BMEL fördert Weiterentwicklung landwirtschaftlicher Tierhaltungssysteme
In Deutschland ansässige Forschungseinrichtungen und Unternehmen sind aufgerufen, sich mit ihren Projektideen zu zukunftsfähigen Haltungssystemen in der Tierhaltung zu bewerben. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat bekannt gegeben, zukunftsorientierte Haltungs- und Managementsysteme sowie -verfahren, die Tierwohl, Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit vereinen, zu fördern.
Der Klimawandel, der mit Extremwetterereignissen wie anhaltender Trockenheit und Starkregen einhergeht, stellt die landwirtschaftlichen Tierhaltung vor besondere Herausforderungen. Hinzu kommt, dass die verschiedenen Ziele wie Tierwohl, Klima- und Umweltschutz, Biosicherheit, Arbeitseffizienz und Wirtschaftlichkeit teilweise im Gegensatz zueinander stehen. Auch die Tiergerechtheit spielt bei der Bewertung von Haltungssystemen und Managementverfahren eine immer größer werdende Rolle.
Die Bewerbungsfrist endet am 2. April 2025. Projektskizzen zu Forschungs- und Entwicklungsvorhaben können bis zu diesem Tag um 12 Uhr online bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht werden.
Weitere Informationen zur Bekanntmachung und Skizzeneinreichung sind hier zu finden.
Schweinehalter sahnen beim Innovationspreis Tierwohl ab
Bereits zum vierten Mal hatte die Initiative Tierwohl (ITW) den Innovationspreis Tierwohl ausgerufen. Halter:innen von Rindern, Geflügel sowie Schweinen waren aufgerufen, die Umsetzung der Tierwohlmaßstäbe auf ihren Betrieben zu präsentieren.
In diesem Jahr gingen alle drei ITW-Preise an Schweinehalter:innen. Eine Jury, bestehend aus Wissenschaftler:innen und Praktiker.innen, wählte aus allen eingesandten Projekten den Schweizer Schweinehalter Tim Friedrichs auf Platz 1. Friedrichs hat zahlreiche kreative Einzelmaßnahmen so miteinander kombiniert, dass ein insgesamt hohes Tierwohl-Niveau im Stall erreicht wird.
Auf den Plätzen 2 und 3 folgen Dirk Sandering und die Genießergenossenschaft Sachsen, die durch ihr innovatives Konzept der Schweinehaltung auf Stroh überzeugen konnten. In seinem Strohlager mit Einstreuroboter berücksichtigt Sandering nicht nur das Wohl der Tiere, sondern verbessert auch die Arbeitsbedingungen seiner Mitarbeiter. Der Stall der Genießergenossenschaft Sachsen bietet den Schweinen großzügige Platzverhältnisse, Stroh, eine automatische Fütterungsanlage und beheizte Liegeflächen, die für ein angenehmes Stallklima sorgen. Ein angrenzendes Schlachthaus erspart den Tieren lange Transportwege am Lebensende und den damit verbundenen Stress.
Abkühlung der Erde durch CO2-Entnahme aus der Atmosphäre möglich
Der Klimawandel sorgt für Extremwetterereignisse und eine stetige Erderwärmung. Neben einer schnellen Emissionsminderung könnte eine künstliche Abkühlung der Erde den Kampf gegen die schwerwiegenden Folgen des Klimawandels unterstützen. Nach Meinung von Ottmar Edenhofer, Direktor des renommierten Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK), ist das möglich und könnte bereits in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts gelingen.
Der Klima-Experte erklärte gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ), dass der Einsatz großer Filteranlagen, sogenannter CO2-Staubsauger, bei der Entnahme von Klimagas helfen könnten, indem große Mengen Luft angesaugt werden. Das wiederum würde dann in die Erdkruste geleitet und dort zu Stein werden, so Edenhofer. „Es gibt auch andere Möglichkeiten, etwa den Anbau schnell wachsender Biomasse zum Verfeuern mit CO2-Abscheidung oder das Ausbringen zerkleinerter Mineralien auf Böden zur beschleunigten Verwitterung“, erklärt der Klimaforscher.
Voraussetzung sei jedoch die Senkung der Emissionen auf nahe Null, betonte er. Das Tempo, das die Politik vorlege, stimme noch lange nicht. „Das 1,5-Grad-Ziel ist auf dem direkten Wege unerreichbar geworden, es geht wohl nur noch über einen Overshoot mit nachträglichem Zurücksteuern“, sagt der PIK-Direktor.
„Ich sehe die Industriestaaten hier auch in einer moralischen Pflicht. Unsere Emissionen aus der Vergangenheit haben der Welt die Klimaprobleme eingebrockt, und die Schäden sind im globalen Süden am gravierendsten", so der Wissenschaftler. Eine Maßnahme könnte nach Meinung des Klima-Experten eine Ergänzung des europäische Emissionshandel durch einen Handel mit Zertifikaten für die CO2-Entnahme und -Speicherung sein.
Neuer Begriff soll Klarheit bei Tierarztgehältern bringen
Der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) hat nicht zuletzt auch aufgrund der gestiegenen Inflation neue Empfehlungen für die Gehaltsuntergrenzen angestellter Tierärzt:innen beschlossen. Damit sind die Gehaltsuntergrenzen nun in moderatem Rahmen endlich auch an die verbesserte Einnahme-Situation in der Tiermedizinbranche durch die Erhöhung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) im Jahr 2022 adaptiert worden. Insbesondere für langzeitangestellte Praktiker:innen soll ein günstigerer Gehaltsverlauf erreicht werden.
Der bpt weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die Zahlen, die alle zwei Jahre ausgehandelt werden, lediglich eine Untergrenze darstellen und nicht als Durchschnittswert oder Gehaltsempfehlungen anzusehen sind. Um das Verwechseln von Untergrenzen mit Durchschnittsempfehlungen zu vermeiden, hat die Interessenvertretung die „GehaltsUNTERgrenze“ als Begriff gewählt. Wie der bpt auf seiner Internetseite erklärt, entstehe gerade bei Berufsanfänger:innen durch das hartnäckige Verwechseln von Untergrenzen mit Durchschnittsempfehlungen ein finanzieller Schaden.
Die neuere Wortwahl „Gehaltsuntergrenze“ soll verdeutlichen, was gemeint ist: Nach oben hin sollte ein Gehalt ausgehandelt werden unter Berücksichtigung der (teuren oder günstigen) Lage des Arbeitsorts. Nach unten hin dürfen sie nicht unterschritten werden, sonst droht der Vorwurf der „Sittenwidrigkeit“.
Anstieg von Geflügelpestausbrüchen zum Jahresende
In den letzten Wochen des vergangenen Jahres hat sich die Aviäre Influenza (AI) besonders in Regionen mit einer hohen Konzentration von Geflügelbeständen, wie beispielsweise in Südeuropa, stärker ausgebreitet. Das geht aus einem gerade veröffentlichten Bericht der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA hervor, der gemeinsam mit dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und dem EU-Referenzlabor (EURL) erstellt worden ist. Die Analyse ergab, dass im letzten Quartal 2024 ein Anstieg der Fälle von Wild- und Hausvögeln im Vergleich zum Vorquartal zu verzeichnen war. Die Expert:innen stellen in dem Bericht auch klar, dass es bislang keine Hinweise auf eine Übertragung von Mensch zu Mensch gegeben habe.
Grundsätzlich habe das A(H5N5)-Virus, ein Subtyp des Geflügelpestvirus, sein geografisches und Artenspektrum erheblich erweitert und sich in verschiedenen Regionen und Wildvogelarten weit verbreitet, heißt es weiter in dem Bericht. Meldungen zu neuen Ausbrüchen bei Säugetieren habe es aber nicht gegeben.
Anders stellt sich die Situation in den USA dar. Hier sind inzwischen mehr als 800 Rinder haltende Betriebe in 16 Staaten von H5N1-Ausbrüchen betroffen. Die meisten Fälle werden in Kalifornien gemeldet, wo das Virus kürzlich auch in zwei Chargen Rohmilch gefunden wurde, die in Einzelhandelsgeschäften verkauft wurden. Zudem wurde bei Schweinen in einer gemischten Vieh-Geflügel-Farm in Oregon ein leicht mutierter Virusstamm nachgewiesen. Dies sei besorgniserregend, da Schweine möglicherweise mit verschiedenen Arten von Influenzaviren koinfiziert werden, die sich an andere Arten anpassen und sich auf diese ausbreiten könnten, so die Behörde.
„Alle Geflügelhalterinnen und -halter sind zum Schutz ihrer Tiere aufgerufen, die Vorgaben der Veterinärämter einzuhalten und ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu prüfen, wo nötig zu optimieren und konsequent umzusetzen“, mahnt die rheinland-pfälzische Umweltministerin Katrin Eder. In dem Land ist Ende 2024 ein Fall in einer Kleinsthaltung mit 30 Tieren aufgetreten, die alle getötet werden mussten. Zum Schutz vor Infektionen mit dem Virus und um Wildvögel fernzuhalten, empfiehlt Eder, Geflügel nicht im Freien zu füttern und zu tränken. Zudem können die Freigehege kleinerer Haltungen durch das Spannen von Netzen geschützt werden.
Um Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben geht es auch in der 8-teiligen Online-Fortbildungsreihe Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung von Myvetlearn.de. Diese bietet Tierärzt:innen in allgemeinen und tierartspezifischen Kursen fundiertes Wissen zu den Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen in Beständen verschiedener Tierarten (Rind, Schwein, Geflügel, Pferd). Kurs 5 befasst sich mit der Biosicherheit für Geflügelbestände. Ein kostenfreies Impulsreferat zur Bedeutung der Maßnahmen dient als Einführung.
Sachkundenachweis für Verkauf von Bioziden ab sofort verpflichtend
Mit dem Beginn des neuen Jahres benötigen Tierärztinnen und Tierärzte einen Sachkundenachweis nach § 13 Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) für den Verkauf von biozidhaltigen Produkten. Zu diesen Produkten gehören unter anderem Floh-Fogger zum Vernebeln von Insektiziden in der Umgebung, aber auch Produkte zur Bekämpfung von Mäusen, Ratten und anderen Nagetieren, Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropodensowie sogenannte Antifouling-Produkte. Zugelassene Tierarzneimittel, wie zum Beispiel Bravecto, Simparica oder Profender, fallen nicht unter diese Vorschrift, wie die Bundestierärztekammer (BTK) auf ihrer Webseite mitteilt.
Der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) bedauert den Beschluss des Bundesumweltministeriums. Im Vorfeld hatte der Verband versucht, auf die Entscheidung des Ministeriums einzuwirken, da Tierärzt:innen durch ihr Studium für den Umgang mit Bioziden bereits qualifiziert seien. Doch ein Ausschuss des Bundesarbeitsministeriums hat nach Auskunft des Umweltministeriums den Tierärzten die Sachkunde abgesprochen. Alternativ zu dem verpflichtenden Sachkundenachweis empfiehlt der bpt, alle Präparate, die nicht verschreibungs- oder apothekenpflichtig sind, für den Verkauf auszulisten.
Alle betroffenen biozidhaltigen Produkte sind auf der Webseite der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) aufgelistet.
Blauzungenkrankheit wird auch 2025 ein großes Thema bleiben
Die Blauzungenkrankheit (BTV) hat im vergangenen Jahr viel Leid und wirtschaftliche Schäden verursacht. Dr. Bernd Hoffmann vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) äußert sich in einem Interview mit Agrarheute.com, wie es in diesem Jahr mit der Tierseuche vermutlich weitergehen wird.
Demnach wird der Virustyp BTV-3 auch 2025 zu massiven Ausbrüchen in Deutschland und Europa führen. Die Übertragungs- und Infektionshäufigkeit wird wie bereits in der Vergangenheit weiter vom Wetter abhängig sein, da diese die Aktivität der Gnitzen, die die Vektoren des Virus sind, maßgeblich beeinflussen. Somit kann mit einem Anstieg der Infektionen ab Juni beziehungsweise Juli 2025 gerechnet werden.
Hinsichtlich der Ausbildung schützender Antikörper nach der Impfung gegen BTV-3 sagte Hoffmann, dass vor allem der Impfstoff Bultavo 3 der Firma Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH für eine robuste Produktion von BTV-3-neutralisierenden Antikörpern sorge. Sie sind bei den anderen beiden BTV-3-Impfstoffen nicht so deutlich nachweisbar.
Rinder-Salmonellose-Verordnung auch in Baden-Württemberg ausgesetzt
Baden-Württemberg folgt dem Beispiel Bayerns, Sachsen-Anhalts und Sachsens und setzt ebenfalls die Rinder-Salmonellose-Verordnung aus. Wie Peter Hauk, Landesminister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, erklärt, sei die Entscheidung auf Grund des Gutachtens des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) gefallen. Demnach stellt die Rinder-Salmonellose kein erhebliches Risiko für die Gesundheit der Rinder in Deutschland dar.
„Wir möchten die Zeit der Ungewissheit beenden, zumal sich die Aufhebung durch den Bund nun noch weit in das Jahr 2025 verzögern wird, gleichzeitig entlasten wir die landwirtschaftlichen Betriebe in puncto Bürokratie“, so der Minister.
Änderungen der Tierschutzverordnung in der Schweiz gelten ab 1. Februar
Ab dem 1. Februar 2025 gelten in der Schweiz neue Anforderungen im Tierschutzbereich. So ist die gewerbsmäßige Einfuhr von Welpen verboten, wenn sie weniger als 15 Wochen alt sind. Damit will der Bundesrat den verantwortungslosen Hundehandel aus dem Ausland eindämmen. Auch gibt es Anpassungen in den Bereichen Nutztiere und Tierversuche. So wird u.a. das Kürzen des Schwanzes von Lämmern verboten. Weiterhin soll eine neue Regelung der Branche zudem den Ausstieg aus dem Kükentöten durch die Geschlechtsbestimmung im Ei ermöglichen.
Bei der Haltung und im Umgang mit Versuchstieren soll durch neue Bestimmungen das Tierwohl erhöht werden. Zudem wird die Pflicht zur Meldung von Versuchstieren ausgeweitet, was zu mehr Transparenz bezüglich der eingesetzten Tiere führt.
Der Bundesrat hat die entsprechenden Änderungen in der Tierschutzverordnung (TSchV) am 20. Dezember 2024 verabschiedet.
Bauernverband veröffentlicht Forderungen an die Politik
Anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl am 23. Februar 2025 hat der Deutsche Bauernverband (DBV) seine politischen Forderungen zur praxistauglichen Gestaltung der politischen Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige Landwirtschaft in zehn Kernanliegen formuliert und vorgestellt. Mit den Kernanliegen beschreibt der DBV die notwendigen Maßnahmen, um in der kommenden Legislaturperiode die zentralen Herausforderungen der deutschen Landwirtschaft wirksam zu adressieren.
„Was unsere Landwirtschaft jetzt braucht, ist ein echter Politikwechsel! Wir benötigen Wettbewerbsgleichheit in Europa, ohne nationale Alleingänge, und endlich einen wirksamen Bürokratieabbau für unsere Betriebe sowie Planungssicherheit. Ernährungssicherheit – insbesondere in diesen unsicheren Zeiten – ist nur möglich mit den richtigen politischen Rahmenbedingungen für eine starke und wettbewerbsfähige heimische Landwirtschaft“, erklärte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied.
Die Kernanliegen sind auf der Webseite des DBV veröffentlicht.