Verkauf von Bruderhähnen gestaltet sich schwierig
Seit dem 1. Januar 2022 gilt das Verbot des Tötens von Eintagsküken. Neben der Geschlechtserkennung im Ei steht den landwirtschaftlichen Betrieben die Aufzucht der sogenannten Bruderhähne (männliche Nachkommen von Legehennen-Zuchtlinien) als Alternative zur Verfügung. Doch da das Fleisch dieser Hähne im Gegensatz zu Masthähnchen fester ist und die Tiere auch ein Drittel mehr Futter benötigen, lohnt sich diese Aufzucht für viele Landwirt:innen nicht. Auch dauert die Aufzucht der Bruderhähne knapp viermal so lang, wie bei einem "klassischen" Masthähnchen. Zudem fehlt den meisten Betrieben der Platz, sodass sich inzwischen Landwirt:innen auf die Hahnaufzucht spezialisiert haben, wie Lorenz Ann. Für ihn sei das Geschäft trotzdem lukrativ, so der Landwirt. Um die 13 Euro erhält Ann pro Hahn. Allerdings sei der Verkauf der Hähne sehr schwierig, da die Konsument:innen noch zurückhaltend beim Kauf sind. Für Ulrike Schreiber, Leiterin der Tierhaltung vom Gut Wulksfelde, gibt es eine logische Rechnung: jeder, der regelmäßig Eier esse, müsste pro Jahr einen Bruderhahn kaufen, dann würde alles passen.
Herkunftskennzeichnung für weitere Tierarten ab 2024 verpflichtend
Nach der beschlossenen Tierhaltungskennzeichnung für Schweine soll die Herkunftskennzeichnung ab dem kommenden Jahr auch für unverpacktes Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel verpflichtend werden. Ein entsprechender Verordnungsentwurf des Bundeslandwirtschaftsministers Cem Özdemir ist am vergangenen Mittwoch (26.07.2023) vom Bundeskabinett gebilligt worden.
„Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher Fleisch kaufen, wollen sie wissen, wie das Tier gehalten wurde und woher es kommt. Beides haben wir nun möglich gemacht“, erklärte der Grünen-Politiker, der durch das Gesetz bewusstere Kaufentscheidungen erwartet. Die Verbraucher:innen können sich so aktiv für mehr Tierschutz, regionale Wertschöpfung und hohe Umweltstandards entscheiden, so Özdemir.
Als nächsten Schritt kündigte der Minister eine Ausweitung der Herkunftsbezeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung an. Auch die bereits beschlossene Tierhaltungskennzeichnung, die zunächst die Mast bei Schweinen regelt, soll zügig auf weitere Tierarten, Lebensphasen und Bereiche in der Verwertungskette ausgeweitet werden.
Ceva legt Beschwerde gegen Geflügelpestimpfung in Frankreich ein
Die Geflügelpest hat auch in Frankreich in den vergangenen zwei Jahren für immense wirtschaftliche Verluste bei Geflügelhaltern gesorgt. Besonders von Ausbrüchen und Keulungen betroffen waren die Enten- und Gänsehaltungen. So gibt die für den Herbst 2023 geplante Massenimpfung gegen die Aviäre Influenza (AI) zumindest den Entenhalter:innen erste Hoffnungen. Ab dem 1. Oktober 2023 soll die Impfung aller kommerziell für die Fleischproduktion aufgezogenen Enten in Frankreich beginnen. Dafür hat das französische Landwirtschaftsministerium 80 Mio. Dosen Impfstoff beim deutschen Veterinärkonzern Boehringer Ingelheim bestellt.
Gegen diese Entscheidung hat der französische Hersteller Ceva Santé Animale allerdings nun Beschwerde vor dem Pariser Verwaltungsgericht eingelegt. Dies könnte den Impfstart verzögern. Das französische Unternehmen fordert, dass mindestens zwei Hersteller beauftragt werden, um das Risiko zu streuen. In der Zwischenzeit ist die Gefügelpest nach einem halben Jahr ohne Ausbrüche wieder in den Niederlanden aufgetreten. Betroffen ist ein Legehennenbetrieb mit 11.000 Tieren, die nun alle gekeult werden müssen.
BLV präzisiert Vorschriften für Fischbörsen
Für Veranstaltungen mit Aquarien- und Teichfischen hat das Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die Rechtsvorschriften angepasst. So sind auf Börsen und Ausstellungen keine Fische zugelassen, die zuchtbedingte Belastungsmerkmale zeigen. Gemäß Tierschutzverordnung (TSchV) müssen die Tiere zudem vor Überanstrengung geschützt werden und ihr Wohlergehen muss jederzeit sichergestellt sein. Bei Veranstaltungen dieser Art liegt die Verantwortung für den schonenden Umgang mit Tieren sowohl bei den Organisatoren als auch bei den teilnehmenden Anbieter:innen. In dem Fall, dass Teilnehmer:innen ihren Pflichten nicht nachkommen, müssen von Veranstalterseite umgehend entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Die Anpassungen hat das BLV in einer Fachinformation veröffentlicht.
Schlachthof in Aschaffenburg wegen Tierschutzverstößen geschlossen
Wegen des Verdachts auf schwerwiegende Tierschutzverstöße ist ein Schlachthof in Aschaffenburg in der vergangenen Woche durch die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) vorübergehend geschlossen worden. „Der KBLV wurde am Montag und Dienstag letzter Woche von einer Tierrechtsorganisation Videomaterial aus dem Schlachthof Aschaffenburg übermittelt. Bei der ersten Sichtung des Materials ergaben sich konkrete Anhaltspunkte für teils schwerwiegende Tierschutzverstöße im Schlachtprozess. Die Auswertung des sehr umfangreichen Gesamtmaterials dauert an“, lautete die Erklärung des Pressesprechers.
Nach einer unangekündigten Betriebskontrolle am vergangenen Mittwoch (19.07.2023) haben die Behörden zudem die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. „Eine Wiederaufnahme der Schlachtung kann erst wieder erfolgen, wenn die durchgehende Einhaltung aller tierschutzrechtlicher Vorgaben durch den Betrieb gewährleistet werden kann“, heißt es von Seiten der Behörde. Laut Angaben einer Tierschutzorganisation seien Tiere in dem Betrieb bei Bewusstsein geschlachtet worden, auch der verbotene Elektroschocker sei zum Einsatz gekommen, wie verstecke Videoaufnahmen zeigen. Bei früheren Kontrollen durch die KBLV, zuletzt im April 2023, seien jedoch keine schwerwiegenden tierschutzrelevanten Verstöße festgestellt worden, so der Sprecher, der intensive Nachforschungen seitens der Behörde versprach.
Im Visier der Untersuchungen steht auch eine amtliche Tierärztin, die den Schlachthofbetreiber mehrfach vor anstehenden Kontrollen durch die zuständige Überwachungsbehörde, die Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV), gewarnt haben soll.
Der Bauernverband appellierte auch an die Verantwortlichen, die notwendigen Schritte zur Wiedereröffnung des Schlachthofes im Sinn regionaler Wirtschaftskreisläufe so schnell wie möglich zu unternehmen. Mit dem Schutz von Nutztieren befasst sich auch die schon traditionelle Tierschutztagung, die am 14. und 15. September 2023 sowohl als Präsenz- als auch als Online-Veranstaltung stattfinden wird. Die Tagung richtet sich an Amtstierärzt:innen und kurativ tätige Tierärzt:innen, sowie an Studierende der Veterinärmedizin und Veterinärreferendar:innen.
Neuer EU-Schutzstatus für den Wolf in Planung
Der Wolf gehört laut EU-Recht zu den streng geschützten Tierarten. Doch die stark wachsende Zahl der Tiere seit der Jahrtausendwende und die zunehmenden Risse von Weidetieren sorgen für Konflikte. So werden die Rufe nach einer Herabsetzung des Schutzstatus immer lauter. Dem möchte die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) nun nachgehen und kündigte eine neue Herangehensweise an den Wolf an. „Es ist richtig, dass die gefährdete Art geschützt werden muss. Aber wenn in bestimmten Regionen die Art nicht mehr gefährdet ist, müssen wir auch anders mit dem Wolf umgehen und ihn zum Beispiel bejagen", betont von der Leyen. Um das Gesetz entsprechend ändern zu können, benötigt die EU-Kommission jedoch noch weitere Daten der Mitgliedsstaaten. „Wir wollen detaillierter heruntergebrochen auf die Regionen die Zahlen und Daten haben, damit wir ein klareres Bild kriegen, wie die Realität vor Ort aussieht“, so die Kommissionspräsidentin.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke hatte erst vor kurzem eine weitere Dialogreihe zum Wolf initiiert und fordert die Bundesländer auf, mehr von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, "Problemwölfe" zu schießen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hingegen beharrt auf gezielte Abschusspläne seitens der Politik. Besonders betroffen von einer stark wachsenden Wolfspopulation ist Brandenburg. Allein im Jagdjahr 2021/22 wurden dort 160 neue Wolfswelpen gezählt. Auch die Zahl der Wolfsrisse ist im letzten Jahr stark angestiegen. Knapp 400 Schafe wurden durch Wölfe gerissen, sowie rund 70 Kälber und drei Ziegen. Neben den knapp 130.000 Euro an Entschädigungszahlungen an die Tierhalter:innen, unterstützt das Land den Herdenschutz und Präventionsmaßnahmen mit weiteren 8,8 Mio. Euro.
Neuer Leitfaden für tierschutzkonformen Umgang mit kranken Schweinen
Zur Verbesserung des Umgangs mit kranken Schweinen sowie Nottötungen, ist der Leitfaden "Sicherstellung eines tierschutzkonformen Umgangs mit einzelnen kranken Schweinen in schweinehaltenden Betrieben" erstellt worden. Die Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreter:innen verschiedener nordrhein-westfälischer Landwirtschaftsverbände, dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) sowie der beiden Tierärztekammern des Landes, möchte damit Beteiligten in allen Schweinehaltungssystemen zu einem tierschutzkonformen Umgang mit kranken Tieren ihres Bestandes verhelfen.
Traditionell findet am 14. und 15. September 2023 die jährliche Tagung „Aktuelle Probleme des Tierschutzes“ statt. Sie wird in diesem Jahr als Hybridveranstaltung (Möglichkeit der Teilnahme vor Ort oder online im Live-Stream) angeboten.
Initiative Tierwohl wird auch in 2024 fortgeführt
Auch im kommenden Jahr wird die Initiative Tierwohl (ITW) ihr Programm fortsetzen. Die Initiative, die Ende 2023 ausläuft, soll sowohl für Masthähnchen, Puten und Enten als auch für Schweine unverändert fortgeführt werden, trotz der Pläne zur staatlichen Tierhaltungskennzeichnung. Darauf haben sich Vertreter aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Handel in einer gemeinsamen Erklärung verständigt. „Wir machen weiter! Das ist ein weiterer Meilenstein in der ITW-Erfolgsgeschichte“, betonte ITW-Geschäftsführer Dr. Alexander Hinrichs. „In Zeiten wie diesen – die Wirtschaft stagniert, die Energiepreise steigen, die Inflation hält an – ist es gut zu sehen, dass Landwirtschaft, Fleischwirtschaft, Handel und nicht zuletzt die Verbraucher zusammenstehen und das Engagement für Tierwohl nicht abreißen lassen.“ Eine Weiterentwicklung der Anforderungen sei, abhängig von politischen Entscheidungen, für 2025 geplant, so Hinrichs weiter. Geplant seien dann auch Aufpreise, die Schweine-, Puten- und Hähnchenmäster für die Umsetzung der Tierwohl-Maßnahmen von ihren Abnehmern einfordern können.
Hunde reagieren auf Erwartungsverletzungen
Hunde reagieren bei nicht erfüllten Erwartungen ähnlich wie Menschen. Das konnte nun ein Forschungsteam der VetmedUni Wien in verschiedenen Experimenten belegen. In ihrer Versuchsreihe wiesen die Wissenschaftler:innen nach, dass die Vierbeiner ihre Umgebung gezielt erkundeten, sobald sich ihre Erwartungen im Zusammenhang mit verdeckten Objekten nicht erfüllten. Enge Parallelen zeigten sich beispielsweise zu dem neugierigen Verhalten von Kindern, die beteiligte Objekte genauer untersuchen, wenn physikalische Regelmäßigkeiten nicht eingehalten wurden.
In drei verschiedenen Experimenten - zwei mit Videos eines sich über den Bildschirm bewegenden und dann verschwindenden Balls sowie eines mit einem echten Ball - konnten die Forschenden eine längere Blickdauer der Hunde bei erwartungswidrigen Ereignissen als bei konsistenten Ereignissen feststellen. „Dieses Ergebnis wurde bei den ersten beiden Experimenten durch Pupillengrößenanalysen weiter gestützt. Unsere Ergebnisse deuten darauf hin, dass Hunde erwarten, dass Objekte wieder auftauchen, wenn sie nicht durch eine blickdichte Blende verdeckt werden, und dass sie die Größe der Blende im Verhältnis zum verdeckten Objekt berücksichtigen“, erklärte Studien-Erstautor Christoph Völter vom Messerli Forschungsinstitut der VetmedUni. Die in ihrer Studie verwendete Methode ist laut den Forscher:innen vielversprechend, um ähnliche Hypothesen auch bei anderen Tierarten zu testen.
„Insgesamt kommen wir zum Schluss, dass Erwartungsverletzungen auch für nichtmenschliche Tiere Lernmöglichkeiten bieten können“, so Völter abschließend.
QS-Wissenschaftsfonds fördert Nutztiergesundheit
Der QS-Wissenschaftsfonds ruft Forschende auf, sich mit ihren innovativen Ideen rund um die Themen Tierwohl und -gesundheit, Hygienemaßnahmen in der Futtermittel-, Land- und Fleischwirtschaft sowie Digitalisierung für eine Forschungsförderung zu bewerben. Neben Forschungsprojekten können auch wissenschaftliche Symposien, zielgruppenorientierte Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen sowie Abschluss- und Doktorarbeiten gefördert werden. Der Fokus muss dabei auf den Tierarten Rind, Schwein sowie Mastgeflügel liegen. Die Bewerbungsfrist für die Forschungsförderung, die im Regelfall bei einem Betrag von 30.000 Euro liegt, endet am 15. September 2023.
Das Vetion.de-Fokusthema Forschungs- und Tierschutzpreise gibt einen aktuellen Überblick über dotierte Forschungspreise für wissenschaftliche Arbeiten sowie über dotierte Tierschutz-Preise inkl. des jeweiligen Bewerbungsschlusses.