Nachdem im Münchener Stadtbezirk Schwanthalerhöhe die Bienenseuche Amerikanische Faulbrut nachgewiesen wurde, hat die Stadt einen Sperrbezirk im Umkreis von mindestens einem Kilometer um den Ausbruchsbestand eingerichtet. Die am 15. April 2024 erlassene Allgemeinverfügung sieht auch vor, dass keine Bienenvölker, Waben bzw. deren Abfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte sowie Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften aus den Bienenständen entfernt werden dürfen. Auch ist es untersagt, Bienenvölker oder Bienen in diese Region zu verbringen. Weiterhin sind alle Personen, die im Sperrbezirk Bienenstände besitzen, verpflichtet, Anzahl und Standorte ihrer Bienenvölker unverzüglich dem Städtischen Veterinäramt München zu melden.
Der Erreger der Amerikanischen Faulbrut befällt ausschließlich die Brut der Honigbiene, was zur Folge hat, dass der größte Teil der Brut abstirbt. Für Menschen und andere Tierarten ist die Infektionskrankheit nicht gefährlich. Auch der Verzehr des Honigs von befallenen Bienenvölkern ist unbedenklich. Allerdings darf der Honig aus seuchenhygienischen Gründen nicht an Bienen verfüttert werden.
Um die Gesundheit und die Haltung von Bienen geht es auch in der dreiteiligen E-Learningreihe Grundkurs Bienen, die Tierärzt:innen auf Myvetlearn.de zur Verfügung steht. Die Kursreihe ist geeignet zur Weiterbildung für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Bienen/den Fachtierarzt für Bienen.