Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die bundesweiten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit für Masttiere für die zweite Hälfte des Jahres 2022 veröffentlicht. Diese wurden, ebenso wie die Erhebung der Daten und die Berechnung der betrieblichen Therapiehäufigkeiten, auf Grundlage des Tierarzneimittelgesetzes in der Fassung vom 27. September 2021 ermittelt.
Die Kennzahl 2 beträgt für bis acht Monate alte Mastkälber 2,306 und für Mastrinder in einem Alter von mehr als acht Monaten 0. Bei der Tierart Schwein liegt sie für Mastferkel bis 30 kg Körpergewicht bei 6,908 und für Mastschweine über 30 kg Körpergewicht bei 2,612. Für Masthühner wurde eine Kennzahl 2 von 32,218 sowie für Mastputen von 28,016 berechnet.
Das BVL weist darauf hin, dass Betriebe, die die Kennzahl 2 überschreiten, einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes erarbeiten und der zuständigen Überwachungsbehörde vorlegen müssen. Bei einer Überschreitung von Kennzahl 1 muss die/der Tierhalter:in zusammen mit dem Tierarzt die Ursachen für den häufigen Antibiotikaeinsatz ermitteln und ggf. Maßnahmen ergreifen, die diesen reduzieren.
Mit den Änderungen des Tierarzneimittelgesetzes zum 1. Januar 2023 ergeben sich auch Änderungen bezüglich der Vorschriften zur Verringerung der Behandlung mit antibiotisch wirksamen Arzneimitteln und zu tierärztlichen Mitteilungen über die Arzneimittelverwendung (§§ 54-59 Tierarzneimittelgesetz), welche nun für das Erfassungsjahr 2023 erstmalig Anwendung finden.
Um die Minimierung des Antibiotikaeinsatzes im Stall und die Verbesserung der Nutztiergesundheit geht es auch in dem Projekt VetMAB. Das Portal richtet sich mit seinem Online-Fortbildungsprogramm sowohl an Landwirt:innen als auch an die bestandsbetreuenden Tierärzt:innen. Studierenden der Veterinärmedizin stehen die VetMAB-Module, die auf Myvetlearn.de angeboten werden, kostenfrei zur Verfügung.