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Bundeskabinett stimmt vorgelegter TÄHAV-Novelle zu

18.10.2024

Das Bundeskabinett hat am vergangenen Donnerstag die neue Verordnung für tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) in der Fassung des Bundesrates zur Kenntnis genommen und damit den Weg für die Verkündung freigemacht. Die TÄHAV wird dabei an das neue EU-Tierarzneimittelrecht angepasst. In diesem Zusammenhang werden auch zahlreiche Regelungen vereinfacht. Die Verordnung trägt damit zum Abbau unnötiger Bürokratie bei, erklärt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) in einer Pressemitteilung. Die Verordnung schränkt außerdem die Verwendung der auch für die Humanmedizin wichtigen colistin-haltigen Arzneimitteln ein.

Die Vorlage des BMEL erreicht umfangreiche administrative Erleichterungen im Sinne einer nachhaltigen bürokratischen Entlastung der Tierärztinnen und Tierärzte. Diese fallen gleichwohl nicht im größtmöglichen Maße aus: Durch Betreiben des von der Union dominierten Agrar- und Verbraucherausschusses des Bundesrates wurden Dokumentationspflichten wieder ausgeweitet, die bei der Abgabe von Tierarzneimitteln, Humanarzneimitteln und veterinärmedizintechnischen Produkten bestehen, heißt es darin.

„Während ich und mein Ministerium täglich an Entlastungen und Bürokratieabbau arbeiten, werden sie von den Ländern über die Hintertür teilweise wiedereingeführt. In Sonntagsreden über Bürokratieabbau reden, aber dann, wenn wir unsinnige Regelungen abschaffen können, sich vom Acker machen. So haben wir nicht gewettet. Die Entlastungen für die Tierärztinnen und Tierärzte fallen jetzt pro Jahr etwa vier Millionen Euro geringer aus – ohne dass für die Tiergesundheit nur ein Jota gewonnen wäre. Ich bedauere das sehr und hoffe, dass bei den nächsten Abstimmungen wieder Vernunft in den Reihen der Union einkehrt”, so Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Die Grünen).

In der TÄHAV ist dann auch ein Umwidmungsverbot für colistin-haltige Antibiotika verankert.

BMEL