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Förderprogramm verspricht keine Planungssicherheit

21.12.2023

Der Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) hat bundeseinheitliche Förderungen für Schweinehalter:innen beschlossen. Für die Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) soll die laufende Förderung der besonders tiergerechten Schweinehaltung aus der GAK herausgelöst und befristet bis zum Jahresende 2027 in der GAK ausgesetzt werden. Der Beschluss sieht zudem vor, dass die Förderung von Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz in Ställen sowie die befristete Modernisierungsförderung im Sauenbereich weiterhin in der GAK möglich bleiben.

Die Interessenvertretung der marktorientierten und spezialisierten Schweinehalter, ISN, kritisiert den Beschluss, der aus ihrer Sicht keineswegs eine bessere Planungssicherheit für die Schweine haltenden Betriebe bereithält. Da die Fördermittel der einzelnen Bundesländer wegfallen und die vom Bund festgelegten Zugangsvoraussetzungen zu hoch sind, kämen die Förderungen lediglich für wenige Halter:innen in Frage. In Bezug auf die laufenden Förderungen werde es im wesentlichen auf Mitnahmeeffekte hinauslaufen, so die ISN. Die Rahmenanpassung, die Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir als wichtigen Schritt bezeichnete, werde im Endeffekt für die meisten Schweinehalter:innen eher ein Nachteil sein.

SUS