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BTK und bpt zur geplanten TAMG-Novelle

08.05.2024

In einer gemeinsamen Stellungnahme haben sich der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) und die Bundestierärztekammer (BTK) zu dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) geäußert. Neben der Präzisierung europäischer Vorgaben, insbesondere zum Versandhandel, kritisieren die beiden Parteien besonders die geplante Veränderung hinsichtlich der Datenerfassung von Antibiotikaanwendungen in der Kleintierpraxis. Diese gehe weit über den von der EU vorgegebenen Umfang hinaus, heißt es in der Stellungnahme.

„Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass bei einer 1:1 Umsetzung der EU-Vorgaben eine Kleintierpraxis, die ca. 100 verschiedene Packungsgrößen antibiotisch wirksamer Präparate pro Jahr in der Tierärztlichen Hausapotheke im Lagerbestand hat, unabhängig von der Anzahl der in der Praxis tätigen Tierärztinnen und Tierärzten, maximal 200 Mitteilungen/Jahr für die von ihr behandelten Hunde und Katzen machen müsste. Grund hierfür ist, dass die EMA eine Meldung pro Packungsgröße und Tierart und Jahr vorschreibt. Ohne Berücksichtigung des Meldeumfangs liegt damit das Verhältnis zwischen dem von der EU geforderten und dem in Deutschland geplanten Mitteilungen bei einer Einmannpraxis schätzungsweise beim 20-Fachen, bei einer Zweimannpraxis beim 40-Fachen, bei einer Dreimannpraxis beim 60-Fachen usw., der nach EU-Recht mitzuteilenden Datensätze“, lautet die Kritik von BTK und bpt.

Weiterhin bemängeln die beiden Parteien unter anderem die geplante Zuständigkeitshoheit des BMEL bei der Preisregelung und das fehlende Angebot von Informationsveranstaltungen für Pferdepraktiker:innen.

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