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Achtung! Hohes Eintragsrisiko für Geflügelpest

29.11.2023

Mit Beginn der kälteren Jahreszeit wieder vermehrt Nachweise von Geflügelpest

Kühles, feuchtes Wetter erhöht das Risiko, dass Nutzgeflügel an der Geflügelpest erkrankt. Daher bittet das Hessische Landwirtschaftsministerium alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, ihre Tiere durch die strikte Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen vor der Geflügelpest zu schützen. Das heißt konkret: der direkte und indirekte Kontakt von Haus- und Wildvögeln muss unbedingt vermieden werden. Vor allem darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt werden, die mit Hausgeflügel in Kontakt kommen können. Geflügel darf außerdem nicht an Gewässern trinken, zu denen auch wildlebende Vögel Zugang haben. Neben der Einhaltung dieser Vorsichtsmaßnahmen ist es wichtig, dass Bestände regelmäßig kontrolliert und nur gesunde Tiere zugekauft werden. Erste Krankheits- oder auch Todesfälle bei Geflügel sollten immer durch einen Tierarzt abgeklärt werden. Alle Geflügelhaltungen sind verpflichtet, ihre Bestände bei der zuständigen Veterinärbehörde anzumelden, sofern dies noch nicht erfolgt ist.

Seit Mitte Oktober 2023 werden wieder vermehrt Ausbrüche bei Geflügel, aber auch Fälle bei Wildvögeln in Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten gemeldet. Während im Frühjahr und Sommer überwiegend Möwen betroffen waren, treten die aktuellen Fälle nun stärker bei Wasservögeln auf. Mit den Vogelzügen steigt die Gefahr, dass sich das Virus in der heimischen Wildvogelpopulation weiterverbreitet, denn bei winterlichen Wetterverhältnissen halten sich Wildvögel in höherer Dichte an Rast- und Sammelplätzen auf.

Wegen der steigenden Meldungen von Fällen bei Wildvögeln stuft das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Risiko eines Viruseintrages in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wieder als hoch ein.

Um eine Infektion von wildlebenden Vögeln mit dem Virus der Geflügelpest möglichst früh zu erkennen, sollten Bürgerinnen und Bürger kranke oder tote Tiere, insbesondere Wassergeflügel (Schwäne, Enten, Gänse), an die zuständige Veterinärbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt melden. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.

Biosicherheitsmaßnahmen in landwirtschaftlichen Betrieben sind auch Thema in der Online-Fortbildungsreihe “Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung” auf Myvetlearn.de, die in mehreren Kursteilen nach Tierart strukturiert Tierärztinnen und Tierärzten angeboten wird.

Hessisches Umweltministerium