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Ausbreitung von Jakobskreuzkraut verhindern

30.04.2024

Kurz vor dem Sommeranfang beginnt die Blütezeit des Jakobskreuzkrauts. Rund um den Jacobi-Tag am 25. Juli ist die Hauptblütezeit, woher auch der Name der Pflanze stammt. Dabei sind zwar die leuchtend gelben Doldenblüten schön anzusehen, jedoch ist die Staude für Menschen und Tiere sehr giftig. Spätes Mähen sowie lückenhafte Bestände können die Ausbreitung des giftigen Krautes begünstigen, da es wieder regelmäßig zur Blüte kommt, wie Elisabeth Aßmann, Staatssekretärin im Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern mitteilt. In ihrem Bundesland hat sich die giftige Staude inzwischen stark vermehrt.

„Je mehr sich das Kraut aber ausbreitet, umso schwieriger gestaltet sich die Bekämpfung einzelner Pflanzen“, so die Staatssekretärin. „Sie enthält verschiedene Pyrrolizidin-Alkaloide, deren Abbauprodukte im Körper für akute oder chronische Vergiftungen, insbesondere der Leber, verantwortlich sind. Dazu trägt auch die wiederholte Aufnahme kleiner Mengen über einen langen Zeitraum bei. Eine Heilung ist dann kaum noch möglich. Auch wenn Weidetiere wie Pferde, Kühe, Schafe oder Ziegen es instinktiv vermeiden, die Pflanze zu fressen – die regelmäßige Aufnahme nur geringer Mengen führt unweigerlich zu schweren Leberschäden und sogar zum Tod der Tiere. Insbesondere Pferde reagieren empfindlich. Besonders tückisch: Das Jakobskreuzkraut verliert im getrockneten Zustand den für Pflanzenfresser alarmierenden bitteren Geschmack. Es kann daher insbesondere durch die Fütterung von Heu und Silage zu Krankheiten führen. Eine Heilung ist dann kaum noch möglich“, erklärt Aßmann.

Um die Ausbreitung des Krautes zu bekämpfen, hat das Landwirtschaftsministerium in Zusammenarbeit mit der Landesforschungsanstalt MV, dem Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei und der Universität Rostock ein Faltblatt zum Umgang mit dem Jakobskreuzkraut auf landwirtschaftlichen Flächen veröffentlicht. Unter dem Leitsatz „Erkennen, Vorbeugen und Regulieren“ gibt es Hinweise zur Bekämpfung des Krautes.

Landesregierung MV