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Bundesförderung meist keine praktikable Alternative für Schweinehalter

15.05.2024

Mit dem Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung will die Bundesregierung die Betriebe unterstützen, die ihre Ställe hin zu einer tier- und umweltgerechteren Haltung umbauen wollen. Für den Start des Umbaus der Schweinehaltung sind im Bundeshaushalt eine Milliarde Euro vorgesehen. Um Doppelförderungen zu vermeiden, haben einige Bundesländer ihre Förderprogramme gestrichen. Neben Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und dem Saarland wird es demnach zukünftig in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen kein Agrarinvestitions- und Förderprogramm (AFP) im Bereich Schwein geben. Nach Informationen der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) wird Nordrhein-Westfalen bis Ende 2025 noch den Umbau des Deckzentrums oder des Abferkelbereichs über AFP fördern. Mit Verweis auf das Bundesförderprogramm wird auch Niedersachsen die Ringelschwanzprämie (ELER-Tierwohlförderung) schon im November diesen Jahres auslaufen lassen.

Für viele Schweinebetriebe sei die Bundesförderung keine praktikable Alternative, so die ISN. Erfreulich sei es daher, dass in einzelnen Bundesländern weiter Förderprogramme angeboten werden. So plant das Land Brandenburg, sein Programm, das hier Einzelbetriebliche Investitionsförderung heißt, weiterzuführen. Dazu wolle man zukünftig auf die GAK-Mittel verzichten und auf Landesebene ausschließlich auf EU-Mittel zurückgreifen. Und auch Bayern wird seine Schweinehalter weiter unterstützen und führt, zumindest vorerst, die AFP-Förderung ebenfalls weiter. Mindestens bis zum Jahr 2027 greift das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) in Baden-Württemberg den Landwirt:innen unter die Arme. Danach sei die Finanzierung aber noch unklar, evtl. wird auf den Landeshaushalt zurückgegriffen. Neben dem bayerischen BayProTier-Programm wird auch Schleswig-Holstein weiterhin Beratungsförderungen anbieten.

„Natürlich darf ein Betrieb die Maßnahmen nicht doppelt fördern lassen. Das heißt aber nicht, dass man ihm keine parallelen Förderprogramme anbieten darf, zwischen denen er bei der Antragstellung wählen kann. Wenn den einzelnen Landesregierungen also an dem Umbau und dem Erhalt der Schweinehaltung im eigenen Bundesland gelegen ist, dann müssen sie den Betrieben auch eine landesspezifische Unterstützung anbieten und dürfen die Bundesförderung nicht als Ausrede für Streichungen nutzen“, fordert die ISN.

ISN