Seit dem 1. Januar 2021 ist in Deutschland die betäubungslose Ferkelkastration nach dem Tierschutzgesetz verboten. Nun führt auch Dänemark die Betäubungspflicht bei der Kastration der männlichen Saugferkel ein. Gemäß der gesetzlichen Regelung wird es jedoch den Landwirt:innen nach wie vor erlaubt sein, die Kastration unter Lokalanästhesie durchzuführen, wie der dänische Landwirtschaftsminister Jacob mitteilt. Das aber erfülle die deutsche Gesetzesvorgabe zur Schmerzausschaltung nicht, kritisiert die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN).
Auch wenn es bislang keine gesetzliche Vorschrift für die Betäubung gab, gilt bereits seit dem Jahr 2019 die Vorgabe des Danish Product Standard, die Ferkel vor der Kastration zu betäuben. Nach Informationen der Branchenorganisation Landbrug & Fødevarer (L&F) halten sich bereits jetzt nahezu 99 Prozent aller Schweinehalter:innen daran. Die jetzt angekündigte gesetzliche Betäubungspflicht hat daher nur einen symbolischen Charakter. Da rund 7,4 Millionen dänische Ferkel jährlich nach Deutschland importiert werden, sieht die ISN deutsche Ferkelerzeuger eklatant benachteiligt und fordert von der künftigen Bundesregierung, dass die Tierschutzvorgaben innerhalb der EU vereinheitlicht werden.