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Änderungen der Tierschutzverordnung in der Schweiz gelten ab 1. Februar

02.01.2025

Ab dem 1. Februar 2025 gelten in der Schweiz neue Anforderungen im Tierschutzbereich. So ist die gewerbsmäßige Einfuhr von Welpen verboten, wenn sie weniger als 15 Wochen alt sind. Damit will der Bundesrat den verantwortungslosen Hundehandel aus dem Ausland eindämmen. Auch gibt es Anpassungen in den Bereichen Nutztiere und Tierversuche. So wird u.a. das Kürzen des Schwanzes von Lämmern verboten. Weiterhin soll eine neue Regelung der Branche zudem den Ausstieg aus dem Kükentöten durch die Geschlechtsbestimmung im Ei ermöglichen.

Bei der Haltung und im Umgang mit Versuchstieren soll durch neue Bestimmungen das Tierwohl erhöht werden. Zudem wird die Pflicht zur Meldung von Versuchstieren ausgeweitet, was zu mehr Transparenz bezüglich der eingesetzten Tiere führt.

Der Bundesrat hat die entsprechenden Änderungen in der Tierschutzverordnung (TSchV) am 20. Dezember 2024 verabschiedet.

BVL