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News

Empfehlungen für den Urlaub mit Hund

5. Juli 2024

In vielen Bundesländern haben die Sommerferien begonnen und bei den meisten Menschen steht schon bald der Urlaub an. Hundehalter:innen, die ihren Vierbeiner auf keinen Fall zu Hause lassen möchten, sollten ihre Reise gut planen, rät der Bundesverband für Tiergesundheit (BfT).

Dabei sollten alle Vorkehrungen, die die Gesundheit der Tiere betreffen, ganz oben stehen. In die Planung fallen eventuelle Impfungen bzw. Auffrischungen, ein für den Urlaubsort geeignetes und effektives Mittel zur Mückenabwehr, ausreichende Schutzmaßnahmen gegen Endo- und Ektoparasiten sowie eventuell eine medikamentöse Vorbeugung gegen Herzwurminfektionen. Denn im bei deutschen Reisenden besonders beliebten Mittelmeerraum zählen die Leishmaniose und die Herzwurmerkrankung zu den gefährlichsten „Reisekrankheiten“. Beide Erkrankungen werden über den Stich verschiedener Mücken auf den Hund übertragen.

Der BfT weist auch darauf hin, dass Hundebesitzer:innen bei Reisen ins Ausland die verpflichtende Kennzeichnung ihres Tieres beachten sowie die rechtzeitig vorab erfolgte und im Heimtierausweis dokumentierte Tollwutimpfung nicht vergessen sollten. Einzelne Länder schreiben zudem eine Behandlung gegen Bandwürmer vor. Bei Reisen in Länder außerhalb der EU können unter Umständen weitere Untersuchungen oder Nachweise notwendig sein. Der BfT rät Halter:innen, sich hierzu unbedingt rechtzeitig – auch unter Berücksichtigung der geplanten Reiseroute – zu informieren. Auch sollten ausreichend Pausen während der Fahrt eingeplant werden. Der eigene Futter- und Wassernapf, die gewohnte Ruhedecke oder das Lieblingsspielzeug machen dem Hund die Eingewöhnung am Urlaubsort zusätzlich einfacher.

Für Reisen innerhalb Deutschlands gibt es für die Hundebesitzer:innen weniger Regeln zu beachten. Der Hund sollte dennoch gegen wichtige Erkrankungen geimpft und ausreichend gegen Parasiten geschützt sein. Auf eine lückenlose Prophylaxe gegen Zecken, Flöhe und Würmer sollten die Halter:innen besonders achten, rät der BfT.

BfT

Drohnenförderung für Rehkitzrettung wird aufgestockt

5. Juli 2024

Immer wieder werden Wildtiere beim Mähen landwirtschaftlicher Flächen verletzt oder getötet. Besonders gefährdet sind Rehkitze, die in ihren ersten Lebenswochen keinen Fluchtinstinkt haben, sondern sich bei drohender Gefahr sehr flach auf dem Boden legen. Umso wichtiger sind Maßnahmen, die die Jungtiere schützen. Hier stellt der Einsatz von Drohnen das aktuell beste Mittel der Wahl dar, das deutlich effektiver und zeitsparender als andere Verfahren ist.   

Der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildtechnik zur Wildtier-, insbesondere Rehkitzrettung, stellt aktuell die beste Alternative zu bisherigen Verfahren (zum Beispiel Vergrämung, Begehung) dar, da sie deutlich effektiver und zeitsparender ist. Bereits im vierten Jahr fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Anschaffung von Wärmebilddrohnen für die Rehkitzrettung mit je 4.000 Euro. Damit alle Berechtigten gefördert werden können, hat das BMEL nun das Drohnentechnik-Förderprogramm um eine Million Euro aufgestockt. Nach Informationen des Ministeriums seien bis zur Antragsfrist am 14. Juni 2024 mehr als 640 Förderanträge eingegangen. In den vergangenen drei Jahren hat das BMEL rund 1.970 Drohnen gefördert.

„Zuallererst möchte ich den vielen Ehrenamtlichen danken, die diese so erfolgreiche Rehkitz- und Wildtierrettung erst ermöglichen. Mein Dank gilt zudem den Jäger- und Hegegemeinschaften für ihren Einsatz. Es ist beeindruckend, wie viele Bürgerinnen und Bürger in aller Herrgottsfrühe auf dem Feld stehen und mithelfen, das Leben von Tieren zu retten. Ich hoffe, dass wir dieses wichtige Programm für den praktischen Tierschutz auch im nächsten Haushaltsjahr fortsetzen können", betont Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir. Antragsberechtigt sind unter anderem eingetragene Kreisjagd- bzw. Kitzrettungsvereine.

Um Wildtiere in der tierärztlichen Praxis geht es auch in der gleichnamigen, vierteiligen E-Learningreihe für Tierärzt:innen auf Myvetlearn.de. Tiermedizinischen Fachangestellten steht zu diesem Thema eine separate Online-Fortbildungsreihe zur Verfügung.

BMEL

Thüringen unterstützt heimische Nutztierhaltung mit 2,9 Millionen Euro

5. Juli 2024

Mit „T(h)ür Tierwohl“ hat das Landwirtschaftsministerium in Thüringen (TMIL) in 2023 eine erweiterte Tierwohlförderung auf die Beine gestellt. Mit diesen Fördergeldern unterstützt das Land landwirtschaftliche Betriebe, die aufgrund von gestiegenen Produktionskosten bei weiterhin geringem Preisniveau sowie wachsenden gesellschaftlichen Erwartungen an die Nutztierhaltung finanziell unter Druck stehen und in eine tierwohlgerechtere Haltung investieren möchten.

„Wir zahlen fast drei Millionen Euro aus unserer landeseigenen Tierwohlförderung aus und unterstützen so tierhaltende Betriebe bei Maßnahmen für bessere Haltungsbedingungen“, erklärt Ministerin Susanna Karawanskij. 

Die aktuelle Fördersumme umfasst rund 257.000 Euro für den Erhalt für vom Aussterben bedrohte einheimische Nutztierrassen sowie 333.000 Euro für Rinder haltende Betriebe. Insgesamt 2,3 Mio. Euro wurden an Schweinehalter:innen ausgezahlt, die Tierwohl verbessernde Maßnahmen umsetzen wollen. Dieses Angebot haben 44 Agrarbetriebe in Anspruch genommen. Mehr als 700.000 Euro gewährte das TMIL für die Umsetzung tierwohlgerechterer Haltungsbedingungen in der Ferkelaufzucht bzw. Schweinemast.

TMIL

Weiterer Mensch in den USA mit H5N1 infiziert  

4. Juli 2024

Die Aviäre Influenza (AI) greift in den USA weiter um sich. Nach dem ersten Auftreten des Influenza-A-Virus H5N1 bei Milchkühen in den USA vor über zwei Monaten hat sich nun eine vierte Person mit dem Virus infiziert. Betroffen ist ein Mitarbeiter eines Milchviehbetriebs im Bundesstaat Colorado, in dem Kühe positiv auf das Virus getestet worden waren. Der Mann hatte lediglich Symptome an den Augen gezeigt und hat sich nach der Behandlung wieder erholt.  

Die US-Gesundheitsbehörde CDC appelliert an die Farmarbeiter:innen, entsprechende Vorsichtsmaßnahmen bei Kontakt mit infizierten Kühen zu beachten. So sollten Menschen einen engen, langen oder ungeschützten Kontakt mit kranken oder toten Tieren vermeiden. Gleichzeitig stuft die Behörde das Infektionsrisiko von Menschen weiterhin als gering ein. Expert:innen auf der ganzen Welt warnen allerdings vor der Gefahr, dass sich das Virus an den Menschen anpasst und so einen Übertragung von Mensch zu Mensch ermöglichen könnte. Prof. Dr. Christian Drosten, Chef-Virologe der Berliner Charité, fordert ein entschlosseneres Vorgehen der US-amerikanischen Behörden, unter anderem Quarantäne- bzw. bestimmte Hygienemaßnahmen sowie eine Impfung der Kühe.

Bei der nun an die CDC weitergeleiteten Probe sollen zusätzliche genetische Analysen klären, ob und wie sich das Virus verändert hat. Die Resultate könnten sich auf die Risikobewertung der Behörde auswirken.

Schweizerbauer

Anbindehaltung auf dem Prüfstein

4. Juli 2024

Am 5. Juli 2024 wird ein Plenum des Bundesrates auch Änderungen bei der Anbindehaltung beschließen. In einem fast 100-seitigen Empfehlungsbeschluss fordert der Agrarausschuss drastische Verschärfungen. So soll die Übergangsfrist für die ganzjährige Anbindehaltung auf maximal fünf Jahre von bislang zehn Jahren begrenzt werden. Außerdem fordert die Mehrheit der Bundesländer eine Obergrenze von 25 Rindern für die Kombihaltung sowie einen Winterauslauf von mindestens zwei Stunden täglich.

Landwirt:innen sollen jedoch zukünftig die Betäubung für das Enthornen der Kälber mit entsprechendem Sachkundenachweis selbst und ohne Anwesenheit eines Tierarztes durchführen können. Gefordert wird auch, dass der Bund bürokratische Hürden bei der Haltung von Schweinen mit kupierten Schwänzen zurücknimmt. Bei diesen beiden Punkten hat sich die Mehrheit der Länder auf die Seite der Tierhalter:innen gestellt.

Agrarheute

Niedersachsen von Geflügelpestausbruch betroffen

4. Juli 2024

In Niedersachsen ist erneut die Geflügelpest ausgebrochen. Betroffen ist eine Legehennenhaltung im Landkreis Grafschaft Bentheim mit rund 90.000 Tieren, die bereits am vergangenen Montag (01.07.2024) alle tierschutzgerecht getötet wurden, wie der Verband NGW-Niedersächsische Geflügelwirtschaft mitgeteilt hat. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat bestätigt, dass es sich um einen Ausbruch mit dem hochpathogenen Influenza A-Subtyp H7N5 handelt. Die örtlichen Behörden haben um den Ausbruchsort eine Schutzzone mit einem Radius von 3 km eingerichtet, in der elf weitere Geflügel haltende Betriebe mit rund 232.300 Tiere angesiedelt sind. Innerhalb des drei-Kilometer-Radius gelten strenge Seuchenbekämpfungsmaßnahmen. Das Geflügel bzw. die gehaltenen Vögel müssen so isoliert werden, dass diese keinen Kontakt zu wildlebenden Tieren haben. Zudem ist jeglicher Transport der Tiere sowie deren Erzeugnissen (z.B. Eier) verboten. Außerdem wurde eine Überwachungszone mit einem Radius von 10 km eingerichtet. Insgesamt befinden sich in dieser Zone 317 Betriebe mit rund 1,5 Mio. Tieren.

Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium appelliert an alle Geflügelhalter:innen, die Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt einzuhalten und gegebenenfalls zu verbessern, um weitere Ausbrüche zu vermeiden. Mit der regelmäßigen Überprüfung der Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben befasst sich auch die 7-teilige Online-Fortbildungsreihe Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung von Myvetlearn.de. Diese bietet Tierärzt:innen in allgemeinen und tierartspezifischen Kursen fundiertes Wissen zu den Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen in Beständen verschiedener Tierarten (Rind, Schwein, Geflügel, Pferd). In Kurs 5 der Reihe geht es um Maßnahmen und Hinweise zur Biosicherheit für Geflügelbestände. Ein kostenfreies Impulsreferat zur Bedeutung der Maßnahmen dient als Einführung.

Nach einem Geflügelpestausbruch in Australien am 19. Juni 2024 mussten dort über 1. Mio Hühner und Enten gekeult werden. Die erste Supermarktkette hat nun auf die Ausbrüche bei Legehennen reagiert und den Kauf von Eiern pro Kunde limitiert.

Topagrar 

DJV kritisiert geplantes Kupierverbot für Jagdhunde

4. Juli 2024

Entsprechend dem Entwurf für die anstehende Änderung des Tierschutzgesetzes sollte das Schwänzekupieren bei Jagdhunden weiterhin erlaubt sein. Der Agrarausschuss im Bundesrat plant nun doch, ein vollständiges Kupierverbot durchzusetzen. Von Seiten des Deutschen Jagdverbandes (DJV) und des Jagdgebrauchshundverbandes (JGHV) wird dieser Vorstoß massiv kritisiert. Die Verbände fordern den Bundesrat, der am 5. Juli 2024 über eine Stellungnahme beraten wird, auf, die bisherige Kupier-Praxis bei Jagdhunden weiterhin zuzulassen. Ein Verbot sei unnötig und kontraproduktiv im Sinne des Tierschutzes, heißt es auf Seiten von DJV und JGHV.

Das Kupieren werde ausnahmslos zum Gesundheitsschutz der Tiere vorgenommen, damit Verletzungen im Erwachsenenalter, die zu schweren Entzündungen im Rückenmark und bis zum Tod führen können, vermieden werden. In Anbetracht der massiven Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) würden Jagdhunde gerade verstärkt zur Stöberjagd in häufig unwegsamem Gelände eingesetzt. Umgestürzte Bäume, Brombeeren, Schwarzdorn und Schilf könnten bei langer Rute zu schwersten Verletzungen führen.

Die Verbände argumentieren zudem, dass das Kupieren von Jagdhunden innerhalb der ersten drei Lebenstage unproblematisch und eine innerartliche Kommunikation auch mit kupierter Rute zweifelsfrei möglich sei. Entgegen den Ausführungen in der Begründung des Agrarausschusses im Bundesrat gibt es in Ländern, in denen ein Kupierverbot besteht, nachweislich tierschutzrelevante Probleme, sofern Jagdarten angewendet werden, die mit deutschen Verhältnissen vergleichbar sind.

DJV

CO2-Steuer für Kühe – auch in Deutschland denkbar?

3. Juli 2024

Die Diskussionen um die Kostenverteilung für die Auswirkungen des Klimawandels reißen nicht ab. Zu einem der Sündenböcke der Klimakrise gehört auch immer wieder die Landwirtschaft. Hier stehen besonders die Rinder und ihr hoher CO2-Ausstoß im Fokus der Kritik. Zudem wächst der Druck auf die Bundesregierung, die Klimaschutzziele 2030 zu erreichen. Klar scheint jedoch, dass diese unter den momentanen Bedingungen nicht erreicht werden können.

Zwar hat die Landwirtschaft keinen maßgeblichen Anteil an den Treibhausgasemissionen, doch könnte damit zu rechnen sein, dass die Regierung durch entsprechende Urteile des Bundesverfassungsgerichts gezwungen sein wird, weitere Einsparungen vorzunehmen. Das könnte sich auch auf den Bereich der Landwirtschaft ausweiten. Wie das aussehen könnte, hat Dänemark gezeigt. Das skandinavische Nachbarland hat jüngst eine CO2-Steuer für die Landwirtschaft beschlossen. Jedoch ist noch unklar, welche zusätzlichen Kosten mit der sogenannten Pupssteuer auf die Nutztierhalter:innen zukommen werden. Mit einer ähnlichen Vorgehensweise könnte in Anbetracht der leeren Kassen auch hierzulande zu rechnen sein.

Agrarheute

ASP-Restriktionszone in Hessen erweitert

3. Juli 2024

Seit dem ersten positiven Nachweis der Afrikanischen Schweinepest (ASP) am 15.06.2024 bei einem Wildschwein im hessischen Landkreis Groß-Gerau hat sich die Zahl der infizierten Tiere auf insgesamt neun erhöht. Zwei weitere Wildschweinkadaver wurden nun positiv auf das Virus getestet, wie das Landwirtschaftsministerium am Dienstag mitteilte. Allerdings stünden noch die Ergebnisse der Untersuchung durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) aus. Insgesamt waren 75 Wildschweine beprobt worden.

Da beide Wildschweine außerhalb der Restriktionszone gefunden worden sind, muss diese nun erweitert werden. Die Zone umfasst nun auch Teile der Stadt Darmstadt und des Kreises Bergstraße. In der gesamten Restriktionszone herrscht Leinenpflicht. Damit soll verhindert werden, dass möglicherweise infizierte Wildschweine in Bereiche vertrieben werden, in denen bisher noch keine infizierten Schweine vorkommen. Weiterhin suchen professionelle Hunde- und Drohnenstaffeln die Region nach Kadavern ab, von denen Proben für die Untersuchungen genommen werden.

Landwirtschaftsministerium Hessen

StIKo Vet rät zu schneller BTV 3-Impfung

3. Juli 2024

Am 7. Juni 2024 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) per Eilverordnung die sofortige, aber übergangsweise Anwendung von drei Impfstoffen gegen den Serotyp 3 des Blauzungenvirus (BTV 3) gestattet. In einer Stellungnahme appelliert die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) nun an die Halter:innen von Schafen und Rindern, ihre Tiere, sofern diese in nicht-BTV 3-freien Gebieten sowie angrenzenden Regionen stehen, unverzüglich mit einem der Impfstoffe zu impfen. Anderenfalls sei sowohl mit einem enormen wirtschaftlichen Schaden als auch mit erheblichem Tierleid zu rechnen.

Seit September 2023 ist BTV 3 in den Niederlanden, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Rheinland-Pfalz aufgetreten. Lediglich eine Impfung bietet einen sicheren Schutz vor einem schweren Verlauf der Krankheit, die von Gnitzen übertragen wird. Die Hauptflugzeit dieser Stechmücken beginnt mit Beginn des Sommers. Daher rät die StIKo Vet, die Impfung so schnell wie möglich durchführen zu lassen. Da anzunehmen ist, dass sich BTV 3 über die aktuell betroffenen Gebiete hinaus ausbreiten wird, sei eine Impfung empfänglicher Wiederkäuer auch in Regionen sinnvoll, die geografisch weit von aktuell betroffenen Gebieten entfernt sind, heißt es abschließend.

StIKo Vet

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