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Fleischwirtschaft fordert bundesweit einheitliche Datenbank für Tierhaltungskennzeichnung

14.08.2024

Spätestens ab dem 1. September 2025 gilt für alle Beteiligten in der Schweinebranche die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung. Ab dann muss unverarbeitetes Schweinefleisch nach den Haltungsformen „Stall“, „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ oder „Bio“ gekennzeichnet sein.

Während Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir das neue Tierhaltungskennzeichnungsgesetz als einen wichtigen Baustein beim Umbau der Tierhaltung sieht, bemängelt der Verband der Fleischwirtschaft e.V. (VDF) erhebliche Defizite bei der Registrierung und Datenverarbeitung, um das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz umzusetzen. Um ein Scheitern zu verhindern, fordert die Schlachtbranche eine bundesweit einheitliche Datenbank.

„Es ist ein Stück aus dem Tollhaus, dass es bisher keine bundeseinheitliche Datenbank gibt, in der die Landwirte ihre Haltungsform melden und die nachfolgenden Verarbeitungsstufen diese abrufen können“, so Steffen Reiter, VDF-Hauptgeschäftsführer. Aus Sicht der Fleischwirtschaft ist bisher völlig unklar, wie insbesondere die nachfolgende Schlachtstufe die Informationen zu den jeweiligen staatlichen Haltungsformen der landwirtschaftlichen Erzeuger abrufen kann. 

Auch die Bundesländer fühlen sich allein gelassen. In einem gemeinsamen Schreiben beklagen sie, dass gravierende Schwachstellen und Regelungslücken in der Ausgestaltung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes zu finden sind. Vor allem massive Vollzugshindernisse, insbesondere in der Überwachung, stärken laut Baden-Württembergs Agrarminister Peter Hauk nicht das Verbrauchervertrauen, sondern können sogar gegenteilig wirken. Ebenso fehlt ihm eine Verzahnung mit privatwirtschaftlichen Initiativen wie der Initiative Tierwohl (ITW) sowie eine gesicherte Finanzierung. „Eine verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung kann einen Beitrag für mehr Transparenz, Verbraucherschutz und Tierwohl leisten. Diesen Anspruch erfüllt das aktuelle Tierhaltungskennzeichnungsgesetz nicht!“, lautet Hauks Fazit.

Verband der Fleischwirtschaft e.V. (VDF)

Ministerium Baden-Württemberg