Um eine Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nach Großbritannien zu vermeiden, begrenzt das britische Landwirtschaftsministerium (DEFRA) die persönliche Einfuhr von Schweinefleisch bzw. deren Produkte auf maximal zwei Kilogramm pro Person. Voraussetzung für eine Einfuhr ist zudem die verpflichtende Herstellung der Produkte nach EU-Handelsnormen. Der Beschluss gilt seit dem 27. September 2024.
Bislang konnte eine Erreger-Einschleppung in das Vereinigte Königreich erfolgreich verhindert werden. Die DEFRA hat angekündigt, dass Verstöße gegen die Vorgaben zur Einfuhr von Schweinefleisch und Schweinefleischprodukten werden mit umgerechnet knapp 6.000 Euro geahndet werden.
Auch wenn die Forderung des britischen Schweineproduzentenverband (NPA) nach einem kompletten Einfuhrverbot nicht erfüllt worden ist, begrüßt der Verband die Regelverschärfung. NPA-Geschäftsführerin Lizzie Wilson warnt jedoch vor der illegalen Einfuhr von Schweinefleisch, das in großen Mengen von organisierten Kriminellen in Lieferwagen und anderen Fahrzeugen ins Land gebracht wird.