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Keine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes für Tierarztpraxen

12.06.2023

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat dem Bundesverband praktizierender Tierärzte (BpT) hinsichtlich der vorgeschlagenen Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes exklusiv für die Tiermedizin eine Absage erteilt. Eine spezielle Ausnahme sei im aktuellen Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes nicht vorgesehen, heißt es in einem Schreiben des Ministeriums an den Bund angestellter Tierärzte e.V. (BaT). „Das BMAS vertritt hierbei die Auffassung, dass das Arbeitszeitgesetz Möglichkeiten bietet, um unter Berücksichtigung des gesetzlich normierten Mindestmaßes an Arbeits- und Gesundheitsschutz den tierärztlichen Notdienst sowie Nacht- und Wochenenddienste für Arbeitnehmer und Arbeitgeber angemessen zu gestalten. Insbesondere wurde der bpt auch auf die weitergehenden tariflichen Gestaltungsmöglichkeiten aufmerksam gemacht“, schrieb Anette Kramme, Parlamentarische Staatssekretärin im BMAS und Mitglied des Bundestages, im Namen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.

Der BaT sieht darin eine politische Unterstützung seiner Pläne, Tarifverträge für Tierärzt:innen einzuführen und steht für Tarifverhandlungen zur Verfügung. Ein Umdenken sei erforderlich, um Lösungen für die Sicherstellung der tierärztlichen Versorgung zu finden, mahnt der Verband, und schlägt die Gründung eines Arbeitgebendenverbandes vor, der in Tarifverhandlungen mit dem BaT treten könne. Die Entscheidung des BMAS habe die Weichen für eine Neuausrichtung gelegt. Ein Entgegenkommen Arbeitnehmender zur Sicherung der Versorgung sei ohne Zugeständnisse von Seiten der Arbeitgebenden nicht fair und nicht zu erwarten. Das Ausspielen Tierschutz gegen Arbeitnehmerschutz gehöre endlich beendet, heißt es von Seiten des BaT. Jetzt könnten neue Rahmenbedingungen geschaffen, attraktivere Gehälter und flexiblere Arbeitszeitvereinbarungen im Rahmen von Tarifverträgen verhandelt werden.

BaT