemisch rund um die Absetzzeit von Ferkeln kann Antibiotikagaben verringern. Einigen Schweizer Schweinehalter:innen ist es gelungen, die Zahl der Durchfallerkrankungen bei Ferkeln zu senken, und das ohne den Einsatz von Antibiotika. Für Ferkel bedeutet die Phase des Absetzens enormen Stress, denn die Jungtiere müssen sich an ein anderes Futter, aber auch an eine fremde Umgebung bzw. Artgenossen gewöhnen. Nicht selten reagieren die Ferkel in dieser kritischen Phase mit Durchfall. Handelsübliche Cola, die über das Futter gegossen und über einen Zeitraum von ca. 10 Tagen gegeben wird, senkt den pH-Wert im Verdauungstrakt, der bei Absetzferkeln in der Regel etwas zu hoch ist. Dadurch wird bei den Jungtieren die Verdauung gefördert sowie Krankheitserreger gehemmt.

„Die Ferkel fressen das Futter-Cola-Gemisch gern, weil es sehr süß ist“, erklärt der Schweizer Landwirt Paul Arnold, der durchweg positive Erfahrungen damit gemacht hat. Seit er den Softdrink füttert, benötigt er zum Absetzen kein Antibiotikum mehr. Doch die Ferkel sind bei der Cola durchaus wählerisch, eine Light-Variante des Softdrinks lehnen die Tiere ab. Die Produktionsfirma Landi entschied sich nach einigen Anfragen dazu, eine Cola nach alter, bewährter Rezeptur, exklusiv für Schweinehalter herzustellen. An dieser Stelle sei jedoch betont, dass das Zufüttern von Cola an Ferkel in Deutschland laut Futtermittelrecht nicht erlaubt ist. Die in dem Getränk enthaltenen Stoffe sind nicht auf der Positivliste für Futtermittel gelistet. Daher kann das Verfüttern von Cola bei Kontrollen der Überwachungsbehörde oder bei einer QS-Prüfung zu rechtlichen Problemen führen.

Um die Minimierung des Einsatzes von antimikrobiellen Arzneimitteln in der Nutztierhaltung geht es auch bei VetMAB. Das Fortbildungsportal bietet E-Learningkurse für Landwirt:innen und Tierärzt:innen zu Schweinen, Rindern, Kälbern und Geflügel an, die das Ziel haben, das Gesundheitsmanagement im Stall zu verbessern und so den Einsatz von Antibiotika zu minimieren. Damit trägt VetMAB zum Kampf gegen Resistenzen und mehr Gesundheit von Mensch und Tier bei.

Agrarheute

VetMAB