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Bayern erleichtert Förderung von Tierheimen

16.11.2023

Am heutigen Donnerstag (16.11.2023) tritt die neue Tierheim-Förderrichtlinie in Bayern in Kraft. Mit den aktuellen Änderungen können Tierheime leichter Zuschüsse erhalten. Darunter fallen unter anderem die Förderung von Bau- und Sanierungsvorhaben, Ausgaben für Ausrüstung und Ausstattung von Tierheimen sowie Vorhaben zur Eindämmung der Anzahl herrenloser Hauskatzen.

„Tierheime leisten einen wichtigen Beitrag für den Tierschutz. Die finanzielle Unterstützung von Tierheimen ist uns deshalb ein wichtiges Anliegen. Insgesamt stehen in diesem Jahr rund 2 Millionen Euro für die Tierheim-Förderung bereit. Mit der neuen Förderrichtlinie verbessern wir nochmals die Unterstützungsmöglichkeiten für die Tierheime in Bayern. Das bedeutet mehr Geld, weniger Bürokratie und einen echten Mehrwert für den Tierschutz. Ich danke den vielen Menschen vor Ort, die sich in Bayern mit großem Einsatz für den Tierschutz engagieren”, erklärt Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber.  

Damit die Tierheime unkomplizierter und schneller an Fördermittel kommen, hat der Freistaat das Antragsverfahren insbesondere für die Förderung von Vermittlungstätigkeiten vereinfacht und die Antragsformulare überarbeitet. Zudem können entsprechende Anträge während des gesamten Kalenderjahres, unabhängig von Stichtagen, gestellt werden.  

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz