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Hohe Busgelder drohen für das Töten von Wespen

02.09.2024

Die Hochzeit der Wespenaktivität beginnt im August und zieht sich bis Ende September hin. Die gelb-schwarzen Insekten sind dann auf intensiver Nahrungssuche für ihren Nachwuchs. Sie werden durch verschiedene Speisen, wie Obst, Kuchen oder Grillfleisch angelockt, sehr zum Missfallen vieler Menschen. Diese versuchen nicht selten, die umherfliegenden Wespen zu töten. Da die Insekten aber unter Naturschutz stehen – einige Wespenarten sind gefährdet, andere sogar vom Aussterben bedroht – ist das mutwillige Töten nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten. Auch ihr Nest darf nicht entfernt werden.

In einigen Bundesländern werden teils sehr hohe Bußgelder verhängt. Die Geldstrafen der Ordnungswidrigkeit liegen zwischen 5.000 und 65.000 Euro. Ausgenommen sind lediglich Allergiker:innen, da für sie bei einem Wespenstich Lebensgefahr besteht. Auch für Kinder und Kleinkinder gilt eine solche Ausnahme.

Um die ungeliebten Wespen fernzuhalten, empfiehlt sich das Aufstellen von Schälchen mit ätherischen Ölen wie Citrus, Nelken, Teebaum, Zirbe oder Eukalyptus. Zudem mögen die Insekten den Geruch von Basilikum, Knoblauch, Lavendel oder Pfefferminze nicht. Grundsätzlich sollten Menschen sich in der Nähe der Insekten nur langsam zu bewegen, um sie nicht zu reizen. Zudem ist ein Sicherheitsabstand zu Nestern empfehlenswert. Wer draußen essen möchte, sollte Lebensmittel abdecken und Reste schnell wieder ins Haus bringen. 

Neue Osnabrücker Zeitung