Menü ≡

CO2-Betäubung nicht tiergerecht – Kritik nimmt zu

19.12.2023

Per Gesetz ist vorgegeben, dass Tiere vor der Schlachtung betäubt werden müssen. Neunzig Prozent aller Schlachtbetriebe wenden bei Schweinen die Betäubung mit Kohlendioxid (CO2) an. Bei diesem Verfahren werden die Schweine in Gruppen in eine Gondel getrieben, die sich dann in eine mit hoher CO₂-Konzentration angefüllte Grube hinabsenkt. Dort verbleiben die Tiere, bis sie durch die narkotisierende Wirkung des Gases betäubt sind.

Die EU hat dieses Verfahren in der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung trotz tierschutzrechtlicher Bedenken zugelassen. Die Tiere zeigen nachweislich starke Anzeichen von Erstickung. Durch das CO₂-Gas werden die Mundschleimhäute verätzt und in den 20 bis 30 Sekunden bis zum Eintreten der Wahrnehmungslosigkeit wehren sich die Schweine mit Strampelbewegungen sowie Schlagen gegen die Gitter und äußern schrille Schreie, wie Videoaufnahmen gezeigt haben. Der Ruf nach alternativen Betäubungsmethoden wird lauter, doch bezugnehmend auf offizielle Erklärungen der EU seien Alternativen aus wirtschaftlicher Sicht nicht tragbar.

„Die rein wirtschaftlichen Erwägungen können kein rechtfertigender (= vernünftiger) Grund für die Leiden sein, denen die Tiere bei Anwendung der Methode „Kohlendioxid in hoher Konzentration“ ausgesetzt sind“, kritisiert die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V und deklariert die CO₂-Betäubung als Verstoß gegen geltendes deutsches Tierschutzrecht.

Das Zugeben von Helium oder Argon könnte zwar eine Verbesserung bringen, doch hat sich der Einsatz dieser beiden Gase bislang als wenig praxisreif erwiesen. Als Alternative bliebe die Elektrobetäubung auf modernstem Standard. Die Tierärztliche Vereinigung Tierschutz (TVT) teilte auf Anfrage mit, dass die Beförderung von Tieren zur Elektrobetäubung über den sogenannten Brustbandrestrainer schon seit Jahren ein in den großen Schlachtbetrieben etabliertes Verfahren ist, die keine CO2-Betäubung anwenden. Unter anderem werden dort bereits vollautomatische Elektrobetäubungsanlagen verwendet.

Die Europäische Kommission plant zum Ende des laufenden Jahres, das Thema CO2-Betäubung bei Schweinen zur Diskussion zu bringen. Aus der EU-Pressestelle in Berlin war zu erfahren, dass dies im Rahmen von Vorschlägen zur Überarbeitung der EU-Vorschriften zum Tierwohl geschehen soll. Grundlage soll demnach ein neuerliches Gutachten der EFSA aus dem Jahr 2020 zu dieser Betäubungsart sein. Der Titel lautet: „Wohlergehen von Schweinen beim Schlachten“.

Agrarheute